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ThemaSchließung Feuerwehranzeigtableau und -be8 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.729082
Datum28.06.2012 12:545276 x gelesen
Hallo Forum,
mal eine Frage an die VB´ler. Bei Brandmeldeanlagen sind die angeschlossenen Feuerwehrbedienfelder für uns Feuerwehr zugänglich über die Feuerwehrschließung. Ist das generell so oder wird das bei einigen auch so gehandhabt, dass ein Zylinder der Schliessung des Gebäudes drin ist?

Und dann zur eigentlichen Frage: Muss das Feuerwehranzeigetableau auch mit einem durch die Feuerwehr schließbaren Zylinder versehen sein. Anzeige kann man ja eigentlich von außen lesen, Tasten aber nicht bedienen.

Aufschaltbedingungen gibt es AFAIK bei uns nicht. Zumindest kenne ich keinen Brandschutzbeauftragte aus Betrieben, die mir nicht davon berichtet hätten. Gefunden habe ich nur bei Wikipedia das es sichtbar, bedienbar, frei zugänglich und in der Nähe der BMA sein soll. Allerdings ohne Quelle. Und die DIN 14675 liegt mir nicht vor.

Danke für eure Hilfe.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg729083
Datum28.06.2012 13:033607 x gelesen
Geschrieben von Christian B. Ist das generell so oder wird das bei einigen auch so gehandhabt, dass ein Zylinder der Schliessung des Gebäudes drin ist?

Kenne auch die Gebäudeschließungsvariante.

Geschrieben von Christian B.Muss das Feuerwehranzeigetableau auch mit einem durch die Feuerwehr schließbaren Zylinder versehen sein. Anzeige kann man ja eigentlich von außen lesen, Tasten aber nicht bedienen.

Ich hole ja bevor ich zum FAT gehe aus dem FSD einen Generalschlüssel des Objekts. Damit sollte ich dann auch einen Zylinder der Hausschließung am FAT schließen können... Sprich ran komme ich so oder so.


Aufschaltbedingungen werden (in Landkreisen) mindestens in sofern spannend, da die Leitstelle die diese vorgibt (und damit vor allem technische Fragen regeln will) ja nicht gleichbedeutend ist mit der Gemeinde(feuerwehr) in deren Beritt das Objekt steht. Also müßte man da dann auf Kreisebene vorher Einvernehmen zwischen den Gemeinde(feuerwehren) herstellen was man nun will...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.729086
Datum28.06.2012 13:253427 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ich hole ja bevor ich zum FAT gehe aus dem FSD einen Generalschlüssel des Objekts. Damit sollte ich dann auch einen Zylinder der Hausschließung am FAT schließen können... Sprich ran komme ich so oder so.
Keine zwei Stunden her, da habe ich das Gegenteil erlebt. Weder Feuerwehrschlüssel noch Generalschlüssel des Hauses passten. Da blieb nur der dritte Weg indem man die Frontscheibe entfernt.

Anscheinend hatte die Installationsfirma beim FAT einen völlig anderen Zylinder eingebaut, mit dem Hinweis das da sowieso keiner was dran zu suchen hat.

Geschrieben von Christian F.Kenne auch die Gebäudeschließungsvariante.
Gibt es da keine Probleme, dass betriebsinterne mit Generalschlüssel auf die Idee kommen, die BMA innerhalb der Erkundungszeit zurückzustellen?

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben729088
Datum28.06.2012 13:313339 x gelesen
Geschrieben von Christian B.mit dem Hinweis das da sowieso keiner was dran zu suchen hat

Das stimmt so auch im Prinzip, das FAT soll ja nur die ausgelöste Schleife, bzw. das Objekt darstellen. Die Feuerwehr soll eigentlich nur am Feuerwehrbedienfeld arbeiten, die notwendigen Tasten sollten hier zugänglich sein.

Gruß Knut

Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg729089
Datum28.06.2012 13:313394 x gelesen
Geschrieben von Christian B.Anscheinend hatte die Installationsfirma beim FAT einen völlig anderen Zylinder eingebaut, mit dem Hinweis das da sowieso keiner was dran zu suchen hat.

Was m.E. kontraproduktiv ist, da ich ggf. ja mehrere Meldungen auslesen muß wenn ich mehrere Auslösungen habe (z.B. Ausbreitung des Schadensereignisses). Da reicht dann nicht immer das, was auf dem Display steht...

Und ans FBF muß ich ja später auch ran kommen (ich weiß, es gibt anlagen das sind FAZ und FBF "baulich getrennt" und man kann in Deiner Konstellation an das eine rankommen und an das andere nicht).


Geschrieben von Christian B.Gibt es da keine Probleme, dass betriebsinterne mit Generalschlüssel auf die Idee kommen, die BMA innerhalb der Erkundungszeit zurückzustellen?

Das kann passieren. Deshalb wäre eine Feuerwehrschließung da sinnvoller. Dann sind es wirklich nur wir...

Wenn der Hausmeister das aber wirklich will, dann kann er ja direkt an die BMZ ran, wo wir als Feuerwehr wiederum nicht ran wollen/ sollen/ müssen und dort zurückstellen oder abschalten.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorJürg8en 8H., Jülich / NRW729092
Datum28.06.2012 13:543299 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Christian F.Wenn der Hausmeister das aber wirklich will, dann kann er ja direkt an die BMZ ran, wo wir als Feuerwehr wiederum nicht ran wollen/ sollen/ müssen und dort zurückstellen oder abschalten.

Das stimmt schon. Allerdings haben die neueren FBF´s eine Selbsthaltezeit der LED "Alarm ausgelöst". Ich meine die muss 15 Minuten betragen. Damit kann man auf jeden Fall dem Betreiber nachweisen, das die BMA ausgelöst hat, auch wenn er sie schon direkt an der BMA zurückgestellt hat.

Geschrieben von Christian F.Deshalb wäre eine Feuerwehrschließung da sinnvoller

Richtig. Es heißt ja auch Feuerwehr- Bedienfeld, Feuerwehr - Anzeigetabelau bzw. Feuerwehr-Informationszentrale. Dem ensprechend setzen wir dort auch eine Feuerwehr-Schließung ein.

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg729108
Datum28.06.2012 15:233149 x gelesen
Nee, das stimmt im Prinzip nicht. Wenn mehrere Meldungen anstehen, muss ich mit den Tasten des FAT blättern können. Also muss ich schon dran können. Ob mit Feuerwehrschließung oder Gebäudeschließung ist dann zweitrangig.

Thomas

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW729131
Datum28.06.2012 18:023232 x gelesen
Hallo Christian!

Die FW muss an FAT, FBF usw. ran. Das ist klar.

Der Schlüssel für das FAT usw. kann- Bei der FW vorgehalten werden.
Bedeutet, dass alle FW-Bedienelemente Gemeindeweit den gleichen Schlieszylinder haben, der Objektbetreiber diesen also von der FW samt Einbau kauft.

Der Schlüssel für das FAT kann - Ein Objektschlieszylinder sein, der mit dem Objekt-Generalschlüssel schliesbar ist.
Bedeutet, dass jeder, der einen Generalschlüssel vom Objekt hat auch an FAT, FBF usw. ran kommen kann.
Ob das Schlimm ist oder nicht, muss jeder für sich beurteilen können.

Der Schlüssel für das FAT kann - Am Generalschlüsselbund aus dem FSD als zusätzlicher Schlüssel mit angebracht sein [1]
Bedeutet, dass die FW den Schlüssel nicht auf jedem ersteintreffenden Fahrzeug zusätzlich zum FSD-Schlüssel vorhalten muss
Gleichzeitig aber nur die FW (oder zumindest nur jeder, der in's FSD kommt) an den FAT/FBF-Schlüssel rankommt.


Eine andere Variante fällt mir nicht ein.


[1]
meist ist ja eh ein ganzer Schlüsselbund drinnen, der nur über einen "Überwachungsschlüssel" überwacht wird. Der Schlüsselbund besteht dann nicht aus einem normalen Schlüsselring, sondern aus einem verschweißten Ring oder auch eine Drahtlitze mit Plombe o.ä.

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 28.06.2012 12:54 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 28.06.2012 13:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.06.2012 13:25 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 28.06.2012 13:31 Knut7 K.7, Nordendorf
 28.06.2012 15:23 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 28.06.2012 13:31 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.06.2012 13:54 Jürg7en 7H., Jülich
 28.06.2012 18:02 ., Dortmund
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