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ThemaBrandmeister vom Dienst30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen723584
Datum04.05.2012 11:3314366 x gelesen
Moin,
im Internet bin ich auf das System BvD (Brandmeister vom Dienst) gestoßen. Laut diesem Konzept hat eine Führungskraft aus einem Stadtgebiet zb. im Wöchentlichen Rhythmus diesen Dienst. Hierbei fährt er jeden Einsatz an und leitet diesen auch. Nun meine Frage:
Beißt sich dieser Dienst nicht mit den Niedersächsischen Brandschutzgesetz?
laut BSG hat der OBM bzw. sein stv. sobald sie an die Einsatzstelle kommen automatisch die Einsatzleitung.
Wenn nun der BvD Zugführer in der Feuerwehr A ist und als BvD zur Feuerwehr B fährt, kann er dann als Einsatzleiter fungieren oder ist die Einsatzleitung trotz des Systems rechtlich beim OBM der Feuerwehr B.
ps: Natürlich beides Feuerwehren aus einer Gemeinde bzw. Stadt.


www.feuerwehr-bingum.de
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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern723585
Datum04.05.2012 11:3610365 x gelesen
Frag dazu mal Oliver Boessel, der fährt als BvD

Ich selber mache BvD allerdings in einer Werkfeuerwehr in Bayern.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorHeik8o L8., Rinteln / Niedersachsen723599
Datum04.05.2012 12:2410150 x gelesen
Geschrieben von Jann F.laut BSG hat der OBM bzw. sein stv. sobald sie an die Einsatzstelle kommen automatisch die Einsatzleitung.

Hi, wo steht das? Ich gehe davon aus, dass du nicht OBM sondern OrtsBM meinst. Aber auch das ist nirgends im BSG zu finden. Diese Meinung gibt es in meinem Bereich leider auch. Im BSG geht steht, dass der OrtsBM Leiter der Ortsfeuerwehr ist, nicht aber Einsatzleiter. Und da die FwDV 100 auch in NDS eingeführt ist, sollte doch diese gültig sein.

Solltest du Näheres finden, wäre ich dir sehr dankbar für eine Info.

Gruß Heiko


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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen723605
Datum04.05.2012 12:509911 x gelesen
Das ist eine gute Frage wo das steht! Wir persönlich wurde es auf dem Gruppenführerlehrgang an Feuerwehrschule beigebracht:

- Innerhalb einer Ortsfeuerwehr kann jemand mit höhere Qualifikation und Dienstgrad die Einsatzleitung übernehmen.
- Sobald der OrtsBM oder sein stv. an der Einsatzstelle sind, geht die Einsatzleitung automatisch auf sie rüber (auch ohne Übergabe).
- Ebenfalls kann die Einsatzleitung nicht an einen FA einer anderen Feuerwehr übergeben werden (Beispiel bei Feuerwehr A ist nur ein HFM vor Ort und Feuerwehr B kommt mit einem HBM zur Unterstützung dann kann der HFM die Einsatzleitung nicht übergeben, sie bleibt auf jeden Fall beim ihm. Übergabe wäre nur möglich an der Stadtbrandmeister ....


www.feuerwehr-bingum.de
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AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen723611
Datum04.05.2012 13:299912 x gelesen
Hallo Volker,
Geschrieben von Volker L.Frag dazu mal Oliver Boessel, der fährt als BvD

inzwischen aufgrund Wechsel der Ortswehr nicht mehr...;-)

Viele Grüße und ein schönes WE
Olli


MkG
Oliver

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AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen723613
Datum04.05.2012 13:529390 x gelesen
Hallo Jann,

einen Konflikt mit dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gibt es eigentlich nicht, da der BvD quasi eine vom OrtsBM dauerhaft mit der Einsatzleitung beauftragte Führungskraft ist.
Bei uns in Peine wird der Dienst wöchentlich dienstags getauscht. Tagsüber versehen i.d.R. die beiden hauptamtlichen Gerätewarte diesen Dienst, ab 16:15 dann der eigentliche BvD bis zum nächsten Morgen um 07:00. Am WE von Freitag 12:00 bis Montag 07:00 ist der Dienst durchgehend.
Die Mindestqualifikation ist Zugführer, außerdem findet eine sehr umfangreiche "Einarbeitungsphase" über einen längeren Zeitraum statt, in der ein "werdender" BvD parallel zum diensthabenden BvD alarmiert wird und die Einsatzstelle parallel mit einem ELW1 anfährt und unter Aufsicht des erfahrenen BvD die Maßnahmen durchführt.

Der BvD wird zu allen Einsätzen innerhalb der Kernstadt alarmiert, außerdem in 2 Ortschaften, wo die Kernstadtwehr als "Stützpunktwehr" einsetzt.
Stichwortabhängig z.B. F2 (Standardfeuer im / am Gebäude) oder VU3 (PeKl.) wird der BvD grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet (14 OFW) alarmiert, weil dann grundsätzlich Fahrzeuge der Kernstadtwehr einsetzen (DL Gruppe bzw. Rüstzug). Hier fährt der BvD auch grundsätzlich die Einsatzstelle an.
Außerhalb des Stadtgebietes fährt der BvD grundsätzlich keine Einsatzstellen an, da im KDOW des BvD u.a alle einsatzrelevanten Objektunterlagen und Schlüssel gelagert sind.

Grundsätzlich leitet der BvD innerhalb der Kernstadt zunächst den Einsatz. Bei kleineren Einsätzen macht das Sinn, bei größeren Lagen wird es jedoch so gehandhabt, das die Einsatzleitung an eine andere Führungskraft (OrtsBM oder stv.) oder den Führungsdienst (StBm und 2 weitere Führungskräfte mit Verbandsführerqualifikation) abgegeben wird oder der BvD seinen BvD für die Dauer des Einsatzes an einen anderen BvD abgibt. Hintergrund ist, das der BvD weiterhin für Paralleleinsätze abkömmlich sein soll / muss. Dieses Vorgehen hat sich bereits mehrfach bewährt, weil ein Unglück kommt selten allein :-)

Fährt der BvD in eine der 13 Ortschaften zum Einstz, so ist der dortige Einsatzleiter weiterhin Einsatzleiter, der BvD wird dann Abschnittsleiter o.ä., oder berät ggf. den Einsatzleiter. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des örtlichen Einsatzleiters würde der BvD auch dort als Einsatzleiter tätig werden.
Ich hoffe, die Antwort reicht dir soweit aus...
Gruß
Oliver


MkG
Oliver

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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen723616
Datum04.05.2012 14:019533 x gelesen
Das widerspricht doch jeglichem Ansatz von Führungslehre. Man Verantwortung nicht übertragen, man muss sie übernehmen. Also durch bloße körperliche Präsenz, wird kein Einsatzleiter.

Eigentlich hat der HvB die Einsatzleitung. Dieser übergibt die Verantwortung dafür an den OrtsBM, dieser setzt nach seinem Ermessen Führungskräfte ein, die dann Einsätze leiten, weil sie fachlich und persönlich dazu geeignet sind.
Das Ganze ist m.E. völlig unabhängig von Dienstgraden oder Dienststellungen.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723620
Datum04.05.2012 14:269448 x gelesen
Geschrieben von Rico K.Also durch bloße körperliche Präsenz, wird kein Einsatzleiter.

Doch. Ist so. Wenn in Ba-Wü der Kommandant an die Einsatzstelle kommt ist er automatisch Einsatzleiter. Warum? §27 Abs. 1 S. 1 FwG Ba-Wü. Da ist der Feuerwehrkommandant ausdrücklich als Einsatzleiter benannt. Ist er nicht anwesend, geht diese Funktion auf seine(n) Verhinderungsstellvertreter (= Stv. Kommandant) über.

Danach regelt das FwG Ba-Wü nichts mehr. Es bietet sich dann an, dies in einer Dienstanweisung des Bürgermeisters zu regeln.


Und Übernahme der Einsatzleitung kann ja auch so geschehen, dass der ZFü der die eigentliche Gefahrenabwehr leitet dies als Abschnittsleiter weiterhin tut. Der Kommandant übernimmt dann die Einsatzleitung und führt diesen Abschnittsleiter, aber übernimmt vor allem auch den rückwärtigen Bereich mit Presse, Versorgung, Politik, andere Behörden,... und so den Rücken frei hält. Dennoch ist der Kommandant dann automatisch Einsatzleiter und kann sich dem auch nicht entziehen - außer er rückt wieder ein.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg723622
Datum04.05.2012 14:389201 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian F.Dennoch ist der Kommandant dann automatisch Einsatzleiter und kann sich dem auch nicht entziehen - außer er rückt wieder ein.

darf der dass dann während eines laufenden EInsatzes?


MkG Jürgen Mayer

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AutorPhil8ip 8G., Leipzig / Sachsen723624
Datum04.05.2012 14:429012 x gelesen
Bei manchen Bundesländern frag ich mich warum dieser Unsinn nicht langsam mal aus den Gesetzen gestrichen wird. Ich hoffe alle stellvertretende OrtsWehrleiter haben auch ne Zugführerqualifikation damit sie im eigenen Bereich nen Zug führen können und müssen weils ja so im Gestz steht.

Geschrieben von Christian F.Und Übernahme der Einsatzleitung kann ja auch so geschehen, dass der ZFü der die eigentliche Gefahrenabwehr leitet dies als Abschnittsleiter weiterhin tut. Der Kommandant übernimmt dann die Einsatzleitung und führt diesen Abschnittsleiter, aber übernimmt vor allem auch den rückwärtigen Bereich mit Presse, Versorgung, Politik, andere Behörden,... und so den Rücken frei hält. Dennoch ist der Kommandant dann automatisch Einsatzleiter und kann sich dem auch nicht entziehen - außer er rückt wieder ein.

Eine Führungsebene mit einer Person die von einer zusätzlichen Führungskraft geführt wird? Ist aber auch nicht grad sinnvoll. ;)


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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen723625
Datum04.05.2012 14:439117 x gelesen
§ 27 (1)FwG BaWü(1) Technischer Einsatzleiter ist der Feuerwehrkommandant des Einsatzortes. Der Technische Einsatzleiter hat bei der Bekämpfung von Schadensfällen, die eine besondere berufliche Vorbildung und technisches Können erfordern, geeignete Personen zur Beratung heranzuziehen. Werden im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach § 2 Personen eingesetzt, die nicht auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung tätig werden, unterstehen diese dem Technischen Einsatzleiter.

Im Grunde heißt das in Verbindung mit § 8(2)
Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt.

Dass nur gewählte Personen Führungskräfte werden können und damit zum Einsatzleiter werden.
Das heißt aber im Umkehrschluss ja nicht, dass nur der 1. Kommandant den Einsatz leiten darf, wenn er da ist. Es heißt aber dass er die Verantwortung dafür trägt.

Sehe ich das richtig?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723627
Datum04.05.2012 14:518981 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.darf der dass dann während eines laufenden EInsatzes?

m.E. ja.

"Ich bin dann mal weg, Fürs ETB: Einsatzleitung ab XUhr Y Minuten bei ZFü Müller, Karl".


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Christian Fischer
Wernau

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723628
Datum04.05.2012 14:578970 x gelesen
Geschrieben von Philip G.Ich hoffe alle stellvertretende OrtsWehrleiter haben auch ne Zugführerqualifikation damit sie im eigenen Bereich nen Zug führen können und müssen weils ja so im Gestz steht.

In Ba-Wü Kommandant = Chef vom Ganzen. Das was woanders Stadtbrandmeister,.... heißt. Die Leiter der einzelnen Abteilungen von (Teil)Orten sind Abteilungskommandanten. Diese sind nicht mit dem Feuerwehrkomamndanten nach dem FwG identisch. (Abt.Kdt- = Zugführer mit Räum- und Streupflicht, aber nicht Chef von allem).

Und (Mindest)Qualifikationsebene des Feuerwehrkommandanten und seines/ seiner Stv. ist der ZFü

Das galt bisher auch für Abt.Kdt. und deren Stv. galt, wurde m.W. jetzt dort aber auf die Ebene festgelegt, die dort an Ausstattung/ Fahrzeuge vorhanden ist. Sprich bei der TSF-Abteilung reicht auch GrFü, denn wenns was größeres ist kommt der Feuerwehrkommandant (= Chef vom Ganzen) oder Stv. dazu und hat dann automatisch die Einsatzleitung inne.


Geschrieben von Philip G.Eine Führungsebene mit einer Person die von einer zusätzlichen Führungskraft geführt wird? Ist aber auch nicht grad sinnvoll. ;)

Doch. Denn die Ebene neben dem Abschnittsleiter/ ZFü ist noch der Abschnitt Versorgung, der Abschnitt Bereitstellungsraum, der Abschnitt RettD/ SanD,... Diese abschnitte gehen aus der Sicht des "Gefahrenabwehrers" nur gerne unter ;-)


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Christian Fischer
Wernau

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723629
Datum04.05.2012 14:599019 x gelesen
Geschrieben von Rico K.Dass nur gewählte Personen Führungskräfte werden können und damit zum Einsatzleiter werden.

Was die EL kraft eindeutiger Regelung im Gesetz betrifft - ja.


Geschrieben von Rico K.Das heißt aber im Umkehrschluss ja nicht, dass nur der 1. Kommandant den Einsatz leiten darf, wenn er da ist. Es heißt aber dass er die Verantwortung dafür trägt.

Sehe ich das richtig?


Nein. Das heißt, wenn er vor Ort ist, dann ist er automatisch Einsatzleiter.
Und wenn er nicht da ist, dann sein (Verhinderungs)Stellvertreter.
Wenn der auch nicht da ist, dann jemand anderes. Und diesen regelt man sinnvollerweise in einer DA.


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Christian Fischer
Wernau

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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen723630
Datum04.05.2012 15:018973 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Doch. Denn die Ebene neben dem Abschnittsleiter/ ZFü ist noch der Abschnitt Versorgung, der Abschnitt Bereitstellungsraum, der Abschnitt RettD/ SanD,... Diese abschnitte gehen aus der Sicht des "Gefahrenabwehrers" nur gerne unter ;-)

Nein. Ist ist faktisch völliger Quatsch. Entweder es gibt eine horizontale oder eine vertikale Linienstruktur und beides ist nicht gut.
Das Problem ist tatsächlich, dass derartige Regelungen mit der FwDv 100 kollidieren. Wenn das Einsatzziel erreicht wird gibt es doch keinen Grund dem ZF, der kein Wahlamt inne hat, die Einsatzleitung zu entziehen. Und der Kommandant kann ja theoretisch auch schon als AT auf dem HLF fahren. Muss dann löschen und leiten...


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü723631
Datum04.05.2012 15:148861 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.In Ba-Wü Kommandant = Chef vom Ganzen. Das was woanders Stadtbrandmeister,.... heißt. Die Leiter der einzelnen Abteilungen von (Teil)Orten sind Abteilungskommandanten. Diese sind nicht mit dem Feuerwehrkomamndanten nach dem FwG identisch. (Abt.Kdt- = Zugführer mit Räum- und Streupflicht, aber nicht Chef von allem).

Tja....wenn das nur alle in Ba-Wü und seiner Landeshauptstadt wüßten....wüßten wollen...

Geschrieben von Christian F.Das galt bisher auch für Abt.Kdt. und deren Stv. galt, wurde m.W. jetzt dort aber auf die Ebene festgelegt, die dort an Ausstattung/ Fahrzeuge vorhanden ist. Sprich bei der TSF-Abteilung reicht auch GrFü, denn wenns was größeres ist kommt der Feuerwehrkommandant (= Chef vom Ganzen) oder Stv. dazu und hat dann automatisch die Einsatzleitung inne.

Kann es sein das das früher (<30 Jahre) schonmal so war ? Also das der GF für den Abteilungskommandant ausreichte, auch bei "Zug-Wehren".

Gruß Andi


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723635
Datum04.05.2012 15:278855 x gelesen
Geschrieben von Rico K.Nein. Ist ist faktisch völliger Quatsch. Entweder es gibt eine horizontale oder eine vertikale Linienstruktur und beides ist nicht gut.

???

EL = Kommandant

Darunter

Abschnitt 1: Gefahrenabwehr; ALtr = ZFü der bisher EL war
Abschnitt 2: Versorgung/ Logistik; ALtr = GrFü oder ZFü
Abschnitt 3: RettD/ SanD; ALtr = OrgL oder Bereitschaftsleiter oder wer auch immer von den "Wolldeckenwerfern" da ist ;-)
Abschnit 4: ...

Wo ist Dein Problem?


Geschrieben von Rico K.Das Problem ist tatsächlich, dass derartige Regelungen mit der FwDv 100 kollidieren. Wenn das Einsatzziel erreicht wird gibt es doch keinen Grund dem ZF, der kein Wahlamt inne hat, die Einsatzleitung zu entziehen.

Dann kann der Kommandant doch auch daheim bleiben, oder?

Wenn ich als Stv. Kommandant ins Feuerwehrhaus komme (Annahme: Mein Kommandant ist nicht da) und der Einsatz läuft, einer unserer ZFü mit dem ELW draußen ist (und der Einsatz auf Zugebene bleibt), dann rücke ich gar nicht erst aus. Es sei denn, ich werde gezielt nachgefordert (z.B. weil Einsatz "politisch" oder der bisherige ELtr das lieber von der Backe hätte). Somit kommt es dann nicht zum Problem.

Rücke ich aber aus (und ist mein Kommandant nicht da), dann bin ich Kraft Gesetz auch ELtr. In welchem Umfang man dann in die operative Gefahrenabwehr eingreift, oder ob man seine Aufgabe als ELtr nicht vielmehr darin sieht den anderen Jungs den Rücken frei zu halten und den Einsatz eher "zu organisieren und zu verwalten", steht (s.o.) auf einem anderen Blatt.



Geschrieben von Rico K.Und der Kommandant kann ja theoretisch auch schon als AT auf dem HLF fahren. Muss dann löschen und leiten...

Nein, kann er eben nicht. Denn er weiß, dass er Kraft Gesetz ELtr ist. Der Kommandant ist der einzige, der das nicht kann.
Ich als Stv. kann hingegen, wenn er da ist und auch ausrückt, auch mal Maschinist, GrFü oder AT-Trupp machen ;-)


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Christian Fischer
Wernau

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723637
Datum04.05.2012 15:308842 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Tja....wenn das nur alle in Ba-Wü und seiner Landeshauptstadt wüßten....wüßten wollen...

Na ja, man kann ja - innerhalb einer Gemeinde - auf der Ebene unterhalb des Feuerwehrkommandanten (bei Euch Dr. K.) und seines Stv. das ganze per DA regeln (und sollte es m.E. dringend auch). Da kann man dann schon den Abt. Kommandanten entsprechende Befugnisse einräumen.

Aber wenn man erst mal nur die Regelungen nach dem FwG hat ist es eigentlich eindeutig...


Geschrieben von Andreas R.Kann es sein das das früher (<30 Jahre) schonmal so war ? Also das der GF für den Abteilungskommandant ausreichte, auch bei "Zug-Wehren".


Keine Ahnung. Aber bei Zug-Wehren ist das jetzt nicht so, sondern nur bei kleineren Wehren.


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Christian Fischer
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AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen723651
Datum04.05.2012 16:288846 x gelesen
Moin,

Wer sich an die FwDv 100 haelt, macht in meinen Augen alles richtig. Wenn der OrtsBM/Kommandant wegen Kraeftemangel im AT oder als MA taetig ist, muss auch jemand anders den Einsatz leiten duerfen. Bei uns wird es grundsaetzlich so gehandhabt, dass bei B1/H1 der GF des ersten Fahrzeuges die EL inne hat. Der OrtsBM kann in dem Fall alle Funktionen ausfuellen und ordnet sich dann auch unter. Bei uns funktioniert das sehr gut, denn so bekommen besonders die jungen GF auch mal den Hut auf und sammeln so Erfahrung im Fuehren. Ausserdem ist der OrtsBM gut beraten, wenn er sich so auf Dauer erfahrene und vor allem motivierte Fuehrungskraefte heranbildet. Schliesslich kann es auch Einsaetze geben wenn der "Chef" mal nicht da ist. Wenn hier Grosseinsaetze laufen, haben die OrtsBM meist ZF bzw Abschnittleiteraufgaben auszufuehren. Kompetenzgerangel an der Einsatzstelle darf es nicht geben, darum halten wir uns an die eingefuehrten Feuerwehrdienstvorschriften und die Feuerwehrverordnung Niedersachsen.

Gruss,
Carsten


Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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AutorPasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen723657
Datum04.05.2012 17:148943 x gelesen
Geschrieben von Carsten K.Wer sich an die FwDv 100 haelt, macht in meinen Augen alles richtig. Wenn der OrtsBM/Kommandant wegen Kraeftemangel im AT oder als MA taetig ist, muss auch jemand anders den Einsatz leiten duerfen.

Falsch, der OrtsBM wird sobald er an der Einsatzstelle eintrifft automatisch zum Einsatzleiter.

Geschrieben von Carsten K.
Bei uns wird es grundsaetzlich so gehandhabt, dass bei B1/H1 der GF des ersten Fahrzeuges die EL inne hat.

Solange kein OrtsBM oder stlv. OrtBM an der Einsatzstelle ist, auch soweit vollkommen in Ordnung. Übrigens ist das auch bei B4/H4 so in Ordnung. Trifft der stlv. OrtsBM ein, wird er Einsatzleiter, kommt dann der OrtsBM wird der Einsatzleiter. Daran lässt sich auch nichts ändern. Spätestens wenn etwas passiert, wird er es merken.


Geschrieben von Carsten K.Bei uns funktioniert das sehr gut, denn so bekommen besonders die jungen GF auch mal den Hut auf und sammeln so Erfahrung im Fuehren.

Die bekommt der "junge GF" auch, wenn der OrtsBM Einsatzleiter ist. Der Einsatzleiter, also in dem Fall der OrtsBM ist einfach der Verantwortliche und kann sich in der Zeit um Presse, Polizei etc.. kümmern und teilt den Einsatz in Abschnitte auf. Bei 08/15 Einsätze rückt der OrtsBM entweder nicht mit aus oder er gibt dem GF den Auftrag: Schadenslage bekämpfen und kümmert sich trotzdem um seine Aufgaben als Einsatzleiter. Spricht Presse, Polizei, Nachforderungen, Besprechung mit dem GF. Aber er bleibt Einsatzleiter und ist defentiv nicht unter Atemschutz beim Mülleimer ausmachen. Das darf er nicht.


Geschrieben von Carsten K.Ausserdem ist der OrtsBM gut beraten, wenn er sich so auf Dauer erfahrene und vor allem motivierte Fuehrungskraefte heranbildet. Schliesslich

siehe oben - das kann er auch so. Einsatzleiter = Verantwortlicher, aber das heißt nicht das er seine Aufgaben nicht deligieren darf, er muss nur weiterhin nach Stab-Linien-System an der Spitze stehen.

Geschrieben von Carsten K.Kompetenzgerangel an der Einsatzstelle darf es nicht geben, darum halten wir uns an die eingefuehrten Feuerwehrdienstvorschriften und die Feuerwehrverordnung Niedersachsen.

Gerade deswegen ist es ja geregelt, das der OrtsBM grundsätzlich Einsatzleiter ist. Der Gemeindebrandmeister und Kreisbrandmeister können in Niedersachsen Einsätze übernehmen, müssen dieses aber nicht. Jedoch der OrtsBM ist an einer Einsatzstelle an seinem Ort, grundsätzlich Einsatzleiter und wenn man das ganze ordentlich umsetzt gibt es kein "Kompetenzgerangel" sondern eine ordentliche Struktur und trotzdem können Gruppenführer/Zugführer mit weniger Erfahrung (weil auch der 44jährige kann noch einen GF Lehrgang besuchen) ganz normal an die Arbeit herangeführt werden und das gelernte umsetzen und haben jederzeit den OrtsBM als Einsatzleiter im Rücken und können in Lagebesprechungen mit Ihm sprechen.

Gruß Pascal


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.

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AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen723668
Datum04.05.2012 19:568934 x gelesen
In Nds. haben Gemeinden üblicherweise eine Dienstanweisung für OrtsBM und GemBM. Dort ist die EL-Regelung (oftmals so, wie hier bereits Nds.-üblich beschrieben) festgelegt. Einfach mal bei eurem Orts- oder GemBM nachfragen, der wird diese Dienstanweisung kennen. Natürlich lässt sich in solch einer Dienstanweisung auch ein BvD eindeutig regeln.


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AutorStef8an 8W., Edewecht / Niedersachsen723681
Datum04.05.2012 21:048715 x gelesen
Ja, das sollte i.d.R. in der Dienstanweisung für den Ortsbrandmeister stehen. Die Musterdiensanweisung für niedersächsische Ortsbrandmeister (gem. RdErl. des MI vom 23. 3. 1979 (Nds. MBl. S. 757)) ist im Netz zu finden (einfach mal googlen).

Auszug:

B. Aufgaben im Einsatzdienst

a) Bei Bränden und Hilfeleistungen obliegt ihm in seinem Kommandobereich die Leitung des Einsatzes. Im Verhinderungsfalle geht diese auf seinen Vertreter bzw. den danach ranghöchsten Feuerwehrführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer) über. Auf Verlangen des Gemeindebrandmeisters bzw. dessen Vertreter geht die Leitung des Einsatzes auf diesen über.

b) Beim gemeinsamen Einsatz mehrerer Ortsfeuerwehren nimmt der örtlich zuständige Ortsbrandmeister die Leitung des Einsatzes wahr. Auf Verlangen des Gemeindebrandmeisters bzw. dessen Vertreters geht die Leitung des Einsatzes auf diesen über.

VG Stefan


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg723691
Datum04.05.2012 22:238631 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Christian F.

Wenn in Ba-Wü der Kommandant an die Einsatzstelle kommt ist er automatisch Einsatzleiter. Warum? §27 Abs. 1 S. 1 FwG Ba-Wü. Da ist der Feuerwehrkommandant ausdrücklich als Einsatzleiter benannt..

Siehe auch:

-> LFS BaWü " Hinweise zur Führungsorganisation "

und hier besonders Ziff. 6.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMax 8M., Hannover / Niedersachsen723723
Datum05.05.2012 11:238449 x gelesen
Geschrieben von Stefan W.Auf Verlangen des Gemeindebrandmeisters bzw. dessen Vertreter geht die Leitung des Einsatzes auf diesen über.
Nur um mal den Unterschied zum BW herauzustellen. In Nds. kann der OrtsBM der EL werden, wenn er die Verantwortung übernimmt. In BW ist er immer automatisch EL, es sei den er bleibt daheim...


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg723726
Datum05.05.2012 11:588397 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Rico K.Nur um mal den Unterschied zum BW herauzustellen. In Nds. kann der OrtsBM der EL werden, wenn er die Verantwortung übernimmt. In BW ist er immer automatisch EL, es sei den er bleibt daheim...

dazu muss man aber auch die Begriffe vergleichen

in BW:

Kommandant = Chef der Feuerwehr einer Gemeinde / Stadt

Abteilungs-Kommandant = Chef einer Abteilungsfeuerwehr ( i.d.R. einer Feuerwehrabteilung eines Stadt- bzw. Ortsteiles )

hier in BW: Kommandant ist kraft Amt Einsatzleiter - Abt.-Kdt. dagegen nicht ( = "Zugführer mit erweiterter Räum- und Streupflicht" :-)

Wo kann man jetzt den OrtsBM zum Vergleich (in Bezug der Feuerwehrstruktur) einsortieren?


MkG Jürgen Mayer

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen723729
Datum05.05.2012 12:388318 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Jürgen M.Wo kann man jetzt den OrtsBM zum Vergleich (in Bezug der Feuerwehrstruktur) einsortieren?

Der OrtsBM ist alleinverantwortlich für seinen Standort. Jede Gemeinde / Stadt in Nds verfügt über mehrere OrtsFw, die jeweils einen OrtsBM haben. Diese "regieren" ihren Standort in vollem Umfang, werden aber durch die Aktiven zusammen mit ihrem Kommando gewählt.

Der GemeindeBM resp. StadtBM steht noch über diesen, hat aber in deren Entscheidungen nicht einzugreifen. Bei größeren Einsätzen kann er die EL übernehmen und ist Ansprechpartenr der Kommunen.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü723730
Datum05.05.2012 12:388278 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Jürgen M.in BW:

Kommandant = Chef der Feuerwehr einer Gemeinde / Stadt

Abteilungs-Kommandant = Chef einer Abteilungsfeuerwehr ( i.d.R. einer Feuerwehrabteilung eines Stadt- bzw. Ortsteiles )

hier in BW: Kommandant ist kraft Amt Einsatzleiter - Abt.-Kdt. dagegen nicht ( = "Zugführer mit erweiterter Räum- und Streupflicht" :-)

Wo kann man jetzt den OrtsBM zum Vergleich (in Bezug der Feuerwehrstruktur) einsortieren?


Also auf Niedersachsen bezogen und wenn das richtig interpretiere und es korrekt geschrieben ist:

GBM=Kommandant
OBM=Abteilungskommandant

Gruß Andi


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg723731
Datum05.05.2012 12:468344 x gelesen
Geschrieben von Volker E.Der OrtsBM ist alleinverantwortlich für seinen Standort. Jede Gemeinde / Stadt in Nds verfügt über mehrere OrtsFw, die jeweils einen OrtsBM haben. Diese "regieren" ihren Standort in vollem Umfang, werden aber durch die Aktiven zusammen mit ihrem Kommando gewählt.

Der GemeindeBM resp. StadtBM steht noch über diesen, hat aber in deren Entscheidungen nicht einzugreifen. Bei größeren Einsätzen kann er die EL übernehmen und ist Ansprechpartenr der Kommunen.


Und in Ba-Wü ist es eher anders herum.

Der Feuerwehrkommandant ist Chef über alles. Auch über die Abteilungen. Er kann selbst und alleine (natürlich zusammen mit der Kommune) entscheiden, wo welche Fahrzeuge hinkommen, was beschafft wird, wer auf welchen Lehrgang geht,...

Die Abteilungskommandanten sind hingegen, wie Jürgen es so schön gemäß der LFS Ba-Wü formuliert hat "Zugführer mit Räum- und Streupflicht". D.h. ihre Entscheidungsbefugnis was das Administrative betrifft sehr eingeschränkt.


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Christian Fischer
Wernau

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen723732
Datum05.05.2012 12:538457 x gelesen
Moin Jann,

der dem OBM steht die Einsatzleitung zu, das ja. Jedoch kann er sie nicht durch bloßes erscheinen an der Einsatz stelle übernehmen bzw. übernommen haben. Hier der Ausschnitt aus der DV100:

3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung
Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen
dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwen-
digkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende
Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur
beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden.
Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und be-
kanntgegeben werden, zum Beispiel:
"Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... "
sowie
"Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ."
Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Füh-
rungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten
Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren.

Hier wird sogar klar empfohlen, die EL erst bei Notwendigkeit zu übernehmen. Auf welchen Abschnitt in NBrandSchG beziehst du dich denn? Ich habe beim Überfliegen nicht gefunden, wo dieses in der Schärfe so steht.

Die Nordhorner haben BvD und auch ZvD, frag die doch mal wie die das handhaben. das System ist auf deren Homepage auch sehr gut beschrieben.

Gruß vom und ins Rheiderland

Lutz


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AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen723759
Datum05.05.2012 17:028459 x gelesen
Hallo Lutz,
eigentlich hatte ich ja ziemlich zu Anfang bereits beschrieben, wie das Peiner BvD System funktioniert und dies m.E. umfassend...

Mit deinem Beitrag
Geschrieben von Lutz R.3.3.3.4 Wechsel der Einsatzleitung
Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen
dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwen-
digkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende
Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur
beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden.
Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und be-
kanntgegeben werden, zum Beispiel:
"Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... "
sowie
"Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ."
Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Füh-
rungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten
Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren.


liegst du absolut richtig, genauso ist es!

Da bei uns der BvD quasi der "verlängerte" Arm des OrtsBm ist, ist dieser ständig mit der Einsatzleitung betraut, allerdings nur im Bereich der Kernstadt (!), ansonsten ist die zuständige Ortswehr mit der Einsatzleitung betraut.
So kommt es auch nicht selten vor, das, sofern OrtsBm oder stv. OrtsBm nicht gerade selbst BvD sind, diese auch hinten im LF als AGT oder Schläuchekeuler (nicht wahr Brösel...:-) zur Einsatzstelle kommen und dies während der gesamten Einsatzdauer auch so ist...

Vielleicht kann ja mein Bruder als zuständiger Orts Bm und Mitglied des übergeordneten Führungsdienstes der Stadtfeuerwehr auch noch etwas zum Thema beitragen.

Gruß
Oliver


MkG
Oliver

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