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Thema | Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8in 8K., Lengede-Broistedt / Niedersachsen | 730733 | |||
Datum | 15.07.2012 21:04 | 5874 x gelesen | |||
Moin! Der Niedersächsische Landtag wird voraussichtlich am Dienstag, 17.07.2012 (lt. Tagesordnung) die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließen. Lest selbst und denkt Euch euren Teil: Beschlussempfehlung Viele Grüße Martin | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 730734 | |||
Datum | 15.07.2012 21:28 | 4199 x gelesen | |||
Gibt es zu den Änderungen auch eine Begründung? Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 730735 | |||
Datum | 15.07.2012 21:34 | 4057 x gelesen | |||
Guten Tag einige Aspekte zum Gesetzentwurf etc. wurden auch schon " Hier " angesprochen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Lengede-Broistedt / Niedersachsen | 730736 | |||
Datum | 15.07.2012 21:45 | 4120 x gelesen | |||
Zu den Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf m.W. nicht (oder nicht öffentlich). Der ursprüngliche Gesetzentwurf mit Begründung findet sich hier. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 730754 | |||
Datum | 16.07.2012 08:54 | 3966 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin K.Lest selbst und denkt Euch euren Teil: Beschlussempfehlung Mal so im (meinem !) Überblick: - FF und Plfichtfeuerwehr werden als "gemeindliche Feuerwehr" bezeichnet - §2, Absatz 4, BSBP kann aber muss nicht. Schade. - §12 Absatz 2, Das Höchstalter ist auf 63 angehoben, Doppelmitgliedschaften sind möglich - §12 Absatz 6, Mitglieder der AuE können zu aufgaben herangezogen werden - §15 Für Verpflichtung der Mitwirkung im Brandschutz müssen die Gemeinden nun Satzungen erstellen Für "gefährliche Betriebe" wird nun auf das BImSchG verwiesen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 730755 | |||
Datum | 16.07.2012 09:00 | 4019 x gelesen | |||
- Für Werkfeuerwehren ist nun das Landesministerium zuständig (vgl. Empfehlungen des Ausschusses für Inneres und Sport.) Das wäre spannend. ;) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 730761 | |||
Datum | 16.07.2012 11:07 | 3769 x gelesen | |||
...das bedeutet nun vermutlich einheitliche Kiterien für die Bewertung. Das muß nicht schlecht sein. "Individuelle Sonderentscheidungen" dürften nur wegfallen. Ich vermute, dass "Tauschlösungen" zur Abschaffung einer Werkfeuerwehr nun schwieriger werden.... Im ersten Anlauf erwarte ich ehr positive Effekte was sie Leistunsgfähigkeit der WFen anbelangt. Hoffe aber auch, dass das Ministerium nun auch konsequent sich für den Erhalt von WFen einsetzt. Insbesondere bei Situationen, wo durch outsourching von Betriebsteilen nun eine Art Industriepark-Situation entstanden ist und die Teilbetriebe sich vor einer WF drücken wollen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 730768 | |||
Datum | 16.07.2012 12:05 | 3663 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L....das bedeutet nun vermutlich einheitliche Kiterien für die Bewertung. Das muß nicht schlecht sein. "Individuelle Sonderentscheidungen" dürften nur wegfallen. Ich vermute, dass "Tauschlösungen" zur Abschaffung einer Werkfeuerwehr nun schwieriger werden.... Ja und es bedeutet eine wesetnlich höheren Personalaufwand, weil a) viele WFs in einer Behörde kontrolliert werden, b) die Sachbearbeiter die WFs, anders als die PD jetzt, nicht kennen und sich zumindest am Anfang erst einarbeiten mussen und c) die Wege viel weiter sind. Geschrieben von Volker L. Hoffe aber auch, dass das Ministerium nun auch konsequent sich für den Erhalt von WFen einsetzt. Als müsste man jeden zu seinem Glück zwingen und es gäbe keine unternehmerische Motivation für WFen. Im übrigen kennt Niedersachsen nur zwei Arten von FW 1) die hauptamtliche und 2) die nebenamtliche. Mischlösungen gibt es nicht. Aus diesem Grund gibt es ständig Probleme bzüglich der Ausbildung und dem Weggang der Ausgebildeten... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 730773 | |||
Datum | 16.07.2012 12:44 | 3544 x gelesen | |||
Es gibt in Unternehmen in der Regel zwei Strömungen: 1) die Praktiker aus den Werken, die schon erlebt haben, wie wirksam eine WF bei Betriebsstörungen helfen und Betriebsausfall helfen kann 2) die Kostensparer aus Stabsabteilungen. Sie haben keinerlei Ahnung von den Zusammenhängen um die es hier geht und sehen die WF nur von der Kostenseite und suchen unentwegt nach "kreativen" Methoden die eigene Feuerwehr abzuschaffen. Jede erzielet Kosteneinsparung (auf dem Papier) bedeutet hier einen Schritt näher zur Bonuszahlung / Prämie. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Cars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen | 730797 | |||
Datum | 16.07.2012 18:07 | 3651 x gelesen | |||
Moin, das Ministerium kann aber an Landesbehörden deligieren... Also kann es beim Alten bleiben. Gruß Carsten | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 730982 | |||
Datum | 18.07.2012 10:32 | 3169 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin K.Der Niedersächsische Landtag wird voraussichtlich am Dienstag, 17.07.2012 (lt. Tagesordnung) die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließen. Nun ist es anscheinend auch so geschehen: Neue Presse Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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