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ThemaBtD-LKW (NRW)29 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW706525
Datum14.12.2011 16:0413449 x gelesen
Nachdem ja einige der ehem. BtD-LKW des Bundes vom Land umgebaut worden sind.
Wie verhält sich das mit dem Leergewicht bzw. Nutzlast nach dem Umbau ?
LBW dürfte ja ca. 500kg Nutzlast gekostet haben ?

Da der LKW gleichzeitig ja Zugfahrzeug für die FKH sein soll,
wie ist der Transport der Gasflaschen (Stichwort Ladungssicherung / GGVSE) gedacht ?

Ferner wurde eine Kugelkopfkupplung nachgerüstet,
es soll aber von der Elektrik nicht möglich sein die Landesanhänger (BtD / TeSi) damit zu ziehen.
Wenn dem so ist, wozu dann die Kupplung ?

Hat jemand Detailinformationen dazu ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen706565
Datum15.12.2011 08:149079 x gelesen
Moin,

die Nutzlasten bei den Iveco und MB 811 betragen m.W. rd. 3000 kg. Somit würde eine Reduzierung von 500 kg sogar dann zu verschmerzen, wenn man tatsächlich beide Wasserblasen voll gefüllt transportiert - theoretisch. Ich kenne leider nicht die Achslasten auswendig und die Typenblätter geben das auch nicht her.

Die Stützlast bei den MB ist geringer als die bei den Iveco. Inwieweit sich eine LBW darauf auswirkt weiß ich nicht, der FKH 91 M2-2 braucht aber maximal 100 kg. Das ist deutlich unter dem, was die beiden Fahrzeuge können. Auf die Anhängelast an sich wirkt sich das ja IMHO gar nicht aus, die wird ja auch nicht geringer wenn das Fahrzeug beladen ist. Leer wiegt der FKH rd. 1,4 to.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein706568
Datum15.12.2011 08:198576 x gelesen
Geschrieben von Matthias O.
Die Stützlast bei den MB ist geringer als die bei den Iveco. Inwieweit sich eine LBW darauf auswirkt weiß ich nicht,


die Sützlast ergibt sich aus Traverse und Kupplung...

DH die LWB spielt keine Rolle, solange die Traverse nicht teil der Bordwand ist!


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW706569
Datum15.12.2011 08:228352 x gelesen
Geschrieben von Matthias O.Die Stützlast bei den MB ist geringer als die bei den Iveco. Inwieweit sich eine LBW darauf auswirkt weiß ich nicht, der FKH 91 M2-2 braucht aber maximal 100 kg. Das ist deutlich unter dem, was die beiden Fahrzeuge können. Auf die Anhängelast an sich wirkt sich das ja IMHO gar nicht aus, die wird ja auch nicht geringer wenn das Fahrzeug beladen ist. Leer wiegt der FKH rd. 1,4 to.

Lt. mündlicher Überlieferung, soll die 12V Steckdose wohl das Problem sein........
Die Landesanhänger TeSi und BtD haben zwar höhere zGG,
dürften aber bei der Fahrzeugklasse nicht ausschlaggebend sein.


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW706571
Datum15.12.2011 08:278472 x gelesen
Geschrieben von René H.ie Sützlast ergibt sich aus Traverse und Kupplung...

DH die LWB spielt keine Rolle, solange die Traverse nicht teil der Bordwand ist!


Wobei das Gewicht der LBW und die Stützlast des Anhängers zusammen schon zu einer deutlichen Verschiebung der Gewichtsbilanz hinter die Hinterachse bei abgeladenem Fahrzeug bis zum ausheben der Vorderachse führen könnten....


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706572
Datum15.12.2011 08:368447 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Da der LKW gleichzeitig ja Zugfahrzeug für die FKH sein soll,
wie ist der Transport der Gasflaschen (Stichwort Ladungssicherung / GGVSE) gedacht ?



Transport der Gasflaschen

Ich weiss nicht, wie die Bezirksregierungen das sehen, aber ich sehe dafür schwarz.
Das Amt für Arbeitsschutz Coesfeld hat 2005 nach einem schweren Unfall eine offizielle Untersuchung mit eindeutigem Ergebnis durchgeführt, siehe nachfolgendes ...

LKW mit Plane/Spriegel sind gemäß Definition (ADR) so genannte "bedeckte Fahrzeuge", für den Transport von Flüssiggasflaschen sind aber zwingend belüftete oder offene Fahrzeuge erforderlich. Vergleiche u.a. ADR 7.5.11, RSEB 7-9.1 ff, BGI 590, TRG 280 / TRBS 3145, Merkblatt 0211 des DVS. Letzteres wurde in der Vergangenheit bei mehreren Urteilen als "Stand der Technik" herangezogen.

Die Sondervorschrift CV36 ist generell restriktiv zu handhaben und nicht auf Bestandfahrzeuge(!) der HiOrgs anwendbar (Aussage des BMVBS).
Es gibt hier zwar die Möglichkeit einer Gefährdungsanalyse, aber diese kann nach Aussage diverser Fachbehörden nur durch einen Sachverständigen oder durch die Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung (BAM) erstellt werden.

Bevor jetzt einer meckert:
Ja, Transporte von Propangasflaschen durch Privatleute unterliegen faktisch den gleichen Regelungen, also ausreichende Belüftung (vgl. Aussagen der EIGA / des IGV zum Transport von Gasflaschen durch Privatpersonen -> klick ).
Nein, bei Hilfsorganisationen und Feuerwehr sind die Forderungen an die Sicherheit des Transportes deutlich höher als bei Privatleuten - selbst und auch bei Anwendung der ADR-Freistellungen.
Ja, es gibt Bußgelder - letztens hat's eine Kollegin erwischt, Sauerstoffflasche im Lieferkarton unterm Sitz - und die sind ziemlich heftig.

Was bleibt also als Lösung?

1. Auf den Transport der Gasflaschen verzichten und liefern lassen.
2. Die Fahrzeuge mit Belüftungsöffnungen nachrüsten (je eine in Boden und Deckennähe - ideal Diagonallüftung - mit mindestens je 100 cm² nicht verschließbarer Öffnung).
3. Bei den LKW die seitliche Plane ein Stück öffnen und mit offener Plane fahren.


Ladungssicherung von Gasflaschen

Du hast du viele Möglichkeiten, zum Beispiel:

Mein Favorit:
Transport der Gasflaschen in einer Gitterbox (stehend, Vertilmutter und Kappe nicht vergessen), Flaschen in der Gitterbox gegen Rutschen gesichert (z.B. mit einem passenden Staupolster -> klick oder einem passenden Einsatz), die Gitterbox selbst natürlich auch gesichert.

oder

Sicherung jeder einzelnen Gasflaschen stehend oder liegend mit geeigneten Zurrgurten an einer der Zurrschienen

oder

Einsatz spezieller Sicherungsmittel -> Produktbeispiel 1, Produktbeispiel 2


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706573
Datum15.12.2011 08:438234 x gelesen
Geschrieben von Michael R.Lt. mündlicher Überlieferung, soll die 12V Steckdose wohl das Problem sein........
Da gibt es im einschlägigen Fachhandel Spannungsreduzierer (24 V auf 12 V), sowohl zum Festeinbau mit zusätzlicher 12V-Dose als auch in einer mobilen Version.

Aber vor dem Kauf bitte messen oder rechnen, welche Leistung benötigt wird, es gibt deutliche Unterschiede.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein706574
Datum15.12.2011 08:458341 x gelesen
Geschrieben von Michael R.obei das Gewicht der LBW und die Stützlast des Anhängers zusammen schon zu einer deutlichen Verschiebung der Gewichtsbilanz hinter die Hinterachse bei abgeladenem Fahrzeug bis zum ausheben der Vorderachse führen könnten....

eher nicht....

weil sonst könntest du ohne Abstützung keine 500-1000kg auf die Bordwand stellen....

Das das Fahrverhalten uU mit leerem Fahrzeug und vollgenutzer Stützlast ggf bescheiden ist, bestreite ich damit nicht...


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW706576
Datum15.12.2011 08:508212 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Da gibt es im einschlägigen Fachhandel Spannungsreduzierer (24 V auf 12 V), sowohl zum Festeinbau mit zusätzlicher 12V-Dose als auch in einer mobilen Version.

Das Steuergerät verträgt wohl nur Anhänger mit einem Blinker........
die Landesanhänger haben Zusatzblinker :D


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW706577
Datum15.12.2011 08:518324 x gelesen
Geschrieben von René H.weil sonst könntest du ohne Abstützung keine 500-1000kg auf die Bordwand stellen....

Das das Fahrverhalten uU mit leerem Fahrzeug und vollgenutzer Stützlast ggf bescheiden ist


Eben weil kaum noch Gewicht auf der Vorderachse ruht ? ;)


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706579
Datum15.12.2011 08:568214 x gelesen
Danach wäre es nur ein Leistungsproblem ... hmmm ...
Es gibt doch seit einigen Jahren passende Leuchtkörper in LED-Ausführung, brauchen so um die 150mA ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional706580
Datum15.12.2011 08:578352 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael R.LBW dürfte ja ca. 500kg Nutzlast gekostet haben ?

Was für LBW sind denn das? Normale hydraulische LBW wiegen deutlich weniger.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706581
Datum15.12.2011 09:118309 x gelesen
Da wäre jetzt mal ein Blick auf den Lastverteilungsplan interessant, den der Nachrüster (gemäß der einschlägigen Normen) eigentlich erstellen und mitliefern müsste ....


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen706582
Datum15.12.2011 10:148353 x gelesen
Ladungssicherung:

Gasflaschen in einem Gestell befestigt, das fest mit dem Fahrzeug verbunden werden kann (Halterung an der Fahrerhausrückwand).

Gruß
J.


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706583
Datum15.12.2011 10:348224 x gelesen
An der Fahrerhausrückwand dürfte dafür wohl kaum Platz sein (ca. 15 cm zur Stirnwand - laut Zeichnung).

Egal wie, das Zeugs muss, wenn es denn transportiert werden soll, auf die Ladefläche.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen706585
Datum15.12.2011 10:558168 x gelesen
Dann hab' ich mich wohl falsch ausgedrückt, die Flaschen sind natürlich auf der Ladeflaäche. Die Halterung ist bei uns am vorderen Ende der Ladefläche befestigt. Ob sie jetzt mit dem Aufbau oder dem Fahrerhaus fest verbunden ist, müßte ich nachsehen, vermutlich mit dem Aufbau.


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706590
Datum15.12.2011 12:108050 x gelesen
Wenn du dir unbedingt die Stirnwand als optimales Ladungssicherungshilfsmittel blockieren willst ... gerne.
Du nimmst dir damit jede Möglichkeit, die Stirnwand zur formschlüssigen Ladungssicherung von z.B. Getränkepaletten (!) einsetzen zu können.
Immerhin kann die Stirnwand bei dem Fahrzeug 1200 daN ab (nach Norm), der Sicherungsaufwand nimmt ohne nutzbare Stirnwand um ein Vielfaches zu.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW706591
Datum15.12.2011 12:227971 x gelesen
Geschrieben von Jürgen G.Gasflaschen in einem Gestell befestigt, das fest mit dem Fahrzeug verbunden werden kann

Du meinst hoffentlich nicht das Gestell vom FKH ?

Ferner hat NRW an der Stirnwand schon die Leiter hängen ;)


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW706592
Datum15.12.2011 12:237971 x gelesen
Geschrieben von Jürgen G.Die Halterung ist bei uns am vorderen Ende der Ladefläche befestigt.

Wer hat die da befestigt ?
Welche Halterung ?
Wer hat das bezahlt ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen706599
Datum15.12.2011 13:437927 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Du meinst hoffentlich nicht das Gestell vom FKH ?
Nein.


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AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen706601
Datum15.12.2011 13:497992 x gelesen
Geschrieben von --- Udo Burkhard --- Wenn du dir unbedingt die Stirnwand als optimales Ladungssicherungshilfsmittel blockieren willst ... gerne.
Du nimmst dir damit jede Möglichkeit, die Stirnwand zur formschlüssigen Ladungssicherung von z.B. Getränkepaletten (!) einsetzen zu können.

Die Stirnwand wird nicht blockiert. Dort ist - fast plan - nur eine Halterung angebracht, an welcher bei Bedarf das Gestall mit den Flaschen befestigt werden kann.


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706667
Datum15.12.2011 20:417818 x gelesen
Ähm ... du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, das ihr das Flaschengestell des FKH samt Flaschen darauf an die Stirnwand hängt?

Dringende Bitte von mir:

Lasst euch so schnell als möglich vom Ladungssicherungs-Fachmann des PP beraten - bevor es zu Kontrollen mit nachfolgenden Bußgeldern kommt.

Dann erstellt ihr ein entsprechendes Ladekonzept, schafft die notwendigen Ladungssicherungshilfsmittel an, schult eure Leute und fertig (regelmäßige dokumentierte Kontrollen nicht vergessen).

Hier lesen auch Kollegen der Polizei mit!


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorJürg8en 8G., Frankfurt / Hessen706777
Datum16.12.2011 12:237773 x gelesen
Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Ähm ... du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, das ihr das Flaschengestell des FKH samt Flaschen darauf an die Stirnwand hängt?


Ich wiederhole mich (s.u.): Nein.

Von Fachfirma gelieferte/eingebaute Vorrichtung, vom Träger der Feuerwehr bezahlt.

Und jetzt ist Schluß.


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg706801
Datum16.12.2011 13:347704 x gelesen
Geschrieben von Jürgen G.Ich wiederhole mich (s.u.): Nein. Von Fachfirma gelieferte/eingebaute Vorrichtung, vom Träger der Feuerwehr bezahlt.
Leider wurde dein Beitrag bei mir aus irgendeinem Grund nicht angezeigt, ich bitte um Entschuldigung.

Eine Beratung solltet ihr trotzdem in Anspruch nehmen, auch aus dem Grund, weil es bei eurem GW-N keine normierte Belastbarkeit der Bordwände gibt und somit an die Ladungssicherung deutlich höhere Anforderungen gestellt werden. Oder hat eure BF einen VDI-2700-Sachkundigen, der könnte auch helfen.

Geschrieben von Jürgen G.Und jetzt ist Schluß.
Schade, das du dich aus der Diskussion ausklinkst.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW719504
Datum29.03.2012 11:348210 x gelesen
Zwischenbilanz mit 3/80 der umgebauten LKW:

2x defekte Ladegaräte
1x defekte 12V Steckdosen 7&13-polig
1x Wassereinbruch in die umgebauten Heckleuchten => Ausfall der Bordelektrik

Jeder der einen solchen LKW bekommen hat, sollte IMO alle Funktionen sorgfältig prüfen!

Geschrieben von Michael R.Ferner wurde eine Kugelkopfkupplung nachgerüstet,
es soll aber von der Elektrik nicht möglich sein die Landesanhänger (BtD / TeSi) damit zu ziehen.


Das Steuergerät des LKW verträgt keine Zusatzblinker am Anhänger bei 12V.
Nutzung kann zu einem teueren Schaden am Steuergerät führen.


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW719537
Datum29.03.2012 14:338326 x gelesen
Hallo,

danke für die Infos!

Gruß
UC


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW742404
Datum19.10.2012 14:217051 x gelesen
Geschrieben von Michael R.

Zwischenbilanz mit 3/80 der umgebauten LKW:

2x defekte Ladegeräte
1x defekte 12V Steckdosen 7&13-polig
1x Wassereinbruch in die umgebauten Heckleuchten => Ausfall der Bordelektrik

Jeder der einen solchen LKW bekommen hat, sollte IMO alle Funktionen sorgfältig prüfen!


Es geht weiter :(

Neuerdings gibt es Probleme mit Aufkochen der Batterie (1/2-Jahr alt) durch eins der ersetzen Ladegerät.....

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW751570
Datum24.01.2013 15:526750 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Lastverteilungsplan interessant, den der Nachrüster (gemäß der einschlägigen Normen) eigentlich erstellen und mitliefern müsste ....

Hat den irgend wer mal gesehen und kann mir den zukommen lassen ?
Auf dem offiziellen Dienstweg hab ich da leider noch keinen Erfolg gehabt bisher :(

mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorFran8k S8., Bergkamen / NRW751612
Datum24.01.2013 22:206653 x gelesen
Da wäre ich auch dran interessiert...bei der Übergabe bei der Umrüsterfirma wurde jedenfalls nichts mitgeliefert bei den umgebauten Btd-LKW. Gut das unser schon vorher umgerüstet wurde mit einer Ladebordwand....wir haben den neuen Plan, ist aber auch ne andere Ladebordwand

Gruß

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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 14.12.2011 16:04 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.12.2011 08:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 15.12.2011 08:19 ., Flensburg
 15.12.2011 08:27 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.12.2011 08:45 ., Flensburg
 15.12.2011 08:51 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.12.2011 09:11 Udo 7B., Aichhalden
 24.01.2013 15:52 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.01.2013 22:20 Fran7k S7., Bergkamen
 15.12.2011 08:22 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.12.2011 08:43 Udo 7B., Aichhalden
 15.12.2011 08:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.12.2011 08:56 Udo 7B., Aichhalden
 15.12.2011 08:36 Udo 7B., Aichhalden
 15.12.2011 08:57 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 15.12.2011 10:14 Jürg7en 7G., Frankfurt
 15.12.2011 10:34 Udo 7B., Aichhalden
 15.12.2011 10:55 Jürg7en 7G., Frankfurt
 15.12.2011 12:10 Udo 7B., Aichhalden
 15.12.2011 13:49 Jürg7en 7G., Frankfurt
 15.12.2011 20:41 Udo 7B., Aichhalden
 16.12.2011 12:23 Jürg7en 7G., Frankfurt
 16.12.2011 13:34 Udo 7B., Aichhalden
 15.12.2011 12:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.12.2011 12:22 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.12.2011 13:43 Jürg7en 7G., Frankfurt
 29.03.2012 11:34 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 29.03.2012 14:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 19.10.2012 14:21 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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