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Thema | ab welcher Summe X muss öffentlich ausgeschrieben werden | 23 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 754046 | |||
Datum | 17.02.2013 22:41 | 6900 x gelesen | |||
Hallo Leute, Ich mal wieder ein kleine Frage an Euch. Und zwar geht es darum einen ELW 1 für unsere Stadt zu beschaffen. Jetzt wurden bereits 45000.- für die Beschaffung im Haushalt eingestellt. Nun stellt sich mir allerdings die Frage, muss bei solch einer geringen Summe eine Ausschreibung gemacht werden oder geht das so? Weil es wird ja sowieso nur für einen Gebrauchtwagen bzw einen Vorführer reichen. Zum Schluss möchte ich Euch noch fragen ob ihr evtl. Tips habt wo man einen gut gebrauchten bzw fast neuen ELW für kleines Geld her bekommen kann. Gruß Christian | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY | 754047 | |||
Datum | 17.02.2013 22:55 | 5033 x gelesen | |||
Ja. Musst du glaube ich schon ab 5000 je nach Bundesland. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 754054 | |||
Datum | 17.02.2013 23:03 | 5230 x gelesen | |||
193.000 ist glaube ich die Summe ab der man europaweit ausschreiben muss (wenn das nicht wieder gesenkt wurde, war davor mal 211.000 und 206.000 und wurde/wird alle paar Jahre gesenkt). Auf jeden Fall liegt die Grenze in dieser Größenordnung. Da kann man mW nach mit nem modernen ELW schon drankommen, je nach Kommunikationsausstattung. Bei nem gebrauchten bleibt man ggf. darunter, je nachdem was man will. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 754055 | |||
Datum | 17.02.2013 23:03 | 4876 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Nun stellt sich mir allerdings die Frage, muss bei solch einer geringen Summe eine Ausschreibung gemacht werden oder geht das so? Hier eine Übersicht. Maßgeblich sind die Regelungen nach VOL. Euer Bundesland ist auch dabei. Das notwendige Wissen sollte allerdings innerhalb der Stadtverwaltung vorhanden sein bzw. dort sollte man jemanden an der Hand haben, der das weiß... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 754056 | |||
Datum | 17.02.2013 23:06 | 4714 x gelesen | |||
hallo, ein Tipp: einfach mal hier auf www.FEUERWEHR.de in der FAQ nachlesen Fahrzeugbeschaffung: Ausschreibungen MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 754064 | |||
Datum | 18.02.2013 09:35 | 4267 x gelesen | |||
Aber 45000.- ist nicht der entgültige Gesamtpreis? Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 754066 | |||
Datum | 18.02.2013 10:05 | 4220 x gelesen | |||
Ja - 45.000 sind zunächst die verfügbaren Haushaltsmittel. Und es war bereits ein harter Kampf diese Summe im Stadtrat zu verteidigen und somit im Haushalt der Stadt für 2013 zu verankern. Geplant ist auch keine High-End-ELW, sondern nach meiner Info eher eine Zwischenlösung von ELW 1 und KdoW, das dem Bedarf einer Stadt mit drei OFw angepasst ist. Aus meiner Sicht für das verfügbare Geld durchaus machbar. Ich wünsche den Kameraden jedenfalls in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung gutes Gelingen bei der Umsetzung des Projektes. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Mike8 A.8, Osnabrück / Niedersachsen | 754076 | |||
Datum | 18.02.2013 12:18 | 3903 x gelesen | |||
200.000 ohne MwSt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Darlingerode / Sachsen-Anhalt | 754080 | |||
Datum | 18.02.2013 12:37 | 3894 x gelesen | |||
Also 45000.- ist schon ein sehr sportlich gesetztes Ziel und eigentlich auch kaum machbar, wenn es ein richtiger ELW werden soll. Dieser würde nämlich Ca. 70000.- kosten. Eine Mischung zwischen ELW und Kommandowagen ist albern, das wäre dann nur ein MTW mit Tisch. Also entweder ganz oder garnicht. Deswegen werden wir einige Kompromisse bei der Beschaffung eingehen müssen und sind deshalb auch auf der suche nach einem Gebrauchtwagen bzw Vorführfahrzeug. Muss die Stadt eigentlich auch Steuern beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges zahlen oder kann diese auch wegfallen? Das würde den Rahmen für die Beschaffung ein wenig erhöhen. Gruß Christian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 754082 | |||
Datum | 18.02.2013 12:50 | 3718 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Muss die Stadt eigentlich auch Steuern beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges zahlen oder kann diese auch wegfallen? Welche Steuern soll einen Gemeinde nicht zahlen müssen und was unterscheidet steuerlich den Kauf einen Gebrauchtwagens von dem eines Neuwagens aus Sicht der steuerlichen Situation des Käufers? Maßgeblich ist ggf. die steuerliche Situation des Verkäufers. d.h. ist dieser umsatzsteuerpflichtig. Was im Gebrauchtwagenbereich wenn es nicht der Gebrauchte VW T5 von einem Privatmann oder der Sprinter eines Kleingewerbetreibenden ist fast immer so sein wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 754083 | |||
Datum | 18.02.2013 12:52 | 3636 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Eine Mischung zwischen ELW und Kommandowagen ist albern, das wäre dann nur ein MTW mit Tisch. Also entweder ganz oder garnicht. Schau dir die Baurichtlinie MZF Bayern an, das ist sinnvoll und in der Regel für die genannten Zwecke meist ausreichend, und mit einem preiswerten Fahrgestell machbar zu euren genannten Summen. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 754084 | |||
Datum | 18.02.2013 12:53 | 3719 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E.Da kann man mW nach mit nem modernen ELW schon drankommen, je nach Kommunikationsausstattung. Mit einem ELW1 kommt man nach deiner Meinung an die 200000 Euro ran? Ernsthaft? Beispielfahrzeug? Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 754086 | |||
Datum | 18.02.2013 12:59 | 3874 x gelesen | |||
Was ist ein richtiger ELW? Ich weiß wohl was ein ELW ist aber genau so wie ein ELW definiert ist, ist definiert ob ich einen benötige oder eben auch nicht. Das heißt es muss objektiv geprüft werden was benötigt wird (ich möchte nicht sagen das dies hier nicht der Fall ist) und dann komme ich zu einem Ergebnis, und das brauche ich dann. Und wenn ich es nicht brauche, dann brauch ich es auch nicht und brauch nicht irgendwelche Sonder,- oder Zwischenlösungen. Was ist ein ELW anderes als ein MTW mit Tisch? Alles andere was nämlich den ELW ausmacht ist Führung, und da benötige ich in erster Linie Personal und zwar Qualitativ als auch Quantitativ. Und das kann ich in den meisten fällen eben mit einem 9-Sitzer mit Tisch machen, in dem ein Paar Kisten mit dem entsprechenden Material. Die Hardware ist das was häufig viel mehr aufmerksam bekommt aber viel weniger wichtig ist. Klar da sind auch Einsatzpläne, Karten, Material um Abschnitte zu bilden, das ist aber alles eher organisatorischer als finanzieller Aufwand, und wenn wirklich nötig auch heute schon vorhanden und eben in ein MTW oder sonst ein Fahrzeug reinimprovisiert. Das übrige ist Komfort. Eine Führungseinheit die einen ELW vernünftig nutzen kann, kann auch in einem MTW mit Tisch arbeiten. Primar brauche ich einen Raum (Wetterschutz) mit Tisch an dem ich sitzen kann und etwas Licht habe, wo ich Funk habe um zu dokumentieren, eine Lagekarte malen kann, und Kontakt zur Leitstelle halten kann, und wenn wir es weiter spinnen ein Paar Taschen mit Materialien für Abschnittsleiter die ich denen in die Hand drücken kann damit die arbeiten können. Also verangig genug 2m-Funk, Schreibmaterial. MZF (Bayern) oder auch die MTW vom THW (TZ). Und das ist für den Preis darstellbar, und zwar ohne dabei irgendwelche Billiglösungen nehmen zu müssen. Aber vorher muss man sich wirklich ehrlich klar machen was man wirklich braucht und was man wirklich vernünftig nutzen kann. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 754087 | |||
Datum | 18.02.2013 13:05 | 3593 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Also 45000.- ist schon ein sehr sportlich gesetztes Ziel und eigentlich auch kaum machbar, wenn es ein richtiger ELW werden soll. Dieser würde nämlich Ca. 70000.- kosten. Was ein "Richtiger ELW1" ist, ist hier im Forum glücklicherweise nicht eindeutig beantwortet worden. Die Spannweite zwischen zwischen den "ELW1" ist doch sehr groß: Das geht tatsächlich vom "minimalistischen ELW1" mit Tisch, Funkgeräten und Papiernachschlagematerial bis hin zu "ELW1" mit umfangreicher Kommunikations und vor allem IT-Ausstattung die deutlich über einen Laptop mit "ziviler" Internetanbindung hinaus geht. Diesbezüglich gibt es auch eine entsprechende Spannweite an Kosten. Welches Bundesland war es, die "MTW mit Funkgerät und Tisch" explizit vorsah? Eine der Fragen für den TO wird, neben der Ausschreibungsproblematik, auch sein: Was will man mit dem Fahrzeug machen können? Dann wird man wissen, ob ein "trockenes Plätzlichen für 3 Funkgeräte, eine Karte, Zettel+Stift, Stauraum für 5 Ordner und einen LAptop in Tasche mit UMTS-Stick" reicht. Bilder von "ELW1" deren Arbeitsplatz alleine von der Optik eher an einen Leitplatz erinnert gibt es ja nun auch genug. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 754089 | |||
Datum | 18.02.2013 13:19 | 3562 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Welches Bundesland war es, die "MTW mit Funkgerät und Tisch" explizit vorsah? Baurichtlinie MZF Bayern. Wenn mans luxuriös will baut man noch ein 2. 4m Gerät rein und gut ist. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 754092 | |||
Datum | 18.02.2013 14:10 | 3449 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.
DAS sollte alles die Stadt wissen, die auch ausschreibt. Geschrieben von Christian S. Eine Mischung zwischen ELW und Kommandowagen ist albern, das wäre dann nur ein MTW mit Tisch. Also entweder ganz oder garnicht. Guggt euch mal das System MTW (ZgTrp) des THW an. Vorteil: der hat die Möglichkeit modluar beladen zu werden. Da das THW eigentlich immer MTW ausschreibt könnte man ggf sich an die Ausschreibung dranhängen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Starnberg / Bayern | 754106 | |||
Datum | 18.02.2013 16:26 | 3493 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.Muss die Stadt eigentlich auch Steuern beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges zahlen oder kann diese auch wegfallen? Das würde den Rahmen für die Beschaffung ein wenig erhöhen. Ich denke, Du meinst Brutto- oder Nettobetrachtung? Wirtschaftlich betrachtet geht man eigentlich immer von Nettosummen aus, weil die Steuern ja ein durchlaufender Posten sind. Grüße Oliver FF Starnberg https://www.facebook.com/oliver.schwab aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen: Operation Sichere Einsatzfahrt http://sichere-einsatzfahrt.de/category/feuerwehr/ | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 754107 | |||
Datum | 18.02.2013 16:30 | 3282 x gelesen | |||
Hallo, aber nicht bei Kommunen, da diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Daher immer Bruttopreis. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 754108 | |||
Datum | 18.02.2013 16:30 | 3322 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Wirtschaftlich betrachtet geht man eigentlich immer von Nettosummen aus, weil die Steuern ja ein durchlaufender Posten sind. Nachdem Kommunen regelmäßig für den hoheitlichen Bereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind ist das so schlicht falsch. Im Haushalt muß immer das eingeplant werden, was auf der Rechnung incl. USt steht. Und mehr kann man dann nicht ausgeben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 754109 | |||
Datum | 18.02.2013 16:34 | 3350 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Nachdem Kommunen regelmäßig für den hoheitlichen Bereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind ist das so schlicht falsch. Im Haushalt muß immer das eingeplant werden, was auf der Rechnung incl. USt steht. Und mehr kann man dann nicht ausgeben. Eben. Erst plant man mit dem Nettobetrag und nachher wundert man sich, warum alles so ca. 20% teurer ist... Leider schon öfter passiert. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Starnberg / Bayern | 754110 | |||
Datum | 18.02.2013 16:35 | 3366 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.aber nicht bei Kommunen, da diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Aha. Wieder was gelernt. Vielen Dank! Oliver FF Starnberg https://www.facebook.com/oliver.schwab aktuelle Sammlung von Unfällen bei Einsatzfahrten bzw. mit Einsatzfahrzeugen: Operation Sichere Einsatzfahrt http://sichere-einsatzfahrt.de/category/feuerwehr/ | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 754130 | |||
Datum | 19.02.2013 10:52 | 2994 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian S.--- Eine Mischung zwischen ELWund Kommandowagen ist albern, das wäre dann nur ein MTW mit Tisch. Also entweder ganz oder garnicht. Es tut mir leid, ich kann mich dieser Auffassung nicht anschließen. Albern ist a) etwas zu beschaffen, das ich in dem Umfang nicht brauche weil es aber alle anderen haben und b) Fahrzeuge zu planen, die die Kommune finanziell nicht stämmen kann oder ggf. auch nicht stämmen will. Hier ist der sinnvolle Kompromiss der richtige Weg. Und vor allem die Frage: Was ist in der Stadt an K+M in der Regel zu führen: 4-5 Gruppen, d. h. 2 Züge. Und dann gibt es immer noch die (Haushaltsexperten lesen jetzt bitte drüber weg) Möglichkeit, Ausrüstung neben der Beschaffung aus anderen Töpfen zu beschaffen. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 754658 | |||
Datum | 25.02.2013 10:51 | 3271 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.un stellt sich mir allerdings die Frage, muss bei solch einer geringen Summe eine Ausschreibung gemacht werden oder geht das so? diese "geringe" Summe ist für die meisten Gemeinden durchaus so erheblich, dass ausgeschrieben werden muss, als Ausnahme gibts die Möglichkeit von der freihändigen Vergabe Gebrauch zu machen, dazu gibts unterschiedliche Landesregelungen (z.B. in NRW jetzt ein weiteres Jahr bis 100.000 Euro netto). Auch bei freihändigen Vergaben müssen mehrere Angebote eingeholt werden und dazu braucht man wieder eine Leistungsbeschreibung. Für 45.000 Euro wirst Du aber keinen (echten) ELW 1 bekommen.... (allenfalls gebraucht). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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