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Thema | Fahrtkostenersatz nach Einsatz? | 18 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 736462 | |||
Datum | 30.08.2012 09:58 | 6390 x gelesen | |||
Wir hatten gestern im Dienst eine Diskussion um eine interessante Fragestellung bzw. Problematik. Folgende Situation: FM begibt sich morgens zum Einsatz. Warum auch immer hat er kein eigenes Auto und ist somit auf eine Fahrgemeinschaft zu seinem Arbeitsort angewiesen. Der Einsatz dauert länger, die Fahrgemeinschaft ist weg. Hat der FM Anspruch auf Kostenerstattung ÖPNV/Taxi für die Fahrt zum Arbeitsort? Das LBKG RLP sagt in §13, Abs. 7: Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen baren Auslagen. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, haben anstelle eines Auslagenersatzes nach Satz 1 Anspruch auf angemessene Aufwandsentschädigung. Satz 2 gilt für die Heranziehung zu Einsätzen, bei denen aufgrund des § 36 Kostenersatz geleistet worden ist, und für die Heranziehung zu Sicherheitswachen aufgrund des § 33 oder anderer Vorschriften entsprechend; für die Heranziehung zu anderen Einsätzen kann die Gemeinde eine Aufwandsentschädigung gewähren. Das Nähere, insbesondere die Voraussetzungen und die Höhe der Aufwandsentschädigung, bestimmt die Hauptsatzung. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 736613 | |||
Datum | 30.08.2012 21:51 | 4154 x gelesen | |||
Ich habe gerade keine entsprechenden Datenbanken zur Hand, aber ich halte das für recht eindeutig. Vom juristischen Bauchgefühl (gefährlich...) her: ÖPNV ja. Sofern nicht zumutbar (mögliche Kriterien wären meines Erachtens z.B. Fahrzeit, Umsteigebeziehungen, ggf. Wartezeiten, Erhalt der Erholungszeit) dann auch ggf. ein Taxi, immerhin geht es ja um "notwendige" Auslagen. Eine Regelung in der Hauptsatzung Dausenaus gibt es nicht und braucht es dafür ja auch nicht (geht nicht um eine Aufwandsentschädigung sondern um einen konkreten Nachteilsausgleich), der Anspruch ergibt sich mE unmittelbar aus dem Gesetz. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 736644 | |||
Datum | 31.08.2012 09:02 | 3775 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael L. Hat der FM Anspruch auf Kostenerstattung ÖPNV/Taxi für die Fahrt zum Arbeitsort? Das kann nur eine Einzelfallentscheidung sein, in die folgende (und mehr) Punkte mit einfließen: - welcher Einsatz --> personalintensiv --> gefährlich --> SEIN Fachwissen erforderlich --> oder Flächenbrand - personelle Erforderlichkeit --> Indianer ? --> fraglich --> Häuptling ? --> eher.. - früher aus Einsatz lösen war nicht möglich --> warum --> unabkömmlich - keine andere Möglichkeit --> Hinbringen zur Arbeit mit FW-Fzg --> mit Dienst-Fzg Rathaus - - Aus all diesen Fragen / Antworten würde ich meine Entscheidung treffen, natürlich auch immer im Hinterkopf, dass wir den "Kerl" in der FW halten wollen, aber auch mit der Gewissheit, dass meine Entscheidung vor dem RPA Bestand haben muss. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 736645 | |||
Datum | 31.08.2012 09:10 | 3522 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.- keine andere Möglichkeit --> Hinbringen zur Arbeit mit FW-Fzg --> mit Dienst-Fzg Rathaus Das hatten wir als Alternative schon mit diskutiert. Geschrieben von Thomas K. - welcher Einsatz --> personalintensiv --> gefährlich --> SEIN Fachwissen erforderlich --> oder Flächenbrand Da stört mich deine Unterscheidung zwischen "Häuptling" und "Indianer". Bei der Möglichkeit des Herauslösens aus dem Einsatz sehe ich das noch ein, aber wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist darf es in meinen Augen keinen Unterschied geben. Ich fand das eine interessante Fragestellung und die anschließende Diskussion zeigte auch wie unterschiedlich so etwas gesehen wird. Auch bei Führungskräften. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 736646 | |||
Datum | 31.08.2012 09:14 | 3532 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael L. Da stört mich deine Unterscheidung zwischen "Häuptling" und "Indianer". Die Unterscheidung musst Du abeer mchen, weil Häuptlinge hast Du nur einen (wenige), Indianer mehr - und da kannst Du eher herauslösen... außer Du brauchst JEDEN. Immer die Rechtmäßigkeit der Entscheidung und die Begründbarkeit vorm RPA vor Auge haben. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 736647 | |||
Datum | 31.08.2012 09:22 | 3501 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Die Unterscheidung musst Du abeer mchen, weil Häuptlinge hast Du nur einen (wenige), Indianer mehr - und da kannst Du eher herauslösen... Wenns im konkreten Fall nicht gemacht wurde, dann bringt die Überlegung nix. Dann liegt der Fall so jetzt auf dem Tisch. Natürlich schaue ich, dass ich Personal so früh wie möglich aus dem Einsatz herauslöse und auch das Personal als erstes herauslöse, das am frühesten zur Arbeit muß oder sonstige Verpflichtungen hat. Geschrieben von Thomas K. Immer die Rechtmäßigkeit der Entscheidung und die Begründbarkeit vorm RPA vor Auge haben. Das wäre da, ganz ehrlich, meine geringste Sorge... Denn die Begründung, dass dem FM kein Nachteil aus seiner Tätigkeit entstehen darf ist m.E. hinreichend allgemein gefaßt, dass ich da alles mögliche darunter fallen lassen kann. m.E. sogar eine bereits bezahlte Urlaubsreise die der FM nicht antreten konnte, weil er sich im Feuerwehrdienst verletzt hat. Wenn die Einsatzkraft auch weiterhin zur Verfügung stehen soll, auch wenn es mal wieder um diese Uhrzeit "klingelt", dann übernimmt man diesen Mehraufwand für eine Fahrkarte mit dem ÖPNV zur Arbeit einfach. Das geht im Haushalt einer durchschnittlichen Gemeinde wertmäßig locker unter... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 736649 | |||
Datum | 31.08.2012 09:37 | 3495 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian F. Wenn die Einsatzkraft auch weiterhin zur Verfügung stehen soll, auch wenn es mal wieder um diese Uhrzeit "klingelt", dann übernimmt man diesen Mehraufwand für eine Fahrkarte mit dem ÖPNV zur Arbeit einfach. Das geht im Haushalt einer durchschnittlichen Gemeinde wertmäßig locker unter... Und zeigt den Feuerwehrangehörigen die Wertschätzung der Gemeinde für ihre Tätigkeit Umgekehrt - also wenn es bei so einer Erstattung Probleme gibt - dürfte die "Kollateralschäden" deutlich gravierender Ausfallen. Das wäre dann der Anlass das die anderen Feuerwehrangehörigen im Alarmfall zuerst mal prüfen ob es aus "wirtschaftlichen" Gründen sinnvoll ist überhaupt zum Einsatz zu kommen. Da hilft dann auch kein Feuerwehrgesetz in dem die Dienstpflicht festgelegt ist. Für die individuellen Entscheidungen kann man relativ oft gute Eine Gemeinde tut gut daran solche kleinen Problemchen der Feuerwehrangehörigen unbürokratisch schnell aus der Welt zu schaffen. Günstiger kann sie die Pflichtaufgabe den Brandschutz sicherzustellen sonst nicht erfüllen. Die Einsatzkräfte sind immer der wichtigste Bestandteil der notwendigen Einsatzmittel ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 736652 | |||
Datum | 31.08.2012 09:58 | 3294 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. solche kleinen Problemchen der Feuerwehrangehörigen unbürokratisch schnell aus der Welt zu schaffen Richtig, deshalb hab ich auch schon Kinokarten u. ä. bezahlt... MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 736657 | |||
Datum | 31.08.2012 10:17 | 3338 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Wenns im konkreten Fall nicht gemacht wurde, dann bringt die Überlegung nix. Es gab keinen konkreten Fall, sondern nur die Diskussion darüber. Wenn man allerdings mal die Zeit nimmt, die ein Einsatz braucht, bis man mal die Erkenntnis gewinnt das man Leute herauslösen kann und das auch organisiert bekommt, dann sind wir schon im Bereich 1h + bis der FM wieder so parat ist (Duschen, Umziehen, Wache -> nach Hause) das er zur Arbeit kann. Und dann ist die Fahrgemeinschaft schon weg. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 736658 | |||
Datum | 31.08.2012 10:19 | 3275 x gelesen | |||
Moin, und dann gibt es keinen unter den Kameraden, der genau in diesem einem Fall mal einspringen kann? Gruß | |||||
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Autor | Rein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern | 736661 | |||
Datum | 31.08.2012 10:29 | 3348 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hallo Michael, hab´ die Diskussion gerade erst bemerkt, hab mir die Sache mal überlegt und auf die Situation bei mir zuhause (auf´ m plattesten Land) übertragen. Allerdings muss ich zugeben, dass ich bei meinen Überlegungen mal aussen vor gelassen habe, dass es bei uns heisst: "kein Auto = sowieso fast unmöglich einen Job zu kriegen". Wenn bei uns wer wegen eines Einsatzes (und sei es nur Fehlalarm) die Fahrgemeinschaft oder den Bus verpasst, dann geht der nächst Bus am Folgetag. Da hat bei uns die Gemeide eigentlich nur die Wahl zwischen 1. Ich mache, das mein FW- Angehöriger zur Arbeit kommt (und wenn ihn ein Bauhofmitarbeiter mal schnell z.B. nach Bayreuth fährt) 2. Der Mensch kommt halt wegen des Einsatzes an diesem Tag nicht zur Arbeit und wir zahlen einen ganzen Tag Arbeitsausfall. Wird im 2. Fall evtl. kein gutes Ergenbnis bringen, wenn der Wecker (und bei uns auch noch Sirene, die Wecker sitzen auf der selben Schleife, die sind bei uns quasi zur Verbesserung der Alarmwahrnehmung eingesetzt) mal wegen einem Fehlalarm loslegt, welcher ja schnell abgearbeitet ist, dann sind das schnell mal teuere 30 min. Ich gehe also in diesem (wie schon gesagt bei uns eher hypothetischen) Fall eher davon aus, dass ein Bauhofmitarbeiter (oder evtl. Freunde oder Verwandte des FW- Angehörigen)die Hühner sattelt um jenen zur Arbeit zu bringen. Soweit die Situation bei uns, woanders wird sich eine Kommune aber auch ähnlich überlegen müssen wie sie vorgehen will. mkg Reinhold Bauer | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 736664 | |||
Datum | 31.08.2012 10:51 | 3213 x gelesen | |||
Wie meinst du das? "Einspringen" ist so eine Sache. Klar kann man sagen "Leute, es ist genug Personal da, ich muss auf die Arbeit", aber wenn eben nicht genug Leute da sind? Natürlich kann man die Frage stellen ob derjenige denn so wichtig war das er mit in den Einsatz musste. Aber wenn ich das in dem Fall schon anfange, wo endet das dann? Beim Lohnausfall? Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 736665 | |||
Datum | 31.08.2012 10:54 | 3236 x gelesen | |||
Geschrieben von Reinhold B.Ich gehe also in diesem (wie schon gesagt bei uns eher hypothetischen) Fall eher davon aus, dass ein Bauhofmitarbeiter (oder evtl. Freunde oder Verwandte des FW- Angehörigen)die Hühner sattelt um jenen zur Arbeit zu bringen. Die Alternativen hatten wir in dem Fall schon ausgeschlossen, ÖPNV/Taxi waren hier als das letzte Mittel anzusehen. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 736667 | |||
Datum | 31.08.2012 11:05 | 3229 x gelesen | |||
Hallo, Zunächst muss sich ja der FW-Mann -(Frau) dazu entschießen - ganz daheim zu bleiben - mit dem ÖPNV / Taxi zu fahren und dann die Kosten mit dem Rathaus abrechnen. Mehrkosten Taxi zu ÖPNV müssen begründet sein --> Verfügbarkeit --> deutliche kürzere Fahrtzeit und damit geringere Fehlzeit (kostet ja auch Geld). MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 736673 | |||
Datum | 31.08.2012 12:17 | 3118 x gelesen | |||
Hallo Michael. nehmen wir mal an, der Kollege ist nicht auslösbar, dann gehe ich von einer Einsatzlage aus, die eh noch länger dauern wird und dann kommt die Frage auf, ob er überhaupt noch arbeiten gehen kann. Ich kann jetzt nur für mich sprechen: Sollten wir unserer Einheit die Situation haben, dass ein Kollege nicht mehr aus den von dir beschriebenen Punkten zur Arbeit kommt, würden sich mit Sicherheit ein oder zwei Kameraden finden, die diesen flux zur Arbeit bringen. Selbst schon gemacht und würde ich auch immer wieder tun. Ist für mich dann Bestandteil der "Kameradschaft" Gruß | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 736674 | |||
Datum | 31.08.2012 12:23 | 3102 x gelesen | |||
Achso, jetzt ist klar. Allerdings sind wir in der Ausgangslage zur Diskussion davon ausgegangen das alle Alternativen nicht greifen und nur ÖPNV/Taxi übrigbleiben. Natürlich würde man bei Eintreten eines solchen Falles erstmal bei den Kameraden fragen. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 736685 | |||
Datum | 31.08.2012 14:04 | 3000 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.aber auch mit der Gewissheit, dass meine Entscheidung vor dem RPA Bestand haben muss.Tja, die kleinsten Beträge geben die d.... Fragen... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 736768 | |||
Datum | 01.09.2012 00:29 | 2922 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Ich kann jetzt nur für mich sprechen: Sollten wir unserer Einheit die Situation haben, dass ein Kollege nicht mehr aus den von dir beschriebenen Punkten zur Arbeit kommt, würden sich mit Sicherheit ein oder zwei Kameraden finden, die diesen flux zur Arbeit bringen. Selbst schon gemacht und würde ich auch immer wieder tun. Auch bei einfach 80km oder ähnlichen Größenordnungen? Kann ich mir schwer vorstellen. Solche Fahrgemeinschaften sind nicht selten. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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