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Thema | Maibaumtransport!!! | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8in 8E., Ergolding / Bayern | 724311 | |||
Datum | 10.05.2012 21:05 | 10579 x gelesen | |||
Hallo Kollegen, unsere Feuerwehr hat am 01.05 selbstverständlich einen Maibaum aufgestellt. Wir haben ihn bereits am 30.04. geholt um ihn zu beschmücken und eine ordentliche Maibaumwache abzuhalten. NUR: wir haben ihn diesmal aus ca. 35 km Entfernung geholt, und davon waren ca. 32 km nur Bundesstraße. Wir haben den Transport, zwecks Überlänge, bei der Polizei gemeldet. Die kamen dann auch, wie es soweit war, machten eine Abnahme und eine Polizeibegleitung bis vor´s Feuerwehrhaus. Mir war die Sache zu Gefährlich und machte deßhalb nicht mit. Jetzt meine Frage: Was ist, wenn etwas passiert. Meine Kollegen sagten, da es von der Polizei abgenommen ist, gibt es keinerlei Probleme. unser Maibaum"Waggerl" ist ca 70 Jahre alt. Was, wenn doch was passiert wäre? Hätte es die Feuerwehr auch erwischt? Gibt es jemanden, der evtl. Gerichtsurteile hat? (sollte es solche überhaupt geben!). Bitte gebt mir Bescheid! Grüße aus Niederbayern | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 724312 | |||
Datum | 10.05.2012 21:14 | 7300 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin E.Hätte es die Feuerwehr auch erwischt? Ja, zumindest den FW Verein, den Fahrer und die Polizisten. Allerdings kann man das Risiko doch sehr verringern. - TÜV Blick aufsetzen - Geringe Fahrgeschwindigkeit - Nachfolgende Fahrzeuge - Verkehr warnen trotzdem kann es doch noch schief gehen. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 724313 | |||
Datum | 10.05.2012 21:22 | 7191 x gelesen | |||
Hallo, da ich gerade nicht genau weiß, in welcher Rubrik meiner schier unendlichen Sammlung an Gerichtsurteilen ich suchen soll, könntest Du mir vielleicht mal ein Beispiel geben von dem Horrorszenario (Geschrieben von Martin E. Was, wenn doch was passiert wäre?)das Du erwartet hättest. Info: Zu dem Fall "einer der 32 Burschen, die während der Fahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss rittlings auf dem Maibaum sitzen, erleidet nach dem 20. Abspielen von Bier her, Bier her, oder ich fall um! durch den Quetschnspieler, der gegen die Fahrtrichtung auf dem Traktor sitzt, einen Gehörsturz" find ich gerade kein Gerichtsurteil. SCNR, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Mart8in 8E., Ergolding / Bayern | 724317 | |||
Datum | 10.05.2012 23:37 | 6507 x gelesen | |||
Servus Franz-Peter, es ist so, was wäre passiert, wenn z. B. ein Autofahrer überholt hätte und es wäre zu einem Unfall gekommen? Oder: Das Maibaum"Waggerl" wäre gebrochen, und es wäre ein Unfall passiert(mit anderen Verkehrsteilnehmern)?! Oder: ist wirklich durch die Polizeifreigabe die Feuerwehr bei einem Unfall aus dem "Schneider"? Fragen, Fragen, Fragen | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 724318 | |||
Datum | 10.05.2012 23:48 | 6249 x gelesen | |||
Hallo Martin, sehe hier kein Problem. Transport war angemeldet und abgenommen. Sollte es zu einem Unfall mit einem Dritten kommen tritt die KFZ-Haftpflcht des Zugfahrzeugs ein. Ich gehe jetzt mal davon aus hier keine "alkoholisierten Begleiter" dabei sind. Gruß daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 724321 | |||
Datum | 10.05.2012 23:58 | 6156 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel M. KFZ-Haftpflcht des Zugfahrzeugs Richtig - für die finanziellen Folgen... Und die stafrechtlichen ?? Die treffen den für den Transport Verantwortlichen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 724322 | |||
Datum | 11.05.2012 00:10 | 6147 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Thomas K. Und die stafrechtlichen ?? Die treffen den für den Transport Verantwortlichen. und ggf. die Durchführenden (den Fahrer) und den Halter des Zugfahrzeugs. Je nach örtlicher Zuständigkeitslage auch die Polizeibeamten, falls die eben doch nicht zur Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen befugt waren... Da der OP sich aber nicht zu näheren Details des Transpotes geäußert hat, bleibt alles weitere Kaffeesatzleserei. Wenn der Transportwagen z.B. von Tieren gezogen wurde, dürfte die Sache nicht all zu kritisch gewesen sein. Im Raum stehen ja ggf. Dinge wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung (sowie diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten). Möglicherweise wäre es also auch besser, hier keine Details zu nennen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 724323 | |||
Datum | 11.05.2012 00:46 | 6131 x gelesen | |||
Hallo, Gibt es in der Nähe des Maibaumaufstellorts eine Maibaumschule, in der geeignete Bäume hochgezüchtet werden, der jeweils hübscheste dann am 30.04. unfall- und gefährdungsfrei gefällt werden kann, dann mit Muskelkraft über Nicht-Verkehrsflächen zum Aufstellort verbracht wird und dort ebenfalls unfall- und gefährdungsfrei aufgestellt wird? Angesichts der Tatsache, dass es von Ergolding mindestens 2 km bis zum nächstgelegenen Wald ist, scheint mir ein Maibaumtransport auf irgend einer Straße wohl eher der wahrscheinlichere Weg. Ist der gleiche Transport auf dieser Strecke vielleicht ungefährlicher oder ist nur das Risiko kleiner, dass das gleiche wie von Dir beschrieben passieren könnte? Hast Du die Frage jetzt erstmals (nicht im Forum sondern in der Feuerwehr) gestellt oder wie lief das die letzten Jahre ab? Sicher hat man sich da bei Euch schon mal Gedanken drüber gemacht, weil ja Auf- und Abbauen und sogar das Stehen eines Maibaums durchaus mehr Gefahren in sich bergen als das Holen. Nachdem beim Maibaumritual vom Absägen bis zum Stehenbleiben ja durchaus das eine oder andere schon passiert ist, leider auch mit Personenschaden, gibt es sicher entsprechende Urteile. Diese fallen aber je nach Einzelfall und -schaden auch verschieden aus, sodass man keine pauschale Aussage treffen kann. Vielleicht kann man aber mal über den Vereinstellerrand hinaus googeln. (Wenn ich Dir rate, dich an unseren Justitiar des LFV zu wenden, dann nagelt mich der bei unserem nächsten Zusammentreffen mit 200er Ratzenschwänz an den nächstbesten Maibaum!) Ergo:(lding;-)) Die Feuerwehr überlässt das Maibaumaufstellen (einschließlich "Wagerl") im nächsten Jahr dem Schützenverein! (oder ersatzweise: sdndfdn!) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bergkamen / NRW | 724332 | |||
Datum | 11.05.2012 07:03 | 6027 x gelesen | |||
Hallo, mich würde als erstes interessieren wie lang der Maibaum oder das ganze Gespann war. da gibt es nämlich durchaus einiges zu beachten bei Transporten mit Überbreite/Überlänge/Übergewicht. Stellvertretend sei hier die Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug nach §70 StVzO...--- Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination, wegen der durch seine Verwendung spezifizierten Bauweise, von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung abweicht (z. B. Mähdrescher Überbreite)und ebenso für die eigentliche Fahrt eine Erlaubniss nach §29 StVO --
Also nur Polizei schauen lassen ist da wohl nicht ausreichend, da die überhaupt nicht die Grundsatzentscheidung treffen können. Die können bei einer entsprechenden Nichteinhaltung der in den Genehmigungen gemachten Auflagen (Fahrtstrecke, Sicherungsfahrzeug eventuell Begleitfahrzeug nach BF3) den Transport stoppen, aber nicht ihn genehmigen. Der Antrag nach §70 und §29 ist beim Straßenverkehrsamt/untere Verkehrsbehörde zu stellen und dann zu genehmigen, kostet nur für die Fahrterlaubniss so um 300 Euronen. Und dann greift die normale Haftpflichtversicherung die zuständig ist, ansonsten wird diese bei einem Schaden egal ob Sach- oder Personenschaden immer den Halter des Fahrzeugs in vollem Regress nehmen. mfg Frank (der Windkraftanlagen durch Europa hat kutschieren lassen) ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 724336 | |||
Datum | 11.05.2012 07:35 | 5746 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Franz-Peter L. Wenn ich Dir rate, dich an unseren Justitiar des LFV zu wenden, dann nagelt mich der bei unserem nächsten Zusammentreffen mit 200er Ratzenschwänz an den nächstbesten Maibaum! das möchte ich sehen. Dafür fahre ich quer durch ganz Bayern.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 724339 | |||
Datum | 11.05.2012 07:52 | 5764 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von ---Henning K.--- und ggf. die Durchführenden (den Fahrer) und den Halter des Zugfahrzeugs. richtig. Geschrieben von ---Martin E.--- NUR: wir haben ihn diesmal aus ca. 35 km Entfernung geholt, und davon waren ca. 32 km nur Bundesstraße. Das ist hier eigentlich unerheblich: Ob ich den Baum mit einem Wagen quer durchs ganze Land transportiere oder nur auf die andere Straßenseite bringe, die Verantwortlichkeiten bleiben dieselben. Geschrieben von ---Martin E.--- Hätte es die Feuerwehr auch erwischt? Was meinst Du? Wenn die Feuerwehr Halter des Fahrzeuges ist, ist sie u.U. mit im Boot. Oder geht es Dir um den Versicherungsschutz der Beteiligten Kameradinnen und Kameraden? Meines Erachtens ist so eine Aktion Brauchtumspflege und hat nichts mit dem regulärem Feuerwehrdienst zu tun. Insofern wäre die Bayerische Landesunfallversicherung als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erstmal raus (Flyrer UVV). Hoffe das hilft Dir weiter! Euch allen ein ruhiges Wochenende, Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848631 | |||
Datum | 28.04.2019 22:18 | 1396 x gelesen | |||
hallo, hier gab es beim Maibaumtransport einen Unfall :-( Ich denke da hat der Autofahrer die A...karte gezogen. Die gute Absicherung durch die Feuerwehr wurde von der Polizei extra erwähnt:
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