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ThemaGEZ ab 201385 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Neuer Rundfunkgebührenbeitrag für Feuerwehren ab 2013
  • Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen?
  • Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein: Hinweise zur Rundfunkbeitragspflicht von Feuerwehrhäusern ab 2013
  • Rundfunkgebühren => Ausnahmen von der Regel
  • LFV Bayern: Rundfunkbeitrag ab dem 01.01.2013
  •  
    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen732300
    Datum27.07.2012 08:1144032 x gelesen
    Hallo,
    Gestern habe ich ein Schreiben der GEZ bekommen,sie wollen für die Gebührenfestsetzung 2013 Angaben haben über Beschäftigte (eine FF hat doch keine sozialpflichtigen?) Fahrzeuge und Räume. Was für ein Satz fällt den nun an,denn auf dem Fragebogen stand Feuerwehr unter den besonderen Bedingungen?
    1/3 habe ich jetzt so rausgelesen.

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    AutorAndr8e M8., Rheine / NRW732301
    Datum27.07.2012 08:1939189 x gelesen
    Zur Stadt-/Gemeindeverwaltung weiterleiten würde ich sagen. Ist ja schließlich eine Einrichtung eben jener.
    Gruß aus Rheine

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.732302
    Datum27.07.2012 08:2138972 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Gestern habe ich ein Schreiben der GEZ bekommen,sie wollen für die Gebührenfestsetzung 2013 Angaben haben über Beschäftigte (eine FF hat doch keine sozialpflichtigen?) Fahrzeuge und Räume

    Ich würde das Schreiben einfach an den Sachbearbeiter in der Verwaltung weiterleiten. Soll der sich drum kümmern und vielleicht liegt bei denen ja auch schon GEZ-Erfahrung durch andere Gebäude/Nutzer vor.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen732305
    Datum27.07.2012 08:3638865 x gelesen
    Die Kommune macht es sich einfach und sagt,als einziges Rundfunkgerät im KatS Fall wird das Radio im ELW übernommen. Alle Ortsfeuerwehren müssen selbst zahlen für ihre Geräte oder eben keine betreiben.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen732306
    Datum27.07.2012 08:4038416 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Alle Ortsfeuerwehren müssen selbst zahlen für ihre Geräte oder eben keine betreiben.

    Irgendwie schwierig für eine nicht rechtsfähige Einrichtung der Gemeinde, die über kein eigenes Geld verfügt. Ihr werdet wohl die Radios ausbauen müssen.

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732307
    Datum27.07.2012 08:4038182 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Alex D.Die Kommune macht es sich einfach und sagt,als einziges Rundfunkgerät im KatS Fall wird das Radio im ELW übernommen. Alle Ortsfeuerwehren müssen selbst zahlen für ihre Geräte oder eben keine betreiben.

    Das macht bei der aktuellen Rechtslage mit den GEZ-Gebühren auch Sinn.

    Die interessante Frage ist jetzt wie sich das nun ab 2013 verhält. Da zählt ja nicht mehr das einzelne Radiogerät sondern der Haushalt bzw. die "Betriebsstätte"

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.732308
    Datum27.07.2012 08:4138144 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Alle Ortsfeuerwehren müssen selbst zahlen für ihre Geräte [...]
    Kann sie ja nicht, da sie keine rechtliche Selbständigkeit hat. Sie ist Teil der Gemeinde, ergo hat die sich auch drum zu kümmern. Ich weiß das die Welt nicht nur schwarz und weiß ist.

    Im Zweifel zwackt die Gemeinde das vom Budget der Feuerwehr ab.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern732309
    Datum27.07.2012 08:4138201 x gelesen
    Bitte, was ist daran verwerflich? Wenn z.B. eine FF zum Sonntagsbereitschatsdienst einen TV braucht,warum soll den dann die Kommune bezahlen? Der Sonntagsdienst wird seltenst auf Verlangen der Gemeinde durchgeführt.


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

    Blackberry Pin:2820CBA7
    http://www.facebook.com/gordon.gollob

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorUli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg732310
    Datum27.07.2012 08:4338361 x gelesen
    Hallo,

    ich denke mal dass auch für Hessen das gilt, was der LFV BaWü mit der GEZ geklärt hatte, und als Info auf seiner Homepage stehen hat:

    Info des LFV BaWü zur GEZ Abgabe ab 2013


    Gruß aus dem Nordschwarzwald
    Uli
    Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-)

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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen732319
    Datum27.07.2012 09:2637890 x gelesen
    Weil ab 2013 pauschal für die Nutzung bezahlt wird, unabhängig ob Geräte vorhanden sind oder nicht. Man hat hier das Konzept der GEZ geändert. Also zahlt die Gemeinde sowieso, egal ob ein TV vorhanden ist oder nicht. Dann kann ich auch einen haben ;-)

    Gruß

    Mario

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern732321
    Datum27.07.2012 09:2937804 x gelesen
    den zahlt sie sowieso wenn die FF aus dem Haushalt die GEZ bezahlt :-)


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

    Blackberry Pin:2820CBA7
    http://www.facebook.com/gordon.gollob

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP732325
    Datum27.07.2012 09:3537906 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Gestern habe ich ein Schreiben der GEZ bekommen,sie wollen für die Gebührenfestsetzung 2013 Angaben haben über Beschäftigte (eine FF hat doch keine sozialpflichtigen?) Fahrzeuge und Räume. Was für ein Satz fällt den nun an,denn auf dem Fragebogen stand Feuerwehr unter den besonderen Bedingungen?

    http://www.rundfunkbeitrag.de/service/haeufige-fragen.shtml#einrichtungen-freiwillige-feuerwehr

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg732326
    Datum27.07.2012 09:4237853 x gelesen
    hallo,

    ich zitiere mal:

    Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen?

    Wenn die Ortsfeuerwehren, die auf rein ehrenamtlicher Basis arbeiten, in der Regel in den vorhandenen Räumlichkeiten nur gelegentlich (z. B. zu Übungen und Einsätzen), jedoch nicht dauerhaft Tätigkeiten ausüben, dann ist für diese Betriebsstätten kein Beitrag zu zahlen.
    Bei größeren, insbesondere Berufsfeuerwehren, bei denen nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass hier nur gelegentlich Tätigkeiten verrichtet werden, sind die jeweiligen Betriebsstätten hingegen beitragspflichtig.

    Quelle: www.rundfunkbeitrag.de

    Da diese Webseite vom Südwestrundfunk betrieben wird gehe ich davon aus da man dieser Antwort auf die Frage "Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen?" vertrauen kann.

    Ich denke daß das Schreiben der GEZ nun dazu dient den der "Betriebsstätte" abzufragen.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen732327
    Datum27.07.2012 09:4637645 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Da diese Webseite vom Südwestrundfunk betrieben wird gehe ich davon aus da man dieser Antwort auf die Frage "Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen?" vertrauen kann.

    Wobei da die einzelnen Rundfunkanstalten durchaus das Recht haben unterschiedliche Ansichten zu haben. Die GEZ ist in dem Fall nur Erfüllungsgehilfe.

    MkG
    Marc

    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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    AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin743943
    Datum05.11.2012 16:3337731 x gelesen
    Hallo,

    die neuen Regelungen für die Rundfunkgebühr für Feuerwehren sind das eine, aber wie ist die neue Regelung in Bezug auf die Nutzung von Privat-Kfz für dienstliche Zwecke zu verstehen?

    Wenn man sich die Website Rundfunkgebühr Kfz durchliest, steht dort:
    Kraftfahrzeuge, die zu gewerblichen Zwecken oder für eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit der Fahrzeuginhaberin bzw. des Fahrzeuginhabers genutzt werden, sind beitragspflichtig. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge, die für gemeinnützige und öffentliche Zwecke genutzt werden. Das bedeutet: Wenn Kraftfahrzeuge vom Fahrzeuginhaber zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzt werden, muss für sie Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

    Dient z.B. eine Fahrt mit dem Privat-Kfz zu einer dienstlichen Aus- oder Fortbildung ausschliesslich privaten Zwecken? Wie ist das, wenn die Fahrt von einem Ausbilder unternommen wird, insbesondere, wenn der hierfür noch eine Aufwandsentschädigung oder sogar Honorar bekommt? (Stichwort: Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit).

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber bewegen wir uns hier auf Glatteis?

    Gruß
    Matthias Münch

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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen745783
    Datum24.11.2012 12:5737013 x gelesen
    Hallo,
    Es gibt eine Regung nach 6 Monaten von der GEZ. Die Abmeldung wird nicht akzeptiert, weil für Betriebsstätten mit 1- 8 sozialpflichtigen Mitarbeitern die Gebühr fällig wird.
    Häääää? Hallo, Freiwillige Feuerwehr!
    Mal sehen wie es weiter geht.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg745863
    Datum25.11.2012 17:0536938 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Mal sehen wie es weiter geht.

    Feuerwehren fallen unter Einrichtungen des Gemreinwohls. Auf der Seite des Beitragsservice steht "Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten ab 2013 gesonderte Regelungen. Sie zahlen einen gedeckelten Rundfunkbeitrag von maximal 17,98 Euro pro Monat und Betriebsstätte."

    In sofern gibt es keine "Abmeldung" und der Satz von 0-8 Beschäftigte gilt eben auch für Betriebsstätten "ohne Beschäftigte" und ist damit der gringst mögliche Satz mit 5,99. Und für eine BF-Wache mit 150 Beschäftigten wird dann eben der maximale gedeckelte Satz von 17,98 fällig (anstatt 89,90 bei einem gewerblichen Unternehmen zzgl. der Beiträge für die Fahrzeuge).

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen746783
    Datum05.12.2012 21:2136516 x gelesen
    Alle Infos 1:1 übernommen von der Homepage http://www.rundfunkbeitrag.de, z.T. gekürzt.

    Der neue Rundfunkbeitrag
    Am 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.

    Maximal ein Rundfunkbeitrag
    Für Einrichtungen des Gemeinwohls wie Schulen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz gelten ab 2013 gesonderte Regelungen.
    Für sie gilt: Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen.
    Es spielt zukünftig keine Rolle mehr, über wie viele Radios, Fernseher und Computer eine Einrichtung verfügt.

    Gemeinnützige Einrichtungen
    Für gemeinnützige Einrichtungen gilt ab 2013 eine besondere Regelung: Ihr Beitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt. (...)
    Sie zahlen pro Betriebsstätte maximal einen Beitrag pro Monat 17,98 Euro.
    Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt nur ein Drittel des Beitrags an monatlich 5,99 Euro.
    Der Beitrag deckt auch alle auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge ab. (...)

    Ein fairer Beitrag
    (...) Das Rundfunkfinanzierungsmodell ab 2013 entlastet gezielt Einrichtungen des Gemeinwohls. Neu ist die Berechnung des monatlichen Beitrags:
    Klare Regelung: Der Beitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte. Die auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge sind beitragsfrei.
    Einfache Berechnung: Der Beitrag lässt sich unkompliziert ermitteln. Das bedeutet weniger Aufwand.
    Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird zukünftig nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.

    Als Einrichtungen des Gemeinwohls gelten:
    (...)
    Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz.
    (...)

    So errechnet sich der Beitrag
    1.
    Beschäftige pro Betriebsstätte
    Für die Berechnung des Rundfunkbeitrags ist zunächst die Zahl der Betriebsstätten relevant. Die Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte gibt an, in welche Beitragsstaffel die Einrichtung einzuordnen ist. Ein Beispiel: Ein gemeinnütziger Verein mit einer Betriebsstätte und 50 Beschäftigten gehört in die Beitragsstaffel 2 und zahlt einen Rundfunkbeitrag, insgesamt 17,98 Euro pro Monat.
    Erfasst werden die sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht mitgerechnet werden: Inhaberin oder Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Leiharbeiter sind dem Unternehmen zuzuordnen, das das Personal verleiht.
    (...)
    Änderungen bei der Zahl der Betriebsstätten müssen Einrichtungen des Gemeinwohls umgehend melden. Wenn sich Änderungen bei der Zahl der Beschäftigten ergeben, ist dies nur einmal im Jahr mitzuteilen, jeweils bis zum 31. März eines Jahres.
    (...)

    2.
    Kraftfahrzeuge
    Der Beitrag deckt alle auf die Einrichtungen des Gemeinwohls zugelassenen Kraftfahrzeuge ab. In Fällen, in denen eine Zulassung auf die Einrichtung selbst - mangels entsprechender eigener Rechtsfähigkeit - nicht möglich ist, gilt: Ist das Kraftfahrzeug auf den Rechtsträger einer nicht rechtsfähigen Einrichtung zugelassen und wird es zu Einrichtungszwecken genutzt, so ist dieses ebenfalls beitragsfrei.
    (...)

    Staffel___Beschäftigte pro Betriebsstätte___Anzahl der Beiträge___Beitragshöhe pro Monat
    1__________0 bis 8_________________________1/3__________________5,99 EUR
    2__________ab 9___________________________1____________________17,98 EUR


    Betriebsstätte
    Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann zum Beispiel ein Produktionsstandort, ein Geschäft, ein Vereinsbüro oder ein Krankenhaus sein. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein (zum Beispiel Shop in Shop). Mehrere Raumeinheiten auf einem oder auf zusammenhängenden Grundstücken gelten als eine Betriebsstätte, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber zum gleichen Zweck genutzt werden.

    Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg746810
    Datum06.12.2012 00:3036620 x gelesen
    Danke, kenne ich ;)

    Was dabei für uns unbedingt zu beachten ist: Definition der Betriebsstätte. Hat eine Wehr mehrere Standorte, so zählt jeder Standort als eigene Betriebsstätte (d.h. jede Feuerwache, Rettungswache und jedes Feuerwehrhaus zählt einzeln und auf jeden Standort ist das von Dir zitierte Verfahren anzuwenden. Ebenso zählt als mehrere Betriebsstätten, wenn ein (organisatorischer) Standort baulich getrennt auf zwei Grundstücken liegt. z.B. alte Bauteil auf der linken Straßenseite, neuer Bauteil auf der rechten und dazwischen verläuft eine öffentliche Straße. Das wären dann zwei Beiträge/ Beitragsanteile.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMich8ael8 B.8, Landau in der Pfalz / Rheinland-Pfalz746814
    Datum06.12.2012 08:4836203 x gelesen
    Hallo!

    Also unser ISIM (Innenministerium) hat vergangene Woche ine Info hierzu verteilt, darin steht:

    "Die GEZ teilte auf Anfrage mit, dass Feuerwehrhäuser von Freiwilligen Feuerwehren
    nicht als Betriebsstätte angemeldet werden müssen, sofern dort keine Arbeitsplätze
    eingerichtet sind. Unter Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit zu verstehen,
    die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Im Übrigen führt die Ausübung
    nur gelegentlicher Tätigkeiten in einer Betriebsstätte nicht zur Beitragspflicht."

    Mit freundlichen Grüßen


    Michael Bumb
    m.bumb@feuerwehr-landau.de
    www.feuerwehr-landau.de

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    AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen746821
    Datum06.12.2012 09:5936225 x gelesen
    Geschrieben von Michael B.Die GEZ teilte auf Anfrage mit, dass Feuerwehrhäuser von Freiwilligen Feuerwehren
    nicht als Betriebsstätte angemeldet werden müssen, sofern dort keine Arbeitsplätze
    eingerichtet sind.


    Heißt dann: beitragsfrei??? Hast du mal die Quelle?

    Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg746822
    Datum06.12.2012 10:0536208 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.Was dabei für uns unbedingt zu beachten ist: Definition der Betriebsstätte. Hat eine Wehr mehrere Standorte, so zählt jeder Standort als eigene Betriebsstätte (d.h. jede Feuerwache, Rettungswache und jedes Feuerwehrhaus zählt einzeln und auf jeden Standort ist das von Dir zitierte Verfahren anzuwenden.
    wo ist da eine Grenze zu ziehen?

    Das Feuerwehrgerätehaus eine FF ohne hauptamtlichen Gerätewarte sagen wir mal mit fünf Boxen?

    Und auf der anderen Seite das Feuerwehrgerätehaus einer Abteilung mit einem TSA. Also im Grunde einer Garage.

    => muss die Gemeinde für den TSA-Standort dann auch Rundfunkgebühren zahlen?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern746823
    Datum06.12.2012 10:5636050 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit P.Heißt dann: beitragsfrei??? Hast du mal die Quelle?

    Siehe Threadcontainer oder hier

    Grüße
    Magnus

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    AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen746824
    Datum06.12.2012 11:0635946 x gelesen
    Ah!

    Der Link im Threadcontainer führt nicht zum eigentlichen Thema, daher hatte ich das vorher nicht gefunden...

    Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein746825
    Datum06.12.2012 11:1735967 x gelesen
    Geschrieben von Michael B."Die GEZ teilte auf Anfrage mit, dass Feuerwehrhäuser von Freiwilligen Feuerwehren
    nicht als Betriebsstätte angemeldet werden müssen, sofern dort keine Arbeitsplätze
    eingerichtet sind.


    Schreibtisch drin, Werkbank drin, Funktisch drin, etc also alles was Über Regale/Spinde rausgeht= Arbeitsplatz!?

    SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW746827
    Datum06.12.2012 11:3236015 x gelesen
    Zum Glück regelt den Mist ab 2013 Zentral die Bundesanstalt THW für alle Ortsverbände und wir sind den Mist endlich los


    Gunnar

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    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg746828
    Datum06.12.2012 11:3335921 x gelesen
    Laut dem Link von Magnus - Zitat:

    "Müssen auch freiwillige Ortsfeuerwehren einen Rundfunkbeitrag zahlen?

    Wenn die Ortsfeuerwehren, die auf rein ehrenamtlicher Basis arbeiten, in der Regel in den vorhandenen Räumlichkeiten nur gelegentlich (z. B. zu Übungen und Einsätzen), jedoch nicht dauerhaft Tätigkeiten ausüben, dann ist für diese Betriebsstätten kein Beitrag zu zahlen.
    Bei größeren, insbesondere Berufsfeuerwehren, bei denen nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass hier nur gelegentlich Tätigkeiten verrichtet werden, sind die jeweiligen Betriebsstätten hingegen beitragspflichtig."

    Also eher nein.

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein746830
    Datum06.12.2012 11:3835968 x gelesen
    Geschrieben von Thomas B.Also eher nein.

    Ein Übungsabend pro Woche am WE irgend welche Aktionen und dann die Einsätze dazu...

    Das gibt doch wieder Streit vor Gericht..

    Was ist gelegentlich, was ist nicht dauerhaft?

    Wischiwaschi Regelung

    SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg746833
    Datum06.12.2012 12:0735957 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Gunnar K.Zum Glück regelt den Mist ab 2013 Zentral die Bundesanstalt THW für alle Ortsverbände und wir sind den Mist endlich los
    in welcher Art und Weise?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW746835
    Datum06.12.2012 12:2035963 x gelesen
    Geschrieben von René H.Was ist gelegentlich, was ist nicht dauerhaft?

    Das ist die echte Frage. Hier auf der Baustelle habe ich einen

    Container aufgestellt=>Arbeitsplatz
    Schreibtisch aufgestellt in einem gemieteten Container => extra Arbeitsplatz
    Ein paar Stunden, Tage Wochen einen Arbeitsplatz eingerichtet => Arbeitsplatz.

    Nun der Fw Bezug: Arbeitsplatz im Auto => kostenlos
    Arbeitsplatz im (abgesetzten) Container => kostenpflichtig?

    Interessant wird es bei der Bewertung was einen Arbeitsplatz ausmacht. Ich setze mich beim offline Programieren mit dem Laptop an den Strand. Ist das ein Arbeitsplatz. Im Cafe habe ich einen Tisch und Toiletten - Arbeitsplatz? Beim Kunden an der Anlage auf dem AnlagenPC - eigener Arbeitsplatz und damit extra kostenpflichtig? Ich habe einen eigenen Pausenraum/stelle/Toilette/Umkleide. Macht das einen Arbeitsplatz aus?

    Und dann wird es ganz verrückt. Einmal für 3 Stunden arbeiten ist sicherlich nicht dauerhaft. Aber jeden Tag für 3 Stunden arbeiten sicherlich. Gilt das ab 7Tage, einen Monat, ein Jahr?

    Mist, ich habe mich bisher nicht darum gekümmert. Das könnte für Freiberufler teuer werden.

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW746838
    Datum06.12.2012 12:5735833 x gelesen
    Ich weiß nur das ich früher aus den Selbstbewirtschaftungsmittel 1 Fehrnseher und 3 radios bezahlen durfte , der Rest mußte über den Helferverein abgedeckt werden


    Ich vermute das das THW überhaupt nicht mehr zahlt ich mach mich mal schlau


    Gunnar

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    AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein746839
    Datum06.12.2012 13:0635875 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Mist, ich habe mich bisher nicht darum gekümmert. Das könnte für Freiberufler teuer werden.

    Jo

    Es wird von Seiten der GEZ sicherlich alles so ausgelegt werden das die maximal Möglichen Gebühren erhoben werden.

    Wem das nicht paßt der kann ja in letzter Konsequenz klagen.... Und hoffen das der Richter das letzinstanzlich anders sieht als die GEZ.

    Und wer wirtschaftlich denkt wird zähneknirschend erstmal zahlen, weil es billiger als ne Klage ist

    SeaTow Baltic, Flensburg und Schlei

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW746843
    Datum06.12.2012 14:2135769 x gelesen
    Naja, bei mir sind das 12 Arbeitsplätze, die ich mehr oder weniger regelmäßig habe. Da fängt eine Klage an sich zu lohnen.

    Wobei ich die Gebühr als solches nicht ablehne.

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    AutorBenj8ami8n B8., Wietmarschen / Niedersachsen755053
    Datum28.02.2013 08:3736160 x gelesen
    Neues zum Thema:

    http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkgebuehren-ausnahmen-von-der-regel/7844892.html

    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.

    Besucht unsere FW auf www.feuerwehr-wietmarschen.de

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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen755664
    Datum07.03.2013 00:0035900 x gelesen
    Ja!
    Sie haben sich echt getraut, den Beitrag frech einfach weiter abzubuchen! Jetzt gibt es Krieg!
    Lastschrift zurückgeholt, mal sehen ob sie ein Inkassoverfahren anstreben.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg755679
    Datum07.03.2013 11:2035420 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Sie haben sich echt getraut, den Beitrag frech einfach weiter abzubuchen!

    Umstellungsbedingt kann das passieren. Bei ca. 40 Mio. Datensätzen sind schon 1 Promille Fehler eine größere absolute Zahl, die aber relativ gesehen immer noch ein super Wert sind. Du verlierst aber nichts, da Du auf Grund falscher Einstufungen erfolgte Zahlungen innerhalb von zwei Jahren auch nachträglich wenn der Sachverhalt geklärt ist wieder zurück erhalten kannst.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.755686
    Datum07.03.2013 11:4835458 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Sie haben sich echt getraut, den Beitrag frech einfach weiter abzubuchen! Jetzt gibt es Krieg!
    Naja, ist schon etwas reißerisch geschrieben.

    Geschrieben von Alex D.Lastschrift zurückgeholt, mal sehen ob sie ein Inkassoverfahren anstreben.
    Ihr habt Zugriff und Berechtigung auf das Konto der Gemeinde?

    Und es schadet vielleicht auch nicht, eben ein kleines Schreiben fertig zu machen und auf den Sachverhalt hinzuweisen. Dort arbeiten auch nur Menschen. Denn "Jetzt gibt es Krieg!" - wie man in den Wald hineinruft, ... .

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW755688
    Datum07.03.2013 11:4935443 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Sie haben sich echt getraut, den Beitrag frech einfach weiter abzubuchen!

    bei mir privat auch - und verdoppelt, weil man meinen alten Zweitwohnsitz in der Heimat stumpf neu zusätzlich berechnet hat... (andere Bemessungsgrundlage macht das ja wirtschaftlich attraktiv)...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen755697
    Datum07.03.2013 13:0835240 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Naja, ist schon etwas reißerisch geschrieben.
    Nach der Vorgeschichte und mehreren Hinweisen unsererseits das wir nicht gewillt (und nicht in der Pflicht) sind Gebühren nach aktueller Satzung zu bezahlen wohl gerechtfertigt.

    Das kuriose, sie haben im letzten Jahr ein Schreiben veröffentlicht, wo drin steht, dass Feuerwehren von der Gebühr befreit sind. Dieses Schreiben haben wir denen im Januar mit einem freundlichen Schreiben zur Stellungnahme mitgesendet, nachdem Ende Dezember eine Gebührenfestsetzung kam. Aber das Schreiben wurde einfach ignoriert.

    Geschrieben von Christian B.Ihr habt Zugriff und Berechtigung auf das Konto der Gemeinde?
    Fernseher und Rundfunk in Feuerwehrhäusern ist "Privatvergnügen" der Feuerwehrkameradschaft. Die Gemeinde hat da weniger mit zu tun, denn bisher ist die Ortsfeuerwehr selbst der Schuldner gegenüber der GEZ gewesen.

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.755702
    Datum07.03.2013 13:3035074 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Nach der Vorgeschichte und mehreren Hinweisen unsererseits das wir nicht gewillt (und nicht in der Pflicht) sind Gebühren nach aktueller Satzung zu bezahlen wohl gerechtfertigt.
    War aus dem Dreizeiler nicht zu erkennen. Grundsätzlich halte ich es aber immer noch für besser, sachlich zu argumentieren.

    Geschrieben von Alex D.Das kuriose, sie haben im letzten Jahr ein Schreiben veröffentlicht, wo drin steht, dass Feuerwehren von der Gebühr befreit sind.
    Feuerwehr = Einrichtung der Gemeinde

    Geschrieben von Alex D.Fernseher und Rundfunk in Feuerwehrhäusern ist "Privatvergnügen" der Feuerwehrkameradschaft.
    Privatvergnügen = keine Aufgabe der Gemeinde

    Geschrieben von Alex D.Die Gemeinde hat da weniger mit zu tun, denn bisher ist die Ortsfeuerwehr selbst der Schuldner gegenüber der GEZ gewesen.
    Ortsfeuerwehr = Einrichtung der Gemeinde

    Die "Ortsfeuerwehr" ist rechtlich keine eigenständige Einrichtung, darf also so gesehen gar keine Verträge eingehen. Schuldner ist also entweder die Gemeinde die sich darum zu kümmern hat oder ein privatrechtlicher Zusammenschluss (BGB-Gesellschaft o.ä.) die dann aber eben nicht von dem Rundfunkbeitrag ausgeschlossen ist.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg755704
    Datum07.03.2013 13:3435177 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian B.Die "Ortsfeuerwehr" ist rechtlich keine eigenständige Einrichtung, darf also so gesehen gar keine Verträge eingehen. Schuldner ist also entweder die Gemeinde die sich darum zu kümmern hat oder ein privatrechtlicher Zusammenschluss (BGB-Gesellschaft o.ä.) die dann aber eben nicht von dem Rundfunkbeitrag ausgeschlossen ist.
    Ich denke da liegt schon noch etwas "Sprengstoff" drin.

    Z.B. wenn ein Feuerwehr-Verein das Radio / Fernseher im Feuerwehrhaus betreibt.

    EIne denkbare Lösung wäre die zweckgebundene Übereignung der Geräte an die Gemeinde. Dann betreibt die Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Geräte. Somit greift da die GEZ-Befreiung wg. Feuewehr.

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen755716
    Datum07.03.2013 15:3635250 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Umstellungsbedingt kann das passieren. Bei ca. 40 Mio. Datensätzen sind schon 1 Promille Fehler eine größere absolute Zahl, die aber relativ gesehen immer noch ein super Wert sind.

    Die wollen ja gar nicht irgendwas umstellen.

    Wie ich bereits heute Nacht berichtet hatte (wurde wegen meiner Aussagen über den Beitrags"service" gelöscht), wollten wir unser privates "Kundenkonto", welches auf meinen Namen läuft, auf meine Frau umstellen lassen. Die verlangten doch wirklich als Bedingung für die Umstellung, daß wir ihnen schriftlich darlegen warum wir diese Änderung wollen. Ich habe ihnen mitgeteilt, daß es sie (Zitat): "einen feuchten Dreck angeht". Nun freue ich mich schon darauf wenn sie wagen mir für März Geld abzubuchen.

    Aber ich weiß ja schon seit meinem Grundwehrdienst was ich von dem Laden zu halten habe. Damals teilte man mir (dienstlich gelieferter Vorname: "Flieger") mit, daß ich nunmehr 3500 DM verdiene und gefälligst meine Gebühren zu bezahlen habe - und das natürlich an zwei Orten.

    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt755725
    Datum07.03.2013 16:2934957 x gelesen
    Ja, die Gebaren des Vereins sind überaus seltsam. Wenn man sich anmelden will, kann man das gar nicht, wenn man kein Schreiben mit einer bestimmten Nummer von denen bekommen hat. Entsprechend kann ich das wohl bisher nicht. Schade...

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg755749
    Datum07.03.2013 19:1734912 x gelesen
    Geschrieben von Marc D.Damals teilte man mir (dienstlich gelieferter Vorname: "Flieger") mit, daß ich nunmehr 3500 DM verdiene und gefälligst meine Gebühren zu bezahlen habe - und das natürlich an zwei Orten.

    Was im Grundsatz richtig war, da der Soldat in der Kaserne damals gebührenpflichtig war, wenn er ein Empfangsgerät bereit gehalten hat. Und daheim natürlich auch, wenn er noch einen Wohnsitzt außerhalb der Kaserne hatte. War nur meist ein Problem, das Gerät innerhalb der Kaserne nachzuweisen ;)

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen755750
    Datum07.03.2013 19:2034844 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.ar nur meist ein Problem, das Gerät innerhalb der Kaserne nachzuweisen ;)

    Och, die GEZ war mal da. Hat von unserem Spieß verlangt die Stuben zu öffnen. Das wollte diese ohne die dazugehörigen Soldaten nicht tun, welche er im Tagesbetrieb auch nicht zusammentrommeln konnte (Stab, Treibstoffgruppe, Küche, ...). Hat den GEZ-Onkel etwas angepißt. Nachdem er unfreundlich wurde, hat ihn dann die Wache abgeholt und bis zum Tor "begleitet". *g*


    MkG
    Marc

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg755753
    Datum07.03.2013 19:2734818 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich denke da liegt schon noch etwas "Sprengstoff" drin.


    Nein, eigentlich nicht. Ma darf sich nur nicht ungerecht behandelt fühlen, wenn man eine Regelung nicht in Anspruch nehmen kann, unter die man schlicht nicht fällt.


    Geschrieben von Jürgen M.Z.B. wenn ein Feuerwehr-Verein das Radio / Fernseher im Feuerwehrhaus betreibt.

    Dann ist ein Verein Beitragsschuldner. Ebenso wie wenn der Verein und nicht die Gemeinde Steuerschuldner ist, wenn er im gemeindlichen Feuerwehrhaus ein Feuerwehrfest ausrichtet. Eigentlich sonneklare Regelungen.


    Geschrieben von Jürgen M.Eine denkbare Lösung wäre die zweckgebundene Übereignung der Geräte an die Gemeinde. Dann betreibt die Gemeinde als Träger der Feuerwehr die Geräte.

    Was willst Du da übereignen. Es geht seit dem 1.1. nicht mehr um Geräte. Sondern um Räume. Schreiben:

    "Es handelt sich beim Objekt das von Ihnen unter der bisherigen Nummer XYZ geführt wird um eine Liegenschaft der Gemeinde A-Hausen. Die Liegenschaft ist ein ausschließlich als Feuerwerhaus genutzter Standort. Damit unterliegt dieses Objekt der Regelung nach §5 Abs. 3 Nr. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Es sind keine Beschäftigungten im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags tätig. Somit unterliegt der Standort dem reduzierten Beitrag von 5,99 Euro"

    Mit Geräten kommst Du seit dem 1.1. nicht weiter ;)

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg755754
    Datum07.03.2013 19:3035001 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.Mit Geräten kommst Du seit dem 1.1. nicht weiter ;)
    stimmt

    Es sind keine Beschäftigungten im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags tätig. Somit unterliegt der Standort dem reduzierten Beitrag von 5,99 Euro
    moment, ich denke Feuerwehrgerätehäuser sind befreit?

    Dann ist es ja egal wer die Geräte ins Feuerwehrhaus mitgebracht hat und wem die tatsächlich gehören.

    Oder liege ich da jetzt falsch?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg755756
    Datum07.03.2013 19:4435031 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.moment, ich denke Feuerwehrgerätehäuser sind befreit?
    ...
    Oder liege ich da jetzt falsch?


    Ja, da liegst Du falsch.

    Einrichtungen des Gemeinwohls sind nicht befreit, sondern der BEitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt.

    d.h. bei 0-8 SV-pflichtig beschäftigten 5,99 Euro.
    Bei über 8 SV-pflichtig Beschäftigten 17,98 Euro.

    Das gilt jeweils pro Betriebsstätte. d.h. wenn eine Gemeindefeuerwehr 5 Standorte oune Mitarbeiter hat, dann muss die Gemeinde 5 Betriebsstätten zu 5,99 Euro anmelden.

    In dem Beitrag eingeschlossen sind jeweils alle auf die jeweilige Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge. WAs dann spannend wird, da die Ein richtung des Gemeinwohls die "Feuerwehr XY-Stadt" ist, die Fahrzeuge aber auf die "Stadtverwaltung XY-Stadt" laufen. Wird man im Zweifel über Kennzeichen und Fahrzeugschein mit Schlüssel So.Kfz-Feuerwehr regeln.

    Hier dazu was von unserem LFV-Ba-Wü.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSeba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern755757
    Datum07.03.2013 19:5434721 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Einrichtungen des Gemeinwohls sind nicht befreit, sondern der BEitrag pro Betriebsstätte ist gedeckelt.

    d.h. bei 0-8 SV-pflichtig beschäftigten 5,99 Euro.
    Bei über 8 SV-pflichtig Beschäftigten 17,98 Euro.


    Das liest sich aber in dem oben verlinktem Bericht anders, oder bin ich hier falsch?


    http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkgebuehren-ausnahmen-von-der-regel/7844892.html

    Gruss
    Sebastian

    Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg755760
    Datum07.03.2013 20:1034936 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian S.Das liest sich aber in dem oben verlinktem Bericht anders, oder bin ich hier falsch?

    Ich gehe erst mal nicht nach Presseberichten, sondern nach den Infos auf den Seiten des Beitragsservices.

    Und danach, was hier unter §5 Abs. 3 Nr. 6 steht.


    Wenn eine Landesrundfunkanstalt nachher beim Vollzug im rahmen der Auslegung der Vorschriften etwas anderes macht, dann ist das wie immer nur schwer greif- und beurteilbar.

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein755761
    Datum07.03.2013 20:1134661 x gelesen
    Moin,

    das kann man in Schleswig-Holstein dazu nachlesen: Hinweise

    Gruß Jan

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    AutorSeba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern755767
    Datum07.03.2013 20:2834800 x gelesen
    Hab jetzt auch nochmal auf der LFV Bayern Seite gesucht.

    Auch er spricht von Beitragsfreiheit fuer rein ehrenamtliche Feuerwehren!

    Klick


    Geschrieben von Christian F.Ich gehe erst mal nicht nach Presseberichten, sondern nach den Infos auf den Seiten des Beitragsservices.

    Und danach, was hier unter §5 Abs. 3 Nr. 6 steht.


    Wenn eine Landesrundfunkanstalt nachher beim Vollzug im rahmen der Auslegung der Vorschriften etwas anderes macht, dann ist das wie immer nur schwer greif- und beurteilbar.


    Also ich wuerde mich jetzt eher nach der Aussage des LFV richten, als nach deinen verlinkten...

    Gruss
    Sebastian

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg755794
    Datum07.03.2013 23:3034904 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.Ja, da liegst Du falsch.
    hm - :-?

    Die Freiwilligen Feuerwehren werden jetzt von der Zahlungspflicht ausgenommen, sie müssen weder für Gerätehäuser noch für Feuerwehrfahrzeuge zahlen. Das hat der NDR klargestellt. ...
    Quelle: Rundfunkgebühren: Ausnahmen von der Regel

    Kann es da sein das sich die Rundfunkanstalten da auch (noch) nicht einig sind?

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg755795
    Datum07.03.2013 23:3734795 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Quelle: Rundfunkgebühren: Ausnahmen von der Regel

    Kann es da sein das sich die Rundfunkanstalten da auch (noch) nicht einig sind?


    Grundsätzlich gilt das, was im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht.

    Für die Umsetzung sind die jeweiligen Landesrundfunkanstalten verantwortlich. Ist ein bißchen wie bei Feuerwehrs... Ich persönlich kann, bis auf irgend welche Jamerei der öffentlichen Hand, eigentlich keinen sachlichen Grund erkennen, warum man nicht den Staatsvertrag umsetzen sollte...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW755836
    Datum08.03.2013 13:4434863 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Ich gehe erst mal nicht nach Presseberichten, sondern nach den Infos auf den Seiten des Beitragsservices.

    Und danach, was hier unter §5 Abs. 3 Nr. 6 steht.


    Passt doch:

    (3) Für jede Betriebsstätte folgender Einrichtungen gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass höchstens ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist:
    [...]
    6. Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz.

    Also 1x Beitrag pro Feuerwehr, auch wenn mehrere Standorte/Feuerwehrhäuser existieren.

    Gruß,
    Stefan

    Gruß, Stefan

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen755838
    Datum08.03.2013 14:0334581 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H. Also 1x Beitrag pro Feuerwehr, auch wenn mehrere Standorte/Feuerwehrhäuser existieren.

    Maximal einen Beitrag pro Betriebsstätte unabhängig einer höheren Beschäftigtenanzahl.

    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW755841
    Datum08.03.2013 14:5334610 x gelesen
    Geschrieben von Alex D.Lastschrift zurückgeholt, mal sehen ob sie ein Inkassoverfahren anstreben.

    Brauchen die nicht. Der Beitrag wird dann festgelegt und über den GV eingezogen. Nur darf man dann moderate 50% mehr zahlen.

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW755850
    Datum08.03.2013 16:3534495 x gelesen
    Geschrieben von Stefan H. Für jede Betriebsstätte

    Sorry, Posting bitte vergessen/löschen, O-Text falsch (zu oberflächlich) gelesen.
    Danke an Christian P. für den Hinweis!

    Gruß, Stefan

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz755861
    Datum08.03.2013 18:0734437 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Ich gehe erst mal nicht nach Presseberichten, sondern nach den Infos auf den Seiten des Beitragsservices.

    Und danach, was hier unter §5 Abs. 3 Nr. 6 steht.


    Ich auch. Und da in §5 Abs. 5 steht:
    "Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
    (...)
    2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
    (...)"

    Ich wüßte nicht, dass in üblichen Feuerwehrgerätehäusern Arbeitsplätze eingerichtet sind. Daher keine Beitragspflicht (solange keiner hauptberuflich dort arbeitet, z.B. Gerätewart o.ä.).

    Gruß,
    Michael

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen755865
    Datum08.03.2013 18:3034587 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ich wüßte nicht, dass in üblichen Feuerwehrgerätehäusern Arbeitsplätze eingerichtet sind.

    Jede Form eines Büros, einer Werkstatt etc. dürften ganz sicher unter den Begriff Arbeitsplatz fallen. Weil ein Arbeitsplatz hat erstmal nichts mit dem Beschäftigungsverhältnis dessen zu tun, der ihn nutzt. Nutzt man z.B. Definition des Begriffs "Arbeitsplatz" aus der Arbeitsstättenverordnung könnte ich mir vorstellen, daß auch Schulungsräume darunter fallen.

    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern755874
    Datum08.03.2013 19:2334915 x gelesen
    Geschrieben von Marc D.Jede Form eines Büros, einer Werkstatt etc. dürften ganz sicher unter den Begriff Arbeitsplatz fallen. Weil ein Arbeitsplatz hat erstmal nichts mit dem Beschäftigungsverhältnis dessen zu tun, der ihn nutzt. Nutzt man z.B. Definition des Begriffs "Arbeitsplatz" aus der Arbeitsstättenverordnung könnte ich mir vorstellen, daß auch Schulungsräume darunter fallen.

    Also faellt dann doch jede Feuerwehr wieder da darunter, oder wie ist es jetzt zu verstehen?

    Nochmal, was ist dann mit diesen Texten hier?

    Bayern:
    http://www.lfv-bayern.de/aktuelles/news/des-lfv/details/datum////rundfunkbeitrag-ab-dem-01012013.html
    Für Feuerwehrhäuser öffentlicher Feuerwehren, in denen rein ehrenamtlich tätige Einheiten Freiwilliger Feuerwehren untergebracht sind und sich kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz befindet, muss kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.


    Baden Wuerttemberg:
    Geschrieben von http://www.feuerwehr-bw.de/index.php?id=105&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=309&cHash=e9f8e4980e2952467b270f7c824a68d9 Der Beitrag errechnet sich nach der Zahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige sind keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigen!


    Bis zu acht Mitarbeitern pro Betriebsstätte ist 1/3 des Beitrages zu bezahlen, also 5,99 Euro/Monat. Beitragsfrei sind alle auf die Einrichtung zugelassenen Fahrzeuge. Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei Feuerwehrhäusern mit bis zu acht hauptamtlichen Kräften ein Monatsbeitrag von 5,99 Euro anfällt.


    Schleswig Holstein
    http://www.kfv-rdeck.de/fileadmin/aktuelles/dokument/hinweisezurrundfunkbeitragspflichtvonfeuerwehrhaeusernundeinsatzfahrzeugeab2013.pdf

    Gemäß § 5 (5) Nr. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten für Betriebsstätten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist.
    Ein Feuerwehrhaus oder eine Garage der Freiwilligen Feuerwehr ist keine
    beitragspflichtige Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags,
    soweit dort kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz existiert.




    Die muessten dann ja alle falsch liegen

    Gruesse
    Sebastian

    Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz755878
    Datum08.03.2013 19:2834523 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc D.Jede Form eines Büros, einer Werkstatt etc. dürften ganz sicher unter den Begriff Arbeitsplatz fallen.

    Das scheint man ja wohl selbst seitens der GEZ bzw. der Landesrundfunkanstalten nicht so zu sehen, denn auch dort ist man ja der Meinung, dass die Gerätehäuser freiwilliger Feuerwehren befreit sind, solange nicht ein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter dort arbeitet.

    Ein Feuerwehrhaus einer kleinen Ortswehr als Arbeitsplatz zu definieren halte ich im Übrigen für sehr weit hergeholt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen755879
    Datum08.03.2013 19:3134543 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian S. Die muessten dann ja alle falsch liegen

    Nö, der LFV BaWü gibt das wieder, was dem Rundfunkstaatsvertrag zu entnehmen ist.


    Im Übrigen kann ich dir diese Vereine nicht wirklich als Quellen empfehlen.

    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern755883
    Datum08.03.2013 19:4934450 x gelesen
    Jetzt weiss ich, was ich ueberlesen habe,

    0-8 Beschaeftigte = 5,99 Euro.

    Bis eben bin ich von 1-8 Beschaeftigten = 5,99 Euro ausgegangen.

    Und da FF meist 0 Beschaeftigte bedeutet, 5,99 Euronen

    Kann man das so sagen?

    Dann ist bloss nochmal Ruecksprache mit dem LFV Bayern zu halten...

    Danke & Gruesse
    Sebastian

    Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz755903
    Datum09.03.2013 08:3434372 x gelesen
    Hallo,

    hier übrigens noch die Erläuterung, was als "Arbeitsplatz" zu verstehen ist:

    http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen/betriebsstaette.shtml

    Im letzten Absatz steht:
    "Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht."

    Gruß,
    Michael

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg755906
    Datum09.03.2013 09:2834532 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael W."Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht."

    Da stufe ich die Feuerwehr(geräte)häuser der Freiwilligen Feuerwehren (ohne hauptamtlichen Gerätewarten usw.) ein.

    Damit würden die Gemeinden gegenüber dem letzten Jahr Gebühren sparen. (Sofern auch damals schon Rundfunkgeräte usw. ordentlich angemeldet waren)

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü755949
    Datum09.03.2013 19:1734575 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Da stufe ich die Feuerwehr(geräte)häuser der Freiwilligen Feuerwehren (ohne hauptamtlichen Gerätewarten usw.) ein.

    Macht dann bei 0 Beschäftigten 1/3 des Beitrags, konkret 5,99 Euro.

    Geschrieben von Jürgen M.Damit würden die Gemeinden gegenüber dem letzten Jahr Gebühren sparen. (Sofern auch damals schon Rundfunkgeräte usw. ordentlich angemeldet waren)

    Sehr viel sogar.

    Manfred

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz755969
    Datum10.03.2013 10:0834376 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Manfred K.Macht dann bei 0 Beschäftigten 1/3 des Beitrags, konkret 5,99 Euro.

    Nein, macht dann exakt 0,00, da kein Arbeitsplatz im Sinne des §5 Abs. 5 vorhanden ist.

    Gruß,
    Michael

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü756051
    Datum10.03.2013 16:1634277 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael W.Nein, macht dann exakt 0,00, da kein Arbeitsplatz im Sinne des §5 Abs. 5 vorhanden ist.

    "FAIRE REGELUNG
    Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten gesonderte Regelungen: Sie
    zahlen maximal einen Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98
    Euro pro Betriebsstätte. Bei bis zu acht Beschäftigten pro Betriebsstätte fällt nur ein
    Drittel des Beitrags an 5,99 Euro im Monat. Der Beitrag deckt auch alle
    auf die Einrichtung zugelassenen Kraftfahrzeuge ab."

    Die Arbeitsplätze rechnen sich von 0 - 8.

    Manfred

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz756056
    Datum10.03.2013 16:3834403 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Manfred K.Die Arbeitsplätze rechnen sich von 0 - 8.

    Nein. Die Beschäftigten rechnen sich von 0 bis 8.

    Nochmal der entsprechende Auszug aus §5 Abs. 5:
    "Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
    (...)
    2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
    (...)"

    und die Definition Arbeitsplatz:
    "Es handelt sich auch dann um einen eingerichteten Arbeitsplatz, wenn in der Betriebsstätte mit einer gewissen Dauer und Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht."

    Ich interpretiere jetzt mal folgendes, erstmal unabhängig von der Feuerwehr: Ein Betrieb kann ja mehrere Betriebsstätten haben, von denen einige nur zeitweise besetzt sind, der "Hauptarbeitsplatz" des Beschäftigen ist z.B. in der Firmenzentrale, 2 Tage pro Woche hat er ein Büro in einer Außenstelle, die ansonsten unbesetzt ist. Dann ist dort erstmal ein Arbeitsplatz eingerichtet, kein sozialversicherungspflichtig Versicherter Beschäftigter dort gemeldet, es würde also der Betrag für "0 bis 8" anfallen.

    Dass ein Feuerwehrgerätehaus eine Betriebsstätte des Trägers der Feuerwehr darstellt, sehe ich auch so. Ob aber ein Feuerwehrgerätehaus, in dem monatlich ein oder zwei Übungsabende stattfinden, einen "regelmäßig genutzten Arbeitsplatz" darstellt, möchte ich mal bezweifeln. Damit fiele die Beitragspflicht weg.

    Gruß,
    Michael

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg756061
    Datum10.03.2013 16:5534280 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ob aber ein Feuerwehrgerätehaus, in dem monatlich ein oder zwei Übungsabende stattfinden, einen "regelmäßig genutzten Arbeitsplatz" darstellt, möchte ich mal bezweifeln.

    Büro des (ehrenamtlichen) Kommandanten, Büro/ Werkstatt des (ehrenamtlichen) Gerätewartes, (ehrenamtlich betriebene) AT-Werkstatt,...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz756065
    Datum10.03.2013 17:1434412 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Büro des (ehrenamtlichen) Kommandanten, Büro/ Werkstatt des (ehrenamtlichen) Gerätewartes, (ehrenamtlich betriebene) AT-Werkstatt,...

    Dann müssen wir eben auf eine höchstricherliche Entscheidung warten, ob das nun "Arbeitsplätze" sind oder nicht. Denn selbst manche Landesrundfunkanstalt scheint das ja nicht so zu werten.

    Nehmen wir mal eine kleine Ortswehr, da gibt's ne Fahrzeughalle mit ein oder zwei Stellplätzen, ein kleines Gerätelager, vielleicht eine Umkleide, ein Schulungs- und Aufenthaltsraum, in dem evtl. auch noch ein Schreibtisch rumsteht sowie eine kleine Küchenecke, Toiletten und Duschen. In der Fahrzeughalle steht noch eine kleine Werkbank, bestenfalls gibt's nen kleinen separaten Raum als Werkstatt. PC mit Internetzugang und Radio gibt's im Schulungsraum bzw. ein weiteres Autoradio gibt's im Einsatzfahrzeug. Kein separates Büro, keine Werkstatt mit irgendwelchen Rundfunk-/Fernsehgeräten oder PC. Da muss man schon weit was reininterpretieren, um da einen "Arbeitsplatz" zu finden.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen756067
    Datum10.03.2013 17:1734376 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Dann müssen wir eben auf eine höchstricherliche Entscheidung warten, ob das nun "Arbeitsplätze" sind oder nicht. Denn selbst manche Landesrundfunkanstalt scheint das ja nicht so zu werten.

    Da muss man schon weit was reininterpretieren, um da einen "Arbeitsplatz" zu finden.


    Man sollte aber auch immer bedenken welche Folgen das haben kann, wenn es sich dabei nicht um Arbeitsplätze handeln sollte.

    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8S., Stephanskirchen / Bayern756169
    Datum11.03.2013 14:2834374 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich zitiere aus einer Email, die ich vom LFV Bayern als Antwort auf meine Anfrage erhalten habe:

    Geschrieben von ---LFV Bayern--- vielen Dank für Ihre Anfrage an den LFV Bayern. Ich darf Ihnen hierzu mitteilen, dass unsere Information vom 27.12.2012 Gültigkeit hat, da es sich bei den Feuerwehrdienstleistenden in den Freiwilligen Feuerwehren in aller Regel nicht um Beschäftige handelt. Zudem ist Voraussetzung, dass in der Betriebsstätte mit einer gewissen Regelmäßigkeit gearbeitet wird. Hierzu hat der Beitragsservice von ARD und ZDF uns gegenüber erklärt, dass eine Regelmäßigkeit nur dann gegeben ist, wenn sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Arbeitsaufgaben täglich für eine gewisse Zeit in der Arbeitsstätte aufhalten. Auch dies ist in der Regel bei den Freiwilligen Feuerwehren nicht der Fall.

    Fuer mich hiermit erledigt. Aber Ihr koennt gerne weiterhin eure 5,99 Euronen bezahlen, wir werden es nicht mehr machen... ;-)

    Gruesse
    Sebastian

    Meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr, meines Landkreises oder von sonst jemandem. Ich waere dankbar darueber, diese auch mit mir zu besprechen.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY756195
    Datum11.03.2013 16:3234187 x gelesen
    Servus,

    da hat der LFV ja auch Recht. Bei einem Beschäftigten in einer "Betriebsstätte" setze ich mal voraus, dass derjenige entlohnt wird. Das passiert bei den freiwillige Feuerwehren in der Regel ja nicht.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz756237
    Datum11.03.2013 19:1134275 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Anton K.da hat der LFV ja auch Recht. Bei einem Beschäftigten in einer "Betriebsstätte" setze ich mal voraus, dass derjenige entlohnt wird. Das passiert bei den freiwillige Feuerwehren in der Regel ja nicht.

    das ist aber der falsche Ansatzpunkt, denn auch bei 0 Beschäftigten fällt ein Beitrag an. Die weitere Ausführung trifft die Sache aber direkt: Es geht um die Arbeitsplätze und den regelmäßigen Aufenthalt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen756239
    Datum11.03.2013 19:2234251 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Bei einem Beschäftigten in einer "Betriebsstätte" setze ich mal voraus, dass derjenige entlohnt wird. Das passiert bei den freiwillige Feuerwehren in der Regel ja nicht.

    Nette Argumentation. Aber dann lassen wir ebenfalls so einige Dinge des Arbeitsschutzes weg...

    MkG
    Marc

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg756240
    Datum11.03.2013 19:2334052 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Die weitere Ausführung trifft die Sache aber direkt: Es geht um die Arbeitsplätze und den regelmäßigen Aufenthalt.

    Und ich glaube da wird es spannend. Ich kenne durchaus Wehren, da ist in der rein ehrenamtlich betriebenen AT-Werkstatt jeden Abend was los. Und der Kommandant, Jugendwart, Ausbilder,... haben dort ihre Büros und dort brennt übers Jahr gesehen quasi jeden Abend Licht.

    Aber im Zweifel läuft das um des lieben Friedens Willen als Geschenk an die Kommunen und unter Entlastung des Ehrenamts. Dann zahlt das eben der normale beitragszahlende Bürger mit...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz756243
    Datum11.03.2013 19:4634244 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian F.Und ich glaube da wird es spannend. Ich kenne durchaus Wehren, da ist in der rein ehrenamtlich betriebenen AT-Werkstatt jeden Abend was los. Und der Kommandant, Jugendwart, Ausbilder,... haben dort ihre Büros und dort brennt übers Jahr gesehen quasi jeden Abend Licht.

    Mag ja durchaus sein. Den Zahlen nach wird es mehr kleine Ortsfeuerwehren auf dem platten Lande geben, bei denen das eben nicht so ist. Ich kenne Gerätehäuser, da hält sich bestenfalls mal alle 2 bis 3 Wochen jemand auf, Werkstätten gibt es keine. Wenn's da überhaupt ein Radio oder 'nen PC gibt...

    Gruß,
    Michael

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen756244
    Datum11.03.2013 19:5134045 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ich kenne Gerätehäuser, da hält sich bestenfalls mal alle 2 bis 3 Wochen jemand auf, (...)

    Dann gibts da aber ein gaaaanz anderes Problem.



    Geschrieben von Michael W.Wenn's da überhaupt ein Radio oder 'nen PC gibt...

    Das ist ja nun gänzlich irrelevant.

    MkG
    Marc

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz756245
    Datum11.03.2013 19:5734069 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc D.Dann gibts da aber ein gaaaanz anderes Problem.

    Warum? Kleine Ortswehr, alle 2 oder auch mal 3 Wochen eine Übung, dazwischen kein Einsatz. Warum sollte sich da jemand öfter aufhalten? Sicher ist das manchmal so, aber nicht immer.

    Gruß,
    Michael

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY756246
    Datum11.03.2013 20:0234115 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Marc D.Aber dann lassen wir ebenfalls so einige Dinge des Arbeitsschutzes weg...

    wieso?

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen756249
    Datum11.03.2013 20:1233984 x gelesen
    Geschrieben von Anton K. wieso?

    Weil gewisse Regelungen sich auch nur auf "Betriebsstätten", "Arbeitsstätten" oder gar "Arbeitsplätze" beziehen.

    MkG
    Marc

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP756265
    Datum11.03.2013 21:4134176 x gelesen
    Dass ein und der selbe Begriff in verschiedenen Rechtsnormen unterschiedliche Bedeutungen hat, ist so neu nun auch nicht.

    Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
    Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
    (Dieter Nuhr)

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     27.07.2012 08:11 Alex7 D.7, Helpsen
     27.07.2012 08:19 Andr7e M7., Rheine
     27.07.2012 08:21 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     27.07.2012 08:36 Alex7 D.7, Helpsen
     27.07.2012 08:40 ., Bad Hersfeld
     27.07.2012 08:40 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.07.2012 08:41 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     27.07.2012 08:41 ., München
     27.07.2012 09:26 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Clausthal
     27.07.2012 09:29 ., München
     27.07.2012 08:43 Uli 7W., Sulz-Hopfau
     27.07.2012 09:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.07.2012 09:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.07.2012 09:46 ., Bad Hersfeld
     05.11.2012 16:33 Matt7hia7s M7., Berlin
     24.11.2012 12:57 Alex7 D.7, Helpsen
     25.11.2012 17:05 Chri7sti7an 7F., Wernau
     05.12.2012 21:21 Gerr7it 7P., Buxtehude
     06.12.2012 00:30 Chri7sti7an 7F., Wernau
     06.12.2012 08:48 Mich7ael7 B.7, Landau in der Pfalz
     06.12.2012 09:59 Gerr7it 7P., Buxtehude
     06.12.2012 10:56 Magn7us 7H., Pöttmes
     06.12.2012 11:06 Gerr7it 7P., Buxtehude
     06.12.2012 11:17 ., Flensburg
     06.12.2012 11:33 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
     06.12.2012 11:38 ., Flensburg
     06.12.2012 12:20 Hara7ld 7S., Köln
     06.12.2012 13:06 ., Flensburg
     06.12.2012 14:21 Hara7ld 7S., Köln
     06.12.2012 10:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.12.2012 11:32 ., Wüstenrot
     06.12.2012 12:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.12.2012 12:57 ., Wüstenrot
     28.02.2013 08:37 Benj7ami7n B7., Wietmarschen
     07.03.2013 00:00 Alex7 D.7, Helpsen
     07.03.2013 11:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2013 15:36 ., Bad Hersfeld
     07.03.2013 16:29 ., Thierstein und Magdeburg
     07.03.2013 19:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2013 19:20 ., Bad Hersfeld
     07.03.2013 11:48 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     07.03.2013 13:08 Alex7 D.7, Helpsen
     07.03.2013 13:30 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     07.03.2013 13:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.03.2013 19:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2013 19:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.03.2013 19:44 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2013 19:54 Seba7sti7an 7S., Stephanskirchen
     07.03.2013 20:10 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2013 20:28 Seba7sti7an 7S., Stephanskirchen
     08.03.2013 13:44 Stef7an 7H., Essen
     08.03.2013 14:03 ., Bad Hersfeld
     08.03.2013 16:35 Stef7an 7H., Essen
     08.03.2013 18:07 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     08.03.2013 18:30 ., Bad Hersfeld
     08.03.2013 19:23 Seba7sti7an 7S., Stephanskirchen
     08.03.2013 19:31 ., Bad Hersfeld
     08.03.2013 19:49 Seba7sti7an 7S., Stephanskirchen
     08.03.2013 19:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     09.03.2013 08:34 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     09.03.2013 09:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.03.2013 19:17 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     10.03.2013 10:08 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     10.03.2013 16:16 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     10.03.2013 16:38 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     10.03.2013 16:55 Chri7sti7an 7F., Wernau
     10.03.2013 17:14 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     10.03.2013 17:17 ., Bad Hersfeld
     11.03.2013 14:28 Seba7sti7an 7S., Stephanskirchen
     11.03.2013 16:32 Anto7n K7., Mühlhausen
     11.03.2013 19:11 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.03.2013 19:23 Chri7sti7an 7F., Wernau
     11.03.2013 19:46 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.03.2013 19:51 ., Bad Hersfeld
     11.03.2013 19:57 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.03.2013 19:22 ., Bad Hersfeld
     11.03.2013 20:02 Anto7n K7., Mühlhausen
     11.03.2013 20:12 ., Bad Hersfeld
     11.03.2013 21:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.03.2013 23:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.03.2013 23:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2013 20:11 Jan 7O., Trennewurth
     07.03.2013 11:49 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.03.2013 14:53 Hara7ld 7S., Köln
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