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ThemaSoziale Netzwerke und die Folgen37 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8S., Hilden / Nrw752718
Datum02.02.2013 09:4023960 x gelesen
Guten Morgen!

Hier eine kleine Lektüre für´s Frühstück.

http://www.rp-online.de/politik/nrw/ob-elbers-suspendiert-feuerwehrleute-1.3163789

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg752725
Datum02.02.2013 10:1516977 x gelesen
hallo,

Ich denke das muss man differenziert betrachten:

Der Feuerwehrmann hatte diese Formulierungen zum Teil aus Leserkommentaren bei Online-Diensten übernommen und über seinen Facebook-Zugang veröffentlicht.
der dürfte jetzt ein (beamten-) rechtliches Problem haben

Neun seiner Kollegen hatten nach dem Lesen dieser Texte den "Gefällt mir"-Knopf gedrückt. Im Facebook-Jargon haben sie die Beiträge des Hauptbrandmeisters "geliked", also ihre Zustimmung erklärt.
Damit dürfte der Dienstherr sich auf dünnes Eis begeben haben. Ob das Klicken des Like-Buttons für solche dienstrechtliche Konsequenzen ausreicht?

In der Rechtssprechung wird das (teilweise?) anders gesehen: Betätigung des "Like-Buttons" rechtfertigt keine Kündigung

Ist zwar nicht direkt vergleichbar aber man kann eine Tendenz erkennen.

Wobei ich davon ausgehen das die neu "Liker" auch wenn die Freistellung aufgehoben werden würde sicherlich schon "eins auf den Deckel bekommen" werden.

MkG Jürgen Mayer

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW752729
Datum02.02.2013 10:4115640 x gelesen
Hallo,

naja, beim nächsten mal sind es dann nicht mehr 10 sondern 2o, dann 40 usw.

Ich glaube kaum, dass man mit solch einer Suspendieruhng (Auch wenn sie rechtlich in Ordnung ist) irgendwelche Probleme löst.

Gruß

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AutorKlau8s S8., München / Bayern752732
Datum02.02.2013 10:4515390 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Ich glaube kaum, dass man mit solch einer Suspendieruhng (Auch wenn sie rechtlich in Ordnung ist) irgendwelche Probleme löst.


Insbesonders nicht,wenn man siehst das das Problem daran liegt,das die eine Kommune sagt,die Zahlung sei verjährt und zeitgleich andere Kommunen das Geld auszahlen, das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun sondern mit subjektiv empfundener Ungleichbehandlung für das was wir alle Tun und das nach besten Wissen und Gewissen, das dies auf die Moivation drückt, sollte ein Argument sein über die ,die Entscheider mal nachdenken sollten.
Gruß Klaus


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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AutorRalf8 K.8, Köln / NRW752733
Datum02.02.2013 10:5214992 x gelesen
Mal rein hypothetisch: Was passiert, wenn jetzt alle Kollegen aus Solidarität den Beitrag "liken"?

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW752735
Datum02.02.2013 11:1314800 x gelesen
Mal weiter gesponnen, dass auf Grund der großen Solidarität unter Feuerwehrleuten innerhlab von einer Stunde heute alle diensthabenden den Beitrag liken ;-)


Davon ab: War das denn nen öffentlicher Komment oder innerhalb einer Gruppe?

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg752741
Datum02.02.2013 11:3214884 x gelesen
Hallo zusammen,

ich denke, dass der betreffende Feuerwehrangehörige sicher übers Ziel hinausgeschossen ist.
Ich habe aber bei der betreffenden Situation durchaus Verständnis dafür.

Der FA hat das aber sicher eher hypotetisch und nicht wörtlich gemeint. Ansonsten kommt es sicher darauf an, ob das öffentlich oder in einem beschränkten Nutzerkreis geäßert wurde.
Ich denke, die Personen die geliked haben, denen dürfte nichts passieren. Dafür gibt es schon Urteile.

ansonsten wäre der Bürgermeister gut Beraten, das Ganze mit mehr Gelassenheit zu sehen. aber vermutlich wsurde hier der finger in eine Wunde gelegt/ ein Thema hochgekocht, dass dem Herrn nicht recht ist. Vermutlich hat er aber jetzt das Gegenteil erreicht. Jetzt wird es öffentlich hochgekocht/ diskutiert.

Ich wünsche nur dem FA, dass Ihm nichts schwerwiegendes deswegen passiert, und allen FA der BF Düsseldorf, dass die öffentlichen Debatte über die "verjährten" Zahlungen bei der Politik vielleicht doch noch was bewirkt.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen752743
Datum02.02.2013 11:3914564 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.
Der FA hat das aber sicher eher hypotetisch und nicht wörtlich gemeint
Also die Äußerungen des BF-Beamten, die in dem Artikel geschildert werden, würde ich eher als Galgenhumor oder (Selbst-)Ironie einstuffen. Natürlich hat man im WWW keine Narrenfreiheit (wie man jetzt wieder sieht), aber das ist doch auch eine Art und Weise wie man bei Feuerwehrs mit gewissen Dingen (auch die Verarbeitung von Einsätzen) umgeht.

Geschrieben von Thorsten H.
ansonsten wäre der Bürgermeister gut Beraten, das Ganze mit mehr Gelassenheit zu sehen. aber vermutlich wsurde hier der finger in eine Wunde gelegt/ ein Thema hochgekocht, dass dem Herrn nicht recht ist. Vermutlich hat er aber jetzt das Gegenteil erreicht. Jetzt wird es öffentlich hochgekocht/ diskutiert.
Eben. Es würde wohl kaum einer "seiner" Feuerwehrbeamten zu einem Feuer im Rathaus langsamer fahren und Brände dort "weniger engagiert bekämpfen"....

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMich8ael8 W.8, Dortmund / NRW752780
Datum02.02.2013 15:5414094 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.ich denke, dass der betreffende Feuerwehrangehörige sicher übers Ziel hinausgeschossen ist.
Ich habe aber bei der betreffenden Situation durchaus Verständnis dafür.

ist das ein LIKE? ;-)


rein gesponnen: darf man seine meinungen nicht mehr kundgeben? auch wenn ich mitarbeiter der verwaltung bin, muss ich dann blind gehorchen und darf keine eigene meinung mehr haben?
als beamter ist man nicht teil einer diktatur. und der humor bei der feuerwehr ist sowieso ein ganz anderer...

ich persoenlich (achtung: KEIN LIKE) fand die aussage jetzt nicht sooo dramatisch. viel schlimmer finde ich nicht eingehaltende wahlversprechen / politische luegen (NACHGEWIESEN!!!!) etc. aber da aendert sich sowieso nix...

viel glueck an die kameraden in ddorf!

mich taet ja mal die meinung eines vertreters der fw ddorf hier interessieren... vielleicht steckt ja doch mehr dahinter...

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen752782
Datum02.02.2013 16:1814231 x gelesen
Geschrieben von Michael W.
darf man seine meinungen nicht mehr kundgeben?
Doch...., aber niemandem drohen.

Geschrieben von Michael W.
auch wenn ich mitarbeiter der verwaltung bin
Bist Du? Dann beherrscht Du sicher auch die Groß- und Kleinschreibung. Die Feststelltaste scheint ja zumindest zu funktionieren....

Geschrieben von Michael W.
viel schlimmer finde ich nicht eingehaltende wahlversprechen / politische luegen (NACHGEWIESEN!!!!) etc. aber da aendert sich sowieso nix...
Es steht Dir frei das zu ändern und Dich auch politisch zu engagieren...

Geschrieben von Michael W.
mich taet ja mal die meinung eines vertreters der fw ddorf hier interessieren...
Die wird er sicher haben, aber sicher nicht hier in einem öffentlichen Fachforum über die Querelen zwischen dem BGM und einer handvoll Beamten preisgeben...

Gruß
Lars

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AutorMich8ael8 W.8, Dortmund / NRW752783
Datum02.02.2013 16:2713907 x gelesen
Vielen Dank für die freundliche Korrektur meiner Schreibweise. Der Webmaster hat vorher schon per Privatnachricht darauf hingewiesen.
Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich hier nichts mehr geschrieben habe...

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AutorKlau8s S8., München / Bayern752784
Datum02.02.2013 16:38   14581 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich hier nichts mehr geschrieben habe...

Weil die Hochstelltaste nicht funktioniert,oder weil es etwa kindisch ist darauf hingewiesen zu werden,weil es vielleicht doch daran liegt,das der eine oder andere hier ,versucht die Nettiquette aufrecht zu erhalten ?
Gruß Klaus


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern752786
Datum02.02.2013 17:5413955 x gelesen
Zurück zum Ursprungsthema.

Die Kollegen haben sich gegen ihren Arbeitgeber geäußert. Das ist in gewissen Grenzen möglich, es gibt aber Grenzen, ab wann der Arbeitgeber "kritische" Äußerungen gegen seine Person nicht mehr hinnehmen muß. Ist im Zivilberuf genauso. Dort führten abträgliche Äußerungen bei Facebook auch schon zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Wenn derartige Grenzen überschritten worden sein sollten, so wären unter Bezugnahme auf bisherige Urteile auch hier arbeitsrechtliche / disziplinarische Schritte möglich. Ob man sich damit einen Gefallen tut (politisch gesprochen bzw. was die persönelle Einsatzbereitschaft anbelangt) steht auf einem anderen Blatt.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg752787
Datum02.02.2013 17:5513591 x gelesen
hallo

nachher, 18.50 - 19.30 Uhr im WDR Fernsehen gibt es dazu einen Beitrag

http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/

MkG Jürgen Mayer

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752788
Datum02.02.2013 17:5613663 x gelesen
Servus,

ich darf ja dazu nichts mehr sagen. Außerdem sind die Userdaten nicht mehr verfügbar. Sagt schon viel.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen752799
Datum02.02.2013 18:3213372 x gelesen
Geschrieben von Michael W.und der humor bei der feuerwehr ist sowieso ein ganz anderer...

Ich sag da nur: Der Empfänger bestimmt die Botschaft!!!
...Auch wenns der "Sender" so nicht gesagt haben will.

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen752802
Datum02.02.2013 18:3913655 x gelesen
Hi!

Bekommt man als Beamter weiter Geld wenn man freigestellt ist?

Gruß Michael

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AutorKlau8s S8., München / Bayern752807
Datum02.02.2013 18:51   15551 x gelesen
Hallo Michael

Wenn ein Beamter nicht mehr Dienst verrichten soll, wenn ihm vorläufig die Dienstausübung verboten werden soll, dann kommen verschiedene rechtliche Möglichkeiten in Betracht, nämlich entweder eine Suspendierung wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens oder das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte.

Während die Suspendierung, die in den Disziplinargesetzen geregelt ist, den Verdacht eines erheblichen Dienstvergehens voraus setzt, greift die beamtenrechtliche Regelung weiter. Sie kann zum Beispiel auch den Fall erfassen, dass ein Beamter wegen akuter psychischer Störungen im Dienst nicht mehr "tragbar" erscheint.

Handelt es sich um eine Verdachtslage (Straftat / Dienstvergehen), so geht häufig eine beamtenrechtlich begründete Verfügung der disziplinarrechtlichen Suspendierung voraus. Weil es leichter zu handhaben ist, überbrückt das beamtenrechtliche Verbot des Führens der Dienstgeschäfte dann die Zeit bis zum Ausspruch einer disziplinarrechtlichen Suspendierung.

Durch die beamtenrechtliche Zwangsbeurlaubung (eigentlich: Verbot des Führens der Dienstgeschäfte oder Verbot der Führung der Dienstgeschäfte), manchmal auch Zwangsurlaub genannt, wird der Beamte von der Wahrnehmung seines Amtes ausgeschlossen, wenn zwingende dienstliche Gründe dies erfordern.
Es handelt sich keinesfalls um einen Urlaub oder eine "Beurlaubung".
Die Rechtsstellung des Beamten bleibt - mit Ausnahme der Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte - während des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte grundsätzlich unverändert.
Die Zeit der Zwangsbeurlaubung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.
Der Beamte erhält weiter seine Bezüge.
Die Bezüge werden auch - anders als u. U. bei einer Suspendierung nach Disziplinarrecht - grundsätzlich nicht gekürzt.
Es können aber Zulagen wegfallen und Sonderzuwendungen.
Eine andere Tätigkeit darf der Beamte nur nach den Vorgaben des Nebentätigkeitsrechts ausüben.

Die Bezeichnung Zwangsurlaub oder Zwangsbeurlaubung verschleiert, dass es sich um einen starken Eingriff in die Rechte des Beamten handelt, nämlich in sein Recht der amtsangemessenen Beschäftigung.

Die Zwangsbeurlaubung wird als ein Mittel der Personalführung angesehen, mit dem ein Beamter, dessen Amtsausübung für ihn oder die Verwaltung zu akuten Nachteilen führt, vorübergehend von der Wahrnehmung seines Dienstpostens entbunden werden kann.

An die Stelle der Zwangsbeurlaubung und der disziplinarrechtlichen vorläufigen Dienstenthebung (Suspendierung) treten häufig als mildere Mittel (Übermaßverbot) das teilweise Verbot der Dienstausübung, die Geschäftsumverteilung, die Umsetzung, Abordnung oder Versetzung.

Die Zwangsbeurlaubung setzt weder ein Dienstvergehen noch ein Verschulden voraus. Zwingende dienstliche Gründe können sich zum Beispiel aus - unverschuldeten - geistigen Störungen des Beamten ergeben, aber auch viele andere Fälle sind denkbar.

Gruß Klaus


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen752820
Datum02.02.2013 23:5313150 x gelesen
Hallo Michael,

in Hessen bekommt man 80% seiner Besoldung während der Zeit der Suspendierung, so hat man uns das im Unterricht Beamtenrecht erklärt. Da ich glücklicherweise noch nie selbst von einer solchen Maßnahme betroffen war, kann ich leider nicht sagen, ob sich die 80% "nur" auf das Grundgehalt incl. eventuellem Familienzuschlag beziehen oder ob und wie lange Schicht- und Feuerwehrzulage weitergewährt werden...

Zum Thema an sich: Als (ehem.) Personalratsmitglied würde mich interessieren, wie lange die Suspendierungen aufrecht erhalten werden können, wenn die Kameraden sich einen guten Anwalt nehmen. Man kann vielleicht die Suspendierung des ursprünglichen Beitragerstellers noch rechtfertigen, aber jemanden wegen eines "Likes" zu suspendieren finde ich durchaus rechtlich prüfenswert...

Rein menschlich verrät sich der OB durch sein Handeln nicht unbedingt als souverän - er zieht gleich eine der schärfsten beamtenrechtlichen Sanktionen aus dem Schreibtisch und droht den Kollegen mit Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Diese Sanktion ist die ultima ratio im Disziplinarrecht und ob sie für eine solche Sache nicht absolut übertrieben ist, sei mal dahingestellt. Immerhin gibt es noch ein paar Sanktionen vor der Entlassung, die ebenfalls durchaus wehtun... und eine solche Sache, bei der gleich der "große Hammer" ausgepackt wird, landet sicherlich vor einem Verwaltungsgericht. Ob die dann im Sinne der Rechtsauffassung des OB entscheiden, wird sich dann noch erweisen.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern752821
Datum03.02.2013 00:0813151 x gelesen
Geschrieben von Andreas S.in Hessen bekommt man 80% seiner Besoldung während der Zeit der Suspendierung, so hat man uns das im Unterricht Beamtenrecht erklärt. Da ich glücklicherweise noch nie selbst von einer solchen Maßnahme betroffen war, kann ich leider nicht sagen, ob sich die 80% "nur" auf das Grundgehalt incl. eventuellem Familienzuschlag beziehen oder ob und wie lange Schicht- und Feuerwehrzulage weitergewährt werden...

Zum Thema an sich: Als (ehem.) Personalratsmitglied würde mich interessieren, wie lange die Suspendierungen aufrecht erhalten werden können, wenn die Kameraden sich einen guten Anwalt nehmen. Man kann vielleicht die Suspendierung des ursprünglichen Beitragerstellers noch rechtfertigen, aber jemanden wegen eines "Likes" zu suspendieren finde ich durchaus rechtlich prüfenswert...


Hallo Andreas,

Es folgt aber auf die Zwangsbeurlaubung nach Beamtenrecht in aller Regel innerhalb der nächsten drei Monate oft die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und oft auch die Suspendierung nach Disziplinarrecht. Der Beamte erhält dann also eine zweite, dieses Mal auf das Disziplinarrecht gestützte Verfügung.

Die Behörde kann gleichzeitig mit der Suspendierung nach Disziplinarrecht anordnen, dass bis zu 50% der monatlichen Dienstbezüge einbehalten werden, wenn voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird.
Damit entfallen dann (nach dem Sonderzahlungsgesetz) auch die Sonderzahlungen.
Und der Beamte verbleibt in seiner bisherigen Dienstaltersstufe (bzw. jetzt Erfahrungsstufe), solange er vorläufig des Dienstes enthoben ist (§ 27 Absatz 5 Bundesbesoldungsgesetz,
Maßgeblich für die Bemessung des Kürzungsgrades sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten. Auf die Art der Vorwürfe kommt es nicht an.
Der Beamte hat der Behörde vor der Entscheidung über die Einbehaltung und später bei wesentlichen Änderungen Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben.


Gegen die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Dienst- oder Anwärterbezügen bzw. Ruhegehalt kann sich der Beamte / Ruhestandsbeamte wenden, indem er die gerichtliche Aussetzung dieser Maßnahmen beantragt (§ 63 Abs.1 Satz 1 BDG).
Der Antrag kann von dem suspendierten Beamten jederzeit gestellt werden. Er ist weder frist- noch formgebunden. Aufschiebende Wirkung hat der Antrag nicht.


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752822
Datum03.02.2013 00:3513225 x gelesen
Mh.. Vielleicht bin ich nicht der Einzige der dabei Bauchweh hat:

Am Donnerstag abend erfährt der OB davon und bespricht sich kurz (sic!) mit 2 Referenten um dann die große Keule auszupacken.

War da nicht was mit der Anhörung von Betroffenen? Oder des Personalrates?

Kann die BF D-Dorf wirklich für 3 Monate auf 10 Beamte verzichten?

Und dann noch die Sache wo Meinungsfreiheit aufhört.

Ich habe gerade das beliebte Bild aus den Cartoons vor Augen: Der Jäger zielt auf den Hasen, freut sich das er einen schnellen Abschuss hat und der Hase hält den Finger in den Lauf..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW752868
Datum03.02.2013 17:3013050 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.http://www.rp-online.de/politik/nrw/ob-elbers-suspendiert-feuerwehrleute-1.3163789 Ist schon interessant zu lesen, wie viele Bürger sich im Forum der Rheinischen Post über diese Aktion äußern. Bis jetzt 152 - finde ich recht viel.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW752969
Datum04.02.2013 20:1912381 x gelesen
Gefeuerte Feuerwehrleute in Düsseldorf könnten Job behalten

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752996
Datum04.02.2013 23:0311939 x gelesen
Wenn man so weiterliest ist es auch interessant wer sich dazu äußert und wer nicht.

VERDI, DBB und KOMBA hatten eine Stellungnahme. Von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (*), die doch sonst immer das Sturmgeschütz des armen entrechteten Beamten ist, liest man kein Wort.

Komisch.





* immer an der Basis

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen752999
Datum04.02.2013 23:0711989 x gelesen
Geschrieben von Florian B.Wenn man so weiterliest ist es auch interessant wer sich dazu äußert und wer nicht.

Ja... schon interessant. Auch von denjenigen, die sonst immer der Ansicht sind die Feuerwehrangehörigen zu vertreten liest man nichts.

MkG
Marc

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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AutorKlau8s S8., München / Bayern753248
Datum07.02.2013 20:0711605 x gelesen
Jetzt sind auch die pensionierten Beamten dran.


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW753249
Datum07.02.2013 20:1111734 x gelesen
Eine paar Hintergründe zur Vorgeschichte:

Bericht aus Brüssel vom 06.02.13

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW753334
Datum08.02.2013 16:5411371 x gelesen
Scheinbar gab es heute Gespräche mit dem Ergebnis, das die Suspendierung aufgehoben wurde.
Näheres in der Rheinischen Post online.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg753557
Datum11.02.2013 13:2411813 x gelesen
hallo,

war ja zu erwarten: die Suspendierung hat es jetzt bis zum Rosenmontagszug in Düsseldorf geschafft ;-)

=> http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/rosenmontag-duesseldorf-2013-elbers-1.3185059.1360576463!/image/613366869.jpg_gen/derivatives/rpo32_457/613366869.jpg

=> http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/mottowagen-thema-oberbuergermeister-elbers-feuerwehraffaere-faehrt-1.3184923.1360571376!/httpImage/3661036530.jpg_gen/derivatives/rpo32_457/3661036530.jpg

MkG Jürgen Mayer

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW753558
Datum11.02.2013 13:3611675 x gelesen
HIER werden mittlerweile Namen genannt.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg753561
Datum11.02.2013 14:1311567 x gelesen
hallo,

Bei aller Unterstützung, die es im Internet gegeben habe, sei er doch entsetzt darüber, wie beleidigend und unflätig im Schutz der Anonymität der Internetforen kommentiert werde.

Das bezieht sich jetzt aber nicht auf das Feuerwehr-Forum!

MkG Jürgen Mayer

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 753564
Datum11.02.2013 16:4111259 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen M.Das bezieht sich jetzt aber nicht auf das Feuerwehr-Forum!

Ganz bestimmt nicht.
Denn hier kann man ja nicht mit einem "Nick" oder als "Anonymus" posten.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW753577
Datum11.02.2013 19:3811443 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Denn hier kann man ja nicht mit einem "Nick" oder als "Anonymus" posten.

Kann man schon... aber nicht lange. :-)

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg754029
Datum17.02.2013 14:5911171 x gelesen
Hallo zusammen,

dazu wird sicher folgendes Urteil interessant.

Facebookurteil

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen765655
Datum21.06.2013 13:579952 x gelesen
Nach Düsseldorfer Feuerwehr-Skandal
Knallharte Facebook-Regeln für 10000 Stadt-Mitarbeiter!


Gruß Michael

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen765699
Datum22.06.2013 10:429749 x gelesen
Die Regeln, die im verlinkten Artikel genannt sind, finde ich persönlich nicht knallhart, sondern eher selbstverständlich.

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorJan 8S., Unna / NRW766352
Datum01.07.2013 21:319727 x gelesen
WDR



ja ja...............

MEINE Meinung hat mit der meiner Feuerwehr nix zu tun.

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 02.02.2013 09:40 Seba7sti7an 7S., Hilden
 02.02.2013 10:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.02.2013 10:41 ., Dinslaken
 02.02.2013 10:45 ., München
 02.02.2013 10:52 Ralf7 K.7, Köln
 02.02.2013 11:13 ., Dinslaken
 02.02.2013 11:32 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 02.02.2013 11:39 Lars7 T.7, Oerel
 02.02.2013 15:54 ., Dortmund
 02.02.2013 16:18 Lars7 T.7, Oerel
 02.02.2013 16:27 ., Dortmund
 02.02.2013 16:38 ., München
 02.02.2013 17:56 Anto7n K7., Mühlhausen
 02.02.2013 18:32 Heik7o L7., Maintal
 02.02.2013 17:54 Volk7er 7L., Erlangen
 02.02.2013 17:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.02.2013 18:39 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 02.02.2013 18:51 ., München
 02.02.2013 23:53 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 03.02.2013 00:08 ., München
 03.02.2013 00:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.02.2013 17:30 Hube7rt 7K., Erkelenz
 04.02.2013 23:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.02.2013 23:07 ., Bad Hersfeld
 04.02.2013 20:19 Diet7mar7 R.7, Essen
 07.02.2013 20:07 ., München
 07.02.2013 20:11 Diet7mar7 R.7, Essen
 08.02.2013 16:54 Hube7rt 7K., Erkelenz
 11.02.2013 13:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.02.2013 13:36 Hube7rt 7K., Erkelenz
 11.02.2013 14:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.02.2013 16:41 Jako7b T7., Bischheim
 11.02.2013 19:38 Diet7mar7 R.7, Essen
 17.02.2013 14:59 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 21.06.2013 13:57 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 22.06.2013 10:42 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 01.07.2013 21:31 Jan 7S., Unna
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