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ThemaGeplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz39 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP744981
Datum16.11.2012 07:4912656 x gelesen
Die Anwohner sind im Wochenendgebiet Falkenstein sind wütend. Sie machen sich Sorgen um ihre Häuser. Anfang Oktober hat dort ein Haus gebrannt und dabei wurde festgestellt, dass die Wege in das Gelände für Feuerwehreinsätze nicht geeignet sind und damit der Brandschutz nicht gewährleistet ist.
Zuerst galt für einige Hauseigentümer ein Übernachtungsverbot, das ihnen die Nutzung ihrer Häuser zwischen 22 und 6 Uhr verbot. Und heute sollten dann einige Anwesen sogar zwangsgeräumt werden.

Quelle: SWR

Der ausschlaggebende Einsatz: Klick

Interessant: Im Radio begründeten Anwohner ihr Unverständnis u.a. damit, das sie die Zufahrt selbst mit einem "26-Tonner" ausprobiert hätten und es dabei keine Probleme gab.
Demgegenüber Auszüge aus diesem Einsatzbericht, gleiches Ereignis:

Während der Anfahrt zur Einsatzstelle brach unter dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ein Teil des unzureichend befestigten Zufahrtsweges weg. Das Fahrzeug befand sich daraufhin mit einer Achse so neben dem Weg, dass eine Weiterfahrt nicht möglich war. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Die Zufahrtsstrasse war für weitere Grossfahrzeuge blockiert. Durch die parallele Alarmierung der Einheiten aus der VG Rockenhausen kam es jedoch nur zu marginalen Verzögerungen der Erstmassnahmen. Jedoch gestaltete sich die weitere Einsatzplanung durch die Zufahrtsblockade als schwierig. Durch das professionelle Zusammenspiel der Einsatzkräfte, konnte jedoch auch diese Situation gemeistert werden.
Das verunglückte Einsatzfahrzeug konnte mit Hilfe der BF Kaiserslautern und ihrem Feuerwehrkran, einem Bergungsunternehmen sowie eigenen Einsatzkräften im Laufe des Tages geborgen werden. Die Schäden sind verhältnismäßig gering und das Fahrzeug wird voraussichtlich in den nächsten Tagen wieder in Dienst gehen können. Für die Dauer der Reparatur stellt die Berufsfeuerwehr Kaiserslautern ein Reserve-Löschfahrzeug zur Verfügung.
Der Vorfall zeigt, dass obwohl es nur wenige Tage geregnet hatte und die Fahrweise den Verhältnissen angepasst war, die Wegesituation im Wochenendgebiet Falkenstein für die Durchführung wirksamer Lösch- und Hilfeleistungsmassnahmen unzureichend ist und darüber hinaus gar eine Gefährdung der Einsatzkräfte darstellt.


Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen744988
Datum16.11.2012 09:209675 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Interessant: Im Radio begründeten Anwohner ihr Unverständnis u.a. damit, das sie die Zufahrt selbst mit einem "26-Tonner" ausprobiert hätten und es dabei keine Probleme gab.

Wäre es nicht viel besser zu argumentieren

- Alle Räume mit vernetzten Rauchwarnmeldern ausgestattet, so dass rechtzeitige Flucht möglich.
- Gebäudeverlust ist versichert.

*grübel*

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen745132
Datum16.11.2012 22:339375 x gelesen
Nun, vielleicht sollte man dieses dazu im zusammenhang lesen. Schwarz und bau lassen grüßen.

Heinrich

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 745134
Datum16.11.2012 22:489267 x gelesen
Hallo!

Man muss sich das ganze einfach mal vor Ort ansehen.

Die Aussage mit dem 26 Tonner, naja, wenn es Trocken ist und man keinen Zeitdruck hat... und vor allen Dingen ein geübter Fahrer ist und Tageslicht dazu kommt.... mit etwas Geduld und Augenmaß klappt das schon.

Nur frage ich mich schon seit Jahren wer so was genehmigt. Einige Häuser sind sehr gut zu erreichen, andere eben nicht. Und wenn dort auch noch so intelligent geparkt wird, so wie das des Öfteren schon mal vorkommt...

Die Häuser werden ja nicht Zwangsgeräumt. Es soll nach meinem Wissensstand nur für bestimmte Teile ein "Übernachtungsverbot" ausgesprochen werden.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen745143
Datum17.11.2012 00:359219 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Die Häuser werden ja nicht Zwangsgeräumt. Es soll nach meinem Wissensstand nur für bestimmte Teile ein "Übernachtungsverbot" ausgesprochen werden.

Wenn du dir die Zeitungsberichte durchliest, hat es vor Jahren dort schon das Bestreben gegeben, das wilde Bauen zu begrenzen und die dort fest Wohnenden zum Umzug aufzufordern. Scheint nicht geholfen zu haben und die Gemeinde kann und darf den illegalen Zustand nicht legalisieren.
Das gleiche gibt es bei uns hier auch Man glaubt gar nicht, das nicht nur Büsche und Bäume in den Kleingartenkolonien wachsen, nein, sogar die Hütten wachsen bei regelmäßigem gießen. Woher die einen festen Wasser- und Stromanschluß und sogar Telefonleitung haben, darüber kann man nur spekulieren.

Gruß
Heinrich

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 745145
Datum17.11.2012 03:429151 x gelesen
Hallo!

Ich habe die Berichte schon gelesen.

Mein ganz aktueller Stand ist eben das "Übernachtungsverbot". Also wieder mal ein fauler Kompromiss.

Als Wochenendgebiet kann man das dort schon seit langem nicht mehr Bezeichnen. Nicht nur das hier einige Bewohner gemeldet sind, dort leben auch Personen die nicht gemeldet sind ganzjährig.

Auch befinden sich darunter, sagen wir mal, Personen mit einem gewissen Einfluss. Deshalb tut man sich seitens der Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde und des Kreises etwas schwer damit bestimmte "Buden" einfach abreissen zu lassen.

Glaub mir, wenn Du oder ich so bauen würden, das Bauamt hätte schon längst eine Abrissverfügung gegen uns erwirkt.

Ich könnte ja mal hinfahren und ein paar Fotos der Wochenendsiedlung machen.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen745146
Datum17.11.2012 06:528987 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Scheint nicht geholfen zu haben und die Gemeinde kann und darf den illegalen Zustand nicht legalisieren.

Und warum kann und darf die Gemeinde das nicht? Meinetwegen sollen die Leute da halt wohnen, die klare Ansage muss nur sein, dass Feuerwehr und Rettungsdienst halt für nichts garantieren können.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg745154
Datum17.11.2012 11:219003 x gelesen
Wenn die Zufahrt nicht stabil ist, kann die Kommune (öffentliche Straße) die Fahrbahn befahrbar machen und z.B. den Anwohnern in Rechnung stellen. Die Müllabfuhr holt bestimmt schon Jahre lang die Tonnen und fährt dafür diese Straße.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 745160
Datum17.11.2012 14:068752 x gelesen
Hallo!

Nun, das ist doch ganz einfach.

Laut FwVo muss eine Feuerwehr in Rheinland-Pfalz spätesens nach 8 Minuten an jedem Ort ihres Ausrückebereiches wirksam Hilfe leisten können.
Aber nur, wenn dieser Ort an einer öffentliche Straße liegt. Siehe §1 FwVo rheinalnd-Pfalz.

In diesem Fall ist das so wohl nicht möglich.
Daraus folgt, wer dort wohnt, wohnt auf eigenes Risiko. Evtl. sollte man dann auch dies offiziell mitteilen. ;-)

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP745162
Datum17.11.2012 14:238677 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Daraus folgt, wer dort wohnt, wohnt auf eigenes Risiko. Evtl. sollte man dann auch dies offiziell mitteilen. ;-)Daraus folgt eigentlich gar nix, weil man in der gleichen FwVO die Herleitung von Ansprüchen Dritter vorsichtshalber mal komplett ausgeschlossen hat ;-)

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen745163
Datum17.11.2012 14:378687 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Daraus folgt, wer dort wohnt, wohnt auf eigenes Risiko. Evtl. sollte man dann auch dies offiziell mitteilen. ;-)

Na also, die Häuser werden dann halt genehmigt mit der einen Einschränkung dass das Wohnen halt auf eigenes Risiko erfolgt (ist das nicht auch bei allen anderen Gebäuden so?) und den Bewohnern ist ein Rauchmelder zu empfehlen. Und wenn bei der Gelegenheit alle den gleichen Rauchwanmelder kaufen weiß jeder wie der Ton klingt und kann ihn von Wecker und Wäschetrockner unterscheiden ^^

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen745164
Datum17.11.2012 15:178730 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.
Das gleiche gibt es bei uns hier auch Man glaubt gar nicht, das nicht nur Büsche und Bäume in den Kleingartenkolonien wachsen, nein, sogar die Hütten wachsen bei regelmäßigem gießen. Woher die einen festen Wasser- und Stromanschluß und sogar Telefonleitung haben, darüber kann man nur spekulieren.
Ich find´s ein wenig erstaunlich, daß da so ein großes Bohei drum gemacht wird. Hat man sich schon mal überlegt, wie´s auf den meisten deutschen Campingsplätzen ausschaut...?

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMarc8o S8., Niederneisen / 745226
Datum18.11.2012 20:388398 x gelesen
Hallo,

Landesbauordnung(en):
" Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind ".

Dies stgeht in allen Landebauordnungen. Sinn der Baugenehmigung ist es u.a. diesen Punkt auf seine Erfüllung hin zu kontrollieren.

Vergleiche das mit der Anschnallpflicht. Da kann man (gott sei dank) nicht irgendwo unterschreiben, dass man auf den Sicherheitsgurt verzichtet, weil man sich der Geafht bewusst ist.


Es wäre also zu prüfen, ob die Rettung von Menschen möglich ist (wird durch die mangelhafte Straßenanbindung die Eintreffzeit überschritten? Ich gehe sogar noch weiter "Wird durch die mangelhafte Straßenanbindung nicht sogar auch die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet, sprich gesicherte Wasserversorgung für AGT...

Desweiteren wä#re zu prüfen, ob wirksame Löscharbeiten möglich sind. Hier könnte man den Abstand der "Hütten" heranziehen. Gebäudeverlust kann man in Kauf nehmen.

Ergibt: Abriss nein, Wohnen (u.a. Übernachten) untersagen, Kompensation Rauchwarnmelder => schwierige Sache, dann könnte man damit bei allen Gebäuden bauliche Mängel beheben. Und genau deshalb gilt derzeit nur die qualifizierte Brandmeldeanlage als legale Kompensation => Denn sie alarmiert auch früher die Feuerwehr = da kann man beo der Eintreffzeit was dazugeben.


Grüße
Marco

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AutorMarc8 K.8, Bensheim / Hessen745321
Datum20.11.2012 10:098318 x gelesen
Hallo Heinrich,

ich bin neu im forum, aber muß etwas klarstellen!
1. es besteht kein fester wasseranschluß!
2. die strom/telefonleitungen hat die gemeinde verlegen lassen!
(die wurden wohl nicht selbst gebuddelt).
3. 99% aller häuser haben eine baugenehmigung!
abrissverfügung weil: zb. holzunterstand 0,4x1,7m illegal
holzhütte 1,8x1,8m illegal, zaun (holz) 1,8m hoch illegal
zufahrt geplastert illegal, und vieles mehr!
das sind also die "wachsenden häuser"?!?
schwarze schaafe gibt es überall, aber deswegen 180 häuser in eine sack zu stülpen ist doch nicht
in ordnung, oder?

Gruß aus hessen.

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AutorMarc8 K.8, Bensheim / Hessen745323
Datum20.11.2012 10:218256 x gelesen
Hallo Jakob,

warum wurde die anmeldung als wohnsitz genehmigt, die leute dachten es ist alles rechtens!
die bezahlten jedes jahr ihre steuern, und jetzt sind sie illegal?
die aussage "peronen mit einfluss" ist aber sehr gewagt, und würde ich mir von dir nicht gefallen lassen.
redest du bei abriss von allen "buden"???
99% aller häuser haben eine baugenehmigung, vom bauamt nicht aus der kneipe!
als feuerwehrangehöriger weiß ich das die zufahrt im winter sehr schwierig ist, das ist sie aber auch bei genehmigung der häuser gewesen.
mann kann nicht alles auf die besitzer abwälzen.

Gruß aus Hessen
Marc

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern745325
Datum20.11.2012 10:538159 x gelesen
Servus,

mal blöd gefragt:

Geschrieben von Marco S.
Und genau deshalb gilt derzeit nur die qualifizierte Brandmeldeanlage als legale Kompensation
wo steht das denn genau?

Gruß
Markus

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen745342
Datum20.11.2012 12:488238 x gelesen
Geschrieben von Marc K.warum wurde die anmeldung als wohnsitz genehmigt, die leute dachten es ist alles rechtens!

Als Mieter kann das sein, als Hausbesitzer muß ich mir schon überlegen warum es dort besonders billig ist und man zB keine Erschließungskosten zahlt oder bei den Straßenbaukosten nicht beteiligt wird.

Geschrieben von Marc K.99% aller häuser haben eine baugenehmigung, vom bauamt nicht

Genehmigung als Was? Gartenhütte, Wochenendhaus, Dauerwohnung, Wohngebiet ?

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorMarc8 K.8, Bensheim / Hessen745358
Datum20.11.2012 14:208173 x gelesen
Also Nochmal,

Genehmigung eines Hauses im Wochenendgebiet Falkenstein, genehmigt von der Kreissbaubehörde!!!
Plansätze mit Unterschrift vom Bauamt, Eintrag ins Grundbuch mit Flurnummer,
Notarielle beglaubigung u.s.w.
Auf Deutsch genehmigt, wie es sein sollte.
Erst jetzt nach 43 Jahren wird das in frage gestellt.
Was bitte ist "besonders billig", wenn mann keine Ahnung hat ist das eine gewagte Aussage!
Die Häuser sind Wochenendhäuser, und nicht mit Wohnhäuser in einem Norm-Wohngebiet zu vergleichen.
Nur sehr wenige der 180 Häuser sind Dauerbewohnt.
Aber das ist doch nicht Das Problem!
Wenn ein Nachbar etwas Illegales anstellt, und ihr haftet dann mit, möchte ich eure Reaktion sehen.
Warum muß das alles zu Nichte gemacht werden, wo ist da die Motivation.

Gruß Marc

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745364
Datum20.11.2012 14:458076 x gelesen
Geschrieben von Marc K.99% aller häuser haben eine baugenehmigung, vom bauamt nicht aus der kneipe!
Du bist dir über die Rechtskraft einer augenehmigung im Klaren? Ich denke nicht. Eine Baugenehmigung heißt heutzutage nicht, das der Bau so rechtens ist, sondern, das die Behörde nichts dagegen hat. Das nennt sich verkürztes Verfahren. Haften muss der Bauherr. Ist die Garage, das Wochenendhaus... nicht Genehmigungsfähig muss der Bauherr abreißen trotz Baugenehmigung. Beispiele sind eine Garage in Leichlingen und Ein ganzes Haus im Siegkreis. Da wurden die Abstände nicht eingehalten. So musste rückgebaut werden. Trotz Baugenehmigung und Jahrelangem stehen.

Ich sehe hier die Bauherren in der Pflicht. Es sind Wochenendhäuser und auch so zu betreiben. Meiner Meinung steht jetzt die Renovierung der Straße an, was zu 90% die Anwohner zahlen müssen. Wenn die Klug sind sorgen sie auch noch für einen Hydranten.

Bei Häusern die mal mit 50m² genehmigt waren und nun mit 80 und mehr da rustehen, auf den Bestandsschutz zu pochen, finde ich dreist.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen745373
Datum20.11.2012 15:128042 x gelesen
Geschrieben von Marc K.Hallo Heinrich,

ich bin neu im forum, aber muß etwas klarstellen!
1. es besteht kein fester wasseranschluß!
2. die strom/telefonleitungen hat die gemeinde verlegen lassen!
(die wurden wohl nicht selbst gebuddelt).
3. 99% aller häuser haben eine baugenehmigung!
abrissverfügung weil: zb. holzunterstand 0,4x1,7m illegal
holzhütte 1,8x1,8m illegal, zaun (holz) 1,8m hoch illegal
zufahrt geplastert illegal, und vieles mehr!
das sind also die "wachsenden häuser"?!?
schwarze schaafe gibt es überall, aber deswegen 180 häuser in eine sack zu stülpen ist doch nicht
in ordnung, oder?

Gruß aus hessen.


Nun,so etwas kann man leicht zurückbauen, das wird nicht das Problem sein.
Aber wenn 50 qm umbaute Fläche genehmigt wurden und man sich jetzt (weil das wohl keiner eingehalten hat) auf 85 qm geeinigt hat und selbst das bei einigen noch zu Umbaumaßnahmen führen wird, dann ist da wohl etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen. Wenn man jetzt die Verwaltung vor vollendete Tatsachen stellt und dann verlangt, illegales rechtens zu machen, ist das wohl nicht der richtige Weg.

Heinrich

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AutorMarc8 K.8, Bensheim / Hessen745375
Datum20.11.2012 15:418021 x gelesen
Wer sagt das hat keiner eingehalten? (50m²).
Es giebt genügend Häuser die nur die in meiner Nachricht genannten Mängel (Lachhaft!)
vorweisen, und Trozdem ein Übernachtunsverbot bekamen, und: Heizen mit Festen Brennstoffen verboten. Das Heist garnicht Heizen!
Aber das ist doch gar nicht der Grund, keiner hat die verwaltung vor vollendete Tatsachen gestellt.
Die Besitzer wurden mit einem Beschluß betraft.
Der genannte Grund nach 43 Jahren und mehr; Der Brandschutz sei nicht Gewährleistet!
Kann das Überall in Deutschland Passieren?
Mann Kauft ein Haus das über 40 Jahr steht, hat alle Unterlagen, wie so halt ein Haus gekauft wird!!!
Wo oder Wie hätten sich die Käufer den Informieren sollen.

Marc

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg745377
Datum20.11.2012 15:477917 x gelesen
hallo,

dann wird wohl im Zweifel ein Verwaltungsgericht entscheiden müssen ...

MkG Jürgen Mayer

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745378
Datum20.11.2012 15:507954 x gelesen
Du gehst hier von (d)einem Einzelfall aus, wir dikutieren hier das Allgemeine. Meine Erfahrungen mit den verschiedensten Verwaltungen sind, das ein Dachunterstand von 3-4m² niemanden interessiert, genau so wie ein paar Pflastersteine.
Aber
Dachunterstand+Pflastersteine+Zaun+Dauerhaftes Wohnen, das stößt meistens auf.

Geschrieben von Marc K.Heizen mit Festen Brennstoffen
ist genehmigungspflichtig. Was sagt den der Schornsteinfeger der es mal genehmigt hat?

Geschrieben von Marc K.Mann Kauft ein Haus das über 40 Jahr steht, hat alle Unterlagen, wie so halt ein Haus gekauft wird!!!
Wo oder Wie hätten sich die Käufer den Informieren sollen.

So leid es mir tut - niemand. Die Welt ist schlecht und Fallgruben gibt es überall. Heutzutage sollte jemand, der ein Haus kauft Baurecht studiert haben, zumindest mal reingelesen haben.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg745381
Datum20.11.2012 15:537965 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Die Welt ist schlecht und Fallgruben gibt es überall. Heutzutage sollte jemand, der ein Haus kauft Baurecht studiert haben, zumindest mal reingelesen haben.
und / oder vor dem Kauf sich auf dem zuständigen Bauamt erkundigen.

MkG Jürgen Mayer

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AutorMarc8 K.8, Bensheim / Hessen745383
Datum20.11.2012 15:577946 x gelesen
Anscheinend will da einer nicht kapieren!!!
Bei Bauamt über "was" Erkundigen, nach über 40 Jahren?!?

Marc

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg745386
Datum20.11.2012 16:008078 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Marc K.Anscheinend will da einer nicht kapieren!!!
????

Geschrieben von Marc K.Bei Bauamt über "was" Erkundigen, nach über 40 Jahren?!?
Über die (Bau-)rechtlichem Status der Immobilie und die aktuelle Rechtslage. Da kann man sich vor dem Kauf informieren und sich vor der einen oder anderen Überraschung nach dem Kauf schützen.

Wenn der Verkäufer aus Unwissenheit (oder aus Absicht) einem nicht mitteilt was erlaubt ist, welche Teile des Gebäudes genehmigt sind usw. dürfte das Bau- bzw. Baurechtsamt sicherlich ein guter Ansprechpartner sein.

Nachher jammern gilt nicht

MkG Jürgen Mayer

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen745389
Datum20.11.2012 16:058020 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Über die (Bau-)rechtlichem Status der Immobilie und die aktuelle Rechtslage

Richtig, das könnten so simple Dinge wie Bebauungsplan, Veränderungssperre, Baufenster oder Geschoßflächenzahlen sein...

Grüße

Lüder Pott


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745410
Datum20.11.2012 17:597837 x gelesen
Oder auch welcher Ärger mit dem aktuellen Besitzer besteht.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü745419
Datum20.11.2012 20:377903 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Harald S.Du bist dir über die Rechtskraft einer augenehmigung im Klaren? Ich denke nicht. Eine Baugenehmigung heißt heutzutage nicht, das der Bau so rechtens ist, sondern, das die Behörde nichts dagegen hat. Das nennt sich verkürztes Verfahren. Haften muss der Bauherr. Ist die Garage, das Wochenendhaus... nicht Genehmigungsfähig muss der Bauherr abreißen trotz Baugenehmigung. Beispiele sind eine Garage in Leichlingen und Ein ganzes Haus im Siegkreis. Da wurden die Abstände nicht eingehalten. So musste rückgebaut werden. Trotz Baugenehmigung und Jahrelangem stehen.


Jüngstes (und erschreckendes) Beispiel


Gruß Andi

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AutorMarc8o S8., Niederneisen / 745438
Datum20.11.2012 23:587879 x gelesen
Hallo,

zu der Frage "Wo staht das genau". Ich deute die Frage so: "Warum ist eine qualifizierte Brandmeldeanlage (DIN 14675) als Komepnsation allegmein anerkannt und warum Rauchwarnmelder nach EN14604 nicht."

Ich mache mirt die Antwort einfach ohne auf die - ich denke - bekannten Unterschiede dieser beiden Anlagen/Geräte einzugehen.

Handelt es sich um ein Bundesland mit Rauchmelderpflicht, dann gilt z.B. folgendes: Man kann nicht etwas mit einer Einrichtung kompensieren, die eh schon da sein muss.


Wo finde ich das:
Das ganze ist versteckt in den Landesbauordnungen. Dort wird dem Bauherrn dasd Recht eingeräumt, eine genaue Vorschrift (z.B. Wand muss F90-A erfüllen) zu kompensieren. Bei der Wahl der Kompensation muss der architekt oder Brandschutzsachverständiger das Schutzziel hinter deser Vorschrift kennen. Hier : Ausrecichend lange zeit den Feuer- und Rauchübertritt verhindern.

Möchte er aus optiischen Gründen nur Wände aus F60-A errichten, so könnte er folgendermaßen mit einer qualifizierten BMA> argumenteiren. "Nutzer werden zuverlässig früher gewarnt, Feuerwehr wird zeitgleich alarmiert. Der Mangel (hier fehlende 30 Minuten (F90-F60) kann die Feuerwehr durch ihr früheres Eintreffen kompensieren. Auch ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine 100% Gebäuderäumu7ng erfolgte und damit ist die Konzentration auf die Brandbekämpfung möglich. Damit kann man das Bauamt ggf. überzeugen. Aber auch hier gibt es Grenzen, denn die öfftl. Feuerwehr ist nicht dafür da, dem Bauherrn seine Sparsamkeit oder optsiche Wümnsche allesamt zu kompensieren.

Schlägt man Rauchwarnmelder vor, so würde das Bauamt zu recht, die fehlende unmittelbare Alarmierung der Feuerwqehr, die fehlende abnahme durch einen Saachverständigen, die Fehlalarmsicherheit, die Eigenprüfung, fehlende Laufkarten, Ausfallwahrscheinlichkeiten, sichere Vernetzung usw. anführen.

Sicherlich, wirklich gute Rauchwarnmelder sind auch in diesen Bereichen top. Würde man hier normmäßig eingreifen, sprich eine besondere Klasse von rauichwarnmeldern schaffen, dann wäre man schon bei der BMA. Und die Preise für deren Komponeten sind in den vergangnen jahren sehr gefallen.

Grüße
Marco Schramm

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AutorTim 8B., St. Ingbert / Saarland745442
Datum21.11.2012 06:117875 x gelesen
...das wäre dann die Geschichte mit formeller und materieller Legalität... Nur weil etwas entsprechend LBO oder SonderbauRL genehmigt wurde (=> formelle Legalität), heisst das noch lange nicht, das die Bauausführung und der aktuelle Zustand der Rechtssprechung bzw. dem Stand der Technik zum Genehmigungszeitpunkt entspricht (=> materielle Legalität). Beispiele hierzu gibts wie Sand am Meer, prominente Beispiele gibts derzeit in Berlin und bei uns im Saarland fallen mir direkt zwei aktuelle Beispiele ein, die derzeit eine gewisse, auch politische Brisanz beinhalten (vierter Museunspavillon, Outlet Wadgassen). Zum beliebten Thema Bestandschutz: da wirds spätestens dann schwierig, wenn eine konkrete Gefahr i.S.d. Rechtssprechung besteht. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer Unterversorgung mit Löschwasser, sobald der Rettungsweg gefährdet ist (auch Thema Rauch- und Wärmefreihaltung, Brandlast, Feuerwiderstand), oder auch wenn Feuerwehrzufahrten betroffen sind.

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen745444
Datum21.11.2012 07:047867 x gelesen
Geschrieben von Marco S.Handelt es sich um ein Bundesland mit Rauchmelderpflicht, dann gilt z.B. folgendes: Man kann nicht etwas mit einer Einrichtung kompensieren, die eh schon da sein muss.

Wenn aber die Pflicht für Rauchwarnmelder bereits durch das Montieren von Einzelmeldern in Schlafzimmer und Flur erfüllt ist, dann wäre das Montieren von vernetzten Rauchmeldern in allen Räumen des betreffenden Objektes schon ein Fortschritt, oder?

Geschrieben von Marco S.Aber auch hier gibt es Grenzen, denn die öfftl. Feuerwehr ist nicht dafür da, dem Bauherrn seine Sparsamkeit oder optsiche Wümnsche allesamt zu kompensieren.

Alles Ansichtssache. Wenn man sich überlegt, dass auch der Bauherr durch seinen Anteil am allgemeinen Steueraufkommen die Feuerwehr mit bezahlt und dass für bestimmte Sonderleistungen auch Rechnungen verschickt werden (unter anderem auch für BMA-Fehlalarme) könnte man auch einen anderen Standpunkt vertreten. Außerdem wird "Feuerwehr" mit seinem Protest auch mal gerne sehr leise, wenn auf einmal die Anschaffung eines neuen Sonderdienstfahrzeuges in Aussicht gestellt wird. Ist das dann alles nicht mehr so schlimm ... ???

Geschrieben von Marco S.Schlägt man Rauchwarnmelder vor, so würde das Bauamt zu recht, die fehlende unmittelbare Alarmierung der Feuerwqehr, die fehlende abnahme durch einen Saachverständigen, die Fehlalarmsicherheit, die Eigenprüfung, fehlende Laufkarten, Ausfallwahrscheinlichkeiten, sichere Vernetzung usw. anführen.

Wenn man selber "Gemeinde" oder "Feuerwehr" heißt, dann kann man sich natürlich einfach auf "stur" stellen und den Bürger mit seinem Anliegen einfach abschmettern (Superbeamtenmodus). Als völlig unbeteiligter Dritter sehe ich das aber nicht ganz so pessimistisch.
- Abnahme durch Sachverständigen? Hm, sollte es nicht möglich sein, sich auch bei Heimrauchmeldern zuerst auf ein Konzept zu einigen und dann eine "feuerkundige" Person die Umsetzung des Konzeptes bestätigen zu lassen?
- Fehlalarmsicherheit? Das verstehe ich jetzt nicht, denn das Thema BMA-Fehlalarme hat man ja auch recht oft (wenn ich das hier im Forum richtig gelesen habe).
- Eigenprüfung? Komisch, mein Melder daheim hat ne Prüftaste.
- Laufkarten? Könnte man doch schreiben.
- Ausfallwarscheinlichkeiten? Wenn das wirklich so schlimm sein sollte könnte man notfalls je zwei Melder nebeneinander hängen, die Warscheinlichkeit dass beide gleichzeitig ausfallen wäre bestimmt dutlich geringer als die Ausfallwarscheinlichkeit des teuersten zertifizierten Melders.
- Sichere Vernetzung? Warum ist das nur mit einer BMA möglich?

Das ist jetzt etwas kurz und knapp dahergeschrieben und ich bin mir auch darüber im klaren, dass eine nach Norm gebaute und geprüfte Anlage bestimmt bessere Eigenschaften hat als der billigste Heimrauchwarnmelder von T*chi*o, aber ich bin überzeugt davon, dass es eine sinnvolle Lösung für das Ausgangsproblem auch ohne BMA gibt.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen745453
Datum21.11.2012 10:047723 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Hallo,

Geschrieben von Harald S.
Du bist dir über die Rechtskraft einer augenehmigung im Klaren? Ich denke nicht. Eine Baugenehmigung heißt heutzutage nicht, das der Bau so rechtens ist, sondern, das die Behörde nichts dagegen hat. Das nennt sich verkürztes Verfahren. Haften muss der Bauherr. Ist die Garage, das Wochenendhaus... nicht Genehmigungsfähig muss der Bauherr abreißen trotz Baugenehmigung. Beispiele sind eine Garage in Leichlingen und Ein ganzes Haus im Siegkreis. Da wurden die Abstände nicht eingehalten. So musste rückgebaut werden. Trotz Baugenehmigung und Jahrelangem stehen.



Jüngstes (und erschreckendes) Beispiel


Gruß Andi


Hallo,
so etwas ist doch mittlerweile scheinbar Standart in D. Ich kann dir mehrere Bauobjekte nennen/zeigen, wo das, was da errichtet wird/werden sollte, nicht mit dem übereinstimmt, was im Bauplan/-genehmigung steht. Manche Bauherren und Architekten legen die Geschossanzahl oder Flächengröße recht eigenwillig aus.
Letztes Beispiel hier aus der Stadt: Alte Villa auf einem sehr großem Grundstück in "besserer, bevorzugter Wohnlage". Nach Tod des Besitzers Verkauf und Abriss. Neu geplant waren drei Stadthäuser, die meisten alten Bäume mussten stehenbleiben. Nur leider stören sie den Architekten und Bauherren bei der Planung und so hat wohl die Gartenbaufirma die Rodung falsch verstanden und gleich alle gefällt. War wohl ein Mißverständnis. Dafür meinte der Bauträger dann, jetzt, wo die Bäume weg sind, könnte man doch den Bebauungsplan ändern und mehr und größere Häuser zulassen. Zum Glück hat die Stadt sich nicht darauf eingelassen und er muß jetzt mit großen Bäumen wieder aufforsten.

Gruß
Heinrich

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW745477
Datum21.11.2012 13:157678 x gelesen
Das ist der eine Effekt, aber ich bekam auch den Abriss einer Garage MIT Baugenehmigung mit, weil der Architekt schlichtweg einige Angaben nicht gemacht hat und der neue Nachbar Einspruch eingelegt hat. Da musste dann die 20 Jahre alte Garage abgerissen werden.

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AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen745487
Datum21.11.2012 16:017640 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Abnahme durch Sachverständigen? Hm, sollte es nicht möglich sein, sich auch bei Heimrauchmeldern zuerst auf ein Konzept zu einigen und dann eine "feuerkundige" Person die Umsetzung des Konzeptes bestätigen zu lassen?
Abnahme durch Sachverständigen heißt im Falle einer BMA hinterher und zwar nicht nur, dass das Konzept umgesetzt wurde, sondern auch ob die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Das Konzept wurde dann schon im vorraus von einem "Feuerkundigen" erstellt.
Geschrieben von Uwe S.Eigenprüfung? Komisch, mein Melder daheim hat ne Prüftaste.
Und wer garantiert, dass diese genutzt wird? Eigenüberwachung im Sinne einer BMA heißt, dass die Funktion der Melder von der Anlage selbst überwacht und im falle eines Fehlers gemeldet wird.
Geschrieben von Uwe S.- Laufkarten? Könnte man doch schreiben. Sind unter anderem dazu sinnvoll, den ausgelösten Melder zu finden. Wie wird das bei vernetzten Meldern ausgelesen, welcher Melder ausgelöst hat? Ich nehme mal an da gibts recht wenige Möglichkeiten..
Geschrieben von Uwe S.Sichere Vernetzung? Warum ist das nur mit einer BMA möglich?
Weil mir keiner der Melder sagt, dass der Kontakt zu einem seiner Freunde abgerissen ist, eine BMA eben schon.

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AutorJoch8en 8B., Lich / Hessen745786
Datum24.11.2012 14:197603 x gelesen
Sodele jetzt muss ich mich doch auch mal hier einklinken.Sind selbst betroffen.So eineige hier schreiben wirklich einen ganz großen geistigen Müll!Der ein oder andere interssiert sich ja dafür!Fakt ist das überwiegen fast alle Häuser legel genemigt,gebaut und auch abgenommen wurden!
Fakt ist auch das anfang dieses Jahres die Zufahrtswege laut Gutachten befahrbar sind.Fakt ist auch,und das will halt niemans zugeben, das es bei dem besagten Unfall sich eindeutig um einen Fahrfehler handelte!
Und nur weil gewisse Menschen an der richtigen Stelle sitzten sollen das jetzt die Eigentümer ausbaden!
Hier wird immer nur geredet das die Eigentümer irgendwie illegal gebaut oder sonstiges getan haben!
Fakt ist auch das in der Feuerwehrverordnung - RP in §3 Abs 2 folgendes steht:
Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen...weiter mit Abs.2
Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen
entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Gemeinde
ordnet - wenn hiervon die überörtliche Gefahrenabwehr betroffen ist, im Einvernehmen
mit dem Landkreis....
Hier muss ich doch sagen das die Feuerwehr der Gemeinde, Verbandsgemeinde nichts dafür unternimmt....
...man könnte hier noch weiter diskutieren aber....null

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP745787
Datum24.11.2012 14:397500 x gelesen
Geschrieben von Jörg B.So eineige hier schreiben wirklich einen ganz großen geistigen Müll!Wir begrüßen die Sachlichkeit in dieser Diskussion...

Geschrieben von Jörg B.Fakt ist auch das in der Feuerwehrverordnung - RP in §3 Abs 2 folgendes steht:Wo wir bei Fakten sind: § 1 Abs. 4 FwVO.

Geschrieben von Jörg B. Fakt ist auch das anfang dieses Jahres die Zufahrtswege laut Gutachten befahrbar sind.Fakt ist auch,und das will halt niemans zugeben, das es bei dem besagten Unfall sich eindeutig um einen Fahrfehler handelte!Wer erstellte dieses "Gutachten", wer beurteilt die Ursache des Unfalls?

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 745789
Datum24.11.2012 14:567492 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jörg B.Fakt ist auch das in der Feuerwehrverordnung - RP in §3 Abs 2 folgendes steht:
Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen...weiter mit Abs.2
Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen
entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Gemeinde
ordnet - wenn hiervon die überörtliche Gefahrenabwehr betroffen ist, im Einvernehmen
mit dem Landkreis....


Daraus kann man aber nicht ableiten, dass wenn man in einem zu 100% genehmigten und zu 100% baurechtskonformen Wochenendhaus lebt das unter bestimmten Umständen schwierig für Feuerwehrfahrzeuge zu erreichen ist, die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde verpflichtet ist auch ein entsprechendes Fahrzeug vorzuhalten.

In diesem Fall verfügt die Ortsgemeinde über ein TLF 8 (Kats)auf Unimog Basis. Die Stützpunktwehr Winnweiler über ein TLF 8/15 sowie einen RW 1 auf Unimog. Dann ist es mit Geländegängige Fahrzeuge schon zu Ende. Ok, Rockenhausen hätte noch ein TLF 16/25 und Winnweiler ein HLF mit Allrad,
Dazwischen ist viel TSF und TSF-W Land. (sollte sich da mittlerweile was geändert haben, bitte ich um Berichtigung)

Also ist von Seiten der Verbandsgemeinde und des Kreises genügend getan.

Im Übrigen siehe hierzu § 1, Absatz 1 und Absatz 4. FwVO

Natürlich ist es das Beste für alle Beteiligten wenn eine schneller und für alle befriedigende Lösung gefunden wird.

Man könnte sogar alle Bauten nachträglich legalisieren wenn die Besitzer bereit sind gewisse Abstriche zu machen. Das wären dann in jedem Fall (!) Einzelentscheidungen.
Man könnte sich auch einen externen Gutachter kommen lassen der alles nochmal unter die Lupe nimmt. Möglichkeiten die Wogen zu glätten gibt es viele, auch kostspielige. Und ob da jeder mitspielt lasse ich mal dahingestellt.

Zu viele Unwägbarkeiten und evtl. auch Kosten. Das da eine Gemeinde ein wenig auf stur schaltet ist durchaus verständlich, auch wenn sie eine Mitschuld trägt.

Nach meinen Informationen, die ich hier nicht breittreten will, wird noch so einiges laufen.

Geschrieben von Jörg B.Fakt ist auch,und das will halt niemans zugeben, das es bei dem besagten Unfall sich eindeutig um einen Fahrfehler handelte!

Lasse ich mal unkommentiert.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 745790
Datum24.11.2012 15:007514 x gelesen
Hallo Sebastian!

Wie im anderen Post von mir geschrieben, es wird sich noch einiges tun.
So schnell wird es keine Ruhe geben.

Lehnen wir uns entspannt zurück und harren der Dinge die da kommen. Aber egal wie, ich kann mir, trotz dem ernst der Sache, ein leichtes Grinsen nicht verkneifen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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 16.11.2012 07:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.11.2012 09:20 Uwe 7S., Bürstadt
 16.11.2012 22:33 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 16.11.2012 22:48 Jako7b T7., Bischheim
 17.11.2012 00:35 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 17.11.2012 03:42 Jako7b T7., Bischheim
 20.11.2012 10:21 Marc7 K.7, Bensheim
 20.11.2012 12:48 Lüde7r P7., Kelkheim
 20.11.2012 14:20 Marc7 K.7, Bensheim
 20.11.2012 14:45 Hara7ld 7S., Köln
 20.11.2012 20:37 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 21.11.2012 10:04 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 21.11.2012 13:15 Hara7ld 7S., Köln
 17.11.2012 06:52 Uwe 7S., Bürstadt
 17.11.2012 14:06 Jako7b T7., Bischheim
 17.11.2012 14:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.11.2012 14:37 Uwe 7S., Bürstadt
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 20.11.2012 10:53 Mark7us 7R., Höhenrain
 20.11.2012 23:58 Marc7o S7., Niederneisen
 21.11.2012 07:04 Uwe 7S., Bürstadt
 21.11.2012 16:01 Phil7ip 7G., Leipzig
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 20.11.2012 15:12 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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 20.11.2012 15:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 20.11.2012 16:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 24.11.2012 14:39 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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