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Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ... | 21 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738782 | |||
Datum | 17.09.2012 17:51 | 7707 x gelesen | |||
hallo, in der Feuerwehrverordnung (FwVO) von Rheinland-Pfalz steht: §1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr ich finde diese Vorgabe recht sportlich. Gerade in einem Bundesland das auch durch ländliche Gegenden geprägt ist. Andere Bundesländer sehen das entspannter bzw. haben da keine Vorgaben ins jeweilige Feuerwehrgesetz geschrieben. Welchen Hintergrund hat diese recht strenge Vorgabe in Rheinland-Pfalz? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 738783 | |||
Datum | 17.09.2012 17:57 | 6010 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. ich finde diese Vorgabe recht sportlich. Gerade in einem Bundesland das auch durch ländliche Gegenden geprägt ist. Das war bis zur Einführung der neuen FwVO noch sportlicher. Vorher galt das für jeden Ort des Zuständigkeitsbereiches, nicht nur für die an einer öffentlichen Straße gelegenen Orte. Anscheinend hat man aber gemerkt, dass das nicht einzuhalten ist. Unterscheiden muss man noch bzgl. der Einsatzgrundzeit, was da genau gemeint ist. Manche BL haben die Fristen anders definiert, so dass die Zeiten etwas variieren. Hier ist die Zeit ab Alarm gemeint, nicht ab Eingang des Notrufes. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 738784 | |||
Datum | 17.09.2012 17:58 | 6379 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Welchen Hintergrund hat diese recht strenge Vorgabe in Rheinland-Pfalz? Jemand hat die von der AGBF verwendeten Werte (IIRC aus der ORBIT-Studie angelehnt) genommen und in eine Gesetzesvorlage geschrieben. Dass diese Werte von Großstädten mit BFen verwendet wurden hat vermutlich keinen interessiert. Und anderen war vermutlich klar, dass sie darüber sicherstellen können, dass in jedem bisherigen Standort den Erhalt der Feuerwehr rechtfertigen kann. Wieder andere haben nicht erkannt, was das für (finanzielle) Folgen hat. Und wieder andere haben nicht den Mut gehabt zu entscheiden "Auf dem Land gilt das nicht, mit dem Risiko muß man da leben". Ja, ich weiß, die CO-Verginftung wirkt auf dem Land genau so tödlich. Dafür auf Grund der Bauweise die Rettung einfacher und die Ausbreitungsgefahr geringer. Und wie gesagt. Heimrauchwanrmelder für die die gerne überleben wollen... Und der in der Brandwohnung selbst ist im Zweifel der "Normtote". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 738785 | |||
Datum | 17.09.2012 17:59 | 5406 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Andere Bundesländer sehen das entspannter bzw. haben da keine Vorgaben ins jeweilige Feuerwehrgesetz geschrieben.So unentspannt oder sportlich ist das gar nicht, da es eben eine sogenannte "Einsatzgrundzeit" ist, und keine "Hilfsfrist". Dies bedeutet, in "unseren" 8 min ist der Teil der Leitstelle (Notrufannahme, Disposition, Alarmierung) nicht mit drin, die Zeit beginnt erst mit der Alarmierung der Einheiten. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 738786 | |||
Datum | 17.09.2012 18:01 | 5440 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Welchen Hintergrund hat diese recht strenge Vorgabe in Rheinland-Pfalz? Das hat wohl damit zu tun, daß seitens der Politik im Wahlkampf solche Sätze wie "Wir lassen nicht nur die Kirche im Dorf sondern auch die Feuerwehr!" verwendet wurden und werden. Also wird dies zumindest auf dem Papier dann auch so festgehalten. Wenn man sich dann aber mal den Anhang 2 und die Fußnoten dazu genauer anschaut stellt man fest, daß "wirksame Hilfe" auch aus einem TSA bestehen kann laut FwVO. Außerdem steht dort ja auch nur "in der Regel", also wenn zwischen Wehrleiter als "Chef der Feuerwehr" (Ebene Verbandsgemeinde, vorherrschende Gebietskörperschaft in RLP, fast keine eigenständigen Gemeinden mehr) und Verwaltung / Verbandsgemeinderat Einigkeit herrscht, daß man das Schutzniveau tiefer ansetzt, dann ist das auch möglich. Und wird durch die Aufsichtsbehörden auch toleriert und abgesegnet! Mir ist kein Fall bekannt, in dem es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist. Wäre auch nur nach einem Schadensfall möglich, denn in der FwVO steht ja auch der schlanke Satz, daß Dritte aus dieser Verordnung keine Rechte ableiten können. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 738787 | |||
Datum | 17.09.2012 18:08 | 5657 x gelesen | |||
Gut zusammengefasst, "feuerwehrpolitisch" liest sich das dann so. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 738788 | |||
Datum | 17.09.2012 18:12 | 5476 x gelesen | |||
Ah der Münchner Jung :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 738789 | |||
Datum | 17.09.2012 18:14 | 5671 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen W. Mir ist kein Fall bekannt, in dem es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist. Wäre auch nur nach einem Schadensfall möglich, denn in der FwVO steht ja auch der schlanke Satz, daß Dritte aus dieser Verordnung keine Rechte ableiten können. Auch der letzte Satz kam erst mit der letzten Änderung der FwVO. Die 8-Minuten-Hilfsfrist hingegen war schon in der FwVO von 1991 und meines Wissens auch schon in der Vorgängerverordnung (weiß nur leider nicht mehr, wie die hieß) von 1975 drin. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738790 | |||
Datum | 17.09.2012 18:21 | 5487 x gelesen | |||
hallo, und wieder was dazugelernt. Danke. RLP unterscheidet sich da ja doch nicht so von anderen Bundesländern: Nur mit einer Einsatzgrundzeit von 8 Minuten liegt die Hilfsfrist zwischen 15 und 20 Minuten MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 738791 | |||
Datum | 17.09.2012 18:21 | 5248 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Vorgängerverordnung (weiß nur leider nicht mehr, wie die hieß) von 1975 drin. Organisationsverordnung-Feuerwehr vom 23.Dezember 1975 (GVBI. 1976 S.25, BS 213-50-5) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 738792 | |||
Datum | 17.09.2012 18:24 | 5240 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen W. Organisationsverordnung-Feuerwehr vom 23.Dezember 1975 (GVBI. 1976 S.25, BS 213-50-5) Genau die (war zu faul zum suchen... ;-) ) Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 738793 | |||
Datum | 17.09.2012 18:27 | 5517 x gelesen | |||
Das hängt vermutlich mit der Leitstellengeschichte in RLP zusammen. Da man jahrzehntelang da nichts auf die Reihe bekommen hat, und sich größtenteils mit der Eh-Da-Polizeiwache als Erstalarmstelle begnügt hat, konnte/wollte man denen keine Zeitvorgaben machen. Ob die heute tlw. existierenden Integrierten Leitstellen da irgendwelche Zeitvorgaben haben, weiß ich aus dem Stehgreif nicht. Im Rettungsdienstgesetz gibt es eine sogenannte "Hilfeleistungsfrist" (15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle). Da ist die Disposition dann wieder mit drin, aber keine Ahnung, welchen Ansatz man dafür genommen hat. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 738795 | |||
Datum | 17.09.2012 18:41 | 5568 x gelesen | |||
Hab mal nachgesehen, in der 1975er ist der Wortlaut deckungsgleich wie in der 1991er. Übrigens: Macht Spass, so alte Sachen noch mal anzuschauen: In RLP waren 1975 z.B. in diversen Stufen "TLF 16 mit Seilwinde" vorgeschrieben, und das "TLF 8 oder 16" war generell Mindestausstattung für jede (Verbands)Gemeinde, was dann ja später zu "ELW 1, LF 8/6 und RW 1" und heute zu "ELW 1, HLF 10, MZF 2" wurde - das ist doch mal eine Entwicklung... Der "Bebauung entsprechende Leitern" waren bereits in B1 Pflicht, auch beim TSA. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 738799 | |||
Datum | 17.09.2012 18:58 | 5352 x gelesen | |||
Was ist denn daran Sportlich ? NRW : Als Mindeststandart für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (1/8) von acht Minuten nach Alarmierung als notwendig angesehen. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit (1/8) und eines Zugtrupps (1/1/2) spätestens fünf Minuten nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke sollte 13 Minuten nach der Alarmierung nicht überschreiten. Die Bezirksregierung Köln legt für die Kommunen in ihrem zuständigkeitsbereich zusätzlich fest das nach 8 Minuten midestens folgende Qualifikationen vor Ort sein müssen : 1 X FIII (GF) 7 X FI/FII Maschinist 1 - 2 je nach Fahrzeugkombination 4 X AGT nach 13 Minuten 1 X F IV (ZF) 3 X F III (GF) 14 X FI/FII Maschinist 2-3 8 X AGT Das finde ich in UNSEREM ländlichen Bereich noch Sportlicher ! Gruß ! | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 738803 | |||
Datum | 17.09.2012 20:04 | 5187 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Hab mal nachgesehen, in der 1975er ist der Wortlaut deckungsgleich wie in der 1991er. Hast du das in digitaler Form? Die Verordnung von 1975 habe ich noch nie gesehen, wäre aber wirklich mal interessant sich das anzusehen. Ein TLF16/25 war in meiner Wehr lange Jahre "Erstangreifer", später ergänzt mit einem LF8 welches ein TSF und einen GW-TH ersetzte. Immerhin ist die Entwicklung der Mindestanforderungen innerhalb der alten und neuen FwVO halbwegs konsistent. | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 738805 | |||
Datum | 17.09.2012 21:05 | 5041 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen W.Hast du das in digitaler Form? Ich hätte die in digitaler Form. Hat damals noch BrandSchGDVO geheissen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 738842 | |||
Datum | 18.09.2012 09:34 | 4924 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. und sich größtenteils mit der Eh-Da-Polizeiwache als Erstalarmstelle begnügt hat, konnte/wollte man denen keine Zeitvorgaben machen. Und genau da ging vor Einführung der ILS die meiste Zeit verloren. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo trotz langer Anfahrt die Polizei nach Eingang einen Notrufes erstmal "gucken gefahren" ist oder wo man nur die mehr als 10km vom Einsatzort entfernte Stützpunktwehr, nicht jedoch die Wehr vor Ort alarmiert hat. Zum Glück sind die Zeiten vorbei. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 738843 | |||
Datum | 18.09.2012 09:37 | 4846 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. In RLP waren 1975 z.B. in diversen Stufen "TLF 16 mit Seilwinde" vorgeschrieben, und das "TLF 8 oder 16" war generell Mindestausstattung für jede (Verbands)Gemeinde Dazu muss man aber auch wissen, dass damals zumindest auf dem Lande noch keine Rüstwagen üblich war, bestenfalls sogenannte Unfallhilfswagen (Kleintransporter), man daher ein anderes Großfahrzeug mit Seilwinde ausstatten musste. RW kamen flächendeckend erst mit den Bund-RW1. Desweiteren hatten damals LF8 noch keinen, LF16 keinen allzu großen Wassertank, TSF-W gab's auch noch nicht, daher die Forderung nach TLF. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 738858 | |||
Datum | 18.09.2012 11:44 | 5074 x gelesen | |||
Hallo, OK dann sind wir in BaWü nicht ganz so sportlich.. :-) Wir haben 10 Minuten.. Aber dafür wird alles ganz genau beschrieben.. ahhhhh aber nur bei der Feuerwehr http://www.feuerwehr-bw.de/index.php?id=45&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=43&tx_ttnews%5BbackPid%5D=9&cHash=92738067c3 Auch interessant ist, was in Wikipedia steht http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsfrist (ups wir können es in BaWü ja doch, eine Hilfsfrist beschreiben dann sollte es doch auch beim Rettungsdienst möglich sein!?!) Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 738859 | |||
Datum | 18.09.2012 11:45 | 4827 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger S.(ups wir können es in BaWü ja doch, eine Hilfsfrist beschreiben dann sollte es doch auch beim Rettungsdienst möglich sein!?!) Da ist vermutlich unsere "Rettungsdienstmafia" dagegen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 740021 | |||
Datum | 27.09.2012 20:13 | 4734 x gelesen | |||
Guten Abend zum Thema gleich auf SWR "Zur Sache ": -> " Feuerwehrmangel - Ist unsere Sicherheit in Gefahr? " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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