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| Thema | AWG Handbuch | 26 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Infos: | |||||
| Autor | Matt8hia8s G8., Bleicherode / Thüringen | 759891 | |||
| Datum | 17.04.2013 19:42 | 9691 x gelesen | |||
| Hallo Kameraden, hat jemand von euch eine Idee wo man das AWG Handbuch herbekommt? Viele Grüße Matthias | |||||
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| Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 759892 | |||
| Datum | 17.04.2013 19:51 | 6783 x gelesen | |||
| Guude, Unter zehn Anfragen kann dir nicht geholfen werden ;-) Es fehlen also noch 6(?) Anfragen. Aber löblich, das die Forensuche genutzt wurde ;-) Hast du schon im Netz gesucht? Bei AWG nachgefragt? MkG Eric Sauver ou périr | |||||
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| Autor | Matt8hia8s G8., Bleicherode / Thüringen | 759893 | |||
| Datum | 17.04.2013 19:55 | 6603 x gelesen | |||
| Hallo Eric, ja ich lasse eben nichts unversucht. Ich habe heute einige Leute von AWG und einige Händler, die AWG-Produkte vertreiben, angeschrieben. Ich dachte aber, ich frage parallel mal hier nach. Nicht das ich den link einfach nur übersehen habe. :) Viele Grüße | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 759894 | |||
| Datum | 17.04.2013 19:57 | 6529 x gelesen | |||
| Geht es um ein bestimmtes Produkt? Dann ist hier vielleicht was dabei. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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| Autor | Matt8hia8s G8., Bleicherode / Thüringen | 759895 | |||
| Datum | 17.04.2013 20:01 | 6444 x gelesen | |||
| Hallo Sebastian, ich habe schon im Internet gesucht. Auch auf der hp. Ich suche eben das Handbuch AWG Feuerwehramaturen. Ich kann es aber im Netzt nicht funden. Ich vermute mal, dass das rausgenommen wurde. Ich suche zum Beispiel was zur Instandsetzung von Druckbegrenzungsventilen, Baupläne, Wartungsanweisungen ... Trotzdem vielen Dank Matthias | |||||
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| Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 759896 | |||
| Datum | 17.04.2013 20:02 | 6151 x gelesen | |||
| Zitat von der HP von AWG: Ihr Kontakt: Ludwig Hammer Wiesenstraße 25 89537 Giengen Fon: +49 (0) 7322 145-777 Mail: service@awg-fittings.com Sauver ou périr | |||||
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| Autor | Matt8hia8s G8., Bleicherode / Thüringen | 759898 | |||
| Datum | 17.04.2013 20:05 | 6114 x gelesen | |||
| Ja genau. Den Herren habe ich auch angeschrieben. Aber es hat ja sicher einen Grund, warum das nciht mehr heruntergeladen werden kann?! Und dann wird der Herr mir das Buch vermutlich auch nicht einfach geben. Ich hoffe ja immer noch, dass mir das jemand geben kann, der es damals heruntergeladen hat. | |||||
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| Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 759903 | |||
| Datum | 17.04.2013 21:01 | 6221 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias G.Ich suche zum Beispiel was zur Instandsetzung von Druckbegrenzungsventilen, Baupläne, Wartungsanweisungen ... Da frag doch mal deinen Gerätewart, der hat den Lehrgang, da lernt man sowas. Der kann Dir sicher weiterhelfen. | |||||
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| Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 759911 | |||
| Datum | 17.04.2013 23:28 | 5965 x gelesen | |||
| Hallo Alex, Geschrieben von Alex R. Da frag doch mal deinen Gerätewart, der hat den Lehrgang, da lernt man sowas. Ich könnte eine solche pauschale Aussage nicht treffen, da ich Dir zumindest für Hamburg versichern kann, daß so etwas nicht Inhalt des hiesigen Gerätewartlehrgangs ist. Beste Grüße aus der Hansestadt | |||||
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| Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 759912 | |||
| Datum | 17.04.2013 23:33 | 5967 x gelesen | |||
| Zumal es mancherorts Gerätewarte ohne Lehrgänge geben soll, weil man keine/zu wenige Lehrgangsplätze bekommt;) Man kann ja nicht mit der Arbeit warten, bis nach einigen Jahren der Lehrgang da ist... MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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| Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 759913 | |||
| Datum | 17.04.2013 23:53 | 5818 x gelesen | |||
| Heißt aber nicht, das der Gerätewart keine Ahnung. Man braucht nicht immer einen Lehrgang bei der Feuerwehr um irgendetwas zu machen. Sauver ou périr | |||||
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| Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 759914 | |||
| Datum | 18.04.2013 00:11 | 5833 x gelesen | |||
| Bezog sich hauptsächlich auf die Aussage von 21:01 Uhr. Hab ja nirgendwo gesagt, dass der Gerätewart ahnungslos ist. Im Gegenteil, nur irgendwas muss man ja auf dem Lehrgang noch zusätzlich lernen;) MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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| Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 759917 | |||
| Datum | 18.04.2013 07:51 | 5635 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Zumal es mancherorts Gerätewarte ohne Lehrgänge geben soll, weil man keine/zu wenige Lehrgangsplätze bekommt;) Man kann ja nicht mit der Arbeit warten, bis nach einigen Jahren der Lehrgang da ist... Aha, sehr interessant... Dir ist aber schon klar, in welcher rechtlichen Situation sich ein solcher Gerätewart (egal jetzt ob in Gerätewart oder Atemschutzgerätewart) bewegt? mfg | |||||
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| Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 759919 | |||
| Datum | 18.04.2013 07:59 | 5546 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric M.Man braucht nicht immer einen Lehrgang bei der Feuerwehr um irgendetwas zu machen Rein um den Status "Sachkundiger" zu erreichen, benötigtst du den entsprechenden Lehrgang. Ließ mal die GUV 9102. Ich streite niemanden seine handwerklichen Fähigkeiten ab. Aber "ich binde mal eben den Schlauch ein" funktioniert halt nicht. Ich möchte Dein Gesicht sehen, wenn der Autoverkäuferazubi im 1. Lehrjahr deinen Zahnriemen am Auto mal eben allein tauscht. - Man muß ja nicht immer eine Ausbildung haben, um was zu machen... mfg | |||||
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| Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 759925 | |||
| Datum | 18.04.2013 08:37 | 5628 x gelesen | |||
| Hallo Alex, und hallo alle anderen Geschrieben von Alex R. Aha, sehr interessant... Dir ist aber schon klar, in welcher rechtlichen Situation sich ein solcher Gerätewart (egal jetzt ob in Gerätewart oder Atemschutzgerätewart) bewegt? Ich kenne die Verhältnisse anderswo nicht, aber ich vermute mal, dass hier möglichweise Dinge durcheinander kommen, wegen der Begrifflichkeit. Vermutlich muß man bei dieser 'Diskussion' zwischen dem Gerätewart einer Ortswehr, der die Fahrzeuge betankt, wäscht, nach dem Rechten sieht und kleine Reparaturen durchführt (vielleicht besser : der Ober-Maschinist) und dem Gerätewart, der die Geräteprüfungen nach GUV 9102 durchführt und den entsprechenden Lehrgang hat unterscheiden. Praktisches Beispiel : an meinem Standort gibt es einen Gerätewart, der unter die erste Kategorie fällt, der die Funktion inne hat und die Aufwandsentschädigung bekommt und dann gibt es da noch einen Kameraden, der den Lehrgang besucht hat und die Geräteprüfungen durchführt (ich), aber nicht der Gerätewart ist. Mit sonnigen Grüßen Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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| Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 759934 | |||
| Datum | 18.04.2013 09:56 | 5491 x gelesen | |||
| Leitern, E-Geräte und dergleichen mehr werden durch extern geprüft. Ändert aber nix an der Tatsache, dass es zu wenige Lehrgänge gibt. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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| Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 759935 | |||
| Datum | 18.04.2013 09:57 | 5430 x gelesen | |||
| Ja das wird es sein. Ich meine eher Nr. 1:) MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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| Autor | Matt8hia8s G8., Bleicherode / Thüringen | 759936 | |||
| Datum | 18.04.2013 10:00 | 5464 x gelesen | |||
| Hallo Leute, danke für die vielen Antworten. Aber irgendwie geht das Thema jetzt in eine andere Richtung ;) Auch ein ausgebildeter Gerätewart benötigt Unterlagen vom Hersteller. Letztlich macht der Gerätewart eben auch nur das, was der Hersteller vorgibt. Ob er handwerklich dazu in der Lage ist, bleibt da außen vor. Trotzdem muss sich der Gerätewart bei der Waretung und Instandsetzung an das halten, was der Hersteller für sein Produkt vorsieht. So macht die Autowerkstatt den Zahnriemenwechsel auch nicht wann sie will, sondern wann das der Konstrukteur vorgesehen hat. Hat denn nun jemand das Handbuch? Viele Grüße | |||||
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| Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 759958 | |||
| Datum | 18.04.2013 13:28 | 5532 x gelesen | |||
| Hallo! Ja vermutlich sollte man da unterscheiden. Für mich ist der Gerätewart der, der den entsprechenden Lehrgang für die Durchführung der Prüfungen nach GUV 9102 hat. Denn in Bayern beinhaltet dieser Lehrgang ebenfalls Prüfungs- und Reperatur"anleitungen" diverser Amaturen. Somit sollte zumindest in BY der Gerätewart wissen, wie z.B. ein DBV geprüft und eingestellt wird. Der "Gerätewart", der tanken fährt, Auto wäscht etc bei uns: Der Maschinist, der das entsprechende Fahrzeug zuletzt gefahren hat. (Klappt natürlich nicht immer perfekt). Oder im Fall der Kettensäge: Derjenige, der sie bedient hat, sorgt für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. Defekte Gerätschaften werden dem Gerätewart mitgeteilt. Weitergehende Maßnahmen in Sachen Wartung, TÜV, SP, Kundendienste usw Wird durch die "richtigen" Gerätewarte durchgeführt. Also wenn Du den Lehrgang hast und die Prüfungen an Geräten nach GUV 9102 durchführst, mußt Du ja von deinem Kommandanten/Wehrleiter - wie auch immer - als Gerätewart bestellt worden sein. Oder wie handhabt ihr das? mfg | |||||
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| Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 759959 | |||
| Datum | 18.04.2013 13:29 | 5331 x gelesen | |||
| Ich hatte es in Form einer .pdf auf meiner Festplatte. Diese ist jedoch einem defekten Lüfter zum Opfer gefallen. mfg | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 759965 | |||
| Datum | 18.04.2013 13:42 | 5460 x gelesen | |||
| Servus, so wie du das beschreibst, kenne ich es auch und so wird es auch bei uns gemacht. Einzig, wir haben noch einen Kfz-Meister am Bauhof, der dann alle Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde wartet. Der bekommt aber keine Aufwandsentschädigung, weil er nur Fahrzeuge und nur während der Arbeitszeit macht. Die anderen Gerätewarte machen es so, wie von dir beschrieben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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| Autor | Bori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz | 759966 | |||
| Datum | 18.04.2013 13:57 | 5516 x gelesen | |||
| Lag mal irgendwo in den Tiefen meiner Festplatte, wenn ich fündig geworden bin schick ich Dir die PDF zu. Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein! | |||||
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| Autor | Bori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz | 759969 | |||
| Datum | 18.04.2013 14:17 | 5655 x gelesen | |||
| Ich habe es mal in den Threadcontainer gestellt, vielleicht brauchts noch der ein oder andere. Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein! | |||||
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| Autor | Matt8hia8s G8., Bleicherode / Thüringen | 759978 | |||
| Datum | 18.04.2013 16:51 | 5428 x gelesen | |||
| Hallo Boris, ich danke dir. Laut Hersteller sind die Bücher nämlich nicht mehr erhältlich. Vielen lieben Dank | |||||
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| Autor | Alex8 R.8, Rehau / Bayern | 759979 | |||
| Datum | 18.04.2013 18:20 | 5288 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan R.Leitern, E-Geräte und dergleichen mehr werden durch extern geprüft. Ändert aber nix an der Tatsache, dass es zu wenige Lehrgänge gibt. Leitern prüfen und reparieren (bis zu einem gewissen Grad der Beschädigung) wir selbst. Derzeit planen wir den Bau eines Hilfsrahmens zum Leiternprüfen. Die jährliche Überprüfung handgeführter Elektrogeräte - inklusive Stromerzeuger - nimmt der Bauhof bzw eine E-Firma vor. Auch einige weitere Sachen lasse ich extern prüfen, wie z.B. die jährliche Prüfung des Rettungskorbes läuft über den Hersteller, der sowieso seinen Kundendienst und UVV jährlich macht. Über die Zahl der Lehrgänge in Sachsen kann ich leider nichts sagen. In Bayern laufen jedenfalls genügend. Und die Tatsache, dass es zuwenig Lehrgänge gibt, ändert leider nichts an der Tatsache, dass Prüfungen nach GUV 9102 nur duch Sachkundige durchzuführen sind. Ein Gerätewart darf dich zwar in die Prüfungen einweisen und dich sogar prüfen lassen, jedoch muß er Deine Prüfung überwachen. Also kann er es gleich selber machen und somit seid ihr beide rechtlich auf der sicheren Seite. Grüße | |||||
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| Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 760003 | |||
| Datum | 19.04.2013 05:21 | 5150 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Alex R. Also wenn Du den Lehrgang hast und die Prüfungen an Geräten nach GUV 9102 durchführst, mußt Du ja von deinem Kommandanten/Wehrleiter - wie auch immer - als Gerätewart bestellt worden sein. Oder wie handhabt ihr das? Wir sind eine Amtsfeuerwehr mit 11 Standorten und, soviel ich weiß, 4 Gerätewarten mit Lehrgang. Der 'Standortleiter' ist verantwortlich und muss dann eben sehen, wenn er keinen eigenen Gerätewart hat, wo er einen herbekommt. Vermutlich geht das danach, wessen Nase einem am besten passt, oder wer in der Nähe wohnt. Und, je nach Gerätewart, kommt der dann nach Hause oder das Gerät zu ihm. Ich selber bin eher Modell Wanderzirkus und mache Hausbesuche. Meinen Lehrgang habe ich als Zugezogener mitgebracht und vor knapp zehn Jahren war ich auch der einzige im Amtsbereich. Ich kann und will nicht sagen, ob es zu wenige Lehrgangsplätze gibt, oder ob einfach die Notwendigkeit in den Standorten nicht gesehn wird, oder ob den Kameraden die Zeit fehlt den Lehrgang zu absolvieren. Ich muss auch dazu schreiben, dass die vier Standorte, die ich betreue, kleine Dorffeuerwehren sind, entweder ein LF oder ein TSF-W. Da hält sich der Aufwand in Grenzen. Für Elektro kommt eine Handwerksfirma, die auch im Gerätehaus gleich alles mitprüft (das dürfte auch nicht immer dieselbe Firma sein), für Hydraulik und so kommen einmal im Jahr die Landesgeräteprüfer aus Borgheide. Die 'Standortleiter' müssen sich gegenüber dem Amtsbrandmeister und der Verwaltung rechtfertigen, da halte ich mich raus. Gruß Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
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