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ThemaNeue DIN 14462:2012: Jährliche Prüfung Hydranten (SA) !?!4 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorJens8 K.8, Maintal / Hessen738711
Datum17.09.2012 10:2014526 x gelesen
Hallo!

Ich bin auf der Suche nach der normativen Festlegung der Prüfungsintervalle für Hydranten, d. H. Normen für Prüfintervalle Überflur-/Unterflurhydrant & Wandhydranten im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich.

Für den nicht-öffentlichen Bereich gilt:
In der jetzt 09.12 erschienenen DIN 14462:2012-09 wird unter 4.1.4 Rohrleitungsdimensionierung in der Tabelle 2 - Geforderte Druchflussmengen und Drücke an der Entnahmearmatur Mindestwerte für den Durchfluss und Min. und Max. Fließdruck sowie Max. Ruhedruck für Wandhydranten und Über- und Unterflurhydranten vorgeschrieben.

In 6 - Instandhaltung, 6.1 Allgemeines wird gefordert:
"Die Instandhaltungsmaßnahmen [Inspektion, Wartung, Instandhaltung, Erklärung von mir] sind in Zeitabständen entsprechend den Herstellerangaben, längstens jedoch von 2 Jahren bei Löschwasseranlagen "trocken" und längstens einem Jahr bei Wandhydrantenanlagen sowie Überflur- und Unterflurhydranten durchzuführen."

Dazu:
- Inspektionen sind zu protokollieren, und Abweichungen zu beurteilen
- Durchführung durch einen Sachkundigen

Was ist gefordert für Hydranten im öffentlichen Bereich?

Vielen Dank!

Gruss

Jens

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern738715
Datum17.09.2012 11:583694 x gelesen
Wir führen die Hydrantenüberprüfung und -wartung selbst durch. Die meisten Hydranten werden alle 2 Jahre überprüft, ein paar wenige, wie zum Beispiel Endhydranten, jährlich. Dazu bekommen wir immer vom Wasserversorger eine entsprechende Liste, die abzuarbeiten ist.

Audiatur et altera pars.

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz738775
Datum17.09.2012 17:333625 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adolf H.
Wir führen die Hydrantenüberprüfung und -wartung selbst durch.
Ganz dumm gefragt: Warum?

Wo ich noch in einer unserer Ortsteilwehren war, haben wir das auch mal Anfang der 90er Jahre gemacht, da war das aber recht übersichtlich. In dem Bereich wird das heute nicht mehr gemacht, weil durch Zusammenlegungen inzwischen auch ein recht großes Gebiet zu betreuen ist.

In meiner jetzigen Einheit (Stützpunktwehr der VG) hätten wir bei unserem Ausrückebereich von der Fläche her ganz schön zu tun, um eine Einrichtung der Gemeinde (Wasserleitung/Hydranten), die wir selbst nur im Nebenzweck (ja, Löschwasser ist ein NEBENZWECK der Wasserleitung, der Hauptzweck ist die Wasserversorgung) nutzen, für eine weitere Einrichtung der Gemeinde (dem Wasserwerk) zu warten.
Sorry, dafür fehlt mir das Verständnis.

Meines Wissens nach wird diese Hydrantenkontrolle nur noch in einem Teil unserer Verbandsgemeinde gemacht, wo die Wasserversorgung durch einen privaten Verein (ein rd. 3000 Einwohner-Dorf) sichergestellt wird, durch die Feuerwehr gemacht. Und dann in Zusammenarbeit mit dem privaten Wasserverein. Das kann man noch akzeptieren.

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP738778
Datum17.09.2012 17:423097 x gelesen
'Wasserversorgung: Hydrantenpflege und -patenschaft' von Markus K.

Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)

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 17.09.2012 10:20 Jens7 K.7, Maintal
 17.09.2012 11:58 Adol7f H7., Rosenheim
 17.09.2012 17:33 Ralf7 R.7, Kirchen
 17.09.2012 17:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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