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Thema | Wehrleiter wird abberufen weil Stellvertreter nicht qualifiziert ist | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8E., Hohenstein / Thüringen | 757279 | |||
Datum | 21.03.2013 13:52 | 6167 x gelesen | |||
http://www.mz-web.de/eisleben/fehlende-qualifikation-feuerwehr-hat-sorgen-mit-fuehrungspersonal,20640972,22172802.html Was haltet ihr von so einem Vorgang? Der Wehrleiter ist qualifiziert, erfüllt somit die Vorraussetzungen, kann mann ihn dafür bestrafen, das seit Stellvertreter die Quali nicht hat? Eure Meinungen? Gruß aus dem Südharz ... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann! Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr, der Gemeinde oder des Kreisfeuerwehrverbandes Nordhausen e.V. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 757282 | |||
Datum | 21.03.2013 13:58 | 3524 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Was haltet ihr von so einem Vorgang? Der Wehrleiter ist qualifiziert, erfüllt somit die Vorraussetzungen, kann mann ihn dafür bestrafen, das seit Stellvertreter die Quali nicht hat? Da müsste man mehr Einzelheiten wissen. Vielleicht hat der Wehrleiter es nicht geschafft seinen Stellvertreter auf die entsprechenden Lehrgänge zu schicken? Vielleicht hatte der aber auch einfach keine Zeit? etc.... Was sich natürlich aus der Situation ergibt: Wer führt jetzt die Wehr? mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Wernigerode/ OT Reddeber / ST | 757290 | |||
Datum | 21.03.2013 14:30 | 3241 x gelesen | |||
Leider ist aus dem Artikel nicht zu erfahren, weshalb der OWL abberufen wurde. Ein stellv. OWL ist gem. BrSchG LSA nicht zwingend vorgeschrieben. Fakt ist in Bezug auf den stellv. OWL, dass wenn er es in 2 Jahren der kommissarischen Aufgabenwahrnahme nicht geschafft hat den FIII und/oder den WL zu absolvieren und wenigstens die Nachprüfung zu bestehen, auch Zweifel an der Geeignetheit bestehen müssen. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 757291 | |||
Datum | 21.03.2013 14:35 | 2976 x gelesen | |||
Hi, das ist ein ganz normaler verwaltungsrechtlicher Vorgang, wenn die Gesetze und Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt diesbezüglich Regelungen enthalten. Da wir die Rahmenbedingungen nicht kennen, macht es keinen Sinn sich über kommunale Selbstverwaltung zu echauffieren. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 757310 | |||
Datum | 21.03.2013 15:33 | 3246 x gelesen | |||
hallo, ich denke dieser Abschnitt beschreibt die Situation und den rechtlichen Hintergrund: Die Situation ist wie folgt: Schmalzerode hat zwar einen qualifizierten Ortswehrleiter, aber dem stellvertretenden Feuerwehrchef fehlt die entsprechende Qualifikation. Aber laut Gesetz kann es nur dann eine Wehrleitung geben, wenn der Chef und sein Stellvertreter die Befähigungen nachweisen können. Da dies nicht der Fall ist, steht die Schmalzeröder Wehr jetzt quasi unter dem Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Helfta. und dazu auch: Schmalzerode ist ein Ortsteil der Lutherstadt Eisleben im Landkreis Mansfeld-Südharz. kann mal jemand aus Sachsen-Anhalt und über die rechtlichen Hintergründen insbesonde im Bezug auf den im Artikel erwähnten Verweis auf das BrSchG Sachsen-Anhalt MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 757313 | |||
Datum | 21.03.2013 15:50 | 2731 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Eure Meinungen? Sehe ich das richtig? <300 Einwohner? Dann würde ich mir darüber nicht wirklich Gedanken machen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 757314 | |||
Datum | 21.03.2013 15:52 | 2888 x gelesen | |||
Das passt doch irgendwie nicht. Schmalzerode soll unter dem "Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Helfta" stehen? Dass Schmalzerode mit unter 300 Ew. (kleinster Ort der Stadt Eisleben) keine eigenständige Wehr sinnvoll vorhalten kann, ist klar. Wenn schon eingemeindet, dann ohne wenn und aber. Oder bezahlen die Schmalzeroder jetzt auch noch alles selbst? Aber auf dem Weg von Schmalzerode nach Helfta kommt man schon nach knapp 2,5km an einem Standort mit LF 8/6 vorbei (Wolferode). Dieser stattliche Fuhrpark in Eisleben selber ist augenscheinlich auch näher wie der von Helfta. Das sind Strukturen... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 757315 | |||
Datum | 21.03.2013 15:53 | 2711 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Sehe ich das richtig? <300 Einwohner?Ja. Und ein Gerätehaus mit LF 8/6 und MTW in einer Entfernung, um die sie manche städtischen Feuerwehrangehörigen (und Bürger) beneiden würden. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Wernigerode/ OT Reddeber / ST | 757322 | |||
Datum | 21.03.2013 16:15 | 2660 x gelesen | |||
siehe mein Post zuvor Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 757329 | |||
Datum | 21.03.2013 17:59 | 2491 x gelesen | |||
Servus Sebastian, Geschrieben von Sebastian K. Dass Schmalzerode mit unter 300 Ew. (kleinster Ort der Stadt Eisleben) keine eigenständige Wehr sinnvoll vorhalten kann, ist klar. Wenn schon eingemeindet, dann ohne wenn und aber. da warst du aber noch nie in Bayern. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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