News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | 'facebook-Party': Aufräumarbeiten mal anders war: Feuerwehrfrau nach | 13 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 729808 | |||
Datum | 06.07.2012 08:13 | 10998 x gelesen | |||
Moin zusammen, nachdem im Ursprungsthread ja ein achtstündiger Einsatz "versteckter" Grund für die Entlassung war, habe ich heute morgen nicht schlecht gestaunt, als ich folgende Meldung im Radio hörte: Geschrieben von RadioBremen Schaulustige räumten Umfalort frei Wie auch nonstopnews schreibt, verbreitete sich die Nachricht über die "erlaubte Plünderung" auch via facebook und so kamen 100e Schaulustige zum Aufräumen... Und dazu die Meldung von nonstopnews: Sowas gibt es nicht alle Tage: Nachdem ein LKW einer großen Getränkefirma am späten Donnerstagabend im niedersächsischen Syke seine komplette Ladung verloren hatte, verteilte die Getränkefirma die Wasser- und Sprudelflaschen kostenlos an helfende Schaulustige. Wenn also mal wieder jemand einen längeren Einsatz zu bewältigen hat und dabei einen Lkw entladen muß, einfach die Schaulistigen arbeiten lassen... :-) facebook und Schaulustige können also auch nützlich sein... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
| |||||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 729810 | |||
Datum | 06.07.2012 09:47 | 7466 x gelesen | |||
Ach das kenn ich noch aus meiner Kindheit. Da gab es eine steile Kurve mit Kopfsteinpflaster. Da haben auch immer alle bei Regen darauf gewartet, bis der nächste LKW fliegt. Besonders Kinder waren immer ganz vorne mit dabei, kamen doch die meisten LKW direkt aus der Großmarkthalle und hatten jede Menge Früchte geladen. Audiatur et altera pars. | |||||
| |||||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 729833 | |||
Datum | 06.07.2012 12:18 | 6853 x gelesen | |||
Moin Lars, und was hat das mit dem ursprünglichen Thread zu tun? Sehe hier keinen Zusammenhang zur Kündigung der Kameradin nach einem Einsatz. Ein schönes WE! Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
| |||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 729834 | |||
Datum | 06.07.2012 12:25 | 6761 x gelesen | |||
Hallo! Vielleicht will uns der Thread-Ersteller damit sagen, das es auch anders geht. Das man nicht unbedingt für solche Einsätze eigene Kräfte zu binden braucht. Nicht schlecht die Aktion, aber wenn der "Besitzer" der Ladung dem nicht zustimmt ist das wieder die Arbeit für eine Firma oder die Feuerwehr. Wobei das eindeutig ein gebührenpflichtiger Einsatz ist. Darauf sollte man schon hinweisen. Denn die Gebühren sowie die sonstigen Einsatzkosten können schon mal den Wert einer Ladung übersteigen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
| |||||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 729836 | |||
Datum | 06.07.2012 12:37 | 6522 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten S.und was hat das mit dem ursprünglichen Thread zu tun? Nicht direkt. Für die Kündigung ist man seinerzeit hier im Forum vom Einsatz als Ursache ausgegangen, "offiziell" war das natürlich nicht der Fall. Viele vertreten auch hier im Forum die Auffassung, daß solche langwierigen Aufräumarbeiten nicht Aufgabe der Feuerwehr seien, z.T. kann ich mich dem auch anschließen. Das von mir verlinkte Beispiel zeigt halt, wie man die Aufräumarbeiten beschleunigen kann, damit daraus kein achtstündiger Bergungseinsatz wird und der gemeine FA (SB) nicht (unnötig) von seiner eigentlichen Arbeit abgehalten wird. Natürlich ist das nicht immer möglich und sinnvoll (ich gehe auch mal davon aus, daß das auch nicht unbedingt seitens der Feuerwehr/Polizei so gewollt war), je nachdem wie sich so eine Meldung dann z.B. auch über facebook verbreitet bringt das je nach Anzahl der "freiwilligen Helfer" ja auch noch wieder ganz andere Probleme mit sich... Das Thema hat halt auch ein wenig Ironie und hätte genauso gut in der Kategorie "Jux und Tollerei" gepaßt (Änderungen der Rubrik sind bei Thread-Abspaltungen ja leider nicht möglich...). Nichts desto trotz erinnert mich die Aktion an diesen Thread von Markus W., denn hier haben sich (je nach Meldung) 100-200 neue Freiwillige für die FF Syke gemeldet..., denn das Ereignis kam - unverhofft und ganz plötzlich - war somit nicht "planbar" - hat somit den Tagesablauf der "freiwilligen Helfer" durcheinander gebracht halt so wie ein Feuerwehr-Einsatz auch. Ergo könnten sich die "freiwilligen Helfer" doch auch gleich für die organisierte Hilfe in der FF melden... Oder kamen alle nicht etwa aus reiner Nächstenliebe und um zu helfen, sondern weil´s etwas abzustauben gab?! ;-) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
| |||||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 729839 | |||
Datum | 06.07.2012 12:51 | 6630 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Nicht schlecht die Aktion, aber wenn der "Besitzer" der Ladung dem nicht zustimmt Und das ist der Kernpunkt der Aktion: die Zustimmung des Herstellers, der die Ware auch transportiert hat. Ganz eigentlich hat der seine Schuld jedoch mit der Bereitstellung der fertig produtzierten Ware auf seinem Firmengelände erfüllt und die Ware gehört seitdem den Käufern, Stichwort zufälliger Untergang der Ware (Versendungskauf). Also hätte man ganz eigentlich die Supermärkte bzw. deren Geschäftsführer fragen müssen, ob sie der "Plünderung" zustimmen. Allerdings wird die Sache mit dem "zufälligen Untergang der Ware" in der Praxis ganz anders gelebt: da gehen auch die meisten gewerblichen Kunden davon aus, daß ihnen die Ware erst "gehört", wenn die Ware bei ihnen auf dem Hof steht. Es ist somit schwierig bis unmöglich das geld für versendete aber nicht angekommene Ware zu erhalten... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
| |||||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 729840 | |||
Datum | 06.07.2012 13:07 | 6375 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Und das ist der Kernpunkt der Aktion: die Zustimmung des Herstellers, der die Ware auch transportiert hat. Ganz eigentlich hat der seine Schuld jedoch mit der Bereitstellung der fertig produtzierten Ware auf seinem Firmengelände erfüllt und die Ware gehört seitdem den Käufern, Stichwort zufälliger Untergang der Ware (Versendungskauf). Also hätte man ganz eigentlich die Supermärkte bzw. deren Geschäftsführer fragen müssen, ob sie der "Plünderung" zustimmen. Nur ist gerade in der Getränkeindustrie der Verkauf auf Kommissionsbasis üblich in dem Augenblick geht das Argument dann in die Leere. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
| |||||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 729841 | |||
Datum | 06.07.2012 13:09 | 6520 x gelesen | |||
Den Schwarzen Peter hat hier der Spediteur. Wenn der sich schnell mit dem Besitzer der Ware und dem Havariekommisar einig wird, oder den Ladungsschaden selbst regulieren will/muss, dann ist das durchaus ein probates Mittel. Es ist halt ein Unterschied ob ich da 8 Leute hinschicken muss oder nur einen fitten LKW Fahrer. Meist scheitert das an den langen Entscheidungswegen. | |||||
| |||||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 729842 | |||
Datum | 06.07.2012 13:27 | 6574 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Den Schwarzen Peter hat hier der Spediteur. Wenn der sich schnell mit dem Besitzer der Ware und dem Havariekommisar einig wird, oder den Ladungsschaden selbst regulieren will/muss, dann ist das durchaus ein probates Mittel. Es ist halt ein Unterschied ob ich da 8 Leute hinschicken muss oder nur einen fitten LKW Fahrer. Nur hier: Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Und dazu die Meldung von nonstopnews: Transporteur = Versender, dadurch hat der Versender die Ware noch gar nicht aus der Hand gegeben. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
| |||||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 729845 | |||
Datum | 06.07.2012 13:34 | 6325 x gelesen | |||
PS: noch mal in solchen Zusammenhängen schleicht sich oft eine umgangssprachliche Unkorrektheit ein Besitzer, ist derjenige der etwas in Händen hält Eigentümer, der dem es gehört Ein Dieb ist also Besitzer von dem Schmuck den er geklaut, hat aber nicht dessen Eigentümer Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
| |||||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 729852 | |||
Datum | 06.07.2012 14:50 | 6297 x gelesen | |||
Auch wenn´s jetzt arg OT wird.... Geschrieben von Gerrit L. Transporteur = Versender, dadurch hat der Versender die Ware noch gar nicht aus der Hand gegeben. Doch hat er, in dem Moment als er die Ware bei sich an der Rampe zum Transport bereitgestellt hat. Warenschulden sind Holschulden. Wer die Ware transportiert und den Transport bezahlt, ist beim "zufälligen Untergang der Ware" sekundär. Die Ware "gehört" dem Käufer, sobald sie fertig prodziert ist. Klingt komisch ist aber so (§447 BGB). Daß die produzierende Getränkefirma die Ware mit eigenem Lkw transportiert, beeinflußt das nicht. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 729853 | |||
Datum | 06.07.2012 14:56 | 6567 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Doch hat er, in dem Moment als er die Ware bei sich an der Rampe zum Transport bereitgestellt hat. Da das so in der Realität nicht gehandhabt wird, muß es noch andere Rechtsquellen geben. Verm HGB und viele andere.... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
| |||||
Autor | Cars8ten8 S.8, Buxtehude / Niedersachsen | 729869 | |||
Datum | 06.07.2012 21:06 | 6045 x gelesen | |||
Ich kann aus keiner Berichterstattung erkennen wo der LKW herkam und wo er hinwollte (Stichwort Werkverkehr) und somit nicht beurteilen kann wem die Ware gehörte. Vielmehr interessant finde ich die Aussage eines Geschäftsführers im TV Interview. Er bezeichnete die Aufräumaktion und vor allem die Berichterstattung darüber als gelungene Werbeaktion. Und ich muss Ihm Recht geben, den meisten wir wohl nur in Erinnerung bleiben das es etwas umsonnst gab. Und das ist immer gutes Marketing | |||||
| |||||
|