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ThemaRettAssG34 Beträge
RubrikRettungsdienst
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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern551539
    Datum02.04.2009 19:0417125 x gelesen
    Hallo,

    mal sehen was dabei rauskommt: RettAssG


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorFlor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü551542
    Datum02.04.2009 19:2412644 x gelesen
    dann können wir ja mal gespannt sein, in wieviel Jahren das dann umgesetzt werden soll und welche Übergangsregeln es dann gibt, da meines Wissens die jetzigen RettAss Bestandsschutz geniessen.


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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H551610
    Datum03.04.2009 08:4712669 x gelesen
    Geschrieben von Florian Eckstein welche Übergangsregeln es dann gibt, da meines Wissens die jetzigen RettAss Bestandsschutz geniessen

    Das sind dann die RA, die früher Ersthelfer waren und dann per Handauflegen RS wurden.
    Diese RS wurden später durch nochmaliges Handauflegen zum RA.

    Die Qualifikation zum RA kann man ihnen ja nicht aberkennen und eine Auffrischung o.ä. gibt das bisherige RettAssG nicht her. Also werden sie sich weiterhin RA nennen dürfen.

    Wenn sich aber ein anderer Name für die"neuen" RA durchsetzt könnte es spannend mit den "alten" RA werden.

    Alexander
    RA


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    AutorFlor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü551621
    Datum03.04.2009 09:1512043 x gelesen
    Da gehts nicht nur um die sogenannten "Neckarmann"-Assistenten (ist jetzt nicht herablassend gemeint!), sondern auch um die tausenden RettAss, die die 2 jährige Ausbildung durchlaufen haben. Was machen denn die?
    Zusatzkurse, wo der zusätzliche Lehrinhalt in Kurzfassung eingetrichtert wird? Das wird dann aber Jahre dauern, bis mal alle durch hat und ob das so effektiv ist wage ich zu bezweifeln.
    Von den vielen EA-RettAss ganz zu schweigen, da wird eine Zusatzausbildung noch viel schwieriger bis unmöglich sein.

    Alle neu ausbilden? Dann stellen wir mal den RD in ganz Deutschland ein, da das sicher kaum einer mitmachen wird.

    Und erstmal sind es ja nur Wünsche, die Gesetzgebung machen andere und wenn man deren Statements zu diesem Thema in den letzen Jahren mal gelesen hat, dann glaube ich eh nicht, das da was sinnvolles rauskommt. :-(


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551622
    Datum03.04.2009 09:1711928 x gelesen
    Geschrieben von Florian EcksteinDa gehts nicht nur um die sogenannten "Neckarmann"-Assistenten (ist jetzt nicht herablassend gemeint!)

    Wobei ich RA kenne dir nur Rettungsschwimmer sind..

    Geschrieben von Florian EcksteinAlle neu ausbilden? Dann stellen wir mal den RD in ganz Deutschland ein, da das sicher kaum einer mitmachen wird.

    Eben weil das eine Menge Geld kosten wird.

    Ich schätze mal das man die bisherige "Notkompetenz" in eine Regelkompetenz überführen wird und dann ist gut.

    Wäre man mutig hätte man einen Neuen Beruf geschaffen.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin725649
    Datum25.05.2012 17:3611717 x gelesen
    Das.

    Gruß
    OS

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen725731
    Datum26.05.2012 19:2511266 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S. Das.

    Da bin ich ja mal gespannt, wer dann die Kosten für Prüfung und eventuelle 3 - 6 Monate Weiterbildung trägt. Der Arbeitgeber? Der RA?

    Was passiert mit den RA die nicht Notfallsanitäter werden möchten oder können? Wird der RA der neue RS?

    Unbestritten ist, dass eine 3-jährige Ausbildung mit Vergütung der richtige Weg ist. Aber der Umgang mit den Altlasten ist nicht ausgereift. Welche Inhalte muss die Weiterbildung beinhalten? Welcher Status wird den Alt-RAs ohne Weiterbildung und Prüfung zugestanden? Was passiert mit den RS? Wann würden die Landesrettungsdienstgesetze der Länder die Qualifikation Notfallsanitäter in ihrer Mindestbesetzung von Rettungsmitteln fordern ? Oder besser: Würden sie es überhaupt?

    Da sind für mich doch noch einige Fragen offen. Bin mal gespannt, ob das Gesetz so irgendwann verabschiedet wird oder was bis dahin noch hinten herunter fällt.

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern725732
    Datum26.05.2012 19:4011012 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Aber der Umgang mit den Altlasten ist nicht ausgereift.

    War er das jemals ? hmhhhh


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

    Blackberry Pin:2820CBA7

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen725733
    Datum26.05.2012 19:5710996 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.War er das jemals ? hmhhhh

    Eher nicht. Zumindest gab es doch einige, die vom Transportsanitäter, zum Rettungssanitäter und dann zum Rettungsassistenten geadelt wurden ohne jemals noch irgendeinen Strich gelernt oder eine Prüfung abgelegt zu haben.

    Nur Frage ich mich wirklich, ob es einen Unterschied macht (so wie es der Entwurf behauptet) wie lange man bereits RA ist. Machen denn die 5 Jahre so einen großen Unterschied? Das in der RA-Ausbildung vermittelte Wissen ist bei allen gleich, bis auf die normalen Änderungen in der Notfallmedizin. Diese wurden jedoch bei älteren RAs in den jährlichen Fortbildungen vermittelt. Welchen messbaren Unterschied macht die "Erfahrung" der älteren RAs bei den neuen Inhalten der Notfallsanitäterausbildung, die den jüngeren RAs nur über 3 oder 6 Monate Weiterbildung vermittelt werden kann?

    Was ist mit RAs, die zusätzlich weitere medizinische Qualifikationen wie Krankenpflege o0der Krankenpflege mit Intensiv/Anaesthesie-Weiterqualifikation besitzen?

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern725734
    Datum26.05.2012 20:0110904 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Was ist mit RAs, die zusätzlich weitere medizinische Qualifikationen wie Krankenpflege o0der Krankenpflege mit Intensiv/Anaesthesie-Weiterqualifikation besitzen?

    Das kann ich dir nicht beantworten und du wirst noch ewig auf eine offizielle Antwortwarten dürfen,ich weiss bloss das dies schon vor 20 Jahren die gleiche Frage um Anerkennung war, deswegen wirds nochmal 20 Jahre dauern oder so


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

    Blackberry Pin:2820CBA7

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen725735
    Datum26.05.2012 20:0310892 x gelesen
    Geschrieben von Klaus S.Das kann ich dir nicht beantworten und du wirst noch ewig auf eine offizielle Antwortwarten dürfen,ich weiss bloss das dies schon vor 20 Jahren die gleiche Frage um Anerkennung war, deswegen wirds nochmal 20 Jahre dauern oder so

    Bis zu diesem Entwurf hat es ja schon ewig gedauert...

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin725740
    Datum26.05.2012 20:2611152 x gelesen
    http://www.dbrd.de/content/cms/upload/Dokumente/NotSanG_Ref.Entwurf/NotSanGEStand240512_bereinigt.pdf

    Gruß
    OS

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin725741
    Datum26.05.2012 20:4510913 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Daniel H.
    Bis zu diesem Entwurf hat es ja schon ewig gedauert...


    Und es wird noch viel länger dauern, dass sich etwas auf der Straße ändert!
    Durch die Änderung der Berufsbezeichnung muss diese es erst einmal in 16 Rettungsdienstgesetze schaffen.

    Gruß
    Sebastian

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen725743
    Datum26.05.2012 21:0010905 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian R.Durch die Änderung der Berufsbezeichnung muss diese es erst einmal in 16 Rettungsdienstgesetze schaffen.


    Im Kommentar des Gesetzesentwurfs steht, dass es den Altlasten-RAs unbenommen bleibt mit ihrer bisherigen Ausbildung weiterhin mit den selben Kompetenzen wie bisher zu arbeiten. Das heisst? " Klassen-RTWs: einer mit und einer ohne Notfallsanitäter? RA ab jetzt nur noch Fahrer des RTW?

    Ich kann also auch ohne Weiterbildung die Prüfung zum Notfallsanitäter machen, wenn das innerhalb von 5 Jahren nach Einführung des neuen Gesetzes geschieht. Also, was fehlt mir denn genau an Inhalten? Nur die invasiven Techniken?

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen725745
    Datum26.05.2012 21:1910905 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Das heisst? " Klassen-RTWs: einer mit und einer ohne Notfallsanitäter?

    Sollte:

    "Das heisst? 2 Klassen-RTWs:" heissen...

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg725802
    Datum27.05.2012 19:1410798 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Ich kann also auch ohne Weiterbildung die Prüfung zum Notfallsanitäter machen, wenn das innerhalb von 5 Jahren nach Einführung des neuen Gesetzes geschieht.

    Ja. Und ich finde diese Lösung mit Prüfung wesentlich sinnvoller, als die frühere prüfungsfreie Anerkennung von langjährigen RettSan als RettAss. Denn wer das geforderte Wissen und können drauf hat, der besteht die Prüfung und darf die neue Bezeichung führen. Wer nicht, der bleibt was er ist und das zu recht.

    Übrigens eine Regelung, wie ich sie mir auch was das Führen eines Fahrzeugs >3,5t für die Altfälle Klasse 3 gewünscht hätte...


    Geschrieben von Daniel H.Das heisst? " 2-Klassen-RTWs: einer mit und einer ohne Notfallsanitäter? RA ab jetzt nur noch Fahrer des RTW?

    Das wird m.E. in der Tat arbeitsrechtlich spannend. Wenn z.B. ein Bundesland sein RettD Gesetz ändert und da drin steht: "RTW = Notfallsanitäter als Führer und RettSan als Fahrer". Was macht dann der Leistungserbringer mit den RettAss, die nicht Notfallsanitäter werden wollen? Für die Funktion als Fahrer sind sie im Zweifel dann zu teuer (denn die Kassen werden eben bei der Berechnung die Vergütung RettSan zu Grund legen), und für die Funktion als Führer nicht qualifiziert...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW725803
    Datum27.05.2012 19:5810609 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Für die Funktion als Fahrer sind sie im Zweifel dann zu teuer (denn die Kassen werden eben bei der Berechnung die Vergütung RettSan zu Grund legen), und für die Funktion als Führer nicht qualifiziert...

    Die Frage würde dann auch sein, was ein RA dann sonst noch machen könnte? In eher wenigen Fällen vielleicht noch Tätigkeit als MPG-Beauftragter oder Desinfektor dort, wo das als Vollzeit möglich ist.

    Was passiert dann eigentlich mit den Lehrrettungsassistenten?

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW725804
    Datum27.05.2012 20:0110574 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Die Frage würde dann auch sein, was ein RA dann sonst noch machen könnte?

    Ich vergas (wurde durch die Forumsinterne Abkürzungsfunktion aufmerksam gemacht), NEF fahren gäbe es dann noch, oder darf das dann in Zukunft auch nur noch ein Notfallsanitäter (bin selber kein RDler und habe mich damit jetzt nicht so sehr befasst)?

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg725805
    Datum27.05.2012 20:0810656 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Ich vergas (wurde durch die Forumsinterne Abkürzungsfunktion aufmerksam gemacht), NEF fahren gäbe es dann noch, oder darf das dann in Zukunft auch nur noch ein Notfallsanitäter (bin selber kein RDler und habe mich damit jetzt nicht so sehr befasst)?

    Du mußt zwei Dinge trennen

    1. Ausbildung und Anerkennung von Ausbildungen (das regelt der hier diskutierte Gesetz)
    2. Anforderung des jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzes an die Besetzung von Rettungsmitteln

    Es kann also durchaus sein, dass sich in der Praxis nichts ändert, wenn in den landesrechtlichen Vorschriften drinne steht als Führer RTW und Fahrer NEF RettAss oder Notfallsanitäter. Dann machen die alten RettAss die nicht die Upgrade-Prüfung zum Notfallsanitäter machen das, was sie bisher auch gemacht haben. Und das bis sie in Rente gehen.

    d.h. was mit den RettAss passiert hängt maßgeblich davon ab, was in 16 Landesrettungsdienstgesetzen zur jeweiligen Qualifikationsanforderung bei der Besetzung der Rettungsmittel steht. Ändert sich da nix, ist es wahlweise ein RTW oder NEF mit RettAss oder Notfallsanitäter.
    Und in Ba-Wü reicht es dann immer noch zum RTW-Fahrer, denn dafür reicht bisher Fahrerlabnis und EH-Kurs... ;-)

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen725814
    Datum27.05.2012 21:2610729 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Christian F.:
    Was macht dann der Leistungserbringer mit den RettAss, die nicht Notfallsanitäter werden wollen? Für die Funktion als Fahrer sind sie im Zweifel dann zu teuer (denn die Kassen werden eben bei der Berechnung die Vergütung RettSan zu Grund legen)
    Das ist einer der springenden Punkte bei der ganzen Sache: Wie wird der Notfallsanitäter dann eingruppiert (gehaltsmäßig), was passiert im Nachgang mit den RettSan, wo man doch heute schon in manchen Gegenden so "wunderbare" Konstrukte wie den "Mitarbeiter im RD" (die -in nat. auch), der mit 900 Euro netto (mitunter als RA) nach Hause geht, kennt?

    Wer bezahlt die Fortbildungen, 3 - 6 Monate (der oben genannte "MA im RD" z.B. aus eigener Tasche schlecht... Die Leistungserbringer und damit die Kassen)?

    Der Sinn der unterschiedlich langen Fortbildungen erschließt sich mir dabei auch nicht so ganz. Sicher, Berufserfahrung ist wertvoll und gut. Aber was in so einer Ergänzungsprüfung höchstwahrscheinlich abgefragt werden wird, hat grade mit Berufserfahrung wenig zu tun (Erfahrung vieler, die nach ein paar Jahren Tätigkeit im RD aktuell das "Upgrade" vom RS zum RA machen). Die geballte Theorie haben frische RA viel eher drauf (sollten sie eigtl. drauf haben...), grade die sollen aber nochmal ein halbes Jahr zusätzliche Theorie (?) eingetrichtert bekommen? Also ich weiß nicht...


    Gruß

    Daniel

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg725817
    Datum27.05.2012 22:2810678 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Der Sinn der unterschiedlich langen Fortbildungen erschließt sich mir dabei auch nicht so ganz.


    Ich würde die Prüfung einfach entsprechend anspruchsvoll gestalten. Wenn jemand das ohne Fortbildung schafft oder sich selbst fortbildet, OK. Wenn ein anderer dazu X Wochen/ Monate Kurs machen will, auch OK. Und wenn eine Organisation für alle ihre MA so eine Fortbildung anbietet, noch besser...

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen725832
    Datum28.05.2012 10:4610527 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Ich würde die Prüfung einfach entsprechend anspruchsvoll gestalten.

    Entsprechend was? Verschiedene Prüfungen für verschieden lange Berufserfahrung?

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg725834
    Datum28.05.2012 10:5510589 x gelesen
    Geschrieben von Daniel H.Entsprechend was? Verschiedene Prüfungen für verschieden lange Berufserfahrung?

    Nein. Entsprechend anspruchsvoll, dass wirklich nur der besteht, der das Wissen und die Fähigkeiten auch uneingeschränkt hat. Egal wie er sie erlangt hat. Ob durch Selbststudium, Fortbildung, Berufserfahrung,...
    Aber eben die selbe Prüfung für alle. Egal wie lange dabei.

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen725838
    Datum28.05.2012 11:4210850 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Nein. Entsprechend anspruchsvoll, dass wirklich nur der besteht, der das Wissen und die Fähigkeiten auch uneingeschränkt hat. Egal wie er sie erlangt hat. Ob durch Selbststudium, Fortbildung, Berufserfahrung,...

    Das ist doch jetzt schon so. Die RA-Prüfung bestehe ich auch nur wenn ich das Wissen und die Fähigkeiten die abgeprüft werden besitze.

    Nur wie werden denn die invasiven Massnahmen im Selbststudium vermittelt? Was soll denn invasiv zusätzlich erlernt werden? Thorax-Drainage? Koniotomie? I.V.-Zugang, Intubation, I.O.-Zugang lernt der RA bereits jetzt während der Ausbildung. Und wir alle wissen, dass eine invasive Massnahme am Phantom anders läuft als am echten, atmenden Patienten.

    Geschrieben von Christian F.Aber eben die selbe Prüfung für alle. Egal wie lange dabei.

    Die selbe Prüfung für alle gab es bisher bei der RA-Prüfung auch schon. Egal ob verkürzter Lehrgang für RS oder verkürzt für Krankenpflegepersonal. Das Staatsexamen war bisher schon immer für alle gleich.

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W728949
    Datum26.06.2012 18:0410353 x gelesen
    Hier die Stellungnahme von Verdi:
    http://www.skverlag.de/fileadmin/images_content/zeitschriften/rettungsdienst/stellungnahme_verdi_notsangesetz_2012-06-21.pdf

    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W729014
    Datum27.06.2012 12:2110268 x gelesen
    Und jetzt der Kommentar von KOMBA:
    http://www.rettungsdienst-blog.com/wp-content/uploads/2012/06/Stellungnahme_NotSanG_komba.pdf

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    Andreas Leutwein

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    AutorJuli8an 8G., Hennweiler / Rheinland-Pfalz729015
    Datum27.06.2012 12:3610319 x gelesen
    Und hier die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft RettungsdienstRecht:

    http://rettrecht.de/myimages/Stellungnahme-ARGERettRecht-zum-NFSG-E-120620.pdf

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W729261
    Datum29.06.2012 23:1210242 x gelesen
    http://www.skverlag.de/index.php?id=23&tx_ttnews[tt_news]=3432&cHash=d5cf69c9879a18b0d17d4c041b000fcf

    Da sind alle bisherigen Stellungnahmen zusammengefasst.

    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorJuli8a S8., Schramberg / BW731200
    Datum20.07.2012 11:4510127 x gelesen
    Hier die Erklärung des Rettungsfachpersonal zu den Stellungnahmen der Ärzteverbände.
    Über Unterzeichnungen würden wir uns freuen.


    http://openpetition.de/petition/online/braunwalder-erklaerung-zur-diskussion-um-den-referentenentwurf-fuer-das-notfallsanitaetergesetz

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W751510
    Datum24.01.2013 11:199491 x gelesen
    so gehts weiter

    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W751991
    Datum28.01.2013 10:159463 x gelesen
    Hier die Möglichkeit die Anhörung zumindest zeitversetzt via Medium anzuschauen.
    Bundestagsfernsehen

    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W752473
    Datum31.01.2013 18:129284 x gelesen
    Hier die Aufzeichnung der Anhörung:Anhörung
    Wieder einmal zeigen sich die Ärzte als Bremser.

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    Andreas Leutwein

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752559
    Datum01.02.2013 05:549213 x gelesen
    Geschrieben von Andreas L. Wieder einmal zeigen sich die Ärzte als Bremser.

    Welch Überraschung :-)

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W765747
    Datum22.06.2013 22:128344 x gelesen
    null
    Hier der erste Entwurf zur Prüfungsordnung.
    Besonders interessant der Teil der Ergänzungsprüfung für RA,s.(Abschnitt 3)
    Es geht offenbar "nur" um eine mündliche und praktische Prüfung.
    Hört sich spontan vernünftig an.

    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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     02.04.2009 19:04 Chri7sto7f S7., Vilseck
     02.04.2009 19:24 Flor7ian7 E.7, Winnenden
     03.04.2009 08:47 Alex7and7er 7S., Wedel
     03.04.2009 09:15 Flor7ian7 E.7, Winnenden
     03.04.2009 09:17 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     25.05.2012 17:36 ., Berlin
     26.05.2012 19:25 Dani7el 7H., Schriesheim
     26.05.2012 19:40 ., München
     26.05.2012 19:57 Dani7el 7H., Schriesheim
     26.05.2012 20:01 ., München
     26.05.2012 20:03 Dani7el 7H., Schriesheim
     26.05.2012 20:45 Seba7sti7an 7R., Berlin
     26.05.2012 21:00 Dani7el 7H., Schriesheim
     26.05.2012 21:19 Dani7el 7H., Schriesheim
     27.05.2012 19:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.05.2012 19:58 Denn7is 7E., Menden
     27.05.2012 20:01 Denn7is 7E., Menden
     27.05.2012 20:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.05.2012 21:26 Dani7el 7R., Peine
     27.05.2012 22:28 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.05.2012 10:46 Dani7el 7H., Schriesheim
     28.05.2012 10:55 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.05.2012 11:42 Dani7el 7H., Schriesheim
     26.06.2012 18:04 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     27.06.2012 12:21 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     27.06.2012 12:36 Juli7an 7G., Hennweiler
     29.06.2012 23:12 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     20.07.2012 11:45 Juli7a S7., Schramberg
     24.01.2013 11:19 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     28.01.2013 10:15 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     31.01.2013 18:12 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     01.02.2013 05:54 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.06.2013 22:12 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     26.05.2012 20:26 ., Berlin
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