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ThemaSiGe-Fachveranstaltung 'Gefährdungsbeurteilung' in Dresden6 Beträge
RubrikTreffen / Stammtische
 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg744719
Datum14.11.2012 12:362172 x gelesen
Hallo,
am 04. und 05. Dezember findet in Dresden die SiGe-Fachveranstaltung "Gefährdungebeurteilung in der Feuerwehr und den Hilfeleistungsorganisationen" statt.

Link zur (leider bereits ausgebuchten) Veranstaltung

Ich freue mich schon auf interessante Gespräche und Kontakte!

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen744768
Datum14.11.2012 15:531162 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Udo B.
Ich freue mich schon auf interessante Gespräche und Kontakte!

Das hoffe ich auch!
Leider ist die bereits länger getätigte Anmeldung noch nicht bestätigt ....

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern744770
Datum14.11.2012 16:001107 x gelesen
Bin auch mit dabei.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744779
Datum14.11.2012 16:101169 x gelesen
hallo,

hab für die Teilnehmer hier aus dem Forum einen Eintrag in die Veranstaltungsdatenbank gemacht.

Dort könnt Ihr Euch eintragen und ev. Fahrgemeinschaften usw. absprechen.

MkG
Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW744784
Datum14.11.2012 16:221143 x gelesen
Hallo,

das klingt sehr interessant. Wenn es möglich ist, würde ich danach gern mal Einblick in die Tagungslilteratur nehmen.
Wäre schön, wenn sich das organisieren ließe. Insbesondere würde mich interessieren ob sich dort jemand verbindlich und belastbar über die Verpflichtung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen auslässt.


Grüße aus Dormagen!


Carsten Gösch

DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg744822
Datum14.11.2012 20:111124 x gelesen
Hi Carsten,

eigentlich sind die Aussagen aus § 3 GUV-V A1 und die Erläuterungen dazu aus der GUV-R A1 doch so eindeutig, das daraus keine gegenteilige Aussage abgeleitet werden kann ...

In "Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglückfällen" sind Maßnahmen zu ergreifen, die denen einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz gleichwertig sind.

Auch in Bezug auf die kommende DGUV-Vorschrift 1 wird sich wohl in dieser Hinsicht nicht viel ändern.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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 14.11.2012 12:36 Udo 7B., Aichhalden
 14.11.2012 15:53 Oliv7er 7R., Wettenberg
 14.11.2012 16:00 Joha7nne7s J7., Weidhausen
 14.11.2012 16:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.11.2012 16:22 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 14.11.2012 20:11 Udo 7B., Aichhalden
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