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ThemaBetriebsanleitung Feuerwehr-Haltegurt28 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW746147
Datum28.11.2012 10:457638 x gelesen
Hi,

kann mir jemand von euch mal ne Bedienungsanleitung für einen FW-Haltegurt nach DIN 14926 schicken!?

Ich suche eine Antwort zum Thema: Muss ich zum Sichern mit dem Seil den Festpunkt umschlingen und den Karabiner wieder im Gurt einhängen oder kann/darf ich mich auch mit dem direkt eingehängten Karabiner sichern!?

Natürlich mit Quelle! ;-)

Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorAlex8 R.8, Rehau / Bayern746151
Datum28.11.2012 11:345609 x gelesen
Hallo!

Klick

Google Suche, drittes Ergebnis... Möglicherweise von Hersteller zu Hersteller verschieden.

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AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg746152
Datum28.11.2012 11:38   5940 x gelesen
Keine Bedienungsanleitung, und keine Erklärung aber eine Quelle:

FwDV 1

17.1.2 "Ein Anschlagen direkt mit dem Karabinerhaken ist nicht zulässig"


Erklärung (nicht aus der FwDV): Die Fallhöhe könnte zu hoch sein, das Seil ist statisch, die Kraft auf den Körper wäre zu hoch, zumal der Angriffspunkt bzw die Krafteinleitung in den Körper auch noch systembedingt schlecht ist.

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW746153
Datum28.11.2012 12:325306 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael K.17.1.2 "Ein Anschlagen direkt mit dem Karabinerhaken ist nicht zulässig"

Kenne ich, die Erklärung dazu fehlt mir!

Geschrieben von Michael K.Erklärung (nicht aus der FwDV): Die Fallhöhe könnte zu hoch sein, das Seil ist statisch, die Kraft auf den Körper wäre zu hoch, zumal der Angriffspunkt bzw die Krafteinleitung in den Körper auch noch systembedingt schlecht ist.

Ok, das könnte eine Erklärung sein. D.h. aber, dass wenn durch andere Maßnahmen die Fallhöhe eingeschränkt werden kann, eine Verwendung des Karabiners möglich sein kann!

Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt746156
Datum28.11.2012 12:574876 x gelesen
Geschrieben von Michael K.Erklärung (nicht aus der FwDV): Die Fallhöhe könnte zu hoch sein, das Seil ist statisch, die Kraft auf den Körper wäre zu hoch, zumal der Angriffspunkt bzw die Krafteinleitung in den Körper auch noch systembedingt schlecht ist.
Ich würde noch hinzufügen, dass sich durch die Verdoppelung des Halteseils die Kraft auf selbiges, sowie auf den Karabinerhaken halbiert.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt746157
Datum28.11.2012 12:595085 x gelesen
Geschrieben von Christian R.D.h. aber, dass wenn durch andere Maßnahmen die Fallhöhe eingeschränkt werden kann, eine Verwendung des Karabiners möglich sein kann!
Wenn die Fallhöhe so gering ist, dass ich das Sicherheitsseil nicht "voll ausnutzen" muss, brauche ich dann eine Sicherung? Weil das wären dann so ca. 50cm...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg746158
Datum28.11.2012 13:004870 x gelesen
Die in obigen Beitrag genannte maximale Fallhöhe von 0,6m (aus der Bedienungsanleitung) ergibt sich aus der halben Länge des am Haltegurt verbauten Seiles. Bei diesem Seil handelt es sich um ein statisches Verbindungsmittel also zum auffangen völlig ungeeignet.
Der Gurt leitet die Kraft nur an einem Punkt in den Körper ein, das wäre schon schlimm genug, allerdings ist derselbige auch nicht ordentlich fixiert d.h. er rutsch! Und zwar ordentlich, jeder der mal Selbstretten gemacht hat, oder zumindest die meisten, wissen wie unangenehm ist wenn der Gurt nach oben rutsch und sich mit den Rippen anlegt.

Dazu kommt das die alten Karabiner ziemlich ungeeignet waren, die neuen haben wenigstens einen vernünftigen Verschluss. Also sind zumindest zwei der drei Elemente an diesem Gurt zum Auffangen nicht geeignet.
Daher sollte man eigentlich nicht von Fallhöhe sprechen.

Hab ich aber auch getan. Im Endeffekt muss das System aber eben auch den Fall berücksichtigen. Weil der Feuerwehrmann an sich zwar darauf hingewiesen werden kann er möge immer dafür sorgen das das Verbindungsseil gespannt ist und er somit eigentlich gehalten wird(und dann kann das Seil so lang sei wie es will), dies kann aber sowohl aus einsatztechnischen Gründen, als auch aus Unwissenheit oder anderen Gründen nicht sicher gewährleistet werden, daher wird hier die maximal mögliche Fallhöhe genannt, obwohl dieses Instrument eigentlich niemals beim Fallen anwesend sein sollte.
(also besser das als gar keins aber eigentlich ist das ein Mittel des Haltens oder des Abhaltens)

Jetzt ist der Karabiner der neuen Gurte das einzig brauchbare, allerdings gibts auch hier ein Problem: werden Karabiner nicht richtig angewendet und zum Beispiel um einen zu dicken, starren Gegenstand gehakt, oder in eine zu enge Öse, oder sonst irgendwie falsch verwendet kann es zur Beschädigung durch ungünstige Belastung des Karabiners (Torsion, Abscheren) kommen. Auch deshalb wird in der FwDV darauf hingewiesen das so zu verfahren ist, da dieses dadurch relativ sicher ausgeschlossen werden kann.


Über Sinn und Unsinn dieses Gurtes im Allgemeinen wurde hier schon x-Fach diskutiert, dazu brauch ich nix mehr sagen.

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern746159
Datum28.11.2012 13:034815 x gelesen
Wobei das aber nur Nebensache ist. Hauptgrund ist die Fallhöhe

Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW746162
Datum28.11.2012 13:294954 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Linus D.Wenn die Fallhöhe so gering ist, dass ich das Sicherheitsseil nicht "voll ausnutzen" muss, brauche ich dann eine Sicherung? Weil das wären dann so ca. 50cm...

Ja, wir wollen ja gehalten werden!! Ein Sturz ist auszuschließen, weil ich von der Absturzkante entfernt bleibe. Wobei die BA von einer maximalen Fallhöhe von 0,6m spricht. Find ich ziemlich übel, weil das entspricht bei ner 100kg-Person einem Fangstoß von ca. 6kN. Den Wert kennen wir ja schon und wir wissen auch, was 6kN als Einleitung in den Haltegurt mit der Person darin veranstalten ...

Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt746164
Datum28.11.2012 13:574878 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Wobei die BA von einer maximalen Fallhöhe von 0,6m spricht. Find ich ziemlich übel, weil das entspricht bei ner 100kg-Person einem Fangstoß von ca. 6kN.
Vertust du dich nicht bei der Kraft um eine Zehnerpotenz? Ich komme mit dem simplen m*g*h auf ca. 0,6kN. Und das für einen freien Fall.

Warum willst du dich denn unbedingt mit dem Karabinerhaken einhängen? Muss doch nicht sein.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW746168
Datum28.11.2012 14:174817 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Linus D.Vertust du dich nicht bei der Kraft um eine Zehnerpotenz? Ich komme mit dem simplen m*g*h auf ca. 0,6kN. Und das für einen freien Fall.

ich glaube, das ist nicht die ganze Wahrheit ;-).

Guckst Du

Geschrieben von Linus D.Warum willst du dich denn unbedingt mit dem Karabinerhaken einhängen? Muss doch nicht sein.

Weil es teilweise vorgesehene Festpunkte gibt, an die man sich eben nicht durch Umschlingung sichern kann ;-). Außerdem soll der Sinn hinter den Maßnahmen stimmen und einleuchtend sein!

Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg746170
Datum28.11.2012 14:334727 x gelesen
Also der einizge wirkliche Grund wo man diesen Gurt verwenden kann ist beim sichern auf einer Leiter und da hab ich immer die Möglichkeit der Umschlingung.

Wenn ich natürlich das erreichen der Absturzkannte verhindere so nach dem prinzip "Hundeleine" dann kann ich auch den Karabiner direkt einhängen z.B. in die Schlaufe am Ende eines Seiles das in der mitte des Flachdaches geführt wird und ich damit dafür sorge das der FA immer weit genug weg ist von der Dachkante. Ansonsten fällt mir kein vernünftiger Grund ein wo man das brauchen könnte, aber der letzte Satz trifft für mich auf den ganzen Gurt zu...

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt746171
Datum28.11.2012 14:404741 x gelesen
Geschrieben von Christian R.ich glaube, das ist nicht die ganze Wahrheit ;-).
Ääähm, ja. Asche über mein Haupt. So kurz vor dem Mittagessen war ich wohl nicht ganz klar. ^^

Geschrieben von Christian R.Weil es teilweise vorgesehene Festpunkte gibt, an die man sich eben nicht durch Umschlingung sichern kann ;-).
Zum Beispiel?
Und wenn es wirklich nicht geht, dann nehme ich eben eine Leine. Was ist denn so schwer an der Anweisung, dass das Einhaken mit dem Karabinerhaken unzulässig ist? Eine Ausnahme dafür zu konstruieren, macht es m.E. nur wieder unnötig kompliziert.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg746176
Datum28.11.2012 15:144729 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Zum Beispiel?

Sicherung im Korb einer DLK.

Es gibt Forderungen von Bestellern die Festpunkte am obern Leiterteil (alt. dem Korb) fordern die es ermöglichen, dass sich die Korbbesatzung durch Einhängen mit dem Karabiner sichern kann. Da wird eben nicht umschlungen, sondern eingehakt auch damit noch die erforderliche Bewegungsmöglichkeit im Korb bleibt (und ja, ich weiß dass es entsprechende Sicerhungsgeräte gibt, diese müßten dann aber extra montiert/ genutzt werden).

Die Forderung ist das Ergebnis von DLK-Unfällen bei dem das Korbpersonal herausgeschleudert wurde.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen746177
Datum28.11.2012 15:154587 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Was ist denn so schwer an der Anweisung, dass das Einhaken mit dem Karabinerhaken unzulässig ist? Eine Ausnahme dafür zu konstruieren, macht es m.E. nur wieder unnötig kompliziert.

Genau das war mein erster Gedanke.

So lobenswert wie Christians Gedanke ist...
Ich halte das:"Und führe mich nicht Versuchung..." für bedenkenswert. Was die breite Masse ne weiß, macht sie auch nicht.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen746179
Datum28.11.2012 15:234659 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Sicherung im Korb einer DLK.

Ab welcher Fallhöhe ist denn nun effektiv mit einer bleibenden Schädigung zu rechnen?
Diese Forderung ist ja nun sicherlich nicht aus der Luft gegriffen.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg746181
Datum28.11.2012 16:194639 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Ab welcher Fallhöhe ist denn nun effektiv mit einer bleibenden Schädigung zu rechnen?

Bei der Sicherung im Korb geht es weniger um Fallhöhe. Ein lotrechter Sturz nach unten ist im Zweifel ja ausgeschlossen (wenn nicht gerade der Korbboden aufgeht). Es geht um die Gefahr des herausgeschleudert werdens. Welche Belastungen da auftreten ist ohnehin schwer vorherzusagen, da nicht die Erdanziehung die maßgebliche Größe ist...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen746186
Datum28.11.2012 17:274493 x gelesen
Du hast recht, ohne Zweifel....

Leider beantwortet es die Frage ne...
Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen746206
Datum28.11.2012 20:004442 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christian R.
ich glaube, das ist nicht die ganze Wahrheit ;-).
Ich habe aber auch mit der "ganzen" Wahrheit (k)ein Problem.

Was ist denn bei 6kN so gefährlich(er) als z.B. in die immer noch weit verbreitenden Beckengurte (Hinten) von Pkw zu rasseln?

Mal davon ab, das ich mir im Haltegurteinsatz 0,6m wirklich! freie Fallhöhe i.M. nicht recht vorstellen kann.
Und wenn, wäre das eine Fallgeschwindigkeit von ca. 3,5km/h.

Weil es teilweise vorgesehene Festpunkte gibt, an die man sich eben nicht durch Umschlingung sichern kann ;-). Außerdem soll der Sinn hinter den Maßnahmen stimmen und einleuchtend sein!
Das kann sogar "Reibungstechnisch" besser sein. In einem Fixseil, z.B. beim Abschaufeln von Schnee.
Bei "Seil" auf "Seil" hat die permanent beaufschlagte Sektion (Haltegurt) keine Möglichkeit die Wärme abzuführen...!

mkg hwk

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen746211
Datum28.11.2012 20:314403 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Hanswerner K.
wäre das eine Fallgeschwindigkeit von ca. 3,5km/h.
Entschuldigt: m/s oder 12,5km/h

mkg hwk

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW746222
Datum28.11.2012 22:024431 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Christian F.Sicherung im Korb einer DLK.

Es gibt Forderungen von Bestellern die Festpunkte am obern Leiterteil (alt. dem Korb) fordern die es ermöglichen, dass sich die Korbbesatzung durch Einhängen mit dem Karabiner sichern kann. Da wird eben nicht umschlungen, sondern eingehakt auch damit noch die erforderliche Bewegungsmöglichkeit im Korb bleibt (und ja, ich weiß dass es entsprechende Sicerhungsgeräte gibt, diese müßten dann aber extra montiert/ genutzt werden).


und ich sage seit Jahren, dass das so Unfug ist.

Zum einen ist der Gurt nicht für diese Verwendung zugelassen.
Zum anderen haben die Festpunkte nicht die notwendige Festigkeit (oder gibt es inzwischen welche mit mehr als 0,9kN? Der Hersteller des Gurtes fordert schon für die korrekte Anwendung sagenhafte 10kN, schon das ist im Korb IMNSHO technisch absolut unmöglich...)
Zum weiteren muss die Bewegungsfreiheit durch die Sicherung auf nahezu Null beschränkt werden. Das erhöht nicht unbedingt die Chance einer Nutzung im realen Betrieb.

Für eine "besser als nichts"-Sicherung kann man aber auch das Sicherungsseil des Haltegurtes um die obere Korbumrandung oder den Handlauf schlingen. Ist einfacher, kostet nix und schränkt die Bewegungsfreiheit nicht so stark ein. (und ist natürlich genau so wenig eine richtig zulässige Sicherung wie alles, was bisher "offiziell" vorgeschlagen wurde...)

Gruß,
Henning

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW746234
Datum29.11.2012 09:154306 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael K.Also der einizge wirkliche Grund wo man diesen Gurt verwenden kann ist beim sichern auf einer Leiter und da hab ich immer die Möglichkeit der Umschlingung.


Es gibt nicht nur tragbare Leitern ;-)

Ganz davon abgesehen: Der Festpunkt muss gemäß BA eine Mindestfestigkeit von 10kN aufweisen. Kann das Deine Leiter?

Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern746242
Datum29.11.2012 10:014290 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von ---Henning Koch--- Für eine "besser als nichts"-Sicherung kann man aber auch das Sicherungsseil des Haltegurtes um die obere Korbumrandung oder den Handlauf schlingen. Ist einfacher, kostet nix und schränkt die Bewegungsfreiheit nicht so stark ein. (und ist natürlich genau so wenig eine richtig zulässige Sicherung wie alles, was bisher "offiziell" vorgeschlagen wurde...)

So haben wir das auf der SFS Würzburg gelernt. Und ich meine ebenfalls, besser als nichts. Bei unserem kuscheligen 2 Mann Korb definiert sich die Bewegungsfreiheit auf 40 x 40 cm. Die Sicherung mittels Haltegurt schränkt demnach keine Bewegungen ein.

Wenn wir die Anzahl von Drehleiter/HAB-Einsätzen und Übungen sehen, würde es mich interessieren wie oft es zu einem Szenario gekommen ist, wo Korbbesatzungen aus dem Korb hinausgeschleudert wurden.

Gründe hierfür können sein (bitte ergänzen wenn was fehlen sollte):

1. massives Aufsetzen des Leiterparks auf einem Hinderniss, dadurch Federn des Leiterparkes
2. Hängenbleiben des Korbes an Hinternissen. Wenn dieser dann noch am Fahrzeug hängt, könnte hier eventl. eine Sicherung helfen ?!
3. Gegenstand fällt auf den Leiterpark (ist denke ich in München passiert)

MkG

Holger Eiring

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW746246
Datum29.11.2012 10:284226 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning K.Zum einen ist der Gurt nicht für diese Verwendung zugelassen.

Warum nicht?? Aus der BA kann ich jetzt nicht erkennen, dass dem so ist!

Geschrieben von Henning K.Zum anderen haben die Festpunkte nicht die notwendige Festigkeit

Hm, das Thema hatten wir AFAIK schonmal ... Und da wars auch nicht unbedingt richtig!

Geschrieben von Henning K.... sagenhafte 10kN, schon das ist im Korb IMNSHO technisch absolut unmöglich...)

Sorry, aber das stimmt nicht. Die Prüfbedingung bezieht sich auf den Festpunkt selbst, nicht auf das Gesamtsystem. Das Gesamtsystem muss durch eine dyn. Prüfung getestet werden (siehe EN795).

Gruß,
Christian Rieke

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AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg746253
Datum29.11.2012 11:104248 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Es gibt nicht nur tragbare Leitern ;-)

Jede "Leiter" hat Sprossen und Holme, und von Drehleiterkörben habe ich nie was gesagt.

Da würde ich einen einfachen Gurt der Industriellen PSA gegen Absturz vorschlagen, hat aber auch wieder nachteile, wenn es so einfach wäre hätten wir die Lösung schon längst gefunden


Geschrieben von Christian R.Ganz davon abgesehen: Der Festpunkt muss gemäß BA eine Mindestfestigkeit von 10kN aufweisen. Kann das Deine Leiter?

Vernünftig gestellt, und im richitgen Winkel belastet könnte sie das vllt. sogar aushalten. (nicht das ich das tun würde)

Damit untrscheibst du aber das Todesurteil für den Gurt, den wenn man ihn dafür nicht brauchen kann, dann ist er endgültig überflüssig. wie gesagt ich hab schon lang keinen Gurt mehr.

Das Ding hält sich, weil man schon immer einen Gurt dabei hatte, ich sag nur Hakengurt oder Notnagel, oder dieses komische Beil das im Prinzip ein Keil mit schlechtem Reibwert ist.
Aber jetzt hat man sich ja erstmal um wichtigere Bekleidungsfragen gekümmert

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AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg746254
Datum29.11.2012 11:114254 x gelesen
4. Fehlfunktion des Gerätes

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW746284
Datum29.11.2012 18:434206 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Holger E.Gründe hierfür können sein (bitte ergänzen wenn was fehlen sollte):

1. massives Aufsetzen des Leiterparks auf einem Hinderniss, dadurch Federn des Leiterparkes
2. Hängenbleiben des Korbes an Hinternissen. Wenn dieser dann noch am Fahrzeug hängt, könnte hier eventl. eine Sicherung helfen ?!
3. Gegenstand fällt auf den Leiterpark (ist denke ich in München passiert)


Ich sehe vor allem:

Anprall von Fremdfahrzeugen.
(das ist eine der größeren Gefahren im DL-Einsatz, und die kann man durch andere Maßnahmen viel besser angehen)

Anprall von Gebäude- oder Baumteilen. Beim bekannten Unfall in München hätte vermutlich die Sicherung mit Gurt geholfen, bei dem in Berlin eher nicht.

und das wars eigentlich schon.
Gegen das Umstürzen des kompletten Fahrzeugs kann der Gurt nicht helfen, und ein "Auskippen" der Korbbesatzung durch Fehl(an)steuerung des Korbes ist technisch auch eher nicht zu erwarten, weil hier mechanische Begrenzungen bestehen.

Gruß.
Henning

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 28.11.2012 10:45 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 28.11.2012 11:34 Alex7 R.7, Rehau
 28.11.2012 11:38 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 28.11.2012 12:32 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 28.11.2012 12:59 ., Thierstein und Magdeburg
 28.11.2012 13:29 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 28.11.2012 13:57 ., Thierstein und Magdeburg
 28.11.2012 14:17 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 28.11.2012 14:33 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 29.11.2012 09:15 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 29.11.2012 11:10 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 28.11.2012 14:40 ., Thierstein und Magdeburg
 28.11.2012 15:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.11.2012 15:23 Pete7r L7., Frankenberg
 28.11.2012 16:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.11.2012 17:27 Pete7r L7., Frankenberg
 28.11.2012 22:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.11.2012 10:01 Holg7er 7E., Hofheim
 29.11.2012 11:11 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 29.11.2012 18:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.11.2012 10:28 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 28.11.2012 15:15 Pete7r L7., Frankenberg
 28.11.2012 20:00 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
 28.11.2012 20:31 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
 28.11.2012 13:00 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 28.11.2012 12:57 ., Thierstein und Magdeburg
 28.11.2012 13:03 ., Ergolding
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