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Thema | Utrtel: Ehrenamt kein Arbeitsverhältnis | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 736396 | |||
Datum | 29.08.2012 20:26 | 4650 x gelesen | |||
Hallo, heute hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden das Ehrenamt kein Arbeitsverältnis ist und daher Ehrenamtliche auch kein Arbeitsrechtlichen Schutz geniessen. Geklagt hatte eine ehrenamtliche Mitarbeiterin nach einer Kündigung. mfG Hilmar | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 736400 | |||
Datum | 29.08.2012 20:30 | 3207 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Hilmar K. Geklagt hatte eine ehrenamtliche Mitarbeiterin nach einer Kündigung. hört sich etwas "komisch" an. Hast du eine Quelle mit Hintergrundinfos? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 736401 | |||
Datum | 29.08.2012 20:33 | 3110 x gelesen | |||
Hallo, ja steht in diversen Medien und kam eben auch im Fernsehen. siehe z.B. hier: Zeit-Online mfG Hilmar | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 736402 | |||
Datum | 29.08.2012 20:41 | 3024 x gelesen | |||
Hallo, hier ist auch die Pressemitteilung vom Gericht: Pressemitteilung mfG Hilmar | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 736408 | |||
Datum | 29.08.2012 21:23 | 3064 x gelesen | |||
Dann ist die Ausübung des Ehrenamtes auch keine "Arbeitszeit", die dann der "beruflichen" Arbeitszeit hinzugerechnet werden könnte, oder sehe ich das jetzt zu einfach? Stichwort "EU-Arbeitszeitrichtlinie" Gruß UW Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 736409 | |||
Datum | 29.08.2012 21:25 | 2948 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.(...) oder sehe ich das jetzt zu einfach? Ich befürchte ja. Im Urteil ging es ja primär um die Frage des Kündigungsschutzes, welcher mangels extenzieller Folgen verneint wurde. MkG Marc | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 736410 | |||
Datum | 29.08.2012 21:26 | 2866 x gelesen | |||
Ich habs geahnt :-) Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 736411 | |||
Datum | 29.08.2012 21:34 | 2829 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Marc D. Im Urteil ging es ja primär um die Frage des Kündigungsschutzes, welcher mangels extenzieller Folgen verneint wurde. wenn ich den ersten Satz im verlinkten Urteil lese, dann stellt sich das für mich anders dar. BAG schrieb: Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet Generell geht es für mich da um jedwede ehrenamtliche Tätigkeit. Interessant ist da auch der letzte Absatz. Dieser trifft eigentlich auf alle ehrenamtliche FA(SB) zu. Nach dieser Definition kann die geplante Arbeitszeitverordnung eigentlich gar nicht "greifen". Ein "Eurokrat" sieht dies wahrscheinlich aber wieder anders.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 736414 | |||
Datum | 29.08.2012 21:50 | 2759 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Dieser trifft eigentlich auf alle ehrenamtliche FA(SB) zu. Da wäre ich sogar noch vorsichtiger. Immer bedenken, daß die Tätigkeit eines FA (und vor allem dessen Rechtsverhältnis) sich doch massiv von den meisten anderen Ehrenämtern unterscheidet. MkG Marc | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 736416 | |||
Datum | 29.08.2012 21:54 | 2816 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc D.Da wäre ich sogar noch vorsichtiger. Immer bedenken, daß die Tätigkeit eines FA (und vor allem dessen Rechtsverhältnis) sich doch massiv von den meisten anderen Ehrenämtern unterscheidet. Richtig. "Kündigung" einfach so gibt es i.d.R. nicht. Sondern im Zweifel ein Verwaltungsakt, der das Dienstverhältnis beendet. Das ist was anderes als jemandem bei der Telefonseelsorge (oder im Sportverein) zu sagen "Du brauchst ab morgen hier nicht mehr am Telefon zu sitzen" (die Mannschaft zu trainieren). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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