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Thema | Aufbewahrung Rettungsdienstprotokolle | 3 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 741758 | |||
Datum | 13.10.2012 15:03 | 3691 x gelesen | |||
Hallo. Wie lange muss man Rettungsdienstprotokolle (DIVI vom RTW) aufbewahren? Kann mir einer eventuell Richtlinien/Vorschriften/Gesetztestext nennen? Ich bedanke mich im voraus. Einen sonnigen Tag noch! | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Antweiler / RLP | 741760 | |||
Datum | 13.10.2012 17:10 | 3500 x gelesen | |||
Zumindest für Rheinland-Pfalz besteht gemäß Landesrettungsdienstplan Rheinland Pfalz Abschnitt E III http://www.ism.rlp.de/fileadmin/ism/downloads/sicherheit/rettungsdienst/landesrettungsdienstplan.pdf für Einsatzprotokolle von Einsätzen mit Notarztbeteiligung eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Protokolle von reinen RTW-Einsätzen sind 5 Jahre aufzubewahren. | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Plüderhausen / B.-W. | 742222 | |||
Datum | 18.10.2012 10:50 | 3499 x gelesen | |||
Hallo Lothar, da gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die Aufbewahrungsfrist wird im jeweiligen Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes geregelt. Üblich sind aber in den meisten Länder 10 Jahre (was sich auch schon bei uns als sinnvoll erwies), in wenigen Bundesländer sind es nur 5 Jahre. Also einfach mal das Rettungsdienstgesetz durchblättern. Die Aufbewahrungsfrist bezieht sich nicht nur auf das DIVI-Protokoll, sondern auf ALLE Patientenakten; also auch NA-Protokoll, Rechnungen und Mahnungen. Grüßle aus dem Remstal Thomas Tippfehler sind beabsichtigt und sollen zur Erheiterung beitragen | |||||
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