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Thema | Ausbildung für Kindergärtnerinnen für Räumungsübung | 24 Beträge | |||
Rubrik | Brandschutzerziehung | ||||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 740396 | |||
Datum | 01.10.2012 15:42 | 7372 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir haben in unserem Ausrückebereich mehrere Kindergärten. Für einen Kindergarten ist nun auf deren Wunsch hin ein Einsatzplan durch mich entworfen worden, weiterhin wollen die gerne in den nächsten Wochen noch eine Räumungsübung mit uns durchführen. Soweit, sogut, ist auch bis hier hin kein Problem. Allerdings möchten die Kindergarten-Erzieherinnen jetzt auch noch durch uns unterrichtet werden, wie Sie sich genau zu verhalten haben bei einer Räumung, was ihre Aufgaben sind, wie sie die Kinder vorzubereiten haben usw. usw. Hat jemand von euch evtl. einen Unterricht, eine Unterweisung oder ähnlichs schonmal gemacht und da Unterlagen für? Die würden wir selbstverständlich auf uns anpassen, aber dann hätten wir schonmal ne Grundlage, wie man sowas anfangen könnte. Vielen Dank im voraus. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 740398 | |||
Datum | 01.10.2012 15:54 | 5635 x gelesen | |||
Die juristische Pflicht, die Kindergärnterinnen hier zu unterweisen hat der Träger (in Vertretung durch den disziplinarsichen Vorgesetzten). => Organisationspflicht. (BGV A1 und ArbSchuG) Ich würde dringend davon abraten, ihn hier aus seiner juristischen Verantwortung zu entlassen. Macht ihr seinen teil und hinterher geht einmal etwas schief wird der Träger nichts eiligeres machen als Euch die Schuld in die Schuhe zu schieben mit den Worten, dass doch die Feuerwehr... Also lasst ihn seine Pflichtaufgabe auch machen. ggfs. kommt ihr als fachkundige Zuhörer mit dazu (zu seiner Unterweisung) hört Euch das an und gebt eventuell Diskussionsbeiträge zu seiner Unterweisung ab. Nicht mehr! ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 740402 | |||
Datum | 01.10.2012 16:01 | 5548 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker L. die Kindergärnterinnen hier zu unterweisen hat der Träger Dickes JA. und dafür sollte er eine vernünftige FASi oder / und einen Brandschutzbeauftragten haben. Falls nicht - wie leider so oft bei den öffentlichen Betrieben in RLP (D) --> dann wird es Zeit, dass sich der Chef / die Chefin Gedanken um die eigene strafrechtliche Haftung macht, falls da mal was passiert... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Borsdorf / Sachsen | 740406 | |||
Datum | 01.10.2012 16:20 | 5517 x gelesen | |||
Hallo Volker Geschrieben von Volker L. Die juristische Pflicht, die Kindergärnterinnen hier zu unterweisen hat der Träger (in Vertretung durch den disziplinarsichen Vorgesetzten). => Organisationspflicht. (BGV A1 und ArbSchuG) Ich habe Ralf so verstanden, dass die Feuerwehr bei der Räumungsübung mit anwesend sein soll. Von einer eigenen Durchführung, in Regie der Feuerwehr, war nicht die Rede. Warum also nicht im Rahmen einer Brandschutzerziehung in der Kita an der Rettungstreppe stehen und aufpassen, dass kein Kind stolpert? Sehe ich das falsch? Gruß Thomas ...und Tradition löscht leider kein Feuer! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 740407 | |||
Datum | 01.10.2012 16:26 | 5475 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.Sehe ich das falsch? Jo! Seine Fw. soll die Kindergärtnerinnen im Handling einer Evakuierung unterweisen/einweisen. Und genau DAS ist aber eine originäre Aufgabe desd Trägers. Unterstützung bei der Übung ja, Unterweisung nein. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 740412 | |||
Datum | 01.10.2012 17:20 | 5359 x gelesen | |||
Hallo, ja, wir sollen bei der Übung unterweisen. Und halt diesen Unterricht vorbereiten. Auch wenn ich jetzt bezüglich der rechtlichen Seite etwas verunsichert bin. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 740415 | |||
Datum | 01.10.2012 17:36 | 5298 x gelesen | |||
Hallo Ralf, unterstützen, schulen, Ratschläge geben usw - immer. Lass allerdings die Finger von Unterweisungen, dies sind Instrumente des Arbeitsschutzes, und dafür ist alleine der Arbeitgeber bzw. der Mitarbeiter verantwortlich, an den evtl. die Unternehmerverantwortung wirkungsvoll übertragen wurde (evtl. KITa-Leiterin). Das ist i.d.R. bei OG's - der Ortsbürgermeister. Das kann, je nach Orga-Form aber auch der Bgm der VG bzw. ein Mitarbeiter sein. Deine VG hat mit Sicherheit einen FASi (Fachkraft für Arbeitssicherheit). Rede mal mit dem Mitarbeiter, der für Arbeitsschutz verantwortlich ist, der sollte Dir helfen können. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 740416 | |||
Datum | 01.10.2012 17:39 | 5302 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.Und halt diesen Unterricht vorbereiten. Und wie willst du das machen, ohne Einblick (und Einfluss) in die Dienstplangestaltung. Ohne die Oranisiatorischen Hintergründe der Einrichtung? Beispiel: Du erklärst, das die Anwesenheit durch die KigaLeiterin an die FW aufgrund der Anwesenheitsbücher gemeldet werden muss. Aber zwei Wochen vorher hat der Vorgesetzte beschlossen, das die Anwesenheitslisten nur noch Online geführt werden, und auf den Ausdruck wollte die Vertretungskraft der Vertretungskraft nicht warten/ist nicht möglich. Großes Chaos beim Feuer und du bist Schuld, denn du hast etwas geschult, das nicht Möglich ist. Natürlich kannst du dich da wieder rausreden, aber willst du das? Diese Unterweisungen werden i.d.R. vom Sicherheitsbeauftragten oder vom Betriebsleiter gemacht, weil die wissen sollten, wie die Abläufe sind und bleiben müssen. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 740423 | |||
Datum | 01.10.2012 18:40 | 5249 x gelesen | |||
Auch wenn ich mir wieder mal die Finger verbrenne..... Er kann doch dahingehend "Einweisen", was die Kita Mädels so generell machen können, wenn sie einen Brand entdecken,wie z.B. Türen und Fenster zu machen, zählen wie viele Kinder da sind uswusw....... Kleinigkeiten halt, Brandschutzerziehung ohne das "große" Ganze und ohne gleich wieder mit den typisch deutschen Bedenkenträgereien, z.B. willst du die Verantwortung wirklich??? oder du hast dann Schuld weil.......herrgottnochmal..... Warum nicht?? Verstärkt die Bindung zur Feuerwehr, das Personal kennt dann schon den einen oder anderen und beim Einsatz, der hoffentlich nicht kommt, sind die Mädels/Einsatzkräfte auch nicht mehr ganz so nervös, weil sie vielleicht wissen, auf wen sie zugehen können...... Die Feuerwehr lernt auch die Abläufe kennen, die für sie wichtig sein können, um den Erfolg zu erzielen... hört also bitte auf, gleich lauthals nach den Aufgaben des Trägers zu rufen..... Was wenn das die Gemeinde ist und diese an uns weiter delegiert, soll es ja auch geben...nur mal so am rande.... und dann sagen wir, sucht euch einen, der sich mit so etwas auskennt..... oder wie?? Wir sollten uns solchen Aufgaben nicht verschließen, da sie auch sehr viel potenzial für uns bedeuten kann.... Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 740427 | |||
Datum | 01.10.2012 19:03 | 5062 x gelesen | |||
Geschrieben von Greiner M.hört also bitte auf, gleich lauthals nach den Aufgaben des Trägers zu rufen..... Ne, finde ich gut sollte man machen... Nicht alles was sich gut anhört, ist es auch. Ich habe die Brandschutzgeschichten auch nur für meine Abteilung gemacht, egal wie sehr die anderen Abteilungsleiter mich drängten, das "mal eben mitzumachen". Du hast einfach keine Kontrolle über die Abläufe, die sich gerne schnell und unvorhersehbar ändern. Ein besonders wichtiger Punkt ist insbesondere, das die FASI dann auch nachträglich steuernd in die Prozesse einwirken kann, wenn diese plötzlich nicht mehr funktionieren können. Mein Beispiel oben ist zwar mit der heißen Nadel gestrickt, kommt aber einer erlebten Realität durchaus nahe. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 740431 | |||
Datum | 01.10.2012 19:31 | 4938 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Diese Unterweisungen werden i.d.R. vom Sicherheitsbeauftragten oder vom Betriebsleiter gemacht, weil die wissen sollten, wie die Abläufe sind und bleiben müssen. Oder von überbetrieblichen Kräften nach § 19 ASiG. Ob die mehr vom Ablauf wissen kann zumindest am manchen Stellen angezweifelt werden. Naja zumindest sind die abgesichert wenns schief geht. Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 740433 | |||
Datum | 01.10.2012 19:34 | 5026 x gelesen | |||
Die rechtliche Seite ergibt sich aus der BGV A1 und praktisch wortgleich aus §10 des ArbSchuG. "Der Arbeitgeber hat...die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung, ud Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen......" Das nennt man Organisationspflichten. Dazu kommen seine Auswahlpflichten (als nur hierfür geeignetes Personal anzustellen) sowie seien Kontrollpflichten (machen die Mitarbeiter auch das was ihnen gesagt wurde). Als FF könnt Ihr gerne zur Unterweisung als fachkundige Zuhörer mitkommen oder bei einer Evakuierungsübung unterstützend anwesend sein. Aber alle Inhalte muss der Träger der Kita hinbekommen und dafür auch verantwortlich Alarmpläne erstellen, bauliche Voraussetzungen erfüllen etc. etc. Da gibt es für den Träger keine Ausreden - kein ich hab keine Ahnung, habe ich noch nie gemacht usw. Gruß von einer SiFa (man nennt das auch umgangssprachlich Sicherheitsingenieur - so wie im Gesetz) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 740437 | |||
Datum | 01.10.2012 19:50 | 5043 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Gruß von einer SiFa (man nennt das auch umgangssprachlich Sicherheitsingenieur - so wie im Gesetz) Einer SiFa...? Meinst Du einer Sicherheitsfirma oder einem Sicherheitsingenieur? Ich dachte, Du wärst in Erlangen bei dem kleinen Familienbetrieb. ____ Grüße von einer Kindertagesstätte, die zwar alles top auf dem Papier aufgelistet hat und wo das Personal sogar studiert "ist". Aber als unerwartet die Rauchmelder gingen, waren Sohnemann und ich die ersten (angezogen) an der Ausgangstür plus noch ein Kind an der Hand, welches nicht unsers war. Was das Personal tat, wollt Ihr lieber nicht wissen. Das war das "Who is Who" an Fehlern. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 740438 | |||
Datum | 01.10.2012 19:52 | 5036 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Frank E. Einer SiFa...? Meinst Du einer Sicherheitsfirma oder einem Sicherheitsingenieur? SiFa...;-) Gruß Andi | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 740439 | |||
Datum | 01.10.2012 19:56 | 4990 x gelesen | |||
Ahja. Wieder etwas für die Abkürzungshilfe "Feuerwehrs für Dummies." Danke auf jeden Fall für das Lösen meiner geistigen Blockade. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 740441 | |||
Datum | 01.10.2012 20:01 | 5050 x gelesen | |||
Geschrieben von Greiner M.n...ach den Aufgaben des Trägers zu rufen.....Das dürfte beim Großteil der Einrichtungen der Fall sein. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 740444 | |||
Datum | 01.10.2012 20:17 | 4995 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Das dürfte beim Großteil der Einrichtungen der Fall sein. Danke Und genau haben Diese die entsprechenden Fachkräfte...... Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 740446 | |||
Datum | 01.10.2012 20:21 | 4996 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter L. Und genau haben Diese die entsprechenden Fachkräfte...... Große Kommunen haben eigene FASi's, kleiner Gemeinden haben Externe. Da gibt es aber solche und solche. Ich habe von ein paar Jahren eine bundesweite Firma gekündigt und arbeite jetzt mit einer kleinen Firma --> einfach nur super. Gleiches Geld - aber vielfache Leistung. Sicherheit bedeutet Aufwand, da besteht in den Rathäusern noch einiges an Aufklärungsarbeit... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 740447 | |||
Datum | 01.10.2012 20:25 | 4982 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Aber zwei Wochen vorher hat der Vorgesetzte beschlossen, das die Anwesenheitslisten nur noch Online geführt werden, und auf den Ausdruck wollte die Vertretungskraft der Vertretungskraft nicht warten/ist nicht möglich. erübrigt sich, da die Stättenleitung 1x pro Jahr eine Unterweisung an die Mitarbeiter weitergeben muss und diese auf Papier unterschrieben werden muss. Geschrieben von Ralf R. Und halt diesen Unterricht vorbereiten. Brandschutzerziehung Geschrieben von Harald S. Und wie willst du das machen, ohne Einblick (und Einfluss) in die Dienstplangestaltung. Ohne die Oranisiatorischen Hintergründe der Einrichtung? Die Betonung liegt auf Unterstützung Ansonsten denke ich sprengst du ein wenig die angefragte Dimension,worauf Ralf eingentlich rauswill:-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 740449 | |||
Datum | 01.10.2012 20:31 | 4936 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Sicherheit bedeutet Aufwand, da besteht in den Rathäusern noch einiges an Aufklärungsarbeit... Da mag ich dir dir neingeschränkt recht geben. Aber irgendwann lernt auch der Letzte.... Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 740451 | |||
Datum | 01.10.2012 20:39 | 5117 x gelesen | |||
Beispiel Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 740458 | |||
Datum | 01.10.2012 21:21 | 4933 x gelesen | |||
Hallo zusammen, was hab ich den hier losgetreten? Also, Klaus hat mich genau verstanden, und genau so werden wir das auch umsetzen, denke ich (muss ja da erst Rücksprache mit meinem Einheitsführer nehmen)..... Davon unbenommen bleibt ja, was der Träger (im konkreten Fall übrigens nicht die Verbandsgemeinde) ansonsten noch unternimmt..... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 740467 | |||
Datum | 01.10.2012 22:05 | 4849 x gelesen | |||
Genau bei dem kleinen Familienbetrieb bin ich SiFa - sicher ein Fachidiot ;-) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 740473 | |||
Datum | 01.10.2012 22:48 | 4800 x gelesen | |||
Servus, eine Sifa kann aber auch das sein. Und das ist was ganz anderes. Übrigens gab´s das schon vor der anderen SiFa.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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