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Thema | Beamtenrecht: Versetzung, Kündigung, 'Degradierung' | 9 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 739538 | |||
Datum | 23.09.2012 11:27 | 7894 x gelesen | |||
Hallo Leute, ich habe vom Beamtenrecht leider wenig Ahnung. Daher würde es mich mal interessieren wie bestimmte Dinge in der Praxis laufen (im Zweifelsfall für Bayern). 1. Versetzung Lischen Müller möchte von der Berufsfeuerwehr Nürnberg zur Berufsfeuerwehr München wechseln. In der freien Wirtschaft würde ich mich in München bewerben und wenn ich die Zusage habe in Nürnberg kündigen, wie läuft das im Beamtenrecht? 2. Kündigung durch Lieschen Müller Lischen Müller hat die Schnauze voll und möchte auf den Malediven eine Bar aufmachen. Daher möchte sie den Job als Feuerwehrfrau an den Nagel hängen, wie läuft das dann ab? 3. Versetzung durch die Feuerwehr Lischen Müller bekommt eine verantwortungsvolle Position in der Feuerwehr, allerdings klappt es leider nicht so gut. Aus dem Grund möchte die Feuerwehr Lischen Müller gerne wieder von dem Posten wegbekommen, welche Möglichkeiten gibt es? 4. "Kündigung" Lischen Müller lässt sich fachlich nichts schulden kommen, allerdings ist sie durch ihr Verhalten und ihre Einstellung nicht mehr tragbar. Gibt es die Möglichkeit, dass die Amtsleitung sie aus der Feuerwehr bekommt? Danke für Euer Feedback und schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | nico8 b.8, HH / HH | 739539 | |||
Datum | 23.09.2012 11:53 | 5566 x gelesen | |||
Moin Moin aus dem Norden, Also du " Lieschen Müller", bewirbst dich auf eine ausgeschriebene Stelle, gehst zu den eventuellen Test's, Gesprächen und Untersuchungen. Dann stellt die neue Dienststelle einen Versetzungantrag an die alte Dienststelle. Dann darf die alte Dienststelle dich max. 3 Monate blocken. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 739541 | |||
Datum | 23.09.2012 11:59 | 5515 x gelesen | |||
Hallo Nico, Meines Wissens musst du selber den Versetzungsantrag stellen, die neue Dienststelle befürwortet ihn und du reichst beides bei deiner alten Dienststelle( Dienstherr) ein, so war es zumindest bei mir,das war aber vor der Dienstrechtreform.Deswegen frag ich mal. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 739543 | |||
Datum | 23.09.2012 12:01 | 5371 x gelesen | |||
Geschrieben von nico b.3 Monate blocken. Hi Nico, danke. Kann man also ähnlich sehen wie eine Kündigungsfrist. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 739544 | |||
Datum | 23.09.2012 12:03 | 5292 x gelesen | |||
Ja jetzt hast du aber ein einfaches Beispiel gewählt,länderübergreifend wirds bissi komplizierter :-) Anerkennung Ausbildung, Umzugskostenübernahme, Besoldung wie im anderen Thread schon besprochen und und und ........ Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | nico8 b.8, HH / HH | 739545 | |||
Datum | 23.09.2012 12:11 | 5215 x gelesen | |||
Ich muss mich berichtigen!!! Man muss bei seiner alten Dienststelle selbst die Versetzung beantragen! Da hat Klaus recht! Aber das ist nur ein Zweizeiler! | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 739546 | |||
Datum | 23.09.2012 13:03 | 5574 x gelesen | |||
Geschrieben von nico b.ch muss mich berichtigen!!! Hallo zusammen, hab das gerade selbst "durchgemacht". Man muss immer unterscheiden, ob ich beim gleichen Dienstherrn bleibe. Als Landesbeamter, wie in meinem Fall, beantrage ich einfach die Versetzung und die beiden Dienststellen einigen sich auf einen Versetzungstermin (in meinem Fall z.B. 11 Monate). Wenn ich aber den Dienstherren wechsle, z.B. bei städtischen Beamten einer Feuerwehr, einigen sich beide Dienstherrren auf eine Übernahme. Im schlimmsten Fall kann auch der neue Dienstherr eine Wiedereinstellung unter Anerkennung der "alten beamtenrechtlichen Eckdaten" durchführen. Setzt aber Voraus, dass ich als Bewerber beim alten Dienstherren einen Antrag auf Entlassung (keine Kündigung) aus dem Beamtenverhältnis stelle. | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Köln + Bonn / NRW | 739553 | |||
Datum | 23.09.2012 15:56 | 5133 x gelesen | |||
Zum zweiten Punkt: Lieschen stellt einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst und ist raus, sobald sie die Entlassungsverfügung in den Händen hält. Das kann die entlassende Dienststelle bis zu max. 3 Monaten hinauszögern, wenn es die Erfüllung von Lieschens alten Dienstpflichten erfordert. So lange sie die Entlassungsverfügung noch nicht hat, hat sie ab Eingang beim Dienstherrn nochmal 14 Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Danach muss der Dienstherr dem Rückzieher zustimmen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 739765 | |||
Datum | 25.09.2012 14:24 | 4614 x gelesen | |||
Hallo zusammen, an dieser Stelle nochmal vielen Dank für Eure Antworten. Nun isses klarer :-). Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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