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ThemaDarf man in Ba-Wü ohne Truppmann auf Einsätze mitfahren?7 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRobi8n B8., Buggingen / Baden-Württemberg730724
Datum15.07.2012 19:145874 x gelesen
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu oben genanntem Thema. Wir hatten letztens in der Feuerwehr die Frage was man überhaupt noch darf.
Da wusste keiner von uns darüber wirklich bescheid, einige behaupteten man könnte ohne Truppmann ab 18 Jahren mitfahren aber dann nur bis zum Verteiler, jemand anderes sagte dann wieder man darf ohne Truppmann und unter 18 Jahren bei keinem Einsatz mit.
Bei uns in der Feuerwehr ist die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrkamerraden ziehmlich schlecht. Ich wäre ab nächster Woche 7 Wochen lang jeden Tag rund um die Uhr, vorallem Vormittags, verfügbar. Leider bin ich dieses Jahr erst in die Feuerwehr eingetreten als der Truppmannlehrgang gerade vorbei war. Dieses Jahr bekomme ich wahrscheinlich keinen Lehrgang mehr. Volljährig bin ich bereits.
Jetzt hat mein Kumpel vorgeschlagen ich soll mitkommen wenn wir einen Einsatz hätten, dann könnte ich z.B. den Maschinisten unterstüzen, wenn wir zu wenig leute sind.
Darauf hin habe den Kommandanten gefragt wie das jetzt eigentlich ist, aber er konnte mir leider keine genaue Auskunft zu diesem Thema geben.
Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser "Grauzone" Auskunft geben.

Freundlichen Gruß

Robin

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg730726
Datum15.07.2012 19:504656 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Robin B.einige behaupteten man könnte ohne Truppmann ab 18 Jahren mitfahren aber dann nur bis zum Verteiler
Die haben ein deftiges Defizit bei den rechtlichen Grundlagen. Die sollten den entsprechenden Abschnitt der Grundausbildung nochmals besuchen

Geschrieben von Robin B.emand anderes sagte dann wieder man darf ohne Truppmann und unter 18 Jahren bei keinem Einsatz mit.
besser und vor allem richtig formuliert:

Einsatz nur wenn:

- abgeschlossene Grundausbildung ( = Truppmann Teil 1 )

- mind. 18 Jahre alt

siehe auch hier: 'Mindestausbildung FF' von Jürgen M.

MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen730727
Datum15.07.2012 19:533649 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Die haben ein deftiges Defizit bei den rechtlichen Grundlagen. Die sollten den entsprechenden Abschnitt der Grundausbildung nochmals besuchen

Guter Vorschlag. Und wenn das stimmt...

Geschrieben von Robin B.Darauf hin habe den Kommandanten gefragt wie das jetzt eigentlich ist, aber er konnte mir leider keine genaue Auskunft zu diesem Thema geben.

... dann sollte da noch jemand ganz dringend hin.


MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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(2) ...


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AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg730728
Datum15.07.2012 20:123474 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Einsatz nur wenn:

- abgeschlossene Grundausbildung ( = Truppmann Teil 1 )

- mind. 18 Jahre alt


Das ganze findest du zum Nachlesen auch nochmal hier auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule (Seite 5 im PDF).

Sicherlich auch für deine Kameraden eine interessante Lektüre...

Grüße
Daniel

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AutorMart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg730730
Datum15.07.2012 20:213376 x gelesen
Hallo,
von der LFS gab es auch mal eine Stellungnahme zum Thema "Aufnahme in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr": Link

Dort steht auf Seite 5: "...Zur Teilnahme an Einsätzen ist zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an der Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmannausbildung Teil 1) Voraussetzung."

Gruß
Martin

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AutorRobi8n B8., Buggingen / Baden-Württemberg730731
Datum15.07.2012 20:313381 x gelesen
Danke für deine und auch für die anderen Antworten.
Jetzt habe ich endlich eine konkrete Aussage mit der meine Frage geklärt ist!
Danke dafür!!



Gruß Robin

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg730732
Datum15.07.2012 20:503408 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Robin B.

Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser "Grauzone" Auskunft geben.

Auch die " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung Baden-Württemberg " gibt unter der Ziffer 2.4.1 eindeutig Auskunft in dieser vermeindlichen "Grauzone":

"2.4.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehr-Grundausbildung)

Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche
Teilnahme am Lehrgang Truppmannausbildung Teil 1 erworben."



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 15.07.2012 19:14 ., Buggingen
 15.07.2012 19:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.07.2012 19:53 ., Bad Hersfeld
 15.07.2012 20:12 Dani7el 7R., Ulm
 15.07.2012 20:31 ., Buggingen
 15.07.2012 20:21 Mart7in 7S., Eppelheim
 15.07.2012 20:50 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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