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Thema | Pflicht zur Brandschutzbedarfsplanung in welchen Bundesländern? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Pasc8al 8D., Wuppertal / NRW | 734667 | |||
Datum | 16.08.2012 10:40 | 6141 x gelesen | |||
Hallo zusammen, momentan recherchiere ich die Pflicht zur Brandschutzbedarfsplanung in den jeweiligen Bundesländern. Die bisherigen Ergebnisse zeigen eine Pflicht in -NRW -Brandenburg -Bremen -Saarland -Bremen -Hessen laut den jeweiligen Feuerwehrgesetzen. Nun kommt die Frage auf, ob es wirklich nur in 6 Bundesländern Pflicht ist oder durch Ausführungsverordnungen, etc. noch in weiteren Bundesländern vorgeschrieben wird. Vielleicht hat der eine oder andere bereits Erfahrungen hierzu, über eure Hilfe würde ich mich freuen. Gruß Pascal | |||||
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Autor | Pasc8al 8D., Wuppertal / NRW | 734674 | |||
Datum | 16.08.2012 11:51 | 4331 x gelesen | |||
kleiner Fehler: natürlich ist nicht zweimal Bremen gemeint, sondern noch Sachsen | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 734681 | |||
Datum | 16.08.2012 13:03 | 4283 x gelesen | |||
Servus, meines Wissens wird´s im Herbst Pflicht. Da kommt eine neue Ausführungsverordnung des BayFwG. Zeit wird´s.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 734687 | |||
Datum | 16.08.2012 14:11 | 4116 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.meines Wissens wird´s im Herbst Pflicht. Da kommt eine neue Ausführungsverordnung des BayFwG. Servus Anton, das ist ja sehr interessant. Weißt Du schon näheres? Grüßla Bernd | |||||
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Autor | Pasc8al 8D., Wuppertal / NRW | 734692 | |||
Datum | 16.08.2012 14:42 | 4158 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd S.Geschrieben von Anton K. eine Quelle dazu wäre natürlich super. | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 734695 | |||
Datum | 16.08.2012 14:49 | 4340 x gelesen | |||
Gemäß MindAusRVO-FF vom 13.07.2009 ist es in Sachsen-Anhalt Pflicht, die notwendige Ausrüstung und die Anzahl der zu besetzenden Funktionen der Freiwilligen Feuerwehren durch Risikoanalyse und daraus ableitende Brandschutzbedarfsplanung zu ermitteln. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8M., Neuburg / Bayern | 734701 | |||
Datum | 16.08.2012 15:11 | 4115 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.meines Wissens wird´s im Herbst Pflicht. Da kommt eine neue Ausführungsverordnung des BayFwG. Ich denke deine Quelle sagt was falsches, oder deine Quelle hat dir das nach dem 16.08.2012 gesagt. Derzeit ist definitiv für Bayern nichts geplant. http://www.bayern.landtag.de/www/servlet/Vorgangsmappe?wp=15&typ=V&drsnr=6062&intranet=false | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 734703 | |||
Datum | 16.08.2012 15:17 | 4004 x gelesen | |||
Servus, da mußt du dich noch etwas gedulden. Aber bis zum Herbst ist ja nicht mehr lang. Besonders wenn ich mir das Wetter heute so ansehe.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 734704 | |||
Datum | 16.08.2012 15:18 | 4131 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander M.Derzeit ist definitiv für Bayern nichts geplant. Hm, willst du eine Quelle von 2006 in der Politik als aktuell bezeichnen? Da sind doch in einem Jahr schon mehrere Statements um 180 Grad gedreht... Viele Grüße, Albert | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 734705 | |||
Datum | 16.08.2012 15:23 | 4008 x gelesen | |||
Servus, ich hab´s gerade gelesen, dass diese Anfrage 6 Jahre alt ist. Das sind in der heutigen Politik Welten. Und meiner Quelle kann ich eigentlich schon vertrauen. Und wieso sind denn die Userdaten des Herrn aus Neuburg nicht mehr verfügbar?;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 734899 | |||
Datum | 17.08.2012 22:09 | 4006 x gelesen | |||
Wie definierst du "Brandschutzbedarfsplanung"? Es gibt Stimmen, die halten bereits die Ausführungen der §§ 1 und 3 der FwVO RLP für eine (grobe) Planung, nämlich die Einteilung in Ausrückebereiche, Alarmierungsgemeinschaften, Risikoklassenermittlung und dazugehörige Fahrzeugausstattung... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Pasc8al 8D., Wuppertal / NRW | 737308 | |||
Datum | 04.09.2012 11:27 | 3748 x gelesen | |||
So, zum Anfang erst mal vielen Dank für die bisherigen Antworten und entschuldigung für meine späte Stellungnahme. Brandschutzbedarfsplanung wäre für mich definiert als Plan der zuständigen Behörde zur Festlegung des personellen und materiellen Bedarfs für den Abwehrenden Brandschutz eines bestimmten Gebiets. Am einfachsten wären natürlich Verordnungen in denen explizit von "Bedarfsplanung" die Rede ist wie in den oben genannten Bundesländern. | |||||
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Autor | Pasc8al 8D., Wuppertal / NRW | 737446 | |||
Datum | 05.09.2012 10:45 | 3698 x gelesen | |||
Weiß den jemand ob es bindende Definitionen von Brandschutzbedarfsplanung gibt ? In den Bundesländern wo gesetzlich eine "Bedarfsplanung" vorgeschrieben wird müsste doch auch eine entsprechende Definition von Bedarfsplanung vorliegen an die sich die Städte und Gemeinden zu halten haben ? | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 737448 | |||
Datum | 05.09.2012 10:59 | 3648 x gelesen | |||
Hallo Hier:http://www.lfs.sachsen.de/8250.htmfür Sachsen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pasc8al 8D., Wuppertal / NRW | 737449 | |||
Datum | 05.09.2012 11:30 | 3539 x gelesen | |||
Vielen Dank, ist den aber so eine "Empfehlung" rechtlich bindend ? | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 737450 | |||
Datum | 05.09.2012 11:33 | 3507 x gelesen | |||
Geschrieben von Pascal D.Vielen Dank, ist den aber so eine "Empfehlung" rechtlich bindend ? Wenn du jedwede Sachen gefördert haben willst...:-) Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 737451 | |||
Datum | 05.09.2012 11:39 | 3720 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Pascal D. ist den aber so eine "Empfehlung" rechtlich bindend ? schau mal: Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sachsischen Staatsministeriums des Innern uber die Feuerwehren und die Bandverhutungsschau im Freistaat Sachsen (Sachsische Feuerwehrverordnung -SachsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SachsGVBl. S. 291) stellt die ortliche Brandschutzbehorde zur Ermittlung der erforderlichen Ausrustung der offentlichen Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan auf. Quelle: Empfehlung des Sachsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan Ich interpretiere das so daß die Erstellung eines Brandschutzbedarfplanes vorgeschrieben, die Art und Umfang empfohlen ist. Man kann davon abweichen muss aber schauen das der Plan auch dem empfohlenen Niveau entspricht. Falls mal was schief geht und es sich herausstellt das der Brandschutzbedarfsplan mit ursächlich ist muss man bei Abweichungen von der Empfehlung nachweisen das die andere Ausführung gleichwertig ist. Wenn man sich an die Empfehlungen hält hat man da weniger Probleme. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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