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Thema | Stellenauschreibung veröffentlichen - ja / nein | 18 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 727878 | |||
Datum | 14.06.2012 16:25 | 6917 x gelesen | |||
Hallo, Die Feuerwehr-Jobbörse ist eine sehr gut besuchte Seite auf www.FEUERWEHR.de. Dort werden laufend interessante Stellenangebote eingetragen. Entweder als Link auf Ausschreibungen die irgendwo im Internet veröffentlicht sind oder direkt als gestaltete Stellenanzeige im Redaktionssystem auf www.FEUERWEHR.de Die Einträge mit Link zu Ausschreibungen die auf anderen Server gespeichert sind können von den Besuchern selbst über ein Eingabeformular gemacht werden. Nun wurde eine Ausschreibung einer Stadt als Link eingetragen. Es geht hier um eine leitende Position in einer grösseren Stadt mit FF und hauptamtlichen Kräften. Die Stellenauschreibung, ein PDF-Dokument, liegt auf einem anderen Server. In der Jobbörse ist lediglich der Link und die Info wer welche Stelle ausschreibt eingetragen und veröffentlicht. Eigentlich was ganz Normales. So was geschieht seit Jahren täglich und machte bis jetzt keine Probleme. Die Resonanz die ich über die Jobbörse bisher von seitens der Anbieter und auch von Seiten der Interessenten erhalten habe waren immer positiv. Jetzt aber mal was Neues: Heute habe ich nun eine Mail von der Stadtverwaltung der Stadt deren Stellenauschreibung nun eingetragen wurde bekommen. Darin steht sinngemäß: - ich wäre nicht autorisiert diese Stellenauschreibung zu veröffentlichen - ich soll diese Stellenausschreibung entfernen da die Inhalte Eigentum der Sadt sind - rechtliche Schritte behalten sie sich ausdrücklich vor Ich hab jetzt den Eindruck das hier eine Stelle ausgeschrieben wird aber dies soll ja nicht bekannt werden :-() Für mich stellen sich jetzt zwei Sachverhalte: 1. Ist das ein Zensurversuch? 2. Ist es bei Feuerwehrs "üblich" interessante Stellenausschreibungen unter der Decke zu halten Der "dezente" Hinweis auf rechtliche Schritte sagt auch einiges aus ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 727882 | |||
Datum | 14.06.2012 16:48 | 4676 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.- ich wäre nicht autorisiert diese Stellenauschreibung zu veröffentlichen Du wirst dich doch davon nicht einschüchtern lassen ? Geschrieben von Jürgen M. 2. Ist es bei Feuerwehrs "üblich" interessante Stellenausschreibungen unter der Decke zu halten Ist das diese die jetzt als Error 404 erscheint ? Geschrieben von Jürgen M. 2. Ist es bei Feuerwehrs "üblich" interessante Stellenausschreibungen unter der Decke zu halten eigentlich nicht, ausser man hat schon jemand ausgeschaut und schreibt nur aus weil man es veröffentlichen muss,worin ich aber keinen Sinn sehe, da man auch Ausschreibungen individuell halten kann. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 727888 | |||
Datum | 14.06.2012 17:45 | 4461 x gelesen | |||
Kann man jemandem eigentlich grundsätzlich die Verlinkung auf öffentliche Inhalte untersagen? | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 727889 | |||
Datum | 14.06.2012 17:48 | 4444 x gelesen | |||
Interessant, so kann man ein Tor für jemanden öffnen, der dann auf Einstellung klagt :-) * Hey, die Editfunktion funktioniert toll* | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 727891 | |||
Datum | 14.06.2012 18:04 | 4461 x gelesen | |||
Definitiv kann ich es nur für Österreich sagen (nein), aber die Verlinkung, die die Urheberschaft nicht "maskiert" (Öffnen im Frame, Unterdrücken der urheberinformationen), ist wohl auch in Deutschland nicht zu untersagen. Wenn die ausschreibende Stelle zur Bekanntmachung verpflichtet ist und so agiert, hat sie ein ganz anderes Problem.. herausfinden, ob dem so ist und ggf. (wenn die nicht Ruhe geben) gepfeffert antworten: Unmittelbar im verfahren geltend machen kann das nur ein (verhinderter?) Bewerber, aber meines Erachtens hat ein "Geheimhalten" der veröffentlichungspflichtigen Ausschreibung dienst- und/oder strafrechtliche Konsequenzen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Taunusstein / Hessen | 727899 | |||
Datum | 14.06.2012 18:50 | 4193 x gelesen | |||
Servus, ich wüsste auch nicht, was gegen einen Link auf der Seite sprechen soll? Es ist ja kein Geheimwissen, schließlich kann jeder die Stellenausschreibung der Städte nachlesen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 727907 | |||
Datum | 14.06.2012 19:20 | 4082 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.
... du erwartest in einem öffentlichen Forum mit der Pflicht zum real Namen und Ortsangabe eine ehrliche Antwort ? Denn jede Antwort auf deine Frage muß ein nein sein, es sei denn man möchte oder war schon mit der ausschreibenden Stelle im juristischen Nahkampf. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 727917 | |||
Datum | 14.06.2012 20:44 | 3936 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.2. Ist es bei Feuerwehrs "üblich" interessante Stellenausschreibungen unter der Decke zu halten Üblich sicher nicht, aber aus der eigenen, negativen Erfahrung heraus, unüblich sicher auch nicht. Auch, wenn wir da zum Glück nur vom Promille-Bereich sprechen. So wurde zumindest agiert, als der Wunschkandidat schon "eingestellt" war, bevor die Position, in viele Decken gehüllt, offeriert wurde. Klüngel... ;-) Gruß OS | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 727918 | |||
Datum | 14.06.2012 20:50 | 4013 x gelesen | |||
Hallo zusammen, nun sagen wir es mal so: Jeder der ein Interesse hat, dass es ein möglichst breites Spektrum von potentiellen Bewerbern von der Ausschreibung erfährt, müsste eigentlich froh sein über eine kostenlose Verbreitung in einem Fachforum. Wer damit zu tun hat weiß was Anzeigen dieser Art in einschlägigen Medien kosten. Vielleicht auch bloss eine Überreaktion... Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 727972 | |||
Datum | 15.06.2012 09:24 | 3770 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Nun wurde eine Ausschreibung einer Stadt als Link eingetragen. Geschrieben von Jürgen M. - ich wäre nicht autorisiert diese Stellenauschreibung zu veröffentlichen Hast du nicht, die Stadt selber hat veröffentlicht und die ist Veröffentlichung ist hier verlinkt. Nimmt die Stadt ihre Ausschreibung aus dem Netz geht der Forenlink ins leere. Geschrieben von Jürgen M.
siehe auch; www.sueddeutsche. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 727973 | |||
Datum | 15.06.2012 09:40 | 3791 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Hast du nicht, Nicht ganz. Die Stellenausschreibung wurde auf einer anderen Webseite veröffentlicht. Nicht auf der Webseite der Stadt. Dort wurde sie inzwischen entfernt. Auf www.FEUERWEHR.de war ja lediglich ein Link auf die andere Webseite gesetzt. Da der Link jetzt ins Leere geht hab ich den entsprechenden Eintrag aus der Feuerwehr-Jobbörse natürlich entfernt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 728021 | |||
Datum | 16.06.2012 08:35 | 3434 x gelesen | |||
Guten morgen, wenn dem ( Geschrieben von Jürgen G. Jeder der ein Interesse hat, dass es ein möglichst breites Spektrum von potentiellen Bewerbern von der Ausschreibung erfährt,) so wäre, hätte die Stadt Hanau die Stellenanzeige vermutlich nicht nur intern ausgeschrieben (siehe Adresskopf). Ob es so pfiffig ist eine solche Ausschreibung dann auf der HP im öffentlich einsehbaren Bereich zu veröffentlichen lass ich mal dahin gestellt. Mit kollegialen Grüßen René Bonn BlackBerry Pin 2845656C | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 728022 | |||
Datum | 16.06.2012 09:16 | 3232 x gelesen | |||
hallo, die betreffende Stellenanzeige war nicht auf der Webseite der Stadt veröffentlicht sondern als PDF-Dokument auf einer anderen (Feuerwehr-) Webseite. Irgendjemand hat dann einen Link dorthin in die Feuerwehr-Jobbörse eingetragen. Ein ganz normaler Vorgang. Das macht Google jeden Tag millionenfach ;-) ( = Links in einen Index eintragen ) Wer nun die Stellenausschreibung nach "aussen" getragen hat und auf der anderen Webseite zum Download eingestellt hat entzieht scih meiner Kenntniss. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 728023 | |||
Datum | 16.06.2012 09:47 | 3264 x gelesen | |||
hallo, passend zu diesem Thread mal folgende Frage: ist eine Kommune verpflichtet Stellen offen auszuschreiben? Gibt es da auch ähnliche Regelungen wie bei Ausschreibungen z.B. von Fahrzeugen? Wie z.B. ab einer bestimmten Gehaltsstufe oder Ebene muss offen ausgeschrieben werden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 728024 | |||
Datum | 16.06.2012 09:53 | 3200 x gelesen | |||
Hallo, ich meine das sie es mindestens hier veröffentlichen sollten. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 728025 | |||
Datum | 16.06.2012 10:11 | 3214 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ist eine Kommune verpflichtet Stellen offen auszuschreiben? Beamtenstellen sind auszuschreiben, soll ein Beamtenverhältnis neu geschaffen werden muss dies offen geschehen. Will man die Stelle mit schon verbeamteten besetzen, reicht "intern". Bei Beschäftigtenstellen nach TVöD gibt es keine grundsätzliche gesetzliche oder tarifvertragliche Pflicht zur Stellenausschreibung. Es gibt jedoch Ausnahmen, der Personalrat kann z.B. eine interne Ausschreibung fordern, und ich meine auch wenn die Stelle unters Teilzeit- und Befristungsgesetz fällt muss zumindest intern ausgeschrieben werden. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 728034 | |||
Datum | 16.06.2012 11:47 | 3320 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.
i.d.R. erfolgen auf "Standardstellen" zunächst interne Ausschreibungen - bei der Fw in den Alarmdienststellen (mit entsprechender Vorqualifikation, die in anderen Ämtern gar nicht vorhanden ist) auch nur im Amt 37, "Verwaltungsstellen" (auch bei der Fw) i.d.r. verwaltungsweit. Erst wenn sich darauf keiner bewirbt (oder zu erwarten ist, dass es keine geeigneten Bewerber gibt), oder bei bestimmten Führungsstellen oder aus besonderen Gründen (z.B. wie man von somewhere over the rainbow hört - NICHT auf den konkreten Fall bezogen!) wird extern ausgeschrieben. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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