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Thema | Änderung der LBO BaWü: vorbereitung für Rauchmelderpflicht | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg | 746739 | |||
Datum | 05.12.2012 13:07 | 2409 x gelesen | |||
Hi, soeben gefunden: Rauchmelder in Wohnungen im Suedwesten sollen Pflicht werden Diskusssionen inwiefern sowas sinnvoll sein mag oder nicht gab´s ja schon viele, einfach mal die Suche nutzen ;-) "Rachumelderpflicht" = 200 Einträge "Rauchmelder" über 2300 Einträge Gruß aus dem Nordschwarzwald Uli Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 746741 | |||
Datum | 05.12.2012 13:22 | 1692 x gelesen | |||
Hallo, das geht in die richtige Richtung ! Geschrieben von T-Online: Die Rauchmelder sollen demnach in Schlaf- und Kinderzimmern installiert werden. Und die Flure = Fluchtwege ? Geschrieben von T-Online: In neu gebauten Beherbergungsstätten und Gemeinschaftsunterkünften sollen Rauchmelder ebenfalls Pflicht werden Warum sollen in Beherbergungsbetrieben (=Hotels) nur Rauchmelder vorgeschrieben werden ? (ok, besser als gar nix !) Gibt es in BW eine Vorschrift, ab welcher Größe in Hotels BMA'en installiert werden müssen ? Oder ist das jedem Betreiber selbst überlassen ? MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 746751 | |||
Datum | 05.12.2012 15:13 | 1565 x gelesen | |||
Hallo Thomas, Geschrieben von Thomas K.
Die detektion an der Stelle des Entsstehungsbrandes ist m. M. n. wichtiger als die "Sicherung" des Fluchtweges. Denn der Rauchmelder im Fluchtweg meldet nur, dass der Fluchtweg schon beeinträchtigt ist. Effektiv sind Rauchmelder wenn schnellstmöglich gemeldet wird. Also dort wo es zu brennen anfängt. Sicherlich sind RM im FW besser als keine. Aber wie oben geschrieben. Auszug aus der M-BStättV: § 9 (1) Beherbergungssttten müssen Alarmierungseinrichtungen haben, durch die im Gefahrenfall die Betriebsangehörigen und Gäste gewarnt werden können. Bei Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten müssen sich die Alarmierungseinrichtungen bei Auftreten von Rauch in den notwendigen Fluren auch selbsttätig auslösen. (2) Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen Brandmeldern, die auf die Kenngröße Rauch in den notwendigen Fluren ansprechen sowie mit nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) haben. Die automatischen Brandmeldeanlagen müssen in einer Betriebsart ausgeführt werden, bei der mit technischen Ma§nahmen Falschalarme vermieden werden. Brandmeldungen sind unmittelbar und automatisch zur zuständigen Feuerwehralarmierungsstelle zu übertragen. (3) Aufzüge von Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind mit einer Brandfallsteuerung auszustatten, die durch die automatische Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Die Brandfallsteuerung hat sicherzustellen, dass die Aufzüge das nicht vom Rauch betroffene Eingangsgeschoss, ansonsten das in Fahrtrichtung davor liegende Geschoss, anfahrenund dort mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen. Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reisen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 746756 | |||
Datum | 05.12.2012 15:34 | 1515 x gelesen | |||
Hallo Rainer, Danke für die Infos. Geschrieben von Rainer E. Die detektion an der Stelle des Entsstehungsbrandes ist m. M. n. wichtiger als die "Sicherung" des Fluchtweges. Das ist sicher alles richtig. Ein Problem wird es nur, wenn das Feuer im Keller ausbricht und die Schlafzimmer und Kinderzimmer im OG / DG sind. Hier machen Rauchmelder in den Fluren Sinn. Mein "erster" RM ist im Keller, mein "letzter" auf dem Dachboden (ok. ich übertreibe). MfG, Thomas PS: In RLP sind RM in den Fluren Pflicht. Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 746760 | |||
Datum | 05.12.2012 16:05 | 1480 x gelesen | |||
Hallo Thomas, Hier würden dann RM (meine Meinung) in den Kellerräumen, in denen Elektrogeräte stehen(Waschmaschine/Trockner) stehen und das ganze dann Funkvernetzt durch das ganze Haus. D. H. Schlafräume, Wohnzimmer, Küche (Thermomelder), Kellerräume, Treppenraum und/oder Flure (kommt auf die Aufteilung der Räume an). OK: Ich gebe zu, dass wäre die ideale Luxuslösung. Bei mir zuhause schaut es ähnlich aus, wie beschrieben. Nur (noch) nicht funkvernetzt, da unser Haus nicht ganz so groß ist. Da hört man den RM im Keller. Wie geschrieben: in den Fluren - besser als nix. Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reisen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 746769 | |||
Datum | 05.12.2012 17:26 | 1483 x gelesen | |||
Hallo Rainer, Geschrieben von Rainer E. Hier würden dann RM (meine Meinung) in den Kellerräumen, in denen Elektrogeräte stehen(Waschmaschine/Trockner) stehen und das ganze dann Funkvernetzt durch das ganze Haus. Richtig, so ähnlich hab ich das bei uns gemacht, allerdings nicht über Funk, sonder mit Kabel vernetzt. Zusätzlich Thermo-Melder in Küche und den Badezimmern. Meine Frau hält das für übertrieben, hat sie ja auch vielleicht Recht. Ich habe aber auch in fast 40 FW-Jahren schon 4 tote Kinder raustragen müssen, die mit RM noch leben könnten... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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