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ThemaRLP: LFV fordert private Umschreibung des FW-Führerscheins63 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz724061
Datum08.05.2012 15:2719300 x gelesen
Hallo,

in einem Positionspapier des LFV RLP zu den "Zukunfsfähigen FW-Strukturen in RLP" fordert Präsident Otto Fürst:

1-4:
"5. Die Umschreibung des Feuerwehrführerscheins auch für die private Nutzung ist vorzusehen. Es kann nicht sein, dass wir einem Fahrer zutrauen, in Stress- und Einsatzsituationen ein Fahrzeug über 3,5 t zu führen und im privaten Bereich dieses nicht zulassen. Um hier eine wirkliche Unterstützung des Ehrenamtes zu gewährleisten, fordern wir, mit allem Nachdruck, eine Umschreibungsmöglichkeit auch auf die private Nutzung."
(Quelle: Brandhilfe Nr. 4/1012)

Dass diese Forderung von uns FW's kommen wird, darauf habe ich hier bereits öfters hingewiesen.

Bin mal gespannt, wie sich die anderen LFV verhalten, oder gibt es vor ort ebenfalls schon derartige Forderungen ?

Soll ich mich jetzt fürchten oder freuen ??

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz724062
Datum08.05.2012 15:3015590 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.(Quelle: Brandhilfe Nr. 4/1012)

natürlich: 4/2012


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW724064
Datum08.05.2012 15:3515969 x gelesen
Geschrieben von Thomas K.Soll ich mich jetzt fürchten oder freuen ??

der Vorteil dieser Regelung wäre, dass dann wenigstens auch sonst mehr Fahrpraxis (und auch privater Nutzen davon gezogen werden würde).

Es bleibt der Nachteil, dass alle anderen weiter einen teuren Führerschein machen müssen, der für die mit dem höchsten Gefährdungspotenzial nicht erforderlich scheint. Das fällt uns dann auf die Füße, wenn die andere Lobby (z.B. Handwerksbetriebe) Sturm läuft (die dürften in der Mehrzahl noch gar nicht gemerkt haben, was da läuft), oder sich ggf. doch mal Haftungsfragen stellen - die man offiziell natürlich nach wie vor ausschließt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP724065
Datum08.05.2012 15:3915126 x gelesen
Wenn schon "FW-Führerschein", dann sollten die Inhaber wenigstens auch ohne rotes Auto und stressfreier in diesen Größenordnungen Fahrzeuge bewegen. Alles andere wäre doch Blödsinn.
Insofern teile ich Punkt 5 dieses Positionspapiers.

Punkt 4 übrigens auch, die ersten drei allerdings laufen mal wieder unter dem großen Motto "Aber natürlich sind wir für alle Änderungen offen. Unsere einzige Bedingung dafür ist, dass alles bleibt, wie es ist..."


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg724066
Datum08.05.2012 15:4315109 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Thomas K.1-4:
"5. Die Umschreibung des Feuerwehrführerscheins auch für die private Nutzung ist vorzusehen. Es kann nicht sein, dass wir einem Fahrer zutrauen, in Stress- und Einsatzsituationen ein Fahrzeug über 3,5 t zu führen und im privaten Bereich dieses nicht zulassen. Um hier eine wirkliche Unterstützung des Ehrenamtes zu gewährleisten, fordern wir, mit allem Nachdruck, eine Umschreibungsmöglichkeit auch auf die private Nutzung."


Das war ja zu erwarten. :-(

Wobei ich es echt lächerlich finde:
In jeder Diskussion über den Feuerwehrführerschein hat man konsequent versucht das besondere Gefährdungspotential der Einsatzsituation auszublenden. Und jetzt verwendet man genau das als Begründung den FA den Führerschein dann noch für den zivilen Bereich zu schenken. Wenn die das Umsetzen, bin ich mal gespannt, wann die ersten Fahrschulen klagen.

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz724067
Datum08.05.2012 15:4415530 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Haftungsfragen

Wenn's kracht - ist der (gut oder schlecht ausgebildete) Fahrer der Dumme.

Iich bin allerdings auch mal gespannt, in welchem Bogen ein StA die Frage der Kausalität zwischen einer (evtl. schlechten) Standortausbildung und einem VU spannt.

Sind im realen Leben eigentlich schon Fahrlehrer nach einem Unfall wegen schlechter Ausbildung verurteilt / angeklagt worden.

Ich fürchte hier, dass alles am Fahrer "hängen bleibt".

Geschrieben von Ulrich C.dass dann wenigstens auch sonst mehr Fahrpraxis

Das kann sicher ein großer Vorteil sein.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW724076
Datum08.05.2012 16:3015003 x gelesen
Hallo,

es war doch zu erwarten, dass das irgendwann kommt. Für mich wäre das eher der Anlasse, diesen ganzen Quatsch wieder einzustampfen und als netten Gimmick eines Verbandes zu sehen.

Gruß


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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz724078
Datum08.05.2012 16:3415324 x gelesen
Hey,

anders als beim FW-Führerschein wird ja beim "original" eine Prüfung abgelegt, bei der ein zertifizierter und ausgebildeter Fahrprüfer eingesetzt wird.

Der Fahrlehrer hätte es im Verfahrensfall übrigens vergleichsweise einfach, da er im zweifel anhand der Fahrstundenbelege des Schülers nachweisen kann zumindest die nach Prüfungsordnung erforderlichen Pflichtstunden und im Zweifel auch weiter Stunden erteilt zu haben.
Zusätzlich verfügt der Fahrlehrer natürlich auch über eine Ausbildung entsprechende der Regelungen des Fahrlehrgesetzes. Den Umfang kann man hier etwas genauer nachvollziehen.

In wie weit der "Einweisungs-Erteiler" der Fw über solche Qualifikationen verfügt bleibt mehr als fraglich. Sofern die Wehr nicht Glück hat und über einen Fahrlehrer in den eigenen Reihen verfügt, der sich bereit erklärt die Ausbildung ehrenamtlich und kostenlos zu erteilen...

Die Forderung nach der privaten Nutzung wird da praktisch zur Umgehung der "normalen" Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, die ja für alle anderen Verkehrsteilnehmer binden ist...

Da werden wir uns schon jetzt auf den Vorwurf der 2-Klassen-Gesellschaft im Straßenverkehr einstellen können.


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen724080
Datum08.05.2012 17:5315038 x gelesen
Geschrieben von Marco I.anders als beim FW-Führerschein wird ja beim "original" eine Prüfung abgelegt, bei der ein zertifizierter und ausgebildeter Fahrprüfer eingesetzt wird. Der Fahrlehrer hätte es im Verfahrensfall übrigens vergleichsweise einfach, da er im zweifel anhand der Fahrstundenbelege des Schülers nachweisen kann zumindest die nach Prüfungsordnung erforderlichen Pflichtstunden und im Zweifel auch weiter Stunden erteilt zu haben.
Zusätzlich verfügt der Fahrlehrer natürlich auch über eine Ausbildung entsprechende der Regelungen des Fahrlehrgesetzes. Den Umfang kann man hier etwas genauer nachvollziehen.


... nichtsdestotrotz passiert beides, die normale zivile Fahrausbildung und auch die Einweisung gemäß Fw-Führerscheinverordnung auf einer fundierten rechtlichen Grundlage.
Und solange man dem Ausbilder in beiden Fällen (!) nicht grob fahrlässiges, pflichtwidriges Verhalten anlasten kann (und auch noch ein kausaler Zusammenhang mit einem möglichen Schadensereignis hergeleitet werden muss), wird da meines Erachtens nichts passieren - auch wenn sich das hier noch so viele ausmalen ...

Gruß
Gerhard


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AutorKlau8s S8., München / Bayern724082
Datum08.05.2012 18:1014848 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Wenn die das Umsetzen, bin ich mal gespannt, wann die ersten Fahrschulen klagen.


eher weniger, ich kann mir nicht vorstellen, das nach der Umschreibung extra zur Fahrpraxis privat solche Fahrzeuge beschafft oder gemietet werden , ich sehe den Sinn ausser bei einem Handwerker(eigentlich auch nicht, weil er hat einen oder den Führerschein oder beides) irgendwie schwinden.
Ausser der Verband legt sich eine Flotte von den Fahrzeugen zu und gibt sie zur Praxiserlangung und trägt einen Möbeltransportverein.



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Blackberry Pin:2820CBA7

Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz724092
Datum08.05.2012 19:3214787 x gelesen
Hallo Gerhard!

Unbenommen: Der Feuerwehrführerschein basiert auf rechtlich fester Grundlage.
Und der Fahrlehrer/Ausbilder wird auch nicht oder in ganz seltenen und exotischen Fällen belangt werden (sofern das überhaupt jemand prüft...).

Das wollte ich damit auch nicht zum Ausdruck bringen. Mir ging es eigentlich mehr darum aufzuzeigen, welche wesentlichen Unterschiede in der Ausbildung bestehen. Denn da liegt ja der Hase im Pfeffer, wenn wir jetzt über die private Nutzung des Scheins sprechen.

Insofern war der Beitrag wahrscheinlich falsch aufgehangen... ;-)

VG
Marco


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen724100
Datum08.05.2012 21:1014720 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B.wird da meines Erachtens nichts passieren - auch wenn sich das hier noch so viele ausmalen ...


Ganz nebenbei: Ich komme gerade aus dem Urlaub wieder.
Dort durfte ich mit Führerschein Klasse B ein 29' RV fahren, Breite über 3 m, Höhe 3,50 m, Länge um die 9 m, Überhang hinter der Hinterachse 2,5 m oder so, Gesamtgewicht 6,5 t....

Klar, in dem Land gibts auch mehr Platz, in der Stadt aber nicht wirklich...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen724103
Datum08.05.2012 21:4114656 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.Dort durfte ich mit Führerschein Klasse B ein 29' RV fahren, Breite über 3 m, Höhe 3,50 m, Länge um die 9 m, Überhang hinter der Hinterachse 2,5 m oder so, Gesamtgewicht 6,5 t....


... oh je, der Untergang des Abendlandes droht ...

Geschrieben von Christian F.Klar, in dem Land gibts auch mehr Platz, in der Stadt aber nicht wirklich...

... US oder CAN ?

Gruß
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen724104
Datum08.05.2012 21:5014611 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B.... oh je, der Untergang des Abendlandes droht ...


Auf alle Fälle...
Wäre vielleicht ne Alternative die LF auf 32 km/h zu drosseln!?
Selbstfahrende Arbeitsgeräte halt ;-)

Geschrieben von Gerhard B.... US oder CAN ?

CAN


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724105
Datum08.05.2012 21:5514606 x gelesen
Servus,

willkommen zurück im "alten" Europa.;-)

Geschrieben von Christian F.Wäre vielleicht ne Alternative die LF auf 32 km/h zu drosseln!?
Selbstfahrende Arbeitsgeräte halt ;-)


Meines Wissens dürfen selbstfahrende Arbeitsgeräte aber nur 25 km/h fahren. Wenn schneller, dann den "richtigen" Führerschein.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü724109
Datum08.05.2012 22:5514527 x gelesen
Hallo Anton,

Geschrieben von ---Anton Kastner--- Meines Wissens dürfen selbstfahrende Arbeitsgeräte aber nur 25 km/h fahren. Wenn schneller, dann den "richtigen" Führerschein.


Nö. Mein Autokran läuft 80 km/h und ist auch ein "selbstfahrendes Arbeitsgerät". Befreiung von Umweltplakete, Befreiung von Autobahnmaut, etc.

Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker


Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen724113
Datum08.05.2012 23:2614671 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.
der Vorteil dieser Regelung wäre, dass dann wenigstens auch sonst mehr Fahrpraxis (und auch privater Nutzen davon gezogen werden würde).
Woher soll dieser Vorteil aus dem privaten Nutzen kommen? Wer ein entsprechend großes, ziviles Fahrzeug privat fahren will, der muß den entsprechenden Führerschein machen. Ergo braucht dieser jemand dann gar nicht erst den "Feuerwehr-Führerschein", sondern hat privat gleich einen "richtigen" Führerschein....


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen724114
Datum08.05.2012 23:2714514 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Lothar R.
Nö. Mein Autokran läuft 80 km/h und ist auch ein "selbstfahrendes Arbeitsgerät". Befreiung von Umweltplakete, Befreiung von Autobahnmaut, etc.


Nur keine Befreiung vom FS, denn der B schließt m.W. nur selbstfahrende Arbeitsgeräte bis 25 km/h ein.


Gruß
Thorben


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW724117
Datum08.05.2012 23:3314719 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Woher soll dieser Vorteil aus dem privaten Nutzen kommen? Wer ein entsprechend großes, ziviles Fahrzeug privat fahren will, der muß den entsprechenden Führerschein machen. Ergo braucht dieser jemand dann gar nicht erst den "Feuerwehr-Führerschein", sondern hat privat gleich einen "richtigen" Führerschein....


es wird den einen oder anderen geben, der dann doch mehr privat fährt, was er sonst nicht machen dürfte...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü724119
Datum08.05.2012 23:4514493 x gelesen
Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Nur keine Befreiung vom FS,

Natürlich nicht. Das würde ja die Diskussion um den den Feuerwehrführerschein lachhaft machen, wenn Du mit Klasse B bis 60 to. Arbeitsmaschine im öffentlichen Verkehr fahren könntest.

Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker


Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg724122
Datum09.05.2012 00:5514565 x gelesen
Hallo Lothar!
Richtig, selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen auch schneller fahren, der Begriff der Selbstfahrenden Arbeitsmaschine kommt aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und regelt Dinge wie die Steuerbefreiung u.a.

Zusätzlich taucht der Begriff aber auch in der Fahrerlaubnisverordnung auf, in §4 für SAM bis 6km/h BbH (Fahrerlaubnisfrei) und in §6 FeV, wo zwei Geschwindigkeiten maßgeblich sind (25 und 32km/h):

Geschrieben von FeV §6
Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Die Erlaubnis kann auf einzelne Fahrzeugarten dieser Klassen beschränkt werden. Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs.


Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724128
Datum09.05.2012 07:4414467 x gelesen
Servus,

also ich weiß aus meiner beruflichen Erfahrung, dass z.B. jemand, der absolut keinen Führerschein hat, einen Radlader nach entsprechender Einweisung im Straßenverkehr bewegen darf. !8 Jahre muss er alt sein. So geht´s auch mit Bagger u.ä. Wichtig ist nur, dass sie nicht schneller als 25 km/h laufen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJan 8W., Leiferde / Niedersachsen724132
Datum09.05.2012 08:0814371 x gelesen
Als bei uns damals die Diskussion aufkam, dass diese Fahrerlaubnis doch in den Führerschein übernommen werden sollte, wurde das ganze recht schnell mit folgender Begründung abgewiegelt:

Fahrerlaubnis => Bundesrecht
Führerschein => europpäisches Recht.

Das heißt, man müsste die europäische Gesetzgebung bemühen und das wäre wohl ziemlich unmöglich.

Weiß da jemand etwas genaueres?


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz724133
Datum09.05.2012 08:2914480 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton K.also ich weiß aus meiner beruflichen Erfahrung, dass z.B. jemand, der absolut keinen Führerschein hat, einen Radlader nach entsprechender Einweisung im Straßenverkehr bewegen darf. !8 Jahre muss er alt sein. So geht´s auch mit Bagger u.ä. Wichtig ist nur, dass sie nicht schneller als 25 km/h laufen.

Falsch. Darf er nicht. Hat auch nix damit zu tun, ob an der Maschine ein Nummernschild dran ist oder nicht (bevor jetzt noch die oft genannte Querverbindung kommt). Ohne Führerschein geht nur bis max. 6km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (siehe §4 FeV).

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler usw. wird mindestens Klasse L (früher mal Klasse 5, davor mal Klasse 4) benötigt. Klasse L ist in Klasse B enthalten.

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen im LoF-Bereich bis 40km/h gilt Klasse T.

Für alle schnelleren gilt die jeweilige Klasse wie für andere Fahrzeuge der entsprechenden zul. Gesamtgewichte auch.

Gruß,
Michael


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724136
Datum09.05.2012 10:0114345 x gelesen
Servus,

ich treffe heute Abend einen Fahrlehrer, den frag´ich dann mal. Ich hatte es aber, so wie von mir geschildert, in Erinnerung.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz724138
Datum09.05.2012 10:5414260 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton K.ich treffe heute Abend einen Fahrlehrer, den frag´ich dann mal. Ich hatte es aber, so wie von mir geschildert, in Erinnerung.

Unabhängig von dem, was dein Fahrlehrer sagt, gilt die FeV, da diese im Gegensatz zu einer Aussage eines Fahrlehrers die rechtliche Grundlage bildet. Ich habe schon haufenweise Fehlinformationen von Fahrlehrern, Polizisten oder anderen "Fachinstitutionen" zu solchen Themen gehört, so dass ich mich lieber dort informiere, wo's rechtsverbindlich steht.

Ich versteh auch nicht, warum viele es nicht glauben wollen, wenn man ihnen den entsprechenden Verordnungs- oder Gesetzestext vorlegt, sondern erst noch einen wie auch immer gearteten "Experten" dazu befragen wollen, der dann mangels Ahnung sogar noch eine Falschinformation liefert...

Gruß,
Michael


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen724139
Datum09.05.2012 11:0714201 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Ich versteh auch nicht, warum viele es nicht glauben wollen, wenn man ihnen den entsprechenden Verordnungs- oder Gesetzestext vorlegt, sondern erst noch einen wie auch immer gearteten "Experten" dazu befragen wollen, der dann mangels Ahnung sogar noch eine Falschinformation liefert...

Typisches (EA-)Feuerwehrproblem. Zitierst Du den korrekten Gesetzestext um dein Argument zu untermauern, nimmt dich keiner für voll und hält dich für einen Theoretiker der von Feuerwehr (oder beliebigem Thema) keine Ahnung hat. Der Praktiker jedoch fragt dann erstmal wieder einen vermeintlichen Fachmann und hält dessen (oft fragwürdige und falsche) Meinung für die abschliessende Wahrheit...

Deprimierend, ist aber so. Ist in den meisten anderen EA-Strukturen aber (leider) nicht anders.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg724141
Datum09.05.2012 11:2014261 x gelesen
Hallo an Alle,

1. war ich von Anfang an gegen so einen FW-Führerschein, weil ich..

2. .. soetwas habe kommen sehen.

3. wird das Problem, welches u. a. zum FW-FS geführt hat, wieder das Gleiche sein, wie ohne diesen.
Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA,
dazu führen, dass diese sich dann vermehrt als Kraftfahrer bewerben und dummer Weise wohl
auch einen solchen Job bekommen.

Dann bin ich mal gespannt, wenn die mit LKW's die Straßen unsicher machen, wer denn dann wieder die FW-Fahrzeuge im Einsatz bewegt.

Was kommt denn dann wieder für eine blödsinnige Forderung von übereifrigen Verbänden???
Vielleicht der FW-FS für Jugendfuerwehren? ;-)

Ich ahne da nichts Gutes.


Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724142
Datum09.05.2012 11:3014184 x gelesen
Servus,

wenn´s der Fahrlehrer nicht weiß, wer denn dann?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen724143
Datum09.05.2012 11:3214212 x gelesen
Geschrieben von Anton K.wenn´s der Fahrlehrer nicht weiß, wer denn dann?

Der Gesetzgeber?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724144
Datum09.05.2012 11:3414217 x gelesen
Servus,

und ich laufe den ganzen Tag mit einem Trolly voller Gesetzbücher herum. Wenn du nicht anderes zu tun hast, kannst es ja gerne machen.
Bis jetzt bin ich mit meiner Vorgehensweise gut gefahren.;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen724146
Datum09.05.2012 11:3914257 x gelesen
Geschrieben von Anton K.und ich laufe den ganzen Tag mit einem Trolly voller Gesetzbücher herum.

Mann muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht.

Geschrieben von Anton K.Wenn du nicht anderes zu tun hast, kannst es ja gerne machen.

Als feuerwehrtechnischer Beamter (und FFler) bin ich es eben gewöhnt zu allem was meine Tätigkeiten betrifft auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu kennen und danach zu handeln. Gehört zu meinem Beruf und auch zu meinem Verständnis von Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.

Geschrieben von Anton K.Bis jetzt bin ich mit meiner Vorgehensweise gut gefahren.;-)

Ich auch. Denn ich weiss was ich (man) machen darf, was ich (man) machen muss und dass mir (und anderen) so keiner an den Karren pissen kann.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern724149
Datum09.05.2012 12:0114197 x gelesen
Geschrieben von Anton K.und ich laufe den ganzen Tag mit einem Trolly voller Gesetzbücher herum.

Drum hats Michael ja geschrieben, die Rechtslage ist völlig eindeutig, da ändert kein Fahrlehrer der Welt was dran.


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg724152
Datum09.05.2012 12:0414320 x gelesen
Geschrieben von Torsten C.Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA,
dazu führen, dass diese sich dann vermehrt als Kraftfahrer bewerben und dummer Weise wohl
auch einen solchen Job bekommen.


Das ist aber kein Problem des Feuerwehrführerschein. Das würde auch auftreten wenn, wie hier berechtigter Weise gefordert, die notwendigen Kameraden einen richtigen Führerschein durch den Träger bezahlt bekommen würden. Da kenne ich schon ein paar Beispiele.

Gruß Ralf


Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg724153
Datum09.05.2012 12:0814341 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Torsten C.Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA,
dazu führen, dass diese sich dann vermehrt als Kraftfahrer bewerben und dummer Weise wohl
auch einen solchen Job bekommen.


und wo liegt dann darin das Problem?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg724154
Datum09.05.2012 12:1314294 x gelesen
Geschrieben von Ralf H.Das würde auch auftreten wenn, wie hier berechtigter Weise gefordert, die notwendigen Kameraden einen richtigen Führerschein durch den Träger bezahlt bekommen würden. Da kenne ich schon ein paar Beispiele.

Da dies überall gleich ist, habe ich es vermieden, das nochmal aufzuwärmen.


Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg724155
Datum09.05.2012 12:1614355 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.und wo liegt dann darin das Problem?

Im nächsten Satz. :-))

Geschrieben von mir Dann bin ich mal gespannt, wenn die mit LKW's die Straßen unsicher machen, wer denn dann wieder die FW-Fahrzeuge im Einsatz bewegt.


Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen724160
Datum09.05.2012 12:5714268 x gelesen
Moin.

Also ich hätte nicht dagegen, wenn ich zum üben 2 Wochen im Jahr ein 7,5t Wohnmobil gestellt bekomme.

Wir hätten mit dem ganzen Quatsch gar nicht erst anfangen sollen.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen724161
Datum09.05.2012 13:0514346 x gelesen
Moin,

zumindest die heute notwendigen zusätzlichen Schulungen für die gewerbliche Nutzung könnten hier verhindern, daß der FwFS-Inhaber nun als gewerblicher Fahrer mit faktisch Klasse 3 durch die Landschaft gondelt, und der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung steht. Aber irgendwie bastelt der LFV hier an einem Eigentor.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz724163
Datum09.05.2012 13:0814282 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton K.wenn´s der Fahrlehrer nicht weiß, wer denn dann?

wie schon geschrieben, habe ich von Fahrlehrern, Polizisten und sonstigen "Experten" schon so viel Müll in der Hinsicht gehört (z.B. auch bezüglich Anhängern bei Klasse B ohne E), dass ich mich auf deren Aussagen als allerletztes verlassen würde. Desweiteren habe ich ja die entsprechende Gesetzesstelle gleich auch genannt: "siehe §4 FeV". Im Zeitalter des Internet dürfte es wohl das einfachste sein, den §4 der FeV zu finden und die paar recht eindeutig formulierten Zeilen zu lesen, anstatt hier noch 10 Folgeantworten rumzudiskutieren.

Ist aber nicht nur hier so, läuft in einem anderen Forum zu einem ähnlichen Thema gerade genauso ab. Da zählen zwei Leute die passenden Gesetzestexte sogar mit Zitat auf, dann antworte ein anderer "Experte", der sich "nicht in das ganze Thema einlesen will" mit einem dermaßen gequirlten Käse aus Halbwissen und Hörensagen, dass man sich eigentlich fragen muss, warum man überhaupt noch antworten soll.

Gruß,
Michael


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen724165
Datum09.05.2012 13:1114369 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lutz R.zumindest die heute notwendigen zusätzlichen Schulungen für die gewerbliche Nutzung könnten hier verhindern, daß der FwFS-Inhaber nun als gewerblicher Fahrer mit faktisch Klasse 3 durch die Landschaft gondelt, und der Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung steht. Aber irgendwie bastelt der LFV hier an einem Eigentor.

... die Argumentation verstehe ich nun nicht - mit einem regulären Fs-Kl. C1 bestände doch das gleiche Problem bei höheren Kosten für die Gemeinde ...

Gruß
Gerhard


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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen724167
Datum09.05.2012 13:2914323 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B.mit einem regulären Fs-Kl. C1 bestände doch das gleiche Problem bei höheren Kosten für die Gemeinde

Hier könnte man aber zumindest durch eine entsprechende vertragliche Regelung den finanziellen Schaden minimieren. Wer nach einem Jahr gewerblich auf den LKW steigt trägt halt die Kosten des FS rückwirkend selber, nach 2 Jahren 80% nach drei 60% usw...

Da beim FwFS kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, wäre hier denke ich die Hemmschwelle geringer, wenn auch nur marginal. Bei dem Mangel an Berufskraftfahrern, den die Spediteure beweinen, zahlen die auch den Führerschein. Bei der Feuerwehr-Fahrerlaubnis wäre das aber noch ander als bei einem echten Führerscheineintrag.

Insgesamt halte ich diese Regelung aber sowieso für Unsinn und gefährlich, genauso wie die Regelungen bei der alten Klasse drei. Wobei man für die Feuerwehr-Fahrerlaubnis ja wenigsten etwas Fahrpraxis auf einem größeren Fahrzeug nachweisen muss, im Gegensatz zur Klasse 3.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland724169
Datum09.05.2012 13:4514338 x gelesen
Geschrieben von T.K. Bin mal gespannt, wie sich die anderen LFV verhalten, oder gibt es vor ort ebenfalls schon derartige Forderungen ?




Sollange es LFV's gibt, die sagen sie brauchen den FW-Führerschein nicht und dieser deswegen im ganzen Bundesland nicht eingeführt wird, brauchen wir uns glaube ich über soetwas keine Gedanken zu machen.

Gruß Philip


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW724171
Datum09.05.2012 14:2514282 x gelesen
Geschrieben von Ralf H.Das ist aber kein Problem des Feuerwehrführerschein. Das würde auch auftreten wenn, wie hier berechtigter Weise gefordert, die notwendigen Kameraden einen richtigen Führerschein durch den Träger bezahlt bekommen würden. Da kenne ich schon ein paar Beispiele.

Gruß Ralf


Ich leider auch , bei einen werde ich jetzt wohl Anteil mäßig die Kosten zurückfordern, Leider, den meinen OV ist damit kein Stück geholfen.
Und zu dem Restlichen Quatsch sage ich nur eines lass die Jungs in Weiß und Blau und Rot doch von jeglichen Führerschein befreien, sonst geht das Abendland unter und wir können unseren Laden Dicht machen. Wer die Ironie findet darf sie behalten

Gnnar


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen724172
Datum09.05.2012 14:4914244 x gelesen
Hallo,

ach, das FS-Thema mal wieder... ;-)

Von unten nach oben abgearbeitet:

Geschrieben von Gunnar K.:
Und zu dem Restlichen Quatsch sage ich nur eines lass die Jungs in Weiß und Blau und Rot doch von jeglichen Führerschein befreien, sonst geht das Abendland unter und wir können unseren Laden Dicht machen.
Oder einfach die alte, westdeutsche Klasseneinteilung wieder einführen - Kl. 1, 2, 3, 4, 5 - ohne seltsame Anhängerregelungen, für die man ein Vordiplom ablegen muß, und ohne extra Bus, schneller Trecker/langsamer Trecker usw. usf. Aber dann geht das Abendland ja unter! - Wie, ist bis 1999 auch nicht untergegangen? Wie kam das denn, wie konnte das nur sein?!?

Wer die Ironie findet darf sie behalten
Ebenso!


Gruß

Daniel


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AutorKlau8s S8., München / Bayern724174
Datum09.05.2012 15:0714288 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Wie, ist bis 1999 auch nicht untergegangen? Wie kam das denn, wie konnte das nur sein?!?


H
Na Daniel, da hatten sie ja schon den Milleniumuntergang im Nacken und keiner hats gemerkt :-)



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Blackberry Pin:2820CBA7

Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen724175
Datum09.05.2012 15:4214255 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Torsten C.:
Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA,
dazu führen, dass diese sich dann vermehrt als Kraftfahrer bewerben und dummer Weise wohl
auch einen solchen Job bekommen.

Hmm... Also irgendwie kann ich diese Argumentation nicht so ganz nachvollziehen. Klar, ein FW-FS Inhaber, der arbeitet steht der Feuerwehr unter Umständen bei Einsätzen nicht zur Verfügung. Das kann aber, und ist heute vielfach Realität, bei jedem arbeitenden FA so sein - während der Arbeitszeit keine Möglichkeit an Einsätzen teilzunehmen. Nun haben wir einen arbeitslosen FA, was dumm genug für den FA ist, der durch eine glückliche Fügung und bei der ehrenamtlichen Arbeit erlangte Fähigkeiten, hier den zivil anerkannten FW-FS, wieder in Lohn und Brot kommt. Sicher, der arbeitslose FA kann hier (endlich mal, oft genug ist es auch umgekehrt) Kapital aus seinem ehrenamtlichen Engagement ziehen. Aber das ist nun auf einmal "dumm"? Na dann.

Vor diesem Hintergrund müßten wir (als Feuerwehr) uns übrigens darum bemühen, mindestens eine Gruppe arbeitsloser FA zu stellen. Und vor allem beim A-Amt (oder -Agentur, Agentur für Arbeit oder wie auch immer einer der größten Abeitgeber in D momentan offiziell heißt...) strikt intervenieren, unsere arbeitslose Gruppe (1/8) nicht über Gebühr durch Vermittlung in reguläre Erwerbsarbeit zu dezimieren... Wäre dann wieder dumm für uns (als Feuerwehr). Als Gesellschaft vielleicht nicht, für den einzelnen, den Betroffenen vielleicht auch nicht, aber das steht ja auf einem anderen Blatt.


Dann bin ich mal gespannt, wenn die mit LKW's die Straßen unsicher machen, wer denn dann wieder die FW-Fahrzeuge im Einsatz bewegt.
Apropos unsicher machen: Ich persönlich bin in der glücklichen Lage, alt genug zu sein und sowohl noch einen alten Klasse 3 Führerschein zu haben als auch Klasse 2 noch nach alten Regelungen zu den alten Bedingungen abgelegt zu haben. Mit anderen Worten interessiert mich persönlich die Diskussion hier eigentlich nicht / müßte mich nicht interessieren, jedenfalls nicht wer wie wann wo mit welchem Auto und (vor allem) welchem Anhänger fahren darf - ich darf.

Ich bin schon vor Erlangung der Klasse 2 / CE mit 7,5 Tonnern und bei Feuerwehrs mit LF 8, Unimog S 404 als TroLF (das war ein schönes Ding, leider nicht grade günstig im Verbrauch - aber ich mußte ja nicht auf eigene Kasse tanken...), GW-L, Oldtimerfahrzeug LF 15 (quasi eine LF 16, aber nur zGG 7150 kg, mit etwas anderen Fahreigenschaften als heutige Fahrzeuge, da Baujahr 1941, aber immerhin schon mit nachgerüsteter Druckluftbremse) usw. gefahren. Nach Erlangung Klasse 2 / CE dann auch mit den größeren Feuerwehrautos und nebenher auch LKW bei Spedition gejobbt, dann allerdings auch Radlader und Schlepper (Traktoren, verschiedene) mit 200 PS und 22 m³ Faß oder Mulde dahinter.

Da weiter oben die Diskussion aufkam, wie das nun mit den Klassen M, L, T/S, Arbeitsmaschinen und "Krankenfahrstühlen" usw. aussieht - mir hat beim Radlader- und Schlepperfahren die Ausbildung auf meinem Scania-Sattelzug und die Erfahrung auf Einsatzfahrzeugen und LKW bis 18 t (+ z.T. Gliederzug) zunächst - vom Grundsatz her - nicht unbedingt viel weiter geholfen. Ein 22 m³ "Güllefaß" hinterm Schlepper ist mal gepflegt was ganz anderes als ein TLF 24/50 mit 17 t, ein bis zu 40 km/h schneller Radlader mit 20 t Eigengewicht auch. Damit, mit allen genannten Beispielen, kann man "richtig Schaden anrichten", trotzdem kriegt man für Traktor groß, schnell, (über-) schwer oder Radlader den Führerschein (ja, richtig "die Fahrerlaubnisklasse) quasi per Ritterschlag mit der LKW-Berechtigung mitgeliefert, übrigens auch heute noch beim CE (oder sogar C?).

Insofern ist "Straßen unsicher machen" vielleicht etwas zu relativieren. Es gab Diskrepanzen im Fahrerlaubnisrecht und es gibt sie auch weiterhin. Die Einteilung in die einzelnen Klassen war und ist nicht immer unbedingt sinnig (und die aktuellen Regelungen für Anhänger, kleinere hinter PKW, einfach nur Hanebüchen). Um die Phrase noch mal zu bemühen: Das Abendland ist trotzdem nicht untergegangen. Es lag und liegt auch an dem, was man draus macht.


Gruß

Daniel


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern724176
Datum09.05.2012 16:0014190 x gelesen
Hallo Anton,

Michael hat Recht.

Schau mal unter WIki "selbstfahrende Arbeitsmaschine".


mkg

WErner


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY724178
Datum09.05.2012 17:1414106 x gelesen
Servus,

danke, ich hab´s jetzt kapiert. Da muss ich einem gewaltigen Selbstirrtum aufgesessen sein. ;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz724186
Datum09.05.2012 19:2814135 x gelesen
Hallo Thorsten,
hallo @lle,

Geschrieben von Torsten C.Was kommt denn dann wieder für eine blödsinnige Forderung

Auch wenn ihr mich jetzt steinigt - wenn der FW-FS bis 7,5 t einige Jahre ohne schwere Unfälle "übersteht", dann kommt von der FW (egal ob FW selbst oder Verbände), die Forderung nach dem großen LKW-Führerschein für die "richtigen" FW-Autos.

Die Begründung ist die gleiche, nach außen Förderung des Ehrenamtes und nach innen Kosten sparen.

Und nach zwei / drei Jahren kommt dann auch die private Umschreibung.

Wetten dass ???

Ich kenne Politik - und ich hab in Sachen Entwicklung FW-FS bisher eigentlich immer richtig gelegen.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama)

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AutorBori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück / Niedersachsen724199
Datum09.05.2012 22:0814155 x gelesen
quasi per Ritterschlag mit der LKW-Berechtigung mitgeliefert, übrigens auch heute noch beim CE (oder sogar C?).

Geschrieben von ---Daniel Ruhland---


Nein
Zum Glück ist "nur" bei Klasse CE der "Turbotrecker" T mit drin.

Gruß Boris


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AutorBori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück / Niedersachsen724201
Datum09.05.2012 22:2114037 x gelesen
Gib dem Michael lieber Recht! :)
bis max 6km/h ist es fahrerlaubnis frei (keine Pkw,Lkw und KOM)
15 km/h für Krankenfahrstühle
25 km/h für Mofa (Prüfbescheinigung erforderlich)

FeV ist korrekt und wenn DEIN Fahrlehrer es dir anders erklärt, dann frage ihn mal ob er seine 4-jährige Fortbildung nach §33 auch absolviert. Oder ob sein Straßenverkehrsrecht (Beck oder Vogel) noch aktuell ist!

Gruß von mir
(P.s.: bin Fahrlehrer :) )


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz724214
Datum10.05.2012 08:5613958 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Boris-Andreas T.Zum Glück ist "nur" bei Klasse CE der "Turbotrecker" T mit drin.

Dafür wird aber mit der nächsten Überarbeitung der FeV im nächsten Jahr Klasse L für Trecker bis 40km/h freigegeben. Komischerweise hat damit keiner ein Problem...

Gruß,
Michael


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg724215
Datum10.05.2012 08:5813925 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael W.Dafür wird aber mit der nächsten Überarbeitung der FeV im nächsten Jahr Klasse L für Trecker bis 40km/h freigegeben. Komischerweise hat damit keiner ein Problem...

hast du dafür ne Quelle?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz724216
Datum10.05.2012 09:1213871 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.hast du dafür ne Quelle?

Ja.
Siebte Verordnung zur Änderung...

Gruß,
Michael


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg724230
Datum10.05.2012 10:4013957 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Dafür wird aber mit der nächsten Überarbeitung der FeV im nächsten Jahr Klasse L für Trecker bis 40km/h freigegeben. Komischerweise hat damit keiner ein Problem...


Doch, aber das ist hier ja nicht unbedingt Kernthema, oder?

Ich habe damit sogar noch mehr Probleme, weil:

- eine Begründung für diesen Schritt nirgends zu finden ist, die angegebenen Begründungen treffen für den L nicht zu
- bereits jetzt niemand mit einem 40km/h-Traktor mit Hänger 25km/h fährt, warum sollte das ein 16jähriger mitten in der Pupertät tun,
- vor allem da er hauptsächlich alleine unterwegs sein wird
- bereits jetzt bei den 40km/h-Traktoren andere Bereifungen in der Software hinterlegt werden, damit sie zu 50km/h-Traktoren werden ohne zur BSP zu müssen

Jedem denkenden Menschen ist klar, dass es nicht gut tut, wenn 16jährige zukünftig mit diesen Dingern:

fendtubonaci5qj.jpg

durch die Lande gondeln, für die man zu meiner Zeit noch die FEK 2 (LKW, 21 Jahre) benötigt hat.

Das ist aber in diesem Land mittlerweile üblich, die kleinen Racker brauchen ihre Freiheiten und man muss ihnen alles erlauben. Nur wenn es dann an die Konsequenzen geht, dann sind sie bis 21 noch nicht ganz entwickelt. Klasse Lobbyarbeit, DBV. :-(

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz724232
Datum10.05.2012 10:5013843 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus W.wenn 16jährige zukünftig mit diesen Dingern: durch die Lande gondeln

Na, wenn das so ist, was die "Bauern" können, das bringen wir Feuerwehrs doch schon lange fertig.

Gebt uns die Möglichkeit, unsere "dicken" Dinger auch zu fahren - und wir beweisen Euch - WIR bringen das.

MfG, Thomas

PS: Vergessen: Ironie aus


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg724234
Datum10.05.2012 10:5313875 x gelesen
Geschrieben von Thomas K. Gebt uns die Möglichkeit, unsere "dicken" Dinger auch zu fahren - und wir beweisen Euch - WIR bringen das.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Argumentation des DBV so ähnlich ausgesehen hat. So ist das, wenn man die Büchse der Pandorra öffnet und man Klientelpolitik über fachliches Wissen stellt. Welche Argumente hat denn die Politik noch, wenn morgen die Lobby der Hähnchengrillauto-Unternehmen in Berlin aufschlägt?

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW724310
Datum10.05.2012 21:0113736 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Boris-Andreas T.
bis max 6km/h ist es fahrerlaubnis frei (keine Pkw,Lkw und KOM)
15 km/h für Krankenfahrstühle
25 km/h für Mofa (Prüfbescheinigung erforderlich)


Ich ergänze das mal um die elektronischen Mobilitätshilfen (bis 20 km/h, Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich)

(und um 10 km/h für Krankenfahrstühle, die von behinderten Menschen unter 15 Jahren geführt werden)

Gruß,
Henning


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 724328
Datum11.05.2012 05:5613857 x gelesen
Hallo Andreas,
vorab herzlich willkommen in unserem Forum.

www.FEUERWEHR.de versteht sich als Fachforum in dem sich Feuerwehrleute zu Fachthemen austauschen können. Wir haben die Pflicht eingeführt, dass sich jeder Teilnehmer mit vollständigem Namen, Wohnort und Mail-Adresse zu erkennen gibt, da wir glauben, dass dies das fachliche Niveau dieses Forums verbessert.

Bitte halte dich daran und trage deine vollständigen Daten nach, ansonsten sehen wir uns gezwungen deinen Account zu löschen.


Grüße
Florian Besch
Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg724329
Datum11.05.2012 06:4013738 x gelesen
Geschrieben von Torsten C.Wenn diese Teile für privat zugelassen werden, dann wird es, zumindest bei den arbeitslosen FA, dazu führen, dass diese sich dann vermehrt als Kraftfahrer bewerben und dummer Weise wohl auch einen solchen Job bekommen.
Vergiss es.
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Ohne diese Ausbildung kein Job - in dem Fall die so genannte "Beschleunigte Grundqualifikation" von 140 Stunden + IHK-Prüfung. Kosten um 2000 EUR, kann allerdings von der BA gefördert werden.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW724334
Datum11.05.2012 07:2913854 x gelesen
Die Zitatfunktion des Forums ist hier mit Absicht so gestaltet worden, dass der Hinweis auf den Schreiber dessen Namen nur abgekürzt, und den Wohnort gar nicht darstellt. Damit werden dem Forum in der Darstellung für unregistrierte User, wie auch für Suchmaschinen, personenbezogene Daten teilweise vorenthalten. Mit den verbleibenden Daten, der Baumstruktur unter dem Thema und aus dem einfachen Lesefluss heraus kann trotzdem ausreichend nachvollzogen werden, von wem welches Zitat übernommen wurde.
Diese Einstellung wurde von einer breiten Basis des Forums getragen. Daher jetzt die Bitte, diese Angaben so von der Zitatfunktion stehen zu lassen, und nicht manuell zu erweitern.


Mit freundlichen Grüßen
Michael R.

Moderator
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg724347
Datum11.05.2012 10:2313851 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Vergiss es.
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Ohne diese Ausbildung kein Job -



Jein. Bei "Truckern" stimme ich Dir zu.
Aber es gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Dachdecker am Eck oder der Maurer im Nachbarort dann dafür aufgeschlossen ist, da dies eine "Qualifikation" ist, die der frühere Geselle mit alt Klasse 3 auch hatte. Das unterscheidet ihn dann vom normalen Bewerber, der nur B-neu hat.


Aber die Anzahl der Fälle ist m.E. genauso vernachlässigbar wie die Fälle, die (auch früher vor dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) die von der Gemeinde finanzierte FE Klasse 2/ C für den Broterwerb nutzen. In 20 Jahren Einsatzdienst fallen mir drei Kameraden ein, die das genutzt haben. Zwei hätten (da Familienbetrieb) die FE auch privat erworben. In sofern: Vernachlässigbar.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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 08.05.2012 15:27 Thom7as 7K., Hermeskeil
 08.05.2012 15:30 Thom7as 7K., Hermeskeil
 08.05.2012 15:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.05.2012 15:44 Thom7as 7K., Hermeskeil
 08.05.2012 16:34 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
 08.05.2012 17:53 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 08.05.2012 19:32 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
 08.05.2012 21:10 Chri7sti7an 7F., Fürth
 08.05.2012 21:41 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 08.05.2012 21:50 Chri7sti7an 7F., Fürth
 08.05.2012 21:55 Anto7n K7., Mühlhausen
 08.05.2012 22:55 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 08.05.2012 23:27 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 08.05.2012 23:45 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 09.05.2012 07:44 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.05.2012 08:29 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.05.2012 10:01 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.05.2012 10:54 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.05.2012 11:07 Dani7el 7H., Schriesheim
 09.05.2012 11:30 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.05.2012 11:32 Dani7el 7H., Schriesheim
 09.05.2012 11:34 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.05.2012 11:39 Dani7el 7H., Schriesheim
 09.05.2012 12:01 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 09.05.2012 22:21 Bori7s-A7ndr7eas7 T.7, Lk Osnabrück
 10.05.2012 21:01 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 09.05.2012 13:08 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.05.2012 16:00 wern7er 7n., reischach
 09.05.2012 17:14 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.05.2012 00:55 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 08.05.2012 23:26 Lars7 T.7, Oerel
 08.05.2012 23:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.05.2012 15:39 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.05.2012 15:43 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 08.05.2012 18:10 ., München
 09.05.2012 12:57 Lutz7 R.7, Weener
 08.05.2012 16:30 ., Dinslaken
 09.05.2012 08:08 Jan 7W., Leiferde
 09.05.2012 11:20 ., Oranienburg
 09.05.2012 12:04 Ralf7 H.7, Drebkau
 09.05.2012 12:13 ., Oranienburg
 09.05.2012 14:25 ., Wüstenrot
 09.05.2012 14:49 Dani7el 7R., Peine
 09.05.2012 15:07 ., München
 09.05.2012 12:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.05.2012 12:16 ., Oranienburg
 09.05.2012 13:05 Lutz7 R.7, Weener
 09.05.2012 13:11 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 09.05.2012 13:29 Lutz7 R.7, Weener
 09.05.2012 15:42 Dani7el 7R., Peine
 09.05.2012 22:08 Bori7s-A7ndr7eas7 T.7, Lk Osnabrück
 10.05.2012 08:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 10.05.2012 08:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.05.2012 09:12 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 10.05.2012 10:40 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 10.05.2012 10:50 Thom7as 7K., Hermeskeil
 10.05.2012 10:53 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 11.05.2012 05:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 11.05.2012 07:29 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 09.05.2012 19:28 Thom7as 7K., Hermeskeil
 11.05.2012 06:40 Udo 7B., Aichhalden
 11.05.2012 10:23 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.05.2012 13:45 Phil7ip 7K., Saarbrücken
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