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Thema | Darf man in Ba-Wü ohne Truppmann auf Einsätze mitfahren? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Robi8n B8., Buggingen / Baden-Württemberg | 730724 | |||
Datum | 15.07.2012 19:14 | 5874 x gelesen | |||
Hallo, ich habe da mal eine Frage zu oben genanntem Thema. Wir hatten letztens in der Feuerwehr die Frage was man überhaupt noch darf. Da wusste keiner von uns darüber wirklich bescheid, einige behaupteten man könnte ohne Truppmann ab 18 Jahren mitfahren aber dann nur bis zum Verteiler, jemand anderes sagte dann wieder man darf ohne Truppmann und unter 18 Jahren bei keinem Einsatz mit. Bei uns in der Feuerwehr ist die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrkamerraden ziehmlich schlecht. Ich wäre ab nächster Woche 7 Wochen lang jeden Tag rund um die Uhr, vorallem Vormittags, verfügbar. Leider bin ich dieses Jahr erst in die Feuerwehr eingetreten als der Truppmannlehrgang gerade vorbei war. Dieses Jahr bekomme ich wahrscheinlich keinen Lehrgang mehr. Volljährig bin ich bereits. Jetzt hat mein Kumpel vorgeschlagen ich soll mitkommen wenn wir einen Einsatz hätten, dann könnte ich z.B. den Maschinisten unterstüzen, wenn wir zu wenig leute sind. Darauf hin habe den Kommandanten gefragt wie das jetzt eigentlich ist, aber er konnte mir leider keine genaue Auskunft zu diesem Thema geben. Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser "Grauzone" Auskunft geben. Freundlichen Gruß Robin | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 730726 | |||
Datum | 15.07.2012 19:50 | 4656 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Robin B. einige behaupteten man könnte ohne Truppmann ab 18 Jahren mitfahren aber dann nur bis zum Verteiler Die haben ein deftiges Defizit bei den rechtlichen Grundlagen. Die sollten den entsprechenden Abschnitt der Grundausbildung nochmals besuchen Geschrieben von Robin B. emand anderes sagte dann wieder man darf ohne Truppmann und unter 18 Jahren bei keinem Einsatz mit. besser und vor allem richtig formuliert: Einsatz nur wenn: - abgeschlossene Grundausbildung ( = Truppmann Teil 1 ) - mind. 18 Jahre alt siehe auch hier: 'Mindestausbildung FF' von Jürgen M. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 730727 | |||
Datum | 15.07.2012 19:53 | 3649 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Die haben ein deftiges Defizit bei den rechtlichen Grundlagen. Die sollten den entsprechenden Abschnitt der Grundausbildung nochmals besuchen Guter Vorschlag. Und wenn das stimmt... Geschrieben von Robin B. Darauf hin habe den Kommandanten gefragt wie das jetzt eigentlich ist, aber er konnte mir leider keine genaue Auskunft zu diesem Thema geben. ... dann sollte da noch jemand ganz dringend hin. MkG Marc | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 730728 | |||
Datum | 15.07.2012 20:12 | 3474 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Einsatz nur wenn: Das ganze findest du zum Nachlesen auch nochmal hier auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule (Seite 5 im PDF). Sicherlich auch für deine Kameraden eine interessante Lektüre... Grüße Daniel | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg | 730730 | |||
Datum | 15.07.2012 20:21 | 3376 x gelesen | |||
Hallo, von der LFS gab es auch mal eine Stellungnahme zum Thema "Aufnahme in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr": Link Dort steht auf Seite 5: "...Zur Teilnahme an Einsätzen ist zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an der Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmannausbildung Teil 1) Voraussetzung." Gruß Martin | |||||
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Autor | Robi8n B8., Buggingen / Baden-Württemberg | 730731 | |||
Datum | 15.07.2012 20:31 | 3381 x gelesen | |||
Danke für deine und auch für die anderen Antworten. Jetzt habe ich endlich eine konkrete Aussage mit der meine Frage geklärt ist! Danke dafür!! Gruß Robin | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 730732 | |||
Datum | 15.07.2012 20:50 | 3408 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Robin B. Ich hoffe ihr könnt mir bei dieser "Grauzone" Auskunft geben. Auch die " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung Baden-Württemberg " gibt unter der Ziffer 2.4.1 eindeutig Auskunft in dieser vermeindlichen "Grauzone": "2.4.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehr-Grundausbildung) Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Truppmannausbildung Teil 1 erworben." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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