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Thema | welche BL bezuschussen MTWs?, war: Förderung MTW | 20 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 724968 | |||
Datum | 19.05.2012 14:50 | 9084 x gelesen | |||
hallo, in welchen Bundesländern werden MTWs überhaupt noch durch Zuschüsse gefördert? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 724970 | |||
Datum | 19.05.2012 15:05 | 6638 x gelesen | |||
Neuerdings Bayern. Anlage Zuwendungsrichtlinie. Summe: 10.500 MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 724971 | |||
Datum | 19.05.2012 15:08 | 6490 x gelesen | |||
Edit: gemäß StMI Bayern Mannschaftstransportwagen MTW werden nur gefördert, wenn die Feuerwehr über ein Löschfahrzeug mit Atemschutz (mindestens vier Pressluftatmer) verfügt. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 724973 | |||
Datum | 19.05.2012 15:09 | 6602 x gelesen | |||
Thüringen, wenn FwOrgVO einen vorsieht. | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Langgöns / Hessen | 724979 | |||
Datum | 19.05.2012 16:17 | 6394 x gelesen | |||
In Hessen werden keine MTW gefördert Alles nur meine persönliche Meinung Gruß Thomas Besucht uns unter www.feuerwehr-niederkleen.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 724980 | |||
Datum | 19.05.2012 16:34 | 7089 x gelesen | |||
RLP: Eigentlich nicht, aber eigentlich doch ;-) Im Sinne eines Zuschusses zur Fahrzeugbeschaffung werden MTW's hier nicht gefördert. Es gibt darüber hinaus aber die jährlichen pauschalen Zuwendungen des Landes (da, wo Kurti's Clan vor einiger Zeit die Kommunen über's Ohr gehauen hat, remember?) aus den Feuerschutzsteuern. Die erhält man vereinfach gesagt, wenn man nachweist, feuerwehrtechnische Ausrüstung ab Einzelkosten von 500 EUR beschafft zu haben (bei bestimmten Gegenständen auch Sammelbeschaffungen mit diesem Mindestbetrag) und das Land noch irgendwo zufällig Geld dafür findet. Und die Beschaffungskosten von MTW (die wir eigentlich richtliniengetreu MTF nennen) darf man bei dem Abruf der pauschalen Mittel dann wiederum dort geltend machen, so dass die nichtgeförderten MTF's dann doch wieder gefördert werden. Hat so wenigstens den Reiz, dass man die kaufen kann, ohne von der ADD den Mustervordruck über die "Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung" auf dem Tisch liegen zu haben. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Jona8s W8., Sersheim / BW | 724983 | |||
Datum | 19.05.2012 17:14 | 6372 x gelesen | |||
Hallo, laut VwV Z-Feu kann in BaWü ein MTW bis 3,5t bezuschusst werden, wennn er u.a. mindestens 10 jahr genutzt wird. Grüße Jonas Mit kameradschaftlichen Grüßen Jonas Wolf | |||||
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Autor | Fran8z P8., Klingenberg / Sachsen | 724984 | |||
Datum | 19.05.2012 17:19 | 6481 x gelesen | |||
In Sachsen wird ein MTW mit 21.000 gefördert, sofern er als Neufahrzeug beschafft wird. Aber auch Gebrauchtfahrzeuge werden gefördert (88% der Summe wenn älter als 1 Jahr alt, 77% ab 2 Jahre, 68% ab 3 Jahre und 60 % ab 4 Jahre) die Ausrüstungsvorgabe ist dort natürlich auch Bedingung, allerdings gibt Vorgaben zum Laderaum sowie zur Nutzlastreserve ... | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 724987 | |||
Datum | 19.05.2012 18:12 | 6349 x gelesen | |||
Ergänzung: Förderung mit 12500 Aber: Neufahrzeug kein Gebrauchtfahrzeug / Leasing-Rückläuferfahrzeug Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Als Gruppenführer wussten Sie, was Sie tun, jetzt als Zugführer kennen Sie jemand, der weiß was er tut! (unbekannter Autor) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 724990 | |||
Datum | 19.05.2012 19:04 | 6261 x gelesen | |||
Wird die Nutzungsdauer geprüft? ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 724994 | |||
Datum | 20.05.2012 00:01 | 6479 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz P.In Sachsen wird ein MTW mit 21.000 gefördert, sofern er als Neufahrzeug beschafft wird. Hm, könnte man dann ein solches Fahrzeug erst bei Neuanschaffung am Ort x mit 100% fördern lassen und im Jahr drauf an den Ort y verkaufen und das gleiche Fahrzeug dann noch mal mit 88%?? Klingt irgendwie so ... [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 724998 | |||
Datum | 20.05.2012 09:03 | 6504 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.n welchen Bundesländern werden MTWs überhaupt noch durch Zuschüsse gefördert? in NRW werden i.d.R. keine Zuschüsse zu Fahrzeugen mehr gezahlt (Ausnahmen sind z.B. landeseigene Fahrzeuge, die vom Land beschafft werden). Interessant ist, wie man in den Ländern Zuschüsse begründet und in welcher Höhe dann verteilt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 725000 | |||
Datum | 20.05.2012 10:30 | 6010 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uwe S. Hm, könnte man dann ein solches Fahrzeug erst bei Neuanschaffung am Ort x mit 100% fördern lassen und im Jahr drauf an den Ort y verkaufen und das gleiche Fahrzeug dann noch mal mit 88%?? ... in der Regel werden Investitionsförderungen mit Bindefrist erteilt, d.h. wenn der geförderte Gegenstand innerhalb von x Jahren dem Förderzweck entzogen wird ist die Förderung (anteilig) zurückzuzahlen. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 725007 | |||
Datum | 20.05.2012 14:44 | 6132 x gelesen | |||
Hallo, in RLP wird sehr wohl die Beschaffung von MTF's vom Land gefördert. Die Abwicklung erfolgt dabei aber nicht über die ADD, sondern über die Landkreise oder kreisfreien Städte. Diese bekommen eine pauschalen Topf jährlich zugteilt, den sie dann an die Wehren mit dem vom Land vorgesehenen Festbetrag bewilligen können. Dies stellt eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung gegenüber der Bewilligung über die ADD dar. Eine Bewilligung bedarf dann natürlich der Unterstützung von WL und KFI. Derzeit sieht das Land einen pauschalen Festbetragzuschuss von 13.000,00 in den Festbetragsrichtlinien vor. Näheres kann auch der angefügten Festbetragsübersicht RLP entnommen werden. Die vom Vorschreiber angesprochenen pauschalen Zuwendungen sind die pauschalen Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer, die jede VG vom Land entsprechend der Einwohnerzahlen zugewiesen bekommt. Diese müssen für investive Ausrüstungsgegenstände verwendet werden. Natürlich ist hierüber auch eine Förderung eines MTF möglich, aber nur dann wenn kein Festbetrag über den Kreis bewilligt wurde. Soweit zumindest mein Sachstand. Laut Festbetragsübersicht Stand 10/2010 Land RLP | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 823279 | |||
Datum | 14.09.2016 21:37 | 3302 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Jürgen M. in welchen Bundesländern werden MTWs überhaupt noch durch Zuschüsse gefördert? Aktuell: -> RLP " Land verdoppelt Förderung von Kleinfahrzeugen " [...]Die Feuerwehrangehörigen können sich in diesen Tagen über die bereits versendeten Zuwendungsbescheide für 71 Mannschaftstransportfahrzeuge (Fördervolumen: 923.000 Euro)[...]freuen In BaWü können MTW gem. " VwV-Z-Feu " mit bis zu 12.500 EUR gefördert werden. In unserem Landkreis wurden aber für 2016 ( wie meist auch in den vergangenen Jahren ) keiner der zur Förderung beantragten MTW mit Landeszuschüssen gefördert. Größtenteils wurden sie nur durch die Kommunen finanziert. Muß man MTW überhaupt durch Landeszuschüsse fördert ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823281 | |||
Datum | 14.09.2016 22:13 | 3172 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Muß man MTW überhaupt durch Landeszuschüsse fördert ?Muss man das bei irgendeinem Fahrzeugtyp? Anderswo klappts auch ohne. Letztlich ist es aber doch so: Es gibt zig Wege, wie Finanzmittel der Kommunen nach oben hin umgelegt werden, und dann gibt es zig Wege, wo dann von oben nach unten wieder gefördert wird. Damit geben, nach grauer Theorie, die reichen Kommunen den ärmeren etwas ab. Und die Stellen, die für Umlagen und Förderungen zuständig sind, sind auch beschäftigt und finanziert ;-) Die Fahrzeugförderung ist nur einer dieser vielen Wege. Und bietet als netter Nebeneffekt eine Einflussmöglichkeit auf das, was die Kommunen kaufen. Das ist bei MTF zwar jetzt nicht so groß, aber ein paar Vorgaben gibts auch dafür. Insofern, auch wenns um vergleichsweise preiswerte Fahrzeuge geht (auch wenn das in den letzten Jahren auch einen Sprung gemacht hat), finde ich die Förderung nicht verkehrt. Die Sonderförderung in RLP jetzt ist nach meiner Ansicht vor allem eine politische Sache. Das Land ist, was Unterstützung der Kommunen und der Bevölkerung bei der Schadensbehebung durch die Unwetter, ordentlich in die Kritik geraten. Jetzt nimmt man sich die FW, die gerade nach diesen Wochen verstärkt im Fokus sind, macht ein Sonderförderprogramm mit dezenten Hinweisen in der Pressemeldung dass gerade für solche Lagen diese kleinen Logistiker Gold wert sind (was soweit auch stimmt), und steht für insgesamt doch recht kleines Geld gleich wieder etwas besser da. Abwartend bin ich, wie die recht hohe Anzahl der MFZ1 dann am Ende genutzt wird. Über den Nutzen (insbesondere die Zuladung) dieser Fahrzeuge hatten wir hier im Forum schonmal in größerem Rahmen diskutiert. Vielleicht ist das die logische Folge davon, dass in RLP in den letzten Jahren dank der Technischen Richtlinien viele Fahrzeuge beschafft wurden, die bei Auslieferung schon arg nah am zulässigen Gesamtgewicht waren (TSF, MLF, HLF10...). Jetzt hat man die Dinge wie TP, wo man jahrelang meinte die könnten ruhig im GH lagern und lagebedingt würde man sie schon irgendwie vernünftig an die Einsatzstellen bringen können, mal verstärkt gebraucht, und gemerkt dass die vorhandenen Autos 1. immer noch voll sind und 2. es manchmal einfach blöde ist, aus verschiedenen Beladungsmodulen beim Ausrücken das richtige mitzunehmen, wenn man danach mehrere Einsatzstellen abarbeiten soll. Also gibts jetzt erstmal MZF1 fürs Volk. Mal schauen was daraus wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 823290 | |||
Datum | 15.09.2016 10:00 | 2929 x gelesen | |||
Hallo Bernhard, Sachsen fördert den MTW aktuell mit 23000,- BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 823332 | |||
Datum | 16.09.2016 10:22 | 2854 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Das ist bei MTF zwar jetzt nicht so groß, [...] Insofern, auch wenns um vergleichsweise preiswerte Fahrzeuge geht [...]), finde ich die Förderung nicht verkehrt. Pro MTF wird in diesem Sonderförderpogramm in RLP mit 13.000 EUR gefördert, in BaWü kann man 12.000 EUR berkommen: MTW werden aber in vielen Landkreisen BaWüs nicht mehr in die Förderung genommen, man will die Fördermittel vom Land lieber für " richtige " FW-Fahrzeuge wie H/LF, DLK oder GW-L bzw. T nutzen und empfielt den Kommunen MTW ohne Zuschuss zu beschaffen, was auch vielfach praktiziert wird.. wie die recht hohe Anzahl der MFZ1 Da scheint in RPL ein Boom ausgebrochen zu sein !? Siehe z.B. dieses, dieses oder dieses MZF; ist aber -wie gesagt- eine andere Diskussion. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823333 | |||
Datum | 16.09.2016 11:23 | 2839 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Da scheint in RPL ein Boom ausgebrochen zu sein !? Siehe z.B. dieses, dieses oder dieses MZF; ist aber -wie gesagt- eine andere Diskussion.Deine Beispiele werden eher MZF2 sein, MZF1 ist diese Größenordnung. Bei MZF2 kam der Boom schon alleine durch die FwVO: 1x pro Gemeinde Pflicht. Bei MZF 1 als reine kleine Logistikergänzung geht das in den letzten Monaten erst so richtig los. Ist aber in gewisser Weise auch eine Wiedergeburt der alten MTF-L. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 823344 | |||
Datum | 17.09.2016 13:05 | 2600 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. MZF1 ist diese Größenordnung Solche MZF 1 sah ich in der letzten Zeit auch einige, ordenete sie aber als MTF mit reduzierten Sitzplatzangebot ein. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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