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ThemaSaugstelle10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUwe 8E., Neuenstadt / BW758255
Datum31.03.2013 20:057388 x gelesen
Hallo zusammen,
in einem Industriegebiet soll bei einer Firma ein größerer Gebäudekomplex errichtet werden. Der Brandschutzguruder bei dieser Firma das Brandschutzkonzept ausgearbeitet hat schreibt eine zusätzliche Wasserentnahme aus dem Örtlichen Fluß zusätzlich zum Hydrantennetz vor.
Die Saugstelle muß so gebaut werden dass 2 Feuerwehrpumpen Platz haben incl. Saugeinrichtung sowie Leitungen zur Fortleitung. Die Örtliche Feuerwehr besitzt keine 2 Pumpen dieser Art.
Wer müsste für diese Einrichtung aufkommen? Die Gemeinde die nur 92m³ die Stunde bereit hällt oder der Besitzer der die Industrieanlage baut.
Zusätzlich müssten noch 2 Pumpen incl. einem Transportgerät angeschafft werden.

Vielleicht kennt einer hier im Forum so eine Situation.
Ich danke schon im voraus für eure Beiträge.

mfg Uwe

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AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg758261
Datum31.03.2013 22:335075 x gelesen
Stell Dir vor die Gemeinde (bzw. Stadtwerke) würde ein ausreichend leistungsfähiges Hydrantennetz vorhalten. Wäre es dann aus Deiner Sicht dann auch Aufgabe der Firma Pumpen zu kaufen? Wohl nicht.
Es ist (zumindest in Baden-Württemberg) Aufgabe der Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten.

www.feuerwehr-bretten.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg758262
Datum31.03.2013 22:395018 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Philip P.Es ist (zumindest in Baden-Württemberg) Aufgabe der Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten.

hm - wie kommt es dann daß in BaWü bei einem denkmalgeschützten Gebäude (ehem. Mühle) in das Wohnungen eingebaut wurden vom VB die Auflage gemacht wurde eine dreiteilige Schiebleiter zu beschaffen und am Gebäude vorzuhalten.

Die örtliche Feuerwehr hat nur Steckleitern, für eine Drehleiter gibt es keine Zufahrt.

Die Frage ist wo man da eine Grenze ansetzt.

Zurück zum Beispiel mit der Saugstelle und den Pumpen. Ich gehe davon aus das die betreffende Gemeinde eine ausreichend leistungsfähige Feuerwehr vorhält. Die Löschwasserversorgung ist für den bestehenden Gebäudebestand ausreichend. Jetzt soll dort ein grosses (Industrie-?) Gebäude erstellt werden. Das erfordert eine deutlich grössere Löschwassermenge.

Ist es dann möglich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens solche zusätzliche Erweiterungen der Leistungsfähgigkeit der örtlichen Feuerwehr als Auflage festzuschreiben und die zusätzlichen Kosten ( hier Saugstelle und 2. Pumpe) dem Betreiber des neuen Gebäudes aufzuerlegen?

Das wäre dann analog zu meinem Beispiel mit der Schiebleiter.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg758263
Datum31.03.2013 22:444834 x gelesen
Das ist nicht ganz richtig!
Die Gemeinde kann auch für Bestimmte Objekte an den Betreiber vorderungen stellen!
Z.B. besondere Löschmittel oder Löschwasservoräte!
Also ist aus meinem Verständniss der Betreiber für die Entnahmestelle verantwortlich und vieleicht sogar dazu verpflichtet werden eine TS zu stellen.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Gruss Basti

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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg758265
Datum31.03.2013 22:484912 x gelesen
Geschrieben von Philip P.Es ist (zumindest in Baden-Württemberg) Aufgabe der Gemeinde eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten.

Ja, aber:

Feuerwehrgesetz BaWü, §3
(3) Der Bürgermeister kann
1. Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle eines gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für das Leben oder für die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen, für erhebliche Sachwerte oder für die Umwelt ausgehen können oder bei denen eine Schadensabwehr nur unter besonders erschwerten Umständen möglich ist, dazu verpflichten, die für die Bekämpfung dieser Gefahren erforderlichen besonderen Ausrüstungsgegenstände und Anlagen zu beschaffen, zu unterhalten und ausreichend Löschmittel und sonstige Einsatzmittel bereitzuhalten und

2. Eigentümer und Besitzer von abgelegenen Gebäuden dazu verpflichten, Löschwasseranlagen für diese Gebäude zu errichten und zu unterhalten.


Die Kosten der Brandschutzauflagen sollte der Betrieb tragen müssen.

Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg758267
Datum31.03.2013 22:574968 x gelesen
Ich sehe das so: Wenn die Deutsche Bahn einen unterirdischen Bahnhof mit Tunnelsystemen auf meiner Gemarkung baut, dann brauche ich dafür dann "besondere Ausrüstungsgegenstände" (Kreislaufgeräte usw).
Wenn ich für eine Wasserentnahme eine (hundsgewöhnliche) TS8 brauche ist das wohl für eine Feuerwehr eher kein "besonderer" Ausrüstungsgegenstand.

Zudem ist zu beachten, dass für die Löschwasserversorgung zunächst mal der zuständig ist, der das Baugebiet ausweist. Wenn also gemäß Bebauungsplan ein Industriegebiet ausgewiesen ist, die Leistungskriterien der Wasserversorgung nach DVGW-Merkblatt aber nicht ausreichend sind, ist das das Problem der Gemeinde. Wenn es (aus dem Bauvorhaben heraus) Anforderungen an die Wasserversorgung gibt, die über die Anforderung des Bebauungsplans hinaus gehen, ist es Sache des Gebäudeerrichters.

www.feuerwehr-bretten.de

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP758284
Datum01.04.2013 00:234690 x gelesen
Hallihallo,

Philip hat recht.

Ich möchte dazu auf meinen Post zum Thema "Drehleiter notwendig" hinweisen Link hinweisen...

Es ist ganz klar:

Die Ausweisung eines Industriegebiets erfordert 98m³/h für 2 Stunden Löschdauer.
Dieses ist sicherzustellen, ob über Löschwasserleitung (möglicherweise als erschöpfliche Versorgung) oder über ausreichend dimensionierte Wasserentnahme.
aber:
Diese Löschwassermenge muss dann auch geeignet entnommen, gefördert und ausgebracht werden können...

D.h. die Gemeinde muss eine "entsprechend leistungsfähige" Feuerwehr sicherstellen !

Wenn diese Löschwasserversorgung baurechtlich nicht erforderlich ist (keine Ausweisung als "Industriegebiet") aber der Bauherr will so bauen, dann ist die zusätzlich notwendige Löschwasserbereitstellung Aufgabe des Bauherrn.

Unterschätze nie jemanden, der sich zurück zieht - er könnte Anlauf nehmen ;-)

Grüße
Andreas

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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen758286
Datum01.04.2013 00:464836 x gelesen
Geschrieben von Andreas M.Dieses ist sicherzustellen, ob über Löschwasserleitung (möglicherweise als erschöpfliche Versorgung) oder über ausreichend dimensionierte Wasserentnahme.
aber:
Diese Löschwassermenge muss dann auch geeignet entnommen, gefördert und ausgebracht werden können...

D.h. die Gemeinde muss eine "entsprechend leistungsfähige" Feuerwehr sicherstellen !

Wenn diese Löschwasserversorgung baurechtlich nicht erforderlich ist (keine Ausweisung als "Industriegebiet") aber der Bauherr will so bauen, dann ist die zusätzlich notwendige Löschwasserbereitstellung Aufgabe des Bauherrn.


Ich denke auch da hilft ein vernünftiges Miteinander.
Mir ist z.B. eine Firma bekannt, die expandieren wollte.
Schlußendlich wurde die WES (Zisterne) von der Firma gebaut, der rest war und ist Gemeindesache.
Diskutieren kann man sicherlich noch, ob die Firma, sofern notwendig, SLM bereitstellt, aber über eine TS braucht man denke ich nicht wirklich reden....

Wer das Semiar Löschwasserförderung an der HLFS besucht hat, kennt übrigens eine ähnliche Situation aus der Praxis.... Da gibt es ein Industriegbiet(chen), von dem eine (ich denke DN 80 oder 100) Leitung fest bis zu einer 400 / 500 m entfernten Staustelle verlegt ist und dort eingespeist werden kann....

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen758287
Datum01.04.2013 00:504567 x gelesen
Geschrieben von Uwe E.Die Saugstelle muß so gebaut werden dass 2 Feuerwehrpumpen Platz haben incl. Saugeinrichtung sowie Leitungen zur Fortleitung.

Was für Pumpen? TS oder Fahrzeug?

Geschrieben von Uwe E.Die Örtliche Feuerwehr besitzt keine 2 Pumpen dieser Art.

Das braucht sie auch nicht, Nachbarschaftshilfe!
Geschrieben von Uwe E.Die Gemeinde die nur 92m³ die Stunde bereit hält
Das sind immerhin 1500 l/min, für einen normalen Brandeinsat ausreichend. Wenn die ganze Halle brennt nicht, aber dafür ist ja die Löschwasserentnahmestelle gedacht.

Geschrieben von Uwe E.Zusätzlich müssten noch 2 Pumpen incl. einem Transportgerät angeschafft werden.
Warum? Wenn es richtig brennt, kommen die Nachbarn und bringen ihre mit. Sonst braucht ihr nicht nur die Pumpen sondern auch das Gerät, um das Wasser auszubringen. Und natürlich die Mannschaft und PA und...

Geschrieben von Uwe E.In einem Industriegebiet soll bei einer Firma ein größerer Gebäudekomplex errichtet werden. Der Brandschutzguruder bei dieser Firma das Brandschutzkonzept ausgearbeitet hat schreibt eine zusätzliche Wasserentnahme aus dem Örtlichen Fluß zusätzlich zum Hydrantennetz vor. Wer müsste für diese Einrichtung aufkommen? Die Gemeinde die nur 92m³ die Stunde bereit hällt oder der Besitzer der die Industrieanlage baut.
Das kann die Gemeinde doch mit dem Bauherren regeln. Schließlich will der ja so groß bauen. Sie kann ihm ja auch zur Auflage machen, auf dem Betriebsgrundstück eine ausreichende Löschwassermenge zu bevorraten. Wie er das macht, ist dann sein Problem. Der Vorteil der löschwasserentnahmestelle am Fluss ist aber, die kann für mehrere Objekte genutzt werden, d.h. dort können dann noch weitere Betriebe angesiedelt werden. Wenn sich die Gemiende jedoch darauf einlässt nach dem Motto "besser der baut hier wie im Nachbarort" ist sie selber schuld.

Heinrich

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP758288
Datum01.04.2013 01:034685 x gelesen
Hallihallo,

ein klärendes Vorgespräch (und zwar bevor das Brandschutzkonzept eingereicht wird) mit Bauherrn, Gemeinde, ggf. Vertretern der FW aber auf jeden Fall der Genehmigungsbehörde, ist klar von Vorteil.

Vom Engagement des Bauherrn kann im Umgekehrten ja auch die Gemeinde profitieren.

Und wenn der Sachverständige (o. ä.) als Bauherrenvertreter seinen Job beherrscht, weiss er damit umzugehen...

Unterschätze nie jemanden, der sich zurück zieht - er könnte Anlauf nehmen ;-)

Grüße
Andreas

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Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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 31.03.2013 20:05 ., Neuenstadt
 31.03.2013 22:33 Phil7ip 7P., Bretten
 31.03.2013 22:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.03.2013 22:44 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 31.03.2013 22:48 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 31.03.2013 22:57 Phil7ip 7P., Bretten
 01.04.2013 00:23 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
 01.04.2013 00:46 Chri7sti7an 7F., Fürth
 01.04.2013 01:03 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
 01.04.2013 00:50 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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