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Thema | Kalkulation von Einsatzkosten - war: TV Beitrag: Was kostet ein ... | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 754134 | |||
Datum | 19.02.2013 11:51 | 4618 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Helmut R. wo bleiben in der Kalkulation die Kosten für Gebäude, Ausbildung etc.? das ist ein sehr schwieriges Gebiet. Wo fängt man an, wo hört man auf? Was kann man als "eh da" einordnen und wird (muss?) bei der Kalkulation unter den Tisch fallen? Diese Frage beschäftigt auch die Gerichte. Wenn Rechnungen über die Einsatzkosten z.B. von Versicherungen angezweifelt werden kommen die auf den Prüfstand. Da sollen schon so manche Kostensatzungen gekippt worden sein ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 754145 | |||
Datum | 19.02.2013 13:23 | 2677 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Diese Frage beschäftigt auch die Gerichte. Wenn Rechnungen über die Einsatzkosten z.B. von Versicherungen angezweifelt werden kommen die auf den Prüfstand. Da sollen schon so manche Kostensatzungen gekippt worden sein ... So was ist öfter auch mal in der Brandschutz in der Rubrik "Recht" zu lesen. Da geht es dann u.a. nicht nur um Kosten für Geräte oder Verbrauchsmittel, sondern auch mal um die Anzahl der beteiligten Einsatzkräfte (wenn es zB deutlich mehr waren als man eigentlich gebraucht hätte, wenn bei einer FF abends/am WE, also außerhalb der "kritischen Zeiträume" sehr viele auf den Alarm hin kommen) oder um die Abrechnungsdauer (ob man zB angefangene Stunden berechnet oder kürzere Zeitintervalle nehmen muss). mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 754146 | |||
Datum | 19.02.2013 13:36 | 2439 x gelesen | |||
hallo, könnte man da ev. sagen daß sich hier nun Schritt für Schritt eine "gefestigte Rechtsprechung" herausbildet? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 754147 | |||
Datum | 19.02.2013 13:48 | 2326 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.könnte man da ev. sagen daß sich hier nun Schritt für Schritt eine "gefestigte Rechtsprechung" herausbildet? Gute Frage, dafür müsste man mehr Urteile kennen als die über die aufgrund besonderem Interesse da berichtet wird. Zumal die ja auch aus ganz D stammen und es da anscheinend durchaus Detailunterschiede gibt oder auch einfach mal das eine Amtsgericht das anders sieht als das ein anderes in einem anderen Fall am anderen Ende von D. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 754148 | |||
Datum | 19.02.2013 13:54 | 2422 x gelesen | |||
Hallo, hat schon jemand den Tagespreis für das "Löschfahrzeug" nachgerechnet? 113 am Tag = 41245 pro Jahr wäre nach 10 Jahren 412.450 . Wieviel kosten ein normales LF? Nach verschiedenen Zeitungsberichten über neue Löschfahrzeuge etwa 500.000 Das bedeutet, dass Frankfurt aM etwa alle 12 Jahre das Fahrzeug ersetzt. Das gilt doch nur für Städte mit großen Berufsfeuerwehren, oder? Wenn ich mein heimatliches LF 10/6 ansehe, das muss mindestens 25 Jahre halten. Der Preis war auch etwa eine halbe Mio . Rückwärts gerechnet 500.000 / 25 Jahre / 365 Tage pro Jahr = 54,80 am Tag Reine Standkosten ohne Reparaturen, Wartung, Betriebsmittel, etc. Ist denn diese Kalkulation (also meine) realistisch? Was kommt denn in der Lebenszeit an "Nebenkosten" dazu? Viele Grüße, Albert | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 754149 | |||
Datum | 19.02.2013 13:57 | 2398 x gelesen | |||
hallo, die Frage ist ob die Rechtsprechung diese Art der Kalkulation akzeptiert. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 754150 | |||
Datum | 19.02.2013 14:12 | 2336 x gelesen | |||
Geschrieben von Albert K.Ist denn diese Kalkulation (also meine) realistisch? Schätze nicht. Das wäre eine Vollkostenrechnung. Die Versicherungswirtschaft führt ja aus einigen Beiträgen (Gebäudeversicherungen, Feuerversicherung, ...) die Feuerschutzsteuer ab. Es wird also vom Beitragszahler = Bürger schon eine Leistung erbracht für den Brandschutz. Ob die jetzt wirklich in das Kleinkleckersdorfer Löschgruppenfahrzeug fließen, interessiert ja erst einmal keinen. Und da die Versicherungen nun mal kein caritativer Haufen zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen sind, nehmen die Halt die Interessen der Beitragszahler wahr und legen Widerspruch bei Kostenbescheiden ein. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 754151 | |||
Datum | 19.02.2013 14:19 | 2332 x gelesen | |||
Servus, wenn du bei einem Bauvorhaben die Nachkalkulation machst, dann rechnset du im Prinzip genau so. In die Rechnung von Albert müßten neben den reinen Gestehungskosten fürs Fahrzeug auch die Kosten für Steuer und Versicherung sowie die Kosten für Betriebsstoffe und Betriebshilfsstoffe. Auch die Kosten für TÜV, Bremsuntersuchung und allgemeine Werkstattkosten gehören dazu. Ebenso anteilig rechnen würde ich die Ausbildung-, Weiterbildungskosten für Maschinisten rechnen. Auch gehören meiner Meinung nach anteilig die Kosten für die Unterbringung (Gerätehaus) dazu. Diese Kosten brauchst du ja auch, wenn du ein neues Löschfahrzeug kaufst und hier mit irgendwas die Kosten ansetzen mußt. Man kann sich diese ja nicht unbedingt aus den Fingern saugen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bergkamen / NRW | 754153 | |||
Datum | 19.02.2013 14:56 | 2227 x gelesen | |||
Ohne die Preise für ein LF zu kennen. Du musst einen Preis kalkulieren der: a) die laufenden Ausgaben deckt und b) eine Neuanschaffung nach X Jahren bewerkstelligen kann Vollkosten sind nett, aber i.d.R. nicht durchsetzbar, würde mich da an einer liquiditätsorierntierten Preisgrenze bewegen. Abschreibung und Wiederbeschaffung läßt sich ermitteln für ein Fahrzeug und auch für ein Gebäude. Der Rest muss eben nach bezahltem Aufwand errechnet werden. Dazu muss aber mal ein Controling bei Feuerwehren eingeführt werden. Und ich denke JEDER Einsatz muss da als Berechnungsgrundlage einfließen, auch die wo keine Kostenerstattung im Sinne eines Gebührenbescheids erfolgt. Alles zusammen eine Aufgabe für ein paar gewiefte Statistiker und Betriebswirtschaftler. mit kameradschaftlichen Grüßen Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 754161 | |||
Datum | 19.02.2013 16:22 | 2020 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian B. nehmen die Halt die Interessen der Beitragszahler wahr lol --> Der ist gut... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 754199 | |||
Datum | 19.02.2013 22:42 | 1833 x gelesen | |||
Geschrieben von Albert K.Wenn ich mein heimatliches LF 10/6 ansehe, das muss mindestens 25 Jahre halten. Der Preis war auch etwa eine halbe Mio . Wenn man es betriebswirtschaftlich rechnen würde: 500.000 Anschaffungspreis 9 Jahre Abschreibungszeitraum für LKW ergibt 154,32 AfA / d (bein linearer Degression) Betriebs- und Wartungskosten kommen dann noch oben drauf theoretisch würden nach einer Weiternutzung über den 9 Jahreszeitraum kein Wertverlust mehr eintreten und nur noch die Betriebs und Wartungskosten zu buche schlagen, die feuerwehreinsätze müssten dann billiger werden. mit nicht ganz so ernstgemeinten Grüßen Gerrit Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 754200 | |||
Datum | 19.02.2013 22:42 | 1917 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Hallo Forum, Geschrieben von Jürgen M. die Frage ist ob die Rechtsprechung diese Art der Kalkulation akzeptiert.Muss sie das? ich glaube nicht. Es wird wie so oft 2 verschiedene Kalkulationen geben: 1. Vollkosten wie oben, wobei dann auch Gebäude, Aus- und Weiterbildungskosten, etc. dazugehören. Dies sollte die Gemeinde kennen, um zu wissen was kostet mich meine Feuerwehr wirklich! Wobei es bei dem Ursprungsbeispiel um eine BF ging. Sicher werden diese Kosten bei einer FF anders aussehen. Personalkosten geringer, vielleicht billigere Fahrzeuge (LF 10/6 statt LF 20/16 (ja ich weis Wunschtraum)). 2. Die variablen oder auch Einsatzkosten, diese entstehen durch die Nutzung des Gerätes in Einsatz. Diese würden nicht anfallen wenn das Gerät still in der Unterkunft steht. Dies sind dann die Kosten die im Bedarfsfall, wenn das Gesetz es erlaubt, weiterverrechnet werden können. Und ja, auch hier ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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