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Thema | RLP: LFV fordert private Umschreibung des FW-Führerscheins | 63 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 724061 | |||
Datum | 08.05.2012 15:27 | 19317 x gelesen | |||
Hallo, in einem Positionspapier des LFV RLP zu den "Zukunfsfähigen FW-Strukturen in RLP" fordert Präsident Otto Fürst: 1-4: "5. Die Umschreibung des Feuerwehrführerscheins auch für die private Nutzung ist vorzusehen. Es kann nicht sein, dass wir einem Fahrer zutrauen, in Stress- und Einsatzsituationen ein Fahrzeug über 3,5 t zu führen und im privaten Bereich dieses nicht zulassen. Um hier eine wirkliche Unterstützung des Ehrenamtes zu gewährleisten, fordern wir, mit allem Nachdruck, eine Umschreibungsmöglichkeit auch auf die private Nutzung." (Quelle: Brandhilfe Nr. 4/1012) Dass diese Forderung von uns FW's kommen wird, darauf habe ich hier bereits öfters hingewiesen. Bin mal gespannt, wie sich die anderen LFV verhalten, oder gibt es vor ort ebenfalls schon derartige Forderungen ? Soll ich mich jetzt fürchten oder freuen ?? MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 724062 | |||
Datum | 08.05.2012 15:30 | 15608 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.(Quelle: Brandhilfe Nr. 4/1012) natürlich: 4/2012 Dies ist ausschließlich meine private Meinung Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 724064 | |||
Datum | 08.05.2012 15:35 | 15987 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Soll ich mich jetzt fürchten oder freuen ?? der Vorteil dieser Regelung wäre, dass dann wenigstens auch sonst mehr Fahrpraxis (und auch privater Nutzen davon gezogen werden würde). Es bleibt der Nachteil, dass alle anderen weiter einen teuren Führerschein machen müssen, der für die mit dem höchsten Gefährdungspotenzial nicht erforderlich scheint. Das fällt uns dann auf die Füße, wenn die andere Lobby (z.B. Handwerksbetriebe) Sturm läuft (die dürften in der Mehrzahl noch gar nicht gemerkt haben, was da läuft), oder sich ggf. doch mal Haftungsfragen stellen - die man offiziell natürlich nach wie vor ausschließt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 724065 | |||
Datum | 08.05.2012 15:39 | 15142 x gelesen | |||
Wenn schon "FW-Führerschein", dann sollten die Inhaber wenigstens auch ohne rotes Auto und stressfreier in diesen Größenordnungen Fahrzeuge bewegen. Alles andere wäre doch Blödsinn. Insofern teile ich Punkt 5 dieses Positionspapiers. Punkt 4 übrigens auch, die ersten drei allerdings laufen mal wieder unter dem großen Motto "Aber natürlich sind wir für alle Änderungen offen. Unsere einzige Bedingung dafür ist, dass alles bleibt, wie es ist..." ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 724066 | |||
Datum | 08.05.2012 15:43 | 15126 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas K. 1-4: Das war ja zu erwarten. :-( Wobei ich es echt lächerlich finde: In jeder Diskussion über den Feuerwehrführerschein hat man konsequent versucht das besondere Gefährdungspotential der Einsatzsituation auszublenden. Und jetzt verwendet man genau das als Begründung den FA den Führerschein dann noch für den zivilen Bereich zu schenken. Wenn die das Umsetzen, bin ich mal gespannt, wann die ersten Fahrschulen klagen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 724067 | |||
Datum | 08.05.2012 15:44 | 15547 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Haftungsfragen Wenn's kracht - ist der (gut oder schlecht ausgebildete) Fahrer der Dumme. Iich bin allerdings auch mal gespannt, in welchem Bogen ein StA die Frage der Kausalität zwischen einer (evtl. schlechten) Standortausbildung und einem VU spannt. Sind im realen Leben eigentlich schon Fahrlehrer nach einem Unfall wegen schlechter Ausbildung verurteilt / angeklagt worden. Ich fürchte hier, dass alles am Fahrer "hängen bleibt". Geschrieben von Ulrich C. dass dann wenigstens auch sonst mehr Fahrpraxis Das kann sicher ein großer Vorteil sein. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 724076 | |||
Datum | 08.05.2012 16:30 | 15021 x gelesen | |||
Hallo, es war doch zu erwarten, dass das irgendwann kommt. Für mich wäre das eher der Anlasse, diesen ganzen Quatsch wieder einzustampfen und als netten Gimmick eines Verbandes zu sehen. Gruß | |||||
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Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 724078 | |||
Datum | 08.05.2012 16:34 | 15342 x gelesen | |||
Hey, anders als beim FW-Führerschein wird ja beim "original" eine Prüfung abgelegt, bei der ein zertifizierter und ausgebildeter Fahrprüfer eingesetzt wird. Der Fahrlehrer hätte es im Verfahrensfall übrigens vergleichsweise einfach, da er im zweifel anhand der Fahrstundenbelege des Schülers nachweisen kann zumindest die nach Prüfungsordnung erforderlichen Pflichtstunden und im Zweifel auch weiter Stunden erteilt zu haben. Zusätzlich verfügt der Fahrlehrer natürlich auch über eine Ausbildung entsprechende der Regelungen des Fahrlehrgesetzes. Den Umfang kann man hier etwas genauer nachvollziehen. In wie weit der "Einweisungs-Erteiler" der Fw über solche Qualifikationen verfügt bleibt mehr als fraglich. Sofern die Wehr nicht Glück hat und über einen Fahrlehrer in den eigenen Reihen verfügt, der sich bereit erklärt die Ausbildung ehrenamtlich und kostenlos zu erteilen... Die Forderung nach der privaten Nutzung wird da praktisch zur Umgehung der "normalen" Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, die ja für alle anderen Verkehrsteilnehmer binden ist... Da werden wir uns schon jetzt auf den Vorwurf der 2-Klassen-Gesellschaft im Straßenverkehr einstellen können. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 724080 | |||
Datum | 08.05.2012 17:53 | 15056 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco I.anders als beim FW-Führerschein wird ja beim "original" eine Prüfung abgelegt, bei der ein zertifizierter und ausgebildeter Fahrprüfer eingesetzt wird. Der Fahrlehrer hätte es im Verfahrensfall übrigens vergleichsweise einfach, da er im zweifel anhand der Fahrstundenbelege des Schülers nachweisen kann zumindest die nach Prüfungsordnung erforderlichen Pflichtstunden und im Zweifel auch weiter Stunden erteilt zu haben. ... nichtsdestotrotz passiert beides, die normale zivile Fahrausbildung und auch die Einweisung gemäß Fw-Führerscheinverordnung auf einer fundierten rechtlichen Grundlage. Und solange man dem Ausbilder in beiden Fällen (!) nicht grob fahrlässiges, pflichtwidriges Verhalten anlasten kann (und auch noch ein kausaler Zusammenhang mit einem möglichen Schadensereignis hergeleitet werden muss), wird da meines Erachtens nichts passieren - auch wenn sich das hier noch so viele ausmalen ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 724082 | |||
Datum | 08.05.2012 18:10 | 14865 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Wenn die das Umsetzen, bin ich mal gespannt, wann die ersten Fahrschulen klagen. eher weniger, ich kann mir nicht vorstellen, das nach der Umschreibung extra zur Fahrpraxis privat solche Fahrzeuge beschafft oder gemietet werden , ich sehe den Sinn ausser bei einem Handwerker(eigentlich auch nicht, weil er hat einen oder den Führerschein oder beides) irgendwie schwinden. Ausser der Verband legt sich eine Flotte von den Fahrzeugen zu und gibt sie zur Praxiserlangung und trägt einen Möbeltransportverein. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 724092 | |||
Datum | 08.05.2012 19:32 | 14805 x gelesen | |||
Hallo Gerhard! Unbenommen: Der Feuerwehrführerschein basiert auf rechtlich fester Grundlage. Und der Fahrlehrer/Ausbilder wird auch nicht oder in ganz seltenen und exotischen Fällen belangt werden (sofern das überhaupt jemand prüft...). Das wollte ich damit auch nicht zum Ausdruck bringen. Mir ging es eigentlich mehr darum aufzuzeigen, welche wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung bestehen. Denn da liegt ja der Hase im Pfeffer, wenn wir jetzt über die private Nutzung des Scheins sprechen. Insofern war der Beitrag wahrscheinlich falsch aufgehangen... ;-) VG Marco | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 724100 | |||
Datum | 08.05.2012 21:10 | 14738 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.wird da meines Erachtens nichts passieren - auch wenn sich das hier noch so viele ausmalen ... Ganz nebenbei: Ich komme gerade aus dem Urlaub wieder. Dort durfte ich mit Führerschein Klasse B ein 29' RV fahren, Breite über 3 m, Höhe 3,50 m, Länge um die 9 m, Überhang hinter der Hinterachse 2,5 m oder so, Gesamtgewicht 6,5 t.... Klar, in dem Land gibts auch mehr Platz, in der Stadt aber nicht wirklich... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 724103 | |||
Datum | 08.05.2012 21:41 | 14675 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. Dort durfte ich mit Führerschein Klasse B ein 29' RV fahren, Breite über 3 m, Höhe 3,50 m, Länge um die 9 m, Überhang hinter der Hinterachse 2,5 m oder so, Gesamtgewicht 6,5 t.... ... oh je, der Untergang des Abendlandes droht ... Geschrieben von Christian F. Klar, in dem Land gibts auch mehr Platz, in der Stadt aber nicht wirklich... ... US oder CAN ? Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 724104 | |||
Datum | 08.05.2012 21:50 | 14628 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.... oh je, der Untergang des Abendlandes droht ... Auf alle Fälle... Wäre vielleicht ne Alternative die LF auf 32 km/h zu drosseln!? Selbstfahrende Arbeitsgeräte halt ;-) Geschrieben von Gerhard B. ... US oder CAN ? CAN Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 724105 | |||
Datum | 08.05.2012 21:55 | 14623 x gelesen | |||
Servus, willkommen zurück im "alten" Europa.;-) Geschrieben von Christian F. Wäre vielleicht ne Alternative die LF auf 32 km/h zu drosseln!? Meines Wissens dürfen selbstfahrende Arbeitsgeräte aber nur 25 km/h fahren. Wenn schneller, dann den "richtigen" Führerschein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 724109 | |||
Datum | 08.05.2012 22:55 | 14543 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von ---Anton Kastner--- Meines Wissens dürfen selbstfahrende Arbeitsgeräte aber nur 25 km/h fahren. Wenn schneller, dann den "richtigen" Führerschein. Nö. Mein Autokran läuft 80 km/h und ist auch ein "selbstfahrendes Arbeitsgerät". Befreiung von Umweltplakete, Befreiung von Autobahnmaut, etc. Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 724113 | |||
Datum | 08.05.2012 23:26 | 14689 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.der Vorteil dieser Regelung wäre, dass dann wenigstens auch sonst mehr Fahrpraxis (und auch privater Nutzen davon gezogen werden würde). Woher soll dieser Vorteil aus dem privaten Nutzen kommen? Wer ein entsprechend großes, ziviles Fahrzeug privat fahren will, der muß den entsprechenden Führerschein machen. Ergo braucht dieser jemand dann gar nicht erst den "Feuerwehr-Führerschein", sondern hat privat gleich einen "richtigen" Führerschein.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 724114 | |||
Datum | 08.05.2012 23:27 | 14534 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lothar R.
Nur keine Befreiung vom FS, denn der B schließt m.W. nur selbstfahrende Arbeitsgeräte bis 25 km/h ein. Gruß Thorben | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 724117 | |||
Datum | 08.05.2012 23:33 | 14737 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Woher soll dieser Vorteil aus dem privaten Nutzen kommen? Wer ein entsprechend großes, ziviles Fahrzeug privat fahren will, der muß den entsprechenden Führerschein machen. Ergo braucht dieser jemand dann gar nicht erst den "Feuerwehr-Führerschein", sondern hat privat gleich einen "richtigen" Führerschein.... es wird den einen oder anderen geben, der dann doch mehr privat fährt, was er sonst nicht machen dürfte... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 724119 | |||
Datum | 08.05.2012 23:45 | 14510 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Nur keine Befreiung vom FS, Natürlich nicht. Das würde ja die Diskussion um den den Feuerwehrführerschein lachhaft machen, wenn Du mit Klasse B bis 60 to. Arbeitsmaschine im öffentlichen Verkehr fahren könntest. Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 724122 | |||
Datum | 09.05.2012 00:55 | 14582 x gelesen | |||
Hallo Lothar! Richtig, selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen auch schneller fahren, der Begriff der Selbstfahrenden Arbeitsmaschine kommt aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und regelt Dinge wie die Steuerbefreiung u.a. Zusätzlich taucht der Begriff aber auch in der Fahrerlaubnisverordnung auf, in §4 für SAM bis 6km/h BbH (Fahrerlaubnisfrei) und in §6 FeV, wo zwei Geschwindigkeiten maßgeblich sind (25 und 32km/h): Geschrieben von FeV §6 Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 724128 | |||
Datum | 09.05.2012 07:44 | 14486 x gelesen | |||
Servus, also ich weiß aus meiner beruflichen Erfahrung, dass z.B. jemand, der absolut keinen Führerschein hat, einen Radlader nach entsprechender Einweisung im Straßenverkehr bewegen darf. !8 Jahre muss er alt sein. So geht´s auch mit Bagger u.ä. Wichtig ist nur, dass sie nicht schneller als 25 km/h laufen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jan 8W., Leiferde / Niedersachsen | 724132 | |||
Datum | 09.05.2012 08:08 | 14386 x gelesen | |||
Als bei uns damals die Diskussion aufkam, dass diese Fahrerlaubnis doch in den Führerschein übernommen werden sollte, wurde das ganze recht schnell mit folgender Begründung abgewiegelt: Fahrerlaubnis => Bundesrecht Führerschein => europpäisches Recht. Das heißt, man müsste die europäische Gesetzgebung bemühen und das wäre wohl ziemlich unmöglich. Weiß da jemand etwas genaueres? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 724133 | |||
Datum | 09.05.2012 08:29 | 14496 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton K. also ich weiß aus meiner beruflichen Erfahrung, dass z.B. jemand, der absolut keinen Führerschein hat, einen Radlader nach entsprechender Einweisung im Straßenverkehr bewegen darf. !8 Jahre muss er alt sein. So geht´s auch mit Bagger u.ä. Wichtig ist nur, dass sie nicht schneller als 25 km/h laufen. Falsch. Darf er nicht. Hat auch nix damit zu tun, ob an der Maschine ein Nummernschild dran ist oder nicht (bevor jetzt noch die oft genannte Querverbindung kommt). Ohne Führerschein geht nur bis max. 6km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (siehe §4 FeV). Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler usw. wird mindestens Klasse L (früher mal Klasse 5, davor mal Klasse 4) benötigt. Klasse L ist in Klasse B enthalten. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen im LoF-Bereich bis 40km/h gilt Klasse T. Für alle schnelleren gilt die jeweilige Klasse wie für andere Fahrzeuge der entsprechenden zul. Gesamtgewichte auch. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 724136 | |||
Datum | 09.05.2012 10:01 | 14360 x gelesen | |||
Servus, ich treffe heute Abend einen Fahrlehrer, den frag´ich dann mal. Ich hatte es aber, so wie von mir geschildert, in Erinnerung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 724138 | |||
Datum | 09.05.2012 10:54 | 14273 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton K. ich treffe heute Abend einen Fahrlehrer, den frag´ich dann mal. Ich hatte es aber, so wie von mir geschildert, in Erinnerung. Unabhängig von dem, was dein Fahrlehrer sagt, gilt die FeV, da diese im Gegensatz zu einer Aussage eines Fahrlehrers die rechtliche Grundlage bildet. Ich habe schon haufenweise Fehlinformationen von Fahrlehrern, Polizisten oder anderen "Fachinstitutionen" zu solchen Themen gehört, so dass ich mich lieber dort informiere, wo's rechtsverbindlich steht. Ich versteh auch nicht, warum viele es nicht glauben wollen, wenn man ihnen den entsprechenden Verordnungs- oder Gesetzestext vorlegt, sondern erst noch einen wie auch immer gearteten "Experten" dazu befragen wollen, der dann mangels Ahnung sogar noch eine Falschinformation liefert... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 724139 | |||
Datum | 09.05.2012 11:07 | 14213 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Ich versteh auch nicht, warum viele es nicht glauben wollen, wenn man ihnen den entsprechenden Verordnungs- oder Gesetzestext vorlegt, sondern erst noch einen wie auch immer gearteten "Experten" dazu befragen wollen, der dann mangels Ahnung sogar noch eine Falschinformation liefert... Typisches (EA-)Feuerwehrproblem. Zitierst Du den korrekten Gesetzestext um dein Argument zu untermauern, nimmt dich keiner für voll und hält dich für einen Theoretiker der von Feuerwehr (oder beliebigem Thema) keine Ahnung hat. Der Praktiker jedoch fragt dann erstmal wieder einen vermeintlichen Fachmann und hält dessen (oft fragwürdige und falsche) Meinung für die abschliessende Wahrheit... Deprimierend, ist aber so. Ist in den meisten anderen EA-Strukturen aber (leider) nicht anders. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 724141 | |||
Datum | 09.05.2012 11:20 | 14275 x gelesen | |||
Hallo an Alle, 1. war ich von Anfang an gegen so einen FW-Führerschein, weil ich.. 2. .. soetwas habe kommen sehen. 3. wird das Problem, welches u. a. zum FW-FS geführt hat, wieder das Gleiche sein, wie ohne diesen. Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA, dazu führen, dass diese sich dann vermehrt als Kraftfahrer bewerben und dummer Weise wohl auch einen solchen Job bekommen. Dann bin ich mal gespannt, wenn die mit LKW's die Straßen unsicher machen, wer denn dann wieder die FW-Fahrzeuge im Einsatz bewegt. Was kommt denn dann wieder für eine blödsinnige Forderung von übereifrigen Verbänden??? Vielleicht der FW-FS für Jugendfuerwehren? ;-) Ich ahne da nichts Gutes. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 724142 | |||
Datum | 09.05.2012 11:30 | 14197 x gelesen | |||
Servus, wenn´s der Fahrlehrer nicht weiß, wer denn dann? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 724143 | |||
Datum | 09.05.2012 11:32 | 14225 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.wenn´s der Fahrlehrer nicht weiß, wer denn dann? Der Gesetzgeber? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 724144 | |||
Datum | 09.05.2012 11:34 | 14230 x gelesen | |||
Servus, und ich laufe den ganzen Tag mit einem Trolly voller Gesetzbücher herum. Wenn du nicht anderes zu tun hast, kannst es ja gerne machen. Bis jetzt bin ich mit meiner Vorgehensweise gut gefahren.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 724146 | |||
Datum | 09.05.2012 11:39 | 14270 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.und ich laufe den ganzen Tag mit einem Trolly voller Gesetzbücher herum. Mann muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht. Geschrieben von Anton K. Wenn du nicht anderes zu tun hast, kannst es ja gerne machen. Als feuerwehrtechnischer Beamter (und FFler) bin ich es eben gewöhnt zu allem was meine Tätigkeiten betrifft auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu kennen und danach zu handeln. Gehört zu meinem Beruf und auch zu meinem Verständnis von Feuerwehr, Rettungsdienst, etc. Geschrieben von Anton K. Bis jetzt bin ich mit meiner Vorgehensweise gut gefahren.;-) Ich auch. Denn ich weiss was ich (man) machen darf, was ich (man) machen muss und dass mir (und anderen) so keiner an den Karren pissen kann. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 724149 | |||
Datum | 09.05.2012 12:01 | 14210 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.und ich laufe den ganzen Tag mit einem Trolly voller Gesetzbücher herum. Drum hats Michael ja geschrieben, die Rechtslage ist völlig eindeutig, da ändert kein Fahrlehrer der Welt was dran. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 724152 | |||
Datum | 09.05.2012 12:04 | 14333 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten C.Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA, Das ist aber kein Problem des Feuerwehrführerschein. Das würde auch auftreten wenn, wie hier berechtigter Weise gefordert, die notwendigen Kameraden einen richtigen Führerschein durch den Träger bezahlt bekommen würden. Da kenne ich schon ein paar Beispiele. Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 724153 | |||
Datum | 09.05.2012 12:08 | 14354 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Torsten C. Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA, und wo liegt dann darin das Problem? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 724154 | |||
Datum | 09.05.2012 12:13 | 14307 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf H.Das würde auch auftreten wenn, wie hier berechtigter Weise gefordert, die notwendigen Kameraden einen richtigen Führerschein durch den Träger bezahlt bekommen würden. Da kenne ich schon ein paar Beispiele. Da dies überall gleich ist, habe ich es vermieden, das nochmal aufzuwärmen. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 724155 | |||
Datum | 09.05.2012 12:16 | 14368 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.und wo liegt dann darin das Problem? Im nächsten Satz. :-)) Geschrieben von mir Dann bin ich mal gespannt, wenn die mit LKW's die Straßen unsicher machen, wer denn dann wieder die FW-Fahrzeuge im Einsatz bewegt. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 724160 | |||
Datum | 09.05.2012 12:57 | 14281 x gelesen | |||
Moin. Also ich hätte nicht dagegen, wenn ich zum üben 2 Wochen im Jahr ein 7,5t Wohnmobil gestellt bekomme. Wir hätten mit dem ganzen Quatsch gar nicht erst anfangen sollen. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 724161 | |||
Datum | 09.05.2012 13:05 | 14359 x gelesen | |||
Moin, zumindest die heute notwendigen zusätzlichen Schulungen für die gewerbliche Nutzung könnten hier verhindern, daß der FwFS-Inhaber nun als gewerblicher Fahrer mit faktisch Klasse 3 durch die Landschaft gondelt, und der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung steht. Aber irgendwie bastelt der LFV hier an einem Eigentor. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 724163 | |||
Datum | 09.05.2012 13:08 | 14296 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton K. wenn´s der Fahrlehrer nicht weiß, wer denn dann? wie schon geschrieben, habe ich von Fahrlehrern, Polizisten und sonstigen "Experten" schon so viel Müll in der Hinsicht gehört (z.B. auch bezüglich Anhängern bei Klasse B ohne E), dass ich mich auf deren Aussagen als allerletztes verlassen würde. Desweiteren habe ich ja die entsprechende Gesetzesstelle gleich auch genannt: "siehe §4 FeV". Im Zeitalter des Internet dürfte es wohl das einfachste sein, den §4 der FeV zu finden und die paar recht eindeutig formulierten Zeilen zu lesen, anstatt hier noch 10 Folgeantworten rumzudiskutieren. Ist aber nicht nur hier so, läuft in einem anderen Forum zu einem ähnlichen Thema gerade genauso ab. Da zählen zwei Leute die passenden Gesetzestexte sogar mit Zitat auf, dann antworte ein anderer "Experte", der sich "nicht in das ganze Thema einlesen will" mit einem dermaßen gequirlten Käse aus Halbwissen und Hörensagen, dass man sich eigentlich fragen muss, warum man überhaupt noch antworten soll. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 724165 | |||
Datum | 09.05.2012 13:11 | 14382 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lutz R. zumindest die heute notwendigen zusätzlichen Schulungen für die gewerbliche Nutzung könnten hier verhindern, daß der FwFS-Inhaber nun als gewerblicher Fahrer mit faktisch Klasse 3 durch die Landschaft gondelt, und der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung steht. Aber irgendwie bastelt der LFV hier an einem Eigentor. ... die Argumentation verstehe ich nun nicht - mit einem regulären Fs-Kl. C1 bestände doch das gleiche Problem bei höheren Kosten für die Gemeinde ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 724167 | |||
Datum | 09.05.2012 13:29 | 14337 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.mit einem regulären Fs-Kl. C1 bestände doch das gleiche Problem bei höheren Kosten für die Gemeinde Hier könnte man aber zumindest durch eine entsprechende vertragliche Regelung den finanziellen Schaden minimieren. Wer nach einem Jahr gewerblich auf den LKW steigt trägt halt die Kosten des FS rückwirkend selber, nach 2 Jahren 80% nach drei 60% usw... Da beim FwFS kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, wäre hier denke ich die Hemmschwelle geringer, wenn auch nur marginal. Bei dem Mangel an Berufskraftfahrern, den die Spediteure beweinen, zahlen die auch den Führerschein. Bei der Feuerwehr-Fahrerlaubnis wäre das aber noch ander als bei einem echten Führerscheineintrag. Insgesamt halte ich diese Regelung aber sowieso für Unsinn und gefährlich, genauso wie die Regelungen bei der alten Klasse drei. Wobei man für die Feuerwehr-Fahrerlaubnis ja wenigsten etwas Fahrpraxis auf einem größeren Fahrzeug nachweisen muss, im Gegensatz zur Klasse 3. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 724169 | |||
Datum | 09.05.2012 13:45 | 14350 x gelesen | |||
Geschrieben von T.K. Bin mal gespannt, wie sich die anderen LFV verhalten, oder gibt es vor ort ebenfalls schon derartige Forderungen ? Sollange es LFV's gibt, die sagen sie brauchen den FW-Führerschein nicht und dieser deswegen im ganzen Bundesland nicht eingeführt wird, brauchen wir uns glaube ich über soetwas keine Gedanken zu machen. Gruß Philip | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 724171 | |||
Datum | 09.05.2012 14:25 | 14295 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf H.Das ist aber kein Problem des Feuerwehrführerschein. Das würde auch auftreten wenn, wie hier berechtigter Weise gefordert, die notwendigen Kameraden einen richtigen Führerschein durch den Träger bezahlt bekommen würden. Da kenne ich schon ein paar Beispiele. Ich leider auch , bei einen werde ich jetzt wohl Anteil mäßig die Kosten zurückfordern, Leider, den meinen OV ist damit kein Stück geholfen. Und zu dem Restlichen Quatsch sage ich nur eines lass die Jungs in Weiß und Blau und Rot doch von jeglichen Führerschein befreien, sonst geht das Abendland unter und wir können unseren Laden Dicht machen. Wer die Ironie findet darf sie behalten Gnnar | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 724172 | |||
Datum | 09.05.2012 14:49 | 14257 x gelesen | |||
Hallo, ach, das FS-Thema mal wieder... ;-) Von unten nach oben abgearbeitet: Geschrieben von Gunnar K.: Und zu dem Restlichen Quatsch sage ich nur eines lass die Jungs in Weiß und Blau und Rot doch von jeglichen Führerschein befreien, sonst geht das Abendland unter und wir können unseren Laden Dicht machen. Oder einfach die alte, westdeutsche Klasseneinteilung wieder einführen - Kl. 1, 2, 3, 4, 5 - ohne seltsame Anhängerregelungen, für die man ein Vordiplom ablegen muß, und ohne extra Bus, schneller Trecker/langsamer Trecker usw. usf. Aber dann geht das Abendland ja unter! - Wie, ist bis 1999 auch nicht untergegangen? Wie kam das denn, wie konnte das nur sein?!? Wer die Ironie findet darf sie behalten Ebenso! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 724174 | |||
Datum | 09.05.2012 15:07 | 14302 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Wie, ist bis 1999 auch nicht untergegangen? Wie kam das denn, wie konnte das nur sein?!? H Na Daniel, da hatten sie ja schon den Milleniumuntergang im Nacken und keiner hats gemerkt :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 724175 | |||
Datum | 09.05.2012 15:42 | 14268 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Torsten C.: Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA, Hmm... Also irgendwie kann ich diese Argumentation nicht so ganz nachvollziehen. Klar, ein FW-FS Inhaber, der arbeitet steht der Feuerwehr unter Umständen bei Einsätzen nicht zur Verfügung. Das kann aber, und ist heute vielfach Realität, bei jedem arbeitenden FA so sein - während der Arbeitszeit keine Möglichkeit an Einsätzen teilzunehmen. Nun haben wir einen arbeitslosen FA, was dumm genug für den FA ist, der durch eine glückliche Fügung und bei der ehrenamtlichen Arbeit erlangte Fähigkeiten, hier den zivil anerkannten FW-FS, wieder in Lohn und Brot kommt. Sicher, der arbeitslose FA kann hier (endlich mal, oft genug ist es auch umgekehrt) Kapital aus seinem ehrenamtlichen Engagement ziehen. Aber das ist nun auf einmal "dumm"? Na dann. Vor diesem Hintergrund müßten wir (als Feuerwehr) uns übrigens darum bemühen, mindestens eine Gruppe arbeitsloser FA zu stellen. Und vor allem beim A-Amt (oder -Agentur, Agentur für Arbeit oder wie auch immer einer der größten Abeitgeber in D momentan offiziell heißt...) strikt intervenieren, unsere arbeitslose Gruppe (1/8) nicht über Gebühr durch Vermittlung in reguläre Erwerbsarbeit zu dezimieren... Wäre dann wieder dumm für uns (als Feuerwehr). Als Gesellschaft vielleicht nicht, für den einzelnen, den Betroffenen vielleicht auch nicht, aber das steht ja auf einem anderen Blatt. Dann bin ich mal gespannt, wenn die mit LKW's die Straßen unsicher machen, wer denn dann wieder die FW-Fahrzeuge im Einsatz bewegt. Apropos unsicher machen: Ich persönlich bin in der glücklichen Lage, alt genug zu sein und sowohl noch einen alten Klasse 3 Führerschein zu haben als auch Klasse 2 noch nach alten Regelungen zu den alten Bedingungen abgelegt zu haben. Mit anderen Worten interessiert mich persönlich die Diskussion hier eigentlich nicht / müßte mich nicht interessieren, jedenfalls nicht wer wie wann wo mit welchem Auto und (vor allem) welchem Anhänger fahren darf - ich darf. Ich bin schon vor Erlangung der Klasse 2 / CE mit 7,5 Tonnern und bei Feuerwehrs mit LF 8, Unimog S 404 als TroLF (das war ein schönes Ding, leider nicht grade günstig im Verbrauch - aber ich mußte ja nicht auf eigene Kasse tanken...), GW-L, Oldtimerfahrzeug LF 15 (quasi eine LF 16, aber nur zGG 7150 kg, mit etwas anderen Fahreigenschaften als heutige Fahrzeuge, da Baujahr 1941, aber immerhin schon mit nachgerüsteter Druckluftbremse) usw. gefahren. Nach Erlangung Klasse 2 / CE dann auch mit den größeren Feuerwehrautos und nebenher auch LKW bei Spedition gejobbt, dann allerdings auch Radlader und Schlepper (Traktoren, verschiedene) mit 200 PS und 22 m³ Faß oder Mulde dahinter. Da weiter oben die Diskussion aufkam, wie das nun mit den Klassen M, L, T/S, Arbeitsmaschinen und "Krankenfahrstühlen" usw. aussieht - mir hat beim Radlader- und Schlepperfahren die Ausbildung auf meinem Scania-Sattelzug und die Erfahrung auf Einsatzfahrzeugen und LKW bis 18 t (+ z.T. Gliederzug) zunächst - vom Grundsatz her - nicht unbedingt viel weiter geholfen. Ein 22 m³ "Güllefaß" hinterm Schlepper ist mal gepflegt was ganz anderes als ein TLF 24/50 mit 17 t, ein bis zu 40 km/h schneller Radlader mit 20 t Eigengewicht auch. Damit, mit allen genannten Beispielen, kann man "richtig Schaden anrichten", trotzdem kriegt man für Traktor groß, schnell, (über-) schwer oder Radlader den Führerschein (ja, richtig "die Fahrerlaubnisklasse) quasi per Ritterschlag mit der LKW-Berechtigung mitgeliefert, übrigens auch heute noch beim CE (oder sogar C?). Insofern ist "Straßen unsicher machen" vielleicht etwas zu relativieren. Es gab Diskrepanzen im Fahrerlaubnisrecht und es gibt sie auch weiterhin. Die Einteilung in die einzelnen Klassen war und ist nicht immer unbedingt sinnig (und die aktuellen Regelungen für Anhänger, kleinere hinter PKW, einfach nur Hanebüchen). Um die Phrase noch mal zu bemühen: Das Abendland ist trotzdem nicht untergegangen. Es lag und liegt auch an dem, was man draus macht. Gruß Daniel | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 724176 | |||
Datum | 09.05.2012 16:00 | 14204 x gelesen | |||
Hallo Anton, Michael hat Recht. Schau mal unter WIki "selbstfahrende Arbeitsmaschine". mkg WErner | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 724178 | |||
Datum | 09.05.2012 17:14 | 14120 x gelesen | |||
Servus, danke, ich hab´s jetzt kapiert. Da muss ich einem gewaltigen Selbstirrtum aufgesessen sein. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 724186 | |||
Datum | 09.05.2012 19:28 | 14148 x gelesen | |||
Hallo Thorsten, hallo @lle, Geschrieben von Torsten C. Was kommt denn dann wieder für eine blödsinnige Forderung Auch wenn ihr mich jetzt steinigt - wenn der FW-FS bis 7,5 t einige Jahre ohne schwere Unfälle "übersteht", dann kommt von der FW (egal ob FW selbst oder Verbände), die Forderung nach dem großen LKW-Führerschein für die "richtigen" FW-Autos. Die Begründung ist die gleiche, nach außen Förderung des Ehrenamtes und nach innen Kosten sparen. Und nach zwei / drei Jahren kommt dann auch die private Umschreibung. Wetten dass ??? Ich kenne Politik - und ich hab in Sachen Entwicklung FW-FS bisher eigentlich immer richtig gelegen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama) | |||||
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Autor | Bori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück / Niedersachsen | 724199 | |||
Datum | 09.05.2012 22:08 | 14170 x gelesen | |||
quasi per Ritterschlag mit der LKW-Berechtigung mitgeliefert, übrigens auch heute noch beim CE (oder sogar C?). Geschrieben von ---Daniel Ruhland--- Nein Zum Glück ist "nur" bei Klasse CE der "Turbotrecker" T mit drin. Gruß Boris | |||||
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Autor | Bori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück / Niedersachsen | 724201 | |||
Datum | 09.05.2012 22:21 | 14051 x gelesen | |||
Gib dem Michael lieber Recht! :) bis max 6km/h ist es fahrerlaubnis frei (keine Pkw,Lkw und KOM) 15 km/h für Krankenfahrstühle 25 km/h für Mofa (Prüfbescheinigung erforderlich) FeV ist korrekt und wenn DEIN Fahrlehrer es dir anders erklärt, dann frage ihn mal ob er seine 4-jährige Fortbildung nach §33 auch absolviert. Oder ob sein Straßenverkehrsrecht (Beck oder Vogel) noch aktuell ist! Gruß von mir (P.s.: bin Fahrlehrer :) ) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 724214 | |||
Datum | 10.05.2012 08:56 | 13970 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Boris-Andreas T. Zum Glück ist "nur" bei Klasse CE der "Turbotrecker" T mit drin. Dafür wird aber mit der nächsten Überarbeitung der FeV im nächsten Jahr Klasse L für Trecker bis 40km/h freigegeben. Komischerweise hat damit keiner ein Problem... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 724215 | |||
Datum | 10.05.2012 08:58 | 13939 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael W. Dafür wird aber mit der nächsten Überarbeitung der FeV im nächsten Jahr Klasse L für Trecker bis 40km/h freigegeben. Komischerweise hat damit keiner ein Problem... hast du dafür ne Quelle? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 724216 | |||
Datum | 10.05.2012 09:12 | 13885 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. hast du dafür ne Quelle? Ja. Siebte Verordnung zur Änderung... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 724230 | |||
Datum | 10.05.2012 10:40 | 13971 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Dafür wird aber mit der nächsten Überarbeitung der FeV im nächsten Jahr Klasse L für Trecker bis 40km/h freigegeben. Komischerweise hat damit keiner ein Problem... Doch, aber das ist hier ja nicht unbedingt Kernthema, oder? Ich habe damit sogar noch mehr Probleme, weil: - eine Begründung für diesen Schritt nirgends zu finden ist, die angegebenen Begründungen treffen für den L nicht zu - bereits jetzt niemand mit einem 40km/h-Traktor mit Hänger 25km/h fährt, warum sollte das ein 16jähriger mitten in der Pupertät tun, - vor allem da er hauptsächlich alleine unterwegs sein wird - bereits jetzt bei den 40km/h-Traktoren andere Bereifungen in der Software hinterlegt werden, damit sie zu 50km/h-Traktoren werden ohne zur BSP zu müssen Jedem denkenden Menschen ist klar, dass es nicht gut tut, wenn 16jährige zukünftig mit diesen Dingern: durch die Lande gondeln, für die man zu meiner Zeit noch die FEK 2 (LKW, 21 Jahre) benötigt hat. Das ist aber in diesem Land mittlerweile üblich, die kleinen Racker brauchen ihre Freiheiten und man muss ihnen alles erlauben. Nur wenn es dann an die Konsequenzen geht, dann sind sie bis 21 noch nicht ganz entwickelt. Klasse Lobbyarbeit, DBV. :-( Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 724232 | |||
Datum | 10.05.2012 10:50 | 13856 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus W. wenn 16jährige zukünftig mit diesen Dingern: durch die Lande gondeln Na, wenn das so ist, was die "Bauern" können, das bringen wir Feuerwehrs doch schon lange fertig. Gebt uns die Möglichkeit, unsere "dicken" Dinger auch zu fahren - und wir beweisen Euch - WIR bringen das. MfG, Thomas PS: Vergessen: Ironie aus Dies ist ausschließlich meine private Meinung Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 724234 | |||
Datum | 10.05.2012 10:53 | 13888 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Gebt uns die Möglichkeit, unsere "dicken" Dinger auch zu fahren - und wir beweisen Euch - WIR bringen das. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Argumentation des DBV so ähnlich ausgesehen hat. So ist das, wenn man die Büchse der Pandorra öffnet und man Klientelpolitik über fachliches Wissen stellt. Welche Argumente hat denn die Politik noch, wenn morgen die Lobby der Hähnchengrillauto-Unternehmen in Berlin aufschlägt? Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 724310 | |||
Datum | 10.05.2012 21:01 | 13750 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Boris-Andreas T.
Ich ergänze das mal um die elektronischen Mobilitätshilfen (bis 20 km/h, Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich) (und um 10 km/h für Krankenfahrstühle, die von behinderten Menschen unter 15 Jahren geführt werden) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 724328 | |||
Datum | 11.05.2012 05:56 | 13871 x gelesen | |||
Hallo Andreas, vorab herzlich willkommen in unserem Forum. www.FEUERWEHR.de versteht sich als Fachforum in dem sich Feuerwehrleute zu Fachthemen austauschen können. Wir haben die Pflicht eingeführt, dass sich jeder Teilnehmer mit vollständigem Namen, Wohnort und Mail-Adresse zu erkennen gibt, da wir glauben, dass dies das fachliche Niveau dieses Forums verbessert. Bitte halte dich daran und trage deine vollständigen Daten nach, ansonsten sehen wir uns gezwungen deinen Account zu löschen. Grüße Florian Besch Moderator Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 724329 | |||
Datum | 11.05.2012 06:40 | 13753 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten C.Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA, dazu führen, dass diese sich dann vermehrt als Kraftfahrer bewerben und dummer Weise wohl auch einen solchen Job bekommen. Vergiss es. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Ohne diese Ausbildung kein Job - in dem Fall die so genannte "Beschleunigte Grundqualifikation" von 140 Stunden + IHK-Prüfung. Kosten um 2000 EUR, kann allerdings von der BA gefördert werden. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 724334 | |||
Datum | 11.05.2012 07:29 | 13868 x gelesen | |||
Die Zitatfunktion des Forums ist hier mit Absicht so gestaltet worden, dass der Hinweis auf den Schreiber dessen Namen nur abgekürzt, und den Wohnort gar nicht darstellt. Damit werden dem Forum in der Darstellung für unregistrierte User, wie auch für Suchmaschinen, personenbezogene Daten teilweise vorenthalten. Mit den verbleibenden Daten, der Baumstruktur unter dem Thema und aus dem einfachen Lesefluss heraus kann trotzdem ausreichend nachvollzogen werden, von wem welches Zitat übernommen wurde. Diese Einstellung wurde von einer breiten Basis des Forums getragen. Daher jetzt die Bitte, diese Angaben so von der Zitatfunktion stehen zu lassen, und nicht manuell zu erweitern. Mit freundlichen Grüßen Michael R. Moderator Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 724347 | |||
Datum | 11.05.2012 10:23 | 13864 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Vergiss es. Jein. Bei "Truckern" stimme ich Dir zu. Aber es gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Dachdecker am Eck oder der Maurer im Nachbarort dann dafür aufgeschlossen ist, da dies eine "Qualifikation" ist, die der frühere Geselle mit alt Klasse 3 auch hatte. Das unterscheidet ihn dann vom normalen Bewerber, der nur B-neu hat. Aber die Anzahl der Fälle ist m.E. genauso vernachlässigbar wie die Fälle, die (auch früher vor dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) die von der Gemeinde finanzierte FE Klasse 2/ C für den Broterwerb nutzen. In 20 Jahren Einsatzdienst fallen mir drei Kameraden ein, die das genutzt haben. Zwei hätten (da Familienbetrieb) die FE auch privat erworben. In sofern: Vernachlässigbar. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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