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ThemaDrehleiter notwendig?23 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorChri8sti8an 8K., Pluwig / 756814
Datum17.03.2013 11:189049 x gelesen
Hallo,

Habe eine Frage.
Wenn bei einem Seniorenheim der zweite Rettungsweg über eine Dachrettungsplattform und über Balkone der Anteile "betreutes Wohnen" sichergestellt werden soll und immer wieder auf Kraftdrehleitern der Feuerwehr verwiesen wird, scheint eine solche ja von Nöten zu sein.
Gibt es in Rheinland Pfalz hier Vorschriften zur Einsatzgrundzeit, wann ein solches Gerät an der Einsatzstelle sein muss? Muss die DL bereits in Risikostufe 1 vorhanden sein oder reicht hier eine Vorhaltung in Stufe 2 und 3 oder sogar über die Gemeindegrenze hinaus in einer Nachbar VG?

Danke für die Info

Christian

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AutorChri8sti8an 8K., Pluwig / 756815
Datum17.03.2013 11:415781 x gelesen
Nachtrag: Die Einteilung in die entsprechende Risikoklasse der Ortsgemeinde spielt hierbei natürlich auch eine Rolle, das ist sicherlich klar. Ausgehen sollte man von einer B2 Gemeinde.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP756816
Datum17.03.2013 11:455687 x gelesen
Fussnote zur Risikoklassentabelle (Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 und 4) in der FwVO:

In Ortsgemeinden, die in den Risikoklassen B 2 und B 3 eingruppiert sind, müssen HRF in der Alarmstufe 1 vorgehalten werden, wenn sie zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges erforderlich sind. Werden HRF nur als Arbeitsgeräte bei der Brandbekämpfung und beim Rüsteinsatz benötigt, ist es ausreichend, wenn sie als überörtliches Einsatzmittel im Rahmen der gegenseitigen Hilfe zwischen den Gemeinden untereinander oder zwischen den Gemeinden und Landkreisen nach dem Additionsprinzip innerhalb einer Frist von 25 Minuten (Stufe 3) nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen.

Wobei in einer B2-Gemeinde als HRF lt. Tabelle HRF 12 (alternativ die DL 16-4 oder Anhängeleiter AL 16-4) in Stufe 1 ausreicht.



(Beitrag wurde geändert, der angegebene Grund ist aber Quatsch - nur mehr Auswahl gibts ja nicht...)

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorChri8sti8an 8K., Pluwig / 756817
Datum17.03.2013 11:515490 x gelesen
In der FwVo Rlp steht dass ein HRF zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges in Alarmstufe 1 bereits vorgehalten werden muss. Damit ist die Antwort klar.
Gibt es Gemeinden in denen solche Objekte stehen. Wie und wo wird dort die DL vorgehalten. Ist aus der Vorschrift der FwVo klar, dass die DL auch dann innerhalb von 8 Minuten an der Einsatzstelle sein muss. Denke schon, oder ?

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AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern756823
Datum17.03.2013 12:015108 x gelesen
Rettung von normalerweise in Seniorenheimen wohnenden Menschen mit ihren üblichen Einschränkungen (Rollstuhl, Rollator, Krücken) über Dachplattformen und Balkonen mit Rettungsgeräten der Feuerwehr?

Bitte mal mit dem Bauherren, Architekten und Brandschutzfachplaner Rücksprache halten, ob das wirklich eine elegante Lösung sein kann...

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz756830
Datum17.03.2013 13:474873 x gelesen
Hallo,

mir ist zwar keine solche B1-Gemeinde bekannt, wo das so ist, aber ist ja eigentlich logisch, das die in den 8 Minuten dann da sein muss.

Anderenfalls geht das so lange gut, bis mal was passiert und der berühmte Mann mit der schwarzen Robe kommt, und dann wird es interessant.

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorMich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen756837
Datum17.03.2013 14:37   4901 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Johannes J.Rettung von normalerweise in Seniorenheimen wohnenden Menschen mit ihren üblichen Einschränkungen (Rollstuhl, Rollator, Krücken) über Dachplattformen und Balkonen mit Rettungsgeräten der Feuerwehr?

Bitte mal mit dem Bauherren, Architekten und Brandschutzfachplaner Rücksprache halten, ob das wirklich eine elegante Lösung sein kann...


Absolut richtig.....wobei man da in der letzten Aussage auch anders denken könnte: Da muss eine bauliche Lösung gefunden werden. Die örtliche Feuerwehr sollte aus ureigenstem Interesse darauf hinwirken -> sie hat im Einsatzfall den schwarzen Peter......jeder der die Leistungsfähigkeit von HRF bei Einsätzen mit älteren Menschen erlebt hat wird versuchen genau das zu vermeiden.

MkG MB

Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW756838
Datum17.03.2013 14:434542 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Da muss eine bauliche Lösung gefunden werden. Die örtliche Feuerwehr sollte aus ureigenstem Interesse darauf hinwirken -> sie hat im Einsatzfall den schwarzen Peter......jeder der die Leistungsfähigkeit von HRF bei Einsätzen mit älteren Menschen erlebt hat wird versuchen genau das zu vermeiden.

Du hast es auf den Punkt gebracht.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP756841
Datum17.03.2013 14:534575 x gelesen
Hallihallo,

...und dann wird am besten noch auf tragbare Leitern der Feuerwehr verwiesen...

Ich kann euch auch nur dringend empfehlen, sich mit der Bauaufsichtsbehörde als Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzen.

Da scheint mit dem Brandschutzkonzept etwas gründlich daneben gegangen zu sein.

Ich sehe das als nicht genehmigungsfähig an und lasst euch auch bloss kein HRF aufschwätzen.

Hier muss eindeutig eine bauliche Lösung über einen geeigneten Treppenraum gefunden werden.

Unterschätze nie jemanden, der sich zurück zieht - er könnte Anlauf nehmen ;-)

Grüße
Andreas

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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz756847
Datum17.03.2013 16:164748 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian K.dass die DL auch dann innerhalb von 8 Minuten an der Einsatzstelle sein muss. Denke schon, oder ?
RLP geht da einen Sonderweg.
HRF muss ab B 2 innerhalb von 8 Minuten vor Ort sein, wenn das HRF als Rettungsgerät notwendig ist.
D.h. wenn kein 2. (baulicher) Rettungsweg vorhanden ist und die Rettung über HRF erforderlich ist und tragbare Leitern zu kurz sind.

Dabei ist zu beachten, dass die 3-teilige-Schiebleiter wohl nicht mehr als Rettungsgerät anzusehen ist.
Lt. ADD + LFKS wohl schon noch, allerdings muss dann sichergestellt sein, dass Du auch tagsüber (und zwar immer) genügend Einsatzkräfte hast, um dieses Monstrum in Stellung zu bringen (und zwar innerhalb der Grundeinsatzzeit von 8 Minuten).
Dies dürfte bei den meisten kleineren FWen nicht mehr sichergestellt sein.

Falls das HRF nicht als Rettungsgerät, sondern nur als Arbeitsgerät (z.B. für Löscharbeiten etc) gebraucht wird, dann reichen dafür 30 (?) Minuten aus.

Nährere Angaben findest Du wohl in den Zuschussrichtlinien des Landes.

Zu dem Rettungswegen im Seniorenheim kann ich hier keine Aussage treffen, weil ich die baulichen Voraussetzungen nicht kenne.

Der richtige Ansprechpartner für Dich / Euch ist der brandschutztechnische Bedienstete bei der zuständigen Kreisverwaltung. Der gibt die entsprechenden Stellungnahmen für Bauvorhaben ab.

Steht denn das Gebäude schon oder ist es erst in der Planung / Bau.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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AutorChri8sti8an 8K., Pluwig / 756854
Datum17.03.2013 17:094319 x gelesen
Hallo,

Ich denke auch, dass da baulich noch etwas passieren muss. Danke schonmal für Eure Antworten. Ich möchte nur ein Organisationsverschulden der Feuerwehr frühzeitig verhindern.
Gruß
Christian

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AutorChri8sti8an 8K., Pluwig / 756855
Datum17.03.2013 17:114201 x gelesen
Hallo Thomas,

Als Arbeitsgerät nach 25 Minuten. Vorschriften sind bekannt und den Weg den du beschrieben hast werde ich auch so verfolgen. Auch das mit der Schiebeleiter ist bekannt aber mir nicht begreiflich. Gruß
Christian

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP756857
Datum17.03.2013 17:314216 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Lt. ADD + LFKS wohl schon noch, allerdings muss dann sichergestellt sein, dass Du auch tagsüber (und zwar immer) genügend Einsatzkräfte hast, um dieses Monstrum in Stellung zu bringen (und zwar innerhalb der Grundeinsatzzeit von 8 Minuten).
Dies dürfte bei den meisten kleineren FWen nicht mehr sichergestellt sein.
ADD und LFKS gehen also schon nicht mehr davon aus, dass bei Fahrzeugen mit Schiebleitern 4 Mann (wenn der MA denn unverzichtbar zur Entnahme sein soll auch 5) zur Verfügung stehen?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
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(Dieter Nuhr)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz756859
Datum17.03.2013 17:584065 x gelesen
Hallo,

ADD + LFKS werten die Schiebleiter als Rettungsmittel.

MfG, Thomas

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP756860
Datum17.03.2013 18:004338 x gelesen
Hallihallo,

ich will dir noch kurz den baurechtlichen Hintergrund erläutern, paragrafenunabhängig und ohne die Feuerwehr.

Um den Brandschutz bei einem Bauvorhaben vorschriftenkonform zu regeln bedient man sich dem "Werkzeug" Brandschutzkonzept (oder Brandschutznachweis, je nach Bundesland).

Hierbei wird die Planung, Ausführung und Überwachung dem BAUHERREN übertragen.

Die Genehmigungsbehörde prüft lediglich die Planung auf Vorschriftenkonformität und Machbarkeit und nimmt das BV nach Fertigstellung ab.

Hier wird die Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept abgenommen, da man ja davon ausgehen muss, dass die Planung stimmt, denn sie wurde ja im Baugenehmigungsverfahren überprüft.

Bei der Planung muss der Bauherr nicht nur vorschriftenkonform planen, sondern er muss auch vorhandene Infrastruktur berücksichtigen (Zugänglichkeit, Wasserversorgung und auch das vorhandene Feuerwehrwesen).

Sollten einzelne Infrastrukturen mangelhaft sein, so muss der Bauherr i. d. R. auf seine Kosten diese Mängel beseitigen.

Vorausgesetzt die Infrastrukturen entsprechen den rechtlichen Vorgaben für den Bebauungsplan, kann der Bauherr keine Forderungen an die Kommune stellen ("Ich plane aus Kostengründen ohne 2. baulichen Rettungsweg, deswegen musst du jetzt für eine Drehleiter sorgen...")

Somit wäre das BV nicht genehmigungsfähig.

Im Einzelfall, nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde und der Kommune, ist diese zur "Aufrüstung" auf eigene Rechung bereit, weil sie damit für die Gemeinde Vorteile erwartet.

z. B. Erweiterung der Wasserversorgung könnte eine Änderung des Bebauungsplan von Mischgebiet zu Gewerbegebiet möglich machen und somit der Gemeinde Standortvorteile ermöglichen.

Prinzipiell muss aberder Bauherr damit planen, was da ist, oder viel Geld in die Hand nehmen...

Sollte die Genehmigungsbehörde aber feststellen, dass die Kommune Ausrüstungs- und/oder Organisationsmängel hat, die generell bestimmte BV nicht genehmigungsfähig macht, obwohl im Bebauungsplan so vorgesehen, dann kann sie auch der Kommune Auflagen machen (z. B. Einhaltung der Ausrüstung gem. FwVO).

Zuständig für die Prüfung ist aber die Baubehörde als Genehmigungsbehörde und nicht die Feuerwehr. Die hat auch offiziell nicht mal Mitspracherecht, lediglich ggf. beratende Wirkung.

Ausnahme besteht da, wo der Feuerwehr offiziell die Prüf- und Genehmigungshoheit übergeben wurde (die "berüchtigten" Abt. VB :) ).

Weitere Fragen kannst du gerne per PM schicken.

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Grüße
Andreas

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz756929
Datum18.03.2013 17:093815 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael B.jeder der die Leistungsfähigkeit von HRF bei Einsätzen mit älteren Menschen erlebt hat wird versuchen genau das zu vermeiden.
Zustimmung.

Die Objekte in unserem "Beritt" (= Krankenhaus + 2 Seniorenheime) bieten je Etage mind. 2 Brandabschnitte, sodass horizentale Evakuierungen möglich sind.

Ich persönlich wünschte mir auch mehr Aufzüge mit FW-Schaltung.

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP756945
Datum18.03.2013 21:093757 x gelesen
Hallihallo,

Geschrieben von Thomas Klee

Die Objekte in unserem "Beritt" (= Krankenhaus + 2 Seniorenheime) bieten je Etage mind. 2 Brandabschnitte, sodass horizentale Evakuierungen möglich sind.

Ich persönlich wünschte mir auch mehr Aufzüge mit FW-Schaltung.


Leider gibt es tatsächlich noch "Hobby-Planer", die genau die von ihnen "geplante" Horizontalevakuierungs-Möglichkeit als Lösung anbieten, um bei diesen Objekten die Rettung über tragbare Leitern der Feuerwehr als 2. Rettungsweg anbieten.

Das sie damit aber "gefangene Räume" planen, bei denen die FW trotz "Rettungsfenster" blöd ausschauen, können sie sich gar nicht vorstellen...

Und das mit den Aufzügen kann ich nur bestätigen; die könnten schon bei wenigen Geschossen der FW das Leben schön erleichtern, wenn da nicht die Sache mit dem Geld wäre...

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Grüße
Andreas

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz756946
Datum18.03.2013 21:243854 x gelesen
Hallo Andreas,

da kann ich Dir nur zustimmen.

Unsere drei genannten Objekte haben alle (mind) zwei bauliche Rettungswege, sodass eine (planmäßige) Rettung über HRF entbehrlich sein sollte.

Natürlich kann das mal vorkommen.

Ich will gar nicht daran denken, wenn wir im Krankenhaus unsere Intensiv-Station räumen müssten.
Einmal hatten wir einen BMA in der ITS - zum Glück nur Fehlalarm.
Aber da geht der Puls schlagartig hoch...

MfG, Thomas

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 17.03.2013 11:18 Chri7sti7an 7K., Pluwig
 17.03.2013 11:41 Chri7sti7an 7K., Pluwig
 17.03.2013 11:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.03.2013 11:51 Chri7sti7an 7K., Pluwig
 17.03.2013 13:47 Ralf7 R.7, Kirchen
 17.03.2013 16:16 Thom7as 7K., Hermeskeil
 17.03.2013 17:11 Chri7sti7an 7K., Pluwig
 17.03.2013 17:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.03.2013 17:58 Thom7as 7K., Hermeskeil
 17.03.2013 12:01 Joha7nne7s J7., Weidhausen
 17.03.2013 14:37 Mich7ael7 B.7, Freigericht
 17.03.2013 14:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.03.2013 17:09 Thom7as 7K., Hermeskeil
 18.03.2013 21:09 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
 18.03.2013 21:24 Thom7as 7K., Hermeskeil
 17.03.2013 14:53 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
 17.03.2013 17:09 Chri7sti7an 7K., Pluwig
 17.03.2013 18:00 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
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