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Thema | Hilfsfrist Bremen -war: 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in RLP | 5 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 738863 | |||
Datum | 18.09.2012 12:00 | 3435 x gelesen | |||
Servus, ich habe mir die Hilfsfristen mal angeschaut, die in "Wikipedia" aufgeführt sind. Dort wird für Bremen eine Frist von 95% in 10 min angegeben. Kann das mal jemand für mich entschlüsseln? Müssen die Hilfskräfte in 95% des Gebietes der Hansestadt Bremen innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein? Was ist mit den restlichen 5%? Werden die Zahlen dann irgendwann mal veröffentlicht? Kann eigentlich, und das gilt für ganz D, gegen die Überschreitung der Hilfsfrist geklagt werden und ist das schon passiert? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Bori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz | 738864 | |||
Datum | 18.09.2012 12:16 | 1672 x gelesen | |||
Ich würde sagen das bedeutet in 95% aller Einsätze muss/soll die Hilfsfrist eingehalten werden. Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein! | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 738867 | |||
Datum | 18.09.2012 12:27 | 1759 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Dort wird für Bremen eine Frist von 95% in 10 min angegeben. Kann das mal jemand für mich entschlüsseln? Google war mein Freund Geschrieben von Der Senator für Inneres und Sport, Seite 1 Die Konkretisierung der Begrifflichkeit regelmäßig erfolgt dabei unter Bezugnahme auf die im Bremischen Hilfeleistungsgesetz vorgenommene Definition zum Rettungsdienst. Danach besteht die Vorgabe, in mindestens in 95 % aller Notfälle innerhalb einer Eintreffzeit von höchstens 10 Minuten vor Ort zu sein. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 738870 | |||
Datum | 18.09.2012 12:42 | 1838 x gelesen | |||
Hallo, Spaß an Wenn Du in BaWü wohnen würdest dann wären diese Frage überflüssig! Spaß aus Aber im Ernst Geschrieben von ---Anton K--- ich habe mir die Hilfsfristen mal angeschaut, die in "Wikipedia" aufgeführt sind. Dort wird für Bremen eine Frist von 95% in 10 min angegeben. Kann das mal jemand für mich entschlüsseln? An dem Abschnitt in Wikipedia steht, dass da noch Informationen fehlen ob die Hilfsfrist in Bremen in 95% 10 Minuten ist kann ich gerade nicht sagen! Grundsätzlich sind Hilfsfristen planerische Grundlagen es sollen also Feuerwachen und auch Rettungswachen so im Bereich verteilt werden und mit der geeigneten Anzahl Rettungsmittel LF und/oder RTW aber auch Rettungskräften ausgestattet sein, dass die Hilfsfrist eingehalten werden kann! Es kommt aber meist anders als das man plant oder denkt Sind einätze gleichzeitig oder fällt ein Rettungsmittel aus, Wetter, Verkehrssituation und und und. Dann kann die Hilfsfrist nicht eingehalten werden! Wird aber, bei ehrlicher Dokumentation, die Hilfsfrist in einem Jahr zu mindesten 95% eingehalten dann war/ist die Planung soweit OK! Geschrieben von ---Anton K--- Kann eigentlich, und das gilt für ganz D, gegen die Überschreitung der Hilfsfrist geklagt werden und ist das schon passiert? Wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz in der Planung oder der Durchführung vorhanden sind könnte das z.B. eine Unterlassene Hilfeleistung sein. Und ja es gibt auch Beispiele dafür: die Bürgerinitiative Rettungsdienst Stuttgart hat schon mehrfach eine Strafanzeige gegen das DRK gestellt und angedroht! Bei der Feuerwehr kenne ich kein Beispiel. Infos dazu gibts u.a. hier: http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=1&NAVZU_ID=14&STORY_ID=83 und hier: http://www.notfallrettung-stuttgart.de/ersteSeite.htm Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 738930 | |||
Datum | 18.09.2012 19:50 | 1404 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Anton K. Müssen die Hilfskräfte in 95% des Gebietes der Hansestadt Bremen innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein?Könnte man so planen, dann müsste man aber voraussetzen, dass zum einen das übrige Gebiet zu 100% rechtzeitig abgedeckt werden kann und sich zum anderen die Einsätze schön gleichmäßig verteilen. Das Ganze hängt auch vom betrachteten Gebiet ab. Planst du den Rettungsdienst kreisweit, und merkst dabei "Notfälle in X-Dorf können wir mit keinem der Regel-RTW rechtzeitig bedienen, es sind aber zu wenige für eine neue Rettungswache" - dann wird X-Dorf eben zu einem geplanten Hilfsfristüberschreitungsbezirk. Machst du die selbe Betrachtung gemeindespezifisch, stellst du fest, dass in X-Dorf bei 0% der Notfälle die Hilfsfrist gehalten wird. Was gerade für Feuerwehrs bei der prozentualen Betrachtung gemein ist: Wer weniger als 20 Einsätze im Jahr fährt, darf rechnerisch keinen einzigen vergeigen. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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