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Thema | KBR in Bayern | 30 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 741483 | |||
Datum | 11.10.2012 13:08 | 16936 x gelesen | |||
Hallo zusammen, mal ne Frage an die Bayrischen Kollegen. Wer hat im Landkreis einen Hauptamtlichen KBR und bei wem wird das ganze nebenbei gemacht. Gruß Holger | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 741500 | |||
Datum | 11.10.2012 15:24 | 13748 x gelesen | |||
Im Landkreis Regensburg wirds nebenbei gemacht. Wobei sich das vermischt, weil der KBR hauptamtlich bei der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg angestellt ist. Hauptamtlich wirst am Land in Bayern keine finden. Zumindest wär mir nix bekannt. Die Jungs sind aber alle im ÖD an entsprechenden Stellen, weil sie aufgrund ihrer vieler Zugehörigkeiten in Verbänden viel auf Achse sind und das im Rahmen vom Jahresurlaub gar nicht ginge. Entsprechend also fast hauptamtlich. MkG, Sascha Kameradschaftliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Diet8er 8C., Naila / Bayern | 741502 | |||
Datum | 11.10.2012 15:32 | 13229 x gelesen | |||
Hof (kreisfreie Stadt): SBR hauptamtlich Hof (Landkreis): KBR ehrenamtlich, im Hauptberuf selbständig Grüße aus dem Norden (Bayerns) Meine Meinung ist öffentlich, man kann sie teilen, muss aber nicht. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern | 741504 | |||
Datum | 11.10.2012 15:58 | 13260 x gelesen | |||
Hallo Holger, siehe auch Art. 20 Abs. 1 BayFwG: (1) Der Kreisbrandrat, die Kreisbrandinspektoren und die Kreisbrandmeister sind Ein KBR kann damit also gar nicht hauptamtlich tätig sein würde ich sagen. Allerdings ist es auch bei uns so, dass unser KBR mittlerweile beruflich beim Landratsamt im Sachgebiet Katastrophenschutz beschäftigt ist. Es handelt sich bei meinen Beiträgen ausschließlich um meine persönliche Meinung ! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden, aktuell Charlotte / NW / NC, USA | 741506 | |||
Datum | 11.10.2012 16:10 | 13491 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha J.Die Jungs sind aber alle im ÖD an entsprechenden Stellen, weil sie aufgrund ihrer vieler Zugehörigkeiten in Verbänden viel auf Achse sind und das im Rahmen vom Jahresurlaub gar nicht ginge. Da das nicht nur in Bayern so ist, würde mich mal interessieren warum man das von Seiten der Verwaltung jemanden offiziell auf eine Stelle setzt. in der derjenige praktisch gar nicht (oder nur sehr wenig?) tätig wird und man die Stelle nicht gleich "hauptamtlicher KBM" nennt. Bezahlt werden muss die Stelle doch in beiden Fällen. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z8., Grafenrheinfeld / Magdeburg / Bayern / Sachsen-Anhalt | 741510 | |||
Datum | 11.10.2012 16:21 | 13109 x gelesen | |||
Bei uns im Landkreis Schweinfurt ist der KBR ehrenamtlich. | |||||
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Autor | Hara8ld 8K., Augsburg / Bayern | 741574 | |||
Datum | 11.10.2012 23:47 | 13008 x gelesen | |||
Hallo, der KBR im Lkrs. Augsburg ist hauptamtlich im Landratsamt angestellt. Dies ist schon seit Jahren so. Mit Erreichen der Altersgrenze des vorrigen KBR wurde ein neuer KBR gewählt, der dann automatisch den Sachbearbeiter-Posten im LRA bekommen hat. Gruß, Harald | |||||
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Autor | Andy8 G.8, Neusäß / Bayern | 741577 | |||
Datum | 12.10.2012 00:17 | 12926 x gelesen | |||
wobei man nicht weiß, was in diesem Fall besser wäre......(ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen) Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 741812 | |||
Datum | 14.10.2012 16:32 | 12893 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.siehe auch Art. 20 Abs. 1 BayFwG: es war Anfang der 90iger mal im Gespräch im damaligen BLaBuK das in Richtung von Hauptamtlichen zu öffnen, wie es z.B. in BaWü der Fall ist. Das Projekt wurde aber m.W. nach massiven Protesten aus dem LFV eingestellt... M.E. ist sowas ehrenamtlich nebenbei kaum mehr leistbar, von fähigen Leuten in einer normalen Arbeitsumgebung und mit Familie bei oft über 100 Feuerwehren .... Teilweise findet man dann halt Lösungen mit Anstellung im LRA o.ä. Das ändert aber nichts am Qualifikationsproblem... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 741817 | |||
Datum | 14.10.2012 16:48 | 12576 x gelesen | |||
Volle Zustimmung... :-( Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 741833 | |||
Datum | 14.10.2012 17:59 | 12565 x gelesen | |||
Ich kannte den letzten KBI des Altlandkreises Aschaffenburg der mit der Kreisgebietsreform auch erster KBR des neuen Landkreises wurde. Er erzählte mir Anfang der 80er Jahre: "Als ich damit angefangen habe, hab ich zwei Ordner übernommen. Heute habe ich zwei Wände voll an Ordnern." Er war noch bei der Sparkasse beschäftigt, sein Nachfolger schon auf dem Landratsamt. Letztlich wird es immer schwieriger so ein Amt vernünftig als Ehrenamt zu führen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 741839 | |||
Datum | 14.10.2012 18:19 | 12558 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Letztlich wird es immer schwieriger so ein Amt vernünftig als Ehrenamt zu führen. Warum auch? In Hessen ist der letzte ehrenamtliche KBI etwa vor fünf Jahren in Pension gegangen. Zumal dem KBI abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Leitstelle, Rettungsdienst und KatS unterstehen... Üblich ist der Inspektorenlehrgang. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 741840 | |||
Datum | 14.10.2012 18:21 | 12556 x gelesen | |||
Servus, unser jetziger Rat ist selbständiger Handwerksmeister und macht die Tätigkeit als KBR in Teilzeit. Die letzten Räte waren aber alle im Landratsamt angestellt. Da hat´s am Anfang aber Probleme mit der Einstufung gegeben, v.a. wg. der Bezahlung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741868 | |||
Datum | 14.10.2012 23:02 | 12477 x gelesen | |||
Servus Holger, Geschrieben von Holger S. Wer hat im Landkreis einen Hauptamtlichen KBR und bei wem wird das ganze nebenbei gemacht. bei uns im Landkreis quasi "nebenbei"... zwar im öD beschäftigt (im Landratsamt), aber nicht im Bereich der öffentlichen Sicherheit, sondern in der Umweltbehörde mit eigenen Aufgaben. Freistellung für die KBR-Aufgaben wurde gewährt. Generell für Bayern würde ich übrigens aus dem Stehgreif sagen, dass rund die Hälfte in irgendeiner Weise im öD arbeitet - dabei oftmals auch direkt im Landratsamt. Auf der "anderen"Seite sind oftmals Selbständige vertreten. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741870 | |||
Datum | 14.10.2012 23:13 | 12379 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha J.Im Landkreis Regensburg wirds nebenbei gemacht. Wobei sich das vermischt, weil der KBR hauptamtlich bei der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg angestellt ist. Jepp, ist so. Begrüßt er am Montag eigentlich immer noch die Lehrgangsteilnehmer? Geschrieben von Sascha J. Hauptamtlich wirst am Land in Bayern keine finden. Zumindest wär mir nix bekannt. Ja und nein. Hauptamtlich im Sinne von "voller" (also 100%-)Stelle als KBR wirst Du wahrscheinlich in ganz Bayern keinen finden. Anstellung im Landratsamt (z.B. Kreisbauhof, Atemschutzwerkstatt, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz, Bauaufsicht) aber durchaus desöfteren... die genannten Beispiele sind alle aus Oberbayern. Geschrieben von Sascha J. Die Jungs sind aber alle im ÖD an entsprechenden Stellen, weil sie aufgrund ihrer vieler Zugehörigkeiten in Verbänden viel auf Achse sind und das im Rahmen vom Jahresurlaub gar nicht ginge. Da muss ich Dich jetzt mal enttäuschen: das mag für manche durchaus so gelten, aber sicher nicht für alle! Ich kenne einige, die im öD beschäftigt sind, und trotzdem nicht zu jedem Verbandstermin eine Freistellung erhalten.... Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741871 | |||
Datum | 14.10.2012 23:16 | 12524 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E.Da das nicht nur in Bayern so ist, würde mich mal interessieren warum man das von Seiten der Verwaltung jemanden offiziell auf eine Stelle setzt. in der derjenige praktisch gar nicht (oder nur sehr wenig?) tätig wird und man die Stelle nicht gleich "hauptamtlicher KBM" nennt. Vielfach repräsentiert der "Stelleninhaber" mit der Verbandstätigkeit ja auch seinen Landkreis. Daher wird das von der Politik durchaus auch unterstützt. Ist übrigens in vielen anderen Bereichen des öD auch so, z.B. Lehrtätigkeiten im Bereich der Aus- und Fortbildung (ich kann da aus eigener Erfahrung sprechen)! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741872 | |||
Datum | 14.10.2012 23:21 | 12423 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Zumal dem KBI abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Leitstelle, Rettungsdienst und KatS unterstehen... Wenn wir mal einen Blick in die durchaus umfassende bayerische Rechtslehre werfen, werden wir feststellen, dass dem KBR als Aufgabe "lediglich" der abwehrende Brandschutz (Fachaufsicht) zugewiesen ist... Für die anderen Aufgaben gibt es andere Verantwortlichkeiten: - vorbeugender Brandschutz: Bauaufsichtsbehörde, in Städten mit BF ist es deren Aufgabe (also der BF) - Leitstelle: Landkreis - Rettungsdienst: Landkreis - KatS: Landkreis Ist meines Erachtens mit Hessen also - rein aufgabenbezogen - überhaupt nicht vergleichbar! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741873 | |||
Datum | 14.10.2012 23:24 | 12378 x gelesen | |||
Servus Anton, Geschrieben von Anton K. Da hat´s am Anfang aber Probleme mit der Einstufung gegeben, v.a. wg. der Bezahlung. das wird vor allem das Problem sein, wenn ein KBR mit Übernahme seines Amtes in einem LRA zu arbeiten beginnt... und wird auch entsprechend diskutiert. Was kann er in einem LRA mit seiner "freiberuflichen" Ausbildung denn schon großartig tun? Was macht er, wenn er mal nicht mehr KBR ist? Fragen über Fragen :-) Gruß Markus | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 741876 | |||
Datum | 15.10.2012 07:22 | 12437 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Markus R. Vielfach repräsentiert der "Stelleninhaber" mit der Verbandstätigkeit ja auch seinen Landkreis. Jetzt bin ich verwirrt. Ist der KBR gleichzeitig für den Verband tätig? Das wäre ja so, als wenn der Geschäftsführer meines Arbeitgebers gleichzeitig Betriebsrat wäre. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741877 | |||
Datum | 15.10.2012 07:31 | 12378 x gelesen | |||
Servus Thorsten, Geschrieben von Thorsten H. Ist der KBR gleichzeitig für den Verband tätig? Das wäre ja so, als wenn der Geschäftsführer meines Arbeitgebers gleichzeitig Betriebsrat wäre. ja und nein. Es gibt KFV, da ist der KBR gleichzeitig auch der Vorsitzende des KFV... bei mir im Landkreis ist das z.B. nicht so, da gibt es einen "eigenen" KFV-Vorsitzenden. In Oberbayern sind außerdem z.B. gemäß Satzung alle KBR Mitglied des BFV-Ausschusses. Oftmals sind die KBR aber auch Mitglied in einem Fachbereich des Bezirksfeuerwehrverbandes (z.B. Ausbildung, Katastrophenschutz etc.). Wird er dort dann tätig, ist es Verbandsarbeit. Und durch seine Mitarbeit repräsentiert er eben auch seinen Landkreis... Geschrieben von Thorsten H. Jetzt bin ich verwirrt. Keine Angst, geht mir manchmal auch so :-) Gruß Markus | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 741937 | |||
Datum | 15.10.2012 19:10 | 12192 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus R.dass dem KBR als Aufgabe "lediglich" der abwehrende Brandschutz (Fachaufsicht) zugewiesen ist Sowas hatte ich befürchtet, deswegen hatte ich benannt, was der KBI bei uns verantwortet. Trotzdem bleibt die Frage wie ein ehrenamtlicher KBR Kontakt zu den Ämtern hält, wenn er tagsüber für sich Geld verdient... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 741944 | |||
Datum | 15.10.2012 19:40 | 12113 x gelesen | |||
Servus, unser KBR hat einen oder zwei Tage, an denen er im Landratsamt sitzt und seine verwaltungstechnischen Aufgaben erledigt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Herb8ert8 F.8, Oberursel / HE | 741960 | |||
Datum | 15.10.2012 22:11 | 12023 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus R.- vorbeugender Brandschutz: Bauaufsichtsbehörde, in Städten mit BF ist es deren Aufgabe (also der BF) Das ist in Hessen nicht anders ! In Hessen ist der Kreisbrandinspektor für den Bereich des abwehrenden Brandschutzes (Aufsicht) zuständig - HBKG - und die Gefahrenverhütungsschauen - GVSVO. Aus den einschlägigen Vorschriften läßt sich eine weitere Zuständigkeit für den Rest der aufgeführten Punkte nicht ableiten. In den meisten Landkreisen sind die o.g. Bereiche organisatorisch in einem Amt zusammengefasst, weil man erkannt hat, dass hier Schnittstellen vorhanden sind und es einfach sinnvoll ist. Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Das das in einigen Bundesländern überhaupt noch ehrenamtlich abgebildet wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen - kopfschüttel ............. Gruß | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 741968 | |||
Datum | 15.10.2012 22:37 | 11963 x gelesen | |||
Servus, wieso kopfschüttel? Zum größten Teil klappt das doch wunderbar. Freilich macht ein hauptamtlicher KBR bestimmt Sinn. Aber unser System hat sich bewährt, warum unbedingt ändern? Außerdem hat er ja noch lange nicht so viele Aufgaben wie euer KBI in Hessen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 741969 | |||
Datum | 15.10.2012 22:46 | 11992 x gelesen | |||
Geschrieben von Herbert F.Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Das das in einigen Bundesländern überhaupt noch ehrenamtlich abgebildet wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen - kopfschüttel ............. Hallo Herbert, so ein Landkreis besteht ja nicht nur aus einem Häuptling und viel Fußvolk sondern es gibt ja auch diverse Ebenen dazwischen. So z.B. 1 Kreisbrandrat, 2-3 Kreisbrandinspektoren, die wiederum 2 Kreisbrandmeister haben. Daneben gibts noch Kreisbrandmeister mit diversen Fachaufgaben. Somit besteht die Führung in einem Landkreis aus einem Personenkreis von 10 bis 15 Leuten. Es kommt somit aus meiner Sicht nicht nur auf die Frage drauf an ob der KBR haupt- oder ehrenamtlich ist, sondern vielmehr wie die ganze Führung organisiert und strukturiert ist. Auch ein hauptamtlicher KBR bringt nicht nur Vor- sondern auch Nachteile mit sich. Schöne Grüße Flo Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741973 | |||
Datum | 15.10.2012 23:12 | 11944 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder P.Sowas hatte ich befürchtet, deswegen hatte ich benannt, was der KBI bei uns verantwortet. Das liegt in erster Linie am Gesetzgeber, was der für Aufgaben in den einschlägigen Vorschriften vorsieht, und nicht daran, was einzelne vielleicht wollen oder können. Wenn ein KBR in Bayern im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz arbeitet/ eingesetzt wird, kann es durchaus auch sein, dass er für Rettungsdienst/ KatS/ ILS zuständig ist... oder eben auch nicht. Ich kenne wenigstens einen Landkreis, da war es durchaus auch umstritten, ob sich der KBR als Leiter des Fachbereichs Brand- und Katastrophenschutz bewerben sollte/ durfte oder nicht. Geschrieben von Lüder P. Trotzdem bleibt die Frage wie ein ehrenamtlicher KBR Kontakt zu den Ämtern hält, wenn er tagsüber für sich Geld verdient... Die, die ich kenne, haben in aller Regel ihre festen Tage bzw. Zeiten, zu denen sie im LRA sind und dort ihre Termine/ Besprechungen wahrnehmen. Klappt auch, vor allem, wenn der vorbeugende (also bauliche) Brandschutz nicht dabei ist. Der Rest ist durchaus auch, wie von Florian F. geschrieben, eine Frage der Organisation der gesamten Kreisbrandinspektion. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741974 | |||
Datum | 15.10.2012 23:13 | 11874 x gelesen | |||
Servus Anton, Geschrieben von Anton K. unser KBR hat einen oder zwei Tage, an denen er im Landratsamt sitzt und seine verwaltungstechnischen Aufgaben erledigt. machen viele andere auch so! Oder sie haben ihre Leute in der KBI, die ihre "Aufgaben bei den Behörden" für sie wahrnehmen. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741975 | |||
Datum | 15.10.2012 23:28 | 11853 x gelesen | |||
Servus Herbert, Dein kopfschütteln kann ich ehrlich gesagt nicht in allen Punkten nachvollziehen. Geschrieben von Herbert F. Das ist in Hessen nicht anders ! Die Unterschiede - zumindest, was die Aufgaben betrifft - sind also offenbar gar nicht so groß, wobei Geschrieben von Herbert F. und die Gefahrenverhütungsschauen - GVSVO wenn die den bayerischen Feuerbeschauen ähneln, dann gibt es hier definitiv einen Unterschied: dafür sind in Bayern die Kommunen zuständig. Geschrieben von Herbert F. In den meisten Landkreisen sind die o.g. Bereiche organisatorisch in einem Amt zusammengefasst, weil man erkannt hat, dass hier Schnittstellen vorhanden sind und es einfach sinnvoll ist. Das ist in Bayern in aller Regel nicht so viel anders, das "Amt" heißt hier halt "Öffentliche Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz" und beinhaltet nach Geschäftsverteilungsplan auch den Rettungsdienst - wobei diese Aufgabe durch die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ausgeführt werden. Geschrieben von Herbert F. Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Stimmt. Da sind wir einer Meinung! Geschrieben von Herbert F. Das das in einigen Bundesländern überhaupt noch ehrenamtlich abgebildet wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen Ehrenamtlich abgebildet wird in Bayern lediglich die Brandschutzdienststelle für den Bereich des abwehrenden Brandschutzes... mit der Aufgabe der Beratung der Kreisverwaltungsbehörde sowie der Gemeinden. Eigene Maßnahmen werden da nicht veranlasst, weil nach Gesetz nicht vorgesehen, das ist eben Aufgabe der zuständigen Behörde. Und zum Thema Hauptamtlichkeit: ich kenne Aussagen von "hauptamtlichen" Feuerwehrangehörigen (Mitarbeitern einer BF) gegenüber Kommunen in beratenden Angelegenheiten, da muss man sich manchmal auch fragen, was das soll und woher die ihre Weisheiten beziehen?! Da sind einige "Ehrenamtliche" deutlich näher am Geschehen - und ja, mir ist bewusst: es gibt überall/ auf allen "Seiten" gute und schlechte... Also insofern: es ist nicht alles gold, was glänzt... :-) Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 741976 | |||
Datum | 15.10.2012 23:41 | 11967 x gelesen | |||
Servus Flo, Geschrieben von Florian F. so ein Landkreis besteht ja nicht nur aus einem Häuptling und viel Fußvolk sondern es gibt ja auch diverse Ebenen dazwischen. So z.B. 1 Kreisbrandrat, 2-3 Kreisbrandinspektoren, die wiederum 2 Kreisbrandmeister haben. Daneben gibts noch Kreisbrandmeister mit diversen Fachaufgaben. Somit besteht die Führung in einem Landkreis aus einem Personenkreis von 10 bis 15 Leuten. Es kommt somit aus meiner Sicht nicht nur auf die Frage drauf an ob der KBR haupt- oder ehrenamtlich ist, sondern vielmehr wie die ganze Führung organisiert und strukturiert ist. ich bin da vollkommen bei Dir: wenn die Aufgabenverteilung und letztlich auch das Team dahinter passt, und wir uns bei Feuerwehrs (auch und vor allem in der Führung) wieder mehr auf unsere eigentlichen Kernaufgaben besinnen, dann ist das durchaus machbar! Aber solange wir die eierlegende Wollmilchsau suchen um ein paar passende Aufgaben zu kreieren, wir immer mehr Lehrgänge auf Kreisebene "erfinden" um unsere Daseinsberechtigung zu untermauern und dem "Nachbarn" die lange Nase zeigen zu können (weil wir einfach "mehr" machen als sie), wir immer mehr an uns reißen, obwohl wir eigentlich die Zeit dafür nicht haben und dafür auch gar nicht zuständig sind... solange brauchen wir uns nicht zu wundern, dass wir in vielen Bereichen immer mehr das Nachsehen haben, wir immer weniger Zeit haben für die Dinge, die wirklich wichtig wären, etc pp. Geschrieben von Florian F. Auch ein hauptamtlicher KBR bringt nicht nur Vor- sondern auch Nachteile mit sich. Sehe ich auch so. Der arbeitet seine 41 Stunden in der Woche (wenn er verbeamtet ist), und das war's dann. Nach derzeitigem Reht wird er gewählt... was passiert, wenn das BayFwG nicht geändert wird und er nicht mehr gewählt wird? Wechselt er dann in die Registratur (Achtung: Ironie!)? Und sonst: kann er überhaupt "entsprechend" eingruppiert werden, weil es auch die tatsächlichen Arbeiten gibt? Kann er - hypothetisch - die Leitung eines Fachbereiches für Brand- und Katastrophenschutz übernehmen, weil es Stellenplan und -beschreibung wie auch die persönlichen/ sachlichen Vorgaben hergeben? Akzeptieren das andere Führungskräfte in den LRA's, die evtl. auch auf die Möglichkeit warten einen Führungsposten (endlich) übernehmen zu können? Gruß Markus | |||||
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Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 741979 | |||
Datum | 16.10.2012 06:07 | 11986 x gelesen | |||
Bei uns im Lkrs. Cham ist der KBR ebenfalls ehrenamtlich, hatt eine Stelle als Vorstandsvorsitzender in einer großen örtlichen Fa.. | |||||
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