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ThemaUnwissenheit schützt vor Strafe????18 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern731773
Datum24.07.2012 22:4710796 x gelesen
Ich habe eine Frage zu einem heiklen Thema!
Und zwar geht es um Alkohol und Einsatz!!

Wenn ich der jählichen UVV-Übund darauf hingewiesen wird, daß es Alkohol und Alarm nicht gibt, jeder durch seine Unterschrift das bestätigt und es trotzdem zu einem Unfall kommt, ist dann der Kommandant haftbar?? Sein Stellvertreter auch?? Die Mitwisser auch oder nur DER Kammerad??
Gibt es eventuell dafür Gerichtsurteile??

Was ist bei Wiederholungstätern??

Vielen Dank schon mal im Voraus

Mattl

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt731776
Datum24.07.2012 23:038423 x gelesen
Geschrieben von Martin E.ist dann der Kommandant haftbar??
M.E. nur, wenn erkennbar gewesen wäre, dass der Mann angetrunken war. Wie sollen sie es sonst verhindern? Alkotest beim Einsteigen? Oder ein Spind, der nur öffnet, wenn man ins Röhrchen gepustet hat? ;-)

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen731777
Datum24.07.2012 23:038392 x gelesen
Gegenfrage: Gibt/Gab es bekannte Gegenbeispiele, bei denen manchmal (oder soagr regelmäßig?) "ausnahmsweise" das Gegenteil geduldet wurde? Gab es schon Fälle, in denen eine Missachtung der Vorschrift zu Konsequenzen führte?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern731778
Datum24.07.2012 23:058411 x gelesen
Ja, Fahrverbot!

Wurde aber wieder nach einiger Zeit gelockert!!!

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AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW731856
Datum25.07.2012 16:417897 x gelesen
Unwissenheit kann durchaus vor Strafe schützen, wenngleich die Anforderungen recht hoch sind, vergl. §§ 16,17 StGB.
Darum geht es dir aber offenbar nicht.

Das Ableisten einer Unterschrift wird den Kommandanten kaum schützen können, wenn er weiß, dass sich der betreffende FM (SB) hieran nicht hält. Urteile dazu gibt es. Ich rate aber dringend davor ab, dies hier unter offenen Namen und Ortsangabe im Forum zu diskutieren. Der Weg des Kommandanten sollte nach dem, wie ich deine Aussagen verstehe (Kameraden trotz bekannten, fortgesetzem Alkoholkomsums im Dienst [Untauglichkeit für Feuerwehrdienst?] mit FME/DME ausgestattet) zu einem Rechtsnwalt sein, der sich mit dem Recht des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Wenn die Rechtsabteilung der Gemeinde bzw. des Landkreises ggf. dienstrechtliche Konsequenzen und Schadensersatz beim Kommandanten einfordern will, wird sie als Ansprechpartner ausscheiden.

__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern731858
Datum25.07.2012 17:007759 x gelesen
Grundsätzlich ist der Kdt. zuständig für folgende Pflichten:

Organisationspflicht => Organisation der Ausbildung in der Feuerwehr - dazugehört auch das Thema Alkohol und Alarm
Auswahlpflicht => der Kdt. darf nur die Leute für den Einsatz auswählen die geeignet sind (also "trocken" sind)
Kontrollpflicht => der Kdt. ist verpflichtet auch zu kontrollieren ob sein Verbot von Alkohol bei Alarm eingehalten wird.

Damit ist auch schon klar, was mit Wiederholungstätern passiert. Wird ein Wiederholungstäter eingesetzt/toleriert hat der Kdt. seine Auswahlpflichten verletzt, da er ungeeignetes Personal gewählt/zugelassen hat.

Kommt es zu einem Unfall und eienr Unfalluntersuchung und er kann anchweise die o.g. Pflichten erfüllt zu haben ist der Kdt. "aus dem Schneider" - wenn nein ahat er u.U. ein Problem vor Gericht.


der Kdt. hat Kenntniss vom Alkohol,
der Kdt will deswegen nicht aktiv werden,
der Kdt. denkt es wird schon gutgehen => der Jurist nennt das dann bewußte Fahrlässigkeit.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern732129
Datum26.07.2012 16:497269 x gelesen
Servus Thomas!

Da ist mir wohl ein kleiner Fehler passiert! Ich habe vergessen zu sagen: daß das NICHT in unserer Wehr passiert ist.
Ich wollte nur mal nachfragen was wäre wenn!

Danke trotzdem

Mattl

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern732146
Datum26.07.2012 17:497160 x gelesen
Gibts jetzt für sowas Gerichtsurteile???????

mattl

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern732162
Datum26.07.2012 19:227063 x gelesen
Aus dem Bereich Arbeitsschutz und Sozialversicherungsrecht - genügend.
Vielen Führungskräften wird das erst bewußt, wenn Sie vor den freundlichen aber bestimmtem Herrn in schwarzer Robe stehen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorKlau8s S8., München / Bayern732165
Datum26.07.2012 19:496958 x gelesen
Na, ja irgendwas wird schon im Busch sein,sonst wäre die Fragestellung nicht im Forum,das ist wie wenn ich das erste Mal Kondome kaufe und sage es ist für meinen Bruder ,nein es ist nicht so wie es aussieht.
Ihr zäumt das Pferd eh von hinten auf ,wenn ich sowas unterschreiben lassen muss,Fahrverbote erteile,wieder zurücknehme,da ist keinem geholfen,auch nicht wenn man zig Gerichtsurteile hier postet.Ursachenforschung wäre sinnvoller.
Gruß Klaus


Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern732581
Datum29.07.2012 10:586975 x gelesen
Kannst Du mir bitte sagen, wo ich da nachkukken kann bzw. muß?!?!?!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 732585
Datum29.07.2012 11:046839 x gelesen
Worauf willst du hinaus? Was willst du mit deiner Frage erreichen?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern732587
Datum29.07.2012 11:106842 x gelesen
Wenn man Leute darauf anspricht, sagt jeder: ja ja! wenn man mit Fakten kommt, sieht das ja dann gleich anders aus! Verstehst?
Es ging bei UNS einmeal um einen Maibaumtransport! Jeder sagte immer: ja ja! Ich fand im Forum jemanden, der mir Auskunft geben konnte(Daten und Fakten) und seit dieser Zeit gibt es Überlegungen bei uns, solche Aktionen zu unterlassen. Keiner ist bzw. war sich der Gefährlichkeit bewußt.

Verstehst Du jetzt, um was es mir geht. Fakten sind immer besser als nur bla bla bla!!!!


Mattl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 732589
Datum29.07.2012 11:156814 x gelesen
Geschrieben von Martin E.Fakten sind immer besser als nur bla bla bla!!!!

Das du Fakten willst ist klar.
Ich verstehe dein Problem nicht so ganz.

So wie es sich für mich anhört gibt es in der Feuerwehr X einen Kameraden Y der immer wieder besoffen Auto fährt, jeder weiß es, keiner macht was.

Sehe ich das so richtig?

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorMart8in 8E., Ergolding / Bayern732591
Datum29.07.2012 11:206820 x gelesen
Richtig gesehen!!!!!!!!!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 732594
Datum29.07.2012 11:237080 x gelesen
Gut. Wo liegt das Problem dem Kameraden ein Fahrverbot auszusprechen?
Es Gerichtsurteil zu finden wird sehr schwer sein weil man gewisse Grundkonfigurationen (Ist das Problem offiziell bekannt, wurde der Kamerad verwarnt) nur schwer von Fall A auf Fall B einzugrenzen ist.

Spätestens wenn es geknallt hat und nie irgendwer irgendwas gewusst oder geahnt hat ist das ganze eher schwierig.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern732661
Datum29.07.2012 22:196660 x gelesen
Ergibt sich aus dem ArbSchG

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern732663
Datum29.07.2012 22:316649 x gelesen
Maibaumtransport. Also ganz einfach.....

BGV A1 => der Unternehmer hat.... Der Unternehmer ist hier die Feuerwehr bzw. der verantwortliche Kdt.
ArbSchG => §3 Grundpflichten des Unternehmers. Inhaltlich ist §4 wichtig. Zusammen mit § 5 und §9 werden die 3 genannten Grundpflichten (Organisationspflicht, Auswahlpflicht und Kontrollpflicht) definiert.
Grundlage des Arbeitschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung zum Thema Maibaumtransport. Also: was kann passieren, und was kann dagegen getan werde. Dabei ist zu unterscheiden der störungsfreie Transport und das weitere Vorgehen bei Störungen.
Primär ist die Gefahr an der Quelle zu beseitigen. PSA und Schulungen sind nur nachrangig.

In der Praxis wirst Du kaum eine FF finden in der der Kdt. konsequent war und die Gefährdungsbeurteilungen gemacht hat. Jetzt trägt er dadurch ein hohes rechtliches Risiko.

Den Überlegungen bei Euch den Maibaumtransport (und vermutlich auch das Aufstellen) zu unterlassen kann ich nur dringend beipflichten. Das Risiko steht in keinem Verhältnis. Das soll ein Unternehmen mit Mobilkran machen und dafür auch haften. Die traditionelle Methode ist aus Sicht des Arbeitsschutzes nicht mehr zeitgemäß - ohnehin gehört dies nicht zu den Aufgaben einer FF als kommunaler Einrichtung zur Brandbekämpfung und Katastrophenhilfe.

Gruß Volker (und "zufällig" Sicherheitsingenieur)

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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 24.07.2012 22:47 Mart7in 7E., Ergolding
 24.07.2012 23:03 ., Thierstein und Magdeburg
 24.07.2012 23:03 Uwe 7S., Bürstadt
 24.07.2012 23:05 Mart7in 7E., Ergolding
 25.07.2012 16:41 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 26.07.2012 16:49 Mart7in 7E., Ergolding
 26.07.2012 19:49 ., München
 25.07.2012 17:00 Volk7er 7L., Erlangen
 26.07.2012 17:49 Mart7in 7E., Ergolding
 26.07.2012 19:22 Volk7er 7L., Erlangen
 29.07.2012 10:58 Mart7in 7E., Ergolding
 29.07.2012 11:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 29.07.2012 11:10 Mart7in 7E., Ergolding
 29.07.2012 11:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 29.07.2012 11:20 Mart7in 7E., Ergolding
 29.07.2012 11:23 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 29.07.2012 22:31 Volk7er 7L., Erlangen
 29.07.2012 22:19 Volk7er 7L., Erlangen
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