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Thema | Köln: RTW mit Straßenbahn kollidiert | 9 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 727446 | |||
Datum | 11.06.2012 13:35 | 3548 x gelesen | |||
Quelle Ehrenfeld - Beim Zusammenstoß eines Krankenwagens mit einer Bahn auf der Aachener Straße sind am Montagmittag vier Personen leicht verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen war der Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs, als er in Höhe der Oskar-Jäger-Straße gegen den stadtauswärts fahrenden Zug der Linie 1 prallte. Bei den Verletzten handelt es sich um zwei Sanitäter des Krankenwagens, die Frau des transportierten Patienten und den Fahrer der Straßenbahn. Auf Grund der hohen Rauchentwicklung wurden zunächst mehr Verletzte vermutet. Wie es zu dem Unfall kam, ist noch unklar. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 727451 | |||
Datum | 11.06.2012 13:57 | 2221 x gelesen | |||
Hallo, interessant. § 38 StVO schreibt vor: Blaues Blinklich und Einsatzhorn ordnen an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Das ist ja nun bei schienengebundenen Verkehrsteilnehmern gar nicht so einfach. Gilt diese Anordnung des § 38 StVO gegenüber den Schienenfahrzeugen überhaupt. denn diese haben ja nach § 19 StVO Vorrang. MfG, Thomas PS: Allen Verletzten schnelle und vollständige Genesung. Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 727488 | |||
Datum | 11.06.2012 17:09 | 2237 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Gilt diese Anordnung des § 38 StVO gegenüber den Schienenfahrzeugen überhaupt. denn diese haben ja nach § 19 StVO Vorrang. Naja. An Bahnübergängen mit Andreaskreuz. An der normalen Kreuzung ist das für die Straßenbahn nicht vorhanden. Was es aber (zumindest hier in MD) vielfach gibt, ist - sofern nicht ohnehin eine Ampelregelung vorhanden ist - ein "Vorfahrt achten" mit Straßenbahnsymbol. Das heißt: Auch wenn man auf der Vorfahrtsstraße ist, hat die Straßenbahn Vorrang. Im Falle der Einsatzfahrt bedeutet das für mich, dass ich mich da genau wie an jeder anderen Kreuzung vergewissern muss, ob frei ist. Und natürlich gilt das mit dem "freie Bahn schaffen" für die Straßenbahnen auch. Nur gibt es da eben gewisse technische Grenzen. Genauer gesagt im Anhalteweg. Der ist halt einfach länger. Außerdem ist eine Vollbremsung nicht so sonderlich toll, v.a. weil keine Gurte vorhanden sind und oft viele Leute stehen. Das muss man eben als Einsatzfahrer bedenken. Und "freie Bahn schaffen" heißt ja auch, mal fix rechts ran fahren. Ist jetzt bei der Straßenbahn irgendwie schwierig. ;-) So wie ich es bisher erlebt habe, fahren die Einsatzfahrzeuge tagsüber ziemlich dauerhaft mit SoSi durch die Stadt, so dass schon relativ früh klar ist, dass jetzt so einer kommt. Üblicherweise bleiben die Straßenbahnen dann auch mal etwas früher stehen und warten ab. Alternativ muss eben das Fahrzeug mal warten. Würde ich zumindest. Weil die Straßenbahn gewinnt... Das Ganze funktioniert hier aber recht gut, SoSi-Fahrzeuge nutzen hier oft Straßenbahnspuren, weil die auch im Feierbendverkehr frei sind. Auch da wartet eine Bahn schon mal ne halbe Minute länger, damit das Einsatzfahrzeug durchkommt. In diesem Fall ein klassischer Abbieger-Unfall. Das dürfte meiner Einschätzung nach die häufigste Unfallursache mit Straßenbahnen sein. Siehe auch an einigen Stellen hinter diesem Link. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 727491 | |||
Datum | 11.06.2012 18:04 | 1910 x gelesen | |||
Hallo Linus, danke. So stelle ich mir das auch vor, dass der im § 1 StVO normierte "GMV" genutzt wird, dass sollte das "rund" laufen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 727518 | |||
Datum | 11.06.2012 21:29 | 1752 x gelesen | |||
Lkw rammt Straßenbahn in Augsburg Auch ohne Sonderrechte schnell mal übersehen. Gruß Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 727543 | |||
Datum | 11.06.2012 23:45 | 1699 x gelesen | |||
PM der BF Köln Geschrieben von ---PM der BF Köln--- Das Verkehrsunfallaufnahmeteam der Polizei Köln ermittelt die Unfallursache. Hierzu wird auch der von der Feuerwehr Köln übergebene Unfall-Daten-Speicher des Rettungswagens ausgewertet. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 727549 | |||
Datum | 12.06.2012 00:23 | 1767 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.In diesem Fall ein klassischer Abbieger-Unfall. Woher stammt dieses Wissen ? Bisher sprechen alle öffentlich zugänglichen Quellen davon das die Ursache noch ermittelt wird. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 727550 | |||
Datum | 12.06.2012 01:10 | 1653 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Woher stammt dieses Wissen ? Stimmt, du hast recht. War ein Irrtum meinerseits, hatte mich aus der Ferne in der Position des RTW auf der Kreuzung verschätzt. Hier ist die Rede davon, dass der RTW aus der Seitenstraße kam. Zwar auch ein Linksabbieger-Unfall, allerdings nicht so wie von mir gedacht. Mein Fehler. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 727551 | |||
Datum | 12.06.2012 04:49 | 1692 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Woher stammt dieses Wissen ? PM der POL mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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