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ThemaAED zum Eigenschutz in der FF19 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Rahmenbedingungen für den Einsatz von Automa- tischen Externen Defibrillatoren von Feuerwehren [14.12.2012]
  •  
    AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland747966
    Datum19.12.2012 09:169576 x gelesen
    Guten Morgen Zusammen,

    wir planen über unseren Förderverein die Anschaffung eines AED.
    Der AED soll primär bei (Atemschutz-)Übungen und (Atemschutz-)Einsätzen zur Sicherung der Einsatzkräfte zur Verfügung stehen.

    Jetzt stehen aber noch einige Fragen offen

    1. welche regelmäßige/jährlichen Kosten fallen für das Gerät an?
    2. welche regelmäßige/jährlichen Kosten fallen für Unterweisungen/Schulungen an?
    3. sind jährliche Unterweisungen/Schulungen überhaupt verpflichtend?

    zu 3: hier gehen die Geister ja scheinbar auseinander. Die einen sagen es reicht wenn ich innerhalb der Wehr regelmäßig mit dem Gerät übe und jeder weiß wie man es bedient <- kostengünstige interne Schulung. Ich vergleiche es einfach mal mit der jährlichen Unterweisung nach FwDV7 im Bereich Atemschutz.
    Andere sagen das für diese Schulung nach Medizinproduktegesetz jeder der das Gerät benutzen möchte von einer Fachkraft geschult werden muss. Hier sprechen manche von 35-50 pro Person alle 24 Monate.
    Ich bin der Meinung das wir in der Feuerwehr alles Laienhelfer sind, die in diesem Fall nur Erste Hilfe leisten wollen bis eine Fachkraft in rot oder weiß vor Ort ist. Imho unterscheiden wir uns nicht von einem gewöhnlichen Passanten der den AED am Bahnhof von der Wand nimmt und benutzt.

    4. wie wird das bei euch in der FF gehandhabt?
    5. Kann man theoretisch in diesem Fall die (für mich) schwammige Gesetzeslage durch eine eigene Gefährdungsbeurteilung umbiegen und auf die externen Schulungen verzichten?

    Ich fände es schade, aber auch irgendwie typisch, wenn die Anschaffung eines AED an solchen Hürden scheitern würde.

    Freue mich auf einen regen Erfahrungsaustausch.

    Gruß aus dem Saarland

    Tobias
    ---------------------------------------------------------------

    alles nur meine private Meinung

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    AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg747973
    Datum19.12.2012 09:346266 x gelesen
    Guten Morgen!

    Wir haben zwei AED auf Fahrzeugen verlastet (ELW und LF 20). Ebenfalls primär zum Eigenschutz.
    Der Tausch der Pads (Ablaufdatum) und irgendwann der Akkus dürfte die einzigen regelmäßigen Wartungskosten verursachen.
    Den ersten Pad-Tausch haben wir hinter uns. Das waren für beide Geräte etwa 130 Euro.
    Ein Akku dürfte bei 300 Euro liegen, schätze ich mal. Ist aber erst nach ein paar Jahren fällig.

    Bei der Beschaffung des einen AED (Philips Heartstart FRx) wurde ich gemäß MPG unterwiesen und darf wiederum Unterweisungen auf genau diesen Typ durchführen. Das haben wir bei einem Großteil der Mannschaft auch erledigt.

    Durch den glücklichen Umstand, dass wir einen Notarzt in unseren Reihen haben, konnten wir vor kurzem erst wieder eine Schulung im Rahmen eines Übungsdienstes durchführen.

    Auch ich bin gespannt, wie das andernorts gehandhabt wird.

    Gruß
    Olaf

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW747975
    Datum19.12.2012 09:375945 x gelesen
    Geschrieben von Tobias L.1. welche regelmäßige/jährlichen Kosten fallen für das Gerät an?

    Auch wenn das MPG bzw. die Hersteller meist keine STK vorschreiben, empfiehlt sich eine solche jährlich machen zu lassen. Daneben fallen je nach Gerät alle 3-5 Jahre ein neuer Batteriesatz an.


    Geschrieben von Tobias L.2. welche regelmäßige/jährlichen Kosten fallen für Unterweisungen/Schulungen an?

    Nach dem Verständnis des MPG sind alle User mindestens einmal in ihrem Leben zu unterweisen.
    Bei den meisten Lieferanten ist diese Unterweisung bzw. "Beauftragtenunterweisung" (Das sind die Leute die später selber einweisen dürfen) im Verkaufspreisenthalten, andere berechnen dafür gerne extra.
    Sinnvoll ist es eine Handvoll Leute zu haben die die Beauftragtenunterweisung besitzen, damit ist dann sichergestellt, das auch zukünftig neue FA unterweisen werden können. => Folgekosten für Unterweisungen fallen keine an.

    Geschrieben von Tobias L. sind jährliche Unterweisungen/Schulungen überhaupt verpflichtend?

    Vergleich das mal mit den Rahmenempfehlungen der BAGEH.
    Sinnvoll ist ein HLW-AED_Training auf jeden fall um die Abläufe sicher und schnell zu beherrschen....

    Geschrieben von Tobias L.Ich fände es schade, aber auch irgendwie typisch, wenn die Anschaffung eines AED an solchen Hürden scheitern würde.

    Ich fände es schade wenn Leute ohne Übungsmöglichkeit auf einen AED losgelassen werden.
    So banale Fehler wie Patienten beim Schock berühren erlebe ich selbst in der Sanhelferausbildung.....

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW747976
    Datum19.12.2012 09:466042 x gelesen
    Geschrieben von Olaf S.Der Tausch der Pads (Ablaufdatum) und irgendwann der Akkus dürfte die einzigen regelmäßigen Wartungskosten verursachen.
    Den ersten Pad-Tausch haben wir hinter uns. Das waren für beide Geräte etwa 130 Euro.


    Ich habe gerade Ersatz PADs für 39,- /Paar beschafft. Da sind die Preise stark Herstellerunabhängig.

    Geschrieben von Olaf S.Ein Akku dürfte bei 300 Euro liegen,

    Für das gleiche Gerät bei uns habe ich 129,- auf dem Schirm...


    Geschrieben von Olaf S.Bei der Beschaffung des einen AED (Philips Heartstart FRx) wurde ich gemäß MPG unterwiesen und darf wiederum Unterweisungen auf genau diesen Typ durchführen.

    Beauftragtenunterweisung nach MPG ;)

    Geschrieben von Olaf S.Das haben wir bei einem Großteil der Mannschaft auch erledigt.

    Das sollte auch so sein ;)

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    Autorseba8sti8an 8d., Dormitz / BY748010
    Datum19.12.2012 11:385553 x gelesen
    Wir haben auch den Philips Heartstart FRx - selbes Spiel - nach einer ersten Unterweisen durch den Hersteller unterweisen wir jährlich selbst.

    Üben würde ich damit auf jeden Fall - der AED erklärt zwar selbst alles sehr genau - aber dabei geht schon ne Menge Zeit verloren.

    Hierzu haben wir uns aber noch ein Übungsgerät, das macht die Sache einfacher...
    Bei der Anzahl an Schulungen und Übungen ist es ganz net nicht immer mit dem echten Gerät zu üben - außerdem läuft unser Übungsgerät mit normalen Batterien.

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    AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern748019
    Datum19.12.2012 12:185905 x gelesen
    Hallo,

    grundsätzlich gilt hier die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).

    In § 1 Abs. 2 MPBetreibV ist der Anwendungsbereich geregelt:
    ... (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. ...
    Hierunter fallen auch die Feuerwehren und Hilfsorganisationen! Wir sind nicht davon ausgenommen.

    In § 2 MPBetreibV sind die allgemeinen Anforderungen gelistet:
    ... (2) Medizinprodukte dürfen nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. ...
    Heißt also, dass der Anwender vor einer Benutzung eingewiesen werden muss und gleichzeitig auch für die Zukunft über das entsprechende Wissen verfügen muss, wie das Medizinprodukt zu betreiben ist. Gleichzeitig ist aber auch der Betreiber, in diesem Fall die Feuerwehr, in der Pflicht:
    ... (4) Der Betreiber darf nur Personen mit dem Errichten und Anwenden von Medizinprodukten beauftragen, die die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllen.

    § 5 MPBetrV
    (1) Der Betreiber darf ein in der Anlage 1 aufgeführtes Medizinprodukt null(darunter fallen die AED´s) nur betreiben, wenn zuvor der Hersteller oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt,
    1. dieses Medizinprodukt am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen hat und
    2. die vom Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie beigefügter sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und den Betrieb des Medizinproduktes sowie in die zulässige Verbindung mit anderen Medizinprodukten, Gegenständen und Zubehör eingewiesen hat.
    Die vom Hersteller unterwiesenen Personen dürfen im Anschluss die Endanwender einweisen.

    Die Sicherheitstechnischen Kontrollen richten sich nach § 6 MPBetrV:
    Soweit der Hersteller für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte keine sicherheitstechnischen Kontrollen vorgeschrieben ... hat, hat der Betreiber sicherheitstechnische Kontrollen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ... durchführen zu lassen, ... Die Kontrollen nach Satz 2 sind jedoch spätestens alle zwei Jahre durchzuführen.

    Und jetzt komm ich zum Schluss:
    Nach § 7 MPBetrV ist ein Medizinproduktebuch zu führen. Das wird in der Regel bei der Auslieferung mitgeliefert. Gleichzeitig ist der AED auch nach § 8 MPBetrV in einem Bestandsverzeichnis zu führen.

    § 9 Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen und der Medizinproduktebücher
    (1) Die Gebrauchsanweisungen und die dem Medizinprodukt beigefügten Hinweise sind so aufzubewahren, dass die für die Anwendung des Medizinproduktes erforderlichen Angaben dem Anwender jederzeit zugänglich sind.
    (2) Das Medizinproduktebuch ist so aufzubewahren, dass die Angaben dem Anwender während der Arbeitszeit zugänglich sind. Nach der Außerbetriebnahme des Medizinproduktes ist das Medizinproduktebuch noch fünf Jahre aufzubewahren.


    Es geht hier nicht darum, irgendwelche Hürden o.ä. zu schaffen. Wir brauchen einfach funktionierende Geräte. Aggregate, Gurte, Schläuche usw. prüfen wir doch auch regelmäßíg? Bei Spreizer, Schere und Co möchten wir doch auch wissen, dass der Feuerwehrmann das Material beherrscht, oder?


    Viele Grüße
    Florian

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW748024
    Datum19.12.2012 12:305358 x gelesen
    Geschrieben von Florian M.Die vom Hersteller unterwiesenen Personen dürfen im Anschluss die Endanwender einweisen.

    Nur wen es sich dabei auch um eine Beauftragtenunterweisung handelte, die so auch im Gerätebuch eingetragen wurde. Sonst ist das de facto nur eine Einweisung des Endanwenders durch den Hersteller.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern748025
    Datum19.12.2012 12:375278 x gelesen
    Klar, hab ich vorausgesetzt.

    Danke für den Hinweis ;-)

    Viele Grüße
    Florian

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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz748035
    Datum19.12.2012 13:375261 x gelesen
    Geschrieben von Florian M.In § 1 Abs. 2 MPBetreibV ist der Anwendungsbereich geregelt:
    ... (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. ...
    Hierunter fallen auch die Feuerwehren und Hilfsorganisationen! Wir sind nicht davon ausgenommen.
    Gibt es für letzteres eigentlich auch eine Rechtsquelle?

    Grüße
    Stefan

    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
    AG Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Rettungsdienst

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    AutorAndr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern748049
    Datum19.12.2012 14:195357 x gelesen
    Hallo Tobias,

    auch wir haben dieses Jahr einen gebrauchten AED (Philips HS FRx) beschafft und auf unserem TSF untergebracht. Er dient u.a. zur Eigensicherung, aber auch zur erweiterten Ersten Hilfe an Einsatzstellen.

    Geschrieben von Tobias L.1. welche regelmäßige/jährlichen Kosten fallen für das Gerät an?

    Wie schon von anderer Seite erwähnt, nur der Austausch des Akkus bzw. der Elektroden.

    Geschrieben von Tobias L.2. welche regelmäßige/jährlichen Kosten fallen für Unterweisungen/Schulungen an?

    Normalerweise keine.
    Die Einweisung nach MPG erfolgt normal beim Kauf des AED und ist i.d.R. inbegriffen.

    Geschrieben von Tobias L.3. sind jährliche Unterweisungen/Schulungen überhaupt verpflichtend?

    Tja, das ist wirklich etwas schwierig und hat sich für mich nie recht erschlossen.
    Ich kenne das vom BRK (ehrenamtlich/Sanitätsdienst - nicht RD!!) her so:
    Jedes Mitglied, das einen AED verwenden will, benötigt hierzu eine AED-Schulung, welche 8 UE umfasst. Weiterhin ist 1x jährlich (teilweise auch 2x jährlich, je nach Örtlichkeit) eine Auffrischungsschulung von 4 UE notwendig um die Berechtigung nicht zu verlieren. Wird diese Auffrischung versäumt, so ist eine neue Grundschulung erforderlich.
    Die Ausbildung wird durch einen AED-Instruktor gehalten, der hierzu einen gesonderten Lehrgang und eine 2-jährliche Auffrischung absolviert.
    Hier im Landkreis ist es für Feuerwehren normalerweise so, dass das BRK diese Schulungen durchführt. Die AED-Ausbildungen und Auffrischungen sind kostenlos (im Gegensatz zu anderen "Leistungen" des BRK).

    Geschrieben von Tobias L.4. wie wird das bei euch in der FF gehandhabt?

    Wir halten uns an die oben erwähnten Vorgaben des BRK.
    Meine Frau ist AED-Instruktorin und kann daher die Schulung auch intern für die FW anbieten.
    Auf diese Weise sind wir auf der sicheren Seite und erhalten eine regelmäßige Auffrischung inklusive eventueller Neuerungen.

    Bei meiner früheren Feuerwehr (Bayreuth) wurde es genauso gehandhabt. Wir hatten dort ebenfalls die Grundschulung + jährliche Auffrischung durchgeführt.

    Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung !

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen748056
    Datum19.12.2012 15:51   5309 x gelesen
    Geschrieben von Florian M.In § 1 Abs. 2 MPBetreibV ist der Anwendungsbereich geregelt:
    ... (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. ...
    Hierunter fallen auch die Feuerwehren und Hilfsorganisationen! Wir sind nicht davon ausgenommen.


    Warum nicht? Wenden wir ihn als FF gewerblich an? Wollen wir damit einen Gewinn erzielen (wirtschaftlich)? Nein, sie dienen dem Eigenschutz(bedarf).
    Beschäftigen wir Arbeitnehmer? In der reinen FF wohl nicht.
    Ich sehe es so, das wir darauf nicht geschult/eingewiesen werden müssen (ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage).
    Was anderes ist es natürlich, wenn wir damit HvO, First Responder o.ä. geplant fahren.
    Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn wir einen AED an Bord haben und an einem Notfall vor der Sparkasse vorbeikommen. Soll ich dem armen Menschen sagen, du hast jetzt Pech gehabt, ich darf dir mit unserem AED nicht helfen? Aber wenn ich in die Sparkasse reinrenne und den dortigen AED von der Wand reisse, mit dem darf ich das? Denn der hängt da ja Öffentlich und jeder darf ihn nehmen.

    Gruss Heinrich

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    AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern748061
    Datum19.12.2012 16:095234 x gelesen
    Hallo,

    nur weil ich für eine Tätigkeit kein Geld bekomme, heißt das nicht, dass ich kein Arbeitnehmer bin.

    Dass die Feuerwehr Betreiber im Sinne der MPBetrV ist, bitte ich in der Publikation "Rahmenbedingungen für den Einsatz von Automatischen Externen Defibrillatoren von Feuerwehren" nachzulesen.

    Wie ich schon im ersten Post geschrieben habe, nicht immer nur Hürden zusehen, die MPBetrV berücksichtigen um einfach sicheres und funktionierendes Gerät zu haben.

    Viele Grüße
    Florian

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    AutorStep8han8 G.8, Buxtehude / Niedersachsen748068
    Datum19.12.2012 17:285065 x gelesen
    Moin,

    leider ist das nicht ganz so einfach.

    Geschrieben von ---Heinrich Brinkmann--- Warum nicht? Wenden wir ihn als FF gewerblich an? Wollen wir damit einen Gewinn erzielen (wirtschaftlich)? Nein, sie dienen dem Eigenschutz(bedarf).
    Beschäftigen wir Arbeitnehmer? In der reinen FF wohl nicht.


    Das mit dem Geld stimmt, allerdings sind wir im Auftrag "dritter" und nicht als "Max Mustermann" im Einsatz.

    Soll ich dem armen Menschen sagen, du hast jetzt Pech gehabt, ich darf dir mit unserem AED nicht helfen? Aber wenn ich in die Sparkasse reinrenne und den dortigen AED von der Wand reisse, mit dem darf ich das? Denn der hängt da ja Öffentlich und jeder darf ihn nehmen.

    Tja, auch dieser Punkt ist in Deutschland etwas "dumm" geregelt . Weil wir ja nicht privat unterwegs sind, gibt es wieder das Problem mit der Einweisungspflicht .

    Allerdings könnte man nun wieder argumentieren "wo kein Kläger - da kein Richter" ...


    Das einfachste ist : Möglichst alle Kameraden ausbilden und einweisen. Laut BAGEH soll ein AED-Training alle 12 Monate erfolgen (und ein solches Training, einmal im Jahr, ist ja nun auch kein Teufelswerk bzw. verkehrt ...)




    Gruß
    Stephan

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen748093
    Datum19.12.2012 19:375489 x gelesen
    Geschrieben von Michael R.die Hersteller meist keine STK vorschreiben, empfiehlt sich eine solche jährlich machen zu lassen.

    Mit welcher Begründung ? Das Hauptproblem d.h. alte Elektroden wird dabei nicht geprüft. Den Rest macht der Selbsttest. Für die hier angefragte Anwendung ist das absolut ausreichend.


    Sinnvoll ist ein HLW-AED_Training auf jeden fall um die Abläufe sicher und schnell zu beherrschen....

    Sinnvoll ist ein HLW Traninig -wenn man einen Übungs AED hat kann man den gerne mit einbauen-
    Es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen die Anwendung eines AED ist komplizierter als die manuelle HLW.

    So banale Fehler wie Patienten beim Schock berühren erlebe ich selbst in der Sanhelferausbildung..... Das passiert auch in der Rettungsdienstausbildung und im Einsatz. In der Regel macht das auch nichts. Es gibt ja auch Untersuchungen die nachweisen, dass Nitrilhandschuhe ausreichend isolieren um während des Schocks weiter zu drücken.


    Zusammenfassung für den Threadopener:
    Die Geräte kosten so ab 200 für Batterie+Elektroden je 5 Jahre.

    Sucht euch einen Typ aus den auch die Nachbarn haben und kauft euch zusammen eine Trainingspuppe und einen Übungs AED.
    Alternativ kauft das Gerät mit dem ihr z.B. bei der örtlichen Hiorg über könnt.

    Gruß
    Ingo

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen748158
    Datum20.12.2012 07:145116 x gelesen
    Geschrieben von Tobias L.wir planen über unseren Förderverein die Anschaffung eines AED.
    Der AED soll primär bei (Atemschutz-)Übungen und (Atemschutz-)Einsätzen zur Sicherung der Einsatzkräfte zur Verfügung stehen.


    Haben wir auch, seit mittlerweile fast 10 Jahren, die zweite Generation ist in Planung.

    Geschrieben von Tobias L.1. welche regelmäßige/jährlichen Kosten fallen für das Gerät an?

    Regelmäßig sind Pads (je nach Gerät 40 - ??? ) und ca. alle 5 Jahre eine neue Batterie (100 - ??? )

    Geschrieben von Tobias L.2. welche regelmäßige/jährlichen Kosten fallen für Unterweisungen/Schulungen an?

    Beim Kauf drauf achten, dass Schulung nach MPG mit dabei ist.... Ansonsten dürfen dann die ausgebildeten Personen selbst einweisen.
    Wir haben damals die MPG Schulung gleich für (fast) alle gemacht.

    Geschrieben von Tobias L.3. sind jährliche Unterweisungen/Schulungen überhaupt verpflichtend?


    Durch den eigenen eingeschulten Ausbilder.

    Die Angebote der HiOrgs sehe ich ganz ehrlich als nichts anderes als Geldmacherei.
    Dass ich mich vom Hersteller auf mein Gerät einschulen lasse, ganz klar. Dass ich dann einen Ausbilder der HiOrg auf mein Gerät einschule, damit er mir nochmal erklären kann, wie es geht, sehe ich eigentlich kritisch...

    Ganz davon ab sind das Ganze Laiengeräte, d.h. die soll irgendjemand, der auf der Straße rumrennt auch ganz ohne Schulung einsetzen können.
    Warum der AED aber explodiert, wenn den ein FA ohne Schulung einsetzt konnte mir noch keiner erklären, ich habe auch keine Kamera an unserem entdeckt, dass überprüft wird, ob Einsatzkleidung getragen wird.... Also muss das Gerät auf andere Art und Weise erkennen, ob ein FA tätig wird, oder ob man das Gerät einem Passanten in die Hand gedrückt hat...

    Wer Sarkasmus und Ironie findet, darf sie gerne behalten...

    Geschrieben von Tobias L.4. wie wird das bei euch in der FF gehandhabt?

    Regelmäßige gesonderte Übungen in HLW, dabei wird logischerweise AED genutzt, ansonsten auch mal Einbindung in normale Übungen.
    Vorteil dabei ist natürlich, gleich ein Übungsgerät mit zu beschaffen. Sobald es bei uns einen Neuen gibt, ist da auch wieder ein Übungsgerät mit dabei.
    Übungsgerät und Puppe waren bei uns damals bei der Beschaffung gleich mit dabei.


    Geschrieben von Tobias L.5. Kann man theoretisch in diesem Fall die (für mich) schwammige Gesetzeslage durch eine eigene Gefährdungsbeurteilung umbiegen und auf die externen Schulungen verzichten?

    Eine Schulung muss definitiv da sein, die nach MPG. Wie die preislich aussieht hängt vom Lieferanten ab...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland748159
    Datum20.12.2012 07:285003 x gelesen
    Vielen Dank fur die bisherigen Antworten und PMs die mich erreicht haben.

    Gruß aus dem Saarland

    Tobias
    ---------------------------------------------------------------

    alles nur meine private Meinung

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    AutorStef8an 8B., Simtshausen / Hessen751627
    Datum25.01.2013 01:285096 x gelesen
    Hallo zusammen,

    auch wir Planen in unserem Ortsteil die Anschaffung eines AED. Die DFV Fachempfehlung hat mich jedoch ganz schön abgeschreckt. Besonders der Punkt, dass das Vorgehen duch einen Arzt mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin begleitet werden muss. Gibts dazu auch rechtliche Quellen? Steht dazu auch was im Medizinproduktgesetz? Und kann man das ganze Thema auch umschiffen, wenn das Gerät dem Förderverein gehört und nicht ins Eigentum der Gemeindefeuerwehr übergeht?

    Mfg
    Stefan

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg751628
    Datum25.01.2013 07:075038 x gelesen
    Geschrieben von Stefan B. Die DFV Fachempfehlung hat mich jedoch ganz schön abgeschreckt.

    Ignorier sie. Wie so vieles aus dieser Quelle...


    Geschrieben von Stefan B.Gibts dazu auch rechtliche Quellen?

    Nein.


    Einfach kaufen, vom Hersteller einweisen lasen und fertig.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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     19.12.2012 09:16 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     19.12.2012 09:34 Olaf7 S.7, Hirschberg
     19.12.2012 09:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     19.12.2012 09:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     19.12.2012 19:37 Ingo7 z.7, Handeloh
     19.12.2012 11:38 seba7sti7an 7d., Dormitz
     19.12.2012 12:18 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
     19.12.2012 12:30 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     19.12.2012 12:37 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
     19.12.2012 13:37 Stef7an 7J., Birlenbach
     19.12.2012 15:51 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     19.12.2012 16:09 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
     20.12.2012 09:32 gesperrt
     19.12.2012 17:28 Step7han7 G.7, Buxtehude
     19.12.2012 14:19 Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg)
     20.12.2012 07:14 Chri7sti7an 7F., Fürth
     20.12.2012 07:28 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     25.01.2013 01:28 Stef7an 7B., Simtshausen
     25.01.2013 07:07 Chri7sti7an 7F., Wernau
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