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Thema | Missbraucht der Wehrführer die Pieper? | 28 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 752976 | |||
Datum | 04.02.2013 21:13 | 19597 x gelesen | |||
Moin, was für eine Meldung..... Die Ostsee-Zeitung meldet: Missbraucht der Wehrführer die Pieper? Bad Doberan (OZ) - Im seit Jahren schwelenden Streit zwischen der Feuerwehr Bad Doberan (Landkreis Rostock) und dem Feuerwehr-Verein könnte Wehrführer Olaf Schulz nun einen Schritt zu weit gegangen sein: Als die Stadtvertretung vergangene Woche über den Rauswurf des Vereins aus dem Gerätehaus abstimmen sollte, ließ Schulz seine Kameraden per Pieper zur Sitzung beordern. Die Wehr wollte durch Anwesenheit ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Doch ob Schulz dafür den Pieper hätte nutzen dürfen, ist fraglich. Der Pieper ist ein Alarm-Instrument. Er ist nur dafür da, um im Notfall die Retter so schnell es geht an die Einsatzstelle zu holen, sagt Heino Kalkschies, Landesbrandmeister und somit oberster Feuerwehr-Mann in MV. Die Sitzung der Stadtvertretung ist mit Sicherheit kein solcher Notfall. Er halte das Vorgehen Schulz' für fragwürdig. Der Landkreis Rostock, Herr über die Leitstelle, äußerte sich nicht zu dem Thema, bestätigte nur die Alarmierung. Missbrauch Pieper Kopfschüttel Jan | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 752985 | |||
Datum | 04.02.2013 22:05 | 14889 x gelesen | |||
Mich würde interessieren, was der Wehrführer der Leitstelle gesagt hat, warum diese alarmieren soll. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese einfach auf den Knopf drückt, ohne einen Grund hierfür zu kennen. Könnte also noch kompliziert werden. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 752986 | |||
Datum | 04.02.2013 22:08 | 14704 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese einfach auf den Knopf drückt, ohne einen Grund hierfür zu kennen. Der Grund ist doch einfach. Ein Vertreter der für den Ort zuständigen Gefahrenabwehrbehörde hat die Alarmierung der dortigen Feuerwehr angefordert. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 752988 | |||
Datum | 04.02.2013 22:21 | 14543 x gelesen | |||
Durch die Tatsache, das wir mit Einsatzstichwort alarmiert werden habe ich vorschnell geschloßen, das es erforderlich sei mehr zu sagen als einfach nur "Alarmierdoch einfach mal." | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Berlin / Berlin | 752994 | |||
Datum | 04.02.2013 22:57 | 14330 x gelesen | |||
Mit einem DME kann man nicht nur alarmieren sondern auch informieren... Man sollte nicht immer alles glauben was in der Zeitung steht bzw. wie es in der Zeitung steht. Ich denke da wird wohl auch eine Gegendarstellung folgen. Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752995 | |||
Datum | 04.02.2013 22:59 | 14189 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian G.Mit einem DME kann man nicht nur alarmieren sondern auch informieren... Das kann man auch mit analogen Meldern. IMO wird hier ein Problem geschaffen das keines ist. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Berlin / Berlin | 752997 | |||
Datum | 04.02.2013 23:04 | 14073 x gelesen | |||
Ich sage mal, es ist etwas unglücklich formuliert in der Zeitung. Absicht oder nicht sei mal dahingestellt. Eine Info lässt sich mit einem DME nun mal viel eleganter versenden. Im übrigen sind dafür ja zumeist auch eigene Adressen / Rufgruppen /RIC vorgesehen und geschaffen worden. Also sehe ich auch kein Problem, außer die Wirkung einer solchen Zeitungsmeldung. Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 752998 | |||
Datum | 04.02.2013 23:06 | 13901 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian G.Im übrigen sind dafür ja zumeist auch eigene Adressen / Rufgruppen /RIC vorgesehen und geschaffen worden. Nunja... wo war der dienstliche Hintergrund der Meldung? MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 753001 | |||
Datum | 04.02.2013 23:08 | 14247 x gelesen | |||
Geschrieben von der Ostsee-Zeitung: Landesbrandmeister und somit oberster Feuerwehr-Mann Wie mich das anödet, genau so wie die Fantasieuniformen des DFV, die jedem Karnevalsverein Ehre machen würden. Die Damen und Herren mögen mal mehr, mal weniger sinnvolle Arbeit leisten, solange der Landesbrandmeister oder Landesbranddirektor aber nicht Beamter im jeweiligen Innenministerium ist, ist das einfach der Vorsitzende eines Vereines, der lustige Uniformen trägt und sich aufgrund Landesrechts eben "Landesbrandmeister" nennen darf. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 753003 | |||
Datum | 04.02.2013 23:10 | 13715 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Nunja... wo war der dienstliche Hintergrund der Meldung? Der war IMO gegeben. Es ging um den Dienstbetrieb der Feuerwehr. Ob jetzt rumtelefoniert wurde oder Melder gedrückt wurde ist IMO nur Kosmetik. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8G., Berlin / Berlin | 753004 | |||
Datum | 04.02.2013 23:11 | 13619 x gelesen | |||
Ich beziehe mich da ganz allgemein auf die Möglichkeit, kurze Informationen an die Kameraden zu übermitteln. Und ich möchte damit auch den Unterscheid zwischen einer Information und einer ALARMIERUNG darstellen. Im Übrigen wäre ja zunächst zu klären WAS WANN und WIE übermittelt wurde. Und über Sinn, Unsinn, dienstlichen Hintergrund oder dienstliche Notwendigkeit kann man danach reden. Diese Zeitungsmeldung kann alles oder nichts heißen. Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 753008 | |||
Datum | 05.02.2013 00:00 | 14113 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.das es erforderlich sei mehr zu sagen als einfach nur "Alarmierdoch einfach mal." Und wenn der Leiter der Feuerwehr keine Infos geben will, gibt er keine. Er muß sich allerdings erklären können, da s kann er jetzt wohl in diesem Fall etwas schlecht... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 753009 | |||
Datum | 05.02.2013 00:09 | 13390 x gelesen | |||
Ähm, Geschrieben von Marc D. Nunja... wo war der dienstliche Hintergrund der Meldung? für einen Info-Text via DME braucht´s für Dich einen dienstlichen Grund, aber Geschrieben von Marc D. Der Grund ist doch einfach. Ein Vertreter der für den Ort zuständigen Gefahrenabwehrbehörde hat die Alarmierung der dortigen Feuerwehr angefordert. alarmieren darf man "einfach so"?! Hm.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 753010 | |||
Datum | 05.02.2013 00:16 | 13437 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.alarmieren darf man "einfach so"?! Hm.... Ja.. schon. Zumindest braucht er der Leitstelle es nicht begründen. Geschrieben von Lars T.
Seinem Dienstherren gegenüber wird er es aber begründen müssen - egal ob FME oder DME. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 753015 | |||
Datum | 05.02.2013 07:35 | 13520 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas R.solange der Landesbrandmeister oder Landesbranddirektor aber nicht Beamter im jeweiligen Innenministerium ist, ist das einfach der Vorsitzende eines Vereines, der lustige Uniformen trägt und sich aufgrund Landesrechts eben "Landesbrandmeister" nennen darf Ich weiss nicht, wie das in MV geregelt ist, aber im Saarland ist der "Landesbrandinspekteur" nicht nur jemand in Karnevalsuniform: Geschrieben von Ministerium für Inneres und Sport Der Landesbrandinspekteur ist der feuerwehrtechnische Beauftragte und Berater der Ministerin für Inneres und Sport. Er wird nicht gewählt, sondern nach Anhörung der Brandinspekteure und des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V. vom Ministerium für Inneres und Sport ernannt. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 753018 | |||
Datum | 05.02.2013 07:44 | 13219 x gelesen | |||
Nicht den Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes mit dem Landesbranddirektor (Bezeichnung in Sachsen-Anhalt) verwechseln! Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 753019 | |||
Datum | 05.02.2013 07:59 | 13224 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Nicht den Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes mit dem Landesbranddirektor (Bezeichnung in Sachsen-Anhalt) verwechseln! Würde mich nicht wundern wenn das das selbe ist. Die Kreiswehrführer in MV sind zumindest die Vorsitzenden der KFV. MkG Marc Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 753021 | |||
Datum | 05.02.2013 08:16 | 13144 x gelesen | |||
Servus, da wird hier im Forum immer über die Bayern und ihre Feuerwehrvereine gelästert und in anderen Bundesländern ist es ja noch schlimmer. Obwohl ich die Situation in Bayern icht wirklich schlecht finde. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 753023 | |||
Datum | 05.02.2013 08:49 | 13271 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Würde mich nicht wundern wenn das das selbe ist. Die Kreiswehrführer in MV sind zumindest die Vorsitzenden der KFV. In Brandenburg wurde der Landesbrandmeister damals in den LBD "umbenannt" und die Stelle war Teil des Innenministeriums. Nach dem Wechsel in dem Amt wurden die Aufgaben des LBD dem Chef der Landesfeuerwehrschule übertragen. Der Chef des Landesfeuerwehrverbandes nennt sich einfach "Präsident", aber eben des LFV... | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 753025 | |||
Datum | 05.02.2013 08:56 | 13264 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Frank R. Ich weiss nicht, wie das in MV geregelt ist, ...Also "Landesbrandmeister" nennt sich in MV der Vorsitzende eines Vereins. Sowas wie "Landesbrandinspekteur" scheint es da nicht zu geben, es gibt "nur" ein Referat im Ministerium für für Inneres und Sport. Siehe hier. Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 753027 | |||
Datum | 05.02.2013 10:05 | 13197 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.so "Landesbrandmeister" nennt sich in MV der Vorsitzende eines Vereins. Sowas wie "Landesbrandinspekteur" scheint es da nicht zu geben, es gibt "nur" ein Referat im Ministerium für für Inneres und Sport. Siehe hie Genau. Wobei, wie in meinem Eingangspost schon geschrieben, durch Anlage 1 der FwLaufbDgrAusbVO, mithin durch Landesrecht, erlaubt ist, dass sich der Vorsitzende des LFV "Landesbrandmeister" nennen darf (hier die Anlage, dort Seite 3), was ihn aber natürlich nicht zum Landesbediensteten macht. Da hat bestimmt ein Verbandsfunktionär in grauer Vorzeit mächtig Lobbyarbeit geleistet, um solche, für die Feuerwehren drängenden Fragen endlich zu klären... Und man selbst regt sich über die Uniform- und Streifenfetischisten in den örtlichen FFs auf... | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 753039 | |||
Datum | 05.02.2013 12:37 | 12994 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan O. Missbraucht der Wehrführer die Pieper? Mann-o-Mann, das sind ja wirklich ganz schlimme Vorwürfe... Hoffentlich endet das nicht wie in Felsberg mit der Entlassung des Wehrführers. Diese beiden Sachverhalte bestärken mich in meiner Einschätzung, dass es sowohl in den Feuerwehren als auch in vielen Rathäusern an Konfliktmanagement fehlt. Dann kommt sowas mit der Zeit ganz von alleine... Geschrieben von Jan O. Der Pieper ist ein Alarm-Instrument. Er ist nur dafür da, um im Notfall die Retter so schnell es geht an die Einsatzstelle zu holen, sagt Heino Kalkschies, Landesbrandmeister und somit oberster Feuerwehr-Mann in MV. Die Sitzung der Stadtvertretung ist mit Sicherheit kein solcher Notfall. Er halte das Vorgehen Schulz' für fragwürdig Ja dann... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft | |||||
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Autor | Holg8er 8E., Hofheim / Bayern | 753041 | |||
Datum | 05.02.2013 13:15 | 12698 x gelesen | |||
Also, um das besser zu verstehen müsste mich jemand mal aufklären was hier das Problem ist. Ich kenne das so, das wir im Bundesland Franken (der Kopf Bayerns) die Feuerwehr als Gemeindeeinrichtung haben. Hier tun wir aktiv Dienst. Zweitens haben wir zur Abwicklung von Festen etc. einen gemeinnützigen Verein, der die Anforderung der Abgabenordnung § 52 Abs. 2 Ziffer 12 Förderung des Feuerschutzes erfüllt. Die Gewinne werden dann wiederum zur Förderung des Feuerwehrwesens verwendet. Nun ist es ja so, das letztendlich die Mitglieder unseres Vereines wiederum die Mitglieder (die halt wollten - denke alle) sind, die in der städtische Einrichtung Feuerwehr ihren Dienst tun. Haben dann die Kameraden in Bad Doberan miteinander ein Problem, oder welche Personen stehen hinter diesem "Feuerwehr-Verein"? Hoffe auf das Licht im Dunkeln. Gruß Holger Eiring | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 753049 | |||
Datum | 05.02.2013 14:43 | 12519 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger E.Haben dann die Kameraden in Bad Doberan miteinander ein Problem, oder welche Personen stehen hinter diesem "Feuerwehr-Verein"? Ganz anders ;) Die Freiwilligen Feuerwehren sind in MV wie im Rest der Republik Teil der Gemeindeverwaltungen. Es mag vereinzelt Förderveine geben, die aber, außer einer Teilidentität der Mitglieder, nichts mit der kommunalen Feuerwehr zu tun haben. Die Feuerwehrverbände sind (angeblich? siehe Feuerwehrführerschein) Interessenvertretung der Feuerwehren. In MV ist das so geregelt, dass die Kreisfeuerwehrverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (wie die Gemeinden oder Kreise), d.h. keine Vereine. Diese haben als Dachverband wiederum den LFV, der aber keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, sondern ein eingetragener Verein. Und dessen Vorsitzender darf sich wiederum Kraft Landesrechts "Landesbrandmeister" nennen. Mitglieder des LFV sind auch nicht natürliche Personen, sondern nur die öffentlich-rechtlichen Kreisfeuerwehrverbände, soweit mir bekannt. Der Landesbrandmeister hat sich also als Vorsitzender eines Vereines, der die Interessen der Feuerwehren auf Landesebene vertreten soll geäußerst und mit der kommunalen Feuerwehr Bad Doberan gar nichts zu tun. Diese Kontruktion gibt es auch bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (Verein) als Arbeitsgemeinschaft der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KöR) oder der Bundesärztekammer als Verein und Arbeitsgemeinsachaft der Landesärztekammern (KöR) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 753052 | |||
Datum | 05.02.2013 15:04 | 12388 x gelesen | |||
Dieser Verein hat Räumlichkeiten im Gerätehaus der Wehr zur Verfügung, die diese jedoch selber nutzen will (vgl. TOP 7 hier). Nun stand eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Verein und der Stadt auf der Tagesordnung der städtischen Gremien, vor der es dann piepte. Der Verein ist 2007 gegründet worden, mit dem Ziel, Leuten die Mitwirkung in der FW zu ermöglichen die gerne helfen aber nicht aktiv eintreten wollen/können (Quelle 1, Quelle 2). Diese Trennung, bzw. die Zusammenarbeit danach hat, wenn man die Jahresberichte der Folgejahre verfolgt, dann wohl offenbar nicht so funktioniert wie erhofft. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Holg8er 8E., Hofheim / Bayern | 753053 | |||
Datum | 05.02.2013 15:11 | 12287 x gelesen | |||
Hallo Thomas, Geschrieben von ---Thomas Ruppel--- Die Freiwilligen Feuerwehren sind in MV wie im Rest der Republik Teil der Gemeindeverwaltungen. Es mag vereinzelt Förderveine geben, die aber, außer einer Teilidentität der Mitglieder, nichts mit der kommunalen Feuerwehr zu tun haben. Ist bei uns auch so. Ob wir das Förderverein oder einfach einen gemeinnützigen Verein mit der Hauptaufgabe "Förderung des Feuerwehrwesens" nennen, kommt aufs Gleiche raus. Prinzipiel hat der Förderverein nichts mit der städtischen Einrichtung Feuerwehr zu tun. Das ist klar. Aber ich komme nochmal auf meine Fragestellung zurück. Irgendwer hat doch diesen im Gerätehaus der Feuerwehr der Stadt Bad Doberan ansässigen Verein gegründet. Das machen doch keine Mitglieder des THW (Achtung kein böser Hintergedanke). Das waren doch mit Sicherheit auch Kameraden aus der Feuerwehr. Also zurück zu meiner Frage, haben dann doch Mitglieder der Feuerwehr miteinander ein Problem. Gruß Holger Eiring | |||||
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Autor | Holg8er 8E., Hofheim / Bayern | 753054 | |||
Datum | 05.02.2013 15:16 | 12382 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, danke. Hausgemachte Probleme untereinander. Gruß Holger Eiring | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 753056 | |||
Datum | 05.02.2013 15:25 | 12428 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger E.Hausgemachte Probleme untereinander.Ein paar Namen, die man so findet, tauchen durchaus auf beiden Seiten hier und da mal auf, das bedeutet aber noch nichts. Durch eine konsequente Trennung von Organisation und Verein können da auch Leute die Probleme verursachen, die nur auf einer Seite mitspielen. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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