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Thema | Vebot von Pfeffer und/oder CS Sprays im Einsatz | 7 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Infos: | |||||
Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 736212 | |||
Datum | 28.08.2012 21:01 | 5275 x gelesen | |||
Hallo Ist es zulässig dass dir ein vorgesetzter das mitführen von "Reizstoff-Sprays" im Dienst generell untersagen darf. So weit ich weiss fallen diese Spray nicht unter das Waffengesetz. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern | 736216 | |||
Datum | 28.08.2012 21:15 | 3658 x gelesen | |||
Die grundsätzliche Frage ist, muss ich sowas mitführen? Wie kurz ist der Weg, dann dieses Spray auch einzusetzten und ggf. mit Kanonen auf Spatzen zu schießen? Sind durch den Arbeitgeber sämtliche Möglichkeiten bereits ausgeschöpft? Gefährdungsanalyse, Kommunikationstraining, Mitarbeitersensibilisierung, Mitarbeiter ggf. in Selbstverteidigung schulen. Meine persönliche Meinung hierzu: Der Arbeitgeber hat hierzu durchaus ein Recht, wurde z.B. in der Vergangenheit schon bei "Tonfa-"Handgriffstücken für Maglites so gehandhabt. Persönlich würde ich auf das Mitführen verzichten. Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, dass Risiko von Übergriffen zu reduzieren bzw. denen zu begegnen. | |||||
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Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 736217 | |||
Datum | 28.08.2012 21:38 | 3413 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sascha H. Ist es zulässig dass dir ein vorgesetzter das mitführen von "Reizstoff-Sprays" im Dienst generell untersagen darf. Da ich nicht weiß, in welcher Funktion (RD, FW, ?) du diesen Spray mitführen willst, kann ich dir rechtlich nicht genau sagen ob dir dein Vorgestzter das verbieten darf. Meiner eigenen Meinung nach kann er das, wie er auch zum Bespiel das tragen (oder halt nicht tragen) von bestimmten Teilen der (Dienst-)kleidung vorschreiben kann. Geschrieben von Sascha H. So weit ich weiss fallen diese Spray nicht unter das Waffengesetz. Das mag stimmen. Meines Wissens nach ist der der Einsatz von Pfefferspray bei Privatpersonen ausschließlich auf die Abwehr von Tieren bezogen. Nur Polizei (SB) hat eine entsprechende Ausnahmegehnehmigung für den Einsatz am Menschen. Wenn du ihn also anwendest, hast du schon eine gewisse Erklärungsnot, besonders im Dienst. CS-Gas ist zwar frei, leidet aber unter dem selben Problem wie Pfefferspray: Alles was du in dieser Art mitschleppst, kann im Zweifelsfall auch gegen dich selber angewendet werden (evtl. kann dir dein "Angreifer" den Spray ja entwenden, die Wirknähe beträgt deutlich unter zwei Meter) bzw. trifft dich schon beim eigener Verwendung selber (z.B. geschlossene Räume). Also lieber alle anderen Optionen (Deeskalationstraining, "taktischer Rückzug", Selbsverteidigung usw. ) ausschöpfen und den "Gewalteinsatz" den geschulten Kräften der Polizei überlassen. Viele Grüße Lars _______________________________________________ Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. | |||||
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Autor | Rein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern | 736267 | |||
Datum | 28.08.2012 23:08 | 3134 x gelesen | |||
Hallo Sascha, ich denke mal, du meinst CS- Reizstoff, also ein Zeug, was zur Selbstverteidigung frei mitgeführt werden darf. Ob dir dein Vorgesetzter verbieten kann, etwas mitzuführen, was zur Selbstverteiduígung im Sinne von Notwehr mitgeführt werden darf, kann ich dir nicht sagen. Was ich sagen kann, ist, dass CS- Reizstoff ggf. "etwas" inndifferenziert wirkt. Das heisst, dass das Zeug z. B. auch der Windrichtung unterliegt und damit beim Einsatz je nach Wind plötzlich auch gegen dich selbst wirken kann. Pfefferspray könnte da gezielter wirken, darf aber in Deutschland nur zur Abwehr aggressiver Tiere von jedermann eingesetzt werden. Daher ist es für deine Zwecke eher ungeeignet. Eine ganz andere Sache ist die: Wenn ich eine Waffe mitführe, muss ich auch in der Lage sein, diese im gesetzlichen Rahmen so einzsetzen, dass nur (und ich meine absolut nur) die beabsichtigte Wirkung eintritt. Ich muss auch wissen, wann ich eine Waffe zur Wirkung bringen darf. Kurz gesagt: Ich muss im Einsatz einer Waffe geschult sein. Und wenn dein Vorgesetzter schon gegen dass blosse mitführen von CS- Sprays ist, wird er dich und deine Kollegen kaum drauf schulen wollen. Ich rate eher zu Schulungen die Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit aggressiver Kundschaft vermitteln (von der Deeskalation bis hin zur einfachen Selbsverteidigung). Und dafür wiederum hat der Dienstherr zu sorgen. Aufrüstung in unserem Bereich hat da meiner Meinung nach nix zu suchen. Wir sind "die Guten", die nur helfen wollen, wenn´s nicht mehr anders geht, muss halt die Polizei ran. mkg Reinhold Bauer | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Sophienthal (Weidenberg) / Bayern | 736297 | |||
Datum | 29.08.2012 07:45 | 3077 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.Ist es zulässig dass dir ein vorgesetzter das mitführen von "Reizstoff-Sprays" im Dienst generell untersagen darf. Mit dienstlicher Anweisung würde ich sagen: JA Fürs BRK gibt es von der Landesgeschäftsstelle hierzu ein aktuelles Rundschreiben vom 20.08.2012, in dem jegliches Mitführen von Waffen inkl. Reizstoffsprays im Rettungsdienst verboten ist. Im Feuerwehrdienst halte ich es ohnehin nicht für notwendig, solche Gegenstände mitzuführen. Beim RD dagegen ist es schon manchmal grenzwertig, s. auch hier: Beschimpft, bespuckt, verprügelt Sich zusammenschlagen zu lassen ist natürlich auch nicht das feinste. Aber eine Anzeige wegen Körperverletzung mit evtl. Kündigung zu riskieren ist auch nicht so toll. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 736417 | |||
Datum | 29.08.2012 22:43 | 2866 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Fürs BRK gibt es von der Landesgeschäftsstelle hierzu ein aktuelles Rundschreiben vom 20.08.2012, in dem jegliches Mitführen von Waffen inkl. Reizstoffsprays im Rettungsdienst verboten ist. Das ist mal eine Aussage die zu meiner Frage passt. Nun stellt sich mir die Frage darf das BRK das auch. Ist das BRK Arbeitsrechtlich dazu berechtigt dies zu verbieten. Kann das BRK es auch seinen Ehrenamtlichen z.B. in den SEGen verbieten. Die Frage bezieht sich nicht direkt auf das BRK. Mich interessiert wie weit die Rechtslage so etwas zulässt. | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Steinfeld / RLP | 738700 | |||
Datum | 17.09.2012 09:10 | 2563 x gelesen | |||
Meiner Meinung aus Arbeitssicherheitssicht nach kann der Arbeitgeber feststellen, dass der Einsatz von solchen Mitteln (egal welche "Bewaffnung", ob Waffengesetz oder nicht) das Risiko eines Eigenarbeitsunfalls erhöht wird und andere Mittel (Deeskalationstraining,...) weniger "invasiv" sind und durch die Mitarbeiter erstmal ausgeschöpft werden müssen. Da die Gefährdungsbeurteilung eher eine zusätzliche Gefährdung als einen nicht durch andere Mittel erreichbaren zusätzlichen Nutzen darstellt, hat der Vorgesetzte die rechtlichen Mittel und im Sinn der Arbeitssicherheit auch die Pflicht das Mitführen von Waffen (wie gesagt egal ob diese dem Waffengesetz unterliegen oder nicht) zu verbieten. Im Gegenzug müsste er den Mitarbeitern die Wege zu den "nicht invasiven" Mitteln eröffnen. Zweiter wesentlicher Punkt: Ich habe auf einem Sanitätsdienst den Fall live erlebt, dass ein Türsteher einen MANV mit 15 Verletzten (überwiegend Reizung der Atemwege/Atemnot) ausgelöst hat, weil er im falschen Moment, am falschen Ort die Entscheidung getroffen hat, dass CS-Spray zu ziehen. Ich behaupte da hat der Arbeitgeber durchaus das Recht seine Mitarbeiter vor einem solchen Fehlverhalten, das den Ruf der ganzen Organisation nachhaltig schädigt (was bei Securityunternehmen nicht so schlimm ist wie bei HiOrgs oder Feuerwehren,...), zu schützen. Ohne Werbung machen zu wollen kann ich das Buch "Eigensicherung im Rettungsdienst" eines führenden Fach-Verlags wärmsten empfehlen Mich würde mal interessieren welche Argumentationspunkte das BRK anführt, um ggf. selbst bei solchen Diskussionen etwas mehr von offizielelr Seite in der Hand zu haben . | |||||
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