alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaSchwimmwesten bei der Jugendfeuerwehr?39 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen693980
Datum25.08.2011 22:1011966 x gelesen
Frage an die Forumsgemeinde,

Gibt es eine Vorschrift, die bei Aktivitäten der JFw auf dem Wasser Schwimmwesten, das Tragen von Schwimmwesten vorschreibt, oder reicht die Bestätigung der Eltern "mein Kind kann schwimmen"?

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1313175801237&openMenu=1012902958666&calledPageId=1012902958666&listid=1018348861835

Grüße aus dem Südharz
Thomas E.


... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr oder Gemeinde.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein693982
Datum25.08.2011 22:158874 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Thomas Evers Frage an die Forumsgemeinde,

Gibt es eine Vorschrift, die bei Aktivitäten der JFw auf dem Wasser Schwimmwesten, das Tragen von Schwimmwesten vorschreibt, oder reicht die Bestätigung der Eltern "mein Kind kann schwimmen"?

iIch sage mal ganz klar ja!
Denn die Kiddes tragen wie man sieht Dienstkleidung, und ob sie mit Stiefeln schwimmen wage ich mal zu bezweifeln.
Ausserdem ist das Plus an Sicherheit durch die Schwimmwesten nicht zu leugnen.

Gruss


Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen693985
Datum25.08.2011 22:468809 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas EversGibt es eine Vorschrift, die bei Aktivitäten der JFw auf dem Wasser Schwimmwesten, das Tragen von Schwimmwesten vorschreibt, oder reicht die Bestätigung der Eltern "mein Kind kann schwimmen"?

die GUV-V C53 fordert "Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren ab-gestimmt sind." (§12 (2)).

Nebenbei gibt es noch meine Lieblingsvorschrift, "gesunder Menschenverstand", die ist aber leider längst nicht so bekannt und wird daher leider viel zu oft nicht beachtet. ;-)

Insofern: kommt darauf an. Wenn das auf dem Bild ein 30cm tiefer Entenpfuhl ohne Strömung ist, sehe ich da persönlich kein Problem. Bei uns auf dem Main oder auf anderen Strömungsgewässern oder auch nur bei entsprechender Wassertiefe sieht das IMO ganz anders aus. Da ist die entsprechende Ausrüstung dann eigentlich sogar schon notwendig, wenn man zu nah am Ufer rumturnt...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW694036
Datum26.08.2011 11:168388 x gelesen
Wir sind öfters mit dem Kids mit dem Schlauchboot auf der Kocher unterwegs, nicht gerade ein reisender Strom, aber ohne Schwimmweste kommt weder ein Aktiver Helfer noch ein Junghelfer aufs Boot


Gunnar


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW694038
Datum26.08.2011 11:218344 x gelesen
Geschrieben von Thomas Evers oder reicht die Bestätigung der Eltern "mein Kind kann schwimmen"?

"Profis tragen Rettungkragen", auch wenn sie schwimmen können...bei Kindern gehts ohne? Kann nicht sein....


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP694044
Datum26.08.2011 11:448294 x gelesen
Geschrieben von Dietmar Reimer"Profis tragen Rettungkragen", auch wenn sie schwimmen können...bei Kindern gehts ohne? Kann nicht sein....
Wie dem Bericht zu entnehmen ist, fand dieses potentielle Titanic-Revival in einem Waldbad statt, was im Grunde nicht mehr wie ein grünengerechteres Freibad ist. Zugegebenermaßen bin ich ein seltener Schwimmbadgänger, und vielleicht war auch einfach nur noch nie ne Feuerwehr da, wenn ich mal da war, aber an Schwimmwesten kann ich mich in Freibädern jetzt irgendwie nicht erinnern. Höchstens Schwimmflügel, diese aber auch höchst selten an den Profis.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW694054
Datum26.08.2011 13:018164 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp...aber an Schwimmwesten kann ich mich in Freibädern jetzt irgendwie nicht erinnern. Höchstens Schwimmflügel, diese aber auch höchst selten an den Profis.

:-))) Leider muss ich zugeben, dass es sich bei meiner Antwort um einen Schnellschuß, ohne Kenntnis des Links, handelte. Insofern bitte ich um Verzeihung.

Jetzt sagt bestimmt wieder einer, wenn man Schlauchboote nutzt, muss man immer Schwimmwesten tragen, damit sich bei den Kleinen keine falsche Vorgehensweise festsetzt...;-)


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW694075
Datum26.08.2011 21:028079 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlWir sind öfters mit dem Kids mit dem Schlauchboot auf der Kocher unterwegs, nicht gerade ein reisender Strom, aber ohne Schwimmweste kommt weder ein Aktiver Helfer noch ein Junghelfer aufs Boot

Auch wenn das Bild im Ursprungsbeitrag vermuten läßt, dass dieses Gewässer nicht an allen Stellen der Kocher weniger gefährlich ist, als die Kocher, werde ich darauf achten, dass ich das nächste mal, wenn ich in einem Freizeitbad mit Wasserfahrgeschäften bin daran denken, mir eine Schwimmweste einzustecken.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg694095
Datum27.08.2011 10:188012 x gelesen
Es hängt von dem Status der Veranstaltung ab, ob das Tragen von Rettungswesten (nicht Schwimmwesten!) erforderlich ist oder nicht.

Unterscheiden wir doch mal die zwei (versicherungstechnischen) Fälle:

1. Fall: Die Aktion dient zum überwiegendem Teil der Ausbildung:
Damit handelt es sich um eine versicherte Tätigkeit nach SGB VII. die notwendigen Maßnahmen zur Unfallverhütung sind in vollem Umfang durchzuführen.

2. Fall: Die Aktion dient in erster Linie dem Spaß und der Freizeitbeschäftigung:
Das ist gemäß Definition keine "versicherte Tätigkeit". Die Unfallversicherungsträger sind somit im Schadenfall nicht zuständig, sondern die gesetzliche bzw. private Krankenkasse. (Dazu gibt es auch Urteile z.B. LSG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2009, Az. L 2 U 25/08).
Maßnahmen zur Unfallverhütung nach UVV sind nicht zwingend notwendig, bewahren aber u.U. vor zivilrechtlichen Forderungen im Schadenfall (siehe z.B: "Tauzieh-Urteil", AG Westerburg vom 5. Juni 1996, Az: 2102 Js 22761/95 - 3 Cs)

Fazit:
Zeltlager stehen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie den Status einer Ausbildungsveranstaltung haben.

In dem genannten Fall wird durch den Zeitungsartikel IMHO genau dieser Eindruck erweckt.
Damit wäre das Tragen von Rettungswesten (nicht Schwimmwesten!) obligatorisch notwendig gewesen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP694096
Datum27.08.2011 10:257794 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardDamit wäre das Tragen von Rettungswesten (nicht Schwimmwesten!) obligatorisch notwendig gewesen.Und auf der Jahrestagung der Arbeitsschützer genossen die Teilnehmer abends noch gemeinschaftlich einen Saunagang - natürlich im Hitzeschutzanzug...

Sorry, aber Rettungswestenpflicht im Schwimmbad, da bleibt doch nur die Wahl zwischen Kopf->Tisch und Kopf->Wand.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg694098
Datum27.08.2011 10:377779 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Sebastian KruppSorry, aber Rettungswestenpflicht im Schwimmbad, da bleibt doch nur die Wahl zwischen Kopf->Tisch und Kopf->Wand.Ausbildung = Verhalten wie im Einsatz! => Daher Rettungsweste.
Wir alle kennen Den Spruch im Einsatz machen wir das, das wissen wir schon.

Nach dem Einsatz heist es: "Das haben wir doch in der Übung auch nicht gebraucht"!

Einsatz= Stress = Geistiges- Vermögen gleich kleiner 20% von Normal! Da nehme ich niemanden aus. Daher standartisierte Abläufe. Was im Einsatz erforderlich ist wird auch in der Übung gemacht.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 694099
Datum27.08.2011 10:457753 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerAusbildung = Verhalten wie im Einsatz! => Daher Rettungsweste.
Wir alle kennen Den Spruch im Einsatz machen wir das, das wissen wir schon.


Jugendfeuerwehr = Einsatz? / Ausbildung?

Mit einem Drang zum pragmatischen: Stiefel aus, Rettungsring bereitlegen, glücklich sein..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg694101
Datum27.08.2011 10:547731 x gelesen
Hallo Flo,

Geschrieben von Florian BeschJugendfeuerwehr = Einsatz? / Ausbildung?Jugendfeuerwehr:
Ausbildung: Ja
Einsatz: Nein

Ausbildung ---> Rettungsweste!

Bespassung ---> Ausstattung nach Wunsch

Aber ich bin ja nicht mehr dabei!

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg694102
Datum27.08.2011 10:567677 x gelesen
Sebastian, was du privat machst - auch als Arbeitsschützer - interessiert niemanden.
Auch wenn die Kids die ganze Aktion nur zum Spaß machen - also nicht als Ausbildung - ist ob oder ob nicht ziemlich schnuppe.


Wenn du aber derartige Aktionen als Ausbildungsveranstaltung aufziehst sind nunmal bei Tätigkeiten an und auf dem Wasser Schutzmaßnahmen analog GUV-R 201 obligatorisch. (Ich hab die Aktion schon vor vielen Jahren für die Wasserwacht durchgemacht.)

Sehe ich auch kein Problem drin, dies für die Ausbildung der Kids zu nutzen ... Das sichere Verhalten beim Umgang mit Material an und auf dem Wasser muss geübt werden. Und dazu gehört zwangsläufig auch das Tragen der notwendigen PSA und das Erlernen des richtigen Verhaltens.
Schwimmbad hat halt den Vorteil, das zusätzliche Gefahren der Naturgewässer (z.B. Strömungen) wegfallen.

In voller Einsatzmontur incl. Stiefel zu schwimmen, ist fast unmöglich. Selbst wenn man bewusst ins Wasser "fällt" und entsprechendes Training hat.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg694105
Datum27.08.2011 11:227821 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Udo BurkhardFazit:
Zeltlager stehen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie den Status einer Ausbildungsveranstaltung haben.


stimmt so nicht. Wenn das Zeltlager im Dienstplan der JF offziell aufgeführt wurde ist das eine Dienstveranstaltung die auch unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz steht. Egal ob beim Zeltlager nun Ausbildung betrieben wird oder es "nur" ein normales Zeltlager der Jugendfeuerwehr ( = Jugendgruppe ) ist.

Obwohl Zeltlager in den Unfallstatistiken bei den Unfallversicherungsträgern der Feuerwehren zahlenmässig eine grosse Rolle spielen sind diese von denen versicherungstechnisch abgedeckt.

Ich hab schon einige Zeltlager organisiert bzw. mit "meiner" Jugendfeuerwehr daran teilgenommen. Beim Schwimmen haben wir noch nie Schwimmwesten angezogen ;-)


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW694107
Datum27.08.2011 11:437721 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschStiefel aus, Rettungsring bereitlegen

Und wo sind RTB, Taucher, RTH, WBK ct. *Ironie aus*


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg694108
Datum27.08.2011 12:017799 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M@yer

Obwohl Zeltlager in den Unfallstatistiken bei den Unfallversicherungsträgern der Feuerwehren zahlenmässig eine grosse Rolle spielen sind diese von denen versicherungstechnisch abgedeckt.

Ob das jetzt größere Zeltlager oder Ferienfreizeit der JF auf (Kreis- o. Landeebene) oder nur für eine JF alleine waren, erfahrungsgemäß gabs da immer mehr oder weniger Verletzte die ambulant oder selten stationär in Kliniken behandelt wurden. Die Unfälle wurden der UK-BW gemeldet und entsprechenden Fragebogen ausgefüllt. Beanstandungen oder Anfragen seitens der UK-BW über Sinn und Zweck der JF-Veranstaltungen gab es noch nie, und wenn die Kassen der FuK/UKs durch Freizeiten der JFs überstraperziert wären, hätten die Kassrn da schon reagiert.

Beim Schwimmen haben wir noch nie Schwimmwesten angezogen ;-)

Im Schwimmbad/Badesee wir auch nicht, wenn wir aber in einem FW-Boot z.B. auf dem Rhein fuhren dann selbstverständlich schon.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg694113
Datum27.08.2011 12:417757 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerWenn das Zeltlager im Dienstplan der JF offziell aufgeführt wurde ist das eine Dienstveranstaltung die auch unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz steht. Damit hast du meine Aussage verifiziert ... :)

Geschrieben von Jürgen M@yerEgal ob beim Zeltlager nun Ausbildung betrieben wird oder es "nur" ein normales Zeltlager der Jugendfeuerwehr ( = Jugendgruppe ) ist. Das stimmt so pauschal nicht.
Es muss ein rechtserheblicher "innerer Zusammenhang" zwischen dem Zeltlager und der Unternehmenstätigkeit "Feuerwehr" bestehen.
Bei einem reinen Zeltlager ohne entsprechenden ausbildungstechnischen Hintergrund wird dieser Zusammenhang regelmäßig verneint -> keine versicherte Tätigkeit in Sinne des SGB VII -> kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse.

Geschrieben von Jürgen M@yerBeim Schwimmen haben wir noch nie Schwimmwesten angezogen ;-) Würde ich auch nicht unbedingt ...
Allerdings kann die Unfallkasse eine versicherte Tätigkeit verneinen, es kommt - wie immer bei derartigen Fragen - auf alle Umstände des Einzelfalles an.
Auch muss die Frage nach dem inneren Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Unfallereignis gegeben sein. Sprich, der Unfall muss durch die Tätigkeit verursacht werden, nicht bei der Tätigkeit ...
Alles nicht so einfach und nicht einfach pauschal zu beantworten ... :)


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg694114
Datum27.08.2011 12:517690 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Udo BurkhardAllerdings kann die Unfallkasse eine versicherte Tätigkeit verneinen, es kommt - wie immer bei derartigen Fragen - auf alle Umstände des Einzelfalles an.
Auch muss die Frage nach dem inneren Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Unfallereignis gegeben sein. Sprich, der Unfall muss durch die Tätigkeit verursacht werden, nicht bei der Tätigkeit ...
Alles nicht so einfach und nicht einfach pauschal zu beantworten ... :)

Ich war über 25 Jahre in der JF-Arbeit tätig. Hab da auch einige einschlägige Fortbildungen u.A. auch von unserem zuständigen Unfallversicherungsträger besucht. Von einer solchen Differenzierung ist da nichts bekanntgeworden. Aus der Praxis ist mir da auch kein Fall bekannt wo da so differenziert wurde.

Wir haben viele Übungsabende durchgeführt an denen keine feuerwehrspezifische Ausbildung stattgefunden hat. z.B. Spielabende mit Gesellschaftspiele. Auch an diesen Termine bestand umfassender Versicherungsschutz.

Falls die von dir erwähnte Differenzierung auch wirklich so in der Praxis durchgeführt wird hätte das schon längst auch entsprechende organisatorische Auswirkungen bei den JFs gehabt.


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP694116
Datum27.08.2011 13:207692 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardBei einem reinen Zeltlager ohne entsprechenden ausbildungstechnischen Hintergrund wird dieser Zusammenhang regelmäßig verneint -> keine versicherte Tätigkeit in Sinne des SGB VII -> kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse.
Aktuelle Broschüre der UK RLP, Seite 16:
Neben den reinen Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen sind auch Tätigkeiten zum Zwecke der Körperschulung und des Sports sowie zur Pflege des Gemeinschaftslebens wie Wanderungen, Bastelunterricht, Zeltlager usw. versichert.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY694118
Datum27.08.2011 13:267703 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Bernhard DeimannIm Schwimmbad/Badesee wir auch nicht, wenn wir aber in einem FW-Boot z.B. auf dem Rhein fuhren dann selbstverständlich schon.


dumm wird´s halt, wenn der Badesee dann immer tiefer wird und gerade am tiefsten Punkt kenterst so ein "Spassboot". Was machst du dann. Es mag zwar blöd aussehen, wenn man auf einer "Spassveranstaltung" der Feuerwehr eine Rettungsweste tragen muss. Aber es beruhigt ungemein, wenn wirklich was passiert. Auch wenn´s "uncool" aussieht, plädiere ich dafür, bei jeder Tätigkeit am Wasser, mit Rettungswesten zu arbeiten.

Ich kann mich auch noch an meinen GWD bei den Pionieren erinnern. Bei jeder Tätigkeit am Wasser trugen wir Schwimmwesten (aber keinen Helm), egal ob wir Brücken aller Art bauten oder mit Sturmboot, M-Boot oder Schlauchboot unterwegs waren. Sogar auf so reißenden "Strömen" wie Naab und Vils, die stellenweise so tief waren, dass wir alle Augenblicke die Scherstifte unseres Außenborders wechseln mußten.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg694120
Datum27.08.2011 13:387690 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Anton Kastner

dumm wird´s halt, wenn der Badesee dann immer tiefer wird und gerade am tiefsten Punkt kenterst so ein "Spassboot".

Unsere "Badeseeschwimmvergnügen" beschränkten sich auf den " Lago azzuro ", ein überwachtes Badegewässer und Zeltplätzchen. Zur weiteren Info:

"Nicht unbedingt Baggersee-typisch und daher von Familien umso mehr geschätzt ist der abgetrennte Nichtschwimmer-Bereich, auf den das Badepersonal vom weit sichtbaren Wachturm aus ein besonderes Auge hat."

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg694125
Datum27.08.2011 14:327728 x gelesen
Natürlich sind auch Tätigkeiten wie Wanderungen etc. versichert, sofern die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall gegeben sind. Ich habe auch nichts Gegenteiliges behauptet.


Ich versuch es mal genauer zu erklären (analog zu BSG 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R).

Versichert sind Tätigkeiten, die den Interessen des Unternehmens (Feuerwehr) zu dienen bestimmt sind. Es ist unerheblich, ob sie tatsächlich einen objektiven Nutzen bringen.
Das trifft für die üblichen feuerwehrtypischen Tätigkeiten und für die üblichen jugendfeuerwehrtypischen Tätigkeiten zu: Einsätze, Übungen, Dienstsport, Ausbildungen, ...

Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten des Versicherten dienen der privaten Sphäre und unterliegen auch dann nicht dem Versicherungsschutz, wenn sie während der Dienstzeit und/oder mit Billigung des Unternehmers/Vorgesetzten ausgeführt werden. Dies sind zum Beispiel der Toilettengang, das Essen und Trinken, das Rauchen oder auch der Besuch des Bäckerladens oder der Tankstelle.

Eine gemischte Tätigkeit liegt vor, wenn eine Verrichtung nicht trennbar sowohl unversicherten privaten als auch versicherten Zwecken dient. Lässt sich eine Verrichtung in zwei Teile zerlegen, von denen einer versicherten und einer privaten Zwecken dient, liegt keine gemischte Tätigkeit vor. Versicherungsschutz bei einer gemischten Tätigkeit besteht, wenn sie dem Unternehmen zwar nicht überwiegend, aber doch wesentlich zu dienen bestimmt ist. Entscheidendes Abgrenzungskriterium hierfür ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre.
Und genau da liegt der Knackpunkt bei den Zeltlagern. Steht bei einem Zeltlager der Spaß im Vordergrund, überwiegt der private Zweck - auch dann, wenn das Zeltlager von der Jugendfeuerwehr veranstaltet wird. Das Zeltlager muss also überwiegend feuerwehrtypischen Zwecken dienen, damit Versicherungsschutz besteht.

siehe auch Unfallkasse Sachsen ....

Ich hab genau diese Fragen letztes Jahr intensiver klären müssen (Ausflug der Jugendgruppe an einen Baggersee mit Spieltätigkeiten zur Verbesserung des Gemeinschaftsgefühls und der Teamfähigkeit), Betreuer tritt dabei in Glasscherbe).
Kein Versicherungsfall, da bei dieser Veranstaltung der private Charakter (Baden im Baggersee) im Vordergrund stand - leider hatten die Jungs genau dies im Aktivitätenplan angegeben, nicht den Rest ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg744250
Datum09.11.2012 14:286931 x gelesen
Guten Tag

passt zur Thematik:

-> SWR: " Geldstrafen für Trainer nach Tod eines Zwölfjährigen "


" Nach dem Badetod eines Zwölfjährigen sind zwei Fußballtrainer zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht in Achern (Ortenaukreis) verurteilte die Männer wegen fahrlässiger Tötung. Sie waren ohne Wissen der Eltern mit der Mannschaft schwimmen gegangen. Das Baden in dem See war verboten.
[...]
Richter: Entscheidung "pädagogisch unmöglich"Diese Entscheidung sei "pädagogisch unmöglich" gewesen und hätte nicht getroffen werden dürfen, erklärte der Richter. Hinzu komme: "Die Betreuer haben Kinder alleine gelassen." Während einige Jugendliche am Ufer blieben, gingen die Trainer mit dem Rest der Gruppe ins Wasser. "Sie hatten keine Möglichkeit, keine Ausbildung und auch keine Ausrüstung, im Notfall Menschenleben retten zu können", sagte der Richter. Zum Schwimmen habe zudem keine Einverständniserklärung der Eltern vorgelegen. Außerdem sei das Baden verboten und der See eingezäunt gewesen. !


Hätte so auch bei der JF vorkommen können ?!"


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg744334
Datum10.11.2012 14:196707 x gelesen
Ein kleiner, ergänzender Hinweis sei noch gestattet:

Kinder ertrinken leise - Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft "Mehr Sicherheit für Kinder e.V."

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW744341
Datum10.11.2012 16:266629 x gelesen
Ähnlich gelagerte Fälle gehen mit einem Freispruch aus. Auch wenn ich schon grobe Fahrlässigkeit erkenne.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744342
Datum10.11.2012 16:296574 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Ähnlich gelagerte Fälle gehen mit einem Freispruch aus
dafür hätte ich kein Verständnis.

Die Fahrlässigkeit in diesem Fall scheint mir recht hoch gewesen zu sein:
  • Sie waren ohne Wissen der Eltern mit der Mannschaft schwimmen gegangen.
  • Das Baden in dem See war verboten.
  • Die Betreuer haben Kinder alleine gelassen


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW744345
Datum10.11.2012 17:036564 x gelesen
Frag mal bei Sicher Rudern.de

Da werden Kinder ohne Rettunsweste, ohne Kälteschutz gegen Wasser, ohne Rettunsboot mit einem nicht notschwimmfähigen Boot aufs Wasser geschickt und wenn es schief geht heist es "Kann ja mal passieren"

Da werden unerfahrene Kinder in der Nähe eines Wasserfalls entlanggeschickt und das übliche Rettungsboot wurde gegen eine 5PS Badewanne getauscht, die weder am Wasserfall operieren kann, noch 5 Personen aufnehmen kann. aber es heißt "kann ja mal passieren"

Verurteilungen sind selten und das ist eigentlich gut so. Allerdings müssen trotzdem Taten Folgen und das sehe ich nicht. Im Bereich Köln wurden von den Wassersportvereinen auch erst Rettungswesten zur Normalität, als die Polizei alle Vereine geladen hat und für den nächsten Toten Ermittlungen gegen den Vorstand ankündigten. Muss so etwas sein? Ich denke nicht.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744346
Datum10.11.2012 17:146516 x gelesen
hallo,

Gerade deswegen begrüsse ich das Urteil. Manche lernen nur durch harte Reaktionen :-(

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg744347
Datum10.11.2012 17:466515 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Harald S.Verurteilungen sind selten und das ist eigentlich gut so.

Sorry. Aber das kann ich nicht so sehen. Was Du beschrieben hast:
Geschrieben von Harald S.Da werden Kinder ohne Rettunsweste, ohne Kälteschutz gegen Wasser, ohne Rettunsboot mit einem nicht notschwimmfähigen Boot aufs Wasser geschickt und wenn es schief geht heist es "Kann ja mal passieren" sehe ich als grob fahrlässig an. Und das muss IMO, wenn was passiert, in jedem Fall straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8D., Schwanau / B-W744348
Datum10.11.2012 17:596525 x gelesen
Hallo,

zufällig drübergestolpert,

das Opfer hatte auch angeblich gesagt er kann Schwimmen.

http://www.badische-zeitung.de/achern/ertrunkener-junge-im-petersee-geldstrafe-fuer-fussballtrainer--65473637.html

Gruß

J. Dietrich

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW744350
Datum10.11.2012 18:386523 x gelesen
Geschrieben von Jürgen D.das Opfer hatte auch angeblich gesagt er kann Schwimmen.
Deshalb immer selbst sehen. Das lässt sich ganz problemlos machen, ohne das es auffällt. Einfach einzeln ins Wasser schicken und parat bleiben. Heutzutage glaubt ja jeder, das man mit einem Seepferdchen schwimmen kann. Dem ist nicht so, das Seepferdchen sagt nur aus, das die Wassergewöhnung abgeschlossen ist.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 D.8, Völklingen / Zeven / Saarland / Niedersachsen744352
Datum10.11.2012 19:156456 x gelesen
Moin,

Schwimmen zu können, bedeutet nicht, sich auch sicher an der Wasseroberfläche halten zu können, wenn man unerwartet ins Wasser fällt und dabei zusätzlich noch normale Dienstkleidung trägt.

Wenn ich den Ursprungslink anschaue, dann tragen die JF-Angehörigen eben keine Badehose, sondern die normale JF-Kleidung. Das würde für mich Schwimmwestenpflicht bedeuten. In dem besonderen Fall, in dem der See eher den Charakter eines Schwimmbeckens trägt, könnte man bei entsprechenden Wassertemperaturen nochmal darüber diskutieren.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Todesfälle bei Unfällen durch plötzliche Stürze ins Wasser keine Nichtschwimmer sind.

Viele Grüße

Michael

"A Fireman to be successful, must enter buildings; He must get in below, above, on every side (); His whole success depends on him getting in and remaining there, and he must always carry his appliances with him, as without them he is of no use."
E.Massey Shaw

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg744491
Datum12.11.2012 16:586364 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Harald S.

Ähnlich gelagerte Fälle gehen mit einem Freispruch aus.

Bei vielen JF-Betreuer-Schulungen wird gerne der Satz "Als JF-Betreuer steht man mit einem Bein im Gefängnis !" daher gesagt. Mir bekannten Justizvollzusbeamten ist eine bisheige auffallende Häufung inhaftierter JF-Betreuer jedoch noch nicht aufgefallen.
Gibts da paar konkrete Beispiele/Urteile etc. zur Haftungs/Aufsichtspflichtproblematik ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg744492
Datum12.11.2012 17:046326 x gelesen
hallo,

zwar nicht direkte ein Betreuer aber ein Fall bei dem der Verantwortliche sich vor Gericht verantworten musste und auch zivilrechtlich in der Haftung hängt:

der Unfall: p.gifStromunfall bei Übung: 15-jähriger Jugendfeuerwehrangehöriger schwer verletzt

das Urteil: p.gifFahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg744494
Datum12.11.2012 17:156342 x gelesen
Guten Tag

wie die Sache " Hier " ausging -wenn auch nicht bei einer JF passiert- müßte man auch noch in Erfahrung bringen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg744496
Datum12.11.2012 17:276236 x gelesen
Der Beschuldigte hat den Strafbefehl akzeptiert. -> klick zur Pressemitteilung vom 20.12.2011

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen744533
Datum12.11.2012 21:096217 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Bei einem reinen Zeltlager ohne entsprechenden ausbildungstechnischen Hintergrund wird dieser Zusammenhang regelmäßig verneint -> keine versicherte Tätigkeit in Sinne des SGB VII -> kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse.


Die FUK Niedersachsen sieht das nach meinem Verständnis etwas anders: Infoblatt Zeltlager.
Unabhängig davon, bin ich der Meinung, dass auch Veranstaltungen bei denen der Spaßfaktor im Vordergrund steht (Kino, Ausflug ins Schwimmbad...) eindeutig eine versicherte Tätigkeit darstellen.
Voraussetzung: Die Tätigkeit muss
a) offiziell als Dienst angeordnet sein = check
b) vom Träger ausdrücklich gewollt sein = check
c) wesentlich dem Zweck der Feuerwehr dienen (tut sie meiner Meinung nach, sonst können wir JF gleich generell in Frage stellen).
Diese und ähnliche Aktivitäten dienen schließlich einer kindgerechten Heranführung an die Feuerwehr, stärken das Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl und sorgen so dafür, dass die JFler dabei bleiben und schließlich auch in die Einsatzabteilung eintreten.

Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg744863
Datum15.11.2012 10:466196 x gelesen
Guten Tag

Passt ebenfalls zur Thematik:

-> MM " Niemanden trifft eine Schuld "

" "Nicht vorhersehbar" und "nicht vermeidbar" war der tragische Unfall im Juli im Mühlauhafen, bei dem ein 14-Jähriger ums Leben kam. Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft.[...]
Die Behörde hatte auch untersucht, ob der Trainer - der nicht in einem Beiboot im Hafenbecken war, sondern mit anderen Jugendlichen am Beckenrand stand - etwa seine Aufsichtspflicht verletzt haben könnte. Doch auch hier stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein - und zwar stets eindeutig mangels Tatverdachts, also nicht nur wegen geringer Schuld. "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 25.08.2011 22:10 Thom7as 7E., Hohenstein
 25.08.2011 22:15 Step7han7 S.7, Geesthacht
 25.08.2011 22:46 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 26.08.2011 11:16 ., Wüstenrot
 26.08.2011 21:02 ., Dortmund
 26.08.2011 11:21 Diet7mar7 R.7, Essen
 26.08.2011 11:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.08.2011 13:01 Diet7mar7 R.7, Essen
 27.08.2011 10:18 Udo 7B., Aichhalden
 27.08.2011 10:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.08.2011 10:37 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 27.08.2011 10:45 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.08.2011 10:54 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 27.08.2011 11:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 27.08.2011 10:56 Udo 7B., Aichhalden
 27.08.2011 11:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.08.2011 12:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.08.2011 13:26 Anto7n K7., Mühlhausen
 27.08.2011 13:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.08.2011 12:41 Udo 7B., Aichhalden
 27.08.2011 12:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.08.2011 13:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.08.2011 14:32 Udo 7B., Aichhalden
 12.11.2012 21:09 Stef7an 7U., Bersenbrück
 09.11.2012 14:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 10.11.2012 14:19 Udo 7B., Aichhalden
 10.11.2012 16:26 Hara7ld 7S., Köln
 10.11.2012 16:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.11.2012 17:03 Hara7ld 7S., Köln
 10.11.2012 17:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.11.2012 17:46 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 10.11.2012 17:59 Jürg7en 7D., Schwanau
 10.11.2012 18:38 Hara7ld 7S., Köln
 10.11.2012 19:15 Mich7ael7 D.7, Völklingen / Zeven
 12.11.2012 16:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.11.2012 17:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
 12.11.2012 17:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.11.2012 17:27 Udo 7B., Aichhalden
 15.11.2012 10:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt