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Thema | Mindeststärke einer Berufsfeuerwehr in Niedersachsen? | 15 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 728470 | |||
Datum | 20.06.2012 20:44 | 8921 x gelesen | |||
Hallo Forum, kann mir jemand sagen, welche Mindeststärke eine BF in Niedersachsen haben muss? Ich meine mal gehört zu haben, dass eine BF mindestens einen Zug stellen muss. Im Rahmen der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplan für unsere Feuerwehr wird momentan in Betracht gezogen, die Freiwilligen mehr einzubinden. Hierbei stellt sich jetzt die Frage, wie viele der Stellen eines (AGBF)-Zuges dürfen durch Freiwillige besetzt werden? Konkret geht es darum, dass Nachts und am Wochenende Schutzziel 2 (die 2. Staffel) von der Freiwilligen gemacht werden soll und so nur noch 10 Funktionen (Schutzziel 1) von der BF gestellt werden. Tagsüber soll die BF alle 16 Funktionen stellen. Um es mal zu übertreiben: Dürfte man eine BF so weit reduzieren, dass z.B. nur noch der Einsatzleiter von der BF kommt, den Rest stellen Freiwillige (sofern Ausreichend vorhanden und immer im Rahmen der Hilfsfrist greifbar)? Das wäre genau genommen ja nicht mal das, was eine HAW ist. Daher meine Frage nach der Mindeststärke für eine BF. Ich wäre über jede Info mit Hinweisen auf Gesetze/Verordnungen etc. dankbar. WIe gesagt, das ganze bezieht sich auf Niedersachsen. Mit freundlichen Grüßen | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 728484 | |||
Datum | 20.06.2012 21:56 | 6195 x gelesen | |||
Bei den beiden kleinsten BF`s in Niedersachsen wird das Schutziel 2 ebenfalls durch die FF als ergänzung in Form der 2. Staffel erfüllt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 728510 | |||
Datum | 21.06.2012 07:59 | 6060 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = a.Ich meine mal gehört zu haben, dass eine BF mindestens einen Zug stellen muss. Also im Kommentar zum §8 "Berufsfeuerwehr" des NBrandSchG steht: -"Die BF muß aus hauptberuflich tätigen entsprechend ausgebildeten Gemeindebediensteten bestehen und Löschzugstärke, d.h. mindestens 18 Bedienstete je Wachabteilung erreichen. Einschließlich Zustatzpersonal für die Leitung der Wehr [...] müssen daher einer Berufsfeuerwehr im Brandschutzdienst (ohne Rettungsdienst) insgesamt ca. 62 Bedienstete zur Verfügung stehen." Etwas weiter noch: - "Die durchschnittliche Größe einer Berufsfeuerwehr muss sich an den örtlichen Verhältnissen und der Leistungsfähifkeit der FF orientieren. Als Richtwert kann folgender Maßstab dienen: - Für die ersten 100.000 Einwohner 1 Zug je Wachabteilung - für weitere 80.000 Einwohner kommt jeweils ein Gruppe je Wachabteilung hinzu." HAW´s finden im Gesetz an sich keine Erwähnung. Im Kommentar werden "Hauptberufliche Wachbereitschaften" erwähnt, aber betont das sie BFen nicht gleichzusetzen sind. Die HAW wird als Verstärkung der FF gesehen und andersrum muss sich die HAW im Einsatzfall durch die FF verstärken lassen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 728592 | |||
Datum | 21.06.2012 17:25 | 5786 x gelesen | |||
wo hast du den was zum Thema Zugstärke gefunden ? im neuen Entwurf ? Im Aktuellen Brandschutzgesetz steht nichts zum Thema Zugstärke | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 728601 | |||
Datum | 21.06.2012 18:41 | 5629 x gelesen | |||
Das stammt m. E. aus dem Kommentar zum aktuellen Niedersächsischen Brandschutzgesetz von Scholz/Thomas, z. B. 4. Auflage, ISBN 3-555-20239-1. Seiten 80-82. | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 728605 | |||
Datum | 21.06.2012 19:22 | 5576 x gelesen | |||
ich habe bisher nichts dergleichen gefunden über einen entsprechenden Link wäre ich dankbar | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 728636 | |||
Datum | 21.06.2012 21:23 | 5212 x gelesen | |||
Hast Du denn einen kommetierten Gesetztestext? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 728641 | |||
Datum | 21.06.2012 22:22 | 4787 x gelesen | |||
Geschrieben von ---C.Bergmann--- Hast Du denn einen kommetierten Gesetztestext? Habe nur den §8 im Text au der seite der NABK gefunden denke doch da sollte es aktuell sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 728669 | |||
Datum | 22.06.2012 08:29 | 4510 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Habe nur den §8 im Text au der seite der NABK gefunden denke doch da sollte es aktuell sein. Das hat ja keiner bestritten. Bloß da findest Du es nicht. Der eigentliche Gesetzestext ist in der Regel knapp und, je nach dem um welches es sich handelt, etwas kryptisch geschrieben. Deswegen gibt es dazu einen Kommentare von Rechtsexperten oder Experten zu dem Thema des Gesetzestextes. Das findet man aber nicht im Internet, sondern muss man sich bestellen. Dieser Kommentar befasst sich dann mit der Auslegung der einzelnen Paragraphen oder einzelner Sätze, anhand von Rechtssprechung, rechtswissenschaftlicher Literatur und natürlich auch ein Stück weit der Meinung der Autoren. Da das nicht über Nacht passiert, sondern eine Heidenarbeit ist, gibt es das nicht für gratis um die Ecke. Anhand des Beispiels NBrandSchG: 17 Seiten DIN A5 reiner Gesetzestext inklusive Verzeichnis. 197 Seiten DIN A5 Kommentar zu den einzelnen Paragraphen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 728713 | |||
Datum | 22.06.2012 13:36 | 4429 x gelesen | |||
Die Zitatfunktion des Forums ist hier mit Absicht so gestaltet worden, dass der Hinweis auf den Schreiber dessen Namen nur abgekürzt, und den Wohnort gar nicht darstellt. Damit werden dem Forum in der Darstellung für unregistrierte User, wie auch für Suchmaschinen, personenbezogene Daten teilweise vorenthalten. Mit den verbleibenden Daten, der Baumstruktur unter dem Thema und aus dem einfachen Lesefluss heraus kann trotzdem ausreichend nachvollzogen werden, von wem welches Zitat übernommen wurde. Diese Einstellung wurde von einer breiten Basis des Forums getragen. Daher jetzt die Bitte, diese Angaben so von der Zitatfunktion stehen zu lassen, und nicht manuell zu erweitern. Hinweis: Diese Aufforderung zur Verhaltensänderung in der Zukunft ist ganz ausdrücklich nur als freundlicher Hinweis bestimmt. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Alex8 B.8, Krefeld / NRW | 729007 | |||
Datum | 27.06.2012 11:22 | 4258 x gelesen | |||
Da gibts in Niedersachsen auch noch die Feuerwehrverodnung vom April 2010, Da fand ich im § 3 Absatz 1 (Mindeststärke) "Schwerpunktfeuerwehr" und darum müsste es ja bei einer Berufsfeuerwehr ja gehen. Diese Mindeststärke ist in der Größe eines Zuges vorzuhalten. lg | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 729009 | |||
Datum | 27.06.2012 11:54 | 4119 x gelesen | |||
Die FeuVo ist für die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren und hat Nichts mit einer Berufsfeuerwehr zu tun. Grund, Stütz und Schwerpunktwehren nur FF | |||||
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Autor | Mike8 A.8, Osnabrück / Niedersachsen | 729231 | |||
Datum | 29.06.2012 16:32 | 4011 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Die FeuVo ist für die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren und hat Nichts mit einer Berufsfeuerwehr zu tun. Das ist definitiv falsch! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 729232 | |||
Datum | 29.06.2012 17:32 | 3935 x gelesen | |||
Stimmt, denn die niedersächsische FeuVO gilt "für Feuerstätten, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren und deren Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase sowie für die Lagerung von Brennstoffen. Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt die Verordnung nur, wenn diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. Die Verordnung gilt nicht für Brennstoffzellen und deren Anlagen zur Abführung der Prozessgase." Von FF oder BF steht da nix ;-) ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen | 729234 | |||
Datum | 29.06.2012 17:36 | 3861 x gelesen | |||
Cool :-) Aber auch die FwVO enthält nur rudimentäre BF Anteile wie Dienstgradabzeichen, Helm- und Westenkennzeichnungen im weitesten Sinne und....das wars :-) Detlef | |||||
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