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ThemaJF rettet mit Kinder aus brennenden PKW19 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg755469
Datum04.03.2013 20:108720 x gelesen
Guten Abend

eben auf HR-online gelesen:

-> " Kinder aus brennendem Auto gerettet ":

" Mit ihrem beherzten Eingreifen hat ein Fahrradfahrer vier Kindern auf der Autobahn das Leben gerettet. Sie waren auf der A66 in Frankfurt in einem brennenden Auto eingeschlossen. [...]Als Mitglieder der Jugendfeuerwehr Frankfurt-Praunheim mit ihrem Wagen anhielten, schnappte er sich deren Feuerlöscher.[...] Zwei der Kinder und zwei Jugendfeuerwehrleute kamen mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus. "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern755473
Datum04.03.2013 20:405460 x gelesen
Glück gehabt.....
zur richtigen Zeit am richtigen Ort.....;-))

Schade nur, daß der Löscher nicht ging.......hüstelhüstel......



Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz755477
Datum04.03.2013 20:585532 x gelesen
Hallo,

in der Tat Glück gehabt, die Insassen und die JFler.

Wir fahren ja öfters mit der JF durch die Gegend.
Was tun, wenn der MZF besetzt mit Betreuer mit 8 Jugendlichen an eine solche ESt kommt ?

Zunächst ordentlichen Notruf absetzen (Funk oder Handy), klar.

Aber was dann, fährt der Betreuer weiter, er hat ja keine FW-Leute sondern JFler im Auto, die im Gefahrenbereich (und das ist z.B. schon die Autobahn) nicht eingesetzt werden dürfen.

Oder bleibt er stehen und hilft. Dass er dabei die JFler "nicht im MZF halten" kann, wird sicher jeder verstehen.

Hab mir darüber eigentlich noch nie Gedanken gemacht.

Ihr schon ?? Habt Ihr da besondere Anweisungen für den Fahrer ?

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP755478
Datum04.03.2013 21:01   5282 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Aber was dann, fährt der Betreuer weiter, er hat ja keine FW-Leute sondern JFler im Auto, die im Gefahrenbereich (und das ist z.B. schon die Autobahn) nicht eingesetzt werden dürfen.Diese Lösung ziehst du nicht ernsthaft in Betracht, oder?
Je nach Alter der JFler machen sie vom Sitzenbleiben (bzw. brav stehen hinter der Leitplanke...) bis zum Mithelfen einfach das, was sie als "Ersthelfer" (und eben nicht als Einsatzkräfte) eben zu leisten fähig sind.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz755479
Datum04.03.2013 21:055123 x gelesen
Hallo,

ich ziehe zur Zeit noch gar nichts in Betracht, ich bin schlicht unschlüssig.

Hab mir bis von 30 Minuten noch keine Gedanken dazu gemacht.

Solange alles gut geht, spielt diese Frage ja auch keine (große) Rolle.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz755480
Datum04.03.2013 21:154869 x gelesen
Hallo,

Damit keine Irrtümer aufkommen:

Meine Frage ist keinerlei Kritik an der betreffenden FW bzw. dem/den FW-Kameraden.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Schönwalde (BAR) / Sachsen-Anhalt / Brandenburg755496
Datum04.03.2013 23:094591 x gelesen
Meine Lösung, die ich bei solchen Fahrten immer im Hinterkopf habe: Kinder raus aus dem MTW und hinter die Leitplanke, ggf. noch ein paar Meter weiter weg von der Autobahn. Maschinist und der bei uns noch meistens mitfahrende zweite Kamerad können sich mit Warnwesten oder PSA ausrüsten und helfen. Je nach Lage würde auch einer die Kinder betreuen.

Ja, ich bin einer von den "Verrückten", die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen755497
Datum04.03.2013 23:504522 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.ich bin schlicht unschlüssig

Nanana, als Feuerwehr mit Garantenstellung vorbei fahren?

Geschrieben von Thomas K.spielt diese Frage ja auch keine (große) Rolle.

Zumindest der Maschinist des MTW sollte so ungefähr 18 Jahre oder älter sein...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein755500
Datum05.03.2013 00:024539 x gelesen
Das wäre auch meine Idee für solche Situationen.

Gruß
Kevin

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW755513
Datum05.03.2013 10:004149 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Nanana, als Feuerwehr mit Garantenstellung vorbei fahren?

Die Frage, ob z.B. ein Rettungswagen der zufällig an einem Patienten vorbei kommt eine Garantenstellung innehat ist nicht unumstritten. Ähnliches dürfte also auch für Feuerwehrfahrzeuge gelten. [1] [2]

Da es sich in diesem konkreten Fall um ein Privatfahrzeug handelte [3], dürfte die Frage nach der Garantenstellung eindeutig zu verneinen gewesen sein. (aber siehe [1])


Grüße

Manuel

[1]
Unabhängig davon, ob man nun eine Garantenstellung im Sinne des §13 StGB innehat oder nicht sollte man erstens aufgrund der eigenen Einstellung zum helfen helfen, zum anderen macht das eine total blöde Presse und auch wenn im Strafverfahren eine Garantenstellung tatsächlich verneint werden sollte (wie gesagt dass ist strittig, die Tendenz geht aber scheinbar eher in Richtung Garantenstellung), wird die Zumutbarkeit und die Eigengefährdung bzw. die Einschätzung der selbigen für den Bereich der "unterlassenen Hilfeleistung" aber sicherlich anders ausgelegt werden, als bei einem nicht-Feuerwehrler.
[2]
Forumskonform wäre aber wohl tatsächlich eine nicht-Hilfe. In Diskussionen über unterbesetzte oder Truppfahrzeuge ist die hier vorherrschende MEinung ja, dass man auch wenn man zufällig mit einem Truppfahrzeug an einem Gebäudebrand vorbei kommt nicht tätig werden sollte, da man mit einem Truppfahrzeug nicht FwDV-konform erstmaßnahmen einleiten kann. Ähnliches dürfte dann auch auf einen MTW o.ä. zutreffen.
[3]
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/2426498/pol-f-130304-212-bundesautobahn-a66-zeugen-retten-vier-kinder-aus-brennenden-fahrzeug/api

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen755515
Datum05.03.2013 10:074009 x gelesen
Anerkennung für Jugendfeuerwehrleute nach Rettungsaktion


Gruß Michael

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW755516
Datum05.03.2013 10:093955 x gelesen
Geschrieben von Michael T.Anerkennung für Jugendfeuerwehrleute nach Rettungsaktion

Damit gibt's zusammen mit dem Polizeibericht schon drei Versionen dieses Ereignisses, ...

Welche Stimmt? vermutlich alle ;-)


Grundsätzlich gilt ja auch bei Feuerwehrs "Regel 1 der Medizin": "Wer rettet, hat Recht!".
Von daher ist es IMO auch egal, welche Version nun wie stimmt.

Einem Punkt möchte ich Zustimmen: Es macht Sinn sich als Betreuer im Vorfeld Gedanken über "was wäre wenn" zu machen. Das kann helfen, wenn der Fall dann doch mal eintreten sollte.

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AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg755524
Datum05.03.2013 11:103856 x gelesen
In dem Fall sehe ich die JFler und den Betreuer als Ersthelfer, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe leisten.
Wie diese Möglichkeiten aussehen, muss der Betreuer entscheiden. Es macht dabei natürlich einen Unterschied ob man lauter Kinder, oder ein paar 16 und 17 jährige dabei hat.

BTW sieht man hier wieder, dass es durchaus sinnvoll ist auch bei Bewegungs- und "Taxifahrten" (für die JF) seine PSA mit sich zu führen.
Das tut nicht weh und Helm (mit Augen-/Gesichtsschutz) und Handschuhe können leicht den Unterschied zwischen verletztem und unverletztem Helfer ausmachen.

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AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW755538
Datum05.03.2013 13:403629 x gelesen
Hallo,
einen ähnlichen Fall gab es hier 2000 in Iserlohn. Die Jugendfeuerwehr kam zufällig an einem Gebäudebrand vorbei:
LINK

Gruß
Daniel

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen755555
Datum05.03.2013 17:263680 x gelesen
im MTW unterwegs

wahrscheinlich doch im rot weißen Spielmobil unterwegs. Was mit dem Feuerlöscher genau war, steht da nicht so richtig... ;)

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen755556
Datum05.03.2013 18:113233 x gelesen
Moin,

und sowas ist in meinen Augen auch noch vollkommen ok. Solange ich nichts mache, was ich nicht auch im normalen Übungsdienst mache und niemand im Gefahrenbereich tätig wird, sehe ich zunächst keinen Grund, eine Hilfeleistung zu unterlassen. Zudem gehe ich davon aus, daß jeder JF-Wart seine Schützlinge genau kennt und weis, wer was machen kann und wer nicht.

Es geht hier ja nicht um reguläre Einsätze, sondern um Nothilfe. Diese ist im Rahmen des zumutbaren zu leisten. Daß Hilfeleistung generell erst am 18 zumutbar ist, steht im Gesetz nicht. Und in der Abwägung der Rechtsgüter und nach dem Grundsatz, daß Bundesrecht Landesrecht bricht , hätte ich keinen Anlass, nicht tätig zu werden.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz

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AutorTobi8as 8W., Abtswind / Bayern755557
Datum05.03.2013 18:213280 x gelesen
Also ich denke, dass es darauf ankommt, inwieweit der Jugendwart die Lage einschätzte. Wenn die Leute gute Ausbildung genossen und die Gefahren kannten sowie Faxhlich korrektes Vorgehen zumutbar war, ist es nicht schlimm, zumal in dieser Extremsituation es auf jede Sekunde ankommt und wenn keine anderen Einsatzkräfte zur verfügung stehen, kann man diesen Weg gehen, sofern die JF ler nicht in Gefahr gebracht werden.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg755614
Datum06.03.2013 12:543119 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

nach Alter der JFler machen sie vom Sitzenbleiben (bzw. brav stehen hinter der Leitplanke...) bis zum Mithelfen einfach das, was sie als "Ersthelfer" (und eben nicht als Einsatzkräfte) eben zu leisten fähig sind.

So sehe ich das auch, kritischer kann solch eine Situation schon wqerden wenn man z.B. im JF-Dienst mit einen Löschfahrzeug an einer Brandstelle vorbeikommt und die Betroffenen etc. sofortige Hilfe erwarten. Dann kann man als verantwortlicher KF-Betreuer schon in Gewissen- und Erklärungsnotstände kommen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern755630
Datum06.03.2013 14:423341 x gelesen
Jein.

Die Öffentlichkeit sieht ein LF und hat dann eine hohe Erwartunsghaltung. Sieht die Bevölkerung dann 14..15 Jährige JF'ler aussteigen, dürfte keine Erwartungshaltung mehr bestehen. Esrtens sieht man das junge Alter - andereseits dürfte klar erkennbar sein, das dies keine Leute in Einsatzkleidung sind.

Also aus meiner Sicht keine Lage für einen Gewissenskonflikt für den Betreuuer.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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 04.03.2013 20:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 04.03.2013 20:40 Mark7us 7G., Kochel am See
 04.03.2013 20:58 Thom7as 7K., Hermeskeil
 04.03.2013 21:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.03.2013 21:05 Thom7as 7K., Hermeskeil
 04.03.2013 23:50 Lüde7r P7., Kelkheim
 05.03.2013 10:00 ., Dortmund
 05.03.2013 17:26 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.03.2013 12:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.03.2013 14:42 Volk7er 7L., Erlangen
 04.03.2013 21:15 Thom7as 7K., Hermeskeil
 04.03.2013 23:09 Andr7é P7., Magdeburg / Schönwalde (BAR)
 05.03.2013 00:02 Kevi7n M7., Kronshagen
 05.03.2013 11:10 Marc7 M.7, Heidenheim a. d. Brenz
 05.03.2013 10:07 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 05.03.2013 10:09 ., Dortmund
 05.03.2013 13:40 Dani7el 7W., Iserlohn
 05.03.2013 18:11 Lutz7 R.7, Weener
 05.03.2013 18:21 Tobi7as 7W., Abtswind
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