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Thema | Atemschutzuntersuchung | 59 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741520 | |||
Datum | 11.10.2012 17:26 | 27992 x gelesen | |||
Hallo ihr Lieben. Habe da mal ne Frage. Ich binAtemschutzgeräteträger und habe vor kurzem meine Untersuchung versäumt und jetzt will die Gemeinde mir die Kosten übertragen. Dürfen die das und wie viel kostet soetwas??? Hoffe ihr könnt mir helfen. Liebe Grüße Anika | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 741525 | |||
Datum | 11.10.2012 17:39 | 26020 x gelesen | |||
Moin! Warum sollte sie? Die Untersuchung kostet doch immer das Gleiche?! Egal ob ich rechtzeitig (vor dem Termin) hingehe oder leicht später. Außerdem will die Gemeinde was von Dir, da sollten sie auch die Kosten übernehmen. Vielleicht mal mit deinem Wehrführer oder Atemschutzbeauftragten sprechen. Ich wüsste aber spontan keine rechtliche Grundlage die das regelt. Aber da es ja eine Berufsgenossenschaftliche Untersuchung ist zahlt das ja wohl der "Arbeitgeber"= Gemeinde. Ich zahle den Hörtest in der Firma ja auch nicht.. Gruß Henning Mein Feuerwehr-Blog für den echten Norden !! ;-) Rund um die Feuerwehr in Flensburg, Umgebung und Schleswig-Holstein. www.spritzenhaus.info Das Feuerwehren-Wiki will noch gefüllt werden!www.feuerwehren.info | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741528 | |||
Datum | 11.10.2012 17:51 | 25821 x gelesen | |||
Danke. Der Wehrführer erzählte das die Gemeinde ihn angerufen hat und meinte das sie mir das in Rechnung stellen. Ich habe halt vergessen den Termin zu verschieben, weil ich die Woche vorher etwas vom Arzt entfernt bekommen habe. | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 741530 | |||
Datum | 11.10.2012 18:06 | 25588 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning R.Warum sollte sie? Die Untersuchung kostet doch immer das Gleiche?! So wie ich das verstanden habe, hatte sie einen Termin, ist zu diesem aber nicht erschienen. Diesen Termin muss die Gemeinde dann, obwohl nicht genutzt, dennoch zahlen und das soll nun der Kameradin in Rechnung gestellt werden. Das kann ich dann durchaus nachvolziehen. Denn man kann zumindest erwarten, dass ein Termin vorher abgesagt wird. So hat dann der Arbeitsmediziner noch die Möglichkeit, diesen Termin anderweitig zu vergeben und damit keinen finanziellen Ausfall, den er dann an die Gemeinde als "Arbeitgeber" weiterreicht. Erstmal ist die Gemeinde natürlich für die hier anfallenden Ausfallkosten zuständig. Das das "Vergessen" des Termins aber ein (grobes?) Verschulden des Feuerwehrangehörigen darstellt, kann sie diesen Betrag sicherlich zurückfordern. Ob das dann tatsächlich auch getan wird hängt wohl nicht zuletzt auch davon ab, ob so etwas nur einmalig oder innerhalb der Wehr doch öfters vorkommt... MkG Kay - meine persönliche Meinung - | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741531 | |||
Datum | 11.10.2012 18:12 | 25188 x gelesen | |||
Geschrieben von Kay S.Das kann ich dann durchaus nachvolziehen. Ich nicht! Verrgessen ist ja nun mal menschlisch. Und mein Gott, vllt hat sie ja auch schon mehr als einmal was wegen der Feuerwehr vergessen...... Geschrieben von Kay S. Erstmal ist die Gemeinde natürlich für die hier anfallenden Ausfallkosten zuständig. Das das "Vergessen" des Termins aber ein (grobes?) Verschulden des Feuerwehrangehörigen darstellt, kann sie diesen Betrag sicherlich zurückfordern. Wärst du so nett und kämst mal auf den Boden zurück?! Sicher kann der Arbeitsmediziner den Termin in Rechnung stellen. So wie ich das allerdings verstehe wurde der Termin veranlasst. Also geht die Rechnung an den Besteller. Wobei ich dann eher über den Arzt nachdenken würde..... Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 741532 | |||
Datum | 11.10.2012 18:13 | 24889 x gelesen | |||
Geschrieben von Kay S.Diesen Termin muss die Gemeinde dann, obwohl nicht genutzt, dennoch zahlen und das soll nun der Kameradin in Rechnung gestellt werden. Warum sollte eine Behörde für etwas zahlen, wofür Sie gar keine Leistung bekommen hat ? Das wäre ja genauso, als würde ich ne Baufirma bezahlen, die gar nichts bei mir gebaut hat. Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 741533 | |||
Datum | 11.10.2012 18:14 | 25065 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Verrgessen ist ja nun mal menschlisch. Und mein Gott, vllt hat sie ja auch schon mehr als einmal was wegen der Feuerwehr vergessen...... Hallo lieber Peter:-), aber nicht wenn es ein kostenpflichtiger Arzttemin ist,das ist die Regel das wenn man nicht mindestens 24 Std vorher absagt ,an den Unkosten beteiligt,bzw komplett zahlen muss. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741534 | |||
Datum | 11.10.2012 18:17 | 24906 x gelesen | |||
Das wiederum ist mir bekannt :-). Ich schätze allerdings das hier ein bemitleidenswerter Arzt vorhanden ist oder besser gesagt das es hier Animositäten vorhanden sind(woher auch immer). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741535 | |||
Datum | 11.10.2012 18:19 | 24831 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus P.Warum sollte eine Behörde für etwas zahlen, wofür Sie gar keine Leistung bekommen hat ? Wie Klaus schon schrieb, der Arzt kann unterhalb der 24H durchaus den Ersatz seiner Leistung verlangen. Ist selbst im privaten Bereich vielen Leuten nicht bekannt. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 741536 | |||
Datum | 11.10.2012 18:23 | 24803 x gelesen | |||
Das war mir so nicht bekannt. Ist aber ein sehr komischer Doc (meiner Meinung nach). Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 741538 | |||
Datum | 11.10.2012 18:27 | 24735 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter L. Wie Klaus schon schrieb, der Arzt kann unterhalb der 24H durchaus den Ersatz seiner Leistung verlangen. Ist selbst im privaten Bereich vielen Leuten nicht bekannt. ...aber der Kunde schlägt zurück...:-) Gruß Andi | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 741540 | |||
Datum | 11.10.2012 18:33 | 24779 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Ist selbst im privaten Bereich vielen Leuten nicht bekannt. Ist aber zumindest in der Zahnmedizin Gang und gebe. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741541 | |||
Datum | 11.10.2012 18:35 | 24694 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus P.Ist aber ein sehr komischer Doc (meiner Meinung nach). Diese, deine Meinung teile ich uneingeschränkt. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741542 | |||
Datum | 11.10.2012 18:41 | 24678 x gelesen | |||
Ebend. Es weiß nur wirklich fast Keiner. Hier aber unerheblich da das Mädel ihren Termin ja nun scheinbar net selbst gemacht hat... Von daher wird wohl die evtl. Forderung ins Leere laufen. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 741543 | |||
Datum | 11.10.2012 18:42 | 24741 x gelesen | |||
wir haben eindeutig zu wenig Hintergrundinfo.s für die Sache,:-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741544 | |||
Datum | 11.10.2012 18:45 | 24701 x gelesen | |||
Jo! Aber vllt. mag uns die Erstellerin ja doch erleuchten? Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 741545 | |||
Datum | 11.10.2012 18:48 | 24608 x gelesen | |||
Bevor es wieder in eine "Bäumchen wechsel dich Aktion " ausartet,halt ich mich dann lieber raus :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 741550 | |||
Datum | 11.10.2012 19:52 | 24667 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Hier aber unerheblich da das Mädel ihren Termin ja nun scheinbar net selbst gemacht hat... Wer weiß... Vielleicht ist es bei uns etwas seltsam und anders als im Rest der Republik, aber hier wird der FA lediglich von Seitens der F informiert das die Gültigkeit der G26.3 demnächst abläuft und macht den Termin beim Arbeitsmediziner selbst. Das ist m.E. auch der geringste Verwaltungsaufwand. Wenn ich mir vorstelle das es so abläuft: -ASGW (oder sonst Wer) ruft beim Arzt an wg Termin. -ASGW ruft den FA an um den Termin mitzuteilen, "Ne, da kann ich nicht. Gehts nicht auch nachmittags?" -ASGW ruft wieder beim Arzt um sich neuen Termin zur gewünschten Uhrzeit geben zu lassen. -ASGW meldet sich wieder beim FA mit dem neuen Termin, "In der Woche hab ich Spätschicht, iss Bissl ungünstig." -ASGW (kurz vor dem Nervenzusammenbruch) telefoniert abermals mit der nun auch schon recht entnervten Anmeldung beim Arbeitsmediziner um sich einen dritten Termin geben zu lassen. -ASGW meldet sich beim FA teilt den Termin mit und murmelt etwas von wegen "leck mich doch am A***h wenn dir der Termin auch nicht passt" Achtung: mindestens 50% dieses Postings sind überpitzt dargestellt :-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741551 | |||
Datum | 11.10.2012 20:21 | 24657 x gelesen | |||
Hallo, ich weiß nicht genau ob der Termin vom Amt gemacht wurde oder von unserem Atemschutzwart. Ich habe in erst ein paar Tage vorher bekommen. Ich bin schon sieben Jahre Atemschutzträger und soetwas ist mir noch nie passiert. Es tut mir ja auch leid, aber ich kann es halt nicht ändern. LG Anika | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 741584 | |||
Datum | 12.10.2012 09:10 | 24531 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Gibt es echt Feuerwehren, bei denen das so läuft? Also bei uns ist die Sache ganz einfach. Wenn die nächste G26-Untersushcung fällig wird gibts (mit genügend Vorlauf) einen Hinweis, dass man einen Termin zur Untersuchung machen soll. Wird die Untersuchung nicht gemacht, wird dann mit etwas Kulanz-Zeit die AGT-Helmkennzeichnung entfernt und man darf keinen Atemschutz mehr machen, bis die Untersuchung gemacht gemacht ist und die Tauglichkeit dabei festgestellt wurde. Wäre mir viel zu streßig da Termine für andere Leute zu machen, weil das ja mit Ansage ist, dass die da keine Zeit haben und das verschoben werden muss. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 741588 | |||
Datum | 12.10.2012 09:44 | 24287 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas B.Wer weiß... Machen wir bei uns auch so, der ASGW sagt dem AGT Bescheid, das er sich um einen Termin für G 26.3 kümmern soll. So ist es auch am Besten, da ich als ASGW nicht weiß, wann meine Schichtarbeiter-AGT Zeit haben oder andersweitig Termine war nehmen. Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 741593 | |||
Datum | 12.10.2012 10:08 | 24325 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus P.Ist aber ein sehr komischer Doc (meiner Meinung nach). Nein, das ist völlig legitim und gesetzeskonform. Wie der Arzt jedoch Außenstände eintreiben kann, ist eine andere Sache. Vielleicht handelt es sich ja auch um ein großes arbeitsmedizinisches Unternehmen. Die kennen dann schon ihre Pappenheimer (sprich Gemeinden und Firmen) und wissen, wie sie an das Geld der Auftraggeber kommen. Aber: Die Gemeinde hat nun eine offene Rechnung, nicht der AGT. Und was die Gemeinde nun tut, ist ihre Sache. Nicht Sache des Arztes. MEIN VORSCHLAG an die Thread Opener'in: Persönliches Gespräch suchen, wenn niedergelassener Arzt (also Arbeitsmediziner), dann vielleicht mit 'was Süssem und 'ner Packung Kaffee um Entschuldigung bitten? ___ Off topic: Der Tenor unter den Niedergelassenen ist gerade folgender: Sie fühlen sich als die Ärs..e der Nation, manche Patienten kommen und gehen wann sie wollen. Die Personalkosten für Sprechstundenhilfen haben sie trotzdem. Da kostet also eine halbe Stunde "Stillstand" Geld, welches eigentlich mit ca. 130 Euro Einnahme verplant war. Das macht unzufrieden und wenn jeder Schlüsseldienst und PC "Fritze" alles in Rechnung stellt, was legitim ist. Warum dürfen die Niedergelassenen das nicht auch? Die Leistung war ja geplant und vorbereitet. ___ Noch mehr Off Topic: Hier in Schweden gibt es satte Rechnungen, wenn Du einen Termin versäumst. Also auch, wenn die Behandlung eigentlich ohne Patienten-Abgabe gewesen wäre. Die Preisangaben hängen überall in den Betriebsstätten aus. Anders herum (wenn Dein Arzt Dich vergisst) -> Pech gehabt. Also nicht jammern in Deutschland, Ihr habt es aus Patientensicht wirklich noch gut! Und hier werden oft Patienten vergessen. Da kann ich Geschichten erzählen... | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 741596 | |||
Datum | 12.10.2012 10:15 | 24956 x gelesen | |||
Sei ein Mann (oder wie geht der Spruch) und stehe zu DEINEM Fehler.... SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 741597 | |||
Datum | 12.10.2012 10:16 | 24425 x gelesen | |||
Hallo, habe unten mal etwas ausführlich geantwortet. Ich denke, dass das Problem sich so lösen wird. Ich würde selbst auf keinen Fall etwas bezahlen. Weil: - Die "Routine" Planung und Durchführung Arztbesuch ist stark verbesserungswürdig -> Siehe andere Wehren und deren "Routinen". - Wegen Ehrenamt und so... kann es nicht sein, dass man DIR Kosten aufbürdet. Da versemmeln Gemeinden ganz andere Summen. - Auch unter den Niedergelassenen werden Serviceleistungen diskutiert und teils angeboten wie SMS Benachrichtigung, ev Brief, Mail usw. Das hilft, die Compliance der Patienten enorm zu verbessern. Du bist nicht die Erste, die dieses Problem hat und man will ja auch niemanden vergrätzen. Grüße Frank | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 741600 | |||
Datum | 12.10.2012 10:44 | 24521 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Wärst du so nett und kämst mal auf den Boden zurück?! Warum so unfreundlich? Geschrieben von Peter L. Sicher kann der Arbeitsmediziner den Termin in Rechnung stellen. So wie ich das allerdings verstehe wurde der Termin veranlasst. Also geht die Rechnung an den Besteller. Wobei ich dann eher über den Arzt nachdenken würde..... Also zumindest bei uns werden die G26.3-Untersuchungen durch einen arbeitsmedizinischen Dienst durchgeführt, der als GmbH fungiert, damit eine Firma wie jede andere auch ist. Und wenn dort jemand einen Termin (fest) gebucht hat, dann will die Firma diese Zeit auch bezahlt haben egal ob der Angemeldete nun zum vereinbarten Termin erscheint oder eben auch nicht. Meiner Meinung nach auch verständlich - man stelle sich vor, jeder zweite würde seinen Termin nicht wahrnehmen und der Arbeitsmediziner dann jeweils kein Geld einnehmen... dann kann er den Laden gleich zu machen! Natürlich muss die Gemeinde als "Arbeitgeber" erst einmal die (Ausfall-)kosten übernehmen. Nun stell Dir aber einmal vor, von 10 AGT, die pro Jahr einen Termin beim Arbeitsmediziner haben, erscheinen drei einfach nicht und sagen vorher auch nicht ab. Dann bleibt die Gemeinde da auf Kosten von rund 300 (?) EUR pro Jahr sitzen. Erklär' das mal bitte dem Steuerzahler, der für diese (unnötigen) Zusatzkosten aufkommen muss. Wie gesagt: Ich denke mal, dass keine Stadt/Gemeinde seinem ehrenamtlich täigen FA den Kopf abreißen wird, wenn er mal etwas vergisst. Und oftmals wird dann das Ausfallhonorar des Arbeitsmediziners sicherlich auch stillschweigend hingenommen und bezahlt. Wenn das aber irgendwann überhand nimmt, dann muss die Stadt/Gemeinde meines Erachtens etwas unternehmen. So etwas kann, gerade bei kleineren Gemeinden, ganze Haushalte sprengen. Plötzlich krank zu werden - OK, das kann jedem und jederzeit passieren. Oder ein plötzlich dazwischen kommender geschäftlicher Termin oder der Ausfall eines Babysitters. Das kann alles vorkommen. Ein Anruf - je früher desto besser - und die Sache ist erledigt, der Arbeitsmediziner kann die Zeit anderweitig planen und nutzen. Aber einen Termin zu vergessen (auch wenn Vergessen nur menschlich ist!) sehe ich schon irgenndwo als Verschulden des "Arbeitehmers"/FA an. Wozu gibt es schließlich Kalender, Notizzettel am Kühlschrank - oder die schien unendlichen Möglichkeiten, die einem Computer, Handy & Co. heutzutage bieten? MkG Kay - meine persönliche Meinung - | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741603 | |||
Datum | 12.10.2012 10:53 | 24342 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Kay S. Warum so unfreundlich? Das war noch nicht mal im Anflug unfreundlich. Den Rest mit dem Honorar haben wir ja nun bereits gestern und auch heute Früh noch ausreichend beleuchtet. Natürlich ist das Vergessen sicher bei der Deliquentin liegend, nur ob man sie in Regress nehmen kann? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 741604 | |||
Datum | 12.10.2012 10:54 | 24291 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Natürlich ist das Vergessen sicher bei der Deliquentin liegend, nur ob man sie in Regress nehmen kann? Warum nicht!? SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741605 | |||
Datum | 12.10.2012 10:56 | 24273 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Warum nicht!? Weil wegen "Wer bestellt, bezahlt"? Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 741607 | |||
Datum | 12.10.2012 11:02 | 24249 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick W.Gibt es echt Feuerwehren, bei denen das so läuft? Nicht ganz, aber fast: Es wird mit genügend Vorlauf (von der Stadtverwaltung) ein Termin beim Arzt ausgemacht und dem AGT schriftlich mitgeteilt. Wenn er an dem Termin nicht kann, macht er selbst einen neuen Termin mit dem Arzt aus. Thomas | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 741610 | |||
Datum | 12.10.2012 11:26 | 24164 x gelesen | |||
Tja die Alternative wäre eine strikte Kontingentierung derartiger Ausgaben... Und wer ausser der Reihe was will zahlt selbst... SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 741612 | |||
Datum | 12.10.2012 11:31 | 24256 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Geschrieben von Peter L. Bei mir wäre das "warum nicht" ganz einfach: Dann bin ich eben kein AGT mehr. Wenn sich die Gemeinde das leisten kann, bitte. Viele können nicht (mehr). Abgesehen davon kenne ich es auch nur so, dass man gesagt bekommt "Du must jetzt zu G26" und ich gehe dann hin. Zu einem Termin, zu dem es mir passt. Nicht mal der Arzt wird einem überall vorgeschrieben. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 741619 | |||
Datum | 12.10.2012 12:11 | 24219 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Bei mir wäre das "warum nicht" ganz einfach: Dann bin ich eben kein AGT mehr. Wenn sich die Gemeinde das leisten kann, bitte. Viele können nicht (mehr). ... oder man gesteht sich ganz einfach mal ein, dass man selbst einen Fehler gemacht hat und trägt dann eben auch die Konsequenzen - in diesem Falle die Kosten. Wie schon gesagt: Ich persönlich würde als Verantwortlicher der Stadt/Gemeinde die Kosten als "Ehrenamts-Bonus" auch nicht in Rechnung stellen - es sei denn, das kommt entschieden zu oft vor. Geschrieben von Linus D. Abgesehen davon kenne ich es auch nur so, dass man gesagt bekommt "Du must jetzt zu G26" und ich gehe dann hin. Zu einem Termin, zu dem es mir passt. Nicht mal der Arzt wird einem überall vorgeschrieben. Ist bei uns genauso geregelt, nur der ausführende arbeitsmedizinische Dienst ist vorgeschrieben. Aber ob der Termin nun gesetzt oder selbst abgesprochen worden ist, ist für das eigentliche Problem aber doch irrelevant. Denn in beiden Fällen hätte der Termin bei Problemen rechtzeitig abgesagt werden können. In diesem Fall wäre dafür sogar 1 Woche Zeit gewesen, da der Termin ja aufgrund eines zuvor erfolgten ärztlichen Eingriffs nicht einzuhalten war. Und selbst, wenn die Anmeldung beim Arbeitsmediziner direkt über die Wehr erfolgt wäre, dann hätte hier auch ein Hinweis an der Verantwortlichen gereicht und dieser hätte den Termin dann storniert. MkG Kay - meine persönliche Meinung - | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 741623 | |||
Datum | 12.10.2012 12:21 | 24213 x gelesen | |||
Geschrieben von Kay S.In diesem Fall wäre dafür sogar 1 Woche Zeit gewesen, da der Termin ja aufgrund eines zuvor erfolgten ärztlichen Eingriffs nicht einzuhalten war.Version Grau: Es gibt Eingriffe, da hat man in der Woche danach so ziemlich alles im Kopf, außer so eine Terminabsage. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 741633 | |||
Datum | 12.10.2012 13:06 | 24183 x gelesen | |||
Hätte sie sich nicht eh ausm aktiven Dienst abmelden müssen, wenn der Eingriff ein Bestehen der G26 unmöglich gemacht hätte? SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 741634 | |||
Datum | 12.10.2012 13:11 | 24045 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Version Grau: Sicher. Solche gravierenden Eingriffe schließe ich von meiner Argumentation genauso wie Unfälle etc. mal aus. Da kann man von niemandem verlangen, einen Termin abzusagen. Und als Kommune würde ich da dann erst recht auf die Kostenforderung verzichten. Ich gehe da in der Argumentation (allgemein) eher von Vergessen durch Schusseligkeit oder auch Gleichgültigkeit aus. Und letzteres dürfte sicherlich in Feuerwehr-Deutschland öfters vorkommen als mancheiner denkt ("Achja, da war ja noch was... naja, ist ja nicht soooo wichtig..."). MkG Kay - meine persönliche Meinung - | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 741636 | |||
Datum | 12.10.2012 13:15 | 24126 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Hätte sie sich nicht eh ausm aktiven Dienst abmelden müssen, wenn der Eingriff ein Bestehen der G26 unmöglich gemacht hätte? Warum? Wo steht denn, dass Sie die G26 durch den Eingriff nicht bestanden hätte? Es ging lediglich um den versäumten Termin. Und es gibt auch Erkrankungen, die weder die Untersuchung G26 noch die Mitwirkung am aktiven Dienst tangieren... MkG Tom -Meine Meinung- | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 741640 | |||
Datum | 12.10.2012 13:21 | 24014 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Natürlich ist das Vergessen sicher bei der Deliquentin liegend, nur ob man sie in Regress nehmen kann? Ich sehe da noch ein anderes Problem (jetzt nicht auf den speziellen Fall im Ausgangspost bezogen!). Wenn die Kommune solche Kosten nun generell nicht an den nicht erschienenen FA weitergibt... dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der ein oder andere sich auch kurzfristig gegen den Termin entscheidet, weil ihm etwas anderes wichtiger erscheint und ihm ja keine Nachteile durch sein Fernbleiben entstehen. Ich denke da an so banale Fälle wie "Oma hat zum Kaffee eingeladen" oder "die Kollegen wollen in der Mittagspause den neuen Italiener um die Ecke ausprobieren". Dann gehe ich da eben mit und lasse mir hinterher nen neuen Termin beim Arbeitsmediziner geben... kann ja hinterher sagen, ich hätte den Termin vergessen. MkG Kay - meine persönliche Meinung - | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741643 | |||
Datum | 12.10.2012 13:27 | 24511 x gelesen | |||
Ich stehe zu meinem Fehler, aber wie schon gesagt ich kann es halt nicht rückgängig machen | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741645 | |||
Datum | 12.10.2012 13:32 | 24050 x gelesen | |||
Mir wurde es nicht schriftlich mitgeteilt und ich es wurde mir nur über meine Mutter weiter geleitet. Sonst war es so das zwei bis drei Wochen vorher einen Zettel bekommen haben wann und mit der Uhrzeit. | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741647 | |||
Datum | 12.10.2012 13:39 | 24212 x gelesen | |||
Danke für die Antwort. Ich lass es jetzt einfach auf mich zu kommen, mal sehen was passiert. Ich weiß ich habe einen Fehler gemacht, aber ich denke einfach das hätte jemanden anderen auch passieren können. | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 741648 | |||
Datum | 12.10.2012 13:40 | 24068 x gelesen | |||
Sie Schrieb Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ich habe halt vergessen den Termin zu verschieben, weil ich die Woche vorher etwas vom Arzt entfernt bekommen habe. Das liest sich für mich so als ob eine Teilnahme an der Untersuchung nicht möglich gewesen ist. SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 741649 | |||
Datum | 12.10.2012 13:42 | 24490 x gelesen | |||
Warst du denn schon mit oder ohne deinem Wehrführer bei der Gemeinde!? So nach Motto, Sorry hab Mist gebaut, wie lösen wir das Problem? Bis jetzt hast du ja laut deiner Darstellung noch nix schriftliches, oder? Und etwas das noch nicht geschrieben wurde zu ändern ist meist leichter als wenn es schon niedergeschrieben ist! SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741651 | |||
Datum | 12.10.2012 13:46 | 24306 x gelesen | |||
Mein Vater ist der Wehrfüher und er hatte am gleichen Tag noch mit denen von der Gemeinde telefoniert. Und ich habe auch schon versucht da anzurufen, aber leider war besetzt und jetzt haben die schon zu. Muss also bis nächste Woche warten | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 741652 | |||
Datum | 12.10.2012 13:47 | 24101 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.Hätte sie sich nicht eh ausm aktiven Dienst abmelden müssen, wenn der Eingriff ein Bestehen der G26 unmöglich gemacht hätte? Geschrieben von René H.
Hm, ich hoffe du merkst es selber... MkG Tom -Meine Meinung- | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741654 | |||
Datum | 12.10.2012 13:50 | 24138 x gelesen | |||
Ja das stimmt. Ich hatte eine kleine OP und konnte deswegen nicht zur Untersuchung. Ich habe es vergessen, nicht weil mir das egal ist oder so, aber so etwas kommt vor. Und der Wehrführer (mein Vater) wußte das, also das ich eine OP hatte. | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 741656 | |||
Datum | 12.10.2012 13:52 | 24103 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas G.
Teilnahme aus medizinischen Gründen nicht möglich SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 741657 | |||
Datum | 12.10.2012 13:54 | 24107 x gelesen | |||
Irgendwie habt ihr in der Wehr ein Kommunikationsproblem! SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741661 | |||
Datum | 12.10.2012 13:59 | 24012 x gelesen | |||
Wieso ein Kommunikationsproblem? Den Termin hat ja nicht der WF gemacht, sondern der AGW. | |||||
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Autor | Anik8a K8., Tarp / Deutschland | 741664 | |||
Datum | 12.10.2012 14:09 | 24050 x gelesen | |||
Ich habe noch nie etwas was wegen der FF ist vergessen, das war das erste Mal. Ich bin jetzt seit neun Jahren in der Stammwehr und bin seit sieben Jahren AG. Ich war immer da wenn was war. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 741677 | |||
Datum | 12.10.2012 15:10 | 24076 x gelesen | |||
Geschrieben von Anika K.Danke für die Antwort. Ich lass es jetzt einfach auf mich zu kommen, mal sehen was passiert. Das ist das einzig Richtige, was Du machen kannst. Lass Dich nicht heiß machen. Erst recht nicht, wenn die von Dir weiter oben angeführten Umstände zur "Informationspolitik" stimmen. Geschrieben von Anika K. Ich weiß ich habe einen Fehler gemacht, aber ich denke einfach das hätte jemanden anderen auch passieren können. Es ist sehr lobenswert, dass Du so offen einen "Fehler" eingestehst, wobei man noch überlegen kann, ob "Termin den ein anderer für mich gemacht hat und die Info dazu über drei Ecken kam nicht wahrnehmen", ein "Fehler" ist ... Für meine Begriffe gilt hier eher der Passus "Wer nichts macht, macht nichts verkehrt" und das sollte sich der ein oder andere Entscheider in Feuerwehrdeutschland mal zu Herzen nehmen. Also Kopf nicht in den Sand stecken, die Lust an der Feuerwehr wegen so nem "Kinnerkram" nicht verlieren und einfach der Dinge harren, die da kommen. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741709 | |||
Datum | 12.10.2012 18:13 | 24017 x gelesen | |||
Passenderweise heute bei Radio Chemnitz gehört, dass es jetzt ein Urteil gegen die Berechnung des Honorars bei einem verpassten Termin gibt. Auf der Internetseite des Senders ist die Nachricht aber nicht zu finden. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Erfurt / Thüringen | 741710 | |||
Datum | 12.10.2012 18:16 | 23918 x gelesen | |||
Teilnahme aus medizinischer Sicht nicht möglich und aufgrund der OP ein nicht bestehen sind schon unterschiedliche paar Schuhe.... MkG Tom -Meine Meinung- | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 741718 | |||
Datum | 12.10.2012 19:11 | 24113 x gelesen | |||
Habe gefunden: http://www.gmx.net/themen/gesundheit/krankheiten/628lnqe-arzthonorar-versaeumten-termin Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 741907 | |||
Datum | 15.10.2012 14:07 | 23884 x gelesen | |||
Hallo Anika, Da ja Dein Pa der Wehrführer ist, sollten wie du bereits geschrieben hast, die normalen Möglichkeiten im Rahmen des "kurzen Dienstweges" ausgeschöpft worden sein. (Nehme ich an, bzw. was ich den vorhergehenden Postings entnehmen kann) Das nun die Gemeinde von Dir Geld haben möchte, finde ich persönlich ein starkes Stück. Nebenbei sollst Du aber weiterhin der Feuerwehr (und damit der Gemeinde) dienen, womöglich noch als Atemschutzgeräteträger? - Nun, die sollten den Arzt eher ins Gebet nehmen und nicht die entsprechenden (ich nehme an, ehrenamtlich tätigen) FW-Dienstleistenden. Aber da sieht man wieder, was die FWs den Gemeinden tatsächlich wert sind, Verschulden hin oder her... Warum kann man als Gemeinde nicht einfach mal was auf dem kleinen Dienstweg lösen, anstatt alles 100% nach Amtsschimmel abzureiten? Anika, halte mich (uns) auf dem Laufenden, bin recht neugierig, was dabei rauskommt. http://www.feuerwehr-saal.de Tue einem Hund 3 Minuten Gutes und er wird es Dir 3 Jahre danken. Tue einer Katze 3 Jahre Gutes, sie hat es nach 3 Minuten vergessen. "Katzen haben Personal" | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 741935 | |||
Datum | 15.10.2012 18:45 | 23801 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anika K. und jetzt will die Gemeinde mir die Kosten übertragen Übertragen kann die Gde erst mal gar nix ! FW ist öffentliches Recht - demzufolge könnte eine Rückforderung der unnötigen Arztkosten möglich sein, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Mir ist da jetzt so aus dem Stehgreif aber keine Rechtsvorschrift geläufig, nach der die Gde einen Anspruch gegen die haben könnte. Schreiben, fordern, zedern etc. kann die Gde natürlich - mehr aber auch nicht. Abwarten - und Tee trinken... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 741938 | |||
Datum | 15.10.2012 19:13 | 23728 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.FW ist öffentliches Recht -, was allerdings privatrechtliches Handeln ganz und gar nicht ausschließt. Und das Rechtsverhältnis von Arzt, Kommune und Patient ist in dem Fall doch eindeutig privatrechtlich. Oder sagt ihr nach dem großen Brötchen-und-Werfer-Feuer dem Bäcker, dass ihr die Brötchen nicht bezahlt, weil es leider keine kaufvertragsähnliche Grundlage im öffentlichen Recht gibt? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 741945 | |||
Datum | 15.10.2012 19:46 | 23626 x gelesen | |||
Hallo, das Verhältnis der FW-Frau / -Mann zur Gemeinde ist doch wohl ausschließlich öffentlich-rechtlicher Natur. Und nur darauf kommt es an, denn nur aus diesem Dienstverhältnis kann sich evtl. ein Anspruch der Gemeinde ableiten lassen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 741947 | |||
Datum | 15.10.2012 19:52 | 23685 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Und das Rechtsverhältnis von Arzt, Kommune und Patient ist in dem Fall doch eindeutig privatrechtlich Du must das Dienstvetrhältnis FW / Gde (öffentliches Recht) von dem Untersuchungsauftrag trennen. Das sind zwei paar Schuhe. Auch wenn die Untersuchung privatrechtlich ist, bleibt das Dienstverhältnis FW im öffentlichen Recht. Natürlich muss die Gde (wenn nix anderes vereinbart ist), die versäumte Untesuchung bezahlen. Von der FW-Frau / -Mann zurückfordern kann die Gde diese Kosten aber nur, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt, uns die sehe ich gerade nicht (zumindest im RLP-Recht). MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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