alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFür Hessen interessant7 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Anerkennungsprämie
  •  
    AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen722204
    Datum19.04.2012 15:574790 x gelesen
    Eben wurde folgende Presseinformation des Innenministeriums Hessen veröffentlicht:

    Innenminister Boris Rhein: Anerkennungsprämie für Freiwillige Feuerwehr erweitert

    Wiesbaden Das hessische Kabinett hat auf Empfehlung von Innenminister Boris Rhein die Regelungen für die Anerkennungsprämie des Landes Hessen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erweitert.

    Innenminister Boris Rhein: Mit der Neuregelung wollen wir gerade die Feuerwehrleute erfassen, die 41, 42 oder noch mehr Jahre engagiert und ehrenamtlich ihren Dienst in den Einsatzabteilungen versehen haben. Deshalb haben wir beschlossen, diesen verdienten Einsatzkräften die Anerkennungsprämie für 40-jährige Dienste ausnahmsweise rückwirkend zuzusprechen.

    Betroffen von der neuen Regelung sind schätzungsweise 1900 Feuerwehrmänner und frauen, die mehr als 41 Jahre aktiven Dienst versehen haben und weiter in der Einsatzabteilung tätig sind. In Hessen sichern neben den sechs Berufsfeuerwehren rund 74.000 Einsatzkräfte in Freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz und die allgemeine Hilfe. Voraussetzung für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie ist die aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr.

    So beträgt die Anerkennungsprämie nach 10 Jahren Dienstzeit 100 Euro, nach 20 Jahren Dienstzeit 200 Euro, nach 30 Jahren Dienstzeit 500 Euro und nach 40 Jahren Dienstzeit 1.000 Euro.

    Mit der Neuregelung setzen wir die konstruktiven Vorschläge von Seiten der Feuerwehr um und unterstreichen nochmals deutlich die Wertschätzung für die unverzichtbare Arbeit der freiwilligen Einsatzkräfte, so Minister Boris Rhein.

    Anträge für die rund 1900 Einsatzkräfte können die Kommunen nach Veröffentlichung des Erlasses im Staatsanzeiger bei den Regierungspräsidien stellen.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen738198
    Datum12.09.2012 13:472527 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Helmut R.Innenminister Boris Rhein: Anerkennungsprämie für Freiwillige Feuerwehr erweitert

    Das ist schön und wurde in meiner Feuerwehr positiv aufgenommen.

    Geschrieben von Helmut R.Anträge für die rund 1900 Einsatzkräfte können die Kommunen nach Veröffentlichung des Erlasses im Staatsanzeiger bei den Regierungspräsidien stellen.

    Dieser Satz ist im Moment das Problem. Im April werden mit einer Pressemeldung "Hoffnungen geschürt" jetzt knapp fünf Monate später ist die Veröffentlichung aber immer noch nicht erfolgt und somit auch keine Beantragung möglich.

    Ich hätte wahrscheinlich mit einer Veröffentlichung gewartet bis auch die "Tatsachen" geschaffen sind...

    Weiss jemand wie´s weitergeht?

    Gruss
    Dirk

    www.feuerwehr-hofheim.com

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen738199
    Datum12.09.2012 13:502406 x gelesen
    Geschrieben von Dirk W.Weiss jemand wie´s weitergeht?

    Bisher nichts weiter davon gehört, muss auch sagen, dass es mich nicht wirklich interessiert, da mein Auslandsaufenthalt (BaWü) eh nicht mitgerechnet wird.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen738217
    Datum12.09.2012 16:052297 x gelesen
    Die Tatsachen sind doch geschaffen, auf dieser Seite

    http://www.hmdis.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=e7957d3731c068d0bef977f1adc8625e

    findet sich rechts oben ein Download-Button hinter dem sihh der Erlass und die Antragsformulare sowie die Vordrucke für die Urkunden "verstecken".

    Helmut Raab

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen738218
    Datum12.09.2012 16:072249 x gelesen
    Der "Auslandsaufenthalt" wird durchaus mit angerechnet wie der Blick in den Erlass zeigt:

    Dabei sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:
    Dienstzeiten in verschiedenen Freiwilligen Feuerwehren zu unterschiedlichen Zeiten
    werden addiert.
    Dienstzeiten in außerhessischen Freiwilligen Feuerwehren sind zu berücksichtigen.

    Helmut Raab

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen738221
    Datum12.09.2012 16:142342 x gelesen
    Ja, für die normale Prämie... Die läuft ja auch mehr oder weniger rund...

    Für die Ü40 Nachzügler wurde mir die Prämie aber wegen des fehlenden Zusatzerlasses abgelehnt...

    www.feuerwehr-hofheim.com

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHelm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen739225
    Datum20.09.2012 13:172016 x gelesen
    PM mit Info ist unterwegs.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     19.04.2012 15:57 Helm7ut 7R., Dietzenbach
     12.09.2012 13:47 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
     12.09.2012 13:50 ., Frankfurt
     12.09.2012 16:07 Helm7ut 7R., Dietzenbach
     12.09.2012 16:05 Helm7ut 7R., Dietzenbach
     12.09.2012 16:14 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
     20.09.2012 13:17 Helm7ut 7R., Dietzenbach
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt