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ThemaHeckabsicherung mittels35 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorAndr8eas8 W.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfahlen758761
Datum06.04.2013 20:0625728 x gelesen
Hallo zusammen,

hier habe ich eine Übersicht zu verschiedenen Heckabsicherungssystemen mit Stand 2004 eingefügt.

heckabsicherung_nach_bundeslaendern.tiff

Ich möchte diese Übersicht nun aktualisieren und bin hierbei auf eure Unterstützung angewiesen.

Wer sind Hinweise auf Verordnungen / Erlasse / praktische Ausführungen / Einzelzustimmungen für die einzelnen Länder bekannt?

Danke für eure Unterstützung.
Mit besten Grüßen aus Düsseldorf

Andreas Weich

(Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt758765
Datum06.04.2013 20:1921841 x gelesen
Die Verkehrswarnanlage ist in Bayern mittlerweile erlaubt. Lauflicht ist dabei zwar unzulässig, irgendwie hat es aber trotzdem jeder...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz758766
Datum06.04.2013 20:2221170 x gelesen
Grundlage RLP

Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.com


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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern758767
Datum06.04.2013 20:3021059 x gelesen
Hallo Andreas,

für Hessen ( runterscrollen bis "Fahrzeug- und Gerätetechnik", da dann das 4 von unten)


Gruß

Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!


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AutorFlor8ian8 Z8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt758769
Datum06.04.2013 20:3721387 x gelesen
Dem kann ich widersprechen.

Es gibt sehr wohl noch einige viele Absicherungen, welche nur die normale Blinkfunktionen freigeschalten haben.

Es gibt auch Herstelle welche eine schriftliche Erklärung der Käufer haben wollen, dass diese die Verantwortung für das Umstellen der Anlage auf Lauflicht übnernehmen.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg758771
Datum06.04.2013 21:3521008 x gelesen
Guten Abend

Bezüglich VSA in BaWü:

-> FF-Hockenheim

-> FF-Schwetzingen

-> FF-Walldorf

um nur paar Beispiele aus meiner engsten Umgebung zu nennen, müssten also jetzt ( ab 2005/06 ? ) erlaubt sein.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorChri8sto8ph 8J., Schiffweiler / Saarland758777
Datum06.04.2013 21:5220863 x gelesen
Für das Saarland gilt gemäß Schreiben des Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr von 05.05.2011:
"Einsatzfahrzeuge der, dem nach § 17 des Brandschutzgesetzes der Aufsicht des
Antragstellers unterstellten, Feuervvehren dürfen zum Warnen vor Unfall und
Gefahrenstellen, auf öffentlichen Straßen, mit nach hinten wirkender Warneinrichtung
(gelbe Blitzleuchten) ausgerüstet sein."

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern758781
Datum06.04.2013 22:2121121 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Lauflicht ist dabei zwar unzulässig, irgendwie hat es aber trotzdem jeder...

Nö, da kenne ich wenige, habe schon viele Feuerwehren im Einsatz gesehen die es zumindest nicht in Betrieb hatten, und hier die letzten Fahrzeuge hatten/haben es auch nicht.


Gruß




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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW758782
Datum06.04.2013 22:4320847 x gelesen
Hallo,
da stelle ich mir gerade die Frage, die wie die Duisburger die auf ihren TLF´s und ihren neuen HLF`s genehmigt bekommen haben....

Gruß

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY758783
Datum07.04.2013 00:0421086 x gelesen
Servus Linus,

Geschrieben von Linus D. Lauflicht ist dabei zwar unzulässig, irgendwie hat es aber trotzdem jeder...

das ist doch ein alter Hut. Wir hatten (haben) das auf unserem MZF seit es bei uns im Einsatz ist. Und das ist seit ca. 1995. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern758811
Datum07.04.2013 12:5920798 x gelesen
Geschrieben von Anton K.das ist doch ein alter Hut. Wir hatten (haben) das auf unserem MZF seit es bei uns im Einsatz ist. Und das ist seit ca. 1995. ;-)

Mir scheint es gibt Landstriche wo alles egal ist .........
Komisch nur das meistens genau dort andere Sachen komisch sind.
Ich mein damit jetzt nicht deinen Ort Anton, aber irgendwie kann ich manchmal nur staunen.

CS




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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY758820
Datum07.04.2013 13:3420708 x gelesen
Servus Christian,

Geschrieben von Christian S.Komisch nur das meistens genau dort andere Sachen komisch sind.

wieso kann ich dir da nur zustimmen? ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAlex8 R.8, Rehau / Bayern758866
Datum07.04.2013 20:2920475 x gelesen
Hallo!

Ja sind mittlerweile erlaubt, Lauflicht nach wie vor unzulässig. Wobei unser RW (BJ97) bereits damit ausgerüstet ist, m.W. mit Ausnahmegehn. Anfangs nur bei stehendem Fahrzeug (Verriegelung mit der Feststellbremse), mittlerweile (2011 oder 2012) auch bei langsamer Fahrt.

Quellenangabe hab ich schriftlich leider nichts, nur Aussage vom Aufbauhersteller.


mfg

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt758873
Datum07.04.2013 21:1220290 x gelesen
Geschrieben von Alex R.Wobei unser RW (BJ97) bereits damit ausgerüstet ist, m.W. mit Ausnahmegehn.
Unser LF 8/6 von 2000 auch. Wird das vielleicht v.a. als Ausnahme genehmigt, wenn man an der Autobahn steht? Oder ist das allgemein recht einfach zu bekommen?

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern758883
Datum07.04.2013 21:4920296 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Wird das vielleicht v.a. als Ausnahme genehmigt, wenn man an der Autobahn steht? Oder ist das allgemein recht einfach zu bekommen?

Was meinst du, Heckwarnanlage oder Lauflicht? Letzteres definitiv nein, ist und bleibt hierzulande illegal (und braucht man auch nicht).


Gruß
Christian




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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt758884
Datum07.04.2013 22:1520235 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Was meinst du, Heckwarnanlage oder Lauflicht?
Letzteres. Die Heckwarnanlage allgemein ist ja generell ausnahmegenehmigt.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen758891
Datum07.04.2013 23:56   20853 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Christian S.:
Heckwarnanlage oder Lauflicht? Letzteres definitiv nein, ist und bleibt hierzulande illegal (und braucht man auch nicht).
Das sehen einige irgendwie anders - also nicht, daß es "illegal" ist, sondern ob man eine Richtungsweisung (und nichts anderes ist Lauflicht ja) braucht: Die, die täglich auf Autobahnen arbeiten, die ebenfalls dort Tätigen der blau-silbernen Fraktion, verschiedener Bundesländer und auch diese hier, Verbund THW + Autobahnmeisterei. Darüber steht das, war ja hier auch schon verlinkt.

Wir hatten hier die Lauflicht-Funktion an unseren ersten, nachgerüsteten Anlagen (bzw. haben sie noch, sind aber gehalten, sie nicht zu nutzen). Auf einer Autobahn wie "unserer" A2 war das Lauflicht eine sehr schöne Funktion, sorgte einfach in etlichen Fällen für ein kleines Mehr an Sicherheit (z.B. auf dem Stanstreifen stehend, wenn der Verkehr dann "wie von Geisterhand" auf die mittlere und linke Spur auswich und der rechte Fahrstreifen einfach frei blieb).

Schon bemerkenswert, daß wir Deutschen mitunter dazu neigen, uns selbst im Wege zu stehen. Wenn etwas der Sicherheit dient sollte doch die Reaktion sein "ja, machen / anbauen!" Um so mehr, da es für andere auf Autobahnen und Schnellstraßen Tätige - selbstverständlich - vorgeschrieben ist! Doch der gemeine FA ist zu blöd, das Lauflicht, den Pfeil, die Warnleuchten in der richtigen Laufrichtung einzuschalten? Und die Warneinrichtung muß natürlich mit der Feststellbremse gekoppelt werden, oder am besten noch mit albernen Klappen während der Fahrt verdeckt werden?!? Da kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Könnte lustig sein, wenn es nicht einen so ernsten Hintergrund hätte.


Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen758892
Datum08.04.2013 00:0620103 x gelesen
Hallo,

sehe in der Tabelle von 2004 für Niedersachsen vier nein, Heckwarnanlagen waren zu diesem Zeitpunkt aber auch in Nds. schon recht verbreitet - dann wohl illegal. Aber dies nur am Rande.

Bezüglich der aktuellen Lage habe ich zufällig grade gestern mal einen Blick in den Fahrzeugschein (inzw.: Zulassungsbestätigung Teil II oder so) geworfen, LF 20/16 Baujahr 2010, und demnach gilt für Nds.: Ausnahmegenehmigung nach § 49a StVZO.


Gruß

Daniel

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AutorAlex8 R.8, Rehau / Bayern758897
Datum08.04.2013 08:0719936 x gelesen
Geschrieben von Linus D. Wird das vielleicht v.a. als Ausnahme genehmigt, wenn man an der Autobahn steht? Oder ist das allgemein recht einfach zu bekommen?

Hallo! Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob die Heckwarnanlage (Ohne Lauflicht), bei uns TriBlitz, als Ausnahme genehmigt worden ist. Da wir damals, also 1997, noch keine BAB vor der Tür hatten, schließe ich dass mal aus. Die BAB93 wurde erst Ende 2000 in unserem Bereich fertiggestellt. Werd aber mal in den Unterlagen schauen, wie sich das verhält. Unseren VSA haben wir allerdings in dem Zeitraum erhalten, in dem die BAB 93 fertiggestellt wurde.

MFG

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern758898
Datum08.04.2013 08:0820066 x gelesen
Moin,


Geschrieben von Daniel R.Das sehen einige irgendwie anders - also nicht, daß es "illegal" ist, sondern ob man eine Richtungsweisung (und nichts anderes ist Lauflicht ja) braucht: Die, die täglich auf Autobahnen arbeiten, die ebenfalls dort Tätigen der blau-silbernen Fraktion, verschiedener Bundesländer und auch diese hier, Verbund THW + Autobahnmeisterei. Darüber steht das, war ja hier auch schon verlinkt.

Wir hatten hier die Lauflicht-Funktion an unseren ersten, nachgerüsteten Anlagen (bzw. haben sie noch, sind aber gehalten, sie nicht zu nutzen). Auf einer Autobahn wie "unserer" A2 war das Lauflicht eine sehr schöne Funktion, sorgte einfach in etlichen Fällen für ein kleines Mehr an Sicherheit (z.B. auf dem Stanstreifen stehend, wenn der Verkehr dann "wie von Geisterhand" auf die mittlere und linke Spur auswich und der rechte Fahrstreifen einfach frei blieb).


Die Frage die ich mir stelle ist doch ob ich wirklich ein mehr an Sicherheit habe, oder ob ich das nur meine? Ich gebe aber zu das ich das ganze vielleicht zu wenig aus der BAB-Sicht gesehen habe, obwohl ich viel darauf unterwegs bin.
Letztlich ist ein Lauflicht aber nur so gut wie derjenige der es bedient, deshalb wäre ich schon froh wenn überhaupt bei relevanten Fahrzeugen Heckwarnanlagen eingebaut wären.
Weil letztlich will ich damit doch nur erreichen das der Verkehr sich so verlangsamt das er sicher an der Einsatzstelle vorbei fließen kann oder anhält, also im Grunde will ich erreichen das der Autofahrer sein Tempo so anpasst das er rechtzeitig richtig reagieren kann. Und dazu reicht es doch wenn ich durch starkes geblinke auf mich aufmerksam mache um diese Reaktion zu erreichen. Siehe auch der andere Beklebungs-Thread der gerade läuft.
Insofern kann ich dir nicht 100%ig zustimmen, wenn schon richtungsweisend dann richtig so wie die Autobahnmeisterei mit VSA.


Gruß
Christian




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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg758900
Datum08.04.2013 08:3219896 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Weil letztlich will ich damit doch nur erreichen das der Verkehr sich so verlangsamt

Hallo Christian,

das sehe ich nicht so. Durch ein Lauflicht oder Blinkpfeil will ich zusätzlich noch erreichen, dass ich dem Autofahrer signalisiere, an welcher Seite der Einsatzstelle er denn jetzt durchfahren soll. Insofern ist solch eine Richtungsweisung m. E. schon noch ein gewisses Mehr an Sicherheit gegenüber einer reinen Warnung.

Thomas

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg758901
Datum08.04.2013 08:3819998 x gelesen
Hallo,

ich habe die Quellen jetzt nicht gefunden, aber mein Kenntnisstand in Baden-Württemberg ist:

- Heckwarneinrichtungen sind zulässig (evtl. mit Ausnahmegenehmigung oder Eintragung in die Papiere?)
- Blinkpfeil und VSA (fahrbare Absperrtafel) zählen zur Verkehrslenkung, die die Fw in BW nicht machen darf. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen (z. B. Fw Leonberg). Ansonsten dürfen die vorhandenen Pfeile im Zuge der Amtshilfe auf Anweisung der Polizei in Betrieb genommen werden.

Thomas

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY758907
Datum08.04.2013 09:3219855 x gelesen
Servus,

wir haben den "Triblitz" seit ca. 1995 auf unserem MZF. Dafür gab´s nie eine Ausnahmegenehigung. Der Wurde damals für wenig Geld beim Ausbauer mitbestellt. Übrigens, die nächste Autobahn ist etwa 20 km entfernt. Aber damals hatten wir sehr viele schwere Unfaälle auf der B 299, die durch unsere Gemeinde führt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg758910
Datum08.04.2013 10:3019828 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas B.Blinkpfeil und VSA (fahrbare Absperrtafel) zählen zur Verkehrslenkung, die die Fw in BW nicht machen darf. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen (z. B. Fw Leonberg). Ansonsten dürfen die vorhandenen Pfeile im Zuge der Amtshilfe auf Anweisung der Polizei in Betrieb genommen werden.

Ich weiss gerade nicht auf welcher Rechtsgrundlage, aber Feuerwehren die einen Autobahnabschnitt haben, dürfen in Ba-Wü grundsätzlich einen VSA haben.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg758912
Datum08.04.2013 10:4319788 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.grundsätzlich einen VSA haben

Da magst Du ja recht haben. Aber der blaue Pfeil auf dem VSA zählt nun 'mal zur Verkehrslenkung an der Einsatzstelle und Du weißt, dass wir den Verkehr nicht regeln dürfen. Deshalb ist es bei uns so geregelt, dass die Teile (nur) in Amtshilfe für die Polizei in Betrieb genommen werden dürfen. Das mag bei euch ja vielleicht auch anders geregelt sein, das weiß ich natürlich nicht.

Thomas

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW758914
Datum08.04.2013 11:0419781 x gelesen
Hallo,

kann es da in den regierungsbezirken unterschiedliche Abkommen geben?

Gruß

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü758923
Datum08.04.2013 12:1219762 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Martin D.kann es da in den regierungsbezirken unterschiedliche Abkommen geben?

In dem Fall wohl eher in Baden und in Württemberg....*duckundwech*


Gruß Andi

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg758929
Datum08.04.2013 13:2019955 x gelesen
Durchaus möglich.
Den die Regierungspräsidien sind für die Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zuständig.

vgl. auch Erlass UVM, Ref. 37 vom 9. Mai 2000, Az. 3-3861.5-1/410

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
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www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen758970
Datum08.04.2013 21:1019630 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Christian S.:
Die Frage die ich mir stelle ist doch ob ich wirklich ein mehr an Sicherheit habe, oder ob ich das nur meine? Ich gebe aber zu das ich das ganze vielleicht zu wenig aus der BAB-Sicht gesehen habe, obwohl ich viel darauf unterwegs bin.
Ich sage jetzt mal, auch aus Sicht und mit den Erfahrungen von unserer "Hausautobahn" A2: Auf städtischen Straßen oder Land- / Bundesstraßen - Peng, seis drum, wird dann sowieso in der Regel (von der Polizei) ganz dicht gemacht. Hier bei uns in der Ecke kann man über Land eigentlich auch alles ganz gut umfahren (hier ist es recht dicht besiedelt). Auf Autobahnen (oder mehrspurigen Schnellstraßen) sieht das ganz anders aus, siehe auch die folgenden Erklärungen. Daher behaupte ich jetzt einfach mal: Definitiv ein Sicherheitsgewinn!

Weil letztlich will ich damit doch nur erreichen das der Verkehr sich so verlangsamt das er sicher an der Einsatzstelle vorbei fließen kann oder anhält, also im Grunde will ich erreichen das der Autofahrer sein Tempo so anpasst das er rechtzeitig richtig reagieren kann. Und dazu reicht es doch wenn ich durch starkes geblinke auf mich aufmerksam mache um diese Reaktion zu erreichen. Siehe auch der andere Beklebungs-Thread der gerade läuft.
Für die Autobahn die falsche Annahme! Und hier bei uns auf der A2 regiert sowieso der Wahnsinn, irgendwas ist eigentlich ständig, siehe z.B. hier erst letzte Woche (glücklicher Weise ein paar km weiter westlich). Solange es geht, wird die Autobahnpolizei immer versuchen, den Verkehr an der Unfallstelle vorbeizuführen. Wenn der Verkehr nur auf einer Spur vorbeigeführt werden kann, gibts hier in der Regel eh sofort einen Rückstau, der dann die Geschwindigkeit verringert. Sind aber noch zwei Spuren frei und es ist gegebenenfalls sogar mal etwas weniger los, wird die Geschwindigkeit nicht groß verringert. Selbst wenn z.B. ein Vorposten von der Autobahnpolizei aufgestellt wird, der per Anzeigetafel die Geschwindigkeit auf 60 km/h limitiert, oder das ganze per Verkehrsleitanlage angezeigt wird (die es hier eigentlich gibt, die aber in unserem Bereich grade komplett abgebaut ist, weil die Stahkonstruktion der Trägerbrücken rostete und sich das Land jetzt mit Siemens streitet, wer den Schaden bezahlt...), rauschen die LKW immer noch mit 80 km/h an der Einsatzstelle vorbei. Da hilft nur eine weiträumige Leitung (relativ) mit Leitkegeln und Blitzleuchten, die in der Regel die Polizei aufstellt, manchmal mit Hilfe der Autobahnmeisterei. Oder es hat sich eben gezeigt, daß Lauflichtanlagen auch ganz hervorragend funktionieren. Die wir ja aber so nicht mehr benutzen dürfen. Insofern:

Insofern kann ich dir nicht 100%ig zustimmen, wenn schon richtungsweisend dann richtig so wie die Autobahnmeisterei mit VSA.
Vielleicht ist ja das Bessere des Guten Feind. Aber auch Lauflicht ist gut (und lange nicht so aufwendig wie ein VSA; halte nicht so viel von (kleinen) Anhänger an Einsatzfahrzeugen auf Alarmfahrten). Zuletzt:

Letztlich ist ein Lauflicht aber nur so gut wie derjenige der es bedient, deshalb wäre ich schon froh wenn überhaupt bei relevanten Fahrzeugen Heckwarnanlagen eingebaut wären.
Das Biedenteil der älteren Anlagen (fünf Blitzer von Hänsch) hat drei Knöpfe: Lauflicht nach links (Darstellung per Pfeil), blinken, Lauflicht nach rechts. Ich bin in der Lage, es fehlerfrei zu bedienen und ich bin überzeugt, Du könntest es auch, ganz intuitiv und völlig ohne große Einweisung. Ich sag ja: Warum stehen wir uns in D eigentlich bei vielen Sachen immer selber im Weg? Feuerwehrleute sind, im Klartext, zu doof, ein Lauflicht richtig zu bedienen?! Das kanns doch wirklich nicht sein!


Gruß

Daniel

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW758995
Datum08.04.2013 22:3419898 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Daniel R.Das Biedenteil der älteren Anlagen (fünf Blitzer von Hänsch) hat drei Knöpfe: Lauflicht nach links (Darstellung per Pfeil), blinken, Lauflicht nach rechts. Ich bin in der Lage, es fehlerfrei zu bedienen und ich bin überzeugt, Du könntest es auch, ganz intuitiv und völlig ohne große Einweisung.

Sowas könnte man durchaus aus Feuerwehrtauglich bezeichnen.

Davon parallel ein Bedienteil am Armaturenbrett und eins an der Pumpe, und alles wäre gut.

So lange aber reale Bedienteile mit der fünffachen Anzahl Knöpfe die Funktionen "linksweisend/rechtsweisend/links-und-rechtsweisend/ohne Richtungsweisung" jeweils in den Varianten "Lauflicht/Aufbaulicht", mit mehreren Geschwindigkeits- und/oder Helligkeitsstufen vereinen und dann möglichst noch ausschließlich am Pumpenbedienstand verbaut sind, während man mit einem einzelnen Ein-Schalter am Armaturenbrett genau die Funktion aktiviert, die hinten zufällig eingestellt ist oder zuletzt gewählt war und vorne auch keinerlei Rückmeldung über die gewählte Funktion hat:

Ja, so lange ist Lauflicht Teufelszeug.

So lange wird nämlich immer wieder ein Einsatzfahrzeug in Situationen wie hier mit linksweisendem Lauflicht auf der Linksabbiegerspur stehen...

(und falls ich es noch nicht erwähnt hatte: die neuen Laufpfeile der Polizei sind nicht viel besser: zwar scheint da die Bedienung unproblematisch zu sein, aber die Dinger haben 1. die falsche Farbe (rot ist ein Anhaltesignal, kein Warnsignal) und 2. zu wenig Kontrast (aus mehr als 200 Metern Entfernung sieht man nur "irgendwas rotes" und keinen Pfeil mehr). Erschreckend, dass die so weite Verbreitung gefunden haben! Dabei wäre es doch auch da recht einfach: gelbe LEDs existieren, und wenn man jeden zweiten Pfeil weglassen würde, wäre auch die Richtung erkennbar)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern759010
Datum09.04.2013 09:3819568 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Vielleicht ist ja das Bessere des Guten Feind. Aber auch Lauflicht ist gut (und lange nicht so aufwendig wie ein VSA; halte nicht so viel von (kleinen) Anhänger an Einsatzfahrzeugen auf Alarmfahrten). Zuletzt:

Naja, aber wenn ein VSA mit entsprechendem Fahrzeug hinten steht dann habe ich schon extrem an Sicherheit gewonnen, denn wenn der 40 Tonner da rein rauscht (und hoffentlich keiner drin sitzt) dann hab ich doch vermieden das er das beim LF tut in dem gearbeitet wird. Und bevor jetzt einer jammert wegen dem Fahrer des 40 Tonners: Natürlich muß davor gewarnt werden und nicht einfach so ein VSA da stehen.


Geschrieben von Daniel R.Das Biedenteil der älteren Anlagen (fünf Blitzer von Hänsch) hat drei Knöpfe: Lauflicht nach links (Darstellung per Pfeil), blinken, Lauflicht nach rechts. Ich bin in der Lage, es fehlerfrei zu bedienen und ich bin überzeugt, Du könntest es auch, ganz intuitiv und völlig ohne große Einweisung. Ich sag ja: Warum stehen wir uns in D eigentlich bei vielen Sachen immer selber im Weg? Feuerwehrleute sind, im Klartext, zu doof, ein Lauflicht richtig zu bedienen?! Das kanns doch wirklich nicht sein!

Wenns so ist dann ist das in Ordnung und da gehe ich mit dir konform.
Leider aber habe ich das grade selbst mit 2 Fahrzeugbeschaffungen erlebt, das da Bedienteile verbaut und bevorzugt angeboten werden die eben nicht praxistauglich und Feuerwehrsicher sind. Da gibts verschiedene Lauflichteinstellungen, Dimmfunktionen und ähnliches, da sind so viele Knöpfe drauf das man das weder intuitiv bedienen kann noch weiß was man grade macht. Und das ist unnötig, aber natürlich liegt das dann auch am Beschaffer. Aber wenn man dann so Sätze hört wie "Standard" oder "das ist heutzutage so", dann wirds für den ungeübten Beschaffer schwierig.
Wir haben aufgrund der Vorschriftenlage in Bayern "nur" blinkende Heckwarnalagen beschafft bzw. bestellt, aber wir haben auch nur Bundesstraßen.


Gruß
Christian




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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt759034
Datum09.04.2013 12:4019316 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Naja, aber wenn ein VSA mit entsprechendem Fahrzeug hinten steht dann habe ich schon extrem an Sicherheit gewonnen, denn wenn der 40 Tonner da rein rauscht (und hoffentlich keiner drin sitzt) dann hab ich doch vermieden das er das beim LF tut in dem gearbeitet wird.
Mann muss nur auf jeden Fall die Abstände bedenken: Ein LKW mit VSA der Autobahnmeisterei wurde hier ca. 100m über die Autobahn geschoben durch den Aufprall eines ungebremsten LKW. Dass alle drei ein Totalschaden waren, sollte klar sein.
Für den Fahrer des LKW ging die Sache maximal ungünstig aus...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorNico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern759079
Datum09.04.2013 15:3319666 x gelesen
Moin!

In MV gibts dazu mittlerweile eine allgemeine Ausnahmegenehmigung gemäß §70 Absatz 1 Nummer 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) von den Vorschriften des §49a Absatz 1 Satz1 StVZO als Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 04.Oktober 2010 (Amtsbl. M-V / AAz. 2010 S. 993):

"Kraftfahrzeuge der Feuerwehren gemäß § 5 des BrSchG M-V, die nach § 52 StVZO mit Kennlicht für blaues Blinklicht (Rundumlicht) und Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorn ausgerüstet sind, dürfen zusätzlich mit zwei bis sechs horizontal nach hinten wirkenden Leuchten für gelbes Blinklicht (Heckwarnsystem) ausgerüstet sein, wenn sie für Unfall- oder Notfalleinsätze eingesetzt werden.
Das Heckwarnsystem ist im oberen Bereich des Fahrzeughecks anzubringen und muss bauartgenehmigt sein als Warnleuchte nach § 53a StVZO (§ 22a Abs. 1 Nr. 16 StVZO) oder als Fahrtrichtungsanzeiger nach § 54 StVZO ( § 22a Abs. 1 Nr. 17 StVZO).
Das Heckwarnsystem muss unabhängig von den übrigen lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug eingeschaltet werden können.
Der Betrieb des Heckwarnsystems ist durch eine Kontrollleuchte im Fahrerhaus anzuzeigen.
Folgender Hinweis ist deutlich sichtbar anzubringen: Heckwarnsystem darf nur zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet werden!. Das Heckwarnsystem muss synchron blinken und darf nicht während der Fahrt verwendet werden."

Gruß
Nico
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Mein Text, meine Meinung!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen759107
Datum09.04.2013 19:0219195 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Ein LKW mit VSA der Autobahnmeisterei wurde hier ca. 100m über die Autobahn geschoben durch den Aufprall eines ungebremsten LKW

Deshalb sollte der schwer genug sein und nach rechts eingelenkt sein

Aber er sollte nicht zu weit entfernt stehen. Sonsst ergibt sich eine offene Flanke in die auch mal halbgroße Autos reinschleudern.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW759147
Datum10.04.2013 09:5819732 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Das sehen einige irgendwie anders - also nicht, daß es "illegal" ist, sondern ob man eine Richtungsweisung (und nichts anderes ist Lauflicht ja) braucht: Die, die täglich auf Autobahnen arbeiten, die ebenfalls dort Tätigen der blau-silbernen Fraktion, verschiedener Bundesländer und auch diese hier, Verbund THW + Autobahnmeisterei. Darüber steht das, war ja hier auch schon verlinkt.

Die Diskussion habe ich versucht vor über 10 Jahren zu führen. (Auch die für Weitwarnblitzleuchten an entsprechenden Fahrzeugen.)

Das Ergebnis ist leider bekannt und heute muß man wohl schon um die Reflexkennzeichnung und die Warnleuchten an sich zum Heckblaulicht zufrieden sein.

Geschrieben von Daniel R.Schon bemerkenswert, daß wir Deutschen mitunter dazu neigen, uns selbst im Wege zu stehen.

das gilt so auch für die Feuerwehr und deren Verbände in diesem Zusammenhang... (wie lange hats von der Diskussion um die Notwendigkeit, bis zu Umsetzung von Teillösungen gedauert - und wer hat da noch aller aus den eigenen Läden gebremst?)

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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