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ThemaAufbewahrung Rettungsdienstprotokolle3 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorLoth8ar 8L., Hilden / NRW741758
Datum13.10.2012 15:033691 x gelesen
Hallo.

Wie lange muss man Rettungsdienstprotokolle (DIVI vom RTW) aufbewahren?

Kann mir einer eventuell Richtlinien/Vorschriften/Gesetztestext nennen?

Ich bedanke mich im voraus.

Einen sonnigen Tag noch!

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AutorMarc8 M.8, Antweiler / RLP741760
Datum13.10.2012 17:103500 x gelesen
Zumindest für Rheinland-Pfalz besteht gemäß Landesrettungsdienstplan Rheinland Pfalz Abschnitt E III

http://www.ism.rlp.de/fileadmin/ism/downloads/sicherheit/rettungsdienst/landesrettungsdienstplan.pdf

für Einsatzprotokolle von Einsätzen mit Notarztbeteiligung eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Die Protokolle von reinen RTW-Einsätzen sind 5 Jahre aufzubewahren.

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AutorThom8as 8R., Plüderhausen / B.-W.742222
Datum18.10.2012 10:503499 x gelesen
Hallo Lothar,

da gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die Aufbewahrungsfrist wird im jeweiligen Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes geregelt. Üblich sind aber in den meisten Länder 10 Jahre (was sich auch schon bei uns als sinnvoll erwies), in wenigen Bundesländer sind es nur 5 Jahre. Also einfach mal das Rettungsdienstgesetz durchblättern.
Die Aufbewahrungsfrist bezieht sich nicht nur auf das DIVI-Protokoll, sondern auf ALLE Patientenakten; also auch NA-Protokoll, Rechnungen und Mahnungen.

Grüßle aus dem Remstal
Thomas

Tippfehler sind beabsichtigt und sollen zur Erheiterung beitragen

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 13.10.2012 15:03 Loth7ar 7L., Hilden
 13.10.2012 17:10 Marc7 M.7, Antweiler
 18.10.2012 10:50 Thom7as 7R., Plüderhausen
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