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ThemaWartung Brandmeldeanlagen7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW745791
Datum24.11.2012 15:044866 x gelesen
Hallo zusammen,
Ich habe da mal eine Frage, die vornehmlich kleinere Städte, Hauptamtliche Feuerwachen und Werkfeuerwehren betrifft. Nehme aber auch gerne Hinweise und Erfahrungen anderer Feuerwehren an.
Fiktive ständig besetzte Feuerwache in einem Betrieb. Es laufen etwa 100 brandmeldeanlagenüberwachte Gebäude bei der Leitstelle Feuerwehr auf. Oder Kleinstadt, wo bei der Feuerwache etwa 100 Betriebe auf die Brandmeldeanlagen auflaufen.
Bei Feueralarm gibt es keine Probleme.

Nur beim Betrieb oder der Wartung gibt es folgende 3 Probleme.
1) Die Betriebselektriker oder Haustechniker überprüfen hin und wieder die BMA, bzw. die Funktion einzelner Melder. Dazu kommt es zu ständigen Feueralarmen in der Leitstelle. Es zwar vorher angerufen, das man jetzt das Lager XY oder den Bereich ABC überprüft und die Feuerwehr bei Auflaufen eines ALARM nicht ausrücken braucht. Ist das der normale Weg? Ständiges Auflaufen einer BMA in der Leitstelle? Gibt es eine Vorschrift das die BMA vor Ort auf Revision geschaltet werden können muss? Das Gleiche gilt natürlich auch für kleinere Feuerwachen, wo einzelne Betriebe die BMA überprüfen.
2) In der Leitstelle laufen Störungen der BMA. Wenn irgendwo die Spannung nicht mehr ausreichend ist, ein Übertragungsweg fehlerhaft ist oder sonstige Probleme auftreten. Also muss die Leitstelle entscheiden ob es wirklich nur eine Störung ist oder doch gleich Einsatzkräfte alarmiert. Ist das normal das in einer Leitstelle Störungen einer BMA auflaufen? Falls ja, wie wird reagiert. Falls nein, wo laufen die Störungen auf?
3) Hin und wieder kommt das dazu, das einzelne Gebäude oder auch nur einzelne Abschnitte abgeschaltet werden müssen. Beispielswiese bei Arbeiten mit Flamme / Rauchentwicklung OHNE Brandsicherheitswache oder bei Veranstaltungen, wo geraucht werden darf. Oder wenn durch Kran / Staplerarbeiten Infrarotmelder auslösen würden. Wer schaltet die BMA / Teilbereiche dann ab? Aufgabe und Verantwortung der Leitstelle? In der Regel der Betreiber, das ist klar. Aber wo ist der Unterschied in großen Firmen. Betreiber des kompletten Werks, einschließlich der Feuerwache, Lager, Schulungsräumen, Kantine usw. ist die Firma ABC Chemie. Schaltet da die Leitstelle ab? Oder fährt eine Führungskraft raus und schaltet vor Ort ab? Oder machen das die Betriebselektriker / Haustechniker?
Okay, in einer kleinen Stadt XY ebenso Betreiber der Feuerwache wie auch vom Schulzentrum, wo beispielsweise ein Teilbereich der BMA vorübergehend abgeschaltet werden soll. Oder Arbeiten in der Stadthalle durchgeführt werden. Muß ja nicht immer mit offener Flamme gearbeitet werden, das eine BSW erforderlich wäre. Schneiden, Stemmarbeiten von Putz, Kalk usw. reichen aus um einen Rauchmelder zu aktivieren. Darum soll vorher die BMA abgeschaltet werden.

Okay, für viele klingt s kompliziert; ist es auch. Aber die ständige Diskussion wer nun abschaltet und damit auch die Verantwortung übernimmt, soll geklärt und beendet werden.
In normalen Feuerwachen ist das sicher kein Thema, bei Werkfeuerwehren jedoch sind sicher Begriffe wie Betreiber, Nutzer, Errichter usw. anders zu definieren.

Freue mich über jeden Hinweis, Erfahrung oder rechtliche Grundlage.
Ach ja, richtige Anschlussbestimmungen gibt es / gab es nicht, da es sich um einen Betrieb handelt, wo alles intern geregelt wurde.
Ich sage schon mal ganz brav DANKE, auch für evt. Private Antworten.

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sti8an 8W., Pentenried / Bayern745792
Datum24.11.2012 15:153313 x gelesen
Hallo,

um das abzuklären gibt es doch normalerweise Aufschaltbedingungen, in denen geregelt ist was die Anlage zur Verfügung stellen muss und was der Betreiber zu erledigen hat. Und das die Feuerwehr was abschaltet, Störungen bearbeitet, und bei Wartungsarbeiten die Übertragungseinheit nicht abgeschaltet wird kenne ich so nicht.

Zur bearbeitung von Störmeldungen gibt es Firmen die das gegen Geld anbieten.

Und ob es eine Werkfeuerwehr gibt hat meines erachtens nichts damit zu tun wer Betreiber, Nutzer oder Errichter ist. Wenn die Firma intern bestimmte Tätigkeiten an der BMA überträgt, die auch in der Werkfeuerwehr sind ist das eine andere Sache.

Gruß

Christian

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen745816
Datum24.11.2012 19:163249 x gelesen
Geschrieben von Hubert K.1) Gibt es eine Vorschrift das die BMA vor Ort auf Revision geschaltet werden können muss?

Das kommt ja drauf an welche Rechtsgrundlage dort gilt...
Grundsätzlich wird bei länger dauernden Wartung mit Wartungsalarmen das Objekt/Betrieb vom Netz abgetrtennt. Die Objekt/Betriebsleitung muß sich in dieser Zeit um die eigene Sicherheit Gedanken machen. Daß eine Leitstelle 100 wartungsbedingte Alarme pro Stunde ( Beispiel!) wegdrücken muß, ist eher unüblich.

Geschrieben von Hubert K.2) In der Leitstelle laufen Störungen der BMA
Störung ist Störung und kein Feueralarm. Üblicherweise wird man dien Betrieb/Objekt verständigen, bzw vorgesehen Techniker rufen...

Geschrieben von Hubert K.Falls nein, wo laufen die Störungen auf?
Der VdS kennt die ständig besetzte Stelle zur Sörungsaufnahme... D.h. es gibt Dienstleister wie Securityfirmen. Da das nicht kostenlos ist, kann man sowas bei einer WF gut einer eh vorhandenen und kostenintensiven Leitstelle aufs Auge drücken

Geschrieben von Hubert K.Oder fährt eine Führungskraft raus und schaltet vor Ort ab? Oder machen das die Betriebselektriker / Haustechniker
Beides ublich. Die Entscheidung, daß abgeschaltet wird kommt von der Objektleitung /Betriebsleitung vor Ort. Das könnten ZB Küchenchef, Leiter der Lackierung oder Leiter des Hochragallagers sein = Kostenstellenverantwortliche. ;) Die müssen ja auch für Ersatzmaßnahmen sorgen... Die können an die BMA selbst ran oder holen sich "ihre" Feuerwehr.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP745825
Datum24.11.2012 22:053258 x gelesen
Hallihallo,
in allen Bereichen bzw. Kommunen, in denen BMA auf eine öffentliche Leitstelle oder erstalarmierende Stelle aufgeschaltet wurde, bei denen ich als Errichter beteiligt war, war das eigentlich gleich geregelt:

1. Die Aufschaltung durch den jewaligen Konzessionär (Telekom, Bosch o. ä. ) überträgt nur die Signale ALARM und ABGESCHALTET, und dies i. d. R. über zwei redundante Übertragungswege (Kabel/GSM o. ä. ).
Bei Wartungsarbeiten wird die Anlage als abgeschaltet gemeldet, für die Feuermeldung zur erstalarmierenden Stelle ist nun der Betreiber verantwortlich, auch versicherungstechnisch, d. h. er hat Massnahmen zu treffen, möglicherweise sogar Brandwachen.

2. Störungsmeldungen werden von der erstalarmierende n Stellen i, d, R. nicht angenommen bzw. verarbeitet.
Der Betreiber hat für eine geeignete Störungsverarbeitung zu sorgen, durch Wartungsfirma, spezielle Störungsleitstelle (z. B. bei Bosch oder Siemens) oder hausintern mittels Haustechniker oder Bereitschaftsdienst.
Somit entfällt eigentlich die Fragestellung.

3. Abschaltungen werden nur betriebsintern durchgeführt, entweder durch die Wartungsfirma, vom Betrieb beauftragte Personen oder auch durch eine vorhandene WF.
Der Betreiber bleibt eigenverantwortlich für den Brandschutz und die Erstalarmierung.

Bei vom Versicherer geforderten BMA sind Störungen und Abschaltungen schriftlich an den VdS zu melden (Sofort!), dort gibt es spezielle Anweisungen für den Betreiber bei Störung, Abschaltung oder Ausserbetriebnahme.
Im Übrigen sind bei diesen Anlagen auch nur speziell zertifizierte Störungsleitstellen zugelassen.

Auch bei WF sieht es eigenlich nicht anders auch, auch wenn die erstalarmierende Stelle, WF, Anlagenbetreiber (=Unternehmen) und und Nutzer (=Betriebsteil) möglicherweise diesselbe Firmierung haben.
Lediglich hier ist mir bekannt, dass auf der Leitstelle gleichzeitig Alarme sowie Störmeldungen auflaufen und auch Abschaltungen vorgenommer werden (in der Leitstelle) bzw. veranlasst werden (vor Ort durch WF oder Störungsdienst) z. B. FRAPORT oder BASF.

Fragen gerne per PM.
(Nein, ich war nicht bei Bosch)

Unterschätze nie jemanden, der sich zurück zieht - er könnte Anlauf nehmen ;-)

Grüße
Andreas

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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW745895
Datum26.11.2012 08:512997 x gelesen
Montag Morgen, die neue Woche beginnt. Und damit auch meine Hoffnung das ich noch ein paar wertvolle Hinweise bekomme.
Wünsche allen eine schöne Woche
Gruß
Hubert

Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745908
Datum26.11.2012 11:572908 x gelesen
Eigentlich war das Thema durch, aber trotzdem eine Antwort:

Wenn die Anlage überprüft wird, dann meldet der Betreiber einzelne Linien am Gerät ab. Bei einigen wenigen Prüfungen ruft der Wartungstechniker des Wartungsdienstes an und meldet die Anlage ab. Die Weiterleitung des Alarmes von der Brandmeldeanlage über das Telefon ist nun Sache des Betreibers und von diesem Sicher zu stellen.
Bei Feuerarbeiten wird intern ein Feuerschein, Heißarbeitserlaubniss, Schweißschein vom Verantwortlichen ausgestellt. Dann wird vom Betreiber sie entsprechende Linie außer Betrieb gesetzt. Eine Brandmeldung muss durch den Betreiber per Telefon oder Handmelder sichergestellt werden.

Wenn die Fw alarmiert wird, bei einer Technischen Störung (wurde mir häufig so empfohlen) sollte man den Hersteller wechseln. Technische Alarme dürfen nur als Technische Alarme rausgehen, beispielsweise an eine Sicherheitszentrale, bei der der Betreiber dann eine Brandwache einkaufen kann.

Werksfeuerwehren haben nun das Komplettpaket, indem die alles machen. (Feuerschein ausstellen, Abschalten, Brandwache, ausrücken) Brandmeldealarme gehen allerdings manchmal durch an die Leitstelle.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW745960
Datum26.11.2012 19:023020 x gelesen
Geschrieben von Hubert K.1) Die Betriebselektriker oder Haustechniker überprüfen hin und wieder die BMA, bzw. die Funktion einzelner Melder. Dazu kommt es zu ständigen Feueralarmen in der Leitstelle. Es zwar vorher angerufen, das man jetzt das Lager XY oder den Bereich ABC überprüft und die Feuerwehr bei Auflaufen eines ALARM nicht ausrücken braucht. Ist das der normale Weg? Ständiges Auflaufen einer BMA in der Leitstelle? Gibt es eine Vorschrift das die BMA vor Ort auf Revision geschaltet werden können muss? Das Gleiche gilt natürlich auch für kleinere Feuerwachen, wo einzelne Betriebe die BMA überprüfen.

Bei Arbeiten an der Zentrale bzw. Leitungsnetz werden üblicherweise die UE abgeschaltet um extern Alarme absetzten zu können wird dann die BMZ besetzt und ggfs. zusätzlich der Betroffenen Bereich bestreift (Brandwache).
Bei einzelnen Meldern werden diese In Revision genommen, dafür ist diese Funktion vorgesehen.
Läuft ein Alarm bei Wartungsarbeiten durch (ohne das dies im Rahmen z.B. eine VdS-Abnahme so mit der LTS abgesprochen wurde) hat der Betreiber halt Pech = Ausrücken Kostenpflichtig.

Geschrieben von Hubert K.2) In der Leitstelle laufen Störungen der BMA. Wenn irgendwo die Spannung nicht mehr ausreichend ist, ein Übertragungsweg fehlerhaft ist oder sonstige Probleme auftreten. Also muss die Leitstelle entscheiden ob es wirklich nur eine Störung ist oder doch gleich Einsatzkräfte alarmiert. Ist das normal das in einer Leitstelle Störungen einer BMA auflaufen? Falls ja, wie wird reagiert. Falls nein, wo laufen die Störungen auf?

Störmeldungen gehören auf eine Servicezentrale!
Außer bei WF habe ich die noch nie auf einer Leitstelle einer öffentlichen FW gesehen.
Bei WF gehöhrt das i.d.R. zum betrieblichen Rundumsorglospaket BMA.
Wobei WF dann je nach Strucktur/Störung Instandhaltung/Betriebselektriker verständigen.
Lediglich Min/Max Störmeldungen werden da eigenständig bearbeitet.

Geschrieben von Hubert K. Hin und wieder kommt das dazu, das einzelne Gebäude oder auch nur einzelne Abschnitte abgeschaltet werden müssen. Beispielswiese bei Arbeiten mit Flamme / Rauchentwicklung OHNE Brandsicherheitswache oder bei Veranstaltungen, wo geraucht werden darf. Oder wenn durch Kran / Staplerarbeiten Infrarotmelder auslösen würden. Wer schaltet die BMA / Teilbereiche dann ab? Aufgabe und Verantwortung der Leitstelle? In der Regel der Betreiber, das ist klar. Aber wo ist der Unterschied in großen Firmen. Betreiber des kompletten Werks, einschließlich der Feuerwache, Lager, Schulungsräumen, Kantine usw. ist die Firma ABC Chemie. Schaltet da die Leitstelle ab? Oder fährt eine Führungskraft raus und schaltet vor Ort ab? Oder machen das die Betriebselektriker / Haustechniker?

Der Betreiber und das ist nie die WF sondern der betroffenen Betrieb.
Bei Vorhandener WF wird diese die Schaltung an der BMA im Auftrage des Betriebsverantwortlichen (Meister, Betriebsleiter) durchführen. Wobei der Auftraggeber auch für den Ersatz (Kontrolle, ggfs. Löschmittel bei Löschanlagen) sorgen muss. Schriftlich wird dies durch eine entsprechende Erlaubnis für Feuergefährliche Arbeiten / Brenn- und Schweißerlaubnis o.ä. für Arbeiten die zur Abschaltung führen dokumentiert.

Unabhängig davon werden alle Schaltungen an der BMA im Betriebsbuch dokumentiert.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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 24.11.2012 15:04 Hube7rt 7K., Erkelenz
 24.11.2012 15:15 Chri7sti7an 7W., Pentenried
 24.11.2012 19:16 Lüde7r P7., Kelkheim
 24.11.2012 22:05 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
 26.11.2012 08:51 Hube7rt 7K., Erkelenz
 26.11.2012 11:57 Hara7ld 7S., Köln
 26.11.2012 19:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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