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ThemaKalkulation von Einsatzkosten - war: TV Beitrag: Was kostet ein ...12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg754134
Datum19.02.2013 11:514618 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Helmut R.wo bleiben in der Kalkulation die Kosten für Gebäude, Ausbildung etc.?
das ist ein sehr schwieriges Gebiet. Wo fängt man an, wo hört man auf?

Was kann man als "eh da" einordnen und wird (muss?) bei der Kalkulation unter den Tisch fallen?

Diese Frage beschäftigt auch die Gerichte. Wenn Rechnungen über die Einsatzkosten z.B. von Versicherungen angezweifelt werden kommen die auf den Prüfstand. Da sollen schon so manche Kostensatzungen gekippt worden sein ...

MkG Jürgen Mayer

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW754145
Datum19.02.2013 13:232677 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Diese Frage beschäftigt auch die Gerichte. Wenn Rechnungen über die Einsatzkosten z.B. von Versicherungen angezweifelt werden kommen die auf den Prüfstand. Da sollen schon so manche Kostensatzungen gekippt worden sein ...

So was ist öfter auch mal in der Brandschutz in der Rubrik "Recht" zu lesen.
Da geht es dann u.a. nicht nur um Kosten für Geräte oder Verbrauchsmittel, sondern auch mal um die Anzahl der beteiligten Einsatzkräfte (wenn es zB deutlich mehr waren als man eigentlich gebraucht hätte, wenn bei einer FF abends/am WE, also außerhalb der "kritischen Zeiträume" sehr viele auf den Alarm hin kommen) oder um die Abrechnungsdauer (ob man zB angefangene Stunden berechnet oder kürzere Zeitintervalle nehmen muss).

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg754146
Datum19.02.2013 13:362439 x gelesen
hallo,

könnte man da ev. sagen daß sich hier nun Schritt für Schritt eine "gefestigte Rechtsprechung" herausbildet?

MkG Jürgen Mayer

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW754147
Datum19.02.2013 13:482326 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.könnte man da ev. sagen daß sich hier nun Schritt für Schritt eine "gefestigte Rechtsprechung" herausbildet?

Gute Frage, dafür müsste man mehr Urteile kennen als die über die aufgrund besonderem Interesse da berichtet wird. Zumal die ja auch aus ganz D stammen und es da anscheinend durchaus Detailunterschiede gibt oder auch einfach mal das eine Amtsgericht das anders sieht als das ein anderes in einem anderen Fall am anderen Ende von D.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern754148
Datum19.02.2013 13:542422 x gelesen
Hallo,

hat schon jemand den Tagespreis für das "Löschfahrzeug" nachgerechnet?

113 am Tag = 41245 pro Jahr
wäre nach 10 Jahren 412.450 .

Wieviel kosten ein normales LF?
Nach verschiedenen Zeitungsberichten über neue Löschfahrzeuge etwa 500.000 Das bedeutet, dass Frankfurt aM etwa alle 12 Jahre das Fahrzeug ersetzt. Das gilt doch nur für Städte mit großen Berufsfeuerwehren, oder?

Wenn ich mein heimatliches LF 10/6 ansehe, das muss mindestens 25 Jahre halten. Der Preis war auch etwa eine halbe Mio .
Rückwärts gerechnet 500.000 / 25 Jahre / 365 Tage pro Jahr = 54,80 am Tag
Reine Standkosten ohne Reparaturen, Wartung, Betriebsmittel, etc.

Ist denn diese Kalkulation (also meine) realistisch?
Was kommt denn in der Lebenszeit an "Nebenkosten" dazu?

Viele Grüße,
Albert

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg754149
Datum19.02.2013 13:572398 x gelesen
hallo,

die Frage ist ob die Rechtsprechung diese Art der Kalkulation akzeptiert.

MkG Jürgen Mayer

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.754150
Datum19.02.2013 14:122336 x gelesen
Geschrieben von Albert K.Ist denn diese Kalkulation (also meine) realistisch?
Schätze nicht. Das wäre eine Vollkostenrechnung. Die Versicherungswirtschaft führt ja aus einigen Beiträgen (Gebäudeversicherungen, Feuerversicherung, ...) die Feuerschutzsteuer ab. Es wird also vom Beitragszahler = Bürger schon eine Leistung erbracht für den Brandschutz. Ob die jetzt wirklich in das Kleinkleckersdorfer Löschgruppenfahrzeug fließen, interessiert ja erst einmal keinen.

Und da die Versicherungen nun mal kein caritativer Haufen zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen sind, nehmen die Halt die Interessen der Beitragszahler wahr und legen Widerspruch bei Kostenbescheiden ein.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY754151
Datum19.02.2013 14:192332 x gelesen
Servus,

wenn du bei einem Bauvorhaben die Nachkalkulation machst, dann rechnset du im Prinzip genau so.
In die Rechnung von Albert müßten neben den reinen Gestehungskosten fürs Fahrzeug auch die Kosten für Steuer und Versicherung sowie die Kosten für Betriebsstoffe und Betriebshilfsstoffe. Auch die Kosten für TÜV, Bremsuntersuchung und allgemeine Werkstattkosten gehören dazu. Ebenso anteilig rechnen würde ich die Ausbildung-, Weiterbildungskosten für Maschinisten rechnen. Auch gehören meiner Meinung nach anteilig die Kosten für die Unterbringung (Gerätehaus) dazu. Diese Kosten brauchst du ja auch, wenn du ein neues Löschfahrzeug kaufst und hier mit irgendwas die Kosten ansetzen mußt. Man kann sich diese ja nicht unbedingt aus den Fingern saugen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFran8k S8., Bergkamen / NRW754153
Datum19.02.2013 14:562227 x gelesen
Ohne die Preise für ein LF zu kennen. Du musst einen Preis kalkulieren der:
a) die laufenden Ausgaben deckt und
b) eine Neuanschaffung nach X Jahren bewerkstelligen kann

Vollkosten sind nett, aber i.d.R. nicht durchsetzbar, würde mich da an einer liquiditätsorierntierten Preisgrenze bewegen.
Abschreibung und Wiederbeschaffung läßt sich ermitteln für ein Fahrzeug und auch für ein Gebäude. Der Rest muss eben nach bezahltem Aufwand errechnet werden. Dazu muss aber mal ein Controling bei Feuerwehren eingeführt werden. Und ich denke JEDER Einsatz muss da als Berechnungsgrundlage einfließen, auch die wo keine Kostenerstattung im Sinne eines Gebührenbescheids erfolgt.

Alles zusammen eine Aufgabe für ein paar gewiefte Statistiker und Betriebswirtschaftler.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz754161
Datum19.02.2013 16:222020 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian B.nehmen die Halt die Interessen der Beitragszahler wahr
lol --> Der ist gut...

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen754199
Datum19.02.2013 22:421833 x gelesen
Geschrieben von Albert K.Wenn ich mein heimatliches LF 10/6 ansehe, das muss mindestens 25 Jahre halten. Der Preis war auch etwa eine halbe Mio .
Rückwärts gerechnet 500.000 / 25 Jahre / 365 Tage pro Jahr = 54,80 am Tag
Reine Standkosten ohne Reparaturen, Wartung, Betriebsmittel, etc.


Wenn man es betriebswirtschaftlich rechnen würde:

500.000 Anschaffungspreis
9 Jahre Abschreibungszeitraum für LKW

ergibt 154,32 AfA / d (bein linearer Degression)

Betriebs- und Wartungskosten kommen dann noch oben drauf

theoretisch würden nach einer Weiternutzung über den 9 Jahreszeitraum kein Wertverlust mehr eintreten und nur noch die Betriebs und Wartungskosten zu buche schlagen, die feuerwehreinsätze müssten dann billiger werden.

mit nicht ganz so ernstgemeinten Grüßen

Gerrit

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg754200
Datum19.02.2013 22:421917 x gelesen
Hallo Jürgen, Hallo Forum,

Geschrieben von Jürgen M.die Frage ist ob die Rechtsprechung diese Art der Kalkulation akzeptiert.Muss sie das? ich glaube nicht.
Es wird wie so oft 2 verschiedene Kalkulationen geben:
1. Vollkosten wie oben, wobei dann auch Gebäude, Aus- und Weiterbildungskosten, etc. dazugehören.
Dies sollte die Gemeinde kennen, um zu wissen was kostet mich meine Feuerwehr wirklich!

Wobei es bei dem Ursprungsbeispiel um eine BF ging. Sicher werden diese Kosten bei einer FF anders aussehen. Personalkosten geringer, vielleicht billigere Fahrzeuge (LF 10/6 statt LF 20/16 (ja ich weis Wunschtraum)).


2. Die variablen oder auch Einsatzkosten, diese entstehen durch die Nutzung des Gerätes in Einsatz. Diese würden nicht anfallen wenn das Gerät still in der Unterkunft steht. Dies sind dann die Kosten die im Bedarfsfall, wenn das Gesetz es erlaubt, weiterverrechnet werden können. Und ja, auch hier ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 19.02.2013 11:11 Helm7ut 7R., Dietzenbach TV Beitrag: Was kostet ein Feuerwehreinsatz
 19.02.2013 11:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.02.2013 13:23 Denn7is 7E., Menden
 19.02.2013 13:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.02.2013 13:48 Denn7is 7E., Menden
 19.02.2013 13:54 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 19.02.2013 13:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.02.2013 14:19 Anto7n K7., Mühlhausen
 19.02.2013 22:42 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 19.02.2013 14:12 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 19.02.2013 16:22 Thom7as 7K., Hermeskeil
 19.02.2013 14:56 Fran7k S7., Bergkamen
 19.02.2013 22:42 ., Frankfurt
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