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ThemaUtrtel: Ehrenamt kein Arbeitsverhältnis10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW736396
Datum29.08.2012 20:264650 x gelesen
Hallo,

heute hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden das Ehrenamt kein Arbeitsverältnis ist und daher Ehrenamtliche auch kein Arbeitsrechtlichen Schutz geniessen. Geklagt hatte eine ehrenamtliche Mitarbeiterin nach einer Kündigung.

mfG
Hilmar

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg736400
Datum29.08.2012 20:303207 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Hilmar K.Geklagt hatte eine ehrenamtliche Mitarbeiterin nach einer Kündigung.
hört sich etwas "komisch" an. Hast du eine Quelle mit Hintergrundinfos?

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW736401
Datum29.08.2012 20:333110 x gelesen
Hallo,

ja steht in diversen Medien und kam eben auch im Fernsehen.

siehe z.B. hier:
Zeit-Online

mfG
Hilmar

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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW736402
Datum29.08.2012 20:413024 x gelesen
Hallo,

hier ist auch die Pressemitteilung vom Gericht:
Pressemitteilung

mfG
Hilmar

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen736408
Datum29.08.2012 21:233064 x gelesen
Dann ist die Ausübung des Ehrenamtes auch keine "Arbeitszeit", die dann der "beruflichen" Arbeitszeit hinzugerechnet werden könnte, oder sehe ich das jetzt zu einfach?
Stichwort "EU-Arbeitszeitrichtlinie"
Gruß
UW

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen736409
Datum29.08.2012 21:252948 x gelesen
Geschrieben von Ulrich W.(...) oder sehe ich das jetzt zu einfach?

Ich befürchte ja. Im Urteil ging es ja primär um die Frage des Kündigungsschutzes, welcher mangels extenzieller Folgen verneint wurde.

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen736410
Datum29.08.2012 21:262866 x gelesen
Ich habs geahnt :-)

Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY736411
Datum29.08.2012 21:342829 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Marc D. Im Urteil ging es ja primär um die Frage des Kündigungsschutzes, welcher mangels extenzieller Folgen verneint wurde.


wenn ich den ersten Satz im verlinkten Urteil lese, dann stellt sich das für mich anders dar.

BAG schrieb: Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet

Generell geht es für mich da um jedwede ehrenamtliche Tätigkeit. Interessant ist da auch der letzte Absatz. Dieser trifft eigentlich auf alle ehrenamtliche FA(SB) zu. Nach dieser Definition kann die geplante Arbeitszeitverordnung eigentlich gar nicht "greifen". Ein "Eurokrat" sieht dies wahrscheinlich aber wieder anders.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen736414
Datum29.08.2012 21:502759 x gelesen
Geschrieben von Anton K.Dieser trifft eigentlich auf alle ehrenamtliche FA(SB) zu.

Da wäre ich sogar noch vorsichtiger. Immer bedenken, daß die Tätigkeit eines FA (und vor allem dessen Rechtsverhältnis) sich doch massiv von den meisten anderen Ehrenämtern unterscheidet.

MkG
Marc

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(2) ...


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg736416
Datum29.08.2012 21:542816 x gelesen
Geschrieben von Marc D.Da wäre ich sogar noch vorsichtiger. Immer bedenken, daß die Tätigkeit eines FA (und vor allem dessen Rechtsverhältnis) sich doch massiv von den meisten anderen Ehrenämtern unterscheidet.

Richtig. "Kündigung" einfach so gibt es i.d.R. nicht. Sondern im Zweifel ein Verwaltungsakt, der das Dienstverhältnis beendet.

Das ist was anderes als jemandem bei der Telefonseelsorge (oder im Sportverein) zu sagen "Du brauchst ab morgen hier nicht mehr am Telefon zu sitzen" (die Mannschaft zu trainieren).

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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 29.08.2012 20:26 Hilm7ar 7K., Köln
 29.08.2012 20:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.08.2012 20:33 Hilm7ar 7K., Köln
 29.08.2012 20:41 Hilm7ar 7K., Köln
 29.08.2012 21:23 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
 29.08.2012 21:25 ., Bad Hersfeld
 29.08.2012 21:26 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
 29.08.2012 21:34 Anto7n K7., Mühlhausen
 29.08.2012 21:50 ., Bad Hersfeld
 29.08.2012 21:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
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