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Thema | Objektbegehung - Genehmigung durch GBM? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 730619 | |||
Datum | 13.07.2012 20:15 | 6737 x gelesen | |||
Moin, müssen für Objektbegehungen/ Dienstabende die Genehmigung durch den Gemeindebrandmeister vorliegen? Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass im Rahmen der regelmäßigen Einsatzvorbereitung eine Absprache mit dem Betriebsverantwortlichen völlig ausreicht? Vor allem wo ist die Grenze zwischen Objekt und Objekt. Ich finde dass solch eine Regelung den flexiblen Übungsbetrieb unnütz einschränken würde. Welche rechtlichen Grundlagen greifen da? Normalerweise gelten in Nds ja. die Mustersatzungen in den Gemeinden, die unter anderem diese Aufgaben auf Ortswehrebene aufführen? Gruß Sven | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 730621 | |||
Datum | 13.07.2012 20:31 | 4747 x gelesen | |||
Gegenfrage: Warum sollte so eine Genehmigung erteilt werden? Wenn die Feuerwehr und der Eigentümer // Nutzer sich einig sind.. wo genau liegt das Problem? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 730622 | |||
Datum | 13.07.2012 20:45 | 4928 x gelesen | |||
Hallo Florian, weil der kleine Provinzfürst nicht gefragt worden ist? Für manche GBM schon nen richtig großes Problem. Sehe aber auch keinen Sinn, dass es da ne gesetzliche Regelung geben muss. Gruß | |||||
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Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 730627 | |||
Datum | 14.07.2012 04:42 | 4317 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Wenn die Feuerwehr und der Eigentümer // Nutzer sich einig sind.. "Die Feuerwehr" kann sich, mangels Rechtspersönlichkeit, mit niemandem einigen. Wer sich, in Vertretung des Trägers der Feuerwehr, mit Dritten "einigen" darf, ist entweder in der Satzung der FW oder dem Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung zu entnehmen. Und das wird dann (in NI) üblicherweise auch der Gemeindebrandmeister sein. MfG Frank | |||||
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Autor | Lars8 O.8, Langwedel / Niedersachsen | 730628 | |||
Datum | 14.07.2012 06:42 | 4218 x gelesen | |||
Hallo Sven. Wir führen im Jahr ca. 2 Objektbegehungen durch. Der GBM wurde vorher bei uns nie unterrichtet. Probleme gab es deswegen auch nicht. Warum auch? Sollte etwas passieren, ist es doch nur gut wenn einer aus der Wehr weiß wie es dort aussieht. Mit Gruß Lars www.feuerwehr-daverden.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 730651 | |||
Datum | 14.07.2012 17:46 | 3933 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars O. Wir führen im Jahr ca. 2 Objektbegehungen durch. Der GBM wurde vorher Ich bin der Meinung, er sollte zumindest informiert sein, was in seinem Verantwortungsbereich passiert. Und dazu gehören IMO auch Begehungen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 730653 | |||
Datum | 14.07.2012 18:42 | 3782 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Thorsten H. Ich bin der Meinung, er sollte zumindest informiert sein, was in seinem Verantwortungsbereich passiert. Und dazu gehören IMO auch Begehungen. Nein, braucht er nicht zu wissen. Erst mal sind die Ortsbrandmeister in Nds. in ihrem Zuständigkeitskreis selbst verantwortlich für ihre Ortswehr und außerdem, warum soll er das wissen? Soll man ihm auch z. B. mitteilen, dass man gerade mit dem Fahrzeug unterwegs ist und .... macht oder das man gerade Übungsdienst mit AGT macht? Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 730657 | |||
Datum | 14.07.2012 19:33 | 3828 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker E.Nein, braucht er nicht zu wissen. Erst mal sind die Ortsbrandmeister in Nds. in ihrem Zuständigkeitskreis selbst verantwortlich für ihre Ortswehr und außerdem, warum soll er das wissen? Soll man ihm auch z. B. mitteilen, dass man gerade mit dem Fahrzeug unterwegs ist und .... macht oder das man gerade Übungsdienst mit AGT macht? Sehe ich genauso.. In einer mir bekannten Gemeinde, wurde jetzt eine Dienstanweisung erlassen in der für Firmenbesichtigungen oder Objektbegehung, wo wahrscheinlich auch die sonst in Absprache mit den Firmen z.B. durchgeführten Leiterübungen, etc. drunter fallen, jetzt einer Genehmigung durch den Gemeindebrandmeister erfordern... Gruß Sven | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 730658 | |||
Datum | 14.07.2012 19:44 | 3778 x gelesen | |||
ich würde ihn ne Tüte Viagra schenken als Betroffener.... | |||||
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Autor | Marc8o K8., Sittensen / Niedersachsen | 730664 | |||
Datum | 14.07.2012 21:13 | 3698 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sven N. In einer mir bekannten Gemeinde, wurde jetzt eine Dienstanweisung erlassen in der für Firmenbesichtigungen oder Objektbegehung, wo wahrscheinlich auch die sonst in Absprache mit den Firmen z.B. durchgeführten Leiterübungen, etc. drunter fallen, jetzt einer Genehmigung durch den Gemeindebrandmeister erfordern... Warum es einer Genehmigung seitens des GBM bedarf verstehe ich auch nicht. Das man ihn vor einer Objektbegehung informiert kann ich da schon eher nachvollziehen. So kann er sich bei besonders brisanten Objekten gegebenenfalls dazu entschließen, an der Begehung teilzunehmen. Denn sollte es an oder in diesem Objekt zu einem größeren Einsatz kommen wird der GBM dabei sicherlich eine nicht gerade kleine Rolle spielen. MkG Marco | |||||
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