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ThemaRettungsgasse17 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autorpete8r e8., isselburg / nrw729391
Datum01.07.2012 19:388675 x gelesen
Wie sieht genau die Rechtslage aus ;....
Fallbeispiel;
Autobahn -einsatz dort Stau vor der Unfall stelle, Feuerwehr trifft mit Fahrzeug ein (Alarmmäßig mit Blaulicht und Martinshorn) und es bildet sich keine gescheite Rettungsgasse ,manche Autofahrer reagieren nicht /LKW's haben durch zu dichtes auffahren keine möglichkeit zur seite zufahren,jetzt reagiert der Fahrzeugführer des Feuerwehrfahrzeug und weicht aus auf den Standstreifen.......

Meine Meinung dazu ist ;auf garkeinen fall ausweichen auf den standstreifen und auf bilden der rettungsgasse bestehen,die frage ist nähmlich wie verhält es sich rechtlich wenn man auf den standstreifen wechselt und dort dann doch noch ein pkw auf den standstreifen wechselt und dadurch ein unfall entsteht...

Hätte gerne eure FACHLICHE Meinung zu dem Thema

Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!!

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt729402
Datum01.07.2012 20:166502 x gelesen
Geschrieben von peter e.Hätte gerne eure FACHLICHE Meinung zu dem Thema
Für normale PKW und LKW ist das Befahren des Seitenstreifens verboten:

§ 2 Abs 1 StVO Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Aus § 11 Abs 2 StVO (Rettungsgasse) kann ich keine Aufhebung dessen erkennen.

Entsprechend dürfte ein Fahrer, der mitten im Stau auf den Seitenstreifen fährt Hauptverantwortlicher für einen eventuellen Unfall sein.

Ganz praktisch würde ich sagen, dass es als FW/RD/Pol irgendwie ziemlich blöde wäre, wenn man eine halbe Stunde im Stau steht, weil man sich nicht traut, den Seitenstreifen zu benutzen...

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW729406
Datum01.07.2012 20:246664 x gelesen
Hallo Peter,

eins vorab: wenn Du mit Blauhorn in einen Unfall im Stau verwickelt wirst hängt es sicher sehr von den Umständen im Einzelfall ab, wen wieviel Schuld trifft. Das wird Dir hier keiner vorab rechtssicher beantworten können. Denk dran: vor Gericht und auf hoher See...

Wenn es sich bei einer Staufahrt zeigt das es nicht weitergeht, weil die Bahn schlicht dicht ist und es nicht nur am guten Willen mangelt, wird Dich der Ausflug auf den Standstreifen auch nicht besser und sicher ans Ziel bringen. Da ist es dann unter Umständen sinnvoller, den Propfen "von Hand" aufzulösen, d.h. ggf. aussteigen und weiter vorne ein wenig gut zureden. Unkonventionell, aber zielführend. (Das Problem haben die Schleppdienste ab und an auch, und da ist die Methode auch erfolgreich getestet.)

Grüße am Niederrhein

Mario

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorBori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück - Bad Essen / Niedersachsen729415
Datum01.07.2012 21:006417 x gelesen
Ich sehe es sogar als sehr zweifelhaft an, dass du mit Blauhorn über den Standstreifen fahren willst, wenn alles andere nicht geht.
Was wäre denn wenn ein FZ-Führer diesen Streifen tatsächlich nutzt für das er vorgesehen ist.
Er wechselt gerade seinen Platten oder sein Moter streikt, oder oder oder
Dann bist du evtl gezwungen auch noch die schon zurückgelegten Meter RÜCKWÄRTS zu fahren um dann doch irgendwie durch die Mitte zu fahren!
Rettungsgasse soll laut StVO immer von der linken Spur und die rechts daneben gebildet werden.
Wenn sich alle man dran halten würden UND den Sicherheitsabstand einhalten würden, wäre das alles kein Problem.
Aber mit gut zureden und ggf. auch Hilfestellung beim Rangieren,dann sollte es klappen.
Für mich ist der Seitenstreifen als Einsatzfahrzeug nicht relevant :) (Persönliche Meinung)

Gruß

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW729486
Datum02.07.2012 10:375231 x gelesen
ich kann aus leidvoller Persönlicher Erfahrung nur sagen Blauhorn und Standstreifen ist eine ganz gefährliche Kiste , denn wenn Du jetzt an Deinem Hinderniss vorbei bist und die Restlichen Autofahrer sich richtig verhalten ziehen die beim nähern des Hornes auf den Seitenstreifen . Dir wird ganz anders wenn auf einmal neben Dir der 40t auf den Seitenstreifen wechseln will, weil er nicht damit rechnet das Du den LKW jetzt rechts Überholst

Gunnar

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Autorpete8r e8., isselburg / nrw729488
Datum02.07.2012 10:465158 x gelesen
Genau das meinte ich ..und die sache mit der gesetzeslage ist natürlich immer so eine Sache gerade im Einsatzfall mit den Sonderrechten ;falls was passiert entscheidet das nachher ein richter schön von seinen warmen Stuhl aus obwir uns richtig verhallten haben aber erstmal ist Grundsätzlich zu klären wie dieses aussieht ......

Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!!

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Autorpete8r e8., isselburg / nrw729489
Datum02.07.2012 10:555198 x gelesen
Ok hab gerade mal mit der zuständigen Autobahnpolizei gesprochen Aussagen von denen ist ; das wir ruhig wenn es nicht anders geht auf den Seitenstreifen ausweichen können ,aber natürlich vorsichtig und ohne Martinshorn damit nicht doch jemand vor schreck auf den Seitenstreifen wechselt....die Polizei würde das dann auch immer so machen ...aber natürlich blöd wenn der Seitenstreifen dann doch blockirt ist.

Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!!

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen729582
Datum02.07.2012 23:204947 x gelesen
Moin

Geschrieben von peter e....die Polizei würde das dann auch immer so machen ...Ja, das fiel mir auch schon öfters mal auf. Wir fahren durch die (wirklich akzeptable) Rettungsgasse, und die Polizei schüsselt auf dem Standstreifen rum. Mein Highlight war eine Szene, wo unser LF die Rettungsgasse "aufschob", ein folgender Streifenwagen auf der Standspur sie wieder "zuschob" und ich mich mit dem Rüstwagen in einer dann nicht mehr ganz so schönen Rettungsgasse wiederfand.

Ich habe es auf unseren Autobahnen (alle mit zwei Fahrstreifen und durchgängigem Standstreifen je Richtung) noch nie erlebt, in der Rettungsgasse stecken geblieben zu sein. Klar ging es mal sehr behäbig voran, man stand mal still, fluchte während ein Kraftfahrer umständlich rangierte, und es gab auch schon leichten "Feindkontakt" - aber wir sind immer in vertretbarer Zeit durchgekommen.

Wenn man sieht, wie der durchschnittliche Kraftfahrer damit überfordert ist, so eine dusselige Rettungsgasse zu bilden, einem nicht unmittelbar vors Auto zu kurven und die Gasse auch nach Passage des ersten Autos freizuhalten, dann wird klar: eine Zusatzvariante "Standspur" kriegt der nicht mehr gebacken.

Oben hieß es "immer rechts von der linken Spur" - ja wenn nichtmal wir Fachleute wissen, wo wir die Spur zu suchen haben, ist klar, dass wir sie nicht immer finden... ;o) Das Teil findet sich auf vierspurigen Autobahnen laut StVO zwischen den Spuren 2 und 3 - und ja, ich finde das auch total behämmert und plädiere für die österreichische Lösung, aber momentan ist es nunmal so.

Mein Fazit: Wir sollten auf keinen Fall auf dem Standstreifen rumfahren. Wir gehören da nicht hin und da muss auch keiner mit uns rechnen. Ich persönlich würde also die Mitschuld im Falle eines Unfalls nach oben anpassen wollen, ganz generell gesprochen.
Und um Linus' Rechtsauffassung zu begegnen: In § 11 StVO steht zwar nichts darüber, dass man zur Bildung der Rettungsgasse den Standstreifen mitbenutzen darf, aber man könnte § 38 Abs. 1 wohl so auslegen, dass der das abdeckt, wenn selbst das Überfahren roter Ampeln zum "Freie-Bahn-Schaffen" mehrheitlich bejaht wird, oder? ;o)

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt729586
Datum02.07.2012 23:464763 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Und um Linus' Rechtsauffassung zu begegnen: In § 11 StVO steht zwar nichts darüber, dass man zur Bildung der Rettungsgasse den Standstreifen mitbenutzen darf, aber man könnte § 38 Abs. 1 wohl so auslegen, dass der das abdeckt, wenn selbst das Überfahren roter Ampeln zum "Freie-Bahn-Schaffen" mehrheitlich bejaht wird, oder? ;o)
Ja klar. Keine Frage. Ich meinte, dass es für den "Zivilisten" im Stau auch bei Bildung der Rettungsgasse eigentlich verboten sein dürfte, den Seitenstreifen zu befahren. Und wenn keine LKWs herumstehen (muhaha) [1] funktioniert das auch ganz praktisch. Besonders auf den besser ausgebauten BABs, insbesondere wenn mehr als 2 Fahrstreifen vorhanden sind. Auf meiner A93 klappt das nicht, aber auf meiner "Hausstrecke" A9-A14 m.E. durchgängig. (Bis auf den Teil, der zur Zeit entsprechend ausgebaut wird.) Aber schließlich ist das auch auf Straßen ohne Seitenstreifen Vorschrift. Da muss es auch gehen...

[1]: Genauer gesagt behaupte ich sogar, dass es funktioniert, wenn keine LKW auf der äußerst linken Spur stehen.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt/OS / Sachsen-Anhalt729587
Datum02.07.2012 23:474789 x gelesen
Geschrieben von Boris-Andreas T.oder oder oder

Was mir in letzter Zeit ein paar Mal aufgefallen ist: Auf dem Standstreifen stehen während eines Staus hin und wieder ein, zwei LKW ohne ersichtlichen Grund, Fahrer in der Kabine. Einmal fuhr, als ich etwa auf der Höhe eines LKW's war, dieser sogar wieder los und ordnete sich wieder in den Stau ein.
Meine böse Vermutung: einige Fahrer nutzen das eh uneffektive Vorankommen im Stau aus, auf dem Standstreifen ihre Lenkpausen einzulegen.

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AutorBori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück - Bad Essen / Niedersachsen729590
Datum03.07.2012 00:234838 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Das Teil findet sich auf vierspurigen Autobahnen laut StVO zwischen den Spuren 2 und 3

Hmm also ich finde im §11 (2) nichts über eine Fahrbahn mit vier Streifen

§11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.
(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.


Werde mal in den Kommenatren (Schurig o.ä.) suchen müssen, aber in meinem Kenntnisstand ist zwischen dem linken und dem rechts daneben befindliche Fahrsteifen sie zu bilden. Lassen aber mich gerne belehren,wenn dieses nicht so wäre :)

Wüßte bisher nur auf Anhieb das bei Frankfurt eine Autobahn ist die mehr als drei FS in gleicher Richtung hat (also keine Verzweigung zu einer anderen Autobahn)

Gruß Boris

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AutorBori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück - Bad Essen / Niedersachsen729592
Datum03.07.2012 00:304719 x gelesen
Nachtrag :)

Wikipedia ist zwar nicht amtlich

Stichwort Rettungsgasse

Beschreibung

Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für Einsatzfahrzeuge.

Unterschiedlich ist allerdings die Regelung bei mehr als zwei Spuren. Während in Deutschland und in Österreich (ab dem 1. Januar 2012) die Regelung besteht, dass zwischen der am weitesten links und der vorletzten die freie Spur gebildet werden muss, muss die freie Spur in Tschechien zwischen der rechten und der nächsten Spur freibleiben. Die Begründung für die deutsche Lösung besteht darin, dass sich auf den rechten Fahrspuren mehr LKW befinden und so mehr Restbreite für die Einsatzfahrzeuge verbleibt, wenn die Rettungsgasse zwischen der vorletzten und der letzten Spur gebildet wird. Außerdem ist die Übersicht für die Einsatzkräfte in den großen Fahrzeugen besser gegeben. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht.[1] In Tschechien wird es damit begründet, dass die Einsatzfahrzeuge die Ein- bzw. Ausfahrten leichter erreichen.

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt729593
Datum03.07.2012 00:364750 x gelesen
Geschrieben von Boris-Andreas T.Hmm also ich finde im §11 (2) nichts über eine Fahrbahn mit vier Streifen
Doch natürlich. "in der Mitte der Richtungsfahrbahn" heißt in der Mitte aller Fahrstreifen einer Richtung [1]. Ergo ist bei uns eine Definition der Rettungsgasse erst 5-streifigen Autobahnen nicht mehr gegeben. Für alle geraden Anzahlen aber schon.

[1]: Siehe auch Fahrbahn <-> Fahrstreifen

Geschrieben von Boris-Andreas T.Wüßte bisher nur auf Anhieb das bei Frankfurt eine Autobahn ist die mehr als drei FS in gleicher Richtung hat (also keine Verzweigung zu einer anderen Autobahn)
Z.B. auf der A9 in/bei München der Fall, bzw. teilweise in Planung. Außerdem auch die A99 um München in Teilen. In den sechspurigen bereichen wird dort teilweise - welch Ironie in diesem Thread :-) - der Seitenstreifen als Fahrspur freigegeben.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen729594
Datum03.07.2012 01:104693 x gelesen
Moin,

die Antwort hast du dir mit dem zitierten § 11 Abs. 2 selbst gegeben, siehe Linus Posting. Ich sehe auch keinen Grund, den Wortlaut anders auszulegen, sondern verfolge weiterhin die Theorie, dass man bei Formulierung dieses Satzes noch nicht an vier- und mehrspurige Fahrbahnen dachte.
Und Wikipedia ist da halt auch nur so gut wie der, der es einträgt und diejenigen, die es nicht verbessern.

Die Ösi-Regelung würde mir nicht nur wegen der Klärung dieser Frage sondern v.a. auch deswegen gefallen, weil man dort die Rettungsgasse schon zu bilden hat, bevor es zu spät ist. Wenn man mit seinem Sattelzug erstmal dem Vordermann press auf der Stoßstange steht, zieht man den nicht mehr rüber.

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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Autorpete8r e8., isselburg / nrw729595
Datum03.07.2012 04:374717 x gelesen
Ich sehe das ja genauso und gebe das auch immer so weiter aber hier spielt ja nicht die persöhnliche meinung eine rolle sondern was der gesetzgeber dazu sagt ,wenn dann doch mal was passiert gilt eben das gesetz und wie der richter dieses auslegt ,also ich würde das so hanthaben ; in ersterlinie versuchen immer die rettungsgasse zu benutzen auch wenn es mal was dauert...und nur im fall das es garnicht anders geht den standstreifen benutzen aber mit sehr gro´ßer vorsicht.....

Dieses ist ausdrücklich meine Private Meinung und nicht die der Feuerwehr bei der ich Mitglied bin!!!!!!!

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen729600
Datum03.07.2012 09:234619 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Z.B. auf der A9 in/bei München der Fall, bzw. teilweise in Planung. Außerdem auch die A99 um München in Teilen. In den sechspurigen bereichen wird dort teilweise - welch Ironie in diesem Thread :-) - der Seitenstreifen als Fahrspur freigegeben.

Den Seitenstreifen als Fahrspur freizugeben ist mittlerweile Gang und Gebe im großstädtischen Raum

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen729602
Datum03.07.2012 09:334742 x gelesen
Geschrieben von Stephan R.Meine böse Vermutung: einige Fahrer nutzen das eh uneffektive Vorankommen im Stau aus, auf dem Standstreifen ihre Lenkpausen einzulegen.

Nicht nur die kurzen Lenkpausen, ich seh des öfteren welche auch nachts dort stehen und dunkel.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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 01.07.2012 19:38 pete7r e7., isselburg
 01.07.2012 20:16 ., Thierstein und Magdeburg
 01.07.2012 20:24 Mari7o D7., Nettetal
 01.07.2012 21:00 Bori7s-A7ndr7eas7 T.7, Lk Osnabrück - Bad Essen
 02.07.2012 10:37 ., Wüstenrot
 02.07.2012 10:46 pete7r e7., isselburg
 02.07.2012 23:47 Step7han7 R.7, Querfurt/OS
 03.07.2012 09:33 ., Frankfurt
 02.07.2012 10:55 pete7r e7., isselburg
 02.07.2012 23:20 Seba7sti7an 7W., Linden
 02.07.2012 23:46 ., Thierstein und Magdeburg
 03.07.2012 00:23 Bori7s-A7ndr7eas7 T.7, Lk Osnabrück - Bad Essen
 03.07.2012 00:36 ., Thierstein und Magdeburg
 03.07.2012 09:23 ., Frankfurt
 03.07.2012 01:10 Seba7sti7an 7W., Linden
 03.07.2012 00:30 Bori7s-A7ndr7eas7 T.7, Lk Osnabrück - Bad Essen
 03.07.2012 04:37 pete7r e7., isselburg
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