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Thema | Ausnahmen von Euro VI, war: Wasserlogistikfahrzeug | 16 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 731919 | |||
Datum | 25.07.2012 21:41 | 9303 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.
deshalb neuer Thread... Geschrieben von Stefan H. Wurde in Österreich nicht die Möglichkeit geschaffen, nach Einführung von Euro VI mittels Ausnahmegenehmigung Feuerwehrfahrzeuge auch noch mit Schadstoffklasse Euro V zuzulassen? In Österreich haben die Landeshauptleute dazu die Möglichkeit bekommen... In Deutschland habe ich dazu schon vor einiger Zeit eine Kolumne im Fw-Magazin geschrieben. Es soll Leute und Institutionen und Bundesländer geben, die das auch für sinnvoll halten.... (schaun mer mal): Umweltschutz - Euro VI und die Folgen für die Feuerwehr... Die EU hat beschlossen, die Abgasstufe Euro VI zum 01.01.2013 (für neue LKW-Typ-Genehmigungen) bzw. 01.01.2014 (für PKW und alle LKW, die erstmalig in Verkehr kommen) einzuführen. Fahrzeuge mit einer Euro VI-Einstufung kommen sicherlich ab 2012 vermehrt in den Verkauf. Die umweltpolitischen Forderungen zur Abgasreduzierung sind unbestritten. In der Gesamtdiskussion sollte beachtet werden, wie diese Maßnahmen wirken, wann sie demzufolge sinnvoll greifen und wann es ggf. sogar kontraproduktiv ist. Eine Gesamtbilanz für unterschiedliche Nutzungszustände (z.B. Fernverkehr, Verteilerverkehr, Handwerkerbetrieb, Feuerwehr-/Rettungsdienstbetrieb = i.d.R. Kurzstrecken mit hohen Volllastanteilen bei kaltem Motor!) wird i.d.R. nicht geführt. Generell sind Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge nicht im Geltungsbereich dieser EG-Richtlinien. Allerdings sind die Länder der EU frei, entsprechende Forderungen über die nationalen Zulassungsregelungen o.ä. aufstellen. Deutschland hat dies für alle Fahrzeuge vor und es sind im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern derzeit keine Ausnahmen für die Feuerwehr geplant. Direkte Folgen für die Fahrzeuge der Gefahrenabwehr aus heutiger Sicht - allerdings ist zu erwarten, dass sich der Aufwand wie auch bei Euro V nach einiger Zeit reduziert bzw. die anfangs zu vermutenden erfahrungsbedingten Änderungen stabilisieren: Erhöhung der Fahrzeuggewichte im Bereich der LKW von ca. 200 - 300 kg (einige Quellen schreiben von 75 - 400 kg)! Platzbedarf v.a. für die Abgasführung und -kapselung in weit größeren Umfang als jetzt! Im Standardbetriebsfall der üblichen Einsatzfahrzeuge werden die nötigen Betriebstemperaturen für die wirksame Abgasreinigung nicht erreicht. Hier muss eingegriffen werden, um eine thermische Reinigung des Partikelfilters (Regeneration) zu erhalten. Für Feuerwehrfahrzeuge muss verhindert werden, dass unbeabsichtigt ein Notlaufprogramm gesteuert wird, in dem z.B. die Drehzahl reduziert wird. (Für Neufahrzeuge sollte das grundsätzlich über die Bestellcodierungen machbar sein. Für Gebrauchtfahrzeuge dürfte das schwierig bis unmöglich sein.) Verschiedene Quellen sprechen von der möglichen Erhöhung der Abgastemperatur im Abgasstrahl auf ca. 200 - 300 °C im Regenerationsfall. Diese Regeneration soll für Feuerwehrfahrzeuge grundsätzlich steuerbar sein, also darf nicht automatisch, sondern muss bewusst ausgelöst werden, um zu verhindern, dass z.B. bei der Vegetationsbrandbekämpfung eine trockene Wiese entzündet wird! Für die Regeneration muss v.a. bei geringen Laufleistungen das Fahrzeug zusätzlich bewegt oder der Motor im Stand mit einem entsprechenden Sonderprogramm belastet werden. Indirekte Folgen für die Feuerwehr: Bei gleicher Beladung werden die Fahrzeuge größer und schwerer, bei gleichem Gewicht kann weniger Beladung mitgeführt werden. Erfolgt eine Regeneration des Filters darf dies nicht im Bereich brennbarer oder temperaturempfindlicher Umgebung erfolgen. Es ist zu erwarten, dass dies z.B. zu Problemen mit üblichen Abgasabsauganlagen bei diesen Temperaturen im Regenerationsfall (der grundsätzlich auch im Stand auslösbar ist) kommen kann. Österreich hat grundsätzlich den Weg eröffnet, dass die Landeshauptleute die Feuerwehr vom Zwang zu Euro VI ausnehmen und auch weiterhin Fahrzeuge in Euro V gekauft werden können, um die oben geschilderten umweltbezogenen, technischen und praktischen Nachteile zu vermeiden. Damit soll Zeit gewonnen werden, um ggf. aus den Erfahrungen mit dem Betrieb von Euro VI-Fahrzeugen teure Fehllösungen für Einsatzfahrzeuge, die mehrfach so lange halten sollen, wie Fahrzeuge der Wirtschaft, zu vermeiden. Es ist zu überlegen, ob es nicht auch übergangsweise für Deutschland sinnvoll oder sogar notwendig ist, die zwangsweise Einführung von Euro VI für Einsatzfahrzeuge noch etwas zu verzögern. Es sollte in jedem Fall klarer herausgearbeitet werden, wie die Gesamtumweltbilanz solcher Forderungen für Sondernutzer (Jahresfahrleistungen selbst bei Berufsfeuerwehren oft weit unter 10.000 km, im Bereich der FF oft unter 1000 km!) aussieht. Die Feuerwehren müssen prüfen, wie ein sicherer Einsatzbetrieb auch unter Dauerbelastung erreicht werden kann und wie ggf. die Technik in den Gerätehäusern und Werkstätten anzupassen ist. In jedem Fall ist es nötig, sich mit dem Thema Euro VI vermehrt zu beschäftigen und auch die möglichen konkreten taktischen (z.B. notwendige Regeneration im laufenden - längeren - Einsatz mit welchen Folgen für den Betrieb?) und technischen (z.B. Änderungen an Gerätehäusern, Feuerwachen, Werkstätten) Folgen nicht nur zu diskutieren, sondern auch funktionierende Lösungen zu überlegen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 731922 | |||
Datum | 25.07.2012 22:07 | 6265 x gelesen | |||
Ist derzeit mit Erlass zulässig - lassen wir uns überraschen, wie lange der hält (ich harre der Proteste aus dem "giftgrünen" Eck): Sammlung der Kfz-Techniker-Innung OÖ Für die Bequemlichkeit: Der Erlass (pdf) Grundsätzlich können die Landesregierungen mit Ausnahmegenehmigung alles zulassen, theoretisch auch Euro 0, der Erlass ist also vornehmlich als argumentativer Rückhalt zu sehen. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 731925 | |||
Datum | 25.07.2012 22:15 | 6211 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Österreich hat grundsätzlich den Weg eröffnet, dass die Landeshauptleute die Feuerwehr vom Zwang zu Euro VI ausnehmen und auch weiterhin Fahrzeuge in Euro V gekauft werden können, um die oben geschilderten umweltbezogenen, technischen und praktischen Nachteile zu vermeiden. Der Inhalt des Satzes macht durchaus Sinn - nur frage ich mich welcher Hersteller denn nach der verbindlichen Einführung von Euro VI für den gesamten Markt noch für den Stückzahlmäßig eher gringen Feuerwehrmarkt Euro V Fahrgestelle liefern würde? Eigentlich kann es sich dabei dann doch nur um ein Euro VI Fahrgestell mit minimalen Modifikationen (z.B. andere Parametrierung der Steuergeräte) handeln, oder? Dann wäre aber zu erwarten, dass beispielsweise das beschriebene Gewichtsproblem damit dann nicht abgestellt ist, oder? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 731926 | |||
Datum | 25.07.2012 22:18 | 6144 x gelesen | |||
Daimler oder Iveco liefern heute noch Euro III, wenn's bestellt wird. Das ist in manchen Fällen ein anderes Steuergerät und ein anderer Abgasstrang am selben Grundmotor. Die Sonderbestellung wird aber vermutlich zu Euro VI-Preisen geliefert. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 731975 | |||
Datum | 26.07.2012 09:41 | 6122 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Der Inhalt des Satzes macht durchaus Sinn - nur frage ich mich welcher Hersteller denn nach der verbindlichen Einführung von Euro VI für den gesamten Markt noch für den Stückzahlmäßig eher gringen Feuerwehrmarkt Euro V Fahrgestelle liefern würde? Eigentlich kann es sich dabei dann doch nur um ein Euro VI Fahrgestell mit minimalen Modifikationen (z.B. andere Parametrierung der Steuergeräte) handeln, oder? Dann wäre aber zu erwarten, dass beispielsweise das beschriebene Gewichtsproblem damit dann nicht abgestellt ist, oder? Nein, für die nächsten Jahre kein Problem, für den Export gibts noch ganz andere Dinge... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Ismaning / Bayern | 734268 | |||
Datum | 13.08.2012 20:44 | 5981 x gelesen | |||
Servus beisammen, scheinbar tut sich etwas EURO VI und Feuerwehrs. In der Ausgabe 04/2012 der Brandwacht (herausgegeben vom Bay. Staatsministerium des Innern) ist ein kurzer Artikel zur EURO VI-Thematik erschienen. Ich stelle das mal verkürzt ein, da noch nicht online verfügbar Bei der letzten Sitzung der ständigen Konfererenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 31.05 und 01.06.2012 wurde ein Beschluss gefasst, wonach für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes eine Ausnahmeregelung von EURO VI angestrebt werden sollte, da diese Fahrzeuge regelhaft geringe Fahrleistungen aufweisen. Der Vorsitzende der IMK hat deshalb auch bereits den Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz hierüber informiert. Ganz zum Schluß des Artikels folgender Satz " Sobald die Ausnahmeregelung beschlossen ist, werden sie wieder informieren". Kann man das nun so auffassen, das diese Ausnahmeregelung schon fertig erstellt ist? MkG, Stefan Hartl www.feuerwehr-ismaning.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 734271 | |||
Datum | 13.08.2012 20:59 | 5998 x gelesen | |||
Hmh da bin ich mal gespannt ab Kapitel 5 , was dann rauskommt. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 734277 | |||
Datum | 13.08.2012 21:48 | 5802 x gelesen | |||
Die österreichische Begründung ist fachlich nicht die allerstärkste (da fällt mir ad-hoc eine mehrseitige Ergänzung ein, Asche aufs österreichische Haupt), so gesehen ist die detaillierte Untersucheung sicher gute "Munition", wenn sich aus dem giftgrünen Eck Gegenwind ergibt. Natürlich kann man das Thema in "deutscher Gründlichkeit totreden" - sty tuned. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 734279 | |||
Datum | 13.08.2012 21:56 | 5795 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Stefan H. ei der letzten Sitzung der ständigen Konfererenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 31.05 und 01.06.2012 wurde ein Beschluss gefasst, wonach für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes eine Ausnahmeregelung von EURO VI angestrebt werden sollte, da diese Fahrzeuge regelhaft geringe Fahrleistungen aufweisen. Der Vorsitzende der IMK hat deshalb auch bereits den Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz hierüber informiert. Eher nicht. Die Innenminister sind für Verkehr nicht zuständig, die können da also nur Wünsche äußern (sinnvollerweise mit fachlicher Begründung). Die Verkehrsminister hören sich das dann an und treffen (vielleicht) eine Mehrheitsentscheidung. Entweder in die eine oder in die andere Richtung. Zuständig für eine entsprechende Ausnahmeverordnung ist dann der Bundesverkehrsminister... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 734296 | |||
Datum | 13.08.2012 23:06 | 5805 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.Kann man das nun so auffassen, das diese Ausnahmeregelung schon fertig erstellt ist? Ja, war hier in der Politik auch zu hören... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 744847 | |||
Datum | 15.11.2012 09:43 | 6044 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.In Österreich haben die Landeshauptleute dazu die Möglichkeit bekommen... Das Land Brandenburg hat nach meinen Infos aus dem NA LF eine entsprechende und befristete Ausnahme vor kurzem erteilt. Ich denke, ich Kürze wird es dazu auch online mehr Infos geben. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Diet8hel8m W8., Schwielowsee / Brandenburg | 745742 | |||
Datum | 23.11.2012 19:21 | 5792 x gelesen | |||
Mit Datum 14.11.2012 hat das Land Brandenburg eine befristete Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Einführung von Euro VI erteilt. Dies gilt für Einsatzfahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes und ist befristet bis zum 31.12.2015 Mit freundlichen Grüßen | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 745754 | |||
Datum | 23.11.2012 20:44 | 5672 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Das Land Brandenburg hat nach meinen Infos aus dem NA LF eine entsprechende und befristete Ausnahme vor kurzem erteilt. Das Land Hessen ebenso. Ausnahmegenehmigung für die Anwendung der Abgasnorm Euro V bei Nutzfahrzeugen der Feuerwehr und den Katastrophenschutzes bis Ende 2015 (Unter Fahrzeug und Gerätetechnik, letzter Eintrag) Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 759308 | |||
Datum | 11.04.2013 20:38 | 5536 x gelesen | |||
In Rheinland-Pfalz gibt es inzwischen auch eine Ausnahmegenehmigung. Eine Befristung geht aus dem mir vorliegenden Schreiben des ISM nicht hervor. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 759432 | |||
Datum | 13.04.2013 10:18 | 5221 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.In Rheinland-Pfalz gibt es inzwischen auch eine Ausnahmegenehmigung. Eine Befristung geht aus dem mir vorliegenden Schreiben des ISM nicht hervor. PM des LFV dazu Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 822393 | |||
Datum | 11.08.2016 09:51 | 2460 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. Österreich hat grundsätzlich den Weg eröffnet, dass die Landeshauptleute die Feuerwehr vom Zwang zu Euro VI ausnehmen und auch weiterhin Fahrzeuge in Euro V gekauft werden können, Gilt jetzt auch für BaWü bis zum 31.12.2020: -> " Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit gemäß § 70 StVZO von § 47 ab 2016 zur späteren Geltung der Abgasvorschrift EURO VI für schwere Einsatzfahrzeuge über 3,5 t der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes, der Rettungsdienste und der Polizei " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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