alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaHilfsfrist Bremen -war: 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in RLP5 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY738863
Datum18.09.2012 12:003435 x gelesen
Servus,

ich habe mir die Hilfsfristen mal angeschaut, die in "Wikipedia" aufgeführt sind. Dort wird für Bremen eine Frist von 95% in 10 min angegeben. Kann das mal jemand für mich entschlüsseln?
Müssen die Hilfskräfte in 95% des Gebietes der Hansestadt Bremen innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein? Was ist mit den restlichen 5%?
Werden die Zahlen dann irgendwann mal veröffentlicht?
Kann eigentlich, und das gilt für ganz D, gegen die Überschreitung der Hilfsfrist geklagt werden und ist das schon passiert?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz738864
Datum18.09.2012 12:161672 x gelesen
Ich würde sagen das bedeutet in 95% aller Einsätze muss/soll
die Hilfsfrist eingehalten werden.

Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen738867
Datum18.09.2012 12:271759 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Dort wird für Bremen eine Frist von 95% in 10 min angegeben. Kann das mal jemand für mich entschlüsseln?

Google war mein Freund

Geschrieben von Der Senator für Inneres und Sport, Seite 1Die Konkretisierung der Begrifflichkeit regelmäßig erfolgt dabei unter Bezugnahme auf die im Bremischen Hilfeleistungsgesetz vorgenommene Definition zum Rettungsdienst. Danach besteht die Vorgabe, in mindestens in 95 % aller Notfälle innerhalb einer Eintreffzeit von höchstens 10 Minuten vor Ort zu sein.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHolg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg738870
Datum18.09.2012 12:421838 x gelesen
Hallo,

Spaß an
Wenn Du in BaWü wohnen würdest dann wären diese Frage überflüssig!
Spaß aus

Aber im Ernst

Geschrieben von ---Anton K--- ich habe mir die Hilfsfristen mal angeschaut, die in "Wikipedia" aufgeführt sind. Dort wird für Bremen eine Frist von 95% in 10 min angegeben. Kann das mal jemand für mich entschlüsseln?
Müssen die Hilfskräfte in 95% des Gebietes der Hansestadt Bremen innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein? Was ist mit den restlichen 5%?

An dem Abschnitt in Wikipedia steht, dass da noch Informationen fehlen ob die Hilfsfrist in Bremen in 95% 10 Minuten ist kann ich gerade nicht sagen!

Grundsätzlich sind Hilfsfristen planerische Grundlagen es sollen also Feuerwachen und auch Rettungswachen so im Bereich verteilt werden und mit der geeigneten Anzahl Rettungsmittel LF und/oder RTW aber auch Rettungskräften ausgestattet sein, dass die Hilfsfrist eingehalten werden kann!
Es kommt aber meist anders als das man plant oder denkt
Sind einätze gleichzeitig oder fällt ein Rettungsmittel aus, Wetter, Verkehrssituation und und und.
Dann kann die Hilfsfrist nicht eingehalten werden!
Wird aber, bei ehrlicher Dokumentation, die Hilfsfrist in einem Jahr zu mindesten 95% eingehalten dann war/ist die Planung soweit OK!

Geschrieben von ---Anton K--- Kann eigentlich, und das gilt für ganz D, gegen die Überschreitung der Hilfsfrist geklagt werden und ist das schon passiert?
Wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz in der Planung oder der Durchführung vorhanden sind könnte das z.B. eine Unterlassene Hilfeleistung sein.
Und ja es gibt auch Beispiele dafür: die Bürgerinitiative Rettungsdienst Stuttgart hat schon mehrfach eine Strafanzeige gegen das DRK gestellt und angedroht!
Bei der Feuerwehr kenne ich kein Beispiel.
Infos dazu gibts u.a. hier:
http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=1&NAVZU_ID=14&STORY_ID=83
und hier:
http://www.notfallrettung-stuttgart.de/ersteSeite.htm

Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst.

Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen738930
Datum18.09.2012 19:501404 x gelesen
Moin

Geschrieben von Anton K.Müssen die Hilfskräfte in 95% des Gebietes der Hansestadt Bremen innerhalb von 10 Minuten vor Ort sein?Könnte man so planen, dann müsste man aber voraussetzen, dass zum einen das übrige Gebiet zu 100% rechtzeitig abgedeckt werden kann und sich zum anderen die Einsätze schön gleichmäßig verteilen.

Das Ganze hängt auch vom betrachteten Gebiet ab. Planst du den Rettungsdienst kreisweit, und merkst dabei "Notfälle in X-Dorf können wir mit keinem der Regel-RTW rechtzeitig bedienen, es sind aber zu wenige für eine neue Rettungswache" - dann wird X-Dorf eben zu einem geplanten Hilfsfristüberschreitungsbezirk.
Machst du die selbe Betrachtung gemeindespezifisch, stellst du fest, dass in X-Dorf bei 0% der Notfälle die Hilfsfrist gehalten wird.

Was gerade für Feuerwehrs bei der prozentualen Betrachtung gemein ist: Wer weniger als 20 Einsätze im Jahr fährt, darf rechnerisch keinen einzigen vergeigen.

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 18.09.2012 11:44 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ...
 18.09.2012 12:00 Anto7n K7., Mühlhausen
 18.09.2012 12:16 Bori7s L7., Neuburg am Rhein
 18.09.2012 12:27 Uwe 7S., Bürstadt
 18.09.2012 12:42 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
 18.09.2012 19:50 Seba7sti7an 7W., Linden
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt