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ThemaTüröffnung durch FF29 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMark8us 8M., Düsseldorf / NRW728718
Datum22.06.2012 14:0418075 x gelesen
Hab da mal ne Frage:

Ist es grundsätzlich ehrenamtlichen Feuerwehren untersagt Türöffnungen durchzuführen?

Gibt es dazu ein Gesetz oder eine Richtlinie?

Nach meiner Auffassung wird doch zu jeder Türöffnung die Polizei hinzugezogen, also sind in jedem Fall Beamte vor Ort oder sehe ich das falsch.

Wie verhält es sich bei Koexistenz von BF und FF in einer Stadt, in der die BF aufgrund geografischer Lage die Hilfsfrist nicht einhalten kann, jedoch die Türöffnung nicht in die Hände der FF-Kräfte legen möchte.

Danke vorab für die Antworten

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern728724
Datum22.06.2012 14:3015016 x gelesen
Art. 30 BayFwG

Art. 30
Einschränkungen von Grundrechten

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung können auf Grund dieses Gesetzes eingeschränkt werden (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 , Art. 8 Abs. 2 , Art. 11 und 13 des Grundgesetzes 6) , Art. 102 , 106 Abs. 3 , Art. 109 und 113 der Verfassung 7) ).

Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern728727
Datum22.06.2012 14:3714587 x gelesen
Wenn Streife frei, dann gut. Wenn keine Streife frei, dann auch gut.

Aufhalten lassen sollten wir uns nicht.
Da wir jedoch nicht wissen was uns hinter der Türe der fremden Wohnung erwartet und nach dem ggf. erforderlichen zylindertausch ja auch irgendwer den Schlüssel erhalten muss, macht die Anwesenheit der POL schon Sinn.

Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY728730
Datum22.06.2012 14:4314467 x gelesen
Servus,

bei den Türöffnungen, die ich von unserer FF kenne, war immer die Polizei dabei, denn diese hat uns angefordert. Im Laufe von 26 Jahren waren das aber nicht allzu viele Einsätze.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728731
Datum22.06.2012 14:4415014 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Ist es grundsätzlich ehrenamtlichen Feuerwehren untersagt Türöffnungen durchzuführen?

Warum sollte es das? Dann hätte ich in meinem ganzen Feuerwehrleben noch keine Türöffnung durchführen oder befehlen dürfen.


Geschrieben von Markus M.Gibt es dazu ein Gesetz oder eine Richtlinie?

Das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dieses erlaubt uns, zur Erfüllung unseres hoheitlichen Auftrags das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung einzuschränken. Liegt eine Lage vor in der ich meine originäre Aufgabe erfülle (d.h. Bekämpfung von Schadenfeuern, Rettung von Menschenleben) greift diese Rechtsgrundlage.


Geschrieben von Markus M.Nach meiner Auffassung wird doch zu jeder Türöffnung die Polizei hinzugezogen, also sind in jedem Fall Beamte vor Ort oder sehe ich das falsch.


Ich brauche dafür keinen Beamten. Sondern eine Rechtsgrundlage. Diese bringe ich als Feuerwehr für bestimmte Lagen (es brennt oder jemand liegt verletzt und hilflos hinter der Tür) selbst in Form des Feuerwehrgesetzes mit.

In anderen Lagen ("Wir haben den Nachbarn Herrn Müller seit 3 Wochen nicht mehr gesehen und jetzt riecht es so komisch aus der Wohnung") ist dies eine andere Vorschrift (hier z.B. das Polizeigesetz des jew. Bundeslandes das die Streife quasi mitbringt). Tätig werden wir dann hier im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen der Polizei. Hier ist dann die Amtshilfe unsere Rechtsgrundlage.



Geschrieben von Markus M.Wie verhält es sich bei Koexistenz von BF und FF in einer Stadt, in der die BF aufgrund geografischer Lage die Hilfsfrist nicht einhalten kann, jedoch die Türöffnung nicht in die Hände der FF-Kräfte legen möchte.

Das ist eine reine interne Geschäftsverteilungsplanung die jede Kommune machen kann wie sie will.

Wenn der Leiter einer Feuerwehr sagt "um meine FFler zu schonen damit sie nicht vom Arbeitsplatz oder aus dem Bett alarmiert werden müssen obwohl die BF auf der Wache eh da ist macht das bei uns die BF" ist das abolut in Ordnung.

Du mußt es so sehen. Die BF ist dazu da, die Einsatzbelastung für die FF zu senken und ihr vor allem den "Kleinkram" (der je nach Größe der BF auch schon mal eine Lage mit 2-3 Zügen umfassen kann) vom Hals zu halten, damit wir unser Geld woanders verdienen können und nicht 3 x am Tag vom Arbeitsplatz wegrennen müssen.

Ich kenne auch BFen, da fahren im Normalbetrieb nur wenige bestimmte Fahrzeuge einzelner Wachen Türöffnungen, das LF der nächstgelegenen BF-Wache fährt da u.U. nicht mal an.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAlex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern728732
Datum22.06.2012 14:4714207 x gelesen
gerade im ländlichen Bereich ist aber oftmals gar keine Streife frei, oder die einzige Streife am anderen Ende des Dienstgebietes. Ist zwar selten, kommt aber vor.
Fatal wäre es zuzuwarten bis die POL kommt, nur weil man sich bei der Standard-HiloPe oder 'ichhabmeinennachbarnseitzweiWochennichtmehrgesehen'-Einsatz nicht ohne POL aufgrund fragl. Rechtsgrundlage in die Wohnung traut.

Ergänzend zum BayFwG kann man auch den gern zitierten §34 STGB bemühen, der zusammengefasst lautet: "Wat mut, dat mut"

Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland728734
Datum22.06.2012 15:0613811 x gelesen
Hallo,

auf die erste Frage hast du ja schon die richtige Antwort erhalten.

Geschrieben von -M. Müller- Wie verhält es sich bei Koexistenz von BF und FF ine einer Stadt, in der die BF aufgrund geografischer Lage die Hilfsfrist nicht einhalten kann,

Dies ist zum Beispiel bei uns der Fall und so werden wir entsprechend AAO alarmiert, und gleichzeitig macht sich die BF mit KEF (Kleineinsatzfahrzeug)und ELW als unterstützung auf den Weg.

Gruß Jan

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AutorJens8 B.8, Schwielowsee / Brandenburg728749
Datum23.06.2012 09:0113248 x gelesen
Hi

Wir sind eine reine FF und Türöffnungen sind 1-10x im Jahr. Von einem Verbot habe ich selbst von der nahe liegenden BF auch nicht gehört.
Das kurioseste was ich letztens erlebt habe war aber von der Lst.... der Disponent fragte mich doch warum ich die Pol benötige und wollte mir keine schicken. Im ersten moment war ich Sprachlos aber zum glück öffnete die Patientin selbstständig die Tür und alles andere ausser der RD war nicht nötig.
Die Einsparungen bei der Pol treiben schon komische Blüten!!!

Mfg
Jens

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg728751
Datum23.06.2012 10:5113014 x gelesen
Geschrieben von Jens B.Die Einsparungen bei der Pol treiben schon komische Blüten!!!


Kann ich so nicht unterschreiben. Bei uns im Barnim ist die Polizei immer recht zügig mit ran. Hängt aber auch davon ab, wie pfiffig der Disponent ist. Bei unserem letzten Türöffungs-Einsatz haben wir Pol nachgefordert, kam dann nach ca 5-10 Minuten. Bei der letzten Türöffnung im Nachbarort wurde die Polizei gleich informiert und war auch recht schnell da. Allgemein stelle ich bei uns immer fest, dass die Reaktionszeiten der Polizei bei Einsätzen recht zügig ist. War nicht immer so.

Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorJens8 B.8, Schwielowsee / Brandenburg728752
Datum23.06.2012 12:2112721 x gelesen
Ich hab schon teilweise 1,5Stunden warten müssen bis Pol vor Ort und einem Fall noch nichtmal ein Streifenwagen sondern Kripo aus BRB weil nix anders zur Verfügung stand o)

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen728753
Datum23.06.2012 13:2412720 x gelesen
Geschrieben von Jens B.der Disponent fragte mich doch warum ich die Pol benötige und wollte mir keine schicken.
Ja und wozu braucht man nun in BRB die Polizei, wenn die FW eine Tür öffnen will?

MfG

Frank

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg728756
Datum23.06.2012 14:0012672 x gelesen
Das hat damit etwas zu tun, dass wir ja die Unverletzlichkeit der Wohnung einschränken. Nach unserem Handel muss sich jemand um die Sicherung kümmern. Und sowas kann länger dauern, da schiebt man dieses Aufgabe gern zur Polizei. Zudem wird die auch gern gesehen, als Absicherung gegen Behauptungen, man hätte was mitgehen lassen.

Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern728757
Datum23.06.2012 14:0312768 x gelesen
Das kann dir auch bei uns passieren, dass der Kriminaldauerdienst anrückt, obwohl wir eigentlich recht gut mit Streifen abgedeckt sind. Aber manchmal gibt es eben Engpässe.

Audiatur et altera pars.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW728771
Datum23.06.2012 18:5512639 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von André P.Das hat damit etwas zu tun, dass wir ja die Unverletzlichkeit der Wohnung einschränken.

Ich behaupte, dass wir das im weit überwiegenden Teil der Fälle eben nicht tun!

Aber selbst wenn, brauchen wir dafür keine Polizei sondern eine Rechtsgrundlage. Die findet sich im jeweiligen Brandschutzgesetz.

Geschrieben von André P.Nach unserem Handel muss sich jemand um die Sicherung kümmern.

Was wiederum eine andere Baustelle ist.

Dabei ist es natürlich angenehmer, je schneller die Polizei vor Ort ist...

Gruß,
Henning

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg728779
Datum23.06.2012 21:4112494 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Ich behaupte, dass wir das im weit überwiegenden Teil der Fälle eben nicht tun!

Öhm, na ja: Sobald wir die Wohnung öffnen, haben wir uns doch gewaltvoll Zutritt verschafft. Damit ist ja dann auch die Unverletztheit nicht mehr gegeben.

Ich denke, dass manche GF/ZF... sich mit Hilfe der Polizei selber absichern wollen. Nach dem Motto, die passen schon auf, dass keiner mit mir schimpft, weil ich die Tür öffnen lasse.

Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728781
Datum23.06.2012 22:3512614 x gelesen
Geschrieben von André P.Ich denke, dass manche GF/ZF... sich mit Hilfe der Polizei selber absichern wollen. Nach dem Motto, die passen schon auf, dass keiner mit mir schimpft, weil ich die Tür öffnen lasse.

Jepp. Das ist das Problem...

Zerlegen wir mal die Fälle

1. Wenn wir vor Ort sind weil es brennt brauche ich keine Polizei. Und komischerweise hat in diesen Fällen der Türöffnung (= ATr bricht Tür mit Axt/ Halligan& Brechstange auf) bisher niemand über die Rechtsgrundlage siniert, dabei ist es die selbe wie bei 2.

2. Wenn ich vor Ort bin weil der RettD mich nachgefordert hat und dahinter eine Person verletzt um Hilfe schreit brauche ich auch keine Polizei.

3. Wenn ich vor Ort bin weil sich jemand ausgesperrt hat und drinne ein Topf auf dem Herd steht oder ein Kleinkind unbeaufsichtig rumläuft und der mich bittet nun die Tür für ihn zu öffenen brauche ich keine Polizei weil ich auf Bitten des Bewohners tätig werde (klar, muß ich feststellen dass es auch der Bewohner ist) und somit kein egsetz verletze.

4. Wenn die Polizei mich nachgefordert hat weil der Nachbar seit 3 Wochen nicht mehr gesehen wurde ist die Polizei vor Ort. (=Regelfall)

5. Wenn der RettD mich nachgefordert hat weil der Nachbar seit 3 Wochen nicht mehr gesehen wurde brauche ich die Polizei. (=Ausnahmefall weil i.d.R. ruft man da als Nachbar die 110 bzw. bei einer ILtS schickt der Disponent die Pol mit)

6. Wenn ich vor Ort bin weil da das Wasser unter der Tür durchläuft, dann brauche ich die Polizei.

Also habe ich eigentlich bei den zeitkritischen Lagenn kein Problem, da ich meine eigene Rechtsgrundlage habe.
Es bleiben also nur die zeitunkritischen Lagen und da kann ich ggf. auch auf die Streife warten...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW728783
Datum24.06.2012 00:5112354 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von André P.Öhm, na ja: Sobald wir die Wohnung öffnen, haben wir uns doch gewaltvoll Zutritt verschafft. Damit ist ja dann auch die Unverletztheit nicht mehr gegeben.

Mit dieser Auslegung müssten alle Schlüsseldienste schon lange verboten sein ;-)

Wenn wir auf (ausdrücklichen oder mutmaßlichen) Wunsch des Bewohners die Tür öffnen, verletzten wir die Unverletzlichkeit der Wohnung ebenso wenig wie Tante Hilde, die Sonntags zum Kaffee eingeladen ist.

Dafür macht es keinen Unterschied, ob die Tür hinterher kaputt ist oder nicht.

Geschrieben von André P.Ich denke, dass manche GF/ZF... sich mit Hilfe der Polizei selber absichern wollen.

Das mag ich wohl glauben.

Geschrieben von André P.Nach dem Motto, die passen schon auf, dass keiner mit mir schimpft, weil ich die Tür öffnen lasse.

Das ist aber ein Trugschluss.

Wenn ich in eigener Zuständigkeit tätig werde, muss ich den Einsatz auch selber verantworten (und bevor jetzt einer lieber nichts tut: wenn ich nicht tätig werde, muss ich das natürlich auch selber verantworten!).

Nur wenn ich keine eigene Zuständigkeit sehe, kann ich nochmal die Polizei fragen, ob ich vielleicht in deren Auftrag die Tür öffnen soll. (Wenn das so ist, bin ich aber immer noch für die Durchführung verantwortlich...)

Gruß,
Henning

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen728787
Datum24.06.2012 06:4112285 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Zerlegen wir mal die Fälle

1. Wenn wir vor Ort sind weil es brennt brauche ich keine Polizei. Und komischerweise hat in diesen Fällen der Türöffnung (= ATr bricht Tür mit Axt/ Halligan& Brechstange auf) bisher niemand über die Rechtsgrundlage siniert, dabei ist es die selbe wie bei 2.

2. Wenn ich vor Ort bin weil der RettD mich nachgefordert hat und dahinter eine Person verletzt um Hilfe schreit brauche ich auch keine Polizei.

3. Wenn ich vor Ort bin weil sich jemand ausgesperrt hat und drinne ein Topf auf dem Herd steht oder ein Kleinkind unbeaufsichtig rumläuft und der mich bittet nun die Tür für ihn zu öffenen brauche ich keine Polizei weil ich auf Bitten des Bewohners tätig werde (klar, muß ich feststellen dass es auch der Bewohner ist) und somit kein egsetz verletze.

4. Wenn die Polizei mich nachgefordert hat weil der Nachbar seit 3 Wochen nicht mehr gesehen wurde ist die Polizei vor Ort. (=Regelfall)


Bis hier hin bin ich auf Deiner Seite!

5. Wenn der RettD mich nachgefordert hat weil der Nachbar seit 3 Wochen nicht mehr gesehen wurde brauche ich die Polizei. (=Ausnahmefall weil i.d.R. ruft man da als Nachbar die 110 bzw. bei einer ILtS schickt der Disponent die Pol mit)

6. Wenn ich vor Ort bin weil da das Wasser unter der Tür durchläuft, dann brauche ich die Polizei.


Hier stellt sich bei mir die Frage nach dem Warum!

Bei einem Einsatz "Person hinter Tür", egal wie lange der Zeitraum von den Hinweisgebern angegeben wird, soll/muss auf die Polizei gewartet werden? Halte ich persönlich für eine nicht ganz unproblematische Meinung. Oft genug habe ich erlebt, dass der nette Nachbar/Hinweisgeber bei der Festlegung des Zeitraumes zur "leichten Übertreibung" neigt, nur um einem entsprechenden Einsatz mehr Wichtigkeit zuzuordnen. Im Nachhinein stellte es sich dann raus, dass es anstatt 3 Wochen nur 3 Tage waren.

Wenn Wasser aus der Wohnung schon unter der Tür raus läuft, soll/muss auch auf die Polizei gewartet werden? Dann hat derjenige, der diese Entscheidung so trifft den Sinn der "Gefahrenabwehr" nicht wirklich verstanden. Wasser hinterlässt bekanntlicher Weise Schäden, wenn es unkontrolliert durch Wohnungen läuft. Ferner besteht u.A auch die Gefahr, dass Nachbarwohungen oder andere Gebäudeteile in Mitleidenschaft gezogen werden. Sprich: Wir haben a. den Schadenseintritt und b. die Gefahr der Schadensausbreitung. Und je länger ich warte, je größer wird der bereits eingetretene Schaden und die Gefahr der Folgeschäden.

Unterm Strich: Warum auf jemanden warten, der im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr nicht mehr und nicht weniger darf, als derjenige, der schon vor Ort ist. Gefahrenabwehr ist nicht nur Aufgabe der Polizei sondern auch der Kommune, der BF oder FF.

MfG Sven R.

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)



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AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg728789
Datum24.06.2012 08:3612159 x gelesen
Geschrieben von Sven R.Im Nachhinein stellte es sich dann raus, dass es anstatt 3 Wochen nur 3 Tage ware

Dann ist die wahrscheinlichkeit, das die 10-45min warten auf die Streife den potentiellen Patienten (der auch im Urlaub, bei einem kranken Verwandten, etc. sein könnte) nachhaltig schädigen.


Beim Wasser: Wenn ich alarmiert werde weil die Badewanne in einer Minute überläuft, dann kann ich schaden abwenden (blödes Beispiel ich weiß), wenn mir die Suppe zwischen meinen Sohlen das Treppenhaus hinunter fließt, ist der Schaden passiert, 10 min hin oder her sind hier auch in den wenigsten Fällen entscheident.


Klar es gab/gibt bestimmt mal Ausnahmefälle aber, die sind vermutlich eher selten.

Die Polizei darf schon ein bissl mehr, als wir (Feuerwehr)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern728790
Datum24.06.2012 08:3812122 x gelesen
Moin,

also bei 6. werde ich je nach Lage durchaus auch ohne Polizei tätig.


Gruß
CS




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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü728792
Datum24.06.2012 09:0012269 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.3. Wenn ich vor Ort bin weil sich jemand ausgesperrt hat und drinne ein Topf auf dem Herd steht oder ein Kleinkind unbeaufsichtig rumläuft und der mich bittet nun die Tür für ihn zu öffenen brauche ich keine Polizei weil ich auf Bitten des Bewohners tätig werde (klar, muß ich feststellen dass es auch der Bewohner ist) und somit kein egsetz verletze.

Und das stellst Du wie sicher fest ? Insbesondere auch das derjenige in diesem Moment berechtigt ist ? Sollte nämlich der Herd aus (gewesen) sein und das (angebliche) Kleinkind da gar nicht drin....hast Du ein kleines Problem....

Gruß Andi

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728795
Datum24.06.2012 10:4312170 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Und das stellst Du wie sicher fest ?

Genau wie die Polizei. Fragen. Und hinterher wenn derjenige wieder ans eine Personaldokumente kommt die in der Wohnung lagern ausweisen lassen.


Geschrieben von Andreas R.Sollte nämlich der Herd aus (gewesen) sein und das (angebliche) Kleinkind da gar nicht drin....hast Du ein kleines Problem....


Das selbe Problem, das auch die Polizei hat...

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Christian Fischer
Wernau


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg728797
Datum24.06.2012 11:0012123 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Andreas R.Und das stellst Du wie sicher fest ? Insbesondere auch das derjenige in diesem Moment berechtigt ist ? Sollte nämlich der Herd aus (gewesen) sein und das (angebliche) Kleinkind da gar nicht drin....hast Du ein kleines Problem....

Ja. Aber nur ein sehr kleines. Der Einsatz kommt über die Polizei oder die FW-Leitstelle. Die Notrufe sind dort aufgezeichnet. Wenn die Alarmierung bewusst falsch erfoglte, hat der Anrufer ein Problem.

Was sollten wir auch sonst machen. Warten bis die Wohung durch den Herd brennt?

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg728798
Datum24.06.2012 11:0712301 x gelesen
Geschrieben von Sven R.Bei einem Einsatz "Person hinter Tür", egal wie lange der Zeitraum von den Hinweisgebern angegeben wird, soll/muss auf die Polizei gewartet werden?

Wenn keine akute Gefahr vermutet wird, ja. Dann habe ich zumindest keine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage aus dem Feuerwehrgesetz. Dann kann ich mich nur über rechtfertigenden Notstand retten (wobei das i.W. die selben zu schützenden Rechtsgüter sind wie im FwG) oder über Geschäftsführung ohne Auftrag.


Geschrieben von Sven R. Im Nachhinein stellte es sich dann raus, dass es anstatt 3 Wochen nur 3 Tage waren.

Auch bei drei Tagen kommt es auf 15 oder auch 30 Minuten mehr oder weniger nicht an.

Nebenbei. Der Einsatz würde "wichtiger", wenn der Anrufer sagen würde, er hätte vorher einen Schlag gehört und jetzt macht der Nachbar nicht mehr auf.


Geschrieben von Sven R.Wenn Wasser aus der Wohnung schon unter der Tür raus läuft, soll/muss auch auf die Polizei gewartet werden?

Ja. Zumindest vom FwG her. Da habe ich keine Handhabe. Bliebe wieder die Geschäftsführung ohne Auftrag. Das ist so lange OK, wie ich die Wohnung aufbrechen will, aus der das Wasser läuft. Wenn ich aber dann merke, dass das Wasser nicht in der Wohnung austritt unter deren Tür er hervor lief sondern aus einer anderen Wohnung kommen muß (hatte hier schon Leckage 5. OG, Austritt EG) wird es spannend mit dem Aufbrechen der anderen Wohnung(en). Denn deren Besitzer sind ggf. nicht betroffen, da wird es dann mit GoA enger.



Und da kann dann eben die Polizei helfen. Denn deren Aufgabendefinition ist über die Abwehc von Gefahren wesentlich weitergehend, als die eng gefaßten Aufgaben der Feuerwehr.


Geschrieben von Sven R. Wasser hinterlässt bekanntlicher Weise Schäden, wenn es unkontrolliert durch Wohnungen läuft.

Das läuft dann schon Stundenlang. Und wir reden von weiteren 10-15 Minuten.


Geschrieben von Sven R.Warum auf jemanden warten, der im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr nicht mehr und nicht weniger darf, als derjenige, der schon vor Ort ist. Gefahrenabwehr ist nicht nur Aufgabe der Polizei sondern auch der Kommune, der BF oder FF.


Nur ist die Feuerwehr nicht allgemeine Gefahrenabwehr. Sondern eine sehr spezielle Gefahrenabwehr. Und das ist der Unterschied zur Polizei.

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Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü728805
Datum24.06.2012 14:5012266 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorsten H.Ja. Aber nur ein sehr kleines. Der Einsatz kommt über die Polizei oder die FW-Leitstelle. Die Notrufe sind dort aufgezeichnet. Wenn die Alarmierung bewusst falsch erfoglte, hat der Anrufer ein Problem.

Der AE ruft auf der LS an und behauptet das Essen stände auf dem Herd. Die FW kommt, läßt sich den Ausweis zeigen, alles in Ordnung, dort gemeldet, Türe auf, Topf steht auf dem kalten Herd. Da wird er sich wohl getäuscht haben denkt Feuerwehrs, klärt ihn über die Kostenpflicht des Einsatzes auf und zieht von danen.
Tja, nur dumm das er vor 2 Tagen einen Platzverweis seitens der Polizei bekommen hat, die Wohnung auf links dreht, alles wertvolle mitgehen läßt und verschwindet....,...während seine Frau 2 Stunden später von der Arbeit zurückkommt und sich wundert....
Ich bin mal gespannt wie klein das Problem dann bleibt...,...insbesondere wenn der Anwalt der Frau dann fragt wie die Polizei jemanden einen Platzverweis erteilt, das im ELR vermerkt wird und dann nichts davon weiß...achso, die war ja gar nicht da....


Gruß Andi

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AutorTobi8as 8B., Köln + Bonn / NRW728840
Datum25.06.2012 01:0212060 x gelesen
Für z.B. Nds. sehe ich doch, das die Feuerwehr auch Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr ist nach dem NSOG §1. Hier werden konkret die Verwaltungsbehörden und die Polizei nebeneinander genannt. Das NdsBrandSchG verweist hierzu in §33 auf das NSOG.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg728841
Datum25.06.2012 08:2311905 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Andreas R.Der AE ruft auf der LS an und behauptet das Essen stände auf dem Herd. Die FW kommt, läßt sich den Ausweis zeigen, alles in Ordnung, dort gemeldet, Türe auf, Topf steht auf dem kalten Herd. Da wird er sich wohl getäuscht haben denkt Feuerwehrs, klärt ihn über die Kostenpflicht des Einsatzes auf und zieht von danen.
Tja, nur dumm das er vor 2 Tagen einen Platzverweis seitens der Polizei bekommen hat, die Wohnung auf links dreht, alles wertvolle mitgehen läßt und verschwindet....,...während seine Frau 2 Stunden später von der Arbeit zurückkommt und sich wundert....
Ich bin mal gespannt wie klein das Problem dann bleibt...,...insbesondere wenn der Anwalt der Frau dann fragt wie die Polizei jemanden einen Platzverweis erteilt, das im ELR vermerkt wird und dann nichts davon weiß...achso, die war ja gar nicht da....


Natürlich wird auch bei uns die POL zu jeder Türöffnung dazu alarmiert. Wenn aber die Alarmmeldung eine konkrete Gefahr (wie Essen auf Herd, Kind alleine in der Wohnung) vermuten lässt, warten wir mit der Öffnung nicht auf die POL.
Was meinst Du was wohl umgekehrt die Staatsanwaltschaft und die Anwälte sagen, wenn wir zur verzweifelten Person vor der Tür sagen, wir müssen erst auf die POL waretn, weil da könnte ja jeder kommen. Die POL braucht dann etwas länger, und das Kleinkind wird während unserer Anwesenheit vor der Wohnungstür schwer verletzt?
Den Schuh will ich mir nicht anziehen, weil ich immer nur misstrauisch bin.
Auch rein aus statistischer Sicht: Wir hatten schon etliche Türöffnungen, bei denen tatsächlich eine Gefährung vorlag, aber ich kann mich an keine Erinnern, bei der in betrügerischer Absicht (um die Wohnung auszräumen) die FW gerufen wurde.

Und der derjenige, der mit kriminellen Absichten in die Wohnung seiner EX oder so will, ruft wohl lieber den Schlüsseldienst an, als sich mit der Feuerwehr und somit evtl. mit der Polizei rumschlagen zu müssen.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü728842
Datum25.06.2012 08:5012084 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorsten H.Wenn aber die Alarmmeldung eine konkrete Gefahr (wie Essen auf Herd, Kind alleine in der Wohnung) vermuten lässt, warten wir mit der Öffnung nicht auf die POL.

Das ja unbenommen, das erste eintreffende Fahrzeug, egal welcher BOS, wird im Rahmen seiner Möglichkeiten tätig.
Hier gibt es ja aber auch die Meinung man bräuchte überhaupt keine Polizei an der Einsatzstelle und das kann eben u.U. fatal sein.

Geschrieben von Thorsten H.Und der derjenige, der mit kriminellen Absichten in die Wohnung seiner EX oder so will, ruft wohl lieber den Schlüsseldienst an, als sich mit der Feuerwehr und somit evtl. mit der Polizei rumschlagen zu müssen.

Je nachdem wie "flüssig" er ist, Schlüsseldienste wollen cash, Feuerwehrs stellt Rechnung...;-)

Gruß Andi

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AutorRüdi8ger8 Z.8, Mühltal / Hessen729821
Datum06.07.2012 10:5711581 x gelesen
Ich finde das Türöffnen immer eine kritische Sache und würde auch immer die Polizei mit dazuziehen. Gerade nach der aktuellen Sache in Karlsruhe habe ich mir so meine Gedanken gemacht.....vielleicht ist man als Feuerwehr manchmal etwas vorschnell was das Tür öffnen betrifft. Gerade zusammen mit dem Rettungsdienst macht man doch öfters die Türen für irgendwelche Psycho-Klatschen auf ohne genau zu wissen was dahinter los ist. Aus der Sache sollte man lernen und vielleicht ab und an etwas langsamer machen und warten bis die Fachbehörde vor Ort ist die sich mit Bleispritzen wehren kann!!

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 22.06.2012 14:04 Mark7us 7M., Düsseldorf
 22.06.2012 14:30 Alex7and7er 7 R.7, Feilitzsch
 22.06.2012 14:37 Alex7and7er 7 R.7, Feilitzsch
 22.06.2012 14:43 Anto7n K7., Mühlhausen
 22.06.2012 14:47 Alex7and7er 7 R.7, Feilitzsch
 22.06.2012 14:44 Chri7sti7an 7F., Wernau
 22.06.2012 15:06 Jan 7M., Saarbrücken
 23.06.2012 09:01 Jens7 B.7, Schwielowsee
 23.06.2012 10:51 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 23.06.2012 12:21 Jens7 B.7, Schwielowsee
 23.06.2012 14:03 Adol7f H7., Rosenheim
 23.06.2012 13:24 Fran7k S7., Nossen
 23.06.2012 14:00 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 23.06.2012 18:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.06.2012 21:41 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 23.06.2012 22:35 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.06.2012 06:41 Sven7 R.7, Cuxhaven
 24.06.2012 08:36 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 24.06.2012 11:07 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.06.2012 01:02 Tobi7as 7B., Köln + Bonn
 24.06.2012 08:38 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 24.06.2012 09:00 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 24.06.2012 10:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.06.2012 11:00 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 24.06.2012 14:50 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 25.06.2012 08:23 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 25.06.2012 08:50 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 24.06.2012 00:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.07.2012 10:57 Rüdi7ger7 Z.7, Mühltal
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